Selbst Prozesse, in denen es nicht um große Schadensummen geht, können erhebliche Kosten verursachen*. Geraten Sie in einen Rechtsstreit, zahlen Sie für Gericht und Anwalt, für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht bestellt, und – wenn Sie verlieren – zusätzlich die Kosten der Gegenseite. Hier finden Sie einige gängige Beispiele dafür, was Rechtsstreitigkeiten für Vermieter kosten können.
Die Prozesskosten berechnen sich nach den Streitwerten. Diese werden hier mit dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Minderung festgesetzt.
Beispiel: Ihr Mieter macht auf Grund angeblicher Mängel Mietminderung geltend. Sie sind damit nicht einverstanden und es kommt zur Klage.
Wenn die Miete z.B. 1.000 Euro beträgt und Ihr Mieter diese um 10 % mindert = 42 x 100 € = SW 4.200 Euro*, betragen die Kosten in der 1. Instanz schon ca. 2.800 Euro*.
Ihr Mieter hatte einen wesentlich höheren Verbrauch als durch seine Vorauszahlung gedeckt war. Er muss beispielsweise 600 Euro nachzahlen und die zukünftige Vorauszahlung steigt um 50 Euro. Ihr Mieter sieht dies nicht ein und verweigert die Zahlungen …
Mögliche Ausgänge des Streitfalls:
Außergerichtlicher Vergleich: 400 Euro*
Verlorenes Klageverfahren: 1.000 Euro*
Verlorenes Berufungsverfahren: 2.100 Euro*
Nach dem Auszug Ihres Mieters verlangt dieser die Herausgabe der vollen Kaution in Höhe von 2.200 Euro, obwohl die Nebenkostenabrechnung noch nicht erstellt wurde. Sie wehren sich, da Sie noch in der gesetzlichen Frist sind …
Mögliche Ausgänge des Streitfalls:
Außergerichtlicher Vergleich: 690 Euro*
Verlorenes Klageverfahren: 1.700 Euro*
Verlorenes Berufungsverfahren: 2.100 Euro*
Nach dem Auszug Ihres Mieters stellen Sie einige Schäden an Ihrer Wohnung fest. Die Kosten für die notwendigen Reparaturen belaufen sich z.B. auf 1.600 Euro, sie verlangen von Ihrem Mieter hierfür Schadenersatz. Ihr Mieter behauptet, die Schäden haben schon bei Einzug bestanden und verweigert die Zahlung.
Mögliche Ausgänge des Streitfalls:
Außergerichtlicher Vergleich: 520 Euro*
Verlorenes Klageverfahren: 1.300 Euro*
Verlorenes Berufungsverfahren: 2.700 Euro*
Sie möchten ihrem Mieter die Miete z.B. 80 Euro monatlich erhöhen und stellen Ihm die förmliche Benachrichtigung hierüber zu. Ihr Mieter akzeptiert diese nicht und verweigert die Unterschrift. Sie möchten auf die Erhöhung nicht verzichten und Ihr Recht durchsetzen …
Mögliche Ausgänge des Streitfalls:
Außergerichtlicher Vergleich: 290 Euro*
Verlorenes Klageverfahren: 760 Euro*
Verlorenes Berufungsverfahren: 2.700 Euro*
Sie benötigen die vermietete Wohnung z.B. für eines Ihrer Kinder, da die Wohnung in der Nähe der Uni liegt und Ihr Kind dort studieren möchte. Deshalb kündigen Sie Ihrem Mieter auf Grund von Eigenbedarf. Ihr Mieter wohnt dort nun seit 5 Jahren und zahlt z.B. eine monatliche Warmmiete in Höhe von 650 Euro. Er ist der Meinung, die Eigenbedarfskündigung für eine Vier-Zimmer Wohnung für einen Studenten sei nicht rechtens.
Mögliche Ausgänge des Streitfalls:
Außergerichtlicher Vergleich: 1.500 Euro*
Verlorenes Klageverfahren: 3.700 Euro*
Verlorenes Berufungsverfahren: 7.600 Euro*
Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
*Wenn Sie über einen unserer Online Rechner, oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen, können Sie die Laufzeit frei wählen zwischen 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren oder 5 Jahren (Ausnahme: Rückwirkende Verkehrsrechtsschutz - und rückwirkende Mietrechtsschutzversicherungen haben generell eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, Krankenversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren). Nach Ablauf verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiters Jahr, wenn nicht spätestens bis drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ihren Versicherungsschein erhalten Sie auf dem Postweg. Ab Erhalt des Versicherungsscheins beginnt Ihr 14 tägiges Widerrufsrecht. Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftlich an service@arag.de, oder an ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
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