Häufige Streitfalle aus der Praxis für Vermieter!

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Rechtsfälle

Mietzahlungen!

Mängelbeseitigung!

Betriebskosten!

Mietvertrag und Kündigung!

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Häufige Streitfälle bei Vermietung:

Schützen Sie sich vor hohen Kosten aus diesen und ähnlichen Rechtsfällen!


(§ 29 ARB 2024) 


Welche Rechtsfälle kommen sehr häufig vor?

Basierend auf den Schadensstatistiken der eingereichten Fälle und der über 80-jährigen Erfahrung der Schadenabteilung Immobilienrecht unseres Rechtsservice für den Bereich Vermieterrechtsschutz, lassen sich hier die häufigsten Konfliktfelder im Vermieterrecht wie folgt wiedergeben: Die von Vermietern meist gemeldeten Streitfälle beziehen sich auf Auseinandersetzungen aus Bereichen, wie z.B. ...

Mietzahlungen

1

Ein wesentlicher Streitpunkt ist die Thematik der Mietzahlungen. Es kommt häufig vor, dass Mieter ihre Zahlungen verspätet oder gar nicht mehr leisten. In solchen Fällen sehen sich die Vermieter gezwungen, Mahnungen zu versenden oder sogar rechtliche Schritte einzuleiten. Oftmals dreht es sich hierbei um:


  • Zahlungsverzug: Der häufigste Streitfall. Mieter zahlen die Miete nicht, nicht pünktlich oder nicht vollständig.
  • Mietminderung: Mieter mindern die Miete aufgrund von Mängeln an der Mietsache. Hier entstehen oft Auseinandersetzungen über die Berechtigung, den Umfang und die Höhe der Minderung.
  • Mieterhöhung: Hier kommt es z.B. oft zu Konflikten wegen angeblicher Formfehler im Mieterhöhungsschreiben oder materieller Fehler bei der Anpassung an ortsübliche Vergleichsmieten.
  • Staffelmieten: Angebliche Unwirksamkeit der Staffelmiet- oder Indexmietvereinbarung, z.B. beim Vorwurf des Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen bei der Gestaltung dieser Klauseln im Mietvertrag.

Mietvertrag und Kündigung

2

Kündigungen oder Meinungsverschiedenheiten den Mietvertrag selbst betreffend können auf Vermieter- oder Mieterseite zu Streitigkeiten führen. Insbesondere folgende Szenarien sind leider an der Tagesordnung:


  • Wirksamkeit des Mietvertrags: Anfechtung des Mietvertrags aus verschiedenen Gründen (z.B. arglistige Täuschung).
  • Wirksamkeit von Klauseln: Streit über die Wirksamkeit von vereinbarten Klauseln des Mietvertrages, z.B. Schönheitsreparturen.
  • Kündigung durch den Mieter: Streitigkeiten über die Einhaltung der Kündigungsfrist oder die Berechtigung zur fristlosen Kündigung.
  • Kündigung durch den Vermieter: Mieter wehren sich gegen eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vermieters (z.B. wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzugs).
  • Formfehler bei der Kündigung: Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund von formalen Fehlern.
  • Untervermietung: Streitigkeiten über die Erlaubnis zur Untervermietung oder die Bedingungen der Untervermietung.

Mängel an der Mietsache

3

Ein weiterer sehr oft auftretender Konfliktherd ist der Zustand der zur Miete überlassenen Immobilie, z.B. wenn es darum geht, wer diese instand zu halten hat oder wer Mängel verursacht und diese zu beseitigen hat.


  • Umfang der Instandhaltungspflicht: Uneinigkeit darüber, wer für die Beseitigung von Mängeln verantwortlich ist (Vermieter oder Mieter - Kleinreparaturklausel).
  • Beseitigung von Mängeln: Mieter fordern die Beseitigung von Mängeln, der Vermieter kommt der Aufforderung nicht nach oder es gibt Streit über die Art und Weise der Beseitigung.
  • Schäden durch den Mieter: Vermieter machen Schadensersatzansprüche gegen Mieter geltend, die Schäden an der Mietsache verursacht haben.
  • Schimmelbefall: Oft strittig ist die Ursache des Schimmels (bauliche Mängel vs. falsches Lüftungsverhalten des Mieters) und wer die Kosten für die Beseitigung tragen muss.

Betriebskosten-/ Nebenkostenabrechnung

4

Nebekostenabrechnungen bieten regelmäßig ein gewaltiges Konfliktpotenzial, z.B. bei Meinungsverschiedenheiten zu den Themen ...


  • Umlagefähigkeit von Kosten: Mieter beanstanden, dass bestimmte Kostenpositionen nicht umlagefähig sind.
  • Fehler in der Abrechnung: Formelle oder inhaltliche Fehler in der Betriebskostenabrechnung.
  • Einsicht in Belege: Mieter fordern Einsicht in die Originalbelege der Betriebskostenabrechnung.
  • Verteilungsschlüssel: Streitigkeiten über die Angemessenheit des vereinbarten oder gesetzlichen Verteilerschlüssels.

Bauliche Veränderungen und Modernisierung

5

  • Zustimmung zu baulichen Veränderungen: Mieter verweigern die Zustimmung zu vom Vermieter geplanten baulichen Veränderungen.
  • Zutritt zur Mietsache: Mieter verweigern dem Vermieter den Zutritt zur Mietsache (z.B. für Besichtigungen oder Reparaturen).
  • Modernisierungsankündigung: Formfehler oder inhaltliche Mängel in der Modernisierungsankündigung.
  • Umfang und Zumutbarkeit der Modernisierung: Streitigkeiten über den Umfang der Modernisierungsmaßnahmen und deren Zumutbarkeit für den Mieter.
  • Mieterhöhung nach Modernisierung: Mieter halten die Mieterhöhung für überhöht oder formell fehlerhaft.
  • Beseitigung von Einbauten des Mieters: Streitigkeiten über die Pflicht zur Beseitigung von vom Mieter eingebrachten Einbauten bei Auszug.

Hausordnung und Nachbarschaft

6

  • Verstöße gegen die Hausordnung: Vermieter mahnen Mieter wegen Verstößen gegen die Hausordnung ab.
  • Lärmbelästigung: Streitigkeiten zwischen Mietern oder zwischen Mietern und dem Vermieter wegen Lärmbelästigung.
  • Tierhaltung: Uneinigkeit über die Erlaubnis zur Tierhaltung oder die Einhaltung von Auflagen zur Tierhaltung.

WEG Recht und Eigentümergemeinschaft

7

Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind zahlreiche potenzielle Streitpunkte zwischen den Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft angelegt. Das Zusammenleben und die gemeinschaftliche Verwaltung von Immobilien durch verschiedene Eigentümer mit oft unterschiedlichen Interessen und Vorstellungen führen häufig zu Konflikten. Eine gute Rechtsschutzversicherung für Vermieter schützt Sie auch als Eigentümer der vermieteten Immobilie, z.B. bei ...


  • Anfechtung von Beschlüssen: Eigentümer sind mit gefassten Beschlüssen nicht einverstanden und fechten diese vor Gericht an (z.B. wegen Formfehlern, Unzuständigkeit, unbilliger Benachteiligung). Auslegung von Beschlüssen, Durchführung von Beschlüssen, sowie Uneinigkeit über Beschlusskompetenz.
  • Sondernutzungsrechte Abgrenzung und Umfang: Streitigkeiten über die genauen Grenzen und den zulässigen Umfang von Sondernutzungsrechten (z.B. Gartenflächen, Stellplätze, Terrassen). Gestaltung und Nutzung, Übertragung von Sondernutzungsrechten, Beeinträchtigungen durch Sondernutzungsrechte.
  • Kostenverteilung und Jahresabrechnung Umlageschlüssel: Streitigkeiten über die Angemessenheit und Rechtmäßigkeit der im Wirtschaftsplan und in der Jahresabrechnung verwendeten Umlageschlüssel (z.B. nach Miteigentumsanteilen, Verbrauch). Einzelabrechnungen, Bildung von Rücklagen, Sonderumlagen.
  • Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums: Notwendigkeit von Maßnahmen, Auswahl von Handwerkern, Kostenübernahme, Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen

Hausverwaltung und Vertragsrecht

8

Streitigkeiten aus dem Vertragsrecht bieten ebenso ein riesiges Konfliktpotenzial und sind bei den wenigsten Vermieterrechtsschutz Versicherungen Gegenstand des Versicherungsumfangs. Wenn Sie sich für unserer Premiumvariante entscheiden, sind Streitigkeiten mit Hausverwaltungen, Handwerkern, Versorgungsunternehmen sowie Versicherungsunternehmen mitversichert, z.B. bei ...


  • Streitigkeiten mit Hausverwaltungen: Mangelhafte Mieterbetreuung, wie z.B. lange Reaktionszeiten, unzureichende Bearbeitung von Mängeln oder unfreundlicher oder inkompetenter Umgang mit Mietern. Fehlerhafte Mietbuchhaltung, wie falsche Mieteingangskontrolle, fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen oder unklare oder fehlerhafte Abrechnung der Verwaltergebühren.
  • Streitigkeiten mit Handwerkern: mangelhafte, verspätete oder gar keine Ausführung der beauftragten Gewerke. Zu hohe Rechnungen oder Streit um Gewährleistung.
  • Streit mit Versicherungsunternehmen: Die Versicherung weigert sich, einen Schaden zu regulieren oder versucht ungerechtfertigte Abzüge durchzusetzen. Das Unternehmen versucht, die Konditionen Ihres Vertrages zu Ihrem Nachteil zu ändern.

Steuerrecht

9

Sowohl Vermieter als auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können aus dem Steuerrecht und diverse Streitigkeiten erfahren. Diese Rechtsgebiete berühren ihre Pflichten und Rechte gegenüber staatlichen Stellen und können bei falscher Anwendung oder unterschiedlicher Auslegung zu Konflikten führen. Speziell für Vermieter und Eigentümer kann es sich hierbei um steuerrechtliche Auseinandersetzungen handlen, wie z.B. ...


  • Abzugsfähigkeit von Werbungskosten: Streitigkeiten mit dem Finanzamt über die Anerkennung bestimmter Ausgaben als Werbungskosten (z.B. Reparaturen vs. Modernisierung, Reisekosten).
  • AfA (Absetzung für Abnutzung): Unterschiedliche Ansichten über die Höhe und den Zeitpunkt der AfA-Berechnung.
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Falsche oder unvollständige Deklaration der Mieteinnahmen oder anderer Einkünfte.
  • Umsatzsteuer (bei gewerblicher Vermietung): Falsche Anwendung des Umsatzsteuersatzes oder fehlerhafte Ausweisung der Umsatzsteuer.
  • Grundsteuer:Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuerbescheid. Streitigkeiten über die Berechnungsgrundlagen und die Höhe der Grundsteuer.

Gewerbemietrecht

10

  • Umsatzmiete: Streitigkeiten über die Berechnung und Zahlung der Umsatzmiete.
  • Wettbewerbsklauseln: Auseinandersetzungen über die Gültigkeit und Reichweite von Wettbewerbsklauseln.
  • Vorzeitige Beendigung des Mietvertrags: Streitigkeiten über die Berechtigung zur vorzeitigen Beendigung und mögliche Schadensersatzansprüche.
  • Anpassung der Miete: Streitigkeiten über die Anpassung der Miete aufgrund veränderter Marktbedingungen.
  • Instandhaltung und Reparaturen im Gewerbe: Oft detailliertere Regelungen im Gewerbemietvertrag, die zu Streitigkeiten führen können.



Unser Vermieterrechtsschutz schützt Sie vor anwaltlichen Kosten, Gerichtskosten und anderen finanziellen Belastungen, und unterstützt Sie durch alle Phasen eines Rechtsstreits. Präventive Leistungen verhelfen Vermietern bereits im Vorfeld zu mehr Rechtssicherheit im Miet- und WEG-Recht, um vorzubeugen und Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld zu vermeiden.


Bahnt sich ein Konflikt an und es entstehen Meinungsverschiedenheiten, helfen Ihnen professionelle Mediatoren, den Streit schnell außergerichtlich beizulegen.


Kommt es doch zu einem Rechtsfall, deckt die Versicherung die Kosten für Fachanwalt, Gericht, Gutachter, Gerichtsvollzieher, Vollstreckungskosten und Einlagerungskosten des Mieterinventars. Wenn das Gericht Sie dazu verpflichtet, werden auch die Kosten der Gegenpartei übernommen.


Kostenübernahme für Ihre finanzielle Sicherheit: In unserer Basisvariante decken wir Anwalts- und Gerichtskosten ab Verfahrenseröffnung ab. Im Komfortschutz übernehmen wir zusätzlich außergerichtliche Anwaltskosten sowie Kosten für Zwangsräumung und Einlagerung von Mieterinventar. Ebenfalls ab dem Komfort inklusive ist das Forderungsmanagement für Mietrückstände.


Mit unserem Premium Schutz helfen wir Ihnen bei Vertragsstreitigkeiten, z.B. mit Handwerkern. Wir unterstützen Sie auch bei Problemen mit Erschließungsabgaben oder Planfeststellungsverfahren. Hier erfahren Sie, wie der Vermieterrechtsschutz hilft und welche Streitkosten bei Konflikten um vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilien gedeckt werden ...

Wie können Sie sich als Vermieter schützen?

Präventivleistungen für Ihre Rechtssicherheit!

Eine gute Rechtsschutzversicherung für Eigentümer vermieteter Immobilien bietet weit mehr als nur Unterstützung im Streitfall. Sie unterstützt Sie aktiv dabei, Konflikte aus Vermietung und Verpachtung von vornherein zu vermeiden. Wir unterstützen Sie schon weit bevor es zu Auseinandersezungen kommt mit unseren bewährten Präventivleistungen ...


  • Telefonische Rechtsberatung: Ihre Rechtsfragen beantwortet ein auf das Miet- und Immobilienrecht spezialisierter Anwalt,  auch zu Fällen, die bereits vor Abschluss des Rechtsschutz Vertrages eingetreten sind.
  • Steuertelefon: Wenn Sie eine rechtliche Frage zu Ihrer Steuererklärung haben, verbinden wir Sie auf Wunsch mit einem auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt, z.B. zum Thema Abschreibungen.
  • Bauherrentelefon: Wenn Sie eine rechtliche Frage zu Ihrem Neu-, An- oder Umbau haben, verbinden wir Sie auf Wunsch mit einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt.
  • Chat mit einem Fachanwalt: Sie haben eine konkrete Rechtsfrage, aber keine Zeit für einen Termin? Wir stellen Ihnen Juristen online zur Seite, die Sie im persönlichen Chat zu allen Sachverhalten des deutschen Rechts beraten, sogar zu Fällen, die bereits vor Abschluss des Rechtsschutzvertrages eingetreten sind! 
  • Online Rechts-Service: In einer umfangreichen Datenbank finden Sie über 1.000 Musterschreiben und -verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich, zum Beispiel Wohnungsübergabeprotokoll, Vereinbarung mit Vor-/Nachmieter über die Ablösesumme für Einbauten oder Einrichtung, Eigenbedarfskündigung, Mieterhöhung, Hausordnung.
  • Digitale Rechtshilfe: Mithilfe spezieller Berechnungsmethoden und Software können Sie beispielsweise bestimmte Ansprüche einfach online ermitteln und ohne bürokratischen Aufwand durchsetzen.
  • Online Vertrags-Check: Ob Sie rechtliche Fragen zu einem Vertrag haben, einen Mietvertrag oder Ihre Online-Präsenz von Experten beurteilen lassen wollen: Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen Anwalt, der Ihr Anliegen klärt. Ganz praktisch online oder am Telefon. 
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Kostenübernahme für Ihre finanzielle Sicherheit!

Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter die Prozesskosten und schützt Sie so vor unerwarteten finanziellen Belastungen. Sie können selbst bestimmen, wie umfangreich Sie geschützt sein möchten und haben Wahl aus drei Leistungsvarianten.


Die Basisvariante deckt Anwalts- und Gerichtskosten ab Verfahrenseröffnung ab. Im Komfortschutz werden zusätzlich die außergerichtlichen Anwaltskosten sowie die Kosten für Zwangsräumung und Einlagerung von Mieterinventar übernommen, im einzelnen ...


  • ihre Anwaltskosten
  • die Gerichtskosten
  • die Gerichtsgebühren
  • die Gerichtsauslagen
  • vom Gericht bestellte Zeugen
  • vom Gericht bestellte Gutachter
  • Gerichtsvollzieher
  • Vollstreckungskosten
  • Räumungs- und Einlagerungskosten des Mieterinventars
  • Schieds- oder Schlichtungsverfahren
  • die Kosten des Prozessgegners zu denen Sie verpflichtet werden
  • die Kosten für Mediationsverfahren
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Serviceleistungen - mehr als nur Schutz im Streitfall!

Unser Vermieterrechtsschutz bietet Ihnen weit mehr als reine Kostenübernahme im Rechtsstreit. Profitieren Sie von wertvollen Serviceleistungen, die Ihnen den Vermieteralltag erleichtern. Dazu gehören 


  • Online Forderungsmanagement: Kommt es tatsächlich einmal zu Mietrückständen, können Sie mit der Komfort­ und Premiumvariante Ihre Forderungen unserem Dienstleistungspartner übergeben. Er wird für Sie aktiv, notfalls bis zur Vollstreckung. Die Kosten für das nicht streitige gerichtliche Mahnverfahren zahlen wir.
  • Online Bonitätscheck: Über unser Online-Portal können Sie ab dem Komfort Schutz Bonitätsinformationen bequem abrufen. Die ersten 4 Checks sind kostenfrei, weitere Checks bietet Ihnen unser Partner, ein spezialisiertes Inkassounternehmen, zu Sonderkonditionen.
  • Übergabeprotokoll: Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts. Er erstellt mit Ihnen und dem Vermieter bzw. Mieter das Übergabeprotokoll (2 Stück pro Jahr, je versicherter Wohn­ und Gewerbeeinheit).
  • Empfehlung von Fachanwälten aus unserem Netzwerk: Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Fachanwälte und spezialisierte Rechtsanwälte in Ihrer Nähe.
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Bonusleistungen je nach Leistungsvariante!

Mit über 85 Jahren Erfahrung als unabhängiger Rechtsschutz Versicherer wissen wir, dass es gerade bei Immobilien um wertvolles Kapital geht. Deshalb beinhaltet unsere Vermieterrechtsschutzversicherung je nach gewählter Leistungsvariante wertvolle zusätzliche Bonusleistungen zum Schutz Ihrer Investitionen, wie zum Beispiel …


  • Vorsorgeschutz: Anpassung des Versicherungsschutzes an noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen, wenn Ihr Vertrag in der Komfort- und Premium Variante seit mindestens sechs Monaten bei uns besteht. Wir verzichten auf Wartezeiten, wenn Sie Veränderungen innerhalb von 12 Monaten nachversichern.
  • Versicherungsschutz für vorvertragliche Schäden: Besteht Ihr ARAG Rechtsschutz Vertrag seit drei Jahren, verzichten wir in allen drei Leistungsvarianten auf die Einrede der Vorvertraglichkeit in den versicherten Bereichen.Sie sind auch dann versichert, wenn frühesten nach drei Jahren Vertragslaufzeit erstmalig ein Rechtsfall eintritt, selbst wenn der Rechtsfall seinen Ursprung vor Abschluss oder während der Wartezeit!
  • Garagen und Stellplätze: Garagen und Stellplätze, die den versicherten Immobilien zuzuordnen sind (kein separater Mietvertrag), sind beitragsfrei mitversichert!
  • Beitragsfreier Versicherungsschutz auch für die selbst genutzte Einheit im versicherten Objekt: Wenn Sie eine der Einheiten an der gleichen Adresse wie die der versicherten Immobilien selbst nutzen, versichern wir diese beitragsfrei mit. Bitte geben Sie diese als Einheit mit an.
  • Update Garantie: Automatische Absicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen. Damit sind vorteilhafte Neuerungen ganz ohne Bürokratie und Aufwand eingeschlossen!
  • Treuebonus: Treue zahlt sich aus! Wenn Sie Ihren Rechtsschutz über drei Jahre nicht in Anspruch genommen haben, übernehmen wir Ihren nächsten Rechtsschutzfall auch dann, wenn er sonst nicht versichert wäre, und zwar bis zu 250 Euro in Basis, 500 Euro in Komfort und 750 Euro in Premium. 
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Mietausfallschutz auf Wunsch!

Wenn Ihr Mieter Ihnen den Mietzins nicht mehr entrichtet, entzieht er Ihnen Ihre Einnahmen mit denn Sie z.B. Ihre Finanzierung bedienen oder Ihren Lebensabend finanzieren. Die Immobilie ist blockiert und kann nicht neu vermietet werden, bis diese geräumt ist, aber Ihre Verpflichtungen hierfür laufen weiter. In einem solchen Fall ist es wichtig, zumindest für die Zeit des Räumungsverfahrens die Warmmieten ersetzt zu bekommen. 


Die Mietausfallschutz Versicherung ersetzt Ihnen bis zu 12 Monate lang die Warmmiete inklusive der Nebenkosten, und zwar ab dem Moment der rechtswirksamen Kündigung durch Sie als Vermieter.


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Mit unserem Onlinerechner können Sie sich hier kontaktlos Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen, oder direkt online Ihren Vermieterrechtsschutz abschließen. Eine 10-Schritte-Anleitung für die Nutzung unseres Onlinerechners finden Sie hier ...

Wie können Sie die Versicherung abschließen?

Versicherung online abschließen!

Mit unserem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.

Versicherung telefonisch abschließen!

Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.


Schritt für Schritt Anleitung für den Onlinerechner!

1.

So starten Sie den Onlinerechner!

Sie starten den Onlinebeitragsrechner, indem Sie auf den gelben Button "berechnen!" klicken. 


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2.

Wählen Sie, ob Sie die Versicherung als Privatperson oder als juristische Person abschließen ...

Als natürliche Person wird die Privatperson (der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten) bezeichnet.


Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist. Das heißt, sie kann selbst Träger von Rechten und Pflichten sein, ist dabei aber keine natürliche Person. Juristische Personen sind z. B.: AG, GmbH, UG sowie GBR.


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3.

Wählen Sie Ihre gewünschte Leistungsvariante ...

Entscheiden Sie sich für die Basisvariante, übernehmen wir die Anwalts- und Prozesskosten - inklusive Straf-, Wohn- und Steuer-Rechtsschutz erst, wenn es zum Gerischtsprozess kommt. Außergerichtliche Kosten werden nicht übernommen.


Ab der Komfortvariante übernehmen wir zusätzlich auch die außergerichtlichen Anwaltskosten. Ebenfalls inklusive: Forderungsmanagement für Mietrückstände.


Die Premiumvariante ergänzt die Basis- und Komfortleistungen durch einen Rechtsschutz, der Sie bei Vertragsstreitigkeiten (z. B. mit Handwerkern oder Dienstleistern) unterstützt. Auch wenn Sie durch nachträgliche Erschließungsabgaben oder bei Plan- und Feststellungsverfahren benachteiligt werden, können Sie sich wehren: Als Bauherr profitieren Sie von dem integrierten Bauherren-Rechtsschutz.


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4.

Bitte ändern Sie nicht die bereits eingestellte Eigenschaft "Vermieter"!

Bitte verwenden Sie die Voreinstellung "Vermieter". Die Eigenschaft "Eigentümer" ist nur für Eigentümer selbst genutzter Immobilien, die Eigenschaft "Vermieter" beinhaltet automatisch den Schutz für Eigentümer fremd genutzter Immobilien.


Wohnen Sie im selben Haus/ unter derselben Anschrift sind Sie als Eigentümer über die Vermietung mitversichert. Die selbstgenutzte Wohneinheit ist bei der Ermittlung der Bruttojahresmiete nicht zu berücksichtigen, muss jedoch als Einheit mit angegeben werden.


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5.

Wählen Sie die Objektart, die Anzahl der Einheiten und geben die gesamt Bruttojahresmiete ein ...


  • Sie haben die Möglichkeit anzugeben, um welche Art von Objekt es sich handelt. Sie können Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, einzelne Garagen und auch nicht bebeaute Grundstücke versichern. 
  • Garagen und Stellplätze sind jedoch bei Wohn- und Gewerbeienheiten beitragsfrei mitversichert, wenn diese zu den vermieteten Einheiten gehören und nicht über separate Mietverträge vermietete werden.
  • Haben Sie mehrere Einheiten am selben Standort an gleicher Adresse, müssen alle Einheiten erfasst werden, die Ihnen gehören.
  • Wohn- und Gewerbeeinheiten können zusammen zum geichen Beitrag versichert werden. Wenn Sie den Mietausfallschutz bei gemischten Immobilien mit versichern möchten, gilt dieser jedoch nur für die Wohneinheiten - für Gewerbeeinheiten wird der Mietausfallschutz nicht angebeoten.
  • Bei der Angabe der Bruttojahresmiete geben Sie bitte die Warmmiete einschließlich aller Nebenkosten der vermieteten Wohneinheiten an, bei Gewerbeeinheiten bitte inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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6.

Die Option "Wünschen Sie den Ausschluss des Vermieter-Risikos?"

Die Option ist auf "Nein" eingestellt und sollte nur abgändert werden, wenn Sie Rechtsstreitigkeiten mit Ihren Mietern nicht mitversichern möchten, z.B. wenn Sie an Ihre Kinder oder Verwandte vermieten, aber trotzdem als Eigentümer einer fremd genutzten Immobilie versichert sein möchten.


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7.

Befindet sich das Objekt im Ausland?

Diese Auswahloption hat die Voreinstellung "Nein", da Immobilien leider nur innerhalb Deutschlands versichert werden.


Umgekehrt können Sie jedoch Ihre Immobilien in Deutschland auch versichern, wenn Sie selbst Ihren Wohnsitz im Ausland haben. In diesem Fall rufen Sie uns bitte einfach an unter 02238 941 90 88. Wir erstellen Ihnen Ihr Angebot und/ oder Ihren Antrag telefonisch, da unsere Onlinerechner keine ausländischen Adressen erfassen können.


02238 94190 88

8.

Wünschen Sie eine Absicherung Ihrer Wohneinheiten gegen Mietausfall?

Wählen Sie hier bitte, ob Sie den Mietausfallschutz mit versichern möchten, und wie lange dieser leisten soll. Die Voreinstellung ist auf 12 Monate eingestellt. Für Gewerbeeinheiten kann der Mietausfallschutz nicht abgeschlossen werden.


Hier wird vorausgesetzt, dass es keine Verletzung der Verpflichtung aus dem Mietvertrag sowie Rechtsstreitigkeiten mit dem Mieter gab - die Voreinstellung steht auf "Ja".  Trifft die Aussage nicht zu, kann der Mietausfallschutz nicht abgeschlossen werden.


Die genannten Aussagen sind für alle Mietverträge bzw. alle Mieter in den zu versichernden Wohnungen zu treffen.


Mit "Es gab/gibt keine Verletzung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag" ist gemeint: der Mieter ist seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag seit Vertragsbeginn immer fristgerecht und vollständig nachgekommen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es nicht zu Zahlungsrückständen oder Stundungen gekommen ist.


Versicherungsschutz für Mietverhältnisse, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages zustande kommen (Mieterwechsel / Erstvermietung), besteht nur, wenn eine zum Zeitpunkt der Vermietung aktuelle Bonitätsauskunft des Mieters ohne Negativmerkmale vorliegt.


Eine Bonitätsauskunft gilt als aktuell, sofern sie zum Zeitpunkt der Vermietung nicht älter als 3 Monate ist.


Ein Negativmerkmal ist zum Beispiel eine uneinbringliche titulierte Forderung, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, eine vorliegende Privatinsolvenz oder das Vorliegen eines Haftbefehls.


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9.

Möchten Sie weitere Objekte an anderen Standorten mitversichern?

Wenn Sie weitere Objekte an unterschiedlichen Standorten mitversichern möchten, klicken Sie bitte auf den grünen Button "Objekte erfassen". Geben Sie hier die weiteren Immobilien ein und gehen dabei vor, wie in Schritt 2. bis 8. beschrieben.


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10.

Fertiges Angebot als PDF herunterladen und/ oder online abschließen ...

Fertig? Wenn Sie nun auf den Angebotsbutton am unteren Ende der Eingabemaske links klicken, können Sie hier ihr  persönliches Angebot als PDF Datei herunterladen und/ oder auf den gelben Button "Zum Antrag" rechts klicken, Ihre Daten eingeben und direkt online abschließen.


Wir senden Ihnen dann Ihren Versicherungsschein auf dem Postweg. Ab Erhalt beginnt Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.


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Sie benötigen keinen Termin!

Sie können Ihre Versicherung ohne Termin online abschließen!

Sie können Ihren völlig stressfrei abschließen, rund um die Uhr. Ganz bequem vom Sofa aus, aus dem Büro oder wo es für Sie am besten ist. Sie benötigen keinen Termin und entscheiden selbst über Ort und Zeitpunkt. 


Haben Sie Fragen, rufen Sie uns einfach an, wir freuen uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne weiter und wenn Sie möchten, nehmen wir auch gerne Ihren Antrag telefonisch auf.


Sie können Sie uns in der Zeit von 8:00 Uhr – 22:00 Uhr und am Wochenende von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Rufnummer 02238 94190 88 erreichen.



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Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

Ob Online oder telefonischer Abschluss – Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung bei uns abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner ...


Ihr Ansprechpartner

Thomas S. Cremer

ARAG Generalagentur


Expertise

Rechtsschutzexperte 

seit über 20 Jahren


Qualifikation

IHK Versicherungs-Fachmann BWV


Berufsbezeichnung

Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO, 

Bundesrepublik Deutschland


Erreichbar

Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr


Klicken Sie hierfür bitte 

einfach auf den gelben 

Button ...



02238 941 90 88

Sie können die Höhe der Selbstbeteiligung selbst aussuchen!

Sie können frei entscheiden, wie hoch Ihre Eigenbeteiligung im Schadenfall sein soll!

Grundsätzlich übernimmt Ihre Rechtsschutz Versicherung alle versicherten Kosten in voller Höhe. Sie können jedoch ab dem Komfort Schutz eine beitragsminderndernde Eigenbeteiligung vereinbaren. Dann werden alle versicherten Kosten übernommen, abzüglich des verienbarten Selbstbehalts einmalig pro Rechtsfall, dafür ist Ihr Versicherungsbeitrag günstiger. Je Schadenfall werden diese Selbstbeteiligungen angeboten.   


  • 0 Euro
  • 150 Euro
  • 250 Euro
  • 500 Euro
  • 1.000 Euro

Die telefonische Vermieterberatung JuraTel® und Mediation und ab Komfort auch das Online Inkasso können Sie unabhängig von der gewählten Variante immer ohne Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen.


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Sie können die Vertragslaufzeit selbst aussuchen!

Sie haben die Wahl zwischen einem Jahr, drei Jahren oder fünf Jahren!

Sie haben die Wahl zwischen jährlicher Laufzeit, drei Jahren Laufzeit oder fünf Jahren Laufzeit. Die Laufzeit verlängert sich immer um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wurde.



Klicken Sie einfach auf 

den gelben Button ...


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Sie haben 14-tägiges Widerrufsrecht!

Wir senden Ihnen Ihren Versicherungsschein per Post, ab Erhalt beginnt Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht!

Ihr 14-tägige Widerrufsrecht beginnt mit Erhalt des Versicherungsscheins. Wenn Sie Ihren Antrag widerrufen möchten, senden Sie Ihren Widerruf einfach an folgende E-Mail Adresse …



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service@arag.de



Sie können sich jederzeit auf unsere schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen, ob telefonisch oder online. Wir sind rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie da, egal in welchem versicherten Lebensbereich Sie Probleme haben.


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Unsere Kollegen vom ARAG Rechtsservice helfen Ihnen gerne kompetent weiter ...


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In unserem Live-Chat beantworten Rechtsanwälte Ihre Fragen, sogar wenn Sie bei uns kein Kunde sind. Die Kosten dafür übernehmen wir.


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Hier finden Sie über 1.000 Musterschreiben und Verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich.


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Digitale Rechtshilfe!

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Die ARAG SE wurde von der WirtschaftsWoche ausgezeichnet. Der Partner ServiceValue testete 22 Rechtsschutzversicherer. Dabei erzielte die ARAG im Branchenvergleich der Rechtsschutzversicherer die Auszeichnung „Preisfavoriten - Höchste Empfehlung“ und den „1. Platz“.

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Quelle: Den Leistungsinhalten dieser Seite liegen die ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2024) Leistungsübersicht, Versicherteninformation und Bedingungen Stand 01.10.2022 zugrunde. Herausgeber: ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf


Autor der Seite: Thomas S. Cremer · ARAG Generalagentur

seit 2002 · Versicherungsfachmann BWV

IHK-Register-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34