ARAG Vermögensschaden-Rechtsschutz für Firmen

ARAG
Vermögens-
Schaden
Rechtsschutz

für Firmen & Unternehmen!

Voller Kostenschutz!

Freie Anwaltswahl!

Basis, Komfort, Premium!

Online abschließen!

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ARAG

Vermögens-schaden-

Rechtsschutz

Für Firmen, Unternehmen,

und Selbstständige!  

ARAG
Vermögensschaden-
Rechtsschutz

Für Firmen, Unternehmen,
und Selbstständige
!  

Vermögens-schaden-RS
Gründe für den VRS ...
Beispiele aus der Praxis ...
Was ist versichert?
Wer ist versichert?
In drei Varianten!
Auf Wunsch rückwirkend!
Schutz nach Berufsaufgabe!
Vorsorgliche Beratung ...
ARAG JuraTel® Erstberatung
Mediations-Verfahren
ARAG Rechts-Service..
Versicherte Kosten ...
Versicherte Summen ...
Rückwirkend nach 3 Jahren!

ARAG Vermögensschaden-Rechtsschutz - Wir helfen Ihnen Schadensersatz Ansprüche Dritter abzuwehren!

Der ARAG Vermögensschaden-Rechtsschutz hilft Ihnen, Schadenersatz Ansprüche abzuwehren, denn immer öfter sollen gesetzliche Vertreter persönlich haften, wenn das Unternehmen Vermögensschäden erleidet. Solche Schadenersatzforderungen gehen oft in die Hunderttausende. Sind die Ansprüche berechtigt, haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen. Dies gilt z.B. für ...


  • Geschäftsführer
  • Aufsichtsrät und Beiräte
  • Vorstandsmitglieder
  • Prokuristen
  • Externe Mandatsträger und Interimsmandatsträger (versichert in Komfort und Premium)

Lassen sich rechtliche Konflikte nicht vermeiden , bieten wir Ihnen Kostenschutz. Wir zahlen zum Beispiel den Anwalt oder vom Richter beauftragte Gutachter in den versicherten Bereichen ...


Sie können Ihre Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung  in Kombination mit unserem Firmenrechtsschutz abschließen oder als Einzelversicherung ...


... sie haben

die Wahl!


Gute Gründe für den die Vermögensschaden-Rechtsschutz ...

Als verantwortlich handelnder Manager geben Sie Ihr Bestes. Aber nicht immer hat man alles selbst in der Hand. Beispielsweise können die Entwicklung des Markts oder nationale und internationale Gesetzgebungen Ihren Handlungsspielraum einschränken. Immer häufiger stellt sich die Frage der Haftung des gesetzlichen Vertreters für erlittene Vermögensschäden.


Solche Schadenersatzforderungen gehen oft in die Hunderttausende. Sind die Ansprüche berechtigt, haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen. Sichern Sie sich wirksamen Kostenschutz für die Abwehr solcher Forderungen. Wir übernehmen für Ihre Verteidigung ...


  • die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts. In Komfort und Premium auch bei außergerichtlichen Tätigkeiten – sogar nach Honorarvereinbarung
  • Verfahrenskosten, einschließlich gerichtlich auferlegter Kosten der Gegenseite
  • persönliche Anwaltsberatung, auf Wunsch in Ihren Geschäftsräumen
  • außergerichtliche Sachverständigengutachten, die mit uns abgestimmt sind
  • vorsorglich Anwaltsberatung – sogar dann, wenn kein Versicherungsfall vorliegt (Komfort, Premium)

Beispiele aus der Rechtspraxis ...

In diesen und ähnlichen Fällen hilft Ihnen Ihr Vermögensschaden-Rechtsschutz ...


  • Dem Vorstand wird vorgeworfen, ein überteuertes Leasingangebot für die Firmenfahrzeuge angenommen zu haben.
  • Ein insolventes Unternehmen wurde angekauft. Den Aufsichtsräten wird unterstellt, sie seien ihrer Kontrollpflicht nicht nachgekommen.
  • Der falsche Gabelstapler wurde zum Zeitwert verkauft. Dem Geschäftsführer wird unterstellt, Betriebsvermögen voreilig veräußert zu haben.
  • Das finanzielle Risiko solcher Konflikte übernehmen wir für Sie, wenn nötig, durch alle Instanzen!

Welche Bereiche sind versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst im Vermögensschaden-Rechtsschutz Komfort und Premium die außergerichtliche und gerichtliche, im Vermögensschaden-Rechtsschutz Basis nur die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person, wenn diese im Zusammenhang mit einer versicherten Funktion aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird (Rechtsschutz zur Abwehr dieser Ansprüche).


Vermögensschaden ist jeder Schaden, der weder Personenschaden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschaden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) ist und sich auch nicht aus solchen Schäden herleitet. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte Sachen.


Wer ist versichert im ARAG Vermögensschaden-Rechtsschutz für Firmen und Unternehmen?

Firmen und Unternehmen können die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung zugunsten Dritter abschließen, wobei nur derjenige Rechtsschutz geltend machen kann, zu dessen Gunsten der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Alle hinsichtlich des Versicherungsnehmers geltenden Bestimmungen sind sinngemäß auch auf die versicherten Personen anzuwenden.


In drei Leistungs-Varianten – Basis, Komfort oder Premium, Sie haben Wahl!

Wählen Sie selbst, wie umfangreich Ihr Vermögensschaden-Rechtsschutz sein soll –diese drei Leistungs-Varianten stehen zur Auswahl …


  • Basis
  • Komfort
  • Premium

Die Basis Variante bietet Ihnen in den ausgewählten Bausteinen umfangreichen Kostenschutz vor Gerichten - die Komfort- und Premium Variante übernimmt die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten!


Auf Wunsch rückwirkend versichert!

Bei Ihrem Vermögensschaden-Rechtsschutz ist in der Premiumvariante eine „Rückwärts“-Versicherung inklusive. Damit besteht für Sie auch Versicherungsschutz für vor Vertragsbeginn unbekannte Schäden, für die Schadenersatzansprüche erst während der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden. Und das mit hohen Versicherungssummen. So sind Sie auch für Schäden aus der Vergangenheit abgesichert!


Schutz nach Berufsaufgabe!

Beruhigend zu wissen: Auch nach Beendigung des Versicherungsvertrags besteht in unserer Komfort- und Premiumvariante noch für ein weiteres Jahr Versicherungsschutz, wenn der behauptete Verstoß während des versicherten Zeitraums eingetreten ist. Dieser Zeitraum kann sich abhängig von der Leistungsvariante auf maximal zwölf Jahre verlängern – je nachdem wie lange der Versicherungsvertrag zuvor schadenfrei bestanden hat.


Vorsorgliche Beratung - Damit es von Anfang an stimmt

Ihrer Firma droht die Insolvenz oder die Übernahme durch ein anderes Unternehmen? Die Gesellschafter-Versammlung hat per Beschluss ein haftungsrelevantes Verhalten festgestellt – jetzt drohen Ihnen Schadenersatzforderungen? Vertrauen Sie auf uns! 


  • In diesen und weiteren bestimmten Fällen können Sie sich mit unserer Komfort- und Premiumvariante vorsorglich von einem Anwalt beraten lassen – sogar dann, wenn kein Versicherungsfall vorliegt. 
  • In der Premiumvariante sind Sie auch versichert, wenn die Gesellschafter Ihres Arbeitgebers eine gerichtliche Auseinandersetzung haben, die sich auch auf Ihre Karriere auswirken könnte.

Immer mitversichert - ARAG JuraTel® telefonische Rechtsberatung rund um die Uhr!

Auf Wunsch beraten Sie in über 20 europäischen Ländern und den USA deutschsprachige Anwälte telefonisch im jeweiligen Landesrecht. Ganz gleich, ob es dabei um Ihr berufliches oder privates Umfeld geht


Immer mitversichert - Konfliktlösung durch Mediation!

Ein Mediator hilft, einen Streit außergerichtlich beizulegen. Das spart Zeit und Nerven und ermöglicht weiterhin den Kontakt zu Gesellschaftern oder Eigentümern. 


Gerne schlagen wir Ihnen einen Mediator vor und übernehmen dessen Kosten. Diese Leistung gilt für den Vermögensschaden-Rechtsschutz und den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.


Immer mitversichert - Rechts-Service im Schadenfall!

Ob online oder telefonisch rund um die Uhr: Beim Melden eines Rechtsschutzfalles können Sie jederzeit auf unsere schnelle, unbürokratische Hilfe vertrauen. Verlassen Sie sich auf die engagierte Unterstützung kompetenter Ansprechpartner!


Über 93 Prozent unserer Kunden sind mit der Leistung unseres Rechts-Services im Schadenfall zufrieden. Deshalb ist er vom TÜV Saarland mit der Note „Sehr gut“ ausgezeichnet worden. 


Diese Kosten übernehmen wir für Sie ...

Je Rechtsschutzfall tragen wir die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für


  • die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts. In Komfort und Premium auch bei außergerichtlichen Tätigkeiten – sogar nach Honorarvereinbarung
  • Verfahrenskosten, einschließlich gerichtlich auferlegter Kosten der Gegenseite
  • außergerichtliche Sachverständigengutachten, die mit uns abgestimmt sind

Versicherungssummen - so hoch sind Sie versichert

  • Europaweit im Basis Schutz bis 300.000 € gerichtlich und im Komfort- und Premium Schutz  gerichtlich und außergerichtlich wahlweise 300.000, 500.000 oder 1 Mio Euro in Premium
  • Öffentlichkeitsarbeit, Private Ermittlungen ab Komfort insgesamt bis 50.000 Euro, im Premium Schutz bis 100.000 Euro
  • Vorsorgliche erste Beratung bei unmittelbarem bevorstehendem Ermittlungsverfahren im Komfort Schutz bis 500 Euro, im Premium Schutz bis 2.500 Euro
  • Vorversicherungsgarantie 100.000 Euro

Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit!

Rechtsschutz besteht auch, wenn der Versicherungsschutzfall vor Beginn des Versicherungsschutzes oder während der Wartezeit eingetreten, wenn das betroffene Risiko zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls oder von den diesen Versicherungsschutzfall auslösenden Umständen erlangt, seit mindestens drei Jahren ununterbrochen bei der ARAG versichert ist. 


 BASIS, KOMFORT, PREMIUM

Drei Leistungsvarianten zur Auswahl!

Was ist versichert?

... Der Versicherungsschutz umfasst im Vermögensschaden-Rechtsschutz Komfort und Premium die außergerichtliche und gerichtliche, im Vermögensschaden-Rechtsschutz Basis nur die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person, wenn diese im Zusammenhang mit einer versicherten Funktion aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird (Rechtsschutz zur Abwehr dieser Ansprüche) ...

Basis

Die Basis Variante bietet ausschließlich Kostenschutz vor Gerichten

ARAG JuraTel® - telefonische Erstberatung

Mobiler Anwalt (Besuch bei Ihnen in der Firma oder zu Hause)

Mediationsverfahren

ARAG Online Rechts-Service

Gerichtliche Tätigkeiten des Anwalts

Nachhaftung bei Berufsaufgabe aus Alters- oder Krankheitsgründe

Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit, wenn der Vertrag drei Jahre besteht

jetzt abschließen!

Komfort

Außergerichtliche und gerichtliche Kostenübernahme sogar nach Honorarvereinbarung

Außergerichtliche sowie gerichtliche Tätigkeiten des Anwalts 

Vorsorgliche erste Beratung 

bis 2.500 €

Öffentlichkeitsarbeit 

bis 50.000 €

Nachhaftung generell

Innovationsklausel

jetzt abschließen!

Premium

Alle Leistungen des Basis - und Komfort Schutz und vieles mehr - unser Maximum an Sicherheit

Weltweiter Versicherungsschutz (ex. USA/Kanada)

Vorsorgliche Rechtsberatung bis 5.000 €

Vorsorgliche Rechtsberatung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern bis 5.000 €

Öffentlichkeitsarbeit bis 100.000 €

Psychologische telefonische Soforthilfe (Krisen-Coaching)

Vorversicherungsgarantie

jetzt abschließen!

Warum ist der Vermögensschaden Rechtsschutz für Firmen so wichtig? Hier finden Sie einige Beispiele aus dem Geschäftsleben …

Als verantwortlich handelnder Manager geben Sie Ihr Bestes. Aber nicht immer hat man alles selbst in der Hand. Beispielsweise können die Entwicklung des Markts oder nationale und internationale Gesetzgebungen Ihren Handlungsspielraum einschränken. Immer häufiger stellt sich die Frage der Haftung des gesetzlichen Vertreters für erlittene Vermögensschäden. Schadenersatz Forderungen gehen oft in die Hunderttausende. Sind die Ansprüche berechtigt, haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen. Hier finden Sie einige Beispiele ...

 Abwehr von Schadenersatz Forderungen!

Dem Vorstand wird vorgeworfen, ein überteuertes Leasingangebot für die Firmenfahrzeuge angenommen zu haben.


Wir helfen wir Ihnen mit unserem Vermögensschaden-Rechtsschutz, Schadenersatzansprüche abzuwehren, damit Sie Verantwortung kein Vermögen kostet!

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 Vorwurf der Verletzung der Sorgfaltspflicht!

Der falsche Gabelstapler wurde zum Zeitwert verkauft. Dem Geschäftsführer wird unterstellt, Betriebsvermögen voreilig veräußert zu haben.


Wir helfen wir Ihnen mit unserem Vermögensschaden-Rechtsschutz, Schadenersatzansprüche abzuwehren, damit Sie Verantwortung kein Vermögen kostet!

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 Vorwurf der Verletzung der Kontrollpflicht!

Ein insolventes Unternehmen wurde angekauft. Den Aufsichtsräten wird unterstellt, sie seien ihrer Kontrollpflicht nicht nachgekommen.


Wir helfen wir Ihnen mit unserem Vermögensschaden-Rechtsschutz, Schadenersatzansprüche abzuwehren, damit Sie Verantwortung kein Vermögen kostet!

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Ihr Plus an Sicherheit - Unsere innovativen Serviceleistungen, wie z.B. telefonische Rechtsberatung oder Mediationsverfahren sind immer mitversichert ... auch rückwirkend!

 Service Leistungen

Wir helfen Ihnen bereits lange bevor Streitigkeiten entstehen, Konflikte zu vermeiden oder schnell außergerichtlich beizulegen. Unsere innovativen Serviceleistungen stehen Ihnen immer ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung zur Verfügung, sogar rückwirkend wenn der Schaden bereits eingetreten ist, z.B. ...

ARAG Juratel

ARAG Mediationsverfahren

ARAG Online Rechtsservice

(ohne Wartezeit/ auch vorvertraglich/ ohne Selbstbeteiligung)

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 Wirtschafts-Mediation

Wir vermitteln und bezahlen speziell ausgebildete Wirtschaftsmediatoren, die Ihnen helfen, Ihren Streit beizulegen. Dabei erarbeiten die Konfliktparteien mit Unterstützung des unabhängigen Dritten eine faire, für beide Seiten optimale Lösung. In zwei von drei Mediationsfällen kommt es so zu einer außergerichtlichen Einigung (nach Erfahrung der ARAG Service Center GmbH). Das Ergebnis wird auf Wunsch schriftlich festgehalten.


Hinzu kommt: Ein Gerichtsprozess kann sich ziemlich in die Länge ziehen. Wenn Zeit ein wesentlicher Faktor ist, kann Mediation oft schneller helfen. Ganz ohne Anwalt und Gericht – ohne dass die Geschäftsbeziehung leidet.


Soll dabei ein außergerichtlich bestellter Sachverständiger mit dem Einverständnis beider Parteien Ihre Position stärken, tragen wir auch dafür die Kosten.


Die oftmals mehrsprachigen Mediatoren sind speziell dafür ausgebildet, schnell zum Kern des Konfliktes vorzudringen. Die streitenden Parteien erarbeiten mit Unterstützung des unabhängigen Dritten eine kreative Lösung, hinter der alle Beteiligten bestens stehen können. Dazu bringen die Mediatoren nicht nur umfassende Erfahrung in unterschiedlichsten Bereichen ein, sondern auch sehr viel Fingerspitzengefühl.


Übrigens: Der gesamte Mediationsprozess ist auch online möglich – von der Vereinbarung des Termins bis zur Videotelefonie. Das Ergebnis wird auf Wunsch schriftlich festgehalten. Und falls sich Ihr Konfliktpartner trotzdem nicht an die Vereinbarung halten sollte? - Dann bleibt immer noch der Klageweg für Sie offen.

(ohne Wartezeit/ auch vorvertraglich/ ohne Selbstbeteiligung)

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 Online Rechtsservice

In einer umfangreichen Datenbank finden Sie über 1.000 Musterschreiben und Verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich, zum Beispiel: 

GbR-Gesellschaftervertrag

GmbH-Geschäftsführervertrag

Firmenwagen-Vereinbarung

Web-Impressum

Datenschutzerklärung

Abmahnungen

Kündigungen 

Arbeitszeugnisse 

(ohne Wartezeit/ auch vorvertraglich/ ohne Selbstbeteiligung)

Video anschauen!

 Rechtliche Hilfe per Mausklick

Sie möchten Nerven und Zeit sparen? Dann vermitteln wir Ihnen auf Wunsch gerne digitale Lösungen. Unsere ausgewählten Partner führen juristische Arbeitsschritte digital für Sie durch – effizient, exakt und schnell.  


Mithilfe spezieller Berechnungsmethoden und Software können Sie beispielsweise bestimmte Ansprüche einfach online ermitteln und ohne bürokratischen Aufwand durchsetzen.  


Beauftragen Sie einfach den von uns vermittelten Dienstleister. Dieser trägt Ihnen gegenüber die Verantwortung für die Durchführung Ihres Auftrags. Die Kosten dafür übernehmen wir. 


Übrigens: Natürlich können Sie danach zusätzlich einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

(ohne Wartezeit/ auch vorvertraglich/ ohne Selbstbeteiligung)

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 ARAG JuraTel® - Ihr 24-Stunden-Anwaltstelefon

Ganz gleich wann Sie einen juristischen Rat brauchen – greifen Sie kurzerhand zum Telefon und sprechen Sie mit einem Anwalt. Das geht auch nachts, damit Sie beruhigt schlafen können.


Anwälte beraten Sie rund um die Uhr. Das gilt natürlich auch für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht oder auch zum Vertragsrecht.

(ohne Wartezeit/ auch vorvertraglich/ ohne Selbstbeteiligung)

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 ARAG Steuer-Telefon

Wenn Sie eine rechtliche Frage zu Ihrer Steuererklärung haben, oder wie Ihre Rechtsschutz Versicherung am besten steuerlich absetzen können, verbinden wir Sie auf Wunsch mit einem auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt.

(ohne Wartezeit/ auch vorvertraglich/ ohne Selbstbeteiligung)

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Versicherte Kosten - Diese Kosten übernimmt Ihre Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung für Sie!

... Ihr starker Prozesskostenschutz - Neben Ihren Anwaltsgebühren tragen wir auch die Kosten für Gericht, Entschädigung der Zeugen sowie für vom Gericht bestellte Sachverständige. Und wir übernehmen die Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden - Damit Sie Verantwortung kein Vermögen kostet ...

 Wir übernehmen die Verfahrenskosten!

Die ARAG trägt die dem Versicherten auferlegten Verfahrenskosten sowie die ihm aufgrund gesetzlicher Festsetzung auferlegten Kosten der Gegenseite. bis zur Höhe der jeweiligen Versicherungssumme

Gerichtliche Anwaltskosten

Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten (Komfort, Premium)

Einbeziehung des außergerichtlichen Mediationsverfahrens (Komfort, Premium)

Vorsorgliche Rechtsberatung (Komfort, Premium)

Beratung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern (Premium)

Sachverständigenkosten

Reisekosten

Übersetzungs- und Dolmetscherkosten

Streitbeitritt und -verkündung, negative Feststellungsklage

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 Außergerichtliche Anwaltskosten!

In Komfort und Premium trägt die  ARAG die angemessenen Kosten eines vom Versicherten beauftragten Rechtsanwalts ohne Begrenzung auf die gesetzliche Vergütung für Rechtsanwälte gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daneben werden die üblichen Auslagen erstattet.


Für die Prüfung der Angemessenheit der Vergütung gilt § 3a Abs. 2 RVG analog. Die Angemessenheit bestimmt sich hiernach unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.


Auf die Unangemessenheit der Kosten kann sich die ARAG nicht berufen, wenn

sie vorher der Kostenvereinbarung schriftlich zugestimmt hat;

der Versicherte einen von der ARAG vorgeschlagenen Rechtsanwalt beauftragt hat


Wird der Rechtsanwalt außerhalb Deutschlands tätig, trägt die ARAG die Vergütung des für den Versicherten tätigen Rechtsanwalts nur bis zur Höhe des Betrags, der entstehen würde, wenn der Rechtsanwalt in Deutschland tätig geworden wäre. Es gilt auch hier die Angemessenheitsprüfung nach § 3a Abs. 2 RVG.

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Gerichtliche Anwaltskosten!

Die ARAG trägt in allen drei Varianten die gesetzliche Vergütung eines vom Versicherten beauftragten Rechtsanwalts, der die Prozessvertretung des Versicherten vor dem zuständigen Gericht übernehmen kann.


Soweit es im Ausland keine gesetzliche Vergütung gibt, weil der Rechtsanwalt nicht nach einer mit dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergleichbaren Gebührenordnung abrechnen kann, trägt die ARAG die Vergütung bis zu dem Betrag, der nach dem RVG zu übernehmen wäre, wenn das Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt würde.

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Die Kosten für Streitverkündung und Beitritt!

Die ARAG trägt – nach vorheriger schriftlicher Zustimmung – die Kosten eines Streitbeitritts, einer Streitverkündung oder einer negativen Feststellungsklage.


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Die Kosten für Mediations- Verfahren!

Wird anstelle eines Rechtsanwalts ein Steuerberater oder Hochschullehrer einer deutschen Hochschule beauftragt, finden in Komfort und Premium die Regelungen für Rechtsanwaltskosten sinngemäß Anwendung.

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Wir übernehmen die Kosten von Sachverständigen!

Die ARAG trägt in Komfort und Premium die angemessenen Kosten der vom Versicherten in Auftrag gegebenen Sachverständigen Gutachten, die seine Verteidigung maßgeblich fördern.

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Wir übernehmen Reisekosten!

Die ARAG trägt die Kosten für ...

notwendige Reisen des Rechtsanwalts, die im Zusammenhang mit versicherten Verfahren stehen

Reisen der versicherten Personen zum zuständigen Gericht, wenn dieses das persönliche Erscheinen angeordnet hat

einen Besuch des für den Versicherten tätigen Rechtsanwalts bei ihm bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern, wenn der Besuch aufgrund besonderer Situationen erforderlich ist (Mobiler Anwalt: zum Beispiel bei Krankheit, Unfall, Unabkömmlichkeit in der Firma)

Die Reisekosten und Abwesenheitsgelder werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von Rechtsanwälten in Deutschland geltenden Sätze (RVG) übernommen.

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Übersetzungs- und Dolmetscherkosten!

Die ARAG trägt die Kosten für ...

die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Versicherten im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen

die Bestellung eines im Ausland für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erforderlichen Dolmetschers

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Für vorsorgliche Rechtsberatung!

in Komfort und Premium trägt die ARAG die Kosten für eine vorsorgliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater für den Fall, dass

dem Versicherten in Ausübung seiner versicherten Funktion die Entlastung durch Aufsichtsorgane bzw. die Hauptversammlung versagt wird;

gegenüber dem Versicherten in Ausübung seiner versicherten Funktion in Form eines Beschlusses der Aufsichtsorgane oder der Gesellschafterversammlung festgestellt wird, dass haftungsrelevantes Verhalten des Versicherungsnehmers vorliegt und damit verbunden eine Androhung der Inanspruchnahme gemäß Ziffer 3 dieser Bedingungen erfolgt;

durch Dritte gegen das oder die Unternehmen, in denen der Versicherte eine versicherte Organfunktion wahrnimmt, ein Leistungs- oder Unterlassungsanspruch mit einem Streitwert von mindestens 100.000 Euro geltend gemacht wird;

gegen den Versicherungsnehmer eine behördliche Untersuchung eingeleitet wird, die sich auf seine versicherte Organfunktion bezieht;

Sondergutachten gemäß § 142 Aktiengesetz oder ähnlicher Rechtsvorschriften erstellt werden;

dem Versicherten eine Inanspruchnahme wegen Insolvenz des Unternehmens droht. 


Die Versicherungssumme beträgt in Komfort 2.500 Euro und im Premium 5.000 Euro.

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Wir übernehmen Kosten der Öffentlichkeitsarbeit!

Die ARAG trägt die Kosten für eine journalistische Beratung zu notwendigen Öffentlichkeitsarbeiten zur Verhinderung, Begrenzung oder Beseitigung von drohenden Rufschädigungen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten im Zusammenhang mit einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf Verfahren oder Ordnungswidrigkeiten Verfahren.

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Die Kosten für Deckungsklagen D&O-Versicherer!

Deckungsklage-Rechtsschutz gegen den D&O-Versicherer - Die ARAG übernimmt im Premium Schutz die Kosten einer Leistungs- oder Feststellungsklage

gegen den Versicherer des D&O-Versicherungsvertrages, in dem der Versicherungsnehmer mitversichert ist

wenn dem Versicherungsnehmer Deckungsschutz aus dem D&O-Vertrag aus einem anderen Grund als der Nichtzahlung der Prämie in Textform verweigert wird

oder wenn ihm nicht innerhalb eines Monats, nachdem er sämtliche ihn im Schadenfall betreffenden Obliegenheiten erfüllt und eine entsprechende Frist gesetzt hat, Kostenzusage erteilt wird.

Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall.

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Die Kosten für psychologische telefonische Soforthilfe!

Benötigt eine versicherte Person oder ein naher Angehöriger (s. Teil A 5.2.1.4) im Rahmen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalles im Vermögensschaden- und im Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Premium psychologische Unterstützung zur Bewältigung der daraus resultierenden Stress-Situation, bietet die ARAG eine telefonische psychologische Soforthilfe.


Wie sieht die Soforthilfe aus? Die ARAG vermittelt dem Versicherten eine angemessene psychologische telefonische Hilfe durch einen Diplom-Psychologen oder Psychotherapeuten. Die psychologische Hilfe soll ermöglichen das Ereignis besser zu verarbeiten oder über Möglichkeiten beraten, die psychische Situation zu verbessern. Die Kosten für die telefonische psychologische Hilfe trägt die ARAG.



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Hier finden Sie die Versicherungssummen – bis zu dieser Höhe werden die Kosten übernommen!



Basis

Vermögensschaden-Rechtsschutz

So hoch sind Sie versichert im Vermögensschaden-Rechtsschutz 

Basis!

Komfort

Vermögensschaden-Rechtsschutz

So hoch sind Sie versichert im Vermögensschaden-Rechtsschutz Komfort!

Premium

Vermögensschaden-Rechtsschutz

So hoch sind Sie versichert im Vermögensschaden-Rechtsschutz Premium!

Wartezeiten - ab wann greift Ihre Vermögensschaden-Rechtsschutz  Versicherung für Firmen?

... Für einige Rechtsschutz-Leistungen gilt eine bestimmte Wartezeit. Das heißt, dass die jeweiligen Leistungen Ihrer Rechtsschutz Versicherung erst versichert sind, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Für unseren Vermögensschaden-Rechtsschutz für Firmen sollten Sie folgende Wartezeiten beachten ....

Versicherungsschutz ohne Wartezeit!

Innerhalb der Vertragslaufzeit hat der Vermögensschaden-Rechtsschutz keine Wartezeit. Dies bedeutet, Sie sind sofort versichert, wenn der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt. Der Rechtsschutzfall gilt in der Basis - und Komfort Variante als eingetreten

in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherte begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen, und hierdurch ein Vermögensschaden verursacht worden sein soll

und wenn dieser Rechtsverstoß innerhalb des versicherten Zeitraums eingetreten ist

und zum Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung des gesetzlichen Haftpflichtanspruchs auf Ersatz des Vermögensschadens der Versicherungsvertrag für den Versicherten noch besteht. Der Anspruch gilt dann als geltend gemacht, wenn er gegen eine versicherte Person in Textform erhoben wird

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Versicherungsschutz vor Versicherungsbeginn!

Im Vermögensschaden-Rechtsschutz Premium kann der Zeitpunkt des Rechtsverstoßes auch vor Beginn des Rechtsschutz Vertrages liegen, denn hier gilt der Versicherungsfall in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Schadenersatzanspruch erstmalig in Textform erhoben wird. Voraussetzung ist, dass der Schadenersatzanspruch während der Vertragslaufzeit geltend gemacht wird und der ARAG vor Vertragsabschluss alle Umstände angezeigt wurden, die auf eine möglicherweise anstehende Geltendmachung von solchen Schadenersatzansprüchen hinweisen

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Nachhaftung nach Vertragsende!

Werden nach Beendigung des Versicherungsvertrags innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten erstmals Haftpflichtansprüche geltend gemacht, bei denen der behauptete Verstoß noch innerhalb des versicherten Zeitraums eingetreten ist, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Der Zeitraum verlängert sich mit jedem weiteren Versicherungsjahr, das der Vertrag schadenfrei bestand, um weitere zwölf Monate; er beträgt jedoch maximal 72 Monate im Vermögensschaden-Rechtsschutz Komfort und 144 Monate im Vermögensschaden-Rechtsschutz Premium.


Im Vermögensschaden-Rechtsschutz Basis besteht eine prämienfreie Nachhaftung für Versicherungsfälle, die innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Versicherungsvertrages eingetreten sind, wenn die versicherte Funktion aus Alters- oder Krankheitsgründen dauerhaft weggefallen ist. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag vor seiner Beendigung mindestens fünf Jahre ununterbrochen schadenfrei bestanden hat und in dieser Zeit kein Versicherungsfall eingetreten ist.


Es besteht kein Rechtsschutz, im Vermögensschaden-Rechtsschutz Basis, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als fünf drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird. Diese Frist beträgt sieben Jahre, wenn der Tod des Versicherten oder die Berufsaufgabe aus Alters- oder Krankheitsgründen die Beendigung des Versicherungsvertrags verursacht haben (Nachmeldefrist).

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So können Sie Ihre Versicherung abschließen

Die ARAG Vermögensschaden-Rechtsschutz Versicherung können Sie als Einzelabsicherung oder als Ergänzung in Kombination mit unserem ARAG Firmenrechtsschutz abschließen. Mit unserem Online Rechner können Sie selbst die Inhalte und Bausteine Ihrer Rechtsschutz Versicherung für Ihre Firma individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Sie können sich hier Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen und auch direkt in wenigen Klicks online abschließen, ganz bequem, kontaktlos, von zuhause oder im Büro ...


Ihr fester Ansprechpartner

Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung bei uns abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner ...

Thomas S. Cremer

ARAG Generalagentur

IHK Versicherungsfachmann BWV

20 Jahre Rechtsschutzexperte 

Berufsbezeichnung: Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO, Bundesrepublik Deutschland

✆ 02238 94190 88

Mo. - Fr. 8:00 - 22:00 und Sa. + So. 10:00 - 15:30

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Ihre Rrechtsschutz Versicherung können Sie auch telefonisch abschließen


Wenn Sie nicht genau wissen, welche Leistungs-Variante oder welche für Bausteine für Sie wichtig und richtig sind, oder einfach nur lieber persönlich beraten werden, rufen Sie einfach an ...


... wir freuen uns 

auf Ihren Anruf ...

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Oder online abschließen!

Mit unserem Online-Rechner können Sie ganz einfach in wenigen Schritten selbst die Inhalte und Bausteine für Ihre Rechtsschutz Versicherung individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Sie können sich hier kontaktlos Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen ...

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Was passiert bei Wechsel von einem anderen Anbieter zur ARAG?

Sie haben bereits einen Rechtsschutzvertrag, möchten aber zu uns wechseln? In Kombination mit unserem Firmenrechtsschutz können sofort wechseln, tragen Sie einfach Ihre aktuelle Rechtsschutz Versicherung in unser Angebotsformular ein, dann rechnen wir die Beiträge bis zum Ablauf der Vorversicherung an, maximal für drei Jahre. 

Von unseren Mehr-Leistungen profitieren Sie sofort!

Bei nahtlosem Wechsel von einer anderen Gesellschaft zu uns, verzichten wir auf die Wartezeiten in den bereits versicherten Bereichen.

Sie haben einen Rechtsschutzfall, der bei uns nicht versichert ist – bei Ihrer vorherigen Rechtsschutzversicherung aber schon? - Dann regulieren wir diesen mit ab unserem Premium Schutz nach den Bedingungen Ihres unmittelbar und nahtlos vorangehenden Vorvertrages.

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Was ist nicht versichert? Was Sie sonst noch wissen sollten!

Es besteht kein Versicherungsschutz, soweit der Versicherte den Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt hat. Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, ist der Versicherte zur Rückzahlung der Leistungen verpflichtet, die die ARAG für ihn erbracht hat.

Es besteht kein Versicherungsschutz, soweit der abzuwehrende Haftpflicht Anspruch aufgrund eines Vertrags oder einer besonderen Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgeht;

Es besteht kein Versicherungsschutz für die Abwehr von Haftpflicht Ansprüchen wegen Vertragsstrafen, Bußen sowie Entschädigungen mit Strafcharakter (zum Beispiel punitive oder examplary damages);

Es besteht kein Versicherungsschutz für die Abwehr von Haftpflicht Ansprüchen, die in den USA, USA-Territorien und Kanada oder nach dem materiellen Recht dieser Länder geltend gemacht werden.

Es besteht kein Rechtsschutz, im Vermögensschaden-Rechtsschutz Basis, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als fünf drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird. Diese Frist beträgt sieben Jahre, wenn der Tod des Versicherten oder die Berufsaufgabe aus Alters- oder Krankheitsgründen die Beendigung des Versicherungsvertrags verursacht haben (Nachmeldefrist).

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Mo. - Fr. 8:00 - 22:00 und Sa. + So. 10:00 - 15:30

So können Sie Ihre Rechtsschutz Versicherung in Anspruch nehmen ...

Sie können sich jederzeit auf unsere schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen, ob telefonisch oder online. Wir sind rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie da, egal in welchem versicherten Lebensbereich Sie Probleme haben.


Unser Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Wir bieten eine Vielzahl effizienter Instrumente an, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon geben wir Ihnen erste Orientierung und helfen Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen.


Damit Sie möglichst schnell die erforderliche Unterstützung bekommen, haben wir z.B eine spezielle Internetseite mit relevanten Informationen eingerichtet. Und im Notfall? Wählen Sie unseren Manager-Notruf!

Der ARAG Rechtsservice!

Unser Kollegen vom ARAG Rechtsservice helfen Ihnen gerne weiter ...

schnell und einfach Schäden melden!

Anwaltsempfehlung auf Wunsch!

schnelle, unkomplizierte Hilfe!

kompetente Gesprächspartner!

vom TÜV mit der Note "Sehr Gut" ausgezeichneter Schadenservice!

0211 99 333 99

ARAG JuraTel®

 24h-Anwaltstelefon!

ARAG JuraTel® - Ihr 24-Stunden-Anwaltstelefon auch international Unterstützung bei Rechtsfragen im In- und Ausland: Auf Wunsch beraten Sie in über 20 europäischen Ländern und den USA deutschsprachige Anwälte am Telefon im jeweiligen Landesrecht. Beispielsweise zum Arbeitsrecht, Verkehrs- oder Vertragsrecht.


Es gibt keine Einschränkungen des Rechtssgebietes, sogar wenn Sie eine rechtliche Frage zu Ihrer Steuererklärung haben, oder wie Ihre Rechtsschutz Versicherung am besten steuerlich absetzen können, verbinden wir Sie auf Wunsch mit einem auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt.

0211 9890 2230

Manager-SOS Landingpage!

Wir machen es Ihnen einfacht! Damit Sie möglichst schnell die erforderliche Unterstützung bekommen, haben wir eine spezielle Internetseite mit relevanten Informationen eingerichtet:

Greifen Sie per Smartphone oder Tablet direkt auf wichtige Inhalte zu. Außerdem finden Sie hilfreiche Ratgeber und jede Menge Wissenswertes, zum Beispiel eine Checkliste für den strafrechtlichen Notfall.

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FAQ -häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutz Versicherung für Firmen

Was ist ein Vermögensschaden?

Was ist überhaupt ein Vermögensschaden?

Vermögensschaden ist jeder Schaden, der weder Personenschaden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschaden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) ist und sich auch nicht aus solchen Schäden herleitet. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte Sachen.



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Was ist in der Vermögensschaden-Rechtsschutz Versicherung versichert?

Was ist in der Vermögensschaden-Rechtsschutz Versicherung versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst im Vermögensschaden-Rechtsschutz Komfort und Premium die außergerichtliche und gerichtliche, im Vermögensschaden-Rechtsschutz Basis nur die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person, wenn diese im Zusammenhang mit einer versicherten Funktion aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird (Rechtsschutz zur Abwehr dieser Ansprüche).


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Wer ist in der Vermögensschaden Rechtsschutz Versicherung versichert?

Wer ist in der Vermögensschaden Rechtsschutz Versicherung versichert?

Schließt ein Unternehmen die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung zugunsten Dritter ab, so kann nur derjenige Rechtsschutz geltend machen, zu dessen Gunsten der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Alle hinsichtlich des Versicherungsnehmers geltenden Bestimmungen sind sinngemäß auch auf die versicherten Personen anzuwenden.


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Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?

Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?

Die ARAG trägt die dem Versicherten auferlegten Verfahrenskosten sowie die ihm aufgrund gesetzlicher Festsetzung auferlegten Kosten der Gegenseite. bis zur Höhe der jeweiligen Versicherungssumme, wie z.B.


  • Gerichtliche Anwaltskosten
  • Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten (Komfort, Premium)
  • Einbeziehung des außergerichtlichen Mediationsverfahrens (Komfort, Premium)
  • Vorsorgliche Rechtsberatung (Komfort, Premium)
  • Beratung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern (Premium)
  • Sachverständigenkosten
  • Reisekosten
  • Übersetzungs- und Dolmetscherkosten
  • Streitbeitritt und -verkündung, negative Feststellungsklage

Was ist versichert?

Wann ist der Rechtsschutzfall eingetreten?

Wann ist der Rechtsschutzfall eingetreten?

Innerhalb der Vertragslaufzeit 


hat der Vermögensschaden-Rechtsschutz keine Wartezeit. Dies bedeutet, Sie sind sofort versichert, wenn der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt. Der Rechtsschutzfall gilt in der Basis - und Komfort Variante als eingetreten


  • in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherte begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen, und hierdurch ein Vermögensschaden verursacht worden sein soll
  • und wenn dieser Rechtsverstoß innerhalb des versicherten Zeitraums eingetreten ist
  • und zum Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung des gesetzlichen Haftpflichtanspruchs auf Ersatz des Vermögensschadens der Versicherungsvertrag für den Versicherten noch besteht. Der Anspruch gilt dann als geltend gemacht, wenn er gegen eine versicherte Person in Textform erhoben wird

Versicherungsschutz vor Versicherungsbeginn


  • Im Vermögensschaden-Rechtsschutz Premium kann der Zeitpunkt des Rechtsverstoßes auch vor Beginn des Rechtsschutz Vertrages liegen, denn hier gilt der Versicherungsfall in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Schadenersatzanspruch erstmalig in Textform erhoben wird. Voraussetzung ist, dass der Schadenersatzanspruch während der Vertragslaufzeit geltend gemacht wird und der ARAG vor Vertragsabschluss alle Umstände angezeigt wurden, die auf eine möglicherweise anstehende Geltendmachung von solchen Schadenersatzansprüchen hinweisen.

Nachhaftung nach Vertragsende!


  • Werden nach Beendigung des Versicherungsvertrags innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten erstmals Haftpflichtansprüche geltend gemacht, bei denen der behauptete Verstoß noch innerhalb des versicherten Zeitraums eingetreten ist, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Der Zeitraum verlängert sich mit jedem weiteren Versicherungsjahr, das der Vertrag schadenfrei bestand, um weitere zwölf Monate; er beträgt jedoch maximal 72 Monate im Vermögensschaden-Rechtsschutz Komfort und 144 Monate im Vermögensschaden-Rechtsschutz Premium.
  • Im Vermögensschaden-Rechtsschutz Basis besteht eine prämienfreie Nachhaftung für Versicherungsfälle, die innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Versicherungsvertrages eingetreten sind, wenn die versicherte Funktion aus Alters- oder Krankheitsgründen dauerhaft weggefallen ist. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag vor seiner Beendigung mindestens fünf Jahre ununterbrochen schadenfrei bestanden hat und in dieser Zeit kein Versicherungsfall eingetreten ist.
  • Es besteht kein Rechtsschutz, im Vermögensschaden-Rechtsschutz Basis, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als fünf drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird. Diese Frist beträgt sieben Jahre, wenn der Tod des Versicherten oder die Berufsaufgabe aus Alters- oder Krankheitsgründen die Beendigung des Versicherungsvertrags verursacht haben (Nachmeldefrist).
ARB AVRS

Was ist nicht ist in der Vermögensschaden Rechtsschutz Versicherung versichert?

Was ist nicht ist in der Vermögensschaden Rechtsschutz Versicherung versichert?

  • Es besteht kein Versicherungsschutz, soweit der Versicherte den Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt hat. Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, ist der Versicherte zur Rückzahlung der Leistungen verpflichtet, die die ARAG für ihn erbracht hat.
  • Es besteht kein Versicherungsschutz, soweit der abzuwehrende Haftpflicht Anspruch aufgrund eines Vertrags oder einer besonderen Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgeht;
  • Es besteht kein Versicherungsschutz für die Abwehr von Haftpflicht Ansprüchen wegen Vertragsstrafen, Bußen sowie Entschädigungen mit Strafcharakter (zum Beispiel punitive oder examplary damages);
  • Es besteht kein Versicherungsschutz für die Abwehr von Haftpflicht Ansprüchen, die in den USA, USA-Territorien und Kanada oder nach dem materiellen Recht dieser Länder geltend gemacht werden.
  • Es besteht kein Rechtsschutz, im Vermögensschaden-Rechtsschutz Basis, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als fünf drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird. Diese Frist beträgt sieben Jahre, wenn der Tod des Versicherten oder die Berufsaufgabe aus Alters- oder Krankheitsgründen die Beendigung des Versicherungsvertrags verursacht haben (Nachmeldefrist).

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Quelle: Den Leistungsinhalten der auf dieser Seite angebotenen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versicherung liegen die ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung  (Allgemeine Bedingungen für die Spezial-Straf-

Vermögensschaden- und   Anstellungsvertrags Rechtsschutzversicherung SVA 2022 Stand 10.2022 der ARAG SE) zugrunde.


Herausgeber: ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf








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