ARAG
Privat-
Rechtsschutz
Versicherung
Voller Kostenschutz!
Freie Anwaltswahl!
Individuelle Bausteine für alle Lebensbereiche!
Für Singles & Familien!
TÜV Note "Sehr gut"!
Privatrechtsschutz Versicherung
Finanzieller Schutz im Privat-, Berufs-, Wohn- und Verkehrsrecht.
119 5/5 Bewertungen
Schnell erklärt: Was ist Privatrechtsschutz?
Eine Privatrechtsschutzversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten im privaten Alltag. Bei Konflikten im Beruf, im Straßenverkehr, in Wohnungsangelegenheiten oder bei privaten Verträgen übernimmt die Versicherung das Kostenrisiko.
Die Übernahme gesetzlicher Gebühren und Kosten erfolgt bis zur vereinbarten Versicherungssumme – bei Bedarf weltweit. Versicherte Bereiche sind:
LEBENSBEREICHE
KOSTEN
RECHTSBEREICHE
Die abgedeckten Lebensbereiche im Überblick: Je nach individuellem Bedarf erfolgt die modulare Zusammenstellung der Absicherung aus den Bausteinen für das Privatleben, die Berufstätigkeit, das Wohnen, die Teilnahme am Straßenverkehr sowie den Internet- und den Ehe- und Unterhaltsrechtsschutz:
PRIVAT
Kostenschutz im Alltag, z. B. bei Streitigkeiten um Online-Käufe, mangelhaften Reisebuchungen oder privaten Schadenersatz-forderungen.
ARBEIT
Absicherung im Erwerbsleben, z. B. bei unberechtigten Kündigungen, Streit um Abfindungen oder ungerechtfertigten Abmahnungen.
WOHNEN
Schutz für Mieter und Eigentümer, z. B. bei fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen, Eigenbedarfskündigungen oder Nachbarschaftsstreit.
VERKEHR
Sicherheit im Straßenverkehr, z. B. bei der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren oder Konflikten beim Autokauf.
INTERNET
Schutz bei Cyberkriminalität, z. B. bei digitalem Identitätsdiebstahl, Online-Betrug oder der Abwehr unberechtigter Urheberrechts-Abmahnungen.
FAMILIE
Rechtshilfe bei familiären Veränderungen, z. B. bei Scheidungsverfahren, der Klärung von Unterhaltsansprüchen oder Sorgerechtsstreitigkeiten.
Die versicherte Kostenübernahme im Überblick: Der Schutz umfasst die Übernahme der gesetzlichen Honorare für die frei gewählte anwaltliche Vertretung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Zudem gedeckt sind sämtliche Gerichtskosten, Entschädigungen für Zeugen sowie Aufwendungen für gerichtlich bestellte Sachverständige zur Beweissicherung. Im Ausland erfolgt bei Bedarf die Bereitstellung zinsloser Darlehen für Strafkautionen zur Abwendung einer Untersuchungshaft.
Sehen Sie hier die 6 zentralen Kostenblöcke, die im Leistungsfall für Sie im Rahmen der Versicherungsleistungen abgedeckt sind:
1
Mediation
Übernahme der Kosten für Mediatoren zur Streitbeilegung ohne teure Gerichtsverfahren.
2
Anwaltskosten
Deckung der anfallenden Anwaltsgebühren nach RVG über sämtliche Instanzen hinweg.
3
Gerichtskosten
Übernahme aller Gerichtsgebühren zur konsequenten Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.
4
Gutachter
Übernahme der Kosten für Sachverständige, Gutachter und Zeugen bei einer gerichtlichen Anordnung.
5
Kaution
Bereitstellung zinsloser Strafkautionen zur verlässlichen Sicherung der persönlichen Freiheit.
6
Gegnerkosten
Übernahme der gegnerischen Anwalts- und Prozesskosten im Falle einer gerichtlichen Verpflichtung.
Die versicherten Rechtsgebiete im Überblick: Die Sektion Rechtsbereiche gliedert die gesetzlichen Fundamente systematisch in vier Säulen.
Die Strukturierung nach Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr bietet maximale Übersichtlichkeit im Tarifvergleich. Die Auswahl der jeweiligen Reiter öffnet die präzisen juristischen Definitionen der einzelnen Bausteine inklusive Fokus, Wartezeiten und Leistungsvarianten.
PRIVAT
ARBEIT
WOHNEN
VERKEHR
RECHTSSCHUTZ IM VERTRAGS- UND SACHENRECHT
Definition: Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen gegen Schädiger aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im privaten Alltag.
Fokus: Durchsetzung von Ansprüchen nach Schadensereignissen (beispielsweise Schmerzensgeld nach Unfällen oder Ersatz bei Sachbeschädigung).
Leistungsvariante: Vorhanden in Kompakt, Komfort und Premium.
Wartezeit: Keine Wartezeit in allen Tariflinien.
SCHADENERSATZ-RECHTSSCHUTZ
Definition: Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen gegen Schädiger aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im privaten Alltag.
Fokus: Durchsetzung von Ansprüchen nach Schadensereignissen (beispielsweise Schmerzensgeld nach Unfällen oder Ersatz bei Sachbeschädigung).
Leistungsvariante: Vorhanden in Kompakt, Komfort und Premium.
Wartezeit: Keine Wartezeit in allen Tariflinien.
SOZIAL-RECHTSSCHUTZ
Definition: Vertretung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten sowie Beteiligung an vorgeschalteten Widerspruchsverfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Sozialversicherungsträger.
Fokus: Klärung von Rentenhöhen, Einstufungen in Pflegestufen oder Kostenübernahmen für medizinische Behandlungen.
Leistungsvariante: Vorhanden in Kompakt (eingeschränkt auf Gerichtsverfahren), Komfort und Premium (vollständig inklusive Widerspruchsverfahren).
Wartezeit: 3 Monate im Kompaktschutz, keine Wartezeit im Komfort- und Premiumschutz.
STEUER-RECHTSSCHUTZ
Definition: Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuerlichen und abgabenrechtlichen Angelegenheiten im privaten Kontext.
Fokus: Rechtliche Überprüfung von Steuerbescheiden (beispielsweise zur Anerkennung von Werbungskosten oder Sonderausgaben) sowie die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren und bereits im vorgeschalteten, außergerichtlichen Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren.
Leistungsvariante: Vorhanden in Kompakt (eingeschränkt auf das gerichtliche Verfahren), Komfort und Premium (vollumfänglich inklusive der außergerichtlichen Einspruchs- und Widerspruchsverfahren).
Wartezeit: 3 Monate im Kompaktschutz, keine Wartezeit im Komfort- und Premiumschutz.
VERWALTUNGS-RECHTSSCHUTZ
Definition: Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten zur Überprüfung öffentlich-rechtlicher Anordnungen im privaten Bereich.
Fokus: Streitigkeiten um Kindergartenplätze, Zeugnisnoten oder behördliche Bescheide.
Leistungsvariante: Vorhanden in Kompakt, Komfort und Premium (Premium mit erweitertem Schutz für Studienplatzverfahren).
Wartezeit: 3 Monate im Kompakt-, Komfort- und Premiumschutz (Ausnahme im Premiumschutz: 3 Jahre für Verfahren zur Studienplatzvergabe).
STRAF-RECHTSSCHUTZ
Definition: Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren beim Vorwurf eines Vergehens im privaten Alltag.
Fokus: Abwehr unberechtigter strafrechtlicher Vorwürfe bei Vergehen mit einer Mindestbedrohung von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe unter einem Jahr.
Leistungsvariante: Vorhanden in Kompakt, Komfort und Premium.
Wartezeit: Keine Wartezeit in allen Tariflinien.
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN-RECHTSSCHUTZ
Definition: Rechtliche Verteidigung beim Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten im privaten Bereich.
Fokus: Einsprüche gegen behördliche Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen kommunale Auflagen (wie Missachtung der Räumpflicht oder Lärmbelästigung).
Leistungsvariante: Vorhanden in Kompakt, Komfort und Premium.
Wartezeit: Keine Wartezeit in allen Tariflinien.
RECHTSSCHUTZ FÜR OPFER VON GEWALTSTRAFTATEN
Definition: Vertretung als Nebenkläger in einem Strafprozess nach schweren Straftaten gegen die Person sowie Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Fokus: Juristische Unterstützung für Geschädigte zur Wahrung von Opferrechten vor Gericht.
Leistungsvariante: Vorhanden in Kompakt, Komfort und Premium.
Wartezeit: Keine Wartezeit in allen Tariflinien.
BERATUNGS-RECHTSSCHUTZ IM FAMILIEN-, LEBENSPARTNER- UND ERBRECHT
Definition: Kostenübernahme für anwaltliche oder notarielle Beratung bei einer nachgewiesenen Veränderung der rechtlichen Situation.
Fokus: Einholung von Rechtsrat bei Erbfällen, Nachlassfragen, Trennungen oder Scheidungen.
Leistungsvariante: Vorhanden in Kompakt (reine Erstberatung), Komfort (erweitert um außergerichtliche Tätigkeiten und Unterhaltssachen) und Premium (mit erweiterten Höchstgrenzen und Ehevertrags-Erstellung).
Wartezeit: Keine Wartezeit (Eintritt des Rechtsschutzfalls nach Versicherungsbeginn erforderlich).
RECHTSSCHUTZ FÜR KAPITALANLAGEN
Definition: Die Absicherung rechtlicher Interessen bei Differenzen rund um private Finanz- und Vermögensanlagen orientiert sich strikt an der gewählten Tariflinie.
Fokus: Während Streitigkeiten aus klassischen, risikoarmen Anlageformen (wie Sparbüchern oder staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten) in allen Tarifen abgedeckt sind, erfordern komplexere Wertpapiergeschäfte höhere Produktlinien.
Der Rechtsschutz für Aktien, Fonds und Rentenwerte greift ab der Komfort-Stufe mit einer Deckung von bis zu 10.000 Euro und erweitert sich in der Premium-Variante auf maximal 20.000 Euro je Rechtsschutzfall.
ERB-RECHTSSCHUTZ
Definition: Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um Erbanteile oder Testamentsanfechtungen.
Fokus: Gerichtliche Klärung von Streitigkeiten innerhalb einer Miterbengemeinschaft nach dem Erbfall.
Leistungsvariante: Exklusiv enthalten in der Premium-Linie.
Wartezeit: 1 Jahr Wartezeit.
Optional:
EHERECHTSSCHUTZ
Definition: Gerichtliche Absicherung bei tiefgreifenden familiären Veränderungen und rechtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen einer Eheschließung.
Fokus: Die optionale Ergänzung übernimmt anfallende Gerichtskosten bei Trennung, Aufhebung oder Scheidung vor deutschen Familiengerichten bis zu einer Summe von 30.000 Euro. Der Schutz erlaubt beiden Partnern eine voneinander unabhängige rechtliche Interessenvertretung. Die Aktivierung des Leistungsbausteins erfordert eine vertragliche Wartezeit von drei Jahren.
Leistungsvariante: Optionale Erweiterung in Verbindung mit dem Unterhaltsrechtsschutz
Wartezeit: 3 Jahre
UNTERHALTSRECHTSSCHUTZ
Definition: Finanzieller Rückhalt bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von familiären Ansprüchen aus gesetzlichen Verpflichtungen.
Fokus: Der Leistungsbaustein bietet einen finanziellen Rahmen von 30.000 Euro für gerichtliche Auseinandersetzungen wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten. Die Absicherung umfasst zudem rechtliche Differenzen zum Sorgerecht und zum Aufenthaltsbestimmungsrecht. Für die Inanspruchnahme gilt eine vertragliche Wartezeit von einem Jahr. Kombiniert mit dem Eherechtsschutz bildet die Deckung das optionale Zusatzmodul für familiäre Konflikte. Im Premiumschutz ist die Leistung bereits beitragsfrei enthalten, für andere Linien erfolgt eine optionale Hinzunahme.
Leistungsvariante: Optionale Erweiterung in Verbindung mit dem Eherechtsschutz
Wartezeit: 3 Jahre
PRIVATER INTERNETRECHTSSCHUTZ
Definition: Spezialisierter Rechtsschutz zur Bewältigung von digitalen Gefahren, Cyber-Kriminalität und Reputationsschäden im Netz.
Fokus: Das Zusatzmodul bietet umfassende Sicherheit vor digitalen Risiken im privaten Alltag und greift ab dem ersten Tag ohne vertragliche Wartezeit. Die Leistung umfasst die anwaltliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung oder Schadenersatz nach Verletzungen von persönlichen Rechten im Internet. Professionelle Dienstleister unterstützen aktiv bei Identitätsmissbrauch sowie bei der dauerhaften Löschung rufschädigender Inhalte auf Webseiten oder Bewertungsportalen. Höhere Tarifstufen beinhalten zudem eine präventive Prüfung privater Homepages auf Urheber- und Domainrisiken.
Leistungsvariante: Optionale Erweiterung
Wartezeit: Keine Wartezeit
ARBEITS-RECHTSSCHUTZ
Definition: Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen für nicht-selbstständig beschäftigte Personen.
Fokus: Rechtliche Klärung von Konflikten bezüglich Kündigungen, fehlerhafter Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Versetzungen oder strittiger Gehaltszahlungen.
Leistungsvariante: Wählbarer Baustein in Kompakt, Komfort und Premium.
Wartezeit: 6 Monate im Kompaktschutz, 3 Monate im Komfort- und Premiumschutz.
Besonderheit: Nicht für Führungskräfte mit Anstellungsvertrag geeignet.
RECHTSSCHUTZ BEI AUFHEBUNGSVERTRÄGEN
Definition: Kostenübernahme für die anwaltliche Prüfung und rechtliche Vertretung bei der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag.
Fokus: Optimierung von Abfindungszahlungen und Vermeidung behördlicher Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Leistungsvariante: Integriert im Rahmen des Arbeitsbausteins ab der Komfort- und Premium-Linie (Premium beinhaltet deutlich höhere Höchstsätze für außergerichtliche Einigungen).
Wartezeit: 3 Monate Wartezeit.
DISZIPLINAR- UND STANDES-RECHTSSCHUTZ
Definition: Verteidigung in disziplinarischen oder standesrechtlichen Verfahren vor Behörden oder Gerichten beim Vorwurf eines Dienstvergehens oder Standesrechtsverstoßes.
Fokus: Spezifischer Schutz für Beamte, Soldaten und Kammerberufe (wie angestellte Ärzte oder Steuerberater).
Leistungsvariante: Vorhanden in Kompakt, Komfort und Premium (im Rahmen des Berufsbausteins).
Wartezeit: Keine Wartezeit in allen Tariflinien.
BERATUNGS-RECHTSSCHUTZ BEI ARBEITGEBERINSOLVENZ
Definition: Übernahme der Kosten für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch zur Ermittlung der nächsten rechtlichen Schritte nach einer offiziellen Insolvenzanmeldung des Arbeitgebers.
Fokus: Absicherung ausstehender Lohnforderungen und Klärung von Fragen zum Insolvenzgeld.
Leistungsvariante: Exklusiv enthalten in der Premium-Linie.
Wartezeit: 3 Monate Wartezeit.
RECHTSSCHUTZ FÜR VORBEREITENDE TÄTIGKEITEN
Definition: Juristische Absicherung im Vorfeld einer geplanten Existenzgründung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit vorbereitenden Maßnahmen vor der eigentlichen Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Fokus: Rechtliche Unterstützung bei der Anmietung von Gewerberäumen oder beim Abschluss von Leasingverträgen vor der offiziellen Unternehmensgründung.
Leistungsvariante: Exklusiv enthalten in der Premium-Linie.
Wartezeit: 3 Monate Wartezeit.
WOHNUNGS- UND GRUNDSTÜCKS-RECHTSSCHUTZ
Definition: Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Nutzung von Wohnungen und Grundstücken bei Konflikten mit Vertragspartnern, Behörden oder Nachbarn.
Fokus: Klärung von Streitigkeiten wegen unberechtigter Mieterhöhungen, fehlerhafter Nebenkostenabrechnungen, Eigenbedarfskündigungen oder Nachbarschaftslärm.
Wichtig: Die Absicherung von fremdgenutzten oder vermieteten Objekten erfordert den Abschluss einer separaten Vermieterrechtsschutzversicherung, da eine Deckung über den Privatrechtsschutz nicht besteht.
Leistungsvariante: Wählbarer Baustein in Kompakt (ausschließlich für Mieter der selbst bewohnten Hauptwohneinheit als Erstwohnsitz), Komfort und Premium (für alle selbst bewohnten Wohneinheiten sowohl für Mieter als auch für Eigentümer).
Wartezeit: 6 Monate im Kompaktschutz, 3 Monate im Komfort- und Premiumschutz.
STEUER-RECHTSSCHUTZ FÜR IMMOBILIEN
Definition: Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit grundstücks- oder wohnungsbezogenen Steuern und kommunalen Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Fokus: Rechtliche Anfechtung fehlerhafter Grundsteuerbescheide, Abwasser- oder Müllgebühren.
Leistungsvariante: Integriert im Rahmen des Immobilienbausteins in Kompakt, Komfort und Premium.
Wartezeit: 3 Monate im Kompaktschutz, keine Wartezeit im Komfort- und Premiumschutz.
BAUHERREN-RECHTSSCHUTZ
Definition: Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den Neubau, Umbau oder den Erwerb eines zu errichtenden Gebäudes oder Grundstücks.
Fokus: Streitigkeiten mit Bauunternehmen, Bauträgern, Architekten oder Handwerkern während der Bauphase.
Wichtig: Nur für Bauvorben zur Selbstnutzung, nicht für Vermietung!
Leistungsvariante: Exklusiv enthalten in der Premium-Linie.
Wartezeit: 6 Monate Wartezeit.
RECHTSSCHUTZ FÜR ERSCHLIEẞUNGS- UND ANLIEGERABGABEN
Definition: Gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmung bei der Anfechtung von kommunalen Beiträgen, Erschließungsabgaben oder Straßenausbaubeiträgen für die selbstgenutzte Immobilie.
Fokus: Überprüfung von behördlichen Zahlungsaufforderungen für bauliche Maßnahmen der Gemeinde (beispielsweise Kanalanschlüsse, Gehwegsanierungen oder Straßenbeleuchtungen).
Leistungsvariante: Exklusiv enthalten in der Premium-Linie.
Wartezeit: 3 Monate Wartezeit.
RECHTSSCHUTZ IN ENTEIGNUNGSSACHEN
Definition: Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei behördlich eingeleiteten Verfahren zur Entziehung oder Beschränkung von Grundeigentum.
Fokus: Abwehr von staatlichen Zugriffen auf das private Grundstück oder gerichtliche Durchsetzung einer angemessenen finanziellen Entschädigung bei Infrastrukturprojekten (beispielsweise Autobahnbau oder Schienennetzerweiterungen).
Leistungsvariante: Exklusiv enthalten in der Premium-Linie.
Wartezeit: 3 Monate Wartezeit.
VERKEHRS-VERTRAGSRECHT
Definition: Rechtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus privaten Verträgen rund um das versicherte Fahrzeug sowie bei Konflikten bezüglich des Eigentums.
Fokus: Streitigkeiten aus dem Kauf, Verkauf oder Leasing von Neufahrzeugen und Gebrauchtwagen sowie Mängelreklamationen wegen fehlerhafter Werkstattreparaturen.
Leistungsvariante: Integriert im Rahmen des Verkehrsbausteins in Kompakt, Komfort und Premium.
Wartezeit: 6 Monate im Kompaktschutz, 3 Monate im Komfortschutz, keine Wartezeit im Premiumschutz.
VERKEHRS-SCHADENERSATZ-RECHTSSCHUTZ
Definition: Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von eigenen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nach einem Verkehrsunfall gegen den Unfallgegner sowie gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Fokus: Durchsetzung von Reparaturkosten, Wertminderungen, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld nach Kollisionen im Straßenverkehr.
Leistungsvariante: Wählbarer Baustein in Kompakt, Komfort und Premium.
Wartezeit: Keine Wartezeit in allen Tariflinien.
STEUER-RECHTSSCHUTZ IM VERKEHR
Definition: Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit fahrzeugbezogenen Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Ein-/Widerspruchsverfahren.
Fokus: Rechtliche Anfechtung fehlerhafter Kraftfahrzeugsteuerbescheide oder Unstimmigkeiten bei der steuerlichen Einstufung von Fahrzeugen.
Leistungsvariante: Integriert im Rahmen des Verkehrsbausteins in Kompakt, Komfort und Premium.
Wartezeit: 3 Monate im Kompaktschutz, keine Wartezeit im Komfort- und Premiumschutz.
VERWALTUNGS-RECHTSSCHUTZ IM VERKEHR
Definition: Vertretung vor deutschen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten bei verkehrsrechtlich begründeten öffentlich-rechtlichen Anordnungen.
Fokus: Rechtliche Schritte bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis, der Verhängung von Fahrverboten, behördlichen Auflagen zur Führung eines Fahrtenbuchs sowie bei Verfahren bezüglich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Leistungsvariante: Integriert im Rahmen des Verkehrsbausteins in Kompakt, Komfort und Premium.
Wartezeit: Keine Wartezeit in allen Tariflinien.
VERKEHRS-STRAF-RECHTSSCHUTZ
Definition: Juristische Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren aufgrund eines Vorwurfs wegen eines Verkehrsdelikts.
Fokus: Abwehr von Strafbefehlen oder Anklagen wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Verkehrsunfällen, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Gefährdung des Straßenverkehrs.
Leistungsvariante: Integriert im Rahmen des Verkehrsbausteins in Kompakt, Komfort und Premium.
Wartezeit: Keine Wartezeit in allen Tariflinien.
VERKEHRS-ORDNUNGSWIDRIGKEITEN-RECHTSSCHUTZ
Definition: Rechtliche Verteidigung beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zur Überprüfung behördlicher Bußgeldbescheide.
Fokus: Einsprüche gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen oder Rotlichtvergehen zur Vermeidung von Fahrverboten und Punkten im Fahreignungsregister.
Leistungsvariante: Integriert im Rahmen des Verkehrsbausteins in Kompakt, Komfort und Premium.
Wartezeit: Keine Wartezeit in allen Tariflinien.
Typische Praxisbeispiele im Privatrechtsschutz
Rechtssicherheit in allen Lebenslagen bei typischen Schadenfällen: Ob Ärger nach dem Online-Kauf, Differenzen mit dem Arbeitgeber oder Unstimmigkeiten nach einem Verkehrsunfall – praxisnahe Beispiele zeigen, wie der Privatrechtsschutz je nach Leistungsvariante vor unvorhersehbaren Kostenrisiken schützt und die Durchsetzung berechtigter Ansprüche ermöglicht.
PRIVAT
ARBEIT
WOHNEN
VERKEHR
Häufige Konfliktszenarien im Alltag: Der private Bereich umfasst eine Vielzahl von Rechtsfeldern, in denen es täglich zu Unstimmigkeiten kommen kann. Die folgenden Beispiele verdeutlichen, wie schnell harmlose Situationen in kostspielige Rechtsstreitigkeiten umschlagen können:
Vertragsrecht
Ein online bestellter Fernseher kommt defekt an. Der Händler verweigert den Umtausch und schiebt die Schuld auf den Versanddienst.
Schadenersatz
Ein Fußgänger wird auf dem Gehweg von einem E-Scooter umgefahren. Zur Durchsetzung von Schmerzensgeld ist ein Rechtsstreit nötig.
Sozialrecht
Die gesetzliche Krankenkasse lehnt den Antrag auf Kostenübernahme für eine medizinisch dringend notwendige Reha-Kur strikt ab.
Steuerrecht
Das zuständige Finanzamt erkennt die steuerlich geltend gemachten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer überhaupt nicht an.
Strafrecht
Eine unberechtigte Anzeige wegen einer angeblichen Beleidigung nach einem Missverständnis erfordert einen teuren Strafverteidiger.
Sachenrecht
Ein teurer Maßanzug wird bei der chemischen Reinigung massiv beschädigt. Der Betrieb verweigert den Ersatz des Schadens komplett.
Die Absicherung des beruflichen Bereichs schützt die finanzielle Existenzgrundlage im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen.
Ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil entsteht durch die Geltendmachung des entsprechenden Beitragsanteils als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung. Zur optimalen Orientierung listet die nachfolgende Übersicht typische Streitfälle auf:
Kündigung
Nach langjähriger Betriebszugehörigkeit erfolgt eine betriebsbedingte Kündigung. Eine Kündigungsschutzklage ist unumgänglich.
Arbeitszeugnis
Das finale Arbeitszeugnis enthält versteckte negative Bewertungen, welche das zukünftige berufliche Fortkommen blockieren.
Gehaltsstreit
Der Arbeitgeber verweigert die Auszahlung von geleisteten Überstunden sowie des vertraglich vereinbarten Weihnachtsgeldes.
Abmahnung
Eine unberechtigte schriftliche Abmahnung wegen eines angeblichen Fehlverhaltens soll gerichtlich aus der Akte entfernt werden.
Aufhebung
Die Chefetage drängt zur schnellen Unterschrift eines Aufhebungsvertrags zu unfairen Konditionen unter Androhung einer Sperre.
Disziplinarrecht
Einem Angestellten im öffentlichen Dienst wird fälschlicherweise ein Dienstvergehen vorgeworfen, was ein Verfahren einleitet.
Häufige Konfliktszenarien rund um die Immobilie: Der Wohn-Bereich schützt Mieter und Eigentümer bei Streitigkeiten rund um das selbstgenutzte Objekt. Die Fälle sind hier nach klassischen Schwerpunkten gegliedert:
Mieterhöhung
Der Vermieter fordert eine drastische Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete, die weit über dem örtlichen Mietspiegel liegt.
Nebenkosten
Die jährliche Betriebskostenabrechnung weist fehlerhafte Posten für Gartenarbeit und nicht nachvollziehbare Heizkosten auf.
Eigenbedarf
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erweist sich als vorgeschoben, da die Wohnung direkt danach teurer neu vermietet werden soll.
Nachbarschaft
Anhaltender Lärm, unzulässige Grillabende oder überhängende Äste führen zu einer dauerhaften rechtlichen Auseinandersetzung.
Mietmängel
Trotz rechtzeitiger Meldung von massivem Schimmelbefall im Badezimmer reagiert die Hausverwaltung nicht auf die Fristsetzungen.
Kaution
Nach dem mängelfreien Auszug behält der einstige Vermieter die Mietkaution ohne Angabe von rechtlichen Gründen dauerhaft ein.
Häufige Konfliktszenarien im Straßenverkehr: Als Teilnehmer am Verkehr ist man täglich rechtlichen Risiken ausgesetzt. Diese Beispiele zeigen die Absicherung bei Unfällen und Behördenkontakten:
Autokauf
Ein privat gekaufter Gebrauchtwagen entpuppt sich als Unfallwagen, obwohl im Kaufvertrag die Unfallfreiheit garantiert war.
Unfall
Die gegnerische Kfz-Versicherung kürzt nach einem unverschuldeten Auffahrunfall die Kosten für den nötigen Sachverständigen.
Bußgeld
Ein fehlerhafter Bußgeldbescheid wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung erfordert einen Einspruch über den Anwalt.
Werkstatt
Nach der teuren Reparatur der Bremsen streikt die Technik erneut. Die Werkstatt lehnt eine kostenlose Nachbesserung strikt ab.
Führerschein
Aufgrund eines medizinischen Missverständnisses droht die Behörde mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Einspruch wird erhoben.
Strafbefehl
Nach einem leichten Parkplatzrempler ergeht ein Strafbefehl wegen des unberechtigten Vorwurfs einer Fahrerflucht im Verkehr.
NOTWENDIGKEIT
Ist Rechtsschutz für den Privatbereich wichtig?
Die Notwendigkeit einer privaten Absicherung ergibt sich aus dem hohen Kostenrisiko, das bereits bei einfachen Alltagsstreitigkeiten entsteht und ohne Versicherung oft zur finanziellen Überforderung führt. Ohne den Rückhalt einer starken Versicherung verzichten viele Menschen auf ihr Recht, da das Kostenrisiko in keinem Verhältnis zum Streitwert zu stehen scheint. Ein Privatrechtsschutz stellt sicher, dass der Zugang zum Recht nicht von der eigenen Liquidität abhängt. Das Kostenrisiko im Detail ...
ÄNDERUNGEN DER RECHTSLAGE
Rechtsstreitigkeiten: Konflikte können jederzeit eintreten, auch ohne dass ein eigenes Fehlverhalten vorliegt, da Dritte Personen unverschuldet in langwierige Verfahren verwickeln können. Zudem können neue Gesetze oder geänderte höchstrichterliche Urteile bestehende Ansprüche plötzlich infrage stellen.
FÄLLIGKEIT VON GERICHTSKOSTEN
Liquiditätsbelastung: Gerichtskosten müssen in der Regel bereits bei Einleitung eines Verfahrens gezahlt werden. Ohne entsprechende Absicherung entsteht hierbei eine sofortige finanzielle Belastung für den Kläger.
VORSCHUSSPFLICHT FÜR BEWEISMITTEL
Beweisführung: In vielen Fällen ist die Zahlung von Vorschüssen für Zeugenentschädigungen oder die Bestellung von Sachverständigen und Gutachten erforderlich, um die Beweisführung zu sichern.
KOSTENLAST & INSOLVENZRISIKO
Kostenrisiko: Wer einen Rechtsstreit verliert, trägt die eigenen Kosten sowie die Gebühren des gegnerischen Anwalts. Ein finanzielles Risiko besteht jedoch auch bei Prozesserfolg: Ist der Gegner insolvent, verbleibt die Last der eigenen Anwalts- und Gerichtskosten beim Kläger, sofern keine Versicherung besteht.
EIGNUNG
Für wen ist Privatrechtsschutz geeignet?
Die private Rechtsschutzversicherung ist für alle Privatpersonen, Familien, Arbeitnehmer und Rentner geeignet, die ihre rechtlichen Interessen ohne finanzielles Risiko absichern möchten.
Da rechtliche Konflikte im Alltag unvorhersehbar sind, sichert dieser Schutz den Zugang zu rechtlichem Beistand für jeden Haushalt ab. Ob als Single oder durch einen
Familienrechtsschutz, die Absicherung lässt sich exakt auf die persönliche Lebenssituation zuschneiden.
PRIVATPERSONEN & FAMILIEN
Haushalte: Vom Single-Haushalt bis zur Großfamilie lässt sich der Schutz bedarfsgerecht gestalten. Ein umfassendes Modul für den Familienrechtsschutz sichert Angehörige in allen privaten Lebenslagen ab.
ARBEITNEHMER & BEAMTE
Berufsleben: Vom Single-Haushalt bis zur Großfamilie lässt sich der Schutz bedarfsgerecht gestalten. Ein umfassendes Modul für den Familienrechtsschutz sichert Angehörige in allen privaten Lebenslagen ab.
SELBSTSTÄNDIGE (PRIVATBEREICH)
Privatleben: Für die Absicherung des privaten Lebensbereichs, der rechtlich strikt von der gewerblichen Tätigkeit getrennt ist, bildet dieser Tarif die Basis für private Verträge oder Angelegenheiten rund um das Wohnen.
RENTNER, STUDENTEN & NICHT ERWERBSTÄTIGE
Lebensphasen: Auch während der Ausbildung oder nach dem aktiven Berufsleben bleibt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen essenziell, beispielsweise bei Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern.
ABGRENZUNG
Wo endet der private Schutz?
Eine präzise Abgrenzung der Zuständigkeiten ist notwendig, da der Privatrechtsschutz ausschließlich die aktive Durchsetzung eigener Rechte im privaten Bereich unterstützt. Zur Vermeidung von Deckungslücken müssen versicherte Personen die Grenzen zu anderen Versicherungsarten und speziellen beruflichen Konstellationen kennen. Der Privatrechtsschutz dient dabei als Ergänzung zu passiven Schutzformen wie der Haftpflichtversicherung.
RECHTSSCHUTZ VS. HAFTPFLICHT
Abgrenzung: Auch während der Ausbildung oder nach dem aktiven Berufsleben bleibt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen essenziell, beispielsweise bei Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern.
LEITENDE ANGESTELLTE
Berufsstatus: Für Vorstände, Geschäftsführer oder leitende Angestellte mit Dienstverträgen greift der klassische Arbeitsrechtsschutz oft nicht, da hierfür Zivilgerichte zuständig sind. In diesen Fällen ist ein spezieller Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für eine lückenlose Deckung erforderlich.
VERMIETUNG & IMMOBILIEN
Wohnbereich: Die Vermietung von Objekten ist grundsätzlich nicht im privaten Immobilien-Rechtsschutz (Bereich Wohnen) enthalten und erfordert einen separaten Vermieterrechtsschutz. Eine Ausnahme bildet der Premium-Schutz: Hier ist die Vermietung einer Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus beitragsfrei mitversichert.
GEWERBLICHE TÄTIGKEITEN
Ausschlüsse: Konflikte aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Haupttätigkeit sind im reinen Privatrechtsschutz nicht abgedeckt. Da sich betriebliche Prüfungen unmittelbar auf die private Einkommensteuer auswirken können, ist für Selbstständige eine ergänzende gewerbliche Deckung ratsam, um eine lückenlose steuerrechtliche Verteidigung zu gewährleisten.
Leistungsmerkmale & Mehrwerte im Überblick!
Der größte Vorteil des Privatrechtsschutzes liegt in der finanziellen Freiheit, rechtliche Interessen ohne eigenes Kapitalrisiko durchzusetzen. Durch die Übernahme hoher Prozesskosten und den Zugang zu Experten wird juristischer Beistand für jeden erschwinglich. Die sechs zentralen Leistungsvorteile im Überblick:
VORTEILE
MEHRWERT
Ihr Vorteil: Der Privatrechtsschutz bietet Schutz in allen Phasen eines Konflikts – sowohl präventiv als auch im akuten Ernstfall. Die vertraglichen Leistungsmerkmale garantieren fundierte Unterstützung durch konkrete Hilfestellungen im Alltag:
1
Kostenschutz
Die Versicherung trägt im Streitfall die anfallenden Gebühren für Ihre Anwälte, die Gerichte sowie staatliche Gutachter.
2
Rechtssicherheit
Sie nehmen Ihre Rechte aktiv wahr und verfolgen Ihre Ansprüche konsequent, ohne Angst vor belastenden Kostenfolgen.
3
Fachanwälte
Der Rechtsschutz ermöglicht Ihnen den Zugang zu qualifizierter juristischer Vertretung durch spezialisierte Fachanwälte.
4
Prävention
Vermeiden Sie Konflikte durch telefonische Erstberatung, Online-Vertragsprüfung und den Zugriff auf rechtssichere Dokumente.
5
Service
Profitieren Sie von schneller Hilfe durch Mediatoren, Anwalts-Empfehlungen und digitale Tools zur Abfindungsberechnung.
6
Navigation
Schnelle und kompetente Hilfe im Schadenfall sowie Koordination durch den spezialisierten ARAG-Schadenservice.
Ihr Mehrwert: Die unterstützenden Serviceleistungen bieten Hilfe bei rechtlichen Fragen – sowohl im Vorfeld als auch bei akuten Problemen. Die integrierten Assistenzsysteme garantieren schnelle Orientierung durch kompetente Beratung im Alltag:
1
Telefon Beratung
Telefonische Erstberatung durch spezialisierte Anwälte – sofort und ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung.
2
Vertrags-Check
Rechtliche Prüfung von privaten Verträgen und Dokumenten durch Experten für maximale Sicherheit im Alltag.
3
Mustervorlagen
Sofortiger Zugriff auf über 1.000 rechtssichere Musterdokumente und Vorlagen für alle privaten Lebensbereiche.
4
Mediation
Konfliktvermeidung durch telefonische Erstberatung, Online-Vertragsprüfung und den Zugriff auf rechtssichere Dokumente.
5
Anwalts-Chat
Zügige Klärung rechtlicher Fragen per Chat durch erfahrene Anwälte – unkomplizierte Unterstützung im digitalen Alltag.
6
Anwaltssuche
Vermittlung spezialisierter Rechtsanwälte in der Nähe für eine fachkundige persönliche Vertretung auf Wunsch.
Was kostet ein Prozess ohne Versicherung?
Ein Rechtsstreit ohne Absicherung birgt unkalkulierbare finanzielle Gefahren im Alltag. Je nach Streitwert und Komplexität des Falls – wie bei einer mangelhaften Urlaubsreise für 10.000 Euro oder einer Schmerzensgeldklage über 40.000 Euro – drohen existenzbedrohende Kostenrisiken zwischen 7.000 Euro und 13.000 Euro allein in der ersten Instanz.
Die nachfolgenden Praxisbeispiele veranschaulichen die detaillierte Zusammensetzung dieser Kostenblöcke aus Gerichtsgebühren, Anwaltshonoraren und notwendigen Sachverständigenaufwendungen:
REISEMANGEL
BEHANDLUNGSFEHLER
Ein Kostenrisiko von circa
7.200 Euro
entsteht bei einem Streitwert von 10.000 Euro, wenn nach einer mangelhaften Urlaubsreise und der anschließenden Zahlungsverweigerung rechtliche Ansprüche gegen einen Reiseveranstalter gerichtlich durchgesetzt werden sollen. Die folgende Aufstellung zeigt die detaillierte Kostenstruktur für ein solches Verfahren in der ersten Instanz:
AUSGANGSSITUATION
Der Sachverhalt: Nach einer mangelhaften Luxusreise im Wert von 10.000 Euro verweigert der Veranstalter die Rückzahlung. Zur Durchsetzung der Minderung wird Klage vor dem zuständigen Landgericht erhoben.
BERECHNUNG STREITWERT
Finanzieller Einsatz: Als Basis für alle Gebühren dient der Streitwert von 10.000 Euro. An diesem Betrag orientieren sich die gesetzlich festgeschriebenen Sätze für Anwälte sowie das Gericht gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und GKG (Gerichtskostengesetz).
ANWÄLTE & GERICHT
Kostenstellen: Bei einem Prozessverlust sind die Kosten für zwei Anwälte (der eigene sowie der gegnerische) sowie die dreifache Gerichtsgebühr zu tragen. Hinzu kommen Auslagen für Beweisaufnahmen oder notwendige Zeugenentschädigungen.
GESAMTKOSTEN
Endergebnis: Die Summe der Belastung beläuft sich in diesem Beispielfall auf ca. 5.560 Euro. Ohne Versicherungsschutz ist dieser Betrag vollständig aus privaten Mitteln zu finanzieren – dies entspricht nahezu 60 % des strittigen Reisewerts.
Hinweis zu den Gesamtkosten: Kosten können auch bei einem gewonnenen Prozess entstehen, wenn die Gegenseite insolvent ist. In diesem Fall übernimmt die Rechtsschutzversicherung die angefallenen eigenen Anwalts- und Gerichtskosten.
Ein Kostenrisiko von circa
13.000 Euro entsteht bei einer Schmerzensgeldforderung von 40.000 Euro, wenn nach einem ärztlichen Kunstfehler Ansprüche gegen einen Mediziner oder eine Klinik durchgesetzt werden sollen. Die folgende Aufstellung zeigt die detaillierte Kostenstruktur für ein solches Verfahren in der ersten Instanz:
AUSGANGSSITUATION
Der Sachverhalt: Ein Kostenrisiko von circa 13.000 Euro entsteht bei einer Schmerzensgeldforderung von 40.000 Euro, wenn nach einem ärztlichen Kunstfehler Ansprüche gegen einen Mediziner oder eine Klinik durchgesetzt werden sollen.
Die folgende Aufstellung zeigt die detaillierte Kostenstruktur für ein solches Verfahren in der ersten Instanz:
ANWALTSHONORARE
Rechtsbeistand: Die Kosten für die eigene anwaltliche Vertretung sowie die Gebühren der Gegenseite belaufen sich bei diesem Streitwert auf insgesamt circa 6.600 Euro.
GERICHT & GUTACHTER
Verfahrenskosten: Die Gerichtskosten betragen circa 1.400 Euro. Für medizinische Fachgutachten zur Klärung des ärztlichen Verschuldens fallen zusätzlich rund 5.000 Euro an.
GESAMTKOSTEN
Gesamtkosten: Risikosumme: Das kumulierte finanzielle Risiko für die erste Instanz summiert sich in diesem Beispielszenario auf circa 13.000 Euro.
Hinweis zu den Gesamtkosten: Kosten können auch bei einem gewonnenen Prozess entstehen, wenn die Gegenseite insolvent ist. In diesem Fall übernimmt die Rechtsschutzversicherung die angefallenen eigenen Anwalts- und Gerichtskosten.
Hinweis: Die Vergütung von Rechtsanwälten sowie die Gerichtskosten unterliegen den verbindlichen Vorgaben des RVG und GKG. Zur Kalkulation Ihres persönlichen Kostenrisikos anhand einer konkreten Forderungssumme steht Ihnen unser interaktiver Prozesskostenrechner zur Verfügung.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
Was kostet eine private Rechtsschutz-Versicherung?
Ein leistungsstarker Privatrechtsschutz im Komfort-Paket ist bereits ab
17,33 Euro
pro Monat realisierbar. Die Frage „Was kostet Privatrechtsschutz?“ lässt sich somit schon mit einem geringen monatlichen Beitrag beantworten, der in einem attraktiven Verhältnis zu potenziellen Prozesskosten von mehreren tausend Euro steht. Nutzen Sie die folgenden Tabs, um sich über die konkreten Tarife und die Zusammensetzung der Beiträge zu informieren.
PREISE
PREISFAKTOREN
DOWNLOADS
Im Verhältnis zu den potenziellen Prozesskosten ist die Versicherungsprämie eine geringe Investition in Ihre Rechtssicherheit. Die folgenden Tarifbeispiele dienen zur Orientierung für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr.
KOMPAKT
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
28,40 €
KOMFORT
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
33,42 €
PREMIUM
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
47,54 €
Der Versicherungsbeitrag für den Privatrechtsschutz wird durch verschiedene individuelle Parameter bestimmt. Die folgenden vier Faktoren beeinflussen die Höhe Ihrer Prämie am stärksten:
LEISTUNGSVARIANTE & BAUSTEINE
Es stehen die Linien Kompakt, Komfort oder Premium zur Auswahl. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der gewählten Module (Privat, Beruf, Wohnen oder Verkehr) sowie dem Umfang der Deckungssummen.
INDIVIDUELLE MERKMALE
Persönliche Aspekte wie der Berufsstand (z. B. Öffentlicher Dienst), der Familienstand (Single oder Familie) sowie das Lebensalter fließen in die Tarifberechnung ein.
SELBSTBETEILIGUNG & ZAHLWEISE
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (z. B. 150 € oder 250 €) sinkt der laufende Beitrag spürbar. Zudem führt eine jährliche Zahlweise zu einer Ersparnis von beispielsweise 8 % gegenüber der monatlichen Abrechnung.
ZUSATZBAUSTEINE
Optionale Erweiterungen für spezielle Lebensbereiche, wie etwa der Unterhalts-& Eherechtsschutz oder Internetrechtsschutz, können den Schutzumfang individuell ergänzen.
Hier können Sie mit einem Klick die detaillierten Leistungsbeschreibungen der Rechtsschutzversicherung für den Privatrechtsschutz als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen ...
Kompakt als PDF
Hier können Sie die Leistungen für die K0mpakt Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
KOMFORT als PDF
Hier können Sie die Leistungen für die KOMFORT Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
PREMIUM als PDF!
Hier können Sie die Leistungen für die PREMIUM Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
LEISTUNGEN
Welche Leistungen sind versichert?
Die Leistungen einer Privatrechtsschutzversicherung unterstützen und schützen Sie in jeder Phase eines Rechtsstreits durch präventive Beratung, aktive Kostenübernahme und die Vollstreckung gewonnener Titel. Damit ist sichergestellt, dass Sie von der ersten juristischen Einschätzung bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens finanziell abgesichert sind.
PRÄVENTION & BERATUNG
Rechtsberatung per Telefon (JuraTel®): Es erfolgt unmittelbare Unterstützung durch die telefonische Erstberatung JuraTel®. Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Fachfragen ohne Wartezeit. Dieser Service steht rund um die Uhr zur Verfügung, ist in allen Tariflinien enthalten und wird nicht auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung angerechnet.
Digitale Dokumentenprüfung (JuraCheck®): Zur schnellen digitalen Prüfung von Dokumenten steht der online Vertrags-Check JuraCheck® zur Verfügung. Damit lassen sich private Verträge des täglichen Lebens oder Arbeitszeugnisse unkompliziert auf rechtliche Fallstricke prüfen.
Digitale Vorsorge & Prüfung: Zusätzlich stehen Ihnen der Online-Vorlagenservice für Privatpersonen für rechtssichere Dokumente (z. B. Patientenverfügung) zur Verfügung. Diese präventiven Leistungen helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen und Streitigkeiten zu vermeiden.
Ehe- & Familienrecht: In den Linien Kompakt, Komfort und Premium ist die juristische Erstberatung bei Trennung oder Scheidung enthalten. Ein umfassender gerichtlicher Schutz (Ehe- und Unterhaltsrechtsschutz) kann als optionales Zusatzmodul integriert werden.
Erbrecht (Premium-Leistung): Während die Basis-Linien die Erstberatung abdecken, beinhaltet die Premium-Variante zusätzlich die Vertretung in gerichtlichen Erbrechtsstreitigkeiten (z. B. bei Differenzen um das Erbe oder Pflichtteile) bis zu einem Betrag von 10.000 € (Wartezeit ein Jahr).
Vorsorge für den Nachlass: Die Premium-Variante unterstützt bei der rechtssicheren Erstellung eines Testaments, einer Bestattungsverfügung oder der Regelung des digitalen Nachlasses mit bis zu 500 €.
Steuer & Soziales: Kompetente Beratung erfolgt zu Themen wie Elterngeld, Pflegegraden oder beim Widerspruch gegen Bescheide der Renten- oder Krankenversicherung.
AUSSERGERICHTLICHE KONFLIKTLÖSUNG
Mediation: Zur Ermöglichung einer nachhaltigen Konfliktbeilegung werden die Kosten für private Mediationsverfahren übernommen. Ein neutraler Mediator unterstützt die Parteien bei der Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung ohne langwierigen Gerichtsprozess. Hierfür werden pro Kalenderjahr Kosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze (z. B. 3.000 € pro Fall) getragen.
KOSTENÜBERNAHME FÜR ANWALT & GERICHT
Im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) werden Anwaltskosten für den außergerichtlichen Schriftverkehr sowie für das gerichtliche Verfahren übernommen. Zudem trägt die Versicherung die Gerichtskosten nach dem GKG, Auslagen für Zeugen, gerichtlich bestellte Gutachter sowie die Kosten der Gegenseite im Falle eines Unterliegens.
VOLLSTRECKUNG & SERVICE
Zwangsvollstreckung: Nach einem erfolgreichen Prozess werden die Gebühren für den Gerichtsvollzieher übernommen, um rechtmäßig festgestellte Ansprüche (z. B. Schadenersatz) zwangsweise durchzusetzen.
ERWEITERUNGEN
Was kann zusätzlich versichert werden?
Zusatzbausteine für speziellen Bedarf: Der Grundschutz lässt sich durch gezielte Erweiterungen an individuelle Lebensumstände anpassen:
FAMILIE & UNTERHALT
Familie & Unterhalt: Zur Absicherung in familiären Angelegenheiten kann der Privatrechtsschutz um den Baustein „Ehe und Unterhalt“ ergänzt werden. Dieser sichert bei Scheidung oder Streitigkeiten über Unterhaltsverpflichtungen finanziell ab.
DIGITALER ALLTAG
Internetrechtsschutz (web@ktiv): Dieser Baustein schützt bei Risiken der Internetnutzung, wie Identitätsdiebstahl, Rufschädigung in sozialen Netzwerken oder Differenzen aus privaten Online-Kaufverträgen. Eine spezialisierte psychologische Erstberatung ist ebenfalls integriert.
PERSÖNLICHE VERTRAGSPRÜFUNG
Vertrags-Check® Plus: Diese Erweiterung ermöglicht die persönliche Beratung vor Ort durch einen Rechtsanwalt zur Prüfung privater Verträge des täglichen Lebens.
Für die schnelle digitale Prüfung von Dokumenten steht Ihnen zudem der Service JuraCheck® zur Verfügung. Die Beratung ist auf diese Vertragsangelegenheiten begrenzt; spezifische Rechtsgebiete wie das Familien-, Erb- oder Baurecht sind gemäß den Bedingungen hiervon ausgeschlossen
BEITRAGSSICHERUNG
Vorsorgebausteine: Die Beitragsfreistellung übernimmt bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung die Versicherungsprämien für bis zu fünf Jahre. Die Beitragsgarantie sichert zudem über einen Zeitraum von drei Jahren eine gleichbleibende Prämie zu.
DIREKTSCHUTZ (OPTIONAL ZUM PREMIUM-TARIF):
Frei wählbarer Zusatzbaustein zur Erweiterung des privaten Grundschutzes um sofortige finanzielle Hilfen und rückwirkenden Kostenschutz in ausgewählten Kernbereichen des Alltags.
Das Premium-Modul ergänzt den Versicherungsschutz um vier exklusive Soforthilfe-Optionen mit einer Kostenübernahme von jeweils bis zu 1.000 Euro, komplett unabhängig von regulären Wartezeiten:
Universal-Rechtsschutz: Ermöglicht die vorsorgliche anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung ohne das Vorliegen eines klassischen, streitigen Rechtsschutzfalls.
Sofortschutz für den Autokauf: Sichert rechtliche Differenzen aus Kauf- oder Leasingverträgen ab, selbst bei einem Fahrzeugerwerb bis zu zwei Wochen vor dem eigentlichen Versicherungsabschluss.
Sofortschutz für Mietverträge: Gewährt rückwirkenden Schutz bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Wohnungsmietverträgen oder einzelnen Klauseln, sofern der Mietvertrag maximal drei Monate vor dem Rechtsschutzcharter unterzeichnet wurde.
Rückwirkende Mediation: Übernimmt die Kosten für ein freiwilliges, außergerichtliches Schlichtungsverfahren durch neutrale Mediatoren (beispielsweise bei Nachbarschaftskonflikten) unter Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit und ohne Selbstbeteiligung.
BONUSLEISTUNGEN
Welche Bonusleistungen hat der Privatrechtsschutz für Sie?
Ein umfassender Privatrechtsschutz bietet Ihnen weitaus mehr als nur die reine Kostenübernahme im Gerichtsfall. Entdecken Sie hier die wertvollen Bonusleistungen, die Ihren Schutz Alltag noch sicherer machen und aufwerten ...
VORSORGE & UPDATES
Der Vorsorge-Rechtsschutz: Dieser Mechanismus passt den Schutz an noch unbekannte, später eintretende Veränderungen an (z. B. Kauf/Erbe einer vermieteten Immobilie), sofern der Vertrag in Komfort oder Premium seit sechs Monaten besteht. Wartezeiten entfallen bei einer Nachversicherung innerhalb von 12 Monaten.
Update-Garantie: Beitragsneutrale Leistungsverbesserungen künftiger Tarifgenerationen werden automatisch in den bestehenden Vertrag übernommen.
SOFORTHILFE: JURATEL®
Anwalts-Hotline: Sie erhalten unmittelbare Unterstützung durch die telefonische Erstberatung JuraTel®, bei der spezialisierte Anwälte Ihre Rechtsfragen ohne Wartezeit beantworten. Dieser Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, ist in allen Tariflinien enthalten und wird nicht auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung angerechnet.
PRÄVENTION: JURACHECK®
Vertrags-Prüfung: Für die schnelle digitale Prüfung von Dokumenten steht Ihnen der Service JuraCheck® zur Verfügung. Damit lassen sich private Verträge des täglichen Lebens oder Arbeitszeugnisse unkompliziert prüfen. Dieser präventive Service ist bereits ab der Kompakt-Variante (Tarif 2026) voll integriert und hilft Ihnen, Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.
KONFLIKTLÖSUNG: MEDIATION
Schlichtungs-Service: Um eine nachhaltige Konfliktbeilegung zu ermöglichen, übernimmt die Versicherung die Kosten für Mediationsverfahren. Ein neutraler Mediator unterstützt die Parteien bei einer einvernehmlichen Lösung ohne langwierigen Gerichtsprozess. Hierfür werden pro Kalenderjahr Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 3.000 € pro Fall getragen.
DECKUNGSSUMMEN
Wie hoch sind die Versicherungssummen abgedeckt?
Im Schadensfall trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten bis zur vereinbarten Höhe (Versicherungssumme oder Deckungssumme). In den meisten Bereichen besteht Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe, während für spezifische Leistungen feste Summenbegrenzungen gelten. In der folgenden Übersicht sind die geltenden Deckungssummen für die wichtigsten Bereiche aufgeführt:
Versicherungssummen anschauen ..
Kompakt
Versicherungssummen
So hoch sind Sie versichert im Kompakt Schutz!
Komfort
Versicherungssummen
So hoch sind Sie versichert im Komfort Schutz!
Premium
Versicherungssummen
So hoch sind Sie versichert im Premium Schutz!
Kompakt
Versicherungssummen
So hoch sind Sie versichert im Kompakt Schutz!
Komfort
Versicherungssummen
So hoch sind Sie versichert im Komfort Schutz!
Premium
Versicherungssummen
So hoch sind Sie versichert im Premium Schutz!
Was ist versichert, und wo ist der Unterschied zwischen Kompakt, Komfort und Premium?
Die einzelnen Absicherungsmodule des Privatrechtsschutzes erlauben eine präzise Anpassung an die jeweilige Lebenssituation. Durch die freie Auswahl der Leistungsbausteine erfolgt eine exakte Abstimmung auf den tatsächlichen Bedarf.
Die Festlegung auf eine der drei Tarifvarianten Kompakt, Komfort oder Premium gilt hierbei einheitlich für das gesamte zusammengestellte Rechtsschutz-Paket. Diese Struktur gewährleistet optimalen Kostenschutz bei maximaler Wirtschaftlichkeit.
Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Service-Bausteine:
PRIVAT
WOHNEN
ARBEIT
VERKEHR
Leistungsumfang: Der Baustein Privat bildet das Fundament der Absicherung und sichert gegen Konflikte des täglichen Lebens ab. Dies umfasst beispielsweise das Medizin- und Gesundheitsrecht, Streitigkeiten aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen sowie Angelegenheiten im Steuer-, Straf- und Verwaltungsrecht. Auch die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer ist hierüber geschützt. In der Premium-Variante sind zudem Leistungen im Erbrecht enthalten.
Übrsicht öffnen ...
Kompakt
Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Kompakt Schutz!
Komfort
Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Premium Schutz!
Kompakt
Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Kompakt Schutz!
Komfort
Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Premium Schutz!
Leistungsumfang: Der Baustein Wohnen umfasst im Kompakt-Schutz den Wohnrechtsschutz für eine gemietete Immobilie. Dieser greift beispielsweise bei Streitigkeiten um Nebenkosten, Mietmängel, Mieterhöhungen oder Kündigungen sowie bei Konflikten mit Nachbarn.
Ab der Linie
Komfort besteht Versicherungsschutz für alle selbst bewohnten Immobilien oder Wohnungen, einschließlich einer selbst genutzten Immobilie im europäischen Ausland. Für Eigentümer sind zudem Streitigkeiten um Grundbuchangelegenheiten oder Grundsteuerbescheide abgedeckt. Im
Premium-Schutz ist zusätzlich die Absicherung im
Baurecht enthalten.
Versicherte Leistungen öffnen ...
Kompakt
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Kompakt Schutz!
Komfort
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Premium Schutz!
Kompakt
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Kompakt Schutz!
Komfort
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Premium Schutz!
Leistungsumfang: Der
Arbeitsrechtsschutz
sichert die rechtlichen Interessen als Arbeitnehmer rund um das Arbeitsverhältnis ab. Dies umfasst beispielsweise
Kündigungs-Schutzklagen, Streitigkeiten um
Urlaubsansprüche,
Überstunden oder
Aufhebungsvereinbarungen. Auch Angelegenheiten im
Disziplinar- und Standesrecht sowie Streit um
Rentenansprüche sind abgedeckt. In der
Premium-Variante besteht zudem Versicherungsschutz in der Funktion als Arbeitgeber von im Privathaushalt beschäftigten Personen (z. B. Haushaltshilfen).
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Basis
Das leistet der Baustein Arbeit als Basis Schutz!
Komfort
Das leistet der Baustein Arbeit als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet der Baustein Arbeit als Premium Schutz!
Basis
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Komfort
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Premium
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Leistungsumfang:
Privater Verkehrsrechtsschutz umfasst sämtliche Fortbewegungsarten – unabhängig davon, ob die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, mit dem Auto, dem E-Bike oder mit Bus und Bahn erfolgt. Der Schutz greift bei der Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen, in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in Angelegenheiten des Steuer- und Verwaltungsrechts. Zudem besteht Absicherung bei Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, wie beispielsweise bei Autokauf, Leasing, Reparaturen oder der Geltendmachung von Garantieansprüchen.
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Basis
Das leistet Ihr Baustein VERKEHR als
Basis Schutz!
Komfort
Das leistet Ihr Baustein VERKEHR als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet Ihr Baustein VERKEHR als Premium Schutz!
Basis
Das leistet Ihr Baustein VERKEHR als
Basis Schutz!
Komfort
Das leistet Ihr Baustein VERKEHR als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet Ihr Baustein VERKEHR als Premium Schutz!
VERSICHERTER KREIS
Welche Personen sind versichert?
Der Versicherungsumfang lässt sich flexibel an jede Lebensform anpassen, sodass vom Single bis zur klassischen Familie alle Angehörigen im Ernstfall auf juristischen Beistand zählen können. Der gewählte Tarif definiert dabei präzise den geschützten Personenkreis für eine passgenaue Absicherung.
SINGLE-TARIF & KINDER
Single: In dieser Variante besteht Schutz für den Versicherungsnehmer sowie für minderjährige Kinder. Volljährige Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und noch keine dauerhafte berufliche oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben.
FAMILIEN-TARIF & PAAR-REGELUNG
Umfassender Schutz: Der Tarif schützt den Versicherungsnehmer sowie den Partner mit oder ohne Trauschein sowie volljährige Kinder unter den genannten Bedingungen. Verheiratete Paare müssen zwingend den Familientarif wählen, da der Single-Tarif für sie nicht zulässig ist.
Unverheirateten Paaren, die in häuslicher Gemeinschaft leben, bleibt hingegen die Wahl, ob sie sich gemeinsam im Familientarif oder einzeln versichern möchten.
HAUSHALTSANGEHÖRIGE & PFLEGE
Erweiterter Kreis: Versicherungsschutz besteht ab Komfort auch für verwandte oder verschwägerte Personen, die im gleichen Haushalt (auch in einer Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus) leben und dort amtlich gemeldet sind.
Ein besonderes Qualitätsmerkmal: Der Schutz bleibt bestehen, wenn diese Personen direkt in eine Pflegeeinrichtung (z. B. Altersheim) umziehen.
SCHUTZ IM VERKEHRSBEREICH
Mobilitätsabsicherung: Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer oder Insassen von Fahrzeugen, die auf den versicherten Personenkreis zugelassen oder amtlich registriert sind.
Dies erstreckt sich auch auf von diesem Personenkreis gemietete Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie entsprechende Anhänger.
FLEXIBILITÄT
Kann die Versicherung individuell konfiguriert werden?
Maximale Entscheidungsfreiheit: Der Privatrechtsschutz lässt sich präzise auf die persönlichen Bedürfnisse zuschneiden. Von der Wahl des Personenkreises bis hin zu flexiblen Selbstbeteiligungen und Zusatzbausteinen kann der Schutz individuell gestaltet werden.
TARIFWAHL & PERSONENKREIS
Individuelle Entscheidung: Die Absicherung erfolgt wahlweise über eine Singleversicherung oder einen Familientarif. Unverheirateten Paaren, die in häuslicher Gemeinschaft leben, steht die Wahl offen, den Schutz gemeinsam über einen Familientarif oder über separate Einzelverträge zu gestalten. Für verheiratete Paare sowie eingetragene Lebenspartner ist die Absicherung über den Familientarif vorgesehen.
INTELLIGENTE SELBSTBETEILIGUNG IM BASIS-TARIF
Flex 0/300 SB: Diese Option erlaubt eine aktive Steuerung des Beitrags. Die Selbstbeteiligung entfällt vollständig (0 €), wenn im Schadenfall ein von der ARAG empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird. Entscheiden Sie sich hingegen für einen eigenen, nicht empfohlenen Anwalt, tragen Sie einen Eigenanteil von 300 € pro Rechtsschutzfall.
MODULARE KOMBINATION
Flexible Gestaltung: Es besteht keine Mindestanzahl an Bausteinen. Der Bereich Privat bildet das Fundament und kann nach Bedarf mit den Modulen Wohnen, Beruf oder Verkehr ergänzt werden.
SB-Varianten: Zur Beitragsgestaltung stehen Ihnen hier verschiedene Stufen zur Verfügung. Sie haben die Wahl zwischen einer vollständigen Kostenübernahme ohne Selbstbeteiligung oder vier verschiedenen Stufen zur Beitragsreduzierung.
SPEZIELLE ZUSATZBAUSTEINE
Erweiterte Optionen: Über die Standardbereiche hinaus lässt sich der Schutz durch spezialisierte Bausteine ergänzen. Hierzu zählen insbesondere der private Internetrechtsschutz sowie der kombinierte Baustein Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz, um auch komplexe familiäre oder digitale Risiken abzusichern.
SELBSTBEHALT
Welche Selbstbeteiligung gibt es?
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist in unterschiedlicher Höhe möglich und steuert direkt die Höhe des Versicherungsbeitrags.
Zur Auswahl stehen die Varianten ohne Selbstbeteiligung, 150 Euro, 250 Euro sowie die flexiblen Modelle Flex 0/150 Euro und Flex 150/300 Euro je Rechtsschutzfall.
Ein höherer gewählter Selbstbehalt führt im Gegenzug direkt zu einer dauerhaften Reduzierung des laufenden Beitrags.
KLASSISCHE SELBSTBETEILIGUNG
Feste Stufen: In der Komfort- und Premium-Variante stehen feste Selbstbeteiligungen von 150 € oder 250 € zur Auswahl. Alternativ können diese Tarife auch ganz ohne Selbstbeteiligung (0 €) abgeschlossen werden, um im Schadenfall keine Eigenleistung erbringen zu müssen.
DAS INTELLIGENTE FLEX-PRINZIP
Wahlrecht: Zur Beitragssteuerung dienen die zwei Flex-Modelle 0/150 € und 150/300 €. Die geringere SB (0 € bzw. 150 €) gilt, wenn ein von der ARAG empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird. Bei Wahl eines eigenen, nicht empfohlenen Anwalts wird die höhere Stufe (150 € bzw. 300 €) fällig.
SERVICELEISTUNGEN IMMER OHNE SELBSTBEHALT
Gut zu wissen: Für die telefonische Erstberatung über die Hotline (ARAG JuraTel®), für außergerichtliche Konfliktlösungen mittels Wirtschaftsmediation sowie für die Nutzung des ARAG Online Rechts-Services fällt generell keine Selbstbeteiligung an. Diese Leistungen stehen ab Tag eins ohne finanzielle Eigenbeteiligung zur Verfügung.
DER SPAREFFEKT
Beitragsminderung: Die Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung führt zu einer spürbaren Senkung des laufenden Versicherungsbeitrags. Dies ermöglicht es, den Versicherungsschutz finanziell an das persönliche Budget anzupassen, indem man im Gegenzug für günstigere Prämien ein kalkulierbares Eigenrisiko im Schadenfall trägt.
AUSSCHLÜSSE
Was ist nicht versichert?
Leistungsgrenzen und Ausschlüsse Wie bei jeder Versicherung gibt es definierte Grenzen, um den Schutz für die Versichertengemeinschaft stabil zu halten.
AUSSCHLÜSSE IM KOMPAKT-TARIF
Einschränkungen: Im Kompakt-Schutz ist lediglich eine Wohneinheit für Mieter versichert. Ab der Linie Komfort sind alle selbstgenutzten Einheiten unabhängig vom Eigentumsverhältnis geschützt.
Besondere Rechtsgebiete: Streitigkeiten um Kapitalanlagen oder Baurisiken (Neubau, genehmigungspflichtige Umbauten) sind im Standard-Privatrechtsschutz nicht enthalten.
FEHLENDE BAUSTEINE & ERWEITERUNGEN
Modulabhängigkeit: Sofern optionale Bausteine wie der Bereich Verkehr nicht eingeschlossen werden, besteht kein Schutz bei Vergehen im Straßenverkehr oder bei Streitigkeiten aus dem Kauf und Leasing von Fahrzeugen.
ZUSTÄNDIGKEIT
Abgrenzung der Zuständigkeit: Der Privatrechtsschutz übernimmt die Kosten für die Durchsetzung rechtlicher Interessen, jedoch keinen direkten Schadenersatz. So fallen beispielsweise Sachschäden am eigenen Hab und Gut nicht unter den Rechtsschutz, sondern sind über eine Hausratversicherung abzusichern.
Um solche Deckungslücken bei Sach- oder Haftpflichtschäden konsequent zu vermeiden, empfiehlt sich die Kombiversicherung Recht & Heim für Rechtsschutz, Hausrat und Haftpflicht, die den Schutz kompakt in einem Paket bündelt.“
BEDINGUNGSGEMÄSSE AUSSCHLÜSSE
Allgemeine Ausschlüsse: Grundsätzliche Ereignisse wie Krieg, feindselige Handlungen, Streik, innere Unruhen oder Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert. Eine vollständige Auflistung findet sich in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB).
Welche Wartezeit hat der Privatrechtsschutz?
Die Wartezeiten der privaten Rechtsschutzversicherung variieren je nach Leistungsart zwischen null Monaten Karenzzeit, drei Monaten, sechs Monaten, einem Jahr oder drei Jahren Karenzzeit. Die telefonische Erstberatung JuraTel® sowie JuraCheck® können auch rückwirkend genutzt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Versicherungsvertrag bereits bestehen muss, der Versicherungsbeginn erreicht und die entsprechende Wartezeit vorüber sein muss, bevor ein Rechtsstreit entsteht, damit die Versicherung die Kosten übernimmt.
FRISTEN IM ÜBERBLICK
FRISTEN ERKLÄRT
Ohne Wartezeit
Keine Wartezeit gilt zum Beispiel im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz. Ab der Linie Komfort entfällt sie zudem im Sozial- sowie für den Steuerrechtsschutz.
3 Monate
Drei Monate gelten z. B. für den Vertrags-, Arbeits-, Wohnungs- und Verwaltungsrechtsschutz in Komfort und Premium. Im Kompaktschutz gilt dies auch für den Steuer- und Sozialrechtsschutz.
6 Monate
Im Kompaktschutz Privat gilt diese Frist für den Arbeits-, Wohnungs- und privaten Vertragsrechtsschutz. Zudem greift sie für den speziellen Bauherren-Schutz in Premium.
12 Monate
Die vertragliche zwölfmonatige Wartezeit gilt einheitlich für den familiären Unterhalts-Rechtsschutz. Der Zeitraum greift ebenso bei zukünftigen rechtlichen Auseinandersetzungen im privaten Erbrecht.
36 Monate
Sechsunddreißig Monate gelten regulär für den Scheidungsrechtsschutz bei familienrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Familiengerichten (z.B Scheidungsfolge-sachen).
Sofortschutz
Diese Leistungen stehen sofort zur Verfügung. Hierzu zählen der Anwalts-Chat sowie die telefonische Erstberatung, welche auch für bereits eingetretene Fälle rückwirkend nutzbar sind.
Die vertraglichen Wartezeiten in der Privatrechtsschutz stellen sicher, dass Leistungen primär für unvorhersehbare Ereignisse zur Verfügung stehen und nicht für bereits absehbare Konflikte beansprucht werden. Dieses Prinzip schützt die Stabilität der Beiträge und ermöglicht eine verlässliche Kalkulation für die Versichertengemeinschaft. Je nach Rechtsgebiet und gewählter Tariflinie variieren diese Fristen, wobei spezialisierte Serviceleistungen oft bereits ab dem ersten Tag nach Vertragsabschluss genutzt werden können.
Um die zeitlichen Aspekte und die Funktionsweise der Absicherung besser zu verstehen, hilft ein Blick auf die folgenden zentralen Fachbegriffe:
Was bedeutet Wartezeit?
Was bedeutet „ohne Wartezeit“?
Definition: Der Verzicht auf eine Wartezeit bewirkt die Aktivierung des vollständigen Kostenschutzes ab der im Versicherungsschein dokumentierten Geburtsstunde des Vertrages (in der Regel 0:00 Uhr des vereinbarten Ersttages).
Fokus für zukünftige Ereignisse: Ein schadenauslösendes Ereignis (beispielsweise ein Verkehrsunfall, eine akute Sachbeschädigung oder ein unverschuldeter Strafvorwurf) darf bereits wenige Minuten nach diesem offiziellen Startzeitpunkt eintreffen und löst den vollen Leistungsanspruch aus.
Häufiger Irrtum (Ausschluss der Vergangenheit): Die Regelung bedeutet ausdrücklich nicht die nachträgliche Absicherung bereits existierender, absehbarer oder schwelender Konflikte. Liegt der eigentliche Ursprung, die Ursache oder die erste auslösende Handlung (beispielsweise ein Kaufvertragsabschluss oder ein langjähriger Nachbarschaftsstreit) zeitlich vor dem dokumentierten Versicherungsbeginn, entfällt der Rechtsschutz vollumfänglich. Entscheidend bleibt die strikte Trennung: Ereignisse mit Ursprung nach dem Startpunkt sind sofort versichert, Ereignisse mit Ursprung vor dem Startpunkt sind ausgeschlossen.
Was bedeutet „mit Wartezeit“?
Definition: Die Vereinbarung einer Wartezeit definiert den exakten Zeitraum zwischen dem vertraglichen Beginn des Versicherungsschutzes und dem tatsächlichen Einsetzen des Leistungsanspruchs für bestimmte private Lebensbereiche (in der Regel drei oder sechs Monate).
Fokus auf die Fristeinhaltung: Ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht ausschließlich für Rechtsschutzfälle mit einer Ursache oder einem schadenauslösenden Ereignis nach dem vollständigen Ablauf dieser vertraglich vereinbarten Frist.
Hintergrund (Schutz der Gemeinschaft): Die zeitlichen Vorgaben dienen dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Zweckabschlüssen bei bereits absehbaren oder konkret drohenden rechtlichen Auseinandersetzungen im privaten Alltag. Der planmäßige Ausschluss sofortiger Leistungsansprüche in risikoreichen Bereichen verhindert eine unkalkulierbare Anhebung der Beiträge und sichert die dauerhafte Finanzierbarkeit des Rechtsschutzes für alle Mitglieder.
Was bedeutet „vorvertraglich“?
Definition: Die Einstufung eines Rechtsschutzfalls als vorvertraglich erfolgt, sofern die maßgebliche Ursache – der sogenannte erste Verstoß – zeitlich vor dem offiziellen Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
Fokus auf den Risikoausschluss: Da Rechtsschutzleistungen vertragsgemäß für zukünftige, ungewisse Risiken bestimmt sind, bleiben zurückliegende Fälle von der Deckungszusage ausgeschlossen. Die Einleitung rechtlicher Schritte oder eine anwaltliche Beratung nach dem Versicherungsbeginn heilt den vorvertraglichen Ursprung eines Konflikts nicht.
Besonderheit bei langjährigen Verträgen: Innerhalb der Tariflinien Kompakt, Komfort und Premium erfolgt nach einer ununterbrochenen Laufzeit von drei Jahren ein pauschaler Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit. Die Kostenübernahme greift unter der Bedingung, dass der zugrundeliegende Sachverhalt während der ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn nachweislich unbekannt war.
Was bedeutet „rückwirkend“?
Definition: Die private Rechtsschutzversicherung fungiert als vorsorgliches Absicherungsinstrument für zukünftige rechtliche Konflikte. Eine rückwirkende Übernahme von Kosten für bereits laufende Auseinandersetzungen oder in der Vergangenheit liegende Ereignisse ist im regulären Leistungsumfang ausgeschlossen.
Fokus auf die Zukunftsausrichtung: Die Gewährung von Versicherungsschutz für gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgt ausschließlich für Sachverhalte mit einem Ursprung nach dem Ablauf vereinbarter Wartezeiten sowie innerhalb der aktiven Vertragslaufzeit. Diese Regelung garantiert den Schutz der Solidargemeinschaft vor einer Zweckentfremdung und sichert die langfristige Beitragsstabilität.
Sofortige Nutzbarkeit von Serviceleistungen: Unabhängig vom Ausschluss rückwirkender Kostenübernahmen für Prozesse besteht ab dem ersten Tag des Vertrages sofortiger Zugriff auf digitale und telefonische Rechts-Services. Die Inanspruchnahme von telefonischer Rechtsberatung, einem digitalen Anwalts-Chat, der Online-Vertragsprüfung sowie dem Dokumentenservice für Musterschreiben erfolgt komplett ohne Wartezeit, selbst bei Fragen zu bereits zurückliegenden oder schwelgenden Sachverhalten
Für die langfristige Kalkulierbarkeit des Rechtsschutzes gelten für Neuverträge definierte Karenzzeiten. Die Einführung von Wartezeiten schützt die Versichertengemeinschaft vor Zweckabschlüssen und verhindert den nachträglichen Vertragsabschluss bei bereits eskalierten Konflikten. Die Maßnahme dient der dauerhaften Stabilität der Beiträge für den gesamten Kundenkreis.
Zur Verdeutlichung der zeitlichen Aspekte und der genauen Funktionsweise der Absicherung dient die nachfolgende Erläuterung der zentralen Fachbegriffe:
Wann haben Sie Anspruch?
Standard-Beginn des Versicherungsschutzes:
Definition: Der reguläre Versicherungsschutz startet am Tag nach der Beantragung um 12:00 Uhr mittags, sofern kein abweichender Termin im Antrag festgelegt wurde. Der Startzeitpunkt markiert gleichzeitig den offiziellen Beginn des Fristenlaufs für alle vertraglich vereinbarten Karenzzeiten.
Fokus: Ab dem exakten Startzeitpunkt besteht eine sofortige Deckungszusage für alle Rechtsbereiche ohne Wartezeit, während der Versicherungsschutz für Module mit vereinbarter Karenzzeit nach dem vollständigen Ablauf der jeweiligen Monate (beispielsweise nach drei oder sechs Monaten) einsetzt.
Flexibilität durch Vordatierung:
Definition: Freie Bestimmung des zukünftigen Starttermins für den Versicherungsschutz nach individuellem Bedarf des Versicherungsnehmers.
Fokus: Die Wahl eines in der Zukunft liegenden Datums, beispielsweise exakt abgestimmt auf das Ablaufdatum einer bestehenden Vorversicherung, ermöglicht einen lückenlosen Übergang des Rechtsschutzes ohne Deckungslücken. Eine Rückdatierung des Absicherungsbeginns auf einen Zeitpunkt vor der Antragstellung ist unzulässig.
Maßgeblichkeit des Versicherungsscheins:
Definition: Rechtlich verbindliche Festlegung des individuellen Absicherungsbeginns ausschließlich durch das im Versicherungsschein (der Police) explizit ausgewiesene Datum.
Fokus: Die ausgestellte Urkunde definiert den exakten Startzeitpunkt für vertragliche Leistungsansprüche und bildet gleichzeitig den maßgeblichen Auslöser für den Fristenlauf vereinbarter Wartezeiten.
Rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags:
Definition: Fristgerechte Begleichung der ersten Prämie – des sogenannten Einlösungsbeitrags –, um das offizielle Inkrafttreten des Rechtsschutzes zum im Versicherungsschein dokumentierten Termin zu gewährleisten.
Fokus: Ein Zahlungsverzug bezüglich der Erstprämie verschiebt den tatsächlichen Beginn des Kostenschutzes auf den genauen Tag des verspäteten Zahlungseingangs. Ein rückwirkender Schutz für den Zeitraum zwischen dem beantragten Beginn und dem verspäteten Geldeingang entfällt bei schuldhafter Nichtzahlung vollständig.
Das Ursachenprinzip nach § 4.1 ARB 2026:
Definition: Für die Gewährung von Deckungsschutz ist nicht der Tag einer gerichtlichen Klageerhebung entscheidend, sondern der exakte Zeitpunkt des ursächlichen Verstoßes. Der Anspruch auf Leistungen setzt den Eintritt des Rechtsschutzfalls innerhalb der aktiven Vertragslaufzeit sowie nach dem vollständigen Ablauf vereinbarter Wartezeiten voraus.
Fokus: In der alltäglichen Praxis bestimmt das fundamentale Ursprungsereignis den rechtlichen Beginn des Konflikts. Der maßgebliche „erste Verstoß“ liegt zeitlich weit vor der sichtbaren Eskalation.
Bei vertraglichen Streitigkeiten gilt beispielsweise die Erteilung des Handwerkerauftrags oder der ursprüngliche Vertragsschluss als Ursache, nicht der spätere Erhalt einer fehlerhaften Rechnung.
Bei digitalen Urheberrechtsverletzungen zählt der Tag des vermeintlichen Downloads, nicht die spätere Zustellung einer Abmahnung.
Bei nachbarschaftlichen Konflikten ist das ursprüngliche Fundament (wie das fehlerhafte Errichten einer Grenzwand vor Jahren) entscheidend, nicht die aktuelle verbale Auseinandersetzung.
Ein vor dem Ablauf der Wartezeit oder vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn liegendes Ursprungsereignis führt zum vollständigen Ausschluss des Deckungsschutzes.
Anspruchsvoraussetzung und Versicherungsbeginn: Die Gewährung von Rechtsschutzleistungen erfordert das Erreichen des vertraglich vereinbarten Startzeitpunktes.
Die Festlegung des genauen Versicherungsbeginns regelt die sofortige oder zeitversetzte Übernahme von anfallenden Kosten im Rechtsschutzfall. Zur Vermeidung von Deckungslücken dient die nachfolgende Übersicht des regulären Absicherungsstarts:
Warum gibt es Wartezeiten?
Wartefristen bilden ein unverzichtbares Instrument zur Wahrung der finanziellen Balance innerhalb der Versichertengemeinschaft. Die private Rechtsschutzversicherung dient ausnahmslos der Absicherung zukünftiger, unvorhersehbarer Alltagsrisiken.
Ein Kostenschutz für Konflikte mit einem Ursprung vor Vertragsbeginn oder bei bereits absehbaren rechtlichen Auseinandersetzungen bleibt konsequent ausgeschlossen.
Das Solidarprinzip schützen:
Definition: Das Versicherungswesen basiert auf der gemeinschaftlichen Beitragszahlung zur Kostendeckung im individuellen Bedarfsfall. Die vertragliche Festlegung von Wartezeiten verhindert den taktischen Beitritt zur Solidargemeinschaft bei konkret drohenden Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich.
Fokus: Die Maßnahme schützt alle beitragszahlenden Mitglieder vor einer einseitigen finanziellen Beanspruchung durch Zweckabschlüsse und garantiert eine dauerhaft stabile Kalkulation der Prämien.
Gewährleistung der Beitragsstabilität:
Definition: Die Verknüpfung von Beitragsstabilität und Wartezeiten verhindert ein finanzielles Ungleichgewicht im Kollektiv. Eine hypothetische Kostenübernahme für bereits bestehende oder absehbare rechtliche Auseinandersetzungen würde das kalkulatorische Verhältnis zwischen Leistungsausgaben und Versicherungseinnahmen zerstören.
Fokus: Die zeitlichen Fristen in definierten privaten Rechtsgebieten dienen als unverzichtbares Steuerungsinstrument zur langfristigen Sicherung bezahlbarer und planbarer Prämien für den gesamten Kundenkreis. Der Verzicht auf eine sofortige Deckung in schadenanfälligen Bereichen hält die durchschnittlichen Schadenskosten stabil und schützt die Gesamtheit der Mitglieder vor unvorhersehbaren Beitragssteigerungen.
Vermeidung von Zweckabschlüssen:
Definition: Die Sperrwirkung durch Wartezeiten unterbindet den opportunistischen Vertragsabschluss bei bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Rechtskonflikten im privaten Umfeld.
Fokus: Häufig entsteht der Wunsch nach Absicherung erst bei einer drohenden Kündigung des Arbeitsplatzes, einem akuten Vertragsstreit oder einer fortgeschrittenen Eskalation im Alltag. In der Assekuranz gilt ein bereits schwelender Konflikt als „brennendes Haus“ ohne Option auf eine nachträgliche Risikoübernahme. Die vertragliche Karenzzeit verlagert den Fokus auf eine rechtzeitige, vorausschauende Vorsorge und schützt das Gesamtkollektiv vor der Finanzierung bereits existierender Schadenfälle.
Prüfung der Unvorhersehbarkeit:
Definition: Die private Rechtsschutzversicherung dient der Absicherung gegen das finanzielle Risiko zukünftiger rechtlicher Konflikte im Alltag und schließt bereits bestehende oder absehbare Auseinandersetzungen konsequent aus.
Fokus: Die vertragliche Wartezeit fungiert als objektiver Prüfungsmaßstab zur Absicherung des Ungewissheitsfaktors. Die Einhaltung der Frist gewährleistet den Eintritt des Rechtsschutzfalls nach dem tatsächlichen Inkrafttreten des Schutzes. Der zeitliche Abstand zwischen Vertragsabschluss und Leistungsanspruch bewahrt den elementaren Charakter der Unvorhersehbarkeit als zwingende Grundvoraussetzung für eine spätere Deckungszusage.
Wann entfällt die Wartezeit?
WARTEZEITEN VERZICHT
RÜCKWIRKENDER SCHUTZ
Wann wird auf die Wartezeit verzichtet? Ein sofortiger Kostenschutz ohne das Abwarten vertraglicher Fristen greift in der privaten Rechtsschutzversicherung in fest definierten Szenarien. Die Aufhebung der Wartezeit betrifft primär den lückenlosen Übergang von einer bestehenden Vorversicherung sowie spezifische Leistungsmerkmale höherwertiger Produktlinien.
Zur Verdeutlichung aller Voraussetzungen für den unmittelbaren Leistungsanspruch ab dem ersten Tag dient die nachfolgende Übersicht:
Unterbrechungsfreier Anbieterwechsel:
Definition: Beim Wechsel des Versicherers entfällt die Wartezeit für sämtliche bereits im vorangegangenen Vertrag einer privaten Rechtsschutzversicherung versicherten Risiken. Voraussetzung für den sofortigen Entfall der vertraglichen Fristen ist ein lückenloser Übergang des Absicherungsverhältnisses.
Fokus: Der Verzicht auf die Wartezeit greift ausschließlich im Rahmen des bisherigen Leistungsumfangs. Neue oder erweiterte Leistungsbausteine unterliegen den regulären vertraglichen Fristen. Der Nachweis der Vorversicherung erfolgt durch Vorlage des vorherigen Versicherungsscheins sowie der Kündigungsbestätigung.
Vorsorgeschutz für neue Risiken:
Definition: Unmittelbarer Versicherungsschutz für erst nach dem ursprünglichen Vertragsabschluss neu entstehende rechtliche Risiken im privaten Alltag.
Fokus: Der automatische Einschluss ohne erneute Wartezeiten greift beispielsweise bei einer nachträglichen Erweiterung des privaten Fuhrparks oder bei beruflichen Veränderungen. Die dauerhafte Aufrechterhaltung des Schutzes erfordert die Meldung des neuen Tatbestands innerhalb der vertraglich festgelegten Frist von zwölf Monaten zur entsprechenden Nachversicherung.
Ausschluss der Vorvertraglichkeitseinrede (3-Jahres-Regel):
Definition: Vertraglich vereinbarter Verzicht auf die Prüfung eines vorvertraglichen Konfliktursprungs nach dem Erreichen einer ununterbrochenen Laufzeit von drei Jahren.
Fokus: Die Regelung gewährt erweiterten Kostenschutz für weit in der Vergangenheit liegende Ursachen. Voraussetzung hierfür bleibt die nachweisliche Unkenntnis über den schadenstiftenden Sachverhalt während der ersten drei Jahre der Vertragslaufzeit. Der Verzicht auf diese Einrede schützt vor einer Leistungsablehnung aufgrund unbewusster Altlasten im privaten Alltag und bietet langfristig vollkommene Rechtssicherheit.
Optionaler Direktschutz (Premium):
Definition: Optional zubuchbarer Baustein innerhalb der Premium-Absicherung zur Gewährung von sofortigen, einmaligen Sonderleistungen sowie rückwirkendem Kostenschutz in ausgewählten Lebensbereichen komplett ohne reguläre Wartezeiten.
Fokus: Die Erweiterung umfasst vier spezifische Soforthilfe-Leistungen bis zu einer maximalen Höhe von 1.000 Euro pro Fall:
Einmaliger Universal-Rechtsschutz: Ermöglicht die vorsorgliche Beratung und außergerichtliche Vertretung ohne das Vorliegen eines klassischen, eintrittspflichtigen Rechtsschutzfalls – selbst bei bestehenden Risikoausschlüssen oder innerhalb regulärer Fristen (unter Anrechnung der Basis-Selbstbeteiligung).
Sofortschutz für den Autokauf: Garantiert Absicherung bei rechtlichen Differenzen aus Kauf- oder Leasingverträgen, selbst bei einem Fahrzeugerwerb bis zu zwei Wochen vor dem eigentlichen Versicherungsabschluss (beispielsweise bei nachträglich festgestellten Abweichungen der angegebenen Kilometerleistung).
Sofortschutz für Mietverträge: Sichert Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Wohnungsmietverträgen oder einzelnen Vertragsklauseln ab, sofern der Mietvertrag maximal drei Monate vor dem Rechtsschutzcharter unterzeichnet wurde (beispielsweise bei Diskrepanzen zwischen vertraglicher und tatsächlicher Wohnungsgröße).
Rückwirkende Mediation: Übernimmt die Kosten für ein freiwilliges, außergerichtliches Schlichtungsverfahren durch neutrale Mediatoren (beispielsweise zur friedlichen Beilegung von Nachbarschaftsstreitigkeiten) unter vollständigem Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit und ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung.
Was kann auch rückwirkend genutzt werden? Spezielle Service-Optionen bieten unmittelbare Soforthilfe ohne Wartezeit aufgrund völliger Unabhängigkeit vom exakten Schadenszeitpunkt. Der Fokus auf außergerichtliche Beratung und frühzeitige Deeskalation ermöglicht die proaktive Vermeidung langwieriger juristischer Streitigkeiten.
Die entsprechenden Leistungsbausteine sichern professionelle fachliche Unterstützung bei bereits bestehenden Konflikten sowie eine uneingeschränkte Inanspruchnahme direkt ab Vertragsbeginn:
Telefonische Rechtsberatung (Sofort-Hilfe):
Definition: Über eine spezielle Service-Hotline besteht unmittelbarer Zugriff auf die Fachexpertise unabhängiger Rechtsanwälte. Die anwaltliche Erstberatung umfasst ausdrücklich auch rechtliche Fragestellungen mit einem zeitlichen Ursprung weit vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn.
Fokus: Bei der Inanspruchnahme der telefonischen Ersteinschätzung entfällt die reguläre Prüfung der Vorvertraglichkeit vollständig. Die Nutzung der juristischen Hotline erfolgt absolut kostenneutral und löst keine Anrechnung einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung aus. Der Zugang zur professionellen Rechtsauskunft ermöglicht eine risikofreie juristische Orientierung ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit.
Rechtsberatung per Online-Chat:
Definition: Ein interaktiver Chat-Kanal bietet die Möglichkeit zur Einholung präziser und fachlich fundierter Rechtsauskünfte direkt über mobile Endgeräte oder Computer. Die digitale Beratung umfasst uneingeschränkt auch Angelegenheiten mit einem zeitlichen Ursprung vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn.
Fokus: Der Abruf der juristischen Expertise erfolgt ohne das Verstreichen von Wartezeiten oder eine vorherige Vorlage umfangreicher Dokumente. Das unkomplizierte Chat-Verfahren sichert eine schnelle, unbürokratische Orientierungshilfe bei bereits bestehenden privaten Streitigkeiten ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit.
Sofort-Bonitätscheck potenzieller Mieter:
Definition: Die digitale Dokumentenprüfung ermöglicht eine juristische Kontrolle privater Verträge durch unabhängige Rechtsanwälte. Eine fachliche Begutachtung umfasst ausdrücklich auch Dokumente mit einem Ausstellungsdatum oder Vertragsabschluss vor dem offiziellen Versicherungsbeginn.
Fokus: Ein digitaler Upload gewährt die bequeme Übermittlung privater Unterlagen zur anwaltlichen Analyse auf juristische Fallstricke oder unwirksame Klauseln. Typische Anwendungsfälle umfassen Arbeitsverträge, Mietvereinbarungen oder umfangreiche Kaufverträge. Die Inanspruchnahme der Vertragsprüfung erfolgt völlig unabhängig von vertraglichen Wartezeiten. Eine Ablehnung aufgrund eines vorvertraglichen Ursprungs bleibt im Rahmen der reinen Dokumentenkontrolle konsequent aus.
Online Dokumenteservice:
Definition: Bereitstellung eines digitalen Portals zur Erstellung und zum Download rechtssicherer Verträge, Formulare und Musterschreiben für alle wichtigen Bereiche des privaten Alltags.
Fokus: Die Nutzung des Online-Assistenten steht vollkommen unabhängig von vertraglichen Wartezeiten oder dem genauen Zeitpunkt eines Konfliktursprungs zur Verfügung. Der Zugriff auf rechtlich geprüfte Dokumentenvorlagen (wie beispielsweise Kaufverträge, Kündigungsschreiben oder Patientenverfügungen) erfolgt ohne jede Prüfung einer Vorvertraglichkeit. Die Erstellung maßgeschneiderter Dokumente im Online-Portal läuft ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung ab und bietet sofortige Unterstützung bei der rechtssicheren Formulierung privater Angelegenheiten ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit.
Wie können Sie Ihre Versicherung abschließen?
Der Weg zum Vertrag: Mit dem Rechtsschutz-Onlinerechner lassen sich die Inhalte und Bausteine Ihrer Absicherung individuell nach Ihren Bedürfnissen in wenigen Schritten zusammenstellen. Sie können sich hier Ihr persönliches Angebot sowie den Leistungsvergleich der Tarife Kompakt, Komfort und Premium als PDF herunterladen und online den Privatrechtsschutz abschließen – mit wenigen Klicks, ganz bequem, kontaktlos, von zu Hause oder im Büro.
SSL-Verschlüsselung: Ein zertifizierter Datentransfer schützt persönliche Informationen sowie Bankverbindungen während der Übermittlung zuverlässig vor unbefugten Zugriffen Dritter.
Gesetzliches Widerrufsrecht: Nach dem Online-Abschluss gilt eine Frist von 14 Tagen für einen unbegründeten Widerruf in Textform, beginnend erst mit dem vollständigen Erhalt der Police und aller Bedingungen.
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Wann sollte die Versicherung abgeschlossen werden?
Der Abschluss sollte so früh wie möglich erfolgen. Der Versicherungsschutz muss grundsätzlich bestehen, bevor der erste Verstoß gegen Rechtspflichten eintritt. Da für viele Bereiche (z. B. Arbeit oder Wohnen) Wartezeiten gelten, ist ein rechtzeitiger Vorsorgeschutz essenziell. Ein rückwirkender Schutz für bereits laufende Streitigkeiten ist nicht möglich.
Welche Streitfälle treten in der Praxis am häufigsten auf?
Statistisch bilden das Vertrags-, Verkehrs- und Arbeitsrecht die Schwerpunkte. Häufige Beispiele sind Differenzen um mangelhafte Kaufobjekte, Kündigungsschutzklagen sowie Konflikte aufgrund von Mieterhöhungen. Auch die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Unfällen sowie Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden oft in Anspruch genommen.
Wer ist im Privattarif mitversichert?
In der Single-Deckung besteht Schutz für den Versicherungsnehmer sowie für minderjährige Kinder. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern sie unverheiratet sind und noch keine dauerhafte Erwerbstätigkeit aufgenommen haben. Der Familientarif erweitert diesen Schutz auf den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner sowie auf Verwandte im gleichen Haushalt (ab Linie Komfort).
Besteht weltweiter Versicherungsschutz?
Ja, bei Auslandsreisen bis zu einer Dauer von zwölf Monaten besteht weltweiter Schutz. Während die Deckungssumme im Kompakt-Tarif begrenzt ist, besteht in den Linien Komfort und Premium unbegrenzter Schutz. Dies schließt auch private Verträge ein, die über das Internet mit ausländischen Vertragspartnern abgeschlossen werden.
Übernimmt die Versicherung auch die Kosten der Gegenseite?
Ja. Im versicherten Rechtsschutzfall werden die Anwalts- und Gerichtskosten des Prozessgegners getragen, sofern eine gerichtliche Verpflichtung zur Erstattung dieser Kosten nach den gesetzlichen Sätzen (RVG) besteht.
Gibt es eine freie Anwaltswahl?
Es besteht das Recht, für die gerichtliche Wahrnehmung der Interessen einen zugelassenen Rechtsanwalt frei zu wählen. Bei Nutzung der Flex-Tarife kann eine vereinbarte Selbstbeteiligung entfallen, wenn die Wahl auf einen Anwalt aus dem spezialisierten Partnernetzwerk fällt.
Gibt es Unterstützung bei der Beilegung von Konflikten ohne Gericht?
Die außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation ist ein zentraler Bestandteil des Schutzes. Qualifizierte Mediatoren unterstützen dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor ein Rechtsstreit eskaliert. Dieser Service steht in den versicherten Bereichen ohne Wartezeit zur Verfügung. Zudem bietet unser 24-Stunden-Anwaltstelefon sofortige telefonische Erstberatung in allen Rechtsgebieten, auch wenn diese nicht explizit mitversichert sind.
Wie hilft der Rechtsschutz bei digitalem Betrug oder Cyber-Mobbing?
Durch optionale Zusatzbausteine für das digitale Leben (web@ktiv) erfolgt Unterstützung bei Identitätsmissbrauch, Betrug beim Online-Banking oder bei rechtlichen Schritten gegen Rufschädigung im Internet. Zudem stehen Services zur Löschung belastender Inhalte zur Verfügung.



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