ARAG
Privat-
Rechtsschutz
Versicherung
Kostenübernahme für Anwalt & Gericht
Freie Anwaltswahl
Für Privat, Beruf, Wohnen & Verkehr
Für Singles & Familien
Immer ein fester Ansprechpartner
Privatrechtsschutz für Singles & Familien
Finanzieller Schutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.
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Schnell erklärt: Was ist Privatrechtsschutz?
Eine Privatrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Alltag – im Beruf, im Straßenverkehr, rund um die Wohnung und bei privaten Verträgen.
Übernommen werden die gesetzlichen Gebühren bis zur vereinbarten Versicherungssumme; abschließen lässt sich der Schutz ab 17,33 Euro im Monat.
Versichert sind Fälle, die nach Vertragsbeginn eintreten. Die meisten Leistungen greifen sofort, einige erst nach einer Wartezeit von drei, sechs oder zwölf Monaten — bei der Studienplatzklage sind es drei Jahre.
Welche Lebensbereiche Sie absichern, stellen Sie selbst zusammen:
Welche Lebensbereiche deckt Ihr Privatrechtsschutz ab?
Versichert ist, was Sie selbst zusammenstellen: Grundbaustein ist der private Bereich — Beruf, Wohnen, Verkehr und Internet wählen Sie dazu, je nachdem, was auf Sie zutrifft.
Familienrechtliche Fragen wie Scheidung oder Unterhalt sind als Beratung enthalten; die gerichtliche Vertretung ergänzen Sie über den Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz als Zusatzbaustein.
Was jeder Baustein konkret abdeckt, steht in den sechs Karten:
Privat
Kostenschutz im Alltag, z. B. bei Streitigkeiten um Online-Käufe, mangelhaften Reisebuchungen oder privaten Schadenersatz-forderungen.
Arbeit
Absicherung im Erwerbsleben, z. B. bei unberechtigten Kündigungen, Streit um Abfindungen oder ungerechtfertigten Abmahnungen.
Wohnen
Schutz für Mieter, z. B. bei fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen, Eigenbedarfskündigungen, und für Eigentümer z. B. Nachbarschaftsstreit.
Verkehr
Sicherheit im Straßenverkehr, z. B. bei der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren oder Konflikten beim Autokauf.
Internet
Schutz bei Cyberkriminalität, z. B. bei digitalem Identitätsdiebstahl, Online-Betrug oder der Abwehr unberechtigter Urheberrechts-Abmahnungen.
Familie
Beratung im Familien- und Erbrecht, z. B. zu Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht; die gerichtliche Vertretung als Zusatzbaustein.
Welche Leistungen umfasst der Privatrechtsschutz?
Die Aufgabe einer Rechtsschutzversicherung ist, Sie über den gesamten Verlauf eines Rechtsstreits zu schützen — von der Vorbeugung bis zur Durchsetzung. Sie hilft vorbeugend, etwa mit anwaltlicher Erstberatung, übernimmt während der Auseinandersetzung die Kosten und bleibt an Ihrer Seite, bis ein gewonnenes Urteil durchgesetzt ist.
Übernommen werden die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach RVG — für die Kanzlei, die Sie selbst wählen —, dazu Gerichts-, Gutachter- und Zeugenkosten. Diese sechs Kostenblöcke sind im Leistungsfall abgedeckt:
Mediation
Übernahme der Kosten einer außergerichtlichen Mediation zur Streitbeilegung – bis 3.000 Euro, max. 6.000 Euro jährlich.
Anwalt & Gericht
Die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach RVG und die Gerichtskosten Ihres Verfahrens, bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Gutachter
Kosten für gerichtlich bestellte Sachverständige und für Zeugen; bei einem Verfahren im Ausland auch Übersetzungen.
Strafkaution
Strafkaution als zinsloses Darlehen, im Inland wie im Ausland, damit Sie bei drohender Haft sofort handeln können.
Gegnerkosten
Verlieren Sie den Prozess, werden auch die gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten übernommen – bis zur Deckungssumme.
Vollstreckung
Die Kosten, um ein erstrittenes Urteil auch durchzusetzen, bis hin zur Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.
Was ist im Privatrechtsschutz nicht versichert?
Ausgeschlossen sind vor allem Familien- und Erbrecht, Bauvorhaben, Kapitalanlagen und Streit im eigenen Vertrag. Für vieles davon gibt es aber Ausnahmen und zubuchbare Bausteine. Die folgenden Punkte sind die für Privatkunden wichtigsten; alle Ausschlüsse stehen in § 3 der ARB 2026.
Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Ausschluss: Streitigkeiten aus diesen Rechtsgebieten sind vom allgemeinen Rechtsschutz ausgenommen (§ 3 Abs. 2 h) — sie betreffen kalkulierbar viele Verträge und wären sonst nicht bezahlbar.
Versicherbar: Drei Wege hinein — der enthaltene Beratungs-Rechtsschutz (anwaltliche Erstberatung), der zubuchbare Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz (Vertretung bei Scheidung und Unterhalt) und der Erb-Rechtsschutz im Premium-Tarif.
Bauen, Baugrundstücke und deren Finanzierung
Ausschluss: Nicht versichert sind Kauf/Verkauf eines zu bebauenden Grundstücks, Planung und Bau eines Gebäudes sowie genehmigungs-/anzeigepflichtige bauliche Veränderungen (§ 3 Abs. 1 d).
Wichtig: Im Premium-Tarif greift — bei versichertem Baustein Wohnen — der Bauherren-Rechtsschutz: bis 10.000 Euro pro Vertragslaufzeit, nach 6 Monaten Wartezeit, für Streit mit Bauträger, Handwerker, Architekt oder Bauantragsbehörde. Finanzierung und Immobilienfonds bleiben ausgenommen.
Kapitalanlagen
Ausschluss: Streit um Erwerb, Verkauf, Verwaltung und Finanzierung von Kapitalanlagen ist grundsätzlich ausgeschlossen (§ 3 Abs. 2 f) — auch bei strafrechtlichen Vorwürfen.
Versicherbar: Ab Komfort gilt das nicht für Aktien und Rentenwerte (einzeln oder im Fonds): bis 10.000 Euro je Anlagefall, im Premium bis 20.000 Euro.
Ausnahme: Nicht als Kapitalanlage gelten die selbst genutzte Immobilie, Giro-/Spar-/Fest-/Tagesgeldkonten, Sparverträge, Lebens-/Rentenversicherungen und geförderte Altersvorsorge — dafür besteht in jeder Variante Schutz.
Streit im eigenen Vertrag
Ausschluss: Wer gemeinsam versichert ist, kann nicht gegeneinander versichert sein — ausgeschlossen sind Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern desselben Vertrags, zwischen mitversicherten Personen und gegen Sie selbst (§ 3 Abs. 3 a); ebenso zwischen unverheirateten Lebenspartnern aus der Partnerschaft, auch nach deren Ende.
Ausnahme: der optionale Rechtsschutz in Ehesachen.
Vorsätzliche Straftaten
Ausschluss: Im Zivilrecht besteht kein Schutz, wenn Sie den Fall durch eine vorsätzliche, rechtswidrige Handlung selbst herbeigeführt haben (§ 3 Abs. 4).
Versicherbar: Im Strafrecht ist die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Vorsatztat über den Erweiterten Straf-Rechtsschutz abgesichert — ab der Komfort-Variante automatisch enthalten. Die Kosten werden übernommen, wenn es nicht zur Verurteilung kommt (z. B. Einstellung) und sogar bei rechtskräftiger Vorsatz-Feststellung, wenn das Verfahren per Strafbefehl (etwa mit Geldstrafe) endet.
Ausgeschlossen: Die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Verbrechens bleibt ausgeschlossen.
Verfassungs- und internationale Gerichte
Ausschluss: Verfahren vor Verfassungsgerichten sowie vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (z. B. Europäischer Gerichtshof) sind nicht versichert (§ 3)..
Woran erkennen Sie einen leistungsstarken Privatrechtsschutz-Tarif?
Den richtigen Schutz erkennen Sie an zehn Punkten: den gewählten Lebensbereichen, der passenden Variante, der Versicherungssumme, den Wartezeiten, der Selbstbeteiligung, der freien Anwaltswahl, den enthaltenen Services, dem Geltungsbereich, dem Vorgehen bei einer Deckungsablehnung und der Betreuung.
Welche Lebensbereiche brauchen Sie?
Entscheidend ist zuerst, welche Bereiche für Sie zählen — danach richtet sich Ihr Vertrag.
Lebensbereiche: Grundbaustein ist der private Bereich; frei dazu wählbar sind Beruf, Wohnen, Verkehr, Internet sowie der Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz. So umfasst der Schutz nur die wirklich relevanten Bereiche.
Welche Variante passt — Kompakt, Komfort oder Premium?
Die Variante bestimmt Umfang, Personenkreis und Grenzen.
Variante: Kompakt deckt die Grundrisiken; Komfort erweitert den mitversicherten Personenkreis und hebt viele Grenzen (u. a. weltweit unbegrenzte Versicherungssumme); Premium ergänzt weitere Leistungen wie den Erb- und den Bauherren-Rechtsschutz.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Je höher, desto besser — idealerweise ohne Begrenzung.
Versicherungssumme: Verbraucherschützer empfehlen innerhalb Europas eine unbegrenzte Deckung und weltweit mindestens 300.000 Euro; der Bund der Versicherten setzt die Latte noch höher. Der ARAG Privatrechtsschutz erfüllt das: in Europa jede Variante unbegrenzt, weltweit ab Komfort unbegrenzt (in Kompakt bis 350.000 Euro).
Wie lang sind die Wartezeiten?
Je kürzer, desto besser — ein Teil sollte sofort greifen.
Wartezeit: Da für viele Streitfälle meist drei Monate gelten, raten Verbraucherschützer, frühzeitig abzuschließen. Beratung, Services sowie der Verkehrs- und Internetbereich stehen beim ARAG-Tarif ohne Wartezeit zur Verfügung; die genaue Frist hängt von Leistungsart und Variante ab.
Welche Selbstbeteiligung passt zu Ihnen?
Die, die zu Ihrem Budget und Streitrisiko passt.
Selbstbeteiligung: Verbraucherportale sehen rund 150 Euro je Fall als guten Mittelweg (üblich sind 150 bis 300 Euro). Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, erhöht aber das Eigenrisiko. In den höheren Varianten entfällt der Selbstbehalt ganz, wenn ein Fall schon mit der Erstberatung erledigt ist.
Haben Sie freie Anwaltswahl?
Ja — für die Vertretung in Ihrem Fall.
Freie Anwaltswahl: Welchen Anwalt Sie in einem Rechtsschutzfall beauftragen, ist Ihre eigene Entscheidung — ein gesetzliches Recht (§ 127 VVG), das vertraglich nicht eingeschränkt werden darf (§ 129 VVG).
Die telefonische Erstberatung über JuraTel® und ähnliche Services vermittelt die Versicherung dagegen über ein Netzwerk kooperierender Kanzleien. In manchen Tarifen oder Selbstbeteiligungsvarianten senkt die Annahme einer Anwaltsempfehlung zusätzlich den Selbstbehalt — freiwillig, kein Zwang.
Welche Services sind enthalten?
Ein guter Tarif hilft, bevor überhaupt gestritten wird.
Services: Dazu gehören die telefonische Rechtsberatung über ARAG JuraTel® (auch im Ausland und in den USA), ein Steuertelefon, der mobile Anwalt mit Hausbesuch, die außergerichtliche Mediation und der Online-Vertrags-Check (JuraCheck).
Was, wenn die Versicherung die Deckung ablehnt?
Dann sollten Sie das letzte Wort haben — über den Stichentscheid.
Stichentscheid: Die Verbraucherzentrale hält diesen Punkt für besonders wichtig: Lehnt ein Versicherer wegen angeblich fehlender Erfolgsaussicht ab, beurteilt beim Stichentscheid (§ 128 VVG) ein frei gewählter Anwalt die Erfolgsaussichten — die Kosten trägt der Versicherer. In den ARAG-Bedingungen ist diese Entscheidung für beide Seiten bindend. Alternativ steht ein Schiedsgutachterverfahren offen.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja — in Europa uneingeschränkt.
Geltungsbereich: In Europa greift der Schutz in jeder Variante unbegrenzt; weltweit besteht er bei Auslandsaufenthalten bis zu zwölf Monaten, ab Komfort ohne Summengrenze.
Haben Sie einen festen Ansprechpartner?
Im Ernstfall zählt, wer für Sie erreichbar ist.
Betreuung: Bei uns haben Sie eine feste Anlaufstelle — mit fast 25 Jahren Erfahrung als ARAG-Versicherungsfachmann, statt einer wechselnden Hotline.
Leistungen, Summen und Wartezeiten unterscheiden sich je nach Variante (Kompakt, Komfort, Premium) und den jeweils gültigen ARAG-Bedingungen (ARB 2026); einzelne Leistungen sind auf Höchstbeträge begrenzt. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Leistungsbeschreibung.
Für wen ist Privatrechtsschutz geeignet?
Geeignet ist die Versicherung für jeden, der Verträge schließt, arbeitet, wohnt und am Straßenverkehr teilnimmt. Welche Variante passt, entscheidet dabei weniger das Alter als die Erwerbssituation.
Angestellte, Selbstständige, Rentner und Studierende werden unterschiedlich eingestuft. Partner und Kinder lassen sich mitversichern – aus der Singlepolice wird dann ein Familienrechtsschutz. Für wen welche Variante gilt:
Privatpersonen & Familien
Der Baustein Privat ist die Grundlage jedes Vertrags und deckt die Risiken des täglichen Lebens ab – vom Online-Kauf über den Handwerker bis zur Auseinandersetzung mit einer Behörde. Eingeschlossen ist die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Fahrgast, Radfahrer oder etwa auf dem E-Scooter.
Für Familien lohnt sich die Familiendeckung: Sie schließt den Partner ein, Kinder sind ohnehin mitversichert. Die Bausteine Beruf, Wohnen und Verkehr kommen nach Bedarf dazu.
Arbeitnehmer & Beamte
Wer angestellt ist oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, ergänzt den Baustein Beruf. Er greift bei Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Abfindung und Streit um Arbeitszeit oder Vergütung – bei Beamten und Soldaten auch gegenüber dem Dienstherrn.
Der Beitragsanteil für diesen Baustein zählt zu den Werbungskosten und lässt sich in der Einkommensteuererklärung absetzen.
Selbstständige im Privatbereich
Auch Selbstständige und Freiberufler können diesen Schutz abschließen – er sichert dann ihren privaten Lebensbereich ab, also alles außerhalb der Firma: Wohnen, Verkehr, private Verträge, Steuer- und Sozialrecht.
Nicht abgedeckt ist die berufliche Tätigkeit selbst. Streit mit Auftraggebern, Mitarbeitern oder dem Finanzamt über betriebliche Sachverhalte gehört in einen Firmen-Rechtsschutz. Beides lässt sich nebeneinander führen.
Rentner, Studierende & Nicht Erwerbstätige
Wer nicht mehr oder noch nicht erwerbstätig ist, braucht den Baustein Beruf in der Regel nicht – der Beitrag fällt entsprechend niedriger aus. Der private Bereich, Wohnen und Verkehr bleiben unverändert wichtig; im Ruhestand kommen häufig Auseinandersetzungen mit Behörden, Krankenkassen und Pflegekassen hinzu.
Studierende bleiben über den Vertrag der Eltern mitversichert, auch mit eigener Wohnung am Studienort. Maßgeblich ist allein, dass sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebenspartnerschaft leben und noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit gegen Entgelt aufgenommen haben. Wer nach dem Berufseinstieg ein Studium beginnt, ist davon nicht mehr erfasst und braucht einen eigenen Vertrag.
Wer ist im Privatrechtsschutz mitversichert?
Versichert sind Sie selbst und, je nach Deckung, Ihr Partner sowie Ihre Kinder – ab der Komfort-Variante zusätzlich alle Verwandten, die in Ihrem Haushalt leben und dort gemeldet sind.
Wer genau dazugehört, hängt von zwei Dingen ab: ob Sie eine Single- oder eine Familiendeckung gewählt haben und welche Variante Ihrem Vertrag zugrunde liegt.
Wer zur Deckung gehört
Mit der Singledeckung sind Sie und Ihre minderjährigen Kinder geschützt. Die Familiendeckung schließt zusätzlich Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Partner oder den mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ein – Letzteren, sofern er an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt ist.
Ab der Komfort-Variante kommt eine Erweiterung hinzu, die den Unterschied zum Einsteigertarif ausmacht: Mitversichert sind dann auch alle Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben und mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Partner verwandt oder verschwägert sind, sofern sie an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind. Ausdrücklich eingeschlossen ist die Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus.
Das erfasst zwei Fälle, an die kaum jemand denkt: das erwachsene Kind, das nach dem Berufsstart weiter zu Hause wohnt, und die Mutter im Obergeschoss. Zieht eine mitversicherte Person im direkten Übergang in eine Pflegeeinrichtung, bleibt der Schutz bestehen. Im Kompakt-Tarif gibt es diese Erweiterung nicht.
Volljährige Kinder
Erwachsene Kinder bleiben mitversichert, solange sie unverheiratet sind und nicht in einer Lebenspartnerschaft leben – unabhängig davon, wo sie wohnen. Die Grenze ist nicht das Alter und auch nicht das Ende der Ausbildung, sondern der Berufseintritt: Der Schutz endet, sobald das Kind erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen Entgelt ausübt oder sich selbstständig macht.
Studierende bleiben damit auch mit eigener Wohnung am Studienort über den Vertrag der Eltern versichert.
Im Straßenverkehr
Im Verkehrsbereich sind darüber hinaus alle berechtigten Fahrer und Insassen der Fahrzeuge mitversichert, die auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind – ebenso bei einem vorübergehend angemieteten Fahrzeug. Berechtigt ist, wer das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.
Was bedeutet „Familienrechtsschutz”?
Familienrechtsschutz: Der Begriff meint allein den versicherten Personenkreis — in der Familiendeckung ist Ihre ganze Familie mitversichert. Mit dem Rechtsgebiet Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht) hat das nichts zu tun; dafür gibt es die enthaltene Beratung und den zubuchbaren Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz.
Der versicherte Personenkreis richtet sich nach der gewählten Deckung (Single/Familie), der Leistungsvariante und den Angaben in Ihrem Versicherungsschein.
Worin unterscheidet sich der Privatrechtsschutz von anderen Versicherungen?
Die übrigen Policen im Haushalt ersetzen Schäden. Der Rechtsschutz bezahlt den Weg zum Recht – auch dann, wenn gar kein Schaden entstanden ist, sondern nur Streit.
Häufig wird angenommen, Haftpflicht, Hausrat oder die Kfz-Versicherung deckten rechtliche Auseinandersetzungen bereits mit ab. Wo die Grenzen verlaufen, zeigen die vier folgenden Fälle.
Private Haftpflichtversicherung
Abwehr statt Angriff: Die Haftpflicht springt ein, wenn ein anderer Schadenersatz von Ihnen verlangt. Sie prüft die Forderung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und trägt dabei auch die Kosten eines Prozesses – das ist der sogenannte passive Rechtsschutz.
Umgekehrt hilft sie nicht. Wollen Sie selbst Schadenersatz durchsetzen, etwa nach einem Sturz auf einem ungeräumten Gehweg, ist das kein Haftpflichtfall. Genau dort beginnt der Rechtsschutz.
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Sache statt Streit: Diese Policen ersetzen beschädigtes Eigentum – nach Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch. Sie zahlen für den Ersatz, nicht für die Auseinandersetzung darüber.
Streiten Sie mit dem Versicherer über die Höhe der Entschädigung, mit dem Handwerker über eine mangelhafte Reparatur oder mit dem Nachbarn über die Ursache, brauchen Sie den Rechtsschutz. Die eine Versicherung stellt die Sache wieder her, die andere Ihre Rechtsposition.
Kfz-Versicherung
Schaden statt Verfahren: Die Kfz-Haftpflicht reguliert, was Sie anderen zufügen, die Kaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug. Beide zahlen für Blech, nicht für Verfahren.
Nicht erfasst sind das Bußgeld- oder Strafverfahren nach einem Unfall, der Streit um den Führerschein und die Durchsetzung eigener Ansprüche gegen einen Unfallgegner, der nicht zahlen will. Dafür ist der Verkehrs-Rechtsschutz da.
Gewerkschaft, Mieterverein und Verbände
Beratung statt Prozesskosten: Verbände beraten ihre Mitglieder und vertreten sie teilweise auch – die Gewerkschaft im Arbeitsrecht, der Mieterverein im Mietrecht. Das löst viele Konflikte früh und kostet wenig.
Zwei Grenzen bleiben: Die Beratung deckt jeweils nur ein Rechtsgebiet ab, und im Verfahren tragen Sie Gerichts-, Gutachter- und im Fall des Unterliegens die gegnerischen Kosten selbst. Beides schließt sich nicht aus – die Mitgliedschaft deckt den Anfang ab, der Rechtsschutz das finanzielle Risiko.
Privatrechtsschutz oder Firmenrechtsschutz?
Der Privatrechtsschutz sichert Ihr privates und arbeitnehmerisches Leben ab, eine selbstständige, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit gehört in den Firmenrechtsschutz.
Besonders klar wird die Grenze beim Steuerrecht: Streitigkeiten rund um die Einkommensteuer fallen in den Privatrechtsschutz – und das betrifft auch Selbstständige, denn die gewerblichen Besteuerungsarten (Gewerbe-, Umsatz- und Körperschaftsteuer) wirken sich immer auch auf die Einkommensteuer aus. Diese betrieblichen Steuerarten selbst deckt der Firmenrechtsschutz.
Wer angestellt und selbstständig ist, kombiniert deshalb am besten beide Formen in einer Police und ist auf beiden Steuer-Ebenen abgesichert.
Ist eine private Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Ja – vor allem wegen des Zeitpunkts der Kosten: Gerichtsgebühren und Anwaltsvorschüsse werden fällig, bevor überhaupt geprüft ist, wer im Recht ist. Wer sein Recht durchsetzen will, muss in Vorleistung treten – und genau diese finanzielle Hürde nimmt Ihnen die private Rechtsschutzversicherung ab.
Ob sich die Police lohnt, entscheiden zwei Fragen: Wie wahrscheinlich ist ein Streit – und was kostet er? Die Gründe und Ihre Vorteile im Überblick:
Warum ist eine private Rechtsschutzversicherung wichtig?
Weil die meisten Konflikte ohne eigenes Verschulden entstehen – und teuer werden, bevor feststeht, wer gewinnt. Selbst wer am Ende recht bekommt, trägt das Kostenrisiko zunächst allein; und staatliche Prozesskostenhilfe steht längst nicht jedem offen.
Unverschuldet
Unfall, fehlerhafte Rechnung oder Kündigung: Streit entsteht oft, ohne dass Sie selbst etwas falsch gemacht haben.
Rechtslage
Neue Gesetze und Urteile verschieben laufend, was gilt – was gestern erlaubt war, kann heute zum Streitfall werden.
Übermacht
Versicherer, Vermieter und Arbeitgeber haben eigene Juristen – ohne Anwalt verhandeln Sie aus schwächerer Position.
Vorleistung
Gerichtsgebühren und Anwaltsvorschüsse werden fällig, lange bevor geklärt ist, wer am Ende tatsächlich recht hat.
Beweiskosten
Sachverständige, Zeugen und Gutachten kosten schnell vierstellig – unabhängig davon, ob Sie den Streit gewinnen.
Berufung
Geht der Gegner in Berufung, fallen die Kosten erneut an – ein zahlungsunfähiger Gegner erstattet Ihnen nichts.
Welche Vorteile bietet Ihre private Rechtsschutzversicherung?
Der größte Vorteil: Sie setzen Ihr Recht durch, ohne das Kostenrisiko selbst zu tragen – mit anwaltlicher Rückendeckung und einem planbaren Monatsbeitrag.
Kostenschutz
Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten trägt die Versicherung im Rahmen Ihres Tarifs, abzüglich Selbstbeteiligung.
Augenhöhe
Gegnern mit eigener Rechtsabteilung begegnen Sie mit eigenem Anwalt, statt aus Kostenangst nachzugeben.
Anwaltswahl
Sie wählen Ihren Rechtsanwalt selbst – die Versicherung bestimmt nicht, wer Ihre Interessen vor Gericht vertritt.
Familie
Im Familientarif sind Partner und Kinder mitversichert – ein Vertrag deckt den gesamten Haushalt zuverlässig ab.
Planbarkeit
Ein kalkulierbarer Monatsbeitrag ersetzt das unkalkulierbare Prozessrisiko und gibt Sicherheit im Ernstfall.
Rückhalt
Lehnt der Versicherer wegen geringer Erfolgsaussicht ab, entscheidet Ihr Anwalt per Stichentscheid – bindend, kostenfrei.
Welche Services helfen schon vor dem Streit
Schon vor dem eigentlichen Rechtsstreit stehen Ihnen mehrere Leistungen zur Verfügung: der anwaltliche Telefonservice, Mediation, geprüfte Musterschreiben und die digitale Schadenmeldung. Sie alle setzen an, bevor ein Konflikt überhaupt teuer wird.
Oft genügt nämlich ein einziger Anruf, um die Rechtslage einzuordnen und die Sache zu entschärfen, solange sie sich erst andeutet. Diese frühen Hilfen ersparen Ihnen Zeit, Nerven und am Ende häufig den ganzen Prozess.
Telefonservice
Eine telefonische Erstberatung durch Juristen ordnet Ihre Lage ein, bevor aus einer offenen Frage ein Streit wird.
Mediation
Ein neutraler Mediator vermittelt im Konflikt – eine Einigung ohne Gericht spart Ihnen Zeit, Geld und viele Nerven.
Vorlagen
Geprüfte Musterschreiben und Vorlagen helfen, Formfehler und Fristversäumnisse zuverlässig von vornherein zu vermeiden.
Online-Service
Ihren Rechtsschutzfall melden Sie online – ohne Papierweg und mit schneller Rückmeldung zur Deckung Ihres Falls.
Kanzlei-Netz
Auf Wunsch wird eine passende Fachkanzlei aus dem Netzwerk vermittelt – spezialisiert auf genau Ihr Rechtsgebiet.
Familienrecht
Auch für familien- und erbrechtliche Fragen ist eine anwaltliche Beratung bereits in Ihrem Tarif enthalten.
Was deckt der Baustein Privat ab?
Der Baustein Privat ist der Grundstein jeder privaten Rechtsschutzversicherung – auf ihm bauen die Bereiche Beruf, Wohnen und Verkehr erst auf. Er bündelt die Rechtsgebiete des täglichen Lebens: vom Schadenersatz über Vertrags-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Sozial-, Verwaltungs- und Steuerrecht bis zur anwaltlichen Beratung im Familien- und Erbrecht.
Hinzu kommen Services wie das Anwaltstelefon, die Online-Vertragsprüfung, der Vorlagenservice und die Mediation – verfügbar in jedem Baustein, selbst wenn Sie nur den Bereich Privat absichern. Wie weit der Schutz im Einzelnen reicht – und ob eine Wartezeit gilt – hängt von Ihrer gewählten Tarifstufe ab: Kompakt, Komfort oder Premium.
Telefonische Erstberatung
Erklärung: Über die telefonische Erstberatung per JuraTel beantwortet ein auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierter Anwalt Ihre Fragen sofort – rund um die Uhr und selbst dann, wenn das Rechtsgebiet gar nicht mitversichert ist. Bei Rechtsfragen im Ausland stehen deutschsprachige Anwälte in über 20 Ländern und den USA bereit.
Beispiel: Vor einer Kündigung oder einem Vertragsabschluss klären Sie am Telefon, wie Ihre Rechtslage aussieht.
Wartezeit: Keine – und ohne Selbstbeteiligung. Auch für bereist bestehende Konflikte und für jedes Rechtsgebiet.
JuraCheck – Online-Vertragsprüfung
Erklärung: Mit der Online-Vertragsprüfung JuraCheck lassen Sie Verträge vorab rechtlich prüfen – etwa Arbeits- oder Mietverträge. JuraCheck Plus ergänzt die Prüfung optional um eine persönliche anwaltliche Beratung.
Beispiel: Bevor Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, lassen Sie die Klauseln prüfen.
Wartezeit: Keine.
Online-Vorlagenservice
Erklärung: Im Online-Vorlagenservice für Privatkunden finden Sie geprüfte Musterschreiben und -verträge rund um Arbeit, Miete, Familie und Verkehr – rechtssicher formuliert und sofort einsetzbar.
Beispiel: Sie brauchen ein formgerechtes Kündigungs- oder Widerrufsschreiben und nutzen die passende Vorlage.
Wartezeit: Keine – und ohne Selbstbeteiligung.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Erklärung: Bei den privaten Mediationsverfahren hilft ein neutraler Mediator, einen Konflikt außergerichtlich beizulegen. Wird im Immobilien- oder Verkehrsbereich ein Sachverständigengutachten sinnvoll, werden auch diese Kosten übernommen, sofern sich beide Seiten auf den Gutachter einigen.
Beispiel: Ein Nachbarschaftsstreit soll friedlich geklärt werden, statt vor Gericht zu landen.
Wartezeit: Keine – und ohne Selbstbeteiligung.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Erklärung: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus gesetzlicher Haftpflicht gegen denjenigen, der Ihnen einen Schaden zugefügt hat.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen (Kompakt, Komfort, Premium) identisch enthalten.
Deckung: Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Ein fremder Hund reißt sich los und verursacht einen Sturz – Sie fordern Schmerzensgeld vom Halter.
Wartezeit: Keine.
Vertrags- und Sachenrecht
Erklärung: Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus privaten Verträgen des Alltags und um das Eigentum an beweglichen Sachen – Kauf, Reise, Reparatur, Versicherungs- und Dienstverträge.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen enthalten, aber unterschiedlich weit: Kompakt deckt risikoarme Kapitalanlagen, Komfort und Premium zusätzlich Streit um Aktien, Fonds und den eingespeisten Strom aus eigener Photovoltaik.
Deckung: Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Ärger mit dem Reiseveranstalter, Mängel an der neuen Küche oder eine fehlerhafte Reparatur Ihres Autos.
Wartezeit: Kompakt 6 Monate, Komfort 3 Monate, Premium keine.
Straf-Rechtsschutz
Erklärung: Übernahme Ihrer Verteidigung, wenn Ihnen ein Vergehen vorgeworfen wird. Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind.
Unterschied der Varianten: Kompakt deckt die Verteidigung bei fahrlässigen Vergehen. Ab Komfort ist zusätzlich der erweiterte Straf-Rechtsschutz automatisch enthalten: Er übernimmt auch die Verteidigung gegen den Vorwurf eines vorsätzlichen Vergehens – die Kosten werden getragen, wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt oder das Verfahren per Strafbefehl endet. Nur Verbrechen bleiben ausgeschlossen.
Deckung: Verteidigerkosten, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Nach einem Sturz auf nicht gestreutem Gehweg wird Ihnen fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Wartezeit: Keine.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Erklärung: Übernahme Ihrer Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen enthalten.
Deckung: Verteidigung im Bußgeldverfahren, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Vorwurf der Lärmbelästigung, Verstoß gegen den Leinenzwang für Hunde oder gegen die Schneeräumpflicht.
Wartezeit: Keine.
Sozial-Rechtsschutz
Erklärung: Wahrnehmung Ihrer Interessen vor den deutschen Sozialgerichten und in den vorausgehenden Widerspruchsverfahren.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen enthalten; im Premium gilt der Schutz europaweit.
Deckung: Verfahren vor den Sozialgerichten, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Die Rentenversicherung stuft Ihre Erwerbsminderung zu niedrig ein.
Wartezeit: Kompakt 3 Monate, Komfort und Premium keine.
Verwaltungs-Rechtsschutz
Erklärung: Wahrnehmung Ihrer Interessen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen enthalten; Premium deckt zusätzlich die Vergabe von Studienplätzen (gesonderte Wartezeit 3 Jahre).
Deckung: Widerspruchs- und Klageverfahren im Verwaltungsrecht, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Streit um einen Kindergartenplatz, eine Zeugnisnote oder die Höhe des BAföG.
Wartezeit: 3 Monate (im privaten Bereich).
Steuer-Rechtsschutz
Erklärung: Wahrnehmung Ihrer Interessen in Steuer- und Abgabenfragen vor den deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in den vorangehenden Einspruchsverfahren.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen enthalten.
Deckung: Verfahren vor Finanz- und Verwaltungsgerichten, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Das Finanzamt streicht Ihre Pendlerpauschale oder die Handwerkerkosten.
Wartezeit: Kompakt 3 Monate, Komfort und Premium keine.
Opfer-Rechtsschutz
Erklärung: Unterstützung, wenn Sie Opfer einer Gewaltstraftat werden: Als Nebenkläger im Strafprozess machen Sie wegen dauerhafter Verletzungen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen enthalten.
Deckung: Vertretung als Nebenkläger, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Nach einer Körperverletzung machen Sie als Nebenkläger Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend.
Wartezeit: Keine.
Anti-Stalking-Rechtsschutz
Erklärung: Rechtsschutz für die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person gestalkt werden und Strafanzeige erstattet haben.
Unterschied der Varianten: Ab Komfort enthalten (Kompakt nicht).
Deckung: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Ein hartnäckiger Verfolger kontaktiert Sie unablässig – Sie setzen gerichtlich ein Kontaktverbot durch.
Wartezeit: Keine.
Beratungsleistungen im Überblick
Erklärung: Über die eigentlichen Rechtsgebiete hinaus ist anwaltliche Beratung bei geänderter Rechtslage für viele Vorsorge- und Alltagsfragen enthalten – meist ohne Wartezeit. Der Umfang steigt von Kompakt über Komfort bis Premium.
Vorsorge & Familie: Beratung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (ab Komfort zusätzlich mit außergerichtlicher Vertretung durch den Anwalt, inkl. Unterhaltssachen) · Betreuungsverfahren (in Kompakt 3 Monate Wartezeit, sonst keine) · Patienten- und Sorgerechtsverfügung inkl. Organspendeausweis · Haustierverfügung · Testament, digitaler Nachlass und Bestattungsverfügung (Premium) · Ehevertrag (Premium).
Hinweis: Die gerichtliche Vertretung in Ehe- und Unterhaltssachen läuft über den Zusatzbaustein „Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz” (je 30.000 Euro) – mit eigener Wartezeit: Ehe-Rechtsschutz 3 Jahre, Unterhalts-Rechtsschutz 1 Jahr. Der gerichtliche Erb-Rechtsschutz ist im Premium enthalten (Wartezeit 1 Jahr).
Wartezeit: Für die Beratungsleistungen keine – einzige Ausnahme: das Betreuungsverfahren im Tarif Kompakt (3 Monate).
*Der Versicherungsschutz richtet sich nach der gewählten Tarifvariante (Kompakt, Komfort, Premium), einer etwaigen Selbstbeteiligung, den genannten Wartezeiten und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (ARB 2026). Maßgeblich ist stets Ihr individueller Versicherungsvertrag.
Was deckt der Baustein Arbeit ab?
Der Baustein Arbeit (Beruf) erweitert Ihren Privatschutz um das Arbeitsleben: Er vertritt Ihre Interessen als Arbeitnehmer und – je nach Beruf – in Disziplinar- und Standesverfahren.
Nicht erfasst sind Anstellungsverträge von Geschäftsführern und Vorständen als Organ einer juristischen Person – solche Streitigkeiten laufen nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor den ordentlichen Gerichten. Dafür gibt es den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Der begrenzte Einschluss im Premium (bis 50.000 Euro Jahreseinkommen) ist dabei nur ein Notpuffer – etwa für ein ehrenamtliches Vorstandsamt im Verein; eine echte Führungskraft liegt mit ihrem Einkommen darüber.
Zwei Leistungen aus dem Baustein Privat – der erweiterte Straf-Rechtsschutz und der Anti-Stalking-Rechtsschutz – erstrecken sich ausdrücklich auch auf nichtselbstständige und ehrenamtliche berufliche Tätigkeiten.
Arbeits-Rechtsschutz
Erklärung: Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Konflikten als Arbeitnehmer – von der Kündigung über die Versetzung bis zum Streit um Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder die Einstufung in eine Besoldungsgruppe.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen enthalten; der Unterschied liegt in der Wartezeit (siehe unten).
Deckung: Außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen als Arbeitnehmer, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Gut zu wissen: Im Arbeitsgerichtsverfahren der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst – selbst wenn Sie gewinnen. Hier entstehen also immer Kosten, die der Arbeits-Rechtsschutz für Sie übernimmt.
Beispiel: Sie wehren sich gegen eine Versetzung an einen weit entfernten Standort.
Wartezeit: Kompakt 6 Monate, Komfort und Premium 3 Monate.
Aufhebungsvereinbarungen
Erklärung: Wird Ihnen als Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, ist das zunächst kein Versicherungsfall – ein Rechtsverstoß liegt nicht vor, Sie müssen ja nicht unterschreiben. Ohne diese Leistung gäbe es dafür also keinen Rechtsschutz. Sie schließt die Lücke und übernimmt die anwaltliche Prüfung und Beratung zum vorgelegten Aufhebungsvertrag, bevor Sie sich entscheiden.
Unterschied der Varianten: Erst ab Komfort enthalten, mit gestaffeltem Sublimit: Komfort bis 1.500 Euro, Premium bis 5.000 Euro. In Kompakt nicht enthalten.
Deckung: Anwaltskosten für Prüfung und Beratung zum vorgelegten Aufhebungsvertrag, im Rahmen des genannten Sublimits.
Beispiel: Sie lassen die angebotene Abfindung auf Angemessenheit prüfen, bevor Sie zustimmen.
Wartezeit: 3 Monate (wie der Arbeits-Rechtsschutz).
Rechtsschutz als Arbeitgeber
Erklärung: Schutz, wenn Sie selbst als Arbeitgeber auftreten – und zwar für geringfügige hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse im eigenen Haushalt.
Unterschied der Varianten: Ab Komfort enthalten (im Kompakt nicht).
Deckung: Wahrnehmung Ihrer Interessen als privater Arbeitgeber, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Streit mit Ihrer angestellten Haushaltshilfe oder Pflegekraft über Lohn oder Kündigung.
Wartezeit: Komfort und Premium 3 Monate, Kompakt 6 Monate.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Erklärung: Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren – etwa als Beamter, Berufssoldat, angestellter Arzt oder Steuerberater.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen enthalten.
Deckung: Vertretung im Disziplinar- oder Standesverfahren, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Als angestellter Arzt wird Ihnen ein Verstoß gegen das Standesrecht vorgeworfen.
Wartezeit: Keine.
Beratungsleistungen im Arbeitsrecht
Erklärung: Anwaltliche Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen sowie Unterstützung, wenn Ihr Arbeitgeber in die Insolvenz gerät – beides als Premium-Leistung.
Unterschied der Varianten: Nur im Premium enthalten.
Deckung: Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers.
Beispiel: Ihr Arbeitgeber meldet Insolvenz an und Sie lassen Ihre Ansprüche auf ausstehenden Lohn anwaltlich klären.
Wartezeit: Keine.
*Wo ist der Unterschied zwischen Kompakt, Komfort und Premium? Im Baustein Beruf unterscheiden sich die Tarife vor allem bei der Wartezeit des Arbeits-Rechtsschutzes (Kompakt 6 Monate, Komfort und Premium 3 Monate) und im Umfang: Aufhebungsvereinbarungen sind erst ab Komfort versichert (Sublimit 1.500 bzw. 5.000 Euro), die arbeitsrechtlichen Beratungsleistungen nur im Premium. Welche Leistung konkret in welcher Variante gilt, entnehmen Sie der Leistungsübersicht; maßgeblich sind die ARB 2026 und Ihr Versicherungsschein.
Was deckt der Baustein Wohnen ab?
Der Baustein Wohnen sichert Sie rund um Ihre selbst bewohnte Immobilie ab – als Mieter und, ab Komfort, auch als Eigentümer. Erfasst sind Streitigkeiten mit Vermietern, Nachbarn, Handwerkern oder Behörden sowie Verfahren rund um Steuern und Abgaben auf Ihr Zuhause.
Wie weit der Schutz reicht – und ob eine Wartezeit gilt – hängt von Ihrer gewählten Tarifstufe ab: Kompakt, Komfort oder Premium.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Erklärung: Durchsetzung und Abwehr Ihrer rechtlichen Interessen rund um Ihre selbst bewohnte Wohnung oder Ihr selbst bewohntes Haus – etwa bei Streit mit dem Vermieter oder über Betriebskosten.
Unterschied der Varianten: Kompakt schützt Sie ausschließlich als Mieter einer einzigen selbst bewohnten Wohneinheit in Deutschland. Erst ab Komfort sind Sie auch als Eigentümer versichert – und zwar für alle selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland sowie eine selbst bewohnte Immobilie im europäischen Ausland (zum Beispiel ein Ferienhaus).
Deckung: Wahrnehmung Ihrer Interessen als Mieter, ab Komfort auch als Eigentümer, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Abgrenzung zur Vermietung: Versichert ist das selbst bewohnte Objekt. Die kurzzeitige private Vermietung ist ab Komfort, die Vermietung einer Einliegerwohnung im selbst bewohnten Haus ab Premium eingeschlossen. Für die Vermietung weiterer oder eigenständiger Objekte brauchen Sie den Vermieterrechtsschutz.
Beispiel: Ihr Vermieter verbietet Ihnen die Haltung eines Hundes oder das Anbringen einer Markise.
Wartezeit: 3 Monate.
Grundsteuer und kommunale Abgaben
Erklärung: Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Finanz- und Kommunalbehörden über Steuern und Abgaben, die auf Ihre selbst bewohnte Immobilie erhoben werden.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen enthalten (über den Steuer-Rechtsschutz).
Deckung: Einspruchs- und Klageverfahren vor Finanz- und Verwaltungsgerichten, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Streit um die neu berechnete Grundsteuer oder um die Höhe von Abwasser-, Straßenreinigungs- und Abfallbeseitigungsgebühren.
Wartezeit: Kompakt 3 Monate, Komfort und Premium keine.
Erneuerbare Energien am eigenen Haus
Erklärung: Rechtsschutz rund um eine Photovoltaik-, Solar-, Windkraft- oder Flächengeothermie-Anlage auf Ihrem selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus.
Unterschied der Varianten: Ab Komfort enthalten – dort für den Betrieb der Anlage (etwa Streit mit dem Netzbetreiber über die Einspeisevergütung). Premium erweitert den Schutz auf Erwerb und Installation.
Deckung: Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche rund um die Anlage, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Der Netzbetreiber rechnet den eingespeisten Strom Ihrer Solaranlage falsch ab.
Wartezeit: Komfort 3 Monate, Premium keine.
Erschließung, Anlieger und Enteignung
Erklärung: Rechtsschutz bei einmaligen Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie in Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren rund um Ihr selbst bewohntes Grundstück.
Unterschied der Varianten: Nur im Premium enthalten – jeweils bis 30.000 Euro.
Deckung: Vertretung gegenüber Behörden und vor den Verwaltungsgerichten, bis zum genannten Sublimit.
Beispiel: Die Kommune erhebt eine nachträgliche Erschließungsabgabe für Lärmschutzmaßnahmen, oder eine neue Straße soll über Ihr Grundstück führen.
Wartezeit: 3 Monate.
*Wo ist der Unterschied zwischen Kompakt, Komfort und Premium?Kompakt schützt Sie als Mieter Ihrer selbst bewohnten Wohnung. Komfort ergänzt den Schutz als Eigentümer (alle selbst bewohnten Wohneinheiten plus eine im europäischen Ausland), die kurzzeitige Vermietung und erneuerbare Energien. Premium erweitert dies um die Vermietung einer Einliegerwohnung, Erwerb und Installation von Energieanlagen sowie Erschließungs-, Anlieger- und Enteignungsverfahren (je bis 30.000 Euro). Welche Leistung konkret in welcher Variante gilt, entnehmen Sie der Leistungsübersicht; maßgeblich sind die ARB 2026 und Ihr Versicherungsschein.
Was deckt der Baustein Verkehr ab?
Der Baustein Verkehr sichert Sie im privaten Verkehrsrechtsschutz in allen Rollen auf der Straße ab – als Eigentümer und Halter Ihrer Fahrzeuge, als Fahrer fremder Autos und als Insasse. Erfasst sind Unfälle, Streit rund um Autokauf und Werkstatt, Bußgeld- und Strafverfahren sowie der Entzug des Führerscheins.
Wie weit der Schutz reicht – und ob eine Wartezeit gilt – hängt von Ihrer gewählten Tarifstufe ab: Kompakt, Komfort oder Premium.
Schadenersatz nach Verkehrsunfall
Erklärung: Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung – von Reparaturkosten über Nutzungsausfall bis zum Schmerzensgeld.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen enthalten.
Deckung: Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Nach einem Unfall erstattet die gegnerische Versicherung die Wertminderung Ihres Fahrzeugs nicht.
Wartezeit: Keine.
Verkehrs-Vertragsrecht
Erklärung: Rechtsschutz bei Streitigkeiten rund um Ihr Fahrzeug – Autokauf, Reparatur, Leasing- oder Finanzierungsverträge.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen enthalten, mit unterschiedlicher Wartezeit.
Deckung: Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche rund um das Fahrzeug, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Bei der Leasing-Rückgabe stellt der Leasinggeber überzogene Schadenforderungen.
Wartezeit: Kompakt 6 Monate, Komfort 3 Monate, Premium keine.
Führerschein, Fahrtenbuch und MPU
Erklärung: Rechtsschutz vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in verkehrsrechtlichen Verfahren – etwa beim Entzug der Fahrerlaubnis, bei einer Fahrtenbuchauflage oder der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen enthalten.
Deckung: Vertretung im verwaltungsrechtlichen Verfahren rund um die Fahrerlaubnis, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Die Behörde ordnet eine Fahrtenbuchauflage an, gegen die Sie vorgehen.
Wartezeit: Keine.
Verkehrs-Strafrecht
Erklärung: Übernahme Ihrer Verteidigung, wenn Ihnen im Straßenverkehr ein Vergehen vorgeworfen wird.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen enthalten.
Deckung: Verteidigerkosten, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Nach einem Unfall wird Ihnen fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen.
Wartezeit: Keine.
Bußgeld, Blitzer und Parken
Erklärung: Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren rund um den Straßenverkehr – etwa bei angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Bußgeldbescheid oder Park- und Halteverstößen.
Unterschied der Varianten: Kompakt greift nur, wenn ein Fahrverbot oder mindestens zwei Punkte drohen (Park- und Halteverstöße nur, falls Punkte drohen). Komfort und Premium decken das Ordnungswidrigkeitenverfahren umfassend ab, sobald der Fahrzeugführer bekannt ist.
Deckung: Verteidigung im Bußgeldverfahren, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Ihnen wird ein Rotlicht- oder Abstandsverstoß vorgeworfen, der ein Fahrverbot nach sich ziehen kann.
Wartezeit: Keine.
Kfz-Steuer
Erklärung: Rechtsschutz bei Streitigkeiten über die Kfz-Steuer vor Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen enthalten (über den Steuer-Rechtsschutz).
Deckung: Einspruchs- und Klageverfahren rund um die Kfz-Steuer, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Die Einstufung Ihres Fahrzeugs oder die Abgasklasse ist strittig und führt zu einer höheren Kfz-Steuer.
Wartezeit: Kompakt 3 Monate, Komfort und Premium keine.
Firmen-PKW für Selbstständige
Erklärung: Als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonst Selbstständiger sind Sie auch rund um ein (nicht mehr) betrieblich zugelassenes, zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug abgesichert.
Unterschied der Varianten: In allen drei Tarifen (Kompakt, Komfort, Premium) enthalten.g.
Deckung: Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen rund um den Firmen-PKW, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Streit um einen Unfall oder einen Werkstattmangel bei Ihrem betrieblich genutzten Fahrzeug.
Wartezeit: Keine.
*Wo ist der Unterschied zwischen Kompakt, Komfort und Premium?Unfall-, Straf- und Verwaltungsrechtsschutz (Führerschein, MPU) sind in allen drei Tarifen ohne Wartezeit enthalten. Kompakt deckt Ordnungswidrigkeiten nur bei drohendem Fahrverbot oder Punkten ab und hat beim Autokauf eine längere Wartezeit; Komfort und Premium decken Bußgeldverfahren umfassend ab, schließen den Firmen-PKW ein und verkürzen oder streichen die Wartezeiten. Welche Leistung konkret in welcher Variante gilt, entnehmen Sie der Leistungsübersicht; maßgeblich sind die ARB 2026 und Ihr Versicherungsschein.
Welche Zusatzbausteine können Sie dazubuchen?
Die folgenden Bausteine sind nicht automatisch im Tarif enthalten, sondern optional zubuchbar – sie erweitern Ihren Schutz gezielt um Bereiche, die der Grundtarif nur teilweise oder gar nicht abdeckt.
Besonders beim Familienrecht lohnt der Blick: Im Grundtarif ist es nur als Beratung enthalten – die gerichtliche Vertretung gibt es ausschließlich über den Zusatzbaustein.
Internet-Rechtsschutz
Erklärung: Schutz für Ihr digitales Leben – von Cybermobbing über Identitätsmissbrauch bis zu Vermögensschäden beim Online-Shopping. Zubuchbar in drei Stufen. Mehr dazu auf unserer Seite zum Internetrechtsschutz.
Unterschied der Stufen: Basis deckt Hilfe bei Cybermobbing, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche bei Zahlungsmittel-Missbrauch sowie die anwaltliche Beratung bei privaten Urheberrechtsverstößen. Komfort ergänzt den Ersatz von Vermögensschäden bei Online-Shopping, Identitätsmissbrauch und Datenbeschädigung sowie außergerichtliche Hilfe im Urheberrecht bis 10.000 Euro. Premium erweitert dies auf bis 15.000 Euro (auch gerichtlich), schützt Gamer-Hardware (Selbstbeteiligung 50 Euro) und deckt eine selbstständige Nebentätigkeit bis 22.000 Euro Umsatz.
Deckung: Je nach gewählter Stufe, bis zu den genannten Sublimits.
Beispiel: Nach einem Identitätsdiebstahl werden in Ihrem Namen Waren bestellt – der Internet-Rechtsschutz hilft bei der Abwehr und Schadensregulierung.
Wartezeit: Keine.
Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz
Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz
Erklärung: Der Weg zu gerichtlichem Schutz im Familienrecht: Dieser Zusatzbaustein übernimmt die gerichtliche Vertretung bei einer Scheidung und die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen – beides leistet der Grundtarif nicht.
Umfang: Der Ehe-Rechtsschutz greift bei Scheidung und Scheidungsfolgesachen (Versorgungsausgleich, Vermögen, Sorgerecht) mit einer Versicherungssumme von 30.000 Euro. Der Unterhalts-Rechtsschutz setzt Unterhaltsansprüche durch – inklusive Sorgerechts-Rechtsschutz – ebenfalls bis 30.000 Euro.
Deckung: Gerichtliche Vertretung vor dem Familiengericht, bis 30.000 Euro je Teil.
Beispiel: Bei einer Scheidung lassen Sie Ihre Ansprüche auf Versorgungsausgleich und Unterhalt anwaltlich durchsetzen.
Wartezeit: Ehe-Rechtsschutz 3 Jahre, Unterhalts-Rechtsschutz 1 Jahr.
Führerschein, Fahrtenbuch und MPU
Erklärung: Die Erweiterung der Online-Prüfung privater Verträge um eine persönliche anwaltliche Beratung – und zwar in allen Rechtsangelegenheiten, auf die deutsches Recht anwendbar ist, nicht nur in den versicherten Bereichen.
Umfang: Optional zubuchbar, zusätzlich zum bereits enthaltenen JuraCheck.
Deckung: Persönliche anwaltliche Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt.
Beispiel: Sie haben eine Rechtsfrage außerhalb Ihrer versicherten Bereiche und lassen sich dazu persönlich anwaltlich beraten.
Wartezeit: Keine.
*Wo ist der Unterschied zwischen Kompakt, Komfort und Premium?Unfall-, Straf- und Verwaltungsrechtsschutz (Führerschein, MPU) sind in allen drei Tarifen ohne Wartezeit enthalten. Kompakt deckt Ordnungswidrigkeiten nur bei drohendem Fahrverbot oder Punkten ab und hat beim Autokauf eine längere Wartezeit; Komfort und Premium decken Bußgeldverfahren umfassend ab, schließen den Firmen-PKW ein und verkürzen oder streichen die Wartezeiten. Welche Leistung konkret in welcher Variante gilt, entnehmen Sie der Leistungsübersicht; maßgeblich sind die ARB 2026 und Ihr Versicherungsschein.
Ab wann greift Ihre private Rechtsschutzversicherung – und was gilt ohne Wartezeit?
Die meisten Leistungen greifen sofort ab Vertragsbeginn – darunter der Schadenersatz-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz sowie alle telefonischen Services. Insgesamt kennt der private Rechtsschutz fünf Stufen: keine, drei, sechs, zwölf oder sechsunddreißig Monate, je nach Leistungsart. Die längste Frist von drei Jahren betrifft nur Scheidung und Studienplatzklage.
Zwei Leistungen lassen sich sogar für bereits laufende Fälle nutzen: die telefonische Erstberatung JuraTel® und die Dokumentenprüfung JuraCheck®. Einen darüber hinaus rückwirkenden Schutz gibt es nicht.
Wartezeiten sorgen dafür, dass der Rechtsschutz für unvorhersehbare Konflikte einsteht und nicht für solche, die bei Vertragsabschluss schon absehbar waren – das hält die Beiträge für alle stabil. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Vertrag muss bestehen, der Versicherungsbeginn erreicht und die Wartezeit abgelaufen sein, bevor der Streit entsteht – nicht erst, wenn er auffällt.
Ohne Wartezeit
Keine Wartezeit gilt im Ordnungswidrigkeiten-, Straf- und Schadenersatzrechtsschutz. Ab Komfort entfällt sie auch für Sozial- und Steuerrechtsschutz.
Drei Monate
Drei Monate gelten für den Verwaltungsrechtsschutz, ab Komfort auch für Arbeits- und Wohnungsrechtsschutz, im Komfort zudem für Vertragsrechtsschutz.
Sechs Monate
Im Kompakt gilt diese Frist für Arbeits-, Wohnungs- und Vertragsrechtsschutz; zudem für den eigenen Bauherren-Schutz, der nur im Premium enthalten ist.
12 Monate
Zwölf Monate gelten für den Unterhaltsrechtsschutz und das private Erbrecht, etwa im Streit mit Miterben oder bei der Anfechtung eines Testaments.
36 Monate
Drei Jahre gelten für den Scheidungsrechtsschutz vor deutschen Familiengerichten sowie für die Studienplatzklage, die nur im Premium enthalten ist.
Sofortschutz
Sofort nutzbar sind Anwalts-Chat und telefonische Erstberatung – ebenso die Dokumentenprüfung JuraCheck®, und das auch für bereits laufende Fälle.
Hier können Sie die Leistungen aller Tarife als PDF herunterladen
Alle Leistungsbeschreibungen zum Nachlesen und Herunterladen — dieselben Dokumente, die auch Ihrem Vertrag zugrunde liegen. Wer vor dem Abschluss ins Detail gehen möchte, findet hier jede Regelung im Wortlaut.
Kompakt PDF
Hier können Sie die Leistungen für die KOMPAKT Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
Komfort PDF
Hier können Sie die Leistungen für die KOMFORT Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
Premium PDF
Hier können Sie die Leistungen für die PREMIUM Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
Typische Praxisbeispiele im Privatrechtsschutz
Die häufigsten Streitfälle sind Ärger nach dem Online-Kauf, Konflikte mit dem Arbeitgeber, Streit um Nebenkosten und die Regulierung nach einem Verkehrsunfall.
Die folgenden Beispiele zeigen für jeden Lebensbereich, wie aus einer Alltagssituation schnell ein teurer Rechtsstreit wird.
Wann greift der Rechtsschutz im privaten Bereich?
Im privaten Bereich entstehen die meisten Konflikte aus Verträgen, aus Schadenersatzforderungen und im Umgang mit Behörden. Sechs Beispiele, wie aus einer Alltagssituation ein teurer Rechtsstreit wird:
Vertragsrecht
Ein online bestellter Fernseher kommt defekt an. Der Händler verweigert den Umtausch und schiebt die Schuld auf den Versanddienst.
Schadenersatz
Ein Fußgänger wird auf dem Gehweg von einem E-Scooter umgefahren. Zur Durchsetzung von Schmerzensgeld ist ein Rechtsstreit nötig.
Sozialrecht
Die gesetzliche Krankenkasse lehnt den Antrag auf Kostenübernahme für eine medizinisch dringend notwendige Reha-Kur strikt ab.
Steuerrecht
Das zuständige Finanzamt erkennt die steuerlich geltend gemachten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht an.
Strafrecht
Eine unberechtigte Anzeige wegen einer angeblichen Beleidigung nach einem Missverständnis erfordert einen teuren Strafverteidiger.
Opferrechtsschutz
Nach einem Übergriff auf offener Straße sollen Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen den Täter durchgesetzt werden.
Wann greift der Rechtsschutz im Arbeitsrecht?
Im Beruf entsteht Streit meist um Kündigung, Abmahnung, Abfindung und Zeugnis – also dort, wo das Einkommen auf dem Spiel steht.
Der Beitragsanteil für den Arbeits-Rechtsschutz zählt zu den Werbungskosten und lässt sich in der Einkommensteuererklärung absetzen. Sechs typische Streitfälle:
Kündigung
Nach langjähriger Betriebszugehörigkeit erfolgt eine betriebsbedingte Kündigung. Eine Kündigungsschutzklage ist unumgänglich.
Arbeitszeugnis
Das finale Arbeitszeugnis enthält versteckte negative Bewertungen, welche das zukünftige berufliche Fortkommen blockieren.
Gehaltsstreit
Der Arbeitgeber verweigert die Auszahlung von geleisteten Überstunden sowie des vertraglich vereinbarten Weihnachtsgeldes.
Abmahnung
Eine unberechtigte schriftliche Abmahnung wegen eines angeblichen Fehlverhaltens soll gerichtlich aus der Akte entfernt werden.
Aufhebung
Die Chefetage drängt zur schnellen Unterschrift eines Aufhebungsvertrags zu unfairen Konditionen unter Androhung einer Sperre.
Disziplinarrecht
Einem Angestellten im öffentlichen Dienst wird fälschlicherweise ein Dienstvergehen vorgeworfen, was ein Verfahren einleitet.
„Wann greift der Rechtsschutz im Miet- und Eigentumsrecht?
Rund um die eigene Wohnung geht es meist um Nebenkosten, Mängel, Kündigung und Streit mit den Nachbarn – als Mieter wie als selbstnutzender Eigentümer.
Versichert ist das selbst bewohnte Objekt; wer vermietet, braucht den Vermieter-Rechtsschutz. Sechs typische Streitfälle:
Mieterhöhung
Der Vermieter fordert eine drastische Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete, die weit über dem örtlichen Mietspiegel liegt.
Nebenkosten
Die jährliche Betriebskostenabrechnung weist fehlerhafte Posten für Gartenarbeit und nicht nachvollziehbare Heizkosten auf.
Eigenbedarf
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erweist sich als vorgeschoben, da die Wohnung direkt danach teurer neu vermietet werden soll.
Nachbarschaft
Anhaltender Lärm, unzulässige Grillabende oder überhängende Äste führen zu einer dauerhaften rechtlichen Auseinandersetzung.
Mietmängel
Trotz rechtzeitiger Meldung von massivem Schimmelbefall im Badezimmer reagiert die Hausverwaltung nicht auf die Fristsetzungen.
Kaution
Nach dem mängelfreien Auszug behält der einstige Vermieter die Mietkaution ohne Angabe von rechtlichen Gründen dauerhaft ein.
Wann greift der Rechtsschutz im Verkehrsrecht?
Im Straßenverkehr geht es meist um die Schadensregulierung nach einem Unfall, um Bußgeld- und Führerscheinverfahren und um Streit beim Autokauf.
Versichert sind Sie als Fahrer, Halter, Fahrgast, Radfahrer und Fußgänger. Sechs typische Streitfälle:
Autokauf
Ein privat gekaufter Gebrauchtwagen entpuppt sich als Unfallwagen, obwohl im Kaufvertrag die Unfallfreiheit garantiert war.
Unfall
Die gegnerische Kfz-Versicherung kürzt nach einem unverschuldeten Auffahrunfall die Kosten für den nötigen Sachverständigen.
Bußgeld
Ein fehlerhafter Bußgeldbescheid wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung erfordert einen Einspruch über den Anwalt.
Werkstatt
Nach der teuren Reparatur der Bremsen streikt die Technik erneut. Die Werkstatt lehnt eine kostenlose Nachbesserung strikt ab.
Führerschein
Aufgrund eines medizinischen Missverständnisses droht die Behörde mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Einspruch wird erhoben.
Strafbefehl
Nach einem leichten Parkplatzrempler ergeht ein Strafbefehl wegen des unberechtigten Vorwurfs einer Fahrerflucht im Verkehr.
Was kostet ein Prozess ohne Versicherung?
Ein Streit um 10.000 Euro kostet in der ersten Instanz rund 5.560 Euro, eine Schmerzensgeldklage über 40.000 Euro rund 13.800 Euro – Gerichtsgebühren, Anwaltshonorare und je nach Fall Sachverständige zusammengerechnet, fällig unabhängig davon, wer am Ende recht bekommt.
Wie sich diese Summen zusammensetzen, zeigen die beiden Fälle: ein Reisemangel und ein Behandlungsfehler.
Was kostet ein Streit um einen Reisemangel?
Ein Kostenrisiko von circa 5.560 Euro entsteht bei einem Streitwert von 10.000 Euro, wenn nach einer mangelhaften Urlaubsreise und der anschließenden Zahlungsverweigerung rechtliche Ansprüche gegen einen Reiseveranstalter gerichtlich durchgesetzt werden sollen. So setzt sich die Summe zusammen:
Ausgangssituation
Der Sachverhalt: Nach einer mangelhaften Luxusreise im Wert von 10.000 Euro verweigert der Veranstalter die Rückzahlung. Zur Durchsetzung der Minderung wird Klage vor dem zuständigen Landgericht erhoben.
Berechnung Streitwert
Finanzieller Einsatz: Als Basis für alle Gebühren dient der Streitwert von 10.000 Euro. An diesem Betrag orientieren sich die gesetzlich festgeschriebenen Sätze für Anwälte sowie das Gericht gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und GKG (Gerichtskostengesetz).
Anwälte & Gericht
Kostenstellen: Bei einem Prozessverlust tragen Sie die dreifache Gerichtsgebühr (rund 850 Euro) sowie die Honorare beider Anwälte – des eigenen und des gegnerischen – von zusammen rund 3.930 Euro nach RVG. Hinzu kommen Auslagen für Beweisaufnahmen und Zeugenentschädigungen von einigen Hundert Euro.
Gesamtkosten
Endergebnis: Die Summe der Belastung beläuft sich in diesem Beispielfall auf ca. 5.560 Euro. Ohne Versicherungsschutz ist dieser Betrag vollständig aus privaten Mitteln zu finanzieren – dies entspricht nahezu 60 % des strittigen Reisewerts.
Hinweis zu den Gesamtkosten: Kosten können auch bei einem gewonnenen Prozess entstehen, wenn die Gegenseite insolvent ist. In diesem Fall übernimmt die Rechtsschutzversicherung die angefallenen eigenen Anwalts- und Gerichtskosten.
Was kostet ein Streit um einen Behandlungsfehler?
Ein Kostenrisiko von circa 13.800 Euro entsteht bei einer Schmerzensgeldforderung von 40.000 Euro, wenn nach einem ärztlichen Kunstfehler Ansprüche gegen einen Mediziner oder eine Klinik durchgesetzt werden sollen. Die folgende Aufstellung zeigt die detaillierte Kostenstruktur für ein solches Verfahren in der ersten Instanz:
Ausgangssituation
Der Sachverhalt: Nach einer fehlerhaften Operation fordert die Patientin 40.000 Euro Schmerzensgeld von Arzt und Klinik. Zur Klärung des ärztlichen Verschuldens ist ein medizinisches Sachverständigengutachten erforderlich; die Klage wird vor dem zuständigen Landgericht erhoben.
Anwaltshonorare
Rechtsbeistand: Die eigene anwaltliche Vertretung und die Gebühren der Gegenseite belaufen sich bei einem Streitwert von 40.000 Euro auf zusammen rund 7.100 Euro – Verfahrens- und Terminsgebühr beider Anwälte nach RVG, erste Instanz.
Gericht & Gutachter
Verfahrenskosten: Die Gerichtskosten betragen rund 1.670 Euro (dreifache Gebühr nach GKG). Für das medizinische Fachgutachten zur Klärung des ärztlichen Verschuldens fallen zusätzlich rund 5.000 Euro an.
Gesamtkosten
Gesamtkosten: Das kumulierte Kostenrisiko beläuft sich auf rund 13.800 Euro. Ohne Versicherungsschutz tragen Sie diesen Betrag vollständig selbst – und müssen die Vorschüsse leisten, lange bevor über Ihren Anspruch entschieden ist.
Hinweis zu den Gesamtkosten: Kosten können auch bei einem gewonnenen Prozess entstehen, wenn die Gegenseite insolvent ist. In diesem Fall übernimmt die Rechtsschutzversicherung die angefallenen eigenen Anwalts- und Gerichtskosten.
Hinweis: Die Vergütung von Rechtsanwälten sowie die Gerichtskosten unterliegen den verbindlichen Vorgaben des RVG und GKG. Zur Kalkulation Ihres persönlichen Kostenrisikos anhand einer konkreten Forderungssumme steht Ihnen unser interaktiver Prozesskostenrechner zur Verfügung.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
Was kostet eine private Rechtsschutz-Versicherung?
Der Privatrechtsschutz beginnt bei 17,33 Euro im Monat. Ein einziger Rechtsstreit kostet dagegen schnell mehrere tausend Euro – mehr als Jahre an Beiträgen.
Wie hoch Ihr Beitrag ausfällt, hängt von den gewählten Bausteinen, der Variante und der Selbstbeteiligung ab. Der Baustein Privat ist die Grundlage und immer enthalten; darauf lassen sich Wohnen, Arbeit und Verkehr frei kombinieren.
Die Tarifvariante gilt danach einheitlich für das gesamte Paket. Wer sich für Komfort entscheidet, hat Komfort in allen gewählten Bausteinen — eine Mischung aus Kompakt beim Wohnen und Premium beim Verkehr ist nicht vorgesehen.
Beitragsbeispiele für Kompakt, Komfort & Premium -
Die folgenden Tarifbeispiele gelten für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr – jeweils für Singles im öffentlichen Dienst mit 250 Euro Selbstbeteiligung.
Ihren eigenen Beitrag können Sie im Online-Rechner ermitteln
| Leistung | KOMPAKT – z. B. monatlich ab 28,40 € (Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB ) | KOMFORT – z. B. monatlich ab 33,42 € (Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB) | PREMIUM – z. B. monatlich ab 47,54 € (Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB ) | ||
|---|---|---|---|---|---|
| JuraCheck® Onlineprüfung von Verträgen und Arbeitszeugnissen (ohne Wartezeit) | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| JuraTel® Ihre telefonische Erstberatung (ohne Wartezeit) |
✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Online Dokumenten-Center über 1.000 Musterschreiben und -verträge für Sie zum Download (ohne Wartezeit) |
✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Mediations-Verfahren außergerichtliche Streitschlichtung (ohne Wartezeit) |
✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Onlinerechtsberatung klären Sie rechtliche Fragen im Chat mit einem Anwalt (ohne Wartezeit) |
✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Mobiler Anwalt Besuch bei Ihnen zu Hause, nach einem Unfall, bei Krankheit oder Unabkömmlichkeit | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Privat: Der Baustein Privat dieser Baustein ist die Grundlage Ihrer Versicherung und immer versichert. Enthalten sind die folgenden Leistungsarten: | |||||
| Vertrags-Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge | ✓ (6 Monate Wartezeit) | ✓ (3 Monate Wartezeit) | ✓ (ohne Wartezeit) | ✓ | ✓ |
| Sozial-Rechtsschutz vor deutschen Sozialgerichten sowie in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen | ✓ (3 Monate Wartezeit) | ✓ (ohne Wartezeit) | ✓ (ohne Wartezeit) | ✓ | ✓ |
| Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Ein-/Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen |
✓ (3 Monate Wartezeit) | ✓ (ohne Wartezeit) | ✓ (ohne Wartezeit) | ✓ (ohne Wartezeit) | ✓ |
| Schadenersatz-Rechtsschutz die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (ohne Wartezeit) |
✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Opfer-Rechtsschutz Schutz für Opfer einer Gewaltstraftat als Nebenkläger im Strafprozess (ohne Wartezeit) |
✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Verwaltungs-Rechtsschutz vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten (3 Monate Wartezeit) |
✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Rechtsschutz für risikoarme Kapitalanlagen zum Beispiel Sparbuch, steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte (3 Monate Wartezeit) | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird (ohne Wartezeit) |
✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein fahrlässiges Vergehen vorgeworfen wird (ohne Wartezeit) | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Erweiterter Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein vorsätzliches Vergehen vorgeworfen wird; die Kosten werden übernommen, wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt. (ohne Wartezeit) | – | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Anti-Stalking-Rechtsschutz Rechtsschutz für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen (ohne Wartezeit) | – | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Aktien, Rentenwerte Schutz bei Falschberatung im Zusammenhang mit risikoarmen Kapitalanlagen oder Aktien, Fonds und Rentenwerten (3 Monate Wartezeit) | – | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Rechtsschutz bei Studienplatzklagen fünf Verfahren pro Vertragsdauer (36 Monate Wartezeit) | – | – | ✓ | ✓ | ✓ |
| Erb-Rechtsschutz Streit mit Miterben; Testamentsanfechtung nach einem Erbfall (12 Monate Wartezeit) | – | – | ✓ | ✓ | ✓ |
| Arbeit: Der Baustein Arbeit Rechtsschutz für Sie als Arbeitnehmer rund um Ihr Arbeitsverhältnis und Rentenansprüche. (wählbarer Baustein) | ✓ | ||||
| Arbeits-Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Konflikten als Arbeitnehmer (z.B. Kündigung, Versetzung, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld | ✓ (6 Monate Wartezeit) | ✓ (3 Monate Wartezeit) | ✓ (3 Monate Wartezeit) | ✓ | ✓ |
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, z.B. als Beamter, Berufssoldat, angestellter Arzt oder Steuerberater (ohne Wartezeit) | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen (3 Monate Wartezeit) | – | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Anti-Stalking-Rechtsschutz Rechtsschutz fu r die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen (ohne Wartezeit) | – | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Rechtsschutz als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen (3 Monate Wartezeit) | – | – | ✓ | ✓ | ✓ |
| Streitigkeiten im Rahmen Ihrer selbstständigen Nebentätigkeit (mit Gesamtumsatz im Sinne von § 19 UStG) |
– | – | ✓ | ✓ | ✓ |
| Telefonische psychologische Soforthilfe bei psychischen Belastungen/Beschwerden aufgrund von Kündigung des Arbeitsplatzes, Mobbing, Stalking, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (ohne Wartezeit) | – | – | ✓ | ✓ | ✓ |
| Wohnen: Der Baustein Wohnen Rechtsschutz für Sie als Mieter und ab der Komfort Variante auch als Eigentümer aller Immobilien oder Wohnungen, die Sie selbst bewohnen | ✓ | ✓ | |||
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für selbst bewohnte Immobilien |
✓ Nur für Mieter einer <br>Wohnung<br>(6 Monate Wartezeit) | ✓ Für Mieter und Eigentümer aller selbst bewohnten Immobilien<br>(3 Monate Wartezeit) | ✓ Für Mieter und Eigentümer aller selbst bewohnten Immobilien<br>(3 Monate Wartezeit) | ✓ | ✓ |
| Steuer-Rechtsschutz Grundsteuer, Abwasser-, Straßenreinigungs-, Abfallbeseitigungsgebuhren | ✓ (3 Monate Wartezeit) | ✓ (ohne Wartezeit) | ✓ (ohne Wartezeit) | ✓ | ✓ |
| Photovoltaik-Rechtsschutz Erneuerbare Energieträger auf selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhäusern |
– | ✓ (3 Monate Wartezeit) | ✓ (ohne Wartezeit) | ✓ | ✓ |
| Kurzzeitige private Vermietung bis zu 3 Zimmer für max. 8 Wochen im Jahr in der Hauptwohnung (3 Monate Wartezeit) |
– | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Vermietung einer Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus (3 Monate Wartezeit) | – | – | ✓ | ✓ | ✓ |
| Bauherren-Rechtsschutz Streit mit Bauträger, Handwerker, Architekt oder Bauamt (6 Monate Wartezeit) |
– | – | ✓ | ✓ | ✓ |
| Erschließungs- und Anliegerabgaben einmalige Abgaben für Straße, Kanal oder Erschließung (3 Monate Wartezeit) |
– | – | ✓ | ✓ | ✓ |
| Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren wenn Straße, Bahn oder Behörde Ihr Grundstück berühren (3 Monate Wartezeit) |
– | – | ✓ | ✓ | ✓ |
| Übergabeprotokoll Sachverständiger begleitet die Wohnungsübergabe, zwei je Jahr (3 Monate Wartezeit) |
– | – | ✓ | ✓ | ✓ |
| Verkehr: Der Baustein Verkehr als Fußgänger, mit dem Auto, E-Bike oder Bus und Bahn | ✓ | ✓ | |||
| Vertrags-Rechtsschutz Streit beim Autokauf, mit der Werkstatt, dem Leasinggeber oder dem Versicherer | ✓ (6 Monate Wartezeit) | ✓ (3 Monate Wartezeit) | ✓ (ohne Wartezeit) | ✓ | ✓ |
| Steuer-Rechtsschutz Streit mit dem Finanzamt über die Kfz-Steuer | ✓ (3 Monate Wartezeit) | ✓ (ohne Wartezeit) | ✓ (ohne Wartezeit) | ✓ | ✓ |
| Schadenersatz-Rechtsschutz Ansprüche nach einem Unfall durchsetzen, den ein anderer verursacht hat (ohne Wartezeit) | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Verwaltungs-Rechtsschutz Entzug der Fahrerlaubnis, MPU-Anordnung, Zulassungs- und Fahrverbotsfragen (ohne Wartezeit) | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg, Vorwurf zu schnellen Fahrens (ohne Wartezeit) | ✓ Bußgeld ja, Parken und Halten nein | ✓ auchPark- und Halteverstöße | ✓ auch Park- und Halteverstöße | ✓ | ✓ |
| Straf-Rechtsschutz Verteidigung nach dem Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens im Straßenverkehr, etwa fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit oder Gefährdung nach einem Unfall (ohne Wartezeit) | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Mitversicherung eines Firmen-Pkw für Selbstständige: ein einziges Fahrzeug im Betriebsvermögen ist mitversichert, nicht mehrere (ohne Wartezeit) | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Sachverständigenkosten bei Streit mit der eigenen Vollkasko Streit mit der eigenen Kasko über die Schadenhöhe: Kosten des Sachverständigenverfahrens (ohne Wartezeit) | – | – | ✓ | ✓ | ✓ |
| Telefonische psychologische Soforthilfe psychologische Erstgespräche am Telefon nach einem Verkehrsunfall (ohne Wartezeit) | – | – | ✓ | ✓ | ✓ |
| Kennzeichen-Wiederbeschaffung neue Schilder, Zulassung und Plakette bei Verlust oder Diebstahl (ohne Wartezeit) | – | – | ✓ | ✓ | ✓ |
Kompakt, Komfort oder Premium – welcher Tarif passt?
Kompakt, Komfort und Premium unterscheiden sich in den Leistungen und in den Wartezeiten — die Tabelle im Reiter Beitrag zeigt beides. Welcher Tarif in Frage kommt, entscheidet sich meist an drei Punkten: Miete oder Eigentum, Kinder im Haushalt, Verkehr.
Unten ist für jede Situation ein Profil hinterlegt – jedes nennt, was der Tarif enthält und was erst im nächsten dazukommt, samt Wartezeit; eine Leistung greift erst nach drei Jahren.
Das ersetzt keine Beratung: Was zu Ihnen passt, hängt von Umständen ab, die eine Webseite nicht kennt. Sprechen Sie mich an, bevor Sie sich festlegen.
Single, zur Miete, angestellt
Miete und Anstellung sind eine Frage der Bausteine, nicht des Tarifs: Wer Wohnen und Arbeit dazuwählt, hat beide Bereiche bereits im Kompakt. Was den Tarif nach oben zwingt, sind bestimmte Konstellationen innerhalb eines Bausteins — Wohneigentum etwa, oder eine selbstständige Nebentätigkeit. In dieser Situation greift keine davon.
Im Kompakt sind allerdings zwei Wartezeiten doppelt so lang wie ab Komfort: Arbeits-Rechtsschutz und Vertrags-Rechtsschutz greifen nach sechs statt nach drei Monaten. Das betrifft Fälle, die nach Vertragsbeginn entstehen — ein bereits absehbarer Konflikt ist gar nicht versichert, weil sein Ursprung vor dem Vertrag liegt.
Welche Leistungen im Kompakt fehlen, zeigt die Tabelle im Reiter Beitrag — Zeile für Zeile.
Mit Kindern in Schule oder Ausbildung
Eine einzige Leistung entscheidet hier über den Tarif: die Studienplatzklage. Sie ist ausschließlich im Premium versichert, gilt für bis zu fünf verwaltungsrechtliche Verfahren während der gesamten Vertragsdauer — und hat drei Jahre Wartezeit, die längste im ganzen Bedingungswerk.
Wer erst abschließt, wenn die Absage der Hochschule vorliegt, kommt drei Jahre zu spät. Das ist der seltene Fall, in dem der Zeitpunkt des Abschlusses wichtiger ist als der Tarif selbst.
Kinder sind unabhängig davon mitversichert, und zwar bereits in der Singledeckung: minderjährige immer, volljährige solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebenspartnerschaft leben und noch nicht erstmals dauerhaft berufstätig oder selbstständig sind. Eine Altersgrenze gibt es nicht, ein Studium mit Nebenjob beendet den Schutz nicht. Die Familiendeckung brauchen Sie für den Partner, nicht für die Kinder.
Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie
Wohneigentum ist die klarste Bruchkante zwischen den Tarifen. Der Baustein Wohnen versichert im Kompakt nur den Mieter einer selbst bewohnten Wohneinheit — für Eigentümer beginnt der Schutz erst im Komfort, dort für Mieter und Eigentümer aller selbst bewohnten Immobilien. Die Wartezeit sinkt zugleich von sechs auf drei Monate.
Vier weitere Leistungen rund um die eigene Immobilie beginnen erst im Premium: Bauherren-Rechtsschutz, einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben, Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren sowie die Begleitung der Wohnungsübergabe durch einen Sachverständigen. Der Bauherren-Rechtsschutz hat sechs Monate Wartezeit und ist von der Nachsicht für langjährige Kunden ausdrücklich ausgenommen — wer bauen will, muss vorher abschließen.
Eigentümer, der zusätzlich vermietet
Hier verläuft die Grenze mitten durch das Produkt. Kurzzeitige private Vermietung in der eigenen Hauptwohnung ist ab Komfort versichert — bis zu drei Zimmer für höchstens acht Wochen im Jahr. Die Vermietung einer Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus kommt im Premium hinzu.
Alles darüber hinaus ist kein Fall für den Privatrechtsschutz, in keinem Tarif: eine dauerhaft vermietete Wohnung, ein Mehrfamilienhaus, eine Ferienwohnung als eigene Einheit. Dafür gibt es einen gesonderten Vertrag.
Wenn Sie vermieten oder es vorhaben, sprechen Sie mich vorher an. Welcher der beiden Verträge welchen Teil abdeckt, hängt davon ab, was genau vermietet wird — und das lässt sich in zehn Minuten klären.
Rentner und Pensionäre
Wer den Baustein Arbeit gewählt hat und im Ruhestand ist, kann ihn im Komfort und im Premium auf den Ruhestand zuschneiden — das senkt den Beitrag. Voraussetzung: Sie üben keine über eine geringfügige Beschäftigung hinausgehende Tätigkeit aus, und dasselbe gilt für jede mitversicherte Person. Ist der Partner noch berufstätig, kommt die Einschränkung nicht in Betracht, sonst verliert er den vollen Arbeits-Rechtsschutz.
Beschränkt wird der berufliche Bereich dann auf Minijobs, selbstständige Nebentätigkeiten einschließlich gelegentlicher Referenten- und Vortragstätigkeit, die Rolle als Arbeitgeber für Haushaltshilfe und Pflegekräfte sowie auf betriebliche Altersversorgung und Beihilferecht. Im Kompakt gibt es diese Möglichkeit nicht.
Für den eigenen Nachlass brauchen Sie keinen höheren Tarif: Der Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht ist in jedem Tarif enthalten, ebenso die Beratung zu Patienten- und Sorgerechtsverfügung und der Rechtsschutz für Betreuungsverfahren. Auch der Sozial-Rechtsschutz für Auseinandersetzungen mit Renten-, Kranken- und Pflegekasse gilt in allen Tarifen — im Kompakt nach drei Monaten Wartezeit, ab Komfort sofort.
Angestellt mit selbstständiger Nebentätigkeit
Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt bereits vor, wenn Einkünfte erzielt werden, die weder Lohn noch Rente sind — die Schwelle ist niedriger, als viele annehmen. Der Baustein Arbeit deckt die nicht selbstständige Tätigkeit ab; die Nebentätigkeit fällt zunächst heraus, weil gewerbliche, freiberufliche und sonstige selbstständige Tätigkeiten ausgenommen sind.
Nur das Premium versichert Streitigkeiten aus einer selbstständigen Nebentätigkeit — und auch dort nur unter drei Bedingungen: Es wird kein Mitarbeiter beschäftigt, der Gesamtumsatz der letzten zwölf Monate vor dem Versicherungsfall bleibt unter der Kleinunternehmergrenze des § 19 Absatz 1 UStG, und der Streit betrifft nicht das Vertrags- und Sachenrecht. Zusammengerechnet werden dabei die Erlöse, die Sie und Ihr Lebenspartner aus solchen Tätigkeiten erzielen.
Eine Firma ist damit nicht mitversichert. Gemeint sind Tätigkeiten am Rand des Erwerbslebens — das Beispiel in den Bedingungen ist der Zeitungsausträger, der vom Hund eines Abonnenten gebissen wird. Wer Kunden hat, Rechnungen schreibt und darüber in Streit gerät, braucht einen eigenen Vertrag; sehen Sie dazu Profil ⑦
Unabhängig von Ihrer Situation
Drei Leistungen sind nur im Premium versichert und haben so lange Wartezeiten, dass man sie nicht mehr abschließen kann, wenn der Anlass da ist.
Erb-Rechtsschutz — Streit mit Miterben, Anfechtung eines Testaments. Ein Jahr Wartezeit. Er greift, wenn Sie erben, nicht wenn Sie vererben.
Studienplatzklage — bis zu fünf verwaltungsrechtliche Verfahren während der Vertragsdauer. Drei Jahre Wartezeit.
Bauherren-Rechtsschutz — Streit mit Bauträger, Handwerkern, Architekt oder Bauamt. Sechs Monate Wartezeit, und als einzige Leistung von der Nachsicht für langjährige Kunden ausgenommen.
Wer einen dieser Fälle für möglich hält, entscheidet über den Tarif nicht nach der heutigen Lebenssituation, sondern nach dem, was in den nächsten Jahren eintreten kann.
Was Sie zusätzlich wählen können
Vier Bausteine lassen sich unabhängig vom Tarif dazunehmen. Entscheidend ist bei allen die Wartezeit — sie ist der Grund, sie früh zu wählen und nicht erst, wenn man sie braucht.
Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz — ein Baustein mit zwei Leistungsarten, die unterschiedliche Wartezeiten haben: drei Jahre für Ehesachen vor Gericht, ein Jahr für Rechtsschutz in Unterhaltssachen. Das sind die längsten Wartezeiten im gesamten Vertrag. Wer diesen Baustein erst wählt, wenn die Trennung im Raum steht, hat nichts davon.
Internet-Rechtsschutz (web@ktiv) — bei Cybermobbing, digitalem Identitätsdiebstahl, Online-Betrug und unberechtigten Urheberrechts-Abmahnungen. Ohne Wartezeit. Enthalten ist auch die telefonische psychologische Soforthilfe bei Cybermobbing, im Premium zusätzlich bei Spiel-, Handy- und Onlinesucht. Lohnend vor allem für Haushalte mit Jugendlichen, weil dort beide Risiken zusammentreffen — was der Baustein im Einzelnen abdeckt, steht auf der Seite zum privaten Internet-Rechtsschutz.
JuraCheck Plus — Verträge und Arbeitszeugnisse werden vor der Unterschrift geprüft, nicht nach dem Streit. Ohne Wartezeit, und die einzige Leistung im Paket, die man nutzt, ohne dass etwas passiert ist.
Arbeitslosen-Schutz — sechs Monate Wartezeit. Sinnvoll für Angestellte in Branchen mit erkennbarer Unsicherheit, aber nur, solange die Kündigung noch nicht im Raum steht.
Wie wirkt sich der Eigenanteil (Selbstbeteiligung) auf den Beitrag aus?
ie Selbstbeteiligung steuert Ihren Beitrag: Je höher sie ausfällt, desto niedriger ist der Beitrag dauerhaft. Zur Wahl stehen feste Stufen von 0, 150 oder 250 Euro sowie zwei Flex-Modelle, bei denen die Höhe davon abhängt, welchen Anwalt Sie beauftragen.
Feste Stufen
Im Komfort und im Premium stehen 150 Euro, 250 Euro und keine Selbstbeteiligung zur Wahl. Ohne Selbstbeteiligung tragen Sie im Rechtsschutzfall keinen eigenen Anteil — dafür liegt der Beitrag dauerhaft höher. Die Selbstbeteiligung wird je Versicherungsfall abgezogen, nicht je Jahr: Bei zwei Fällen im selben Jahr fällt sie zweimal an.
Die Flex-Modelle
Zwei Modelle koppeln die Höhe der Selbstbeteiligung an die Anwaltswahl: 0/150 Euro und 150/300 Euro. Der niedrigere Betrag gilt, wenn Sie einen Anwalt beauftragen, der Ihnen empfohlen wurde; bei einer selbst gewählten Kanzlei greift der höhere Betrag.
Ihre freie Anwaltswahl bleibt dabei unberührt — Sie dürfen jede Kanzlei beauftragen, die Sie möchten. Was sich ändert, ist allein die Höhe Ihres Eigenanteils in diesem Fall. Wer bereits einen Anwalt seines Vertrauens hat und ihn behalten will, fährt mit einer festen Stufe deshalb oft besser als mit Flex.
Leistungen ohne Selbstbehalt
Bei einigen Leistungen wird die vereinbarte Selbstbeteiligung ausdrücklich nicht abgezogen — unabhängig davon, welche Stufe Sie gewählt haben:
- telefonische Erstberatung (JuraTel®) und der Online Rechts-Service
- Mediation, auch die rückwirkende Mediation
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Beratungs-Rechtsschutz zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Kosten für Schiedsgutachten und Stichentscheid
- Kennzeichen-Wiederbeschaffung
Der vorletzte Punkt ist der wichtigste: Wenn der Versicherer die Deckung ablehnt und Sie das überprüfen lassen, tragen Sie die Kosten dieses Verfahrens nicht — unabhängig vom Ergebnis.
Wann wird auf die Selbstbeteiligung verzichtet?
Ab Komfort entfällt die Selbstbeteiligung vollständig, wenn Ihr Fall mit einem ersten Beratungsgespräch beim Anwalt erledigt ist — also wenn sich die Sache nach einem Gespräch klärt und kein Verfahren folgt. Im Kompakt gilt das nicht.
Wie läuft ein Schadenfall mit Privatrechtsschutz ab?
Entsteht im Alltag ein Rechtsstreit, begleitet Sie der Schadenservice Schritt für Schritt – von der ersten Meldung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Der erste Reiter zeigt den Ablauf, der zweite führt mit einem Klick direkt zu jedem Service.
Was passiert, wenn Sie einen Schaden melden?
Der Weg vom gemeldeten Fall bis zur Kostenübernahme. In sechs Schritten sehen Sie, wie der Rechtsschutz Ihren Fall übernimmt.
Schaden melden
Ihren Fall können Sie telefonisch oder online beim Schadenservice melden, meist mit sofortiger erster Einschätzung.
Erstberatung
Am Anwaltstelefon klärt eine erste rechtliche Einschätzung Ihre Lage, noch bevor der Streit wirklich eskaliert.
Weg abwägen
Je nach Fall führen die telefonische Beratung, eine Mediation oder der anwaltliche Weg am besten zur Lösung des Konflikts..
Deckungsanfrage
Der Versicherer prüft den Fall und erteilt bei gegebener Erfolgsaussicht die Deckungszusage für die Kostenübernahme.
Anwaltlicher Weg
Im Leistungsfall wählen Sie Ihren Anwalt frei; die Vertretung läuft zunächst außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.
Kostenübernahme
Übernommen werden Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bis zur Zwangsvollstreckung, im Rahmen der gewählten Variante.
Ihre Services, direkt per Klick -
Im Schadenfall erreichen Sie jede Leistung sofort, ein Klick genügt. Kein Suchen, kein Umweg.
Schadenservice
Hier erreichen Sie rund um die Uhr schnelle Hilfe bei jedem Rechtsfall. Klicken Sie den Button oder wählen Sie die abgebildete Rufnummer.
Erstberatung
Hier erhalten Sie sofort Ihre telefonische Rechtsberatung, ohne Selbstbeteiligung. Klicken Sie den Button oder wählen Sie die abgebildete Rufnummer.
Mediation
Hier starten Sie eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite. Klicken Sie den Button oder wählen Sie die abgebildete Rufnummer.
Anwalts-Chat
Hier klären Sie Ihre Rechtsfragen schnell und digital im Live-Chat, ideal für zwischendurch bei jedem Anliegen. Klicken Sie einfach den Button.
JuraCheck
Hier lassen Sie Verträge und Arbeitszeugnisse vor der Unterschrift rechtlich prüfen, bevor Ärger entsteht. Klicken Sie einfach den Button.
Vorlagen Service
Hier nutzen Sie über 1.000 geprüfte, rechtssichere Muster und Vorlagen für Ihren gesamten Vermietungs-Alltag. Klicken Sie einfach den Button.
Gut zu wissen: Die Erstberatung und die Service-Leistungen stehen Ihnen ohne Wartezeit zur Verfügung. Die Kostenübernahme im Streitfall richtet sich nach Ihrer gewählten Variante und einer Deckungszusage im Einzelfall.
Wie können Sie Ihre Versicherung abschließen?
Die private Rechtsschutzversicherung baut immer auf dem Baustein Privat auf. Die Bereiche Beruf, Wohnen und Verkehr lassen sich frei dazuwählen – je nachdem, was abgesichert sein soll. Die Tarifvariante (Kompakt, Komfort oder Premium) gilt danach einheitlich für das gesamte Paket.
Gut zu wissen:
Zusammenlebende Ehe- und eingetragene Partner müssen den Familientarif wählen – der Single-Tarif ist für sie nicht möglich. Unverheiratete Paare können den Familientarif ebenfalls wählen, wenn der Partner mitversichert sein soll. So oder so deckt die Familiendeckung den Partner ab; Kinder sind in beiden Tarifen mitversichert.
Online berechnen & abschließen -
So führt der Weg zu Ihrem Privatrechtsschutz: Der Beitrag lässt sich mit dem Online-Rechner selbst ermitteln und direkt abschließen – oder telefonisch persönlich klären.
Grundlage sind die gewählten Bausteine, die Tarifvariante und die Selbstbeteiligung. Im Rechner lässt sich das persönliche Paket zusammenstellen; der Beitrag erscheint sofort.
Versicherung online abschließen
Mit dem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.
Versicherung telefonisch abschließen
Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner -
Ob vor dem Abschluss oder im Schadenfall – Sie sprechen immer mit mir persönlich, nicht mit einer wechselnden Hotline. Seit 2010 betreue ich den Privatrechtsschutz für Kunden in ganz Deutschland und stelle mit Ihnen den Umfang zusammen, der wirklich zu Ihrer Situation passt.
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.
Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr
Expertise
Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren
Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Gestaltung individueller Rechtsschutz-Konzepte für Privat- und Firmenkunden.
IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
Kundenstimmen
5.0 Bewertungen von 123
Herr Cremer ist stets kompetent, zuverlässig und freundlich. Er nimmt sich die Zeit, alle Fragen zu beantworten, und bietet immer maßgeschneiderte Lösungen an. Ich fühle mich bei ihm in besten Händen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!
Fermin Montaner Morant
*Der Versicherungsschutz gilt in Europa und den Anliegerstaaten des Mittelmeers; bei Reisen bis zu zwölf Monaten und für online geschlossenen private Verträgen sogar weltweit.
FAQ: Häufige Fragen zum Privatrechtsschutz!
Rechtliche Konflikte im Privatleben entstehen oft unvorhersehbar und erreichen schnell existenzbedrohende Streitwerte. Die folgenden Antworten klären die häufigsten Praxisfragen zu Wartezeit, mitversichertem Personenkreis und Leistungsgrenzen – auf Basis der ARB 2026.
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Ist ein bereits laufender Streit noch versicherbar?
Nein. Versichert sind nur Fälle, deren Ursprung nach Vertragsbeginn und nach Ablauf einer etwaigen Wartezeit liegt – ein bereits entstandener oder absehbarer Konflikt ist ausgeschlossen.
Rückwirkend nutzbar sind allein die telefonische Erstberatung (JuraTel®) und die Vertragsprüfung (JuraCheck®). Deshalb lohnt der Abschluss, bevor ein Anlass besteht.
Wann greift der Schutz – und gibt es Wartezeiten?
Die meisten Leistungen greifen sofort ab Vertragsbeginn, darunter der Schadenersatz-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.
Andere Bereiche haben eine Wartezeit von drei, sechs, zwölf oder sechsunddreißig Monaten; die längste Frist von drei Jahren betrifft nur Scheidung und Studienplatzklage.
Nach drei Jahren ununterbrochener Laufzeit entfällt zudem die Einrede der Vorvertraglichkeit.
Welche Streitfälle sind am häufigsten?
Die amtliche Rechtspflege-Statistik des Statistischen Bundesamt (Zivilgerichte 2021, PDF)s zeigt: Zu den größten Gruppen vor den Zivil- und Arbeitsgerichten zählen Miet- und Wohnungssachen, Verkehrsunfall- und Vertragsstreitigkeiten sowie arbeitsrechtliche Verfahren.
Typisch sind mangelhafte Käufe, Kündigungsschutzklagen, Streit um Mieterhöhung oder Nebenkosten sowie die Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen.
Wer ist im Privattarif mitversichert?
Die Tarifwahl (Single oder Familie) bestimmt den Personenkreis und ist in jeder Variante möglich.
Im Single-Tarif sind der Versicherungsnehmer und seine Kinder geschützt – minderjährige immer, volljährige, solange sie unverheiratet, nicht in einer Lebenspartnerschaft und noch nicht erstmals dauerhaft erwerbstätig sind. Der Familientarif schließt zusätzlich den Ehe- oder eingetragenen Partner ein.
Zahlt der Rechtsschutz bei einer Scheidung?
Die anwaltliche Beratung im Familien- und Erbrecht ist im Grundtarif enthalten.
Die gerichtliche Vertretung bei Scheidung und Scheidungsfolgesachen leistet der Rechtsschutz nur über den zubuchbaren Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz – mit drei Jahren Wartezeit für Ehesachen und einem Jahr für Unterhaltssachen. Ein erst bei absehbarer Trennung gewählter Baustein greift daher nicht mehr.
Gibt es Ausschlüsse im Privatrechtsschutz?
Ausgeschlossen sind unter anderem kriegerische Ereignisse, Streiks, Nuklearschäden und Streitigkeiten zwischen mitversicherten Personen desselben Vertrags.
Im Strafrecht ist in allen Tarifen die Verteidigung bei fahrlässigen Vergehen enthalten; vorsätzliche Vergehen deckt erst der erweiterte Straf-Rechtsschutz ab Komfort – und nur, wenn es nicht zur Verurteilung kommt. Verbrechen sind in keinem Tarif versichert.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
In allen Tarifen besteht Schutz in Europa und den Anliegerstaaten des Mittelmeers (inklusive Kanaren, Azoren, Madeira).
Bei privaten Auslandsreisen bis zu zwölf Monaten und bei online geschlossenen privaten Verträgen gilt der Schutz sogar weltweit – ausgenommen bleiben dann nur Streitigkeiten rund um Immobilien-Eigentum oder -Nutzungsrechte, auch Timesharing.
Ab dem Komfort-Tarif ist zudem eine selbst bewohnte Immobilie im europäischen Ausland mitversichert.
Übernimmt die Versicherung auch die Kosten der Gegenseite?
Ja. Verliert man einen Prozess, trägt der Rechtsschutz neben den eigenen Kosten auch die gegnerischen Kosten nach dem RVG – allerdings nur, soweit das Gericht sie einem auferlegt.
So entsteht nicht das Risiko, bei einer Niederlage beide Seiten vollständig selbst zahlen zu müssen.
Besteht freie Anwaltswahl?
Ja. Für gerichtliche Verfahren lässt sich jeder zugelassene Anwalt frei beauftragen – übernommen werden die Kosten jedoch nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG.
In den Flex-Selbstbeteiligungs-Modellen ist der Eigenanteil niedriger, wenn ein empfohlener Anwalt übernimmt; bei einer selbst gewählten Kanzlei gilt der höhere Betrag – die freie Wahl bleibt davon unberührt.
Gibt es Hilfe, bevor es zum Gericht kommt?
Ja. Schon vorbeugend und ohne Wartezeit stehen die telefonische Erstberatung (JuraTel®), die Vertragsprüfung (JuraCheck®), geprüfte Musterschreiben und die Mediation zur Verfügung.
Sobald ein konkreter versicherter Rechtsfall eingetreten ist, übernimmt der Rechtsschutz zusätzlich die anwaltliche außergerichtliche Vertretung – ein Anwalt setzt Ihre Interessen dann zunächst außergerichtlich durch, oft bevor es zu einem Verfahren kommt. So lassen sich viele Konflikte früh beilegen.
Rechtsschutz / Privatrechtsschutz

