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Rechtsschutz
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Privatrechtsschutz Versicherung
Finanzieller Schutz im Privat-, Berufs-, Wohn- und Verkehrsrecht.
5.0 Bewertungen von 122
Schnell erklärt: Was ist Privatrechtsschutz?
Eine Privatrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Alltag – im Beruf, im Straßenverkehr, rund um die Wohnung und bei privaten Verträgen.
Übernommen werden die gesetzlichen Gebühren bis zur vereinbarten Versicherungssumme; abschließen lässt sich der Schutz ab 17,33 Euro im Monat.
Versichert sind Fälle, die nach Vertragsbeginn eintreten. Die meisten Leistungen greifen sofort, einige erst nach einer Wartezeit von drei, sechs oder zwölf Monaten — bei der Studienplatzklage sind es drei Jahre.
Welche Lebensbereiche Sie absichern, stellen Sie selbst zusammen:
Der Baustein Privat ist die Grundlage. Beruf, Wohnen, Verkehr, Internet sowie Ehe- und Unterhaltsrechtsschutz wählen Sie dazu — je nachdem, was auf Sie zutrifft. Was jeder Baustein abdeckt, steht in den sechs Karten:
Privat
Kostenschutz im Alltag, z. B. bei Streitigkeiten um Online-Käufe, mangelhaften Reisebuchungen oder privaten Schadenersatz-forderungen.
Arbeit
Absicherung im Erwerbsleben, z. B. bei unberechtigten Kündigungen, Streit um Abfindungen oder ungerechtfertigten Abmahnungen.
Wohnen
Schutz für Mieter und Eigentümer, z. B. bei fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen, Eigenbedarfskündigungen oder Nachbarschaftsstreit.
Verkehr
Sicherheit im Straßenverkehr, z. B. bei der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren oder Konflikten beim Autokauf.
Internet
Schutz bei Cyberkriminalität, z. B. bei digitalem Identitätsdiebstahl, Online-Betrug oder der Abwehr unberechtigter Urheberrechts-Abmahnungen.
Familie
Rechtshilfe bei familiären Veränderungen, z. B. bei Scheidungsverfahren, der Klärung von Unterhaltsansprüchen oder Sorgerechtsstreitigkeiten.
Der Rechtsschutz übernimmt die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – für die Kanzlei, die Sie selbst wählen.
Dazu kommen die Gerichtskosten, Entschädigungen für Zeugen und die Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger. Droht Untersuchungshaft, stellt die Versicherung ein zinsloses Darlehen für die Strafkaution – im Inland wie im Ausland.
Diese sechs Kostenblöcke sind im Leistungsfall abgedeckt:
Mediation
Übernahme der Kosten für Mediatoren zur Streitbeilegung ohne teure Gerichtsverfahren.
Anwaltskosten
Deckung der anfallenden Anwaltsgebühren nach RVG über sämtliche Instanzen hinweg.
Gerichtskosten
Übernahme aller Gerichtsgebühren zur konsequenten Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.
Gutachter
Übernahme der Kosten für Sachverständige, Gutachter und Zeugen bei einer gerichtlichen Anordnung.
Kaution
Bereitstellung zinsloser Strafkautionen zur verlässlichen Sicherung der persönlichen Freiheit.
Gegnerkosten
Übernahme der gegnerischen Anwalts- und Prozesskosten im Falle einer gerichtlichen Verpflichtung.
Der wichtigste Vorteil ist finanzielle Unabhängigkeit: Mit einem Privatrechtsschutz tragen Sie auch einen Streit aus, dessen Verfahrenskosten höher liegen als der Betrag, um den gestritten wird – ohne dass Ihr Kontostand darüber entscheidet.
Dazu kommen Leistungen, die über die Kostenübernahme hinausgehen: der Anwalt Ihrer Wahl, Rat am Telefon schon vor dem ersten Schritt, geprüfte Musterdokumente und ein Mediator, wenn die Beziehung zur Gegenseite erhalten bleiben soll.
Kostenschutz
Risiko planbar gemacht: Ein fester Beitrag im Jahr statt Verfahrenskosten, die im Streitfall fünfstellig ausfallen.
Freie Anwaltswahl
Anwalt Ihres Vertrauens: Sie wählen die Kanzlei selbst, auch einen Fachanwalt für das betroffene Rechtsgebiet.
Juristischer Rat
Klarheit vor dem Streit: Die telefonische Erstberatung beantwortet Ihre Frage, bevor Sie handeln müssen.
Konfliktlösung
Einigung statt Eskalation: Ein neutraler Mediator klärt den Streit, ohne die Beziehung zu beschädigen.
Online Service
Vorlagen statt Formfehler: Über 1.000 geprüfte Muster und die Online-Prüfung Ihrer privaten Verträge.
Schadenservice
Hilfe ab dem ersten Anruf: Ein spezialisierter Schadenservice
koordiniert Ihren Fall, vom Anwalt bis zur Abrechnung.
Typische Praxisbeispiele im Privatrechtsschutz
Die häufigsten Streitfälle sind Ärger nach dem Online-Kauf, Konflikte mit dem Arbeitgeber, Streit um Nebenkosten und die Regulierung nach einem Verkehrsunfall.
Die folgenden Beispiele zeigen für jeden Lebensbereich, wie ein solcher Fall abläuft, was er kostet und ab welcher Variante er versichert ist.
Im privaten Bereich entstehen die meisten Konflikte aus Verträgen, aus Schadenersatzforderungen und im Umgang mit Behörden. Sechs Beispiele, wie aus einer Alltagssituation ein teurer Rechtsstreit wird:
Vertragsrecht
Ein online bestellter Fernseher kommt defekt an. Der Händler verweigert den Umtausch und schiebt die Schuld auf den Versanddienst.
Schadenersatz
Ein Fußgänger wird auf dem Gehweg von einem E-Scooter umgefahren. Zur Durchsetzung von Schmerzensgeld ist ein Rechtsstreit nötig.
Sozialrecht
Die gesetzliche Krankenkasse lehnt den Antrag auf Kostenübernahme für eine medizinisch dringend notwendige Reha-Kur strikt ab.
Steuerrecht
Das zuständige Finanzamt erkennt die steuerlich geltend gemachten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht an.
Strafrecht
Eine unberechtigte Anzeige wegen einer angeblichen Beleidigung nach einem Missverständnis erfordert einen teuren Strafverteidiger.
Opferrechtsschutz
Nach einem Übergriff auf offener Straße sollen Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen den Täter durchgesetzt werden.
Im Beruf entsteht Streit meist um Kündigung, Abmahnung, Abfindung und Zeugnis – also dort, wo das Einkommen auf dem Spiel steht.
Der Beitragsanteil für den Arbeits-Rechtsschutz zählt zu den Werbungskosten und lässt sich in der Einkommensteuererklärung absetzen. Sechs typische Streitfälle:
Kündigung
Nach langjähriger Betriebszugehörigkeit erfolgt eine betriebsbedingte Kündigung. Eine Kündigungsschutzklage ist unumgänglich.
Arbeitszeugnis
Das finale Arbeitszeugnis enthält versteckte negative Bewertungen, welche das zukünftige berufliche Fortkommen blockieren.
Gehaltsstreit
Der Arbeitgeber verweigert die Auszahlung von geleisteten Überstunden sowie des vertraglich vereinbarten Weihnachtsgeldes.
Abmahnung
Eine unberechtigte schriftliche Abmahnung wegen eines angeblichen Fehlverhaltens soll gerichtlich aus der Akte entfernt werden.
Aufhebung
Die Chefetage drängt zur schnellen Unterschrift eines Aufhebungsvertrags zu unfairen Konditionen unter Androhung einer Sperre.
Disziplinarrecht
Einem Angestellten im öffentlichen Dienst wird fälschlicherweise ein Dienstvergehen vorgeworfen, was ein Verfahren einleitet.
Rund um die eigene Wohnung geht es meist um Nebenkosten, Mängel, Kündigung und Streit mit den Nachbarn – als Mieter wie als selbstnutzender Eigentümer.
Versichert ist das selbst bewohnte Objekt; wer vermietet, braucht den Vermieter-Rechtsschutz. Sechs typische Streitfälle:
Mieterhöhung
Der Vermieter fordert eine drastische Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete, die weit über dem örtlichen Mietspiegel liegt.
Nebenkosten
Die jährliche Betriebskostenabrechnung weist fehlerhafte Posten für Gartenarbeit und nicht nachvollziehbare Heizkosten auf.
Eigenbedarf
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erweist sich als vorgeschoben, da die Wohnung direkt danach teurer neu vermietet werden soll.
Nachbarschaft
Anhaltender Lärm, unzulässige Grillabende oder überhängende Äste führen zu einer dauerhaften rechtlichen Auseinandersetzung.
Mietmängel
Trotz rechtzeitiger Meldung von massivem Schimmelbefall im Badezimmer reagiert die Hausverwaltung nicht auf die Fristsetzungen.
Kaution
Nach dem mängelfreien Auszug behält der einstige Vermieter die Mietkaution ohne Angabe von rechtlichen Gründen dauerhaft ein.
Im Straßenverkehr geht es meist um die Schadensregulierung nach einem Unfall, um Bußgeld- und Führerscheinverfahren und um Streit beim Autokauf.
Versichert sind Sie als Fahrer, Halter, Fahrgast, Radfahrer und Fußgänger. Sechs typische Streitfälle:
Autokauf
Ein privat gekaufter Gebrauchtwagen entpuppt sich als Unfallwagen, obwohl im Kaufvertrag die Unfallfreiheit garantiert war.
Unfall
Die gegnerische Kfz-Versicherung kürzt nach einem unverschuldeten Auffahrunfall die Kosten für den nötigen Sachverständigen.
Bußgeld
Ein fehlerhafter Bußgeldbescheid wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung erfordert einen Einspruch über den Anwalt.
Werkstatt
Nach der teuren Reparatur der Bremsen streikt die Technik erneut. Die Werkstatt lehnt eine kostenlose Nachbesserung strikt ab.
Führerschein
Aufgrund eines medizinischen Missverständnisses droht die Behörde mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Einspruch wird erhoben.
Strafbefehl
Nach einem leichten Parkplatzrempler ergeht ein Strafbefehl wegen des unberechtigten Vorwurfs einer Fahrerflucht im Verkehr.
Ist Rechtsschutz für den Privatbereich wichtig?
Ja – vor allem wegen des Zeitpunkts der Kosten: Gerichtsgebühren und Vorschüsse werden fällig, bevor jemand geprüft hat, wer im Recht ist.
Wer sie nicht vorstrecken kann oder will, gibt seinen Anspruch auf. Acht Mechanismen entscheiden darüber, wie teuer ein Streit am Ende wird:
Konflikte ohne eigenes Zutun
Ein Rechtsstreit setzt kein eigenes Fehlverhalten voraus. Ein Unfallgegner, ein Arbeitgeber, ein Nachbar oder ein Onlinehändler kann Sie in ein Verfahren ziehen, das Monate dauert und Geld kostet – unabhängig davon, ob Sie am Ende recht bekommen.
Änderung der Rechtslage
Was heute rechtens ist, kann morgen anders bewertet werden. Neue Gesetze und Urteile der obersten Gerichte verschieben laufend, welche Vertragsklausel wirksam ist, welche Kündigung hält und welcher Anspruch besteht. Wer sich auf eine ältere Auskunft verlässt, steht im Streitfall womöglich mit einer überholten Rechtsauffassung da – ohne es zu ahnen.
Gegner mit Rechtsabteilung
Arbeitgeber, Versicherer, Vermieter und Behörden haben Juristen im Haus oder eine Kanzlei unter Vertrag. Für sie ist ein Verfahren Routine und eingeplant, für Sie ein einmaliges finanzielles Risiko. Diese Ungleichheit entscheidet viele Konflikte, bevor sie überhaupt vor Gericht kommen – weil die eine Seite den längeren Atem hat.
Fälligkeit der Gerichtskosten
Die Gerichtsgebühren sind mit Einreichung der Klage fällig – und erst nach ihrer Zahlung wird die Klage der Gegenseite überhaupt zugestellt. Wer nicht vorstrecken kann, dessen Verfahren beginnt schlicht nicht. Hinzu kommt, dass auch der eigene Anwalt einen Vorschuss verlangen darf, bevor er tätig wird.
Im Rahmen der Deckungszusage trägt die Versicherung diese Vorschüsse, sodass Sie für den Verfahrensbeginn nichts vorlegen müssen.
Vorschusspflicht für Beweismittel
Wer etwas beweisen muss, muss es auch vorfinanzieren: Das Gericht ordnet ein Gutachten oder die Ladung von Zeugen erst an, wenn der Vorschuss eingezahlt ist. Bleibt er aus, unterbleibt die Beweisaufnahme – und der Prozess geht verloren, obwohl die eigene Position richtig war.
Gutachten sind dabei häufig der teuerste Einzelposten eines Verfahrens; bei Bau-, Medizin- oder Schadensfragen liegen sie schnell im vierstelligen Bereich.
Kostenlast & Insolvenzrisiko
Wer verliert, zahlt zweimal: die eigenen Kosten und die des gegnerischen Anwalts. Das lässt sich noch einkalkulieren – die eigentliche Falle liegt woanders.
Auch ein gewonnener Prozess kann teuer bleiben. Ist die Gegenseite zahlungsunfähig, lässt sich der Kostenerstattungsanspruch nicht durchsetzen: Anwalts- und Gerichtskosten bleiben bei Ihnen, trotz Urteil zu Ihren Gunsten.
Zweite Instanz, doppelte Kosten
Ein Urteil in der ersten Instanz beendet den Streit nicht zwingend. Legt die Gegenseite Berufung ein, fallen Anwaltsgebühren erneut an und die Gerichtsgebühren steigen – die Kosten des Verfahrens können sich dadurch nahezu verdoppeln.
Über die Berufung entscheiden Sie nicht selbst; Sie werden in die zweite Instanz hineingezogen.
Prozesskostenhilfe hilft nicht allen
Prozesskostenhilfe gibt es nur bei geringem Einkommen und Vermögen, und das Gericht prüft zusätzlich die Erfolgsaussichten. Wer knapp über der Grenze liegt, trägt die Kosten vollständig selbst. Und auch bewilligte Prozesskostenhilfe ist häufig nur eine Stundung: Sie kann in Raten zurückgefordert werden, wenn sich die finanziellen Verhältnisse bessern.
Für wen ist Privatrechtsschutz geeignet?
Geeignet ist die Versicherung für jeden, der Verträge schließt, arbeitet, wohnt und am Straßenverkehr teilnimmt. Welche Variante passt, entscheidet dabei weniger das Alter als die Erwerbssituation.
Angestellte, Selbstständige, Rentner und Studierende werden unterschiedlich eingestuft. Partner und Kinder lassen sich mitversichern – aus der Singlepolice wird dann ein Familienrechtsschutz. Für wen welche Variante gilt:
Privatpersonen & Familien
Der Baustein Privat ist die Grundlage jedes Vertrags und deckt die Risiken des täglichen Lebens ab – vom Online-Kauf über den Handwerker bis zur Auseinandersetzung mit einer Behörde. Eingeschlossen ist die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Fahrgast, Radfahrer oder etwa auf dem E-Scooter.
Für Familien lohnt sich die Familiendeckung: Sie schließt den Partner ein, Kinder sind ohnehin mitversichert. Die Bausteine Beruf, Wohnen und Verkehr kommen nach Bedarf dazu.
Arbeitnehmer & Beamte
Wer angestellt ist oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, ergänzt den Baustein Beruf. Er greift bei Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Abfindung und Streit um Arbeitszeit oder Vergütung – bei Beamten und Soldaten auch gegenüber dem Dienstherrn.
Der Beitragsanteil für diesen Baustein zählt zu den Werbungskosten und lässt sich in der Einkommensteuererklärung absetzen.
Selbstständige im Privatbereich
Auch Selbstständige und Freiberufler können diesen Schutz abschließen – er sichert dann ihren privaten Lebensbereich ab, also alles außerhalb der Firma: Wohnen, Verkehr, private Verträge, Steuer- und Sozialrecht.
Nicht abgedeckt ist die berufliche Tätigkeit selbst. Streit mit Auftraggebern, Mitarbeitern oder dem Finanzamt über betriebliche Sachverhalte gehört in einen Firmen-Rechtsschutz. Beides lässt sich nebeneinander führen.
Rentner, Studierende & Nicht Erwerbstätige
Wer nicht mehr oder noch nicht erwerbstätig ist, braucht den Baustein Beruf in der Regel nicht – der Beitrag fällt entsprechend niedriger aus. Der private Bereich, Wohnen und Verkehr bleiben unverändert wichtig; im Ruhestand kommen häufig Auseinandersetzungen mit Behörden, Krankenkassen und Pflegekassen hinzu.
Studierende bleiben über den Vertrag der Eltern mitversichert, auch mit eigener Wohnung am Studienort. Maßgeblich ist allein, dass sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebenspartnerschaft leben und noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit gegen Entgelt aufgenommen haben. Wer nach dem Berufseinstieg ein Studium beginnt, ist davon nicht mehr erfasst und braucht einen eigenen Vertrag.
Wer ist im Privatrechtsschutz mitversichert?
Versichert sind Sie selbst und, je nach Deckung, Ihr Partner sowie Ihre Kinder – ab der Komfort-Variante zusätzlich alle Verwandten, die in Ihrem Haushalt leben und dort gemeldet sind.
Wer genau dazugehört, hängt von zwei Dingen ab: ob Sie eine Single- oder eine Familiendeckung gewählt haben und welche Variante Ihrem Vertrag zugrunde liegt.
Wer zur Deckung gehört
Mit der Singledeckung sind Sie und Ihre minderjährigen Kinder geschützt. Die Familiendeckung schließt zusätzlich Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Partner oder den mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ein – Letzteren, sofern er an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt ist.
Ab der Komfort-Variante kommt eine Erweiterung hinzu, die den Unterschied zum Einsteigertarif ausmacht: Mitversichert sind dann auch alle Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben und mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Partner verwandt oder verschwägert sind, sofern sie an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind. Ausdrücklich eingeschlossen ist die Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus.
Das erfasst zwei Fälle, an die kaum jemand denkt: das erwachsene Kind, das nach dem Berufsstart weiter zu Hause wohnt, und die Mutter im Obergeschoss. Zieht eine mitversicherte Person im direkten Übergang in eine Pflegeeinrichtung, bleibt der Schutz bestehen. Im Kompakt-Tarif gibt es diese Erweiterung nicht.
Volljährige Kinder
Erwachsene Kinder bleiben mitversichert, solange sie unverheiratet sind und nicht in einer Lebenspartnerschaft leben – unabhängig davon, wo sie wohnen. Die Grenze ist nicht das Alter und auch nicht das Ende der Ausbildung, sondern der Berufseintritt: Der Schutz endet, sobald das Kind erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen Entgelt ausübt oder sich selbstständig macht.
Studierende bleiben damit auch mit eigener Wohnung am Studienort über den Vertrag der Eltern versichert.
Im Straßenverkehr
Im Verkehrsbereich sind darüber hinaus alle berechtigten Fahrer und Insassen der Fahrzeuge mitversichert, die auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind – ebenso bei einem vorübergehend angemieteten Fahrzeug. Berechtigt ist, wer das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.
Wann sollten Sie Ihre private Rechtsschutzversicherung abschließen?
So früh wie möglich – am besten dann, wenn nichts anliegt. Versichert sind nur Fälle, die nach Vertragsbeginn entstehen; wer erst abschließt, wenn sich ein Konflikt abzeichnet, steht ohne Schutz da.
Weil zusätzlich für einige Leistungsarten Wartezeiten gelten, schützt nur ein vorausschauender Abschluss vor einer Lücke. Vier Punkte entscheiden über den richtigen Zeitpunkt:
Vor dem Streit, nicht danach
Maßgeblich ist nicht, wann Sie von einem Problem erfahren, sondern wann der auslösende Verstoß oder das auslösende Ereignis stattgefunden hat. Ein Kündigungsschreiben, das gestern im Briefkasten lag, lässt sich heute nicht mehr versichern.
Das gilt auch für Konflikte, die sich erst anbahnen: Sobald absehbar ist, dass es Streit gibt, ist der Zeitpunkt verpasst.
In ruhigen Phasen abschließen
Der beste Moment ist der, in dem nichts los ist – kein offener Streit, keine angekündigte Kündigung, keine laufende Prüfung durch eine Behörde. Dann laufen auch die Wartezeiten ab, ohne dass es jemandem wehtut.
Wer dagegen abschließt, weil gerade etwas im Raum steht, zahlt Beiträge für einen Fall, der nicht gedeckt ist.
Wartezeiten einplanen
Ein Teil der Leistungen greift ab dem ersten Tag: der Schadenersatz-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, der Verkehrsbereich und die Mediation. Ohne Wartezeit heißt dabei: sofort versichert – allerdings nur für Fälle, die nach Vertragsbeginn entstehen.
Zwei Leistungen gehen darüber hinaus. Die telefonische Erstberatung JuraTel® und die Online-Vertragsprüfung JuraCheck® lassen sich auch rückwirkend nutzen, also selbst dann, wenn die Sache bereits läuft. Wer unsicher ist, wie er dasteht, bekommt so noch eine anwaltliche Einschätzung – die Kostenübernahme für das Verfahren selbst ersetzt das nicht.
Für die übrigen Bereiche gelten drei, sechs, zwölf oder sechsunddreißig Monate. Welche Frist für welchen Baustein gilt und wo die Varianten sich unterscheiden, steht in der Sektion „Welche Wartezeit hat der Privatrechtsschutz?".
Bei Veränderungen im Leben
Ein neuer Job, ein Umzug, das erste eigene Auto, eine Familiengründung: Solche Wechsel bringen neue Risiken mit sich, und die passenden Bausteine sollten vorher dazukommen – nicht, wenn der erste Streit da ist.
Dasselbe gilt beim Wechsel von einem anderen Versicherer: Achten Sie auf einen nahtlosen Übergang, damit zwischen altem und neuem Vertrag keine Lücke entsteht.
Worin unterscheidet sich der Privatrechtsschutz von anderen Versicherungen?
Die übrigen Policen im Haushalt ersetzen Schäden. Der Rechtsschutz bezahlt den Weg zum Recht – auch dann, wenn gar kein Schaden entstanden ist, sondern nur Streit.
Häufig wird angenommen, Haftpflicht, Hausrat oder die Kfz-Versicherung deckten rechtliche Auseinandersetzungen bereits mit ab. Wo die Grenzen verlaufen, zeigen die vier folgenden Fälle.
Private Haftpflichtversicherung
Abwehr statt Angriff: Die Haftpflicht springt ein, wenn ein anderer Schadenersatz von Ihnen verlangt. Sie prüft die Forderung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und trägt dabei auch die Kosten eines Prozesses – das ist der sogenannte passive Rechtsschutz.
Umgekehrt hilft sie nicht. Wollen Sie selbst Schadenersatz durchsetzen, etwa nach einem Sturz auf einem ungeräumten Gehweg, ist das kein Haftpflichtfall. Genau dort beginnt der Rechtsschutz.
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Sache statt Streit: Diese Policen ersetzen beschädigtes Eigentum – nach Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch. Sie zahlen für den Ersatz, nicht für die Auseinandersetzung darüber.
Streiten Sie mit dem Versicherer über die Höhe der Entschädigung, mit dem Handwerker über eine mangelhafte Reparatur oder mit dem Nachbarn über die Ursache, brauchen Sie den Rechtsschutz. Die eine Versicherung stellt die Sache wieder her, die andere Ihre Rechtsposition.
Kfz-Versicherung
Schaden statt Verfahren: Die Kfz-Haftpflicht reguliert, was Sie anderen zufügen, die Kaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug. Beide zahlen für Blech, nicht für Verfahren.
Nicht erfasst sind das Bußgeld- oder Strafverfahren nach einem Unfall, der Streit um den Führerschein und die Durchsetzung eigener Ansprüche gegen einen Unfallgegner, der nicht zahlen will. Dafür ist der Verkehrs-Rechtsschutz da.
Gewerkschaft, Mieterverein und Verbände
Beratung statt Prozesskosten: Verbände beraten ihre Mitglieder und vertreten sie teilweise auch – die Gewerkschaft im Arbeitsrecht, der Mieterverein im Mietrecht. Das löst viele Konflikte früh und kostet wenig.
Zwei Grenzen bleiben: Die Beratung deckt jeweils nur ein Rechtsgebiet ab, und im Verfahren tragen Sie Gerichts-, Gutachter- und im Fall des Unterliegens die gegnerischen Kosten selbst. Beides schließt sich nicht aus – die Mitgliedschaft deckt den Anfang ab, der Rechtsschutz das finanzielle Risiko.
Was kostet ein Prozess ohne Versicherung?
Ein Streit um 10.000 Euro kostet in der ersten Instanz rund 7.200 Euro, eine Schmerzensgeldklage über 40.000 Euro rund 13.000 Euro – Gerichtsgebühren, Anwaltshonorare und Sachverständige zusammengerechnet, fällig unabhängig davon, wer am Ende recht bekommt.
Wie sich diese Summen zusammensetzen, zeigen die beiden Fälle: ein Reisemangel und ein Behandlungsfehler.
Ein Kostenrisiko von circa 7.200 Euro entsteht bei einem Streitwert von 10.000 Euro, wenn nach einer mangelhaften Urlaubsreise und der anschließenden Zahlungsverweigerung rechtliche Ansprüche gegen einen Reiseveranstalter gerichtlich durchgesetzt werden sollen. So setzt sich die Summe zusammen:
Ein Kostenrisiko von circa 13.000 Euro entsteht bei einer Schmerzensgeldforderung von 40.000 Euro, wenn nach einem ärztlichen Kunstfehler Ansprüche gegen einen Mediziner oder eine Klinik durchgesetzt werden sollen.
Die folgende Aufstellung zeigt die detaillierte Kostenstruktur für ein solches Verfahren in der ersten Instanz:
Hinweis: Die Vergütung von Rechtsanwälten sowie die Gerichtskosten unterliegen den verbindlichen Vorgaben des RVG und GKG. Zur Kalkulation Ihres persönlichen Kostenrisikos anhand einer konkreten Forderungssumme steht Ihnen unser interaktiver Prozesskostenrechner zur Verfügung.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
Was kostet eine private Rechtsschutz-Versicherung?
Der Privatrechtsschutz beginnt bei 17,33 Euro im Monat. Ein einziger Rechtsstreit kostet dagegen schnell mehrere tausend Euro – mehr als Jahre an Beiträgen.
Wie hoch Ihr Beitrag ausfällt, hängt von den gewählten Bausteinen, der Variante und der Selbstbeteiligung ab. Der Baustein Privat ist die Grundlage und immer enthalten; darauf lassen sich Wohnen, Arbeit und Verkehr frei kombinieren.
Die Tarifvariante gilt danach einheitlich für das gesamte Paket. Wer sich für Komfort entscheidet, hat Komfort in allen gewählten Bausteinen — eine Mischung aus Kompakt beim Wohnen und Premium beim Verkehr ist nicht vorgesehen.
Was leistet die Privatrechtsschutzversicherung in der Praxis?
Die Versicherung übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht, Gutachter, Zeugen und Vollstreckung in jeder Phase eines Rechtsstreits — von der ersten Beratung über das Verfahren bis zur Durchsetzung des Urteils. Erstattet wird die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Der folgende Überblick zeigt, welche Kosten in welcher Phase übernommen werden.
Erstberatung und außergerichtliche Klärung
Liegt ein Rechtsfall vor, ist er oft nach einem Gespräch erledigt. Beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts dann auf Rat, Auskunft oder ein Gutachten, werden je Versicherungsfall bis zu 250 Euro übernommen.
Ist der Fall damit abgeschlossen, wird im Komfort und im Premium zusätzlich keine Selbstbeteiligung abgezogen — im Kompakt schon. Für Fragen, bevor überhaupt ein Streit entsteht, ist die telefonische Erstberatung da.
Anwalts- und Gerichtskosten im Verfahren
Übernommen wird die gesetzliche Vergütung eines Anwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts ansässig ist oder wäre. Beauftragen Sie mehrere Anwälte oder wechseln Sie die Kanzlei, werden die Mehrkosten nicht getragen.
Wohnen Sie mehr als 100 Kilometer vom zuständigen Gericht entfernt, kommen die Kosten eines Verkehrsanwalts hinzu, der den Schriftverkehr führt — allerdings nur in der ersten Instanz und nicht im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Disziplinarverfahren.
Sachverständige, Zeugen und Übersetzungen
Die Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger werden ebenso übernommen wie Entschädigungen für Zeugen. Bei einem Verfahren im Ausland kommen die notwendigen Übersetzungskosten hinzu.
Kosten der Gegenseite, wenn Sie unterliegen
Verlieren Sie den Prozess, tragen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite nicht selbst. Bei einem Vergleich wird anteilig abgerechnet: Erreichen Sie 80 Prozent dessen, was Sie gefordert haben, werden 20 Prozent der Kosten übernommen — der Teil, den Sie nicht durchsetzen konnten.
Strafkaution als zinsloses Darlehen
Droht Untersuchungshaft, wird die Kaution als zinsloses Darlehen bereitgestellt — im Inland wie im Ausland. Das Geld ist damit sofort verfügbar, ohne dass Sie es aufbringen müssen.
Zwangsvollstreckung
Ein Urteil nützt wenig, wenn niemand zahlt. Übernommen werden die Kosten der Zwangsvollstreckung bis zur dritten Maßnahme je Vollstreckungstitel, sofern sie innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft eingeleitet wird.
Was bekomme ich präventiv, auch ohne dass ein Streit vorliegt?
Der größte Teil dieser Leistungen wird genutzt, wenn noch nichts passiert ist: ein Anruf vor der Unterschrift, ein geprüfter Vertrag, ein Musterschreiben, ein Gespräch statt eines Verfahrens. Sie stehen ab dem ersten Tag zur Verfügung, ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung.
Alle folgenden Hilfen sind in allen drei Tarifen enthalten.
Telefonische Erstberatung
Ein Anruf genügt, um zu klären, ob Sie überhaupt im Recht sind und was der nächste Schritt wäre. Die Beratung erfolgt durch einen Anwalt, gilt für jedes Rechtsgebiet und ist unbegrenzt oft nutzbar. Wie das im Einzelnen abläuft, steht auf der Seite zur telefonischen Erstberatung.
Online-Dokumentenprüfung
Verträge und Arbeitszeugnisse werden vor der Unterschrift geprüft, nicht nach dem Streit — Mietvertrag, Kaufvertrag, Aufhebungsvertrag, Zeugnis. Sie laden das Dokument hoch und erhalten eine juristische Einschätzung zurück. Mehr dazu auf der Seite zur Online-Dokumentenprüfung.
Online Dokumenten-Center
Über 1.000 geprüfte Musterschreiben und Musterverträge zum Herunterladen — Kündigung, Widerruf, Mängelrüge, Mahnung. Wer selbst formuliert, macht Fehler, die später teuer werden; ein geprüftes Muster verhindert das. Zur Übersicht: Online Dokumenten-Center.
Private Mediationsverfahren
Nicht jeder Konflikt gehört vor Gericht — schon gar nicht der mit dem Nachbarn, dem Bruder oder dem Vermieter, den man danach weiter sieht. Ein neutraler Mediator sucht mit beiden Seiten eine Lösung, die Beziehung bleibt erhalten, und die Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen. Wie eine Mediation abläuft, steht auf der Seite zu den privaten Mediationsverfahren.
Welche Beratungsleistungen sind enthalten?
Ein großer Teil des Privatrechtsschutzes ist Beratung, die greift, bevor überhaupt ein Streit entsteht — mit festem Kostenrahmen und ohne Selbstbeteiligung. Beträge und Zahl der Leistungen wachsen mit dem Tarif. Jedes Akkordeon nennt, ab welchem Tarif und mit welchem Rahmen die Leistung gilt.
Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rat und Auskunft durch Anwalt oder Notar, wenn sich Ihre Rechtslage ändert — ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung.
Beispiel: die Frage, ob eine überschuldete Erbschaft besser ausgeschlagen wird.
Wird der Anwalt außergerichtlich tätig: Kompakt 250 € / Komfort 500 € / Premium 1.000 € je Fall.
Unterhaltssachen
Erweiterte außergerichtliche Beratung in Unterhaltsfragen.
Kompakt — / Komfort 500 € / Premium 1.000 €.
Patienten- und Sorgerechtsverfügung inkl. Organspendeausweis
Anwaltlicher Rat bei Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung oder Organspendeausweis — auf Wunsch wird ein spezialisierter Dienstleister benannt, ohne Wartezeit.
Kompakt 500 € / Komfort 500 € / Premium 500 € je Kalenderjahr.
Betreuungsverfahren
Hilfe, wenn Eltern oder nahe Verwandte unter Betreuung gestellt werden sollen oder die Betreuung selbst übernommen werden soll.
Kompakt 250 € / Komfort 1.000 € / Premium unbegrenzt.
Wartezeit: im Kompakt 3 Monate, ab Komfort keine.
Elterngeld
Für allgemeine Fragen zum Elterngeld wird auf Wunsch ein spezialisierter Dienstleister benannt; für die Beratung im Einzelfall.
Kompakt 250 € / Komfort 250 € / Premium 250 € (je Kalenderjahr)
Gesetzliche Rente
Ebenso für Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung:
Kompakt 250 € / Komfort 250 € / Premium 250 € (je Kalenderjahr.)
Urheberrechts-Abmahnungen im Internet
Anwaltliche Hilfe bei einer Abmahnung, die man als Privatperson erhält. Der Klassiker: ein versehentlich geteiltes, urheberrechtlich geschütztes Video.
Kompakt 250 € / Komfort 500 € / Premium 1.000 € je Kalenderjahr, ohne Wartezeit.
Haustierverfügung
Einmalige juristische Hilfe, um den Verbleib des Haustiers für den Fall der Fälle zu regeln.
Kompakt — / Komfort 250 € / Premium 500 € je Vertragsdauer.
Testament, digitaler Nachlass und Bestattungsverfügung
Einmalige Hilfe bei Erstellung oder Aktualisierung — inklusive des digitalen Nachlasses, an den kaum jemand denkt.
Kompakt — / Komfort — / Premium 500 € je Vertragsdauer."
Ehevertrag
Einmalige Beratung zur Erstellung eines Ehevertrags. Kompakt — / Komfort — / Premium 1.000 € je Vertragsdauer.
Aufhebungsvereinbarungen im Arbeitsrecht
Rechtliche Prüfung, bevor eine Aufhebungsvereinbarung unterschrieben wird.
Kompakt — / Komfort 1.500 € / Premium 5.000 €.
Arbeitsrechtliche Angelegenheiten
Erstes anwaltliches Beratungsgespräch.
Beispiel: eine Abmahnung, die im Verdacht steht, unberechtigt zu sein.
Kompakt — / Komfort — / Premium 250 € je Beratung und 500 € je Kalenderjahr, Wartezeit 3 Monate.
Verbraucherinsolvenz
Erstes Beratungsgespräch im privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren.
Kompakt — / Komfort — / Premium enthalten, ohne Wartezeit.
Insolvenz des Arbeitgebers
Erstes Beratungsgespräch zu den nächsten Schritten, falls der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet.
Kompakt — / Komfort — / Premium enthalten, Wartezeit 3 Monate.
Was ist im Privatrechtsschutz nicht versichert?
Ausgeschlossen sind vor allem das Familien- und Erbrecht, Bauvorhaben, Kapitalanlagen und Streitigkeiten innerhalb des eigenen Vertrags. Für einen Teil davon gibt es Ausnahmen und zubuchbare Bausteine.
Die folgenden fünf Punkte sind die für Privatkunden wichtigsten. Alle Ausschlüsse stehen in § 3 der ARB 2026 ab Seite 36; maßgeblich für Ihren Vertrag ist immer der Bedingungstext.
Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Ausschluss: Streitigkeiten aus diesen Rechtsgebieten sind vom allgemeinen Rechtsschutz ausgenommen (§ 3 Absatz 2 h). Der Grund ist wirtschaftlicher Natur: Scheidungen und Erbauseinandersetzungen betreffen kalkulierbar viele Verträge und ließen sich sonst nicht bezahlbar versichern.
Versicherbar: Es gibt jedoch drei Wege hinein: den Beratungs-Rechtsschutz, der eine anwaltliche Erstberatung in diesen Fragen abdeckt, den zubuchbaren Ehe- und Unterhaltsrechtsschutz für die Vertretung in Scheidungs- und Unterhaltssachen sowie den Erb-Rechtsschutz im Premium-Tarif.
Bauen, Baugrundstücke und deren Finanzierung
Ausschluss: Nicht versichert sind Streitigkeiten rund um den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll, um die Planung und Errichtung eines Gebäudes und um genehmigungs- oder anzeigepflichtige bauliche Veränderungen (§ 3 Absatz 1 d).
Wichtig: Im Premium-Tarif gibt es dafür den Bauherren-Rechtsschutz, wenn der Baustein Wohnen versichert ist: bis 10.000 Euro pro Vertragslaufzeit, nach sechs Monaten Wartezeit, für Streit mit Bauträger, Handwerker, Architekt oder Bauantragsbehörde. Ausgenommen bleiben die Finanzierung des Vorhabens und die Beteiligung an Immobilienfonds.
Kapitalanlagen
Ausschluss: Streit um Erwerb, Verkauf, Verwaltung und Finanzierung von Kapitalanlagen ist grundsätzlich ausgeschlossen (§ 3 Absatz 2 f) – auch bei strafrechtlichen Vorwürfen, etwa dem Verdacht eines vorgetäuschten Anlagegeschäfts.
Versicherbar: Ab der Komfort-Variante gilt das nicht für Aktien und Rentenwerte, einzeln oder im Fonds gekauft: Dafür besteht Versicherungsschutz bis 10.000 Euro je Anlagefall, im Premium-Tarif bis 20.000 Euro.
Ausnahmen: Nicht als Kapitalanlage gelten ohnehin die selbst genutzte Immobilie, Güter zum eigenen Gebrauch, Giro-, Spar-, Fest- und Tagesgeldkonten, Sparverträge, Lebens- und Rentenversicherungen sowie steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte. Wer darüber streitet, ist in jeder Variante versichert.
Streit im eigenen Vertrag
Ausschluss: Wer gemeinsam versichert ist, kann nicht gegeneinander versichert sein. Ausgeschlossen sind deshalb Auseinandersetzungen zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Vertrags sowie zwischen mitversicherten Personen und gegen Sie selbst (§ 3 Absatz 3 a). Dasselbe gilt für Streitigkeiten unverheirateter Lebenspartner, die mit der Partnerschaft zusammenhängen – auch nach deren Ende.
Ausnahme: der optionale Rechtsschutz in Ehesachen
Vorsätzliche Straftaten
Ausschluss: Im Zivilrecht besteht kein Schutz, wenn Sie den Fall durch eine vorsätzliche und rechtswidrige Handlung selbst herbeigeführt haben (§ 3 Absatz 4). Im Strafrecht entscheidet dagegen der Vorwurf – und der Tarif.
Ausnahme: Im Kompakt-Tarif ist die Verteidigung versichert, wenn die Tat auch fahrlässig begangen werden kann und Ihnen fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können – etwa Beleidigung, Diebstahl oder gefährliche Körperverletzung –, sind nicht versichert.
Erweitert: Ab der Komfort-Variante schließt der erweiterte Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige diese Lücke: Versichert ist dann auch die Verteidigung gegen den Vorwurf eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens. Endet das Verfahren mit einem rechtskräftigen Strafbefehl, den Sie bis zum Abschluss des Zwischenverfahrens akzeptieren, bleibt der Schutz selbst bei einer Verurteilung bestehen.
Wichtig: Nicht versichert bleibt in jeder Variante der Vorwurf eines Verbrechens – also einer Stra
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Alle Leistungsbeschreibungen zum Nachlesen und Herunterladen — dieselben Dokumente, die auch Ihrem Vertrag zugrunde liegen. Wer vor dem Abschluss ins Detail gehen möchte, findet hier jede Regelung im Wortlaut.
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Welche Wartezeit hat der Privatrechtsschutz?
Der private Rechtsschutz kennt fünf Wartezeit-Stufen: keine, drei Monate, sechs Monate, ein Jahr und drei Jahre — je nach Leistungsart. Die meisten Leistungen greifen sofort, darunter Schadenersatz-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz sowie alle telefonischen Services. Die längste Frist von drei Jahren betrifft nur Scheidung und Studienplatzklage.
Zwei Leistungen lassen sich sogar rückwirkend nutzen: die telefonische Erstberatung JuraTel® und die Dokumentenprüfung JuraCheck®.
Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Vertrag muss bestehen, der Versicherungsbeginn erreicht und die jeweilige Wartezeit abgelaufen sein, bevor der Rechtsstreit entsteht — nicht erst, wenn er auffällt.
Ohne Wartezeit
Keine Wartezeit gilt z. B. im Ordnungswidrigkeiten-, Straf- und Schadenersatzrechtsschutz. Ab Komfort entfällt sie auch für Sozial- und Steuerrechtsschutz.
Drei Monate
Drei Monate gelten für Arbeits-, Wohnungs- und Verwaltungsrechtsschutz in Komfort und Premium, für Vertragsrechtsschutz nur im Komfort. Im Kompakt auch Steuerrecht.
Sechs Monate
Im Kompakt gilt diese Frist für Arbeits-, Wohnungs- und Vertragsrechtsschutz. Zudem greift sie für den Bauherren-Schutz, der nur im Premium enthalten ist.
12 Monate
Zwölf Monate gelten für den Unterhaltsrechtsschutz und für das private Erbrecht, etwa im Streit mit Miterben oder bei der Anfechtung eines Testaments.
36 Monate
Drei Jahre gelten für den Scheidungsrechtsschutz vor deutschen Familiengerichten sowie für die Studienplatzklage, die nur im Premium enthalten ist.
Sofortschutz
Sofort verfügbar sind Anwalts-Chat und telefonische Erstberatung. Beide sind wie die Dokumentenprüfung JuraCheck® auch für laufende Fälle rückwirkend nutzbar.
Wartezeiten sorgen dafür, dass der Rechtsschutz für unvorhersehbare Konflikte einsteht und nicht für solche, die bei Vertragsabschluss bereits absehbar waren. Das hält die Beiträge für alle Versicherten stabil und kalkulierbar.
Wie lang die Frist ist, hängt vom Rechtsgebiet und von der Tariflinie ab. Viele Serviceleistungen greifen dagegen schon ab dem ersten Tag nach Vertragsabschluss.
Die folgenden Begriffe helfen, die zeitliche Funktionsweise der Absicherung einzuordnen:
Wie können Sie Ihre Versicherung abschließen?
Der Weg zum Vertrag: Mit dem Onlinerechner stellen Sie Bausteine und Tarif Ihrer Absicherung in wenigen Schritten selbst zusammen. Sie laden Ihr persönliches Angebot samt Leistungsvergleich von Kompakt, Komfort und Premium als PDF herunter und schließen Ihren Rechtsschutz direkt online ab — kontaktlos, von zu Hause oder im Büro.
SSL-Verschlüsselung:
Ein zertifizierter Datentransfer schützt Ihre persönlichen Daten und Bankverbindungen bei der Übermittlung zuverlässig vor dem Zugriff Dritter.
Gesetzliches Widerrufsrecht:
Nach dem Abschluss haben Sie 14 Tage Zeit, in Textform und ohne Begründung zu widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen die Police und alle Bedingungen vollständig vorliegen.
Versicherung online abschließen
Mit dem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.
Versicherung telefonisch abschließen
Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner. Egal, ob Sie Ihre Versicherung lieber online oder telefonisch abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Erhalten Sie auch nach Vertragsabschluss wertvolle Navigationshilfe und Unterstützung bei Fragen zur Abwicklung. Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie uns einfach an ...
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
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Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
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FAQ: Häufige Fragen zum Privatrechtsschutz!
Rechtliche Konflikte im Privatleben können Streitwerte in existenzbedrohender Höhe erreichen und entstehen oft völlig unvorhersehbar. Die folgenden Antworten klären die wichtigsten Praxisfragen zur Anwendung und zum Umfang des Versicherungsschutzes auf Basis der geltenden Bedingungen.
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Ist ein bereits bestehender Streit noch versicherbar?
In der Regel nicht. Versichert sind nur Fälle, deren Ursache nach Vertragsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit liegt. Ein bereits absehbarer Konflikt hat seinen Ursprung meist vor dem Vertrag und ist deshalb nicht versichert.
Eine Ausnahme gibt es für Bestandskunden: Wer dasselbe Risiko seit mindestens drei Jahren ununterbrochen versichert hat und die Beiträge gezahlt hat, ist auch dann geschützt, wenn die Ursache vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit liegt — vorausgesetzt, der Fall wird erst nach Ablauf dieser drei Jahre erstmals bekannt. Für den Bauherren-Rechtsschutz gilt das nicht.
Wann sollte die Versicherung abgeschlossen werden?
Der Abschluss sollte so früh wie möglich erfolgen. Der Versicherungsschutz muss grundsätzlich bestehen, bevor der erste Verstoß gegen Rechtspflichten eintritt. Da für viele Bereiche (z. B. Arbeit oder Wohnen) Wartezeiten gelten, ist ein rechtzeitiger Vorsorgeschutz essenziell. Ein rückwirkender Schutz für bereits laufende Streitigkeiten ist nicht möglich.
Welche Streitfälle treten in der Praxis am häufigsten auf?
Statistisch bilden das Vertrags-, Verkehrs- und Arbeitsrecht die Schwerpunkte. Häufige Beispiele sind Differenzen um mangelhafte Kaufobjekte, Kündigungsschutzklagen sowie Konflikte aufgrund von Mieterhöhungen. Auch die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Unfällen sowie Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden oft in Anspruch genommen.
Zahlt der Rechtsschutz bei einer Scheidung?
Nur mit dem passenden Baustein. Das Scheidungsverfahren selbst ist im Standard-Privatrechtsschutz nicht enthalten — dafür braucht es den zusätzlichen Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz. Dieser hat mit drei Jahren die längste Wartezeit im Vertrag: Wer ihn erst wählt, wenn die Trennung ansteht, ist nicht versichert.
Unabhängig davon gibt es in jedem Tarif eine anwaltliche Erstberatung im Familien- und Trennungsrecht mit festem Kostenrahmen — sie hilft, die eigene Lage einzuschätzen, deckt aber nicht die Kosten eines Gerichtsverfahrens.
Wer ist im Privattarif mitversichert?
In der Single-Deckung besteht Schutz für den Versicherungsnehmer sowie für minderjährige Kinder. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern sie unverheiratet sind und noch keine dauerhafte Erwerbstätigkeit aufgenommen haben. Der Familientarif erweitert diesen Schutz auf den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner sowie auf Verwandte im gleichen Haushalt (ab Linie Komfort).
Besteht weltweiter Versicherungsschutz?
Ja, bei Auslandsreisen bis zu einer Dauer von zwölf Monaten besteht weltweiter Schutz. Während die Deckungssumme im Kompakt-Tarif begrenzt ist, besteht in den Linien Komfort und Premium unbegrenzter Schutz. Dies schließt auch private Verträge ein, die über das Internet mit ausländischen Vertragspartnern abgeschlossen werden.
Übernimmt die Versicherung auch die Kosten der Gegenseite?
Ja. Im versicherten Rechtsschutzfall werden die Anwalts- und Gerichtskosten des Prozessgegners getragen, sofern eine gerichtliche Verpflichtung zur Erstattung dieser Kosten nach den gesetzlichen Sätzen (RVG) besteht.
Gibt es eine freie Anwaltswahl?
Es besteht das Recht, für die gerichtliche Wahrnehmung der Interessen einen zugelassenen Rechtsanwalt frei zu wählen. Bei Nutzung der Flex-Tarife kann eine vereinbarte Selbstbeteiligung entfallen, wenn die Wahl auf einen Anwalt aus dem spezialisierten Partnernetzwerk fällt.
Gibt es Unterstützung bei der Beilegung von Konflikten ohne Gericht?
Die außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation ist ein zentraler Bestandteil des Schutzes. Qualifizierte Mediatoren unterstützen dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor ein Rechtsstreit eskaliert. Dieser Service steht in den versicherten Bereichen ohne Wartezeit zur Verfügung. Zudem bietet das 24-Stunden-Anwaltstelefon eine sofortige telefonische Erstberatung in allen Rechtsgebieten – auch in nicht mitversicherten –, soweit die Frage ohne Einsicht in Akten oder Unterlagen beantwortet werden kann.
Wie hilft der Rechtsschutz bei digitalem Betrug oder Cyber-Mobbing?
Durch optionale Zusatzbausteine für das digitale Leben (web@ktiv) erfolgt Unterstützung bei Identitätsmissbrauch, Betrug beim Online-Banking oder bei rechtlichen Schritten gegen Rufschädigung im Internet. Zudem stehen Services zur Löschung belastender Inhalte zur Verfügung.
Rechtsschutz / Privatrechtsschutz

