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WAS IST SCHEIDUNGS­RECHTS­SCHUTZ? Der Ehe­rechts­schutz, oft auch als Schei­dungs­rechts­schutz be­zeich­net, ist die Ab­si­che­rung Ih­rer An­walts- und Ge­richts­kos­ten bei Schei­dun­gen so­wie Fol­ge­sa­chen vor deut­schen Fa­mi­li­en­ge­rich­ten. Er deckt Be­lan­ge wie Ren­ten­an­sprü­che, Ver­mö­gen oder Sor­ge­recht ab. Nach 36 Mo­na­ten War­te­zeit wer­den oh­ne Selbst­be­tei­li­gung die ge­richt­li­chen Kos­ten bei­der Par­tei­en bis zu 30.000 Eu­ro je Rechts­fall über­nom­men für: FI­NAN­ZI­EL­LE DE­CKUNG DER VER­FAH­RENS­KOS­TEN: Um­fas­sen­de Ab­si­che­rung der Kos­ten, die durch die recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung ent­ste­hen. Dazu zäh­len Ge­büh­ren für Ihre ju­ris­ti­sche Ver­tre­tung, Me­dia­ti­ons­ver­fah­ren sowie Ge­richts- und Gut­ach­ter­kos­ten. SCHEI­DUNG & SCHEI­DUNGS­FOL­GEN: Ab­si­che­rung bei Kon­flik­ten rund um das Schei­dungs­ver­fah­ren und die Ak­ti­ve Durch­set­zung Ih­rer In­ter­es­sen, in­klu­si­ve der Klä­rung von Ren­ten­an­wart­schaf­ten (Ver­sor­gungs­aus­gleich). SOR­GE- & UM­GANGS­RECHT: Um­fas­sen­der Schutz bei Strei­tig­kei­ten über das Auf­ent­halts­be­stimm­ungs­recht oder Be­suchs­re­ge­lun­gen für ge­mein­same Kin­der, um das Kin­des­wohl und die el­ter­li­che Ver­ant­wor­tung fair zu re­geln. VER­MÖ­GENS­AUS­EIN­AN­DER­SET­ZUNG: Der Schutz er­streckt sich auf die Wahr­neh­mung recht­li­cher In­ter­es­sen bei der Auf­tei­lung des Ver­mö­gens (Zu­ge­winn­aus­gleich) und des Haus­rats zur Wah­rung Ih­rer wirt­schaft­li­chen Sub­stanz. TAB 2: RELEVANZ Die Ab­si­che­rung in Ehe­sa­chen ist auf­grund der kon­stant ho­hen Schei­dungs­ra­te in Deutsch­land ei­ne es­sen­zi­el­le Vor­sor­ge. Die Kos­ten bei Schei­dun­gen sind meist sehr hoch, da sie vom Ver­fah­rens­wert ab­hän­gen, der sich aus Ein­kom­men und Ver­mö­gen zu­sam­men­setzt. Oft ent­ste­hen fol­gen­de Ris­i­ken: HOHE VER­FAH­RENS­WER­TE: Die Kos­ten be­rech­nen sich nach dem Ver­fah­rens­wert (3 Mo­nats-Net­to­ein­kom­men + Ver­mö­gen). Da es oft um ex­is­ten­zi­el­le Sum­men geht, ent­ste­hen schnell Pro­zess­kos­ten­ri­si­ken im fünf­stel­li­gen Be­reich. LAN­GE VER­FAH­RENS­DAU­ER: Schei­dungs- und Zu­ge­winn­fra­gen zie­hen sich oft über Mo­na­te oder Jah­re. Die Ver­si­che­rung si­chert den not­wen­di­gen fi­nan­zi­el­len Atem für lang­wie­rige Pro­zes­se. KOS­TEN­RI­SI­KO GUT­ACH­TEN: Ge­richt­lich an­ge­ord­ne­te Be­wer­tungs­gut­ach­ten (z. B. bei Im­mo­bi­li­en) oder psy­cho­lo­gi­sche Gut­ach­ten ver­ur­sa­chen hohe Kos­ten, die ohne Schutz vor­ab selbst zu tra­gen sind. SCHUTZ DES PRI­VAT­VER­MÖ­GENS: Ohne Rechts­schutz müs­sen Pro­zess­kos­ten aus Er­spar­nis­sen fi­nan­ziert wer­den. Die Ver­si­che­rung be­wahrt Ihr Ei­gen­ka­pi­tal vor dem Zu­griff durch hohe Jus­tiz­ge­büh­ren. TAB 3: BEISPIELE In der Pra­xis schützt Sie der Bau­stein als wirt­schaft­li­che Vor­sor­ge, falls ei­ne Ehe trotz des Ehe­ver­spre­chens schei­tert. Er deckt die Kos­ten bei Streit um Ver­mö­gen, Haus­rat oder das Sor­ge­recht und be­wahrt Sie vor dem fi­nan­zi­el­len Ri­si­ko lang­wie­ri­ger ge­richt­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen. NACH­EHE­LI­CHER UN­TER­HALT: Ge­richt­li­che Klä­rung von Un­ter­halts­an­sprü­chen für Part­ner und Kin­der im Rah­men des Schei­dungs­ver­bun­des. SOR­GE- & UM­GANGS­RECHT: Kos­ten­schutz bei Kon­flik­ten um das Auf­ent­halts­be­stimm­ungs­recht oder die Be­suchs­re­ge­lun­gen ge­mein­sa­mer Kin­der. VER­MÖ­GENS­AUS­EIN­AN­DER­SET­ZUNG: Ab­si­che­rung bei Streit um Im­mo­bi­li­en, Kon­ten so­wie beim Zu­ge­winn- und Ver­sor­gungs­aus­gleich. HAUS­RAT & EHE­WOH­NUNG: De­ckung bei Un­ei­nig­keit über die Ver­tei­lung der Ein­rich­tung oder die Nut­zung der bis­her­igen Ehe­woh­nung. TAB 4: KONDITIONEN Die Rah­men­be­din­gun­gen für die­sen Schutz sind klar de­fi­niert, um Ih­nen ei­ne ver­läss­li­che Ab­si­che­rung zu ga­ran­tie­ren. REI­NER GE­RICHTS­KOS­TEN­RECHTS­SCHUTZ: Ver­si­chert ist die Wahr­neh­mung recht­li­cher In­ter­es­sen aus fa­mi­li­en­recht­li­chen An­ge­le­gen­hei­ten vor deut­schen Fa­mi­li­en­ge­rich­ten wegen Schei­dung oder Schei­dungs­fol­ge­sa­chen. KOS­TEN­ÜBER­NAH­ME BEI­DER PAR­TEI­EN: Im Streit­fall über­nimmt die Ver­si­che­rung die ge­richt­li­chen Kos­ten bei­der Par­tei­en bis zu einer Höhe von 30.000 Eu­ro je Rechts­schutz­fall. PER­SO­NEN­KREIS & AUS­SCHLUSS: Schutz er­hal­ten der Ver­si­che­rungs­neh­mer und sein Ehe­gat­te. Nicht­ehe­li­che Le­bens­part­ner und an­dere nicht ver­hei­ra­te­te Per­so­nen sind ex­pli­zit nicht ver­si­cher­bar. WAR­TE­ZEIT & SELBST­BE­TEI­LI­GUNG: Es gilt eine War­te­zeit von 3 Jah­ren (36 Mo­na­te). Eine Selbst­be­tei­li­gung fällt im Rah­men die­ses Bau­steins nicht an.

Was ist Rechtsschutz in Scheidungssachen?

Der Ehe­rechts­schutz, oft auch als Scheidungs­rechts­schutz bezeichnet, ist ein optionaler Zusatz­bau­stein der Privat­rechtsschutz­versicherung. Er übernimmt Anwalts- und Gerichts­kosten für die vollständige Interessen­wahrnehmung vor deutschen Familien­gerichten – ein entscheidender Vorteil gegenüber Markt­standards, die oft lediglich eine Erst­beratung abdecken.


Vergleichbar mit einem Ehe­vertrag dient er als wirt­schaft­liche Vorsorge für den Fall, dass eine Ehe scheitert. Er schützt Sie vor hohen finanziellen Belastungen bei emotional fordernden Auseinander­setzungen um Vermögen, Versorgungs­ausgleich, Hausrat oder das Sorge­recht.

Versichert sind die Anwalts- und Gerichts­kosten bei Scheidungen sowie Folgesachen vor deutschen Familien­ge­richten. Er deckt Belange wie Renten­an­sprüche, Ver­mögen oder Sorge­recht ab. Nach 36 Monaten Warte­zeit werden ohne Selbst­be­tei­li­gung die gericht­lichen Kosten beider Parteien bis zu 30.000 Euro je Rechts­schutz­fall übernommen für:

  • ÜBERNAHME DER VERFAHRENSKOSTEN

    Umfassende Ab­sicherung der Kosten, die durch die recht­liche Aus­ein­ander­setzung ent­stehen. Dazu zählen:


    Rechts­anwalts- und Prozess­kosten: Ver­si­chert ist rein die ge­richt­li­che Wahr­neh­mung recht­li­cher In­ter­es­sen bei Schei­dung o­der Schei­dungs­fol­ge­sa­chen vor deut­schen Fa­mi­li­en­ge­rich­ten.


    Mediation: Er­stattung der Kosten für zer­tifi­zierte Schlich­tungs­ver­fahren zur Er­zielung einer ein­ver­nehm­lichen Lösung.


    Sach­ver­ständige & Zeugen: Deckung der Honorare für ge­richt­lich be­stellte Gut­achter sowie der Ent­schädi­gungen für Zeugen.

  • SCHEIDUNG & SCHEIDUNGSFOLGEN

    Absicherung bei Konflikten rund um das Scheidungs­ver­fahren. Dies umfasst die aktive Durch­setzung eigener Interessen sowie die Abwehr unberechtigter Forde­rungen. Wichtig: Dies gilt für Verfahren vor deutschen Familien­ge­richten, inklusive der Klärung von Renten­an­wart­schaften (Versorgungs­aus­gleich).

  • SORGE- & UMGANGSRECHT

    Umfassender Schutz bei Streitig­keiten über das Sorge­recht oder Um­gangs­rege­lungen für gemeinsame Kinder, sofern diese im Rahmen der Scheidung verhandelt werden. Der Schutz stellt sicher, dass das Kindes­wohl recht­lich geprüft und die elter­liche Verant­wortung fair geregelt wird.

  • VERMÖGEN & ZUGEWINN

    Der Versiche­rungs­schutz erstreckt sich auf die Wahr­nehmung recht­licher Interessen bei der Auf­teilung des gemein­samen Ver­mögens (Zuge­winn­aus­gleich) und des Hausrats. Damit wird sicher­gestellt, dass Ihre wirt­schaft­liche Substanz auch nach der Trennung recht­lich gewahrt bleibt.

Was sind die Vorteile? Die Vorteile einer privaten Rechtsschutzversicherung in Scheidungssachen sind die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Sie Ihre Interessen vor einem deutschen Familiengericht vertreten möchten. Zum Beispiel bei Scheidung oder Scheidungsfolgesachen, damit verbundenem Streit um Rentenansprüche, Vermögen oder Sorgerecht. Durch die Übernahme des Prozesskostenrisikos ermöglicht es Ihnen die Versicherung, Ihre Rechte im sensiblen Familienbereich ohne finanzielle Sorgen durchzusetzen.

Was sind Ihre Vorteile?

Die Vorteile einer privaten Rechtsschutzversicherung in Scheidungssachen sind die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Sie Ihre Interessen vor einem deutschen Familiengericht vertreten möchten. Zum Beispiel bei Scheidung oder Scheidungsfolgesachen, damit verbundenem Streit um Rentenansprüche, Vermögen oder Sorgerecht.


Durch die Übernahme des Prozesskostenrisikos ermöglicht es Ihnen die Versicherung, Ihre Rechte im sensiblen Familienbereich ohne finanzielle Sorgen durchzusetzen.

1

Kostenschutz

Im Streitfall trägt die Rechtsschutz­versicherung die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten für Sie!

2

Rechtssicherheit

Die Versicherung ermöglicht Durchsetzung u. Verteidigung Ihrer Rechte, ohne Angst vor den finanziellen Konsequenzen!

3

 Fachanwälte

Der Rechtsschutz ermöglicht Ihnen Zugang zu qualifizierter juristischer Vertretung durch Fachanwälte!

4

Prävention

Telefonische Erstberatung, Anwalts-Chat, online Vertragsprüfung und Zugang zu rechtssicheren Dokumenten!

5

Service

Mediatoren lösen Streitigkeiten schnell und außergerichtlich. Empfehlungen erfahrener Fachanwälte.

6

Vollstreckung

Kostenübernahme für Vollstreckung, z. B. durch den Gerichtsvollzieher, zur Durchsetzung gewonnener Ansprüche und Titel!

WAS KOSTET EIN SCHEIDUNGS­VER­FAH­REN? Die Kos­ten für An­walt und Ge­richt rich­ten sich nach dem Ver­fah­rens­wert (Drei­mo­nats-Net­to­ein­kom­men bei­der Part­ner). Das wird schnell teu­er: Ein ty­pi­sches Schei­dungs­ver­fah­ren ver­ur­sacht oft Pro­zess­kos­ten von über 8.000 € – pro In­stanz. Oh­ne Rechts­schutz tra­gen Sie die­ses Ri­si­ko al­lein: BE­RECH­NUNG DES VER­FAH­RENS­WERTS Der Wert eines Schei­dungs­ver­fah­rens ent­spricht dem drei­fa­chen Net­to­ein­kom­men bei­der Ehe­part­ner (§ 43 Abs. 2 Fam­GKG). Ver­füg­ba­res Ver­mö­gen kann den Streit­wert zu­sätz­lich er­hö­hen, was die fi­nan­zi­el­le Be­las­tung im Ernst­fall mas­siv stei­gert. KON­KRE­TES KO­STEN­BEI­SPIEL Bei einem ge­mein­sa­men Net­to­ein­kom­men von 6.300 € (2.800 € + 3.500 €) er­gibt sich ein Streit­wert von 18.900 €. In­klu­si­ve Ver­sor­gungs­aus­gleich be­lau­fen sich die Kos­ten für An­wäl­te und Ge­richt be­reits auf ca. 8.527 €. FOL­GE­SA­CHEN & ZU­SATZ­WER­TE Der Ver­fah­rens­wert er­höht sich für jede Fol­ge­sa­che, die im Ver­bund ver­han­delt wird (z. B. Un­ter­halt, Sor­ge­recht oder Zu­ge­winn). Jede die­ser Po­si­tio­nen treibt das Ge­samt­kos­ten­ri­si­ko für bei­de Sei­ten wei­ter in die Höhe. DOP­PEL­TE KO­STEN­DE­CKUNG Eine Be­son­der­heit: Im Schei­dungs­fall über­nimmt die Ver­si­che­rung die ge­richt­li­chen Kos­ten für bei­de Par­tei­en. Dies ist ein ent­schei­den­der Vor­teil, da Ge­richts­ge­büh­ren im Fa­mi­li­en­recht re­gel­mä­ßig zwi­schen den Ehe­leu­ten ge­teilt wer­den.

Was kostet ein Scheidungsverfahren?

Die Kos­ten für An­walt und Ge­richt rich­ten sich nach dem Ver­fah­rens­wert (Drei­mo­nats-Net­to­ein­kom­men bei­der Part­ner). Das wird schnell teu­er: Ein ty­pi­sches Schei­dungs­ver­fah­ren ver­ur­sacht oft Pro­zess­kos­ten von über 8.000 Euro – pro In­stanz. Ohne Rechts­schutz tra­gen Sie die­ses Ri­si­ko al­lein:

  • BE­RECH­NUNG DES VER­FAH­RENS­WERTS

    Der Wert eines Schei­dungs­ver­fah­rens ent­spricht dem drei­fa­chen Net­to­ein­kom­men bei­der Ehe­part­ner (§ 43 Abs. 2 Fam­GKG). Ver­füg­ba­res Ver­mö­gen kann den Streit­wert zu­sätz­lich er­hö­hen, was die fi­nan­zi­el­le Be­las­tung im Ernst­fall mas­siv stei­gert.

  • KON­KRE­TES KO­STEN­BEI­SPIEL

    Bei einem ge­mein­sa­men Net­to­ein­kom­men von 6.300 € (2.800 € + 3.500 €) er­gibt sich ein Streit­wert von 18.900 €. In­klu­si­ve Ver­sor­gungs­aus­gleich be­lau­fen sich die Kos­ten für An­wäl­te und Ge­richt be­reits auf ca. 8.527 €.

  • FOL­GE­SA­CHEN & ZU­SATZ­WER­TE

    Der Ver­fah­rens­wert er­höht sich für jede Fol­ge­sa­che, die im Ver­bund ver­han­delt wird (z. B. Un­ter­halt, Sor­ge­recht oder Zu­ge­winn). Jede die­ser Po­si­tio­nen treibt das Ge­samt­kos­ten­ri­si­ko für bei­de Sei­ten wei­ter in die Höhe.

  • DOP­PEL­TE KO­STEN­DE­CKUNG

    Eine Be­son­der­heit: Im Schei­dungs­fall über­nimmt die Ver­si­che­rung die ge­richt­li­chen Kos­ten für bei­de Par­tei­en. Dies ist ein ent­schei­den­der Vor­teil, da Ge­richts­ge­büh­ren im Fa­mi­li­en­recht re­gel­mä­ßig zwi­schen den Ehe­leu­ten ge­teilt wer­den.

Hinweis: Die­se Be­trä­ge die­nen der Ori­en­tie­rung. Ihr in­di­vi­du­el­les Pro­zess­kos­ten­ri­si­ko und die ge­naue Be­las­tung er­mit­teln Sie prä­zi­se mit un­se­rem in­ter­ak­ti­ven Rech­ner.

500 EURO 100.000 EURO
Was kostet der optionale Ehe­rechtsschutz? Die Kos­ten für den Ehe­rechts­schutz sind eine weit­sich­ti­ge In­ves­ti­ti­on in Ihre Ab­si­che­rung. Be­reits ab 31,65 Eu­ro mo­nat­lich er­gän­zen Sie Ihren Pri­vat-Rechts­schutz um die­sen wert­vol­len Bau­stein. Ein Bruch­teil im Ver­gleich zum Ri­si­ko: Da die Ver­si­che­rung die Ge­richts­kos­ten für beide Ehe­part­ner trägt, ent­spricht dies einer Ent­las­tung von über 17.000 Eu­ro. PREISE An die­ser Stel­le fin­den Sie gän­gi­ge Ta­rif­bei­spie­le im Ü­ber­blick. Ih­ren per­sön­li­chen Bei­trag kön­nen Sie fle­xi­bel mit un­se­rem Rech­ner kal­ku­lie­ren, ein in­di­vi­du­el­les PDF-An­ge­bot er­stel­len o­der Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz di­rekt on­line be­an­tra­gen. BASIS Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, + Eherechtsschutz für Familien, öffentlicher Dienst, Flex 0/300 SB z.B. monatlich 48,42 € KOMFORT Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, + Eherechtsschutz für Familien, öffentlicher Dienst, SB 250 € SB z.B. monatlich 51,79 € PREMIUM Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, + Eherechtsschutz für Familien, öffentlicher Dienst, SB 250 € SB z.B. monatlich 68,43 €

Was kostet der optionale Ehe­rechtsschutz?

Die Kos­ten für den Ehe­rechts­schutz sind eine weit­sich­ti­ge In­ves­ti­ti­on in Ihre Ab­si­che­rung. Be­reits ab 31,65 Eu­ro mo­nat­lich er­gän­zen Sie Ihren Pri­vat-Rechts­schutz um die­sen wert­vol­len Bau­stein. Ein Bruch­teil im Ver­gleich zum Ri­si­ko: Da die Ver­si­che­rung die Ge­richts­kos­ten für beide Ehe­part­ner trägt, ent­spricht dies einer Ent­las­tung von über 17.000 Eu­ro.

An die­ser Stel­le fin­den Sie gän­gi­ge Ta­rif­bei­spie­le im Ü­ber­blick. Ih­ren per­sön­li­chen Bei­trag kön­nen Sie fle­xi­bel mit un­se­rem Rech­ner kal­ku­lie­ren, ein in­di­vi­du­el­les PDF-An­ge­bot er­stel­len o­der Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz di­rekt on­line be­an­tra­gen.

BASIS Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, Flex 0/300 SB

BASIS

Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, + Eherechtsschutz für Familien, öffentlicher Dienst, Flex 0/300 SB

z.B. monatlich

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KOMFORT

Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, + Eherechtsschutz für Familien, öffentlicher Dienst, SB 250 € SB

z.B. monatlich

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Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, SB 250 € SB

PREMIUM

Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, + Eherechtsschutz für Familien, öffentlicher Dienst, SB 250 € SB

z.B. monatlich

68,43

So können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen! Den Unterhaltsrechtsschutz können Sie als optionalen Zusatzbaustein zum Privatrechtsschutz abschließen - im Premiumschutz ist er bereits automatisch enthalten. Sie können Ihren Versicherungsschutz individuell um die Bausteine Arbeit, Immobilien und Verkehr erweitern sowie um weitere Zusatzbausteine, wie z.B. den Eherechtsschutz oder unsren Internetrechtsschutz. Mit unserem Onlinerechner können Sie sich hier kontaktlos Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen ... ... klicken Sie hierfür einfach auf die gelben Icons ...

Wie können Sie Ihren Ehe­rechtsschutz abschließen!

Den Eherechtsschutz können Sie als optionalen Zusatzbaustein zum Privatrechtsschutz abschließen. Sie können Ihren Versicherungsschutz individuell um die Bausteine Arbeit, Immobilien und Verkehr erweitern sowie um weitere Zusatzbausteine, wie z.B. den Unterhaltsrechtsschutz oder den Internetrechtsschutz. Mit unserem Onlinerechner können Sie sich hier kontaktlos Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen ...


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Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung bei uns abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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Ver­las­sen Sie sich auf eine fle­xi­ble und di­rek­te Un­ter­stüt­zung – un­ab­hän­gig da­von, ob Sie uns di­gi­tal oder te­le­fo­nisch kon­tak­tie­ren. Die Ex­per­ten für Scha­den­fäl­le sind an sie­ben Ta­gen pro Wo­che rund um die Uhr für Sie ein­satz­be­reit, um Sie in sämt­li­chen Rechts­ge­bie­ten zu ent­las­ten. Ein Spe­zia­lis­ten­stab aus mehr als 200 er­fah­re­nen Voll-, Dip­lom- und Wirt­schafts­ju­ris­ten kon­zent­riert sich dar­auf, die op­ti­ma­le Stra­te­gie für Ihr An­lie­gen zu ent­wi­ckeln. Da­bei grei­fen wir auf ein brei­tes Spek­trum wir­kungs­vol­ler Mit­tel zu­rück, von der Me­di­a­ti­on bis hin zur klas­si­schen recht­li­chen Be­ra­tung und Ver­tre­tung. Schon beim ers­ten Te­le­fo­nat ge­ben wir Ih­nen eine fun­dier­te Weg­wei­sung und ent­schei­den ge­mein­sam über die pas­sen­den nächs­ten Schrit­te. Wie Wi W

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Ein Spe­zia­lis­ten­stab aus mehr als 200 er­fah­re­nen Voll-, Dip­lom- und Wirt­schafts­ju­ris­ten kon­zent­riert sich dar­auf, die op­ti­ma­le Stra­te­gie für Ihr An­lie­gen zu ent­wi­ckeln. Da­bei grei­fen wir auf ein brei­tes Spek­trum wir­kungs­vol­ler Mit­tel zu­rück, von der Me­di­a­ti­on bis hin zur klas­si­schen recht­li­chen Be­ra­tung und Ver­tre­tung. Schon beim ers­ten Te­le­fo­nat ge­ben wir Ih­nen eine fun­dier­te Weg­wei­sung und ent­schei­den ge­mein­sam über die pas­sen­den nächs­ten Schrit­te.


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Sofortige Telefon-Beratung durch spezialisierte Juristen zu jedem Rechtsgebiet – immer ohne eigene Selbstbeteiligung

Erstberatung

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Mediation

Außergerichtliche Konfliktlösung zur Vermeidung langwieriger Prozesse und zur Wahrung Ihrer persönlichen Interessen.

Direkte Antwort auf Ihre Rechtsfragen im Live-Chat – die schnelle Hilfe für zwischendurch bei allen juristischen Anliegen.

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Professionelle Prüfung Ihrer Dokumente und Verträge durch Experten – ab dem Komfortschutz automatisch für Sie enthalten.

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Sofortiger Zugriff auf über 1.000 rechtssichere Muster und Verträge für Ihren geschäftlichen sowie privaten Alltag.

Vorlagen Service

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FAQ zum Unterhaltsrechtsschutz Unterhaltsangelegenheiten sind oft von komplexen rechtlichen und finanziellen Fragestellungen geprägt. Für eine fundierte Entscheidung und maximale Transparenz sind hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst – von der Abgrenzung zum Marktstandard bis hin zu den spezifischen Bedingungen Ihres Schutzes. 1. Was unterscheidet diesen Schutz von anderen Anbietern? Während viele Marktteilnehmer lediglich eine einmalige Erstberatung oder einen begrenzten Beratungsrechtsschutz (oft gedeckelt auf geringe Fixbeträge wie 250 € oder 500 €) anbieten, umfasst dieser Baustein die vollständige außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung. Die Kostenübernahme erfolgt im Rahmen der Deckungssumme für Anwalt, Gericht und Gutachter – weit über eine reine Beratung hinaus. 2. Sind Kosten für eine Scheidung ebenfalls abgedeckt? Nein. Der Unterhaltsrechtsschutz konzentriert sich ausschließlich auf gesetzliche Unterhaltsansprüche und Sorgerechtsfragen. Streitigkeiten wegen Ehescheidung und Scheidungsfolgesachen sind explizit ausgeschlossen. Diese Kostenrisiken können jedoch über die optionale Erweiterung „Rechtsschutz in Ehesachen“ separat zum Privatrechtsschutz abgesichert werden. 3. Wann genau gilt ein Rechtsschutzfall als eingetreten? Hier gilt die sogenannte Verstoßtheorie. Der Rechtsschutzfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherungsnehmer oder ein Dritter (z. B. der Unterhaltsschuldner) gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat oder verstoßen haben soll. Wichtig: Zur Vermeidung von Zweckabschlüssen gilt eine Wartezeit von 12 Monaten; der Verstoß darf also erst nach Ablauf dieser Frist erfolgen. 4. Wie hoch ist die Deckungssumme und fällt eine Selbstbeteiligung an? Die Versicherungssumme für den Rechtsschutz in Unterhaltssachen beträgt bis zu 30.000 € je Rechtsschutzfall. Ein wesentlicher Vorteil dieses speziellen Zusatzbausteins: Es fällt keine Selbstbeteiligung an. Die Kosten für die anwaltliche und gerichtliche Vertretung werden somit ab dem ersten Euro im Rahmen der Deckungssumme übernommen. 5. In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz für Rechtsschutz in Unterhaltssachen ist auf die Bundesrepublik Deutschland konzentriert. Ein Anspruch auf Leistungen besteht für Verfahren, über die ein deutsches Familiengericht zu entscheiden hat und bei denen ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung kommt.

FAQ zum Scheidungss­rechtsschutz!

Hier fin­den Sie Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fra­gen rund um die Ab­si­che­rung von Schei­dungs- und Schei­dungs­fol­ge­sa­chen.


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  • Wie lange ist die Wartezeit beim Eherechtsschutz?

    Die War­te­zeit für die­sen spe­zi­el­len Schutz be­trägt ein­heit­lich 3 Jah­re (36 Mo­na­te). Dies be­deu­tet, dass der Ver­si­che­rungs­fall – al­so das Er­eig­nis, das zur Än­de­rung der Rechts­la­ge führt – erst­mals nach Ab­lauf die­ser Frist ein­tre­ten darf, da­mit ein An­spruch auf Leis­tung be­steht.

  • Werden tatsächlich die Kosten beider Ehegatten übernommen?

    Ja, eine be­son­de­re Kom­po­nen­te die­ses Bau­steins ist, dass der Ver­si­che­rungs­schutz so­wohl für den Ver­si­che­rungs­neh­mer als auch für den Ehe­gat­ten gilt. Im Fal­le einer Schei­dung wer­den die ge­richt­li­chen Kos­ten für bei­de Sei­ten bis zu einer Ge­samt­sum­me von 30.000 Eu­ro ge­tra­gen.

  • Sind auch nichteheliche Lebenspartner mitversichert?

    Nein, die­ser Ver­si­che­rungs­schutz rich­tet sich ex­klu­siv an ver­hei­ra­te­te Per­so­nen. Nicht­ehe­li­che Le­bens­part­ner oder an­de­re nicht ver­hei­ra­te­te Per­so­nen kön­nen die­sen spe­zi­fi­schen Ehe­rechts­schutz we­der ab­schlie­ßen noch dar­über Ab­si­che­rung fin­den.en.

  • Was genau ist unter Gerichtskostenrechtsschutz zu verstehen?

    Der Um­fang der Leis­tung be­schränkt sich auf die Wahr­neh­mung recht­li­cher In­ter­es­sen vor deut­schen Fa­mi­li­en­ge­rich­ten. Ver­si­chert sind die Ge­richt­ge­büh­ren so­wie die An­walt­ge­büh­ren für das ge­richt­li­che Ver­fah­ren. Rein au­ßer­ge­richt­li­che Tä­tig­kei­ten sind in die­sem Bau­stein nicht ent­hal­ten.

  • Gilt der Schutz auch für Streit um das Sorgerecht?

    Ja, so­fern die­se Be­lan­ge als Schei­dungs­fol­ge­sa­chen vor einem deut­schen Fa­mi­li­en­ge­richt ver­han­delt wer­den, ist die Wahr­neh­mung die­ser In­ter­es­sen im Rah­men der Ver­si­che­rungs­sum­me von 30.000 Eu­ro voll­um­fäng­lich ab­ge­deckt.

  • Kann ich den Eherechtsschutz separat abschließen?

    Ein Ab­schluss die­ses Schut­zes ist nur in Ver­bin­dung mit einem Haupt­rechts­schutz­pa­ket mög­lich. Er dient als op­tio­na­le Er­gän­zung, bei­spiels­wei­se zum Ak­tiv-Rechts­schutz Kom­fort, um die spe­zi­fi­schen Ri­si­ken einer Ehe­schei­dung ab­zu­si­chern..

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Rechtsschutz / Privatrechtsschutz / Scheidungsrechtsschutz