ARAG

JuraTel®

Telefonische

Erstberatung

Durch Fachanwälte

Rund um die Uhr

Zu jedem Rechtsgebiet

Auch rückwirkend

Im In- und Ausland

ARAG JuraTel® - Ihr 24-Stunden-Anwaltstelefon

Die telefonische Rechtsberatung ermöglicht sofortigen Zugang zu spezialisierten Anwälten, um juristische Fragestellungen ohne Zeitverzug zu klären. Dieses Angebot steht für jedes Rechtsgebiet zur Verfügung, unabhängig davon, ob ein Vorfall bereits eingetreten ist oder erst in der Zukunft droht. Da keinerlei Wartezeiten bestehen und die Beratung rund um die Uhr erreichbar ist, stellt dieser Service das sicherste Fundament für jede rechtliche Entscheidung dar – im Inland sowie im europäischen Ausland und den USA.

Die telefonische Rechtsberatung ermöglicht Ihnen den sofortigen Zugang zu spezialisierten Anwälten, um juristische Fragestellungen ohne Zeitverzug zu klären. Neben dem allgemeinen ARAG JuraTel® umfasst dieser Service auch spezialisierte Hotlines wie das Steuertelefon für steuerrechtliche Fragen sowie das Bauherrentelefon für Themen rund um den Immobilienbau. Diese Beratung steht für jedes Rechtsgebiet zur Verfügung – rund um die Uhr ...

Rund um die Uhr Erfahrene Anwälte stehen bereit, um Rechtsfragen für Sie direkt und kompetent am Telefon sofort zu klären.

Rund um die Uhr

Erfahrene Anwälte stehen bereit, um Rechtsfragen für Sie direkt und kompetent am Telefon sofort zu klären.

Alle Rechtsgebiete

Ob Privat, Beruf oder Verkehr: Die Fachberatung erfolgt am Telefon zu jedem erdenklichen rechtlichen Fall.

Ohne Wartezeiten

Diesen Service nutzen Sie direkt ab dem ersten Tag. Eine Frist entfällt und Hilfe erfolgt für Sie direkt.

Rückwirkende Hilfe Sichern Sie sich eine Einschätzung zu Konflikten aus der Vergangenheit ohne jede Wartezeit am Telefon ab.

Auch rückwirkend

Sichern Sie sich eine Einschätzung zu Konflikten aus der Vergangenheit ohne Wartezeit am Telefon ab.

20 Länder und USA

20 Länder und USA: Beistand in Europa oder den USA erhalten Sie durch erfahrene Anwälte direkt am Telefon.

Ohne Selbstbehalt

Ohne Selbstbehalt: Die Beratung durch Fachanwälte erfolgt für Sie ohne die Zahlung einer Beteiligung.

Dies gilt zurzeit für folgende europäische Länder:
Belgien • Dänemark • Estland • Frankreich • Griechenland • Großbritannien • Italien • Kroatien • Lettland • Litauen • Niederlande • Norwegen • Österreich • Polen• Portugal • Rumänien • Schweden • Schweiz • Serbien • Slowakei • Spanien • Tschechien • Türkei • Ungarn sowie die USA.

Häufige Fragen zum ARAG Service-Center Hier erhalten Sie Antworten zur Nutzung der Service-Leistungen und zur präventiven Absicherung. Diese Informationen dienen der Orientierung im Leistungsfall und klären auf, wie die verschiedenen Bausteine des Service-Centers ineinandergreifen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Wer führt die telefonische Beratung durch? Die Beratung erfolgt ausschließlich durch unabhängige, in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte. Die Versicherung stellt hierbei lediglich den unmittelbaren Zugang zu diesen Experten sicher. Dadurch ist gewährleistet, dass eine objektive und fachlich fundierte Einschätzung erfolgt, ohne dass die Versicherung eine eigene rechtliche Prüfung vornimmt. Lassen sich die Services auch bei bereits laufenden Streitfällen nutzen? Ja, die telefonische Erstberatung über JuraTel® sowie die Nutzung des Online-Rechtsservice stehen auch für Fälle zur Verfügung, die bereits vor Vertragsbeginn eingetreten sind. Dies dient der ersten Orientierung und Einschätzung der Erfolgsaussichten. Eine Übernahme weiterer Kosten für eine anwaltliche Vertretung oder Gerichtskosten ist jedoch an die Bedingungen des gewählten Tarifs gebunden. Entstehen Kosten oder ein Selbstbehalt bei der Nutzung des Service-Centers? Die Inanspruchnahme der Erstberatung, des Steuertelefons oder des Bauherrentelefon ist grundsätzlich kostenfrei. Es fällt kein Selbstbehalt an, auch wenn dieser für den eigentlichen Rechtsschutzfall im Vertrag vereinbart wurde. Dies gilt ebenso für die Nutzung der digitalen Werkzeuge wie den Schadentracker oder die Anwaltsempfehlung im Bereich RECHTSSERVICE. Welche Unterlagen sind für die telefonische Beratung erforderlich? Halten Sie die Versicherungsscheinnummer sowie eine Zusammenfassung des Sachverhalts bereit. Da die Anwälte am Telefon eine Erstbewertung vornehmen, hilft das Nennen wichtiger Eckdaten wie Fristen. Eine Prüfung umfangreicher Dokumente oder eine Kostenzusage für die weitere Vertretung erfolgt nur bei Vorliegen eines versicherten Rechtsschutzfalles unter Einhaltung der Bedingungen. Was ist der Unterschied zwischen der Anwaltsempfehlung und der Anwaltssuche? Die Anwaltsempfehlung bietet Zugriff auf ein geprüftes Netzwerk von spezialisierten Kanzleien, die eng mit der Versicherung zusammenarbeiten und oft Vorteile wie den Verzicht auf Selbstbeteiligungen ermöglichen. Die Anwaltssuche hingegen ist eine neutrale Datenbank, die es erlaubt, eigenständig nach Experten direkt in der geografischen Nähe zu suchen, um ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort zu führen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu JuraTel®!

Hier erhalten Sie Antworten zur Nutzung der Service-Leistungen und zur präventiven Absicherung. Diese Informationen dienen der Orientierung im Leistungsfall und klären auf, wie die verschiedenen Bausteine des Service-Centers ineinandergreifen, um Sie rechtlich abzusichern.


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  • Wer führt die telefonische Beratung durch?

    Die Beratung erfolgt ausschließlich durch unabhängige, in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte. Die Versicherung stellt hierbei lediglich den unmittelbaren Zugang zu diesen Experten sicher. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie eine objektive und fachlich fundierte Einschätzung erhalten, ohne dass die Versicherung selbst eine rechtliche Prüfung vornimmt.

  • Können die Services auch bei bereits laufenden Streitfällen genutzt werden?

    Ja, die telefonische Erstberatung über JuraTel® sowie die Nutzung des Online-Rechtsservice stehen Ihnen auch für Fälle zur Verfügung, die bereits vor Vertragsbeginn eingetreten sind. Dies dient der ersten Orientierung und Einschätzung der Erfolgsaussichten. Eine Übernahme weiterer Kosten für eine darüber hinausgehende anwaltliche Vertretung oder Gerichtskosten ist jedoch an die Bedingungen des jeweiligen Tarifs gebunden.

  • Entstehen Kosten oder ein Selbstbehalt bei der Nutzung des Service-Centers?

    Die Inanspruchnahme der Erstberatung, des Steuertelefons oder des Bauherrentelefons ist grundsätzlich kostenfrei. Es fällt kein Selbstbehalt an, auch wenn dieser für den eigentlichen Rechtsschutzfall im Vertrag vereinbart wurde. Dies gilt ebenso für die Nutzung der digitalen Werkzeuge wie den Schadentracker oder die Anwaltsempfehlung im Bereich RECHTSSERVICE.

  • Welche Unterlagen sind für die telefonische Beratung erforderlich?

    Halten Sie die Versicherungsscheinnummer sowie eine Zusammenfassung des Sachverhalts bereit. Da die Anwälte am Telefon eine Erstbewertung vornehmen, hilft das Nennen wichtiger Eckdaten wie Fristen. Eine Prüfung umfangreicher Dokumente oder eine Kostenzusage für die weitere Vertretung erfolgt nur bei Vorliegen eines versicherten Rechtsschutzfalles unter Einhaltung der Bedingungen.

  • Was ist der Unterschied zwischen der Anwaltsempfehlung und der Anwaltssuche?

    Die Anwaltsempfehlung bietet Zugriff auf ein geprüftes Netzwerk von spezialisierten Kanzleien, die eng mit der Versicherung zusammenarbeiten und oft Vorteile wie den Verzicht auf Selbstbeteiligungen ermöglichen. Die Anwaltssuche hingegen ist eine neutrale Datenbank, die es erlaubt, eigenständig nach Experten direkt in der geografischen Nähe zu suchen, um ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort zu führen.

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