ARAG 

Firmen-Rechtsschutz-
Versicherung

Voller Kostenschutz!

Freie Anwaltswahl!

Individuelle Bausteine!

TÜV Note "Sehr gut"!

Für alle Branchen!

Umfassender Kostenschutz für Firmen, Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige!

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Firmenrechtsschutz Versicherung

Was deckt der Rechtsschutz für Firmen ab? Eine Rechtsschutzversicherung für Firmen deckt je nach gewählten Bausteinen die vier Kernbereiche Betrieb, Arbeitgeber, Immobilien und Verkehr ab, um einen lückenlosen Rundum-Schutz für Ihr Unternehmen zu gewährleisten. Zusätzlich können Sie über optionale Zusatzbausteine das gewerbliche Vertragsrecht, den Vorwurf von Vorsatzstraftaten oder Vermögensschäden sowie den Internetrechtsschutz web@aktiv und vieles mehr abdecken ... FIRMA ARBEITGEBER IMMOBILIE VERKEHR Schützen Sie sich vor den hohen Kosten von Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten um Arbeitszeugnisse und Abfindungen. Dieser Baustein wird auch als Arbeitgeberrechtsschutz bezeichnet und sichert Sie in Ihrer Rolle als Chef umfassend ab.

Was ist Firmenrechtsschutz?

Der Firmenrechtsschutz sichert Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler gegen die hohen Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen im gewerblichen Bereich ab.



Je nach gewähltem Leistungsumfang übernimmt die Versicherung die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachter bei Konflikten mit Mitarbeitern, Behörden, Vermietern oder – optional wählbar – auch bei Streitigkeiten mit Kunden und Lieferanten. Ob Kündigungsschutzklage oder Ärger mit dem Finanzamt: Der Rechtsschutz stellt sicher, dass Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko durchsetzen können. Versichert ist die Kostenübernahme für:

1

Mediation

Außergerichtliche Einigung: Übernahme der Mediatorenkosten zur Klärung ohne teure Prozesse.

2

Anwaltskosten

Professionelle Vertretung: Deckung der Anwaltsgebühren  nach RVG über mehrere Instanzen.

3

Gerichtskosten

Finanzielle Entlastung: Übernahme der Gerichtskosten zur Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche.

4

Gutachter

Wichtige Gutachten: Übernahme der Kosten für Sachverständige und Zeugen, sofern vom Gericht bestellt.

5

Kaution

Zinslose Darlehen: Strafkautionen zur Sicherung der persönlichen Freiheit zwecks Führungsstabilität.

6

Gegnerkosten

Gegner-Erstattung: Übernahme der Anwalts- und Prozesskosten der Gegenseite bei einer Verpflichtung!

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Sie als Geschäftsführer und Inhaber, sämtliche angestellten Mitarbeiter sowie auf mitarbeitende Familienmitglieder. Der Firmenrechtsschutz wird auch als Gewerberechtsschutz oder Rechtsschutz für Selbstständige bezeichnet.

TYPISCHE BEISPIELE

NOTWENDIGKEIT

BRANCHEN-CHECK

ABGRENZUNG

Was sind die Vorteile? Die Vorteile einer Firmenrechtsschutzversicherung sind die finanzielle Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten, die Möglichkeit, eigene Rechte ohne Kostenrisiko wahrzunehmen, der Zugang zu anwaltlicher Beratung und Unterstützung sowie die Vermeidung hoher Anwalts- und Gerichtskosten. Ein Firmenrechtsschutz bietet finanzielle Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten und sichert durch die Übernahme hoher Prozesskosten die Liquidität Ihres Unternehmens ...

Was sind die Vorteile?

Die Vorteile einer Firmenrechtsschutzversicherung sind die finanzielle Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten, die Möglichkeit, eigene Rechte ohne Kostenrisiko wahrzunehmen, der Zugang zu anwaltlicher Beratung und Unterstützung sowie die Vermeidung hoher Anwalts- und Gerichtskosten.


Ein Firmenrechtsschutz bietet finanzielle Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten und sichert durch die Übernahme hoher Prozesskosten die Liquidität Ihres Unternehmens ...

1

Kostenschutz

Die Versicherung trägt im Streitfall die vollen Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten für Sie. So bleibt Ihr Kapital für Ihr Kerngeschäft frei.

2

Rechtssicherheit

Wahrnehmung Ihrer Rechte ohne Angst vor finanziellen Folgen. Die ARAG ermöglicht Ihnen eine konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

3

 Fachanwälte

Der Rechtsschutz ermöglicht Ihnen den sofortigen Zugang zu qualifizierter juristischer Vertretung durch spezialisierte Fachanwälte.

4

Prävention

Vermeidung von Konflikten durch telefonische Erstberatung, Anwalts-Chat und den Zugang zu rechtssicheren Online-Dokumenten.

5

Service

Mediatoren helfen, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen. Ein professionelles Inkasso unterstützt zudem beim Einzug Ihrer Forderungen.

6

Navigation

Kompetente und schnelle Hilfe im Schadenfall sowie Koordination durch den spezialisierten ARAG-Schadenservice.

Was kostet ein Prozess ohne Firmenrechtsschutz? Ein Verfahren wegen eines angeblichen Abo-Vertrags verursacht schnell Kosten von insgesamt 7.750 Euro über zwei Instanzen. Wie sich diese Summe bei einem Streitwert von 5.400 Euro im Detail zusammensetzt, zeigt das folgende Beispiel: Der Beispielfall: Ein Unternehmen wehrt sich gegen die Forderung aus einem angeblichen Drei-Jahres-Abo für ein Branchenverzeichnis (jährlich 1.800 €). Der Streitwert für das gesamte Verfahren bemisst sich an der Vertragslaufzeit und beträgt 5.400 €. KOSTEN DER 1. INSTANZ Das finanzielle Risiko zu Beginn: In der ersten Instanz fallen für die eigenen sowie die gegnerischen Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten 3.100 € an. Diese Kostenlast übersteigt bereits im ersten Schritt die eigentliche Forderung deutlich. KOSTEN DER 2. INSTANZ Die Steigerung im Berufungsverfahren: Wird das Urteil angefochten, entstehen in der zweiten Instanz zusätzliche Gebühren für Anwälte und Gericht in Höhe von 4.650 €. Damit vervielfacht sich das finanzielle Risiko für den Unternehmer. GESAMTKOSTEN & RESTRISIKO Die finanzielle Belastung: Ohne Rechtsschutz muss das Unternehmen insgesamt 7.750 € aus den laufenden Betriebsmitteln finanzieren. Beachten Sie: Selbst bei einem gewonnenen Prozess können Kosten für Sie entstehen, wenn der Gegner insolvent ist und die Gebühren nicht erstatten kann. Hinweis: Die Gebühren für Anwälte und Gerichte sind gesetzlich festgeschrieben. Mit unserem Prozesskostenrechner ermitteln Sie mit wenigen Klicks Ihr persönliches Kostenrisiko für individuelle Streitwerte im gewerblichen Bereich.

Was kostet ein Prozess ohne Firmenrechtsschutz?

Ein Verfahren wegen eines angeblichen Abo-Vertrags verursacht schnell Kosten von insgesamt 7.750 Euro über zwei Instanzen. Wie sich diese Summe bei einem Streitwert von 5.400 Euro im Detail zusammensetzt, zeigt das folgende Beispiel:

  • AUSGANGSSITUATION

     Der Beispielfall: Ein Unternehmen wehrt sich gegen die Forderung aus einem angeblichen Drei-Jahres-Abo für ein Branchenverzeichnis (jährlich 1.800 €). Der Streitwert für das gesamte Verfahren bemisst sich an der Vertragslaufzeit und beträgt 5.400 €.    

  • KOSTEN DER 1. INSTANZ

    Das finanzielle Risiko zu Beginn: In der ersten Instanz fallen für die eigenen sowie die gegnerischen Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten 3.100 € an. Diese Kostenlast übersteigt bereits im ersten Schritt die eigentliche Forderung deutlich.    

  • KOSTEN DER 2. INSTANZ

    Die Steigerung im Berufungsverfahren: Wird das Urteil angefochten, entstehen in der zweiten Instanz zusätzliche Gebühren für Anwälte und Gericht in Höhe von 4.650 €. Damit vervielfacht sich das finanzielle Risiko für den Unternehmer.    

  • GESAMTKOSTEN & RESTRISIKO

    Die finanzielle Belastung: Ohne Rechtsschutz muss das Unternehmen insgesamt 7.750 € aus den laufenden Betriebsmitteln finanzieren.     


     Beachten Sie: Selbst bei einem gewonnenen Prozess können Kosten für Sie entstehen, wenn der Gegner insolvent ist und die Gebühren nicht erstatten kann.    

Hinweis: Die Gebühren für Anwälte und Gerichte sind gesetzlich festgeschrieben. Mit unserem Prozesskostenrechner ermitteln Sie mit wenigen Klicks Ihr persönliches Kostenrisiko für individuelle Streitwerte im gewerblichen Bereich.

500 EURO 100.000 EURO

Basis, Komfort oder Premium-Schutz.

Senkung des Beitrags durch einen Eigenanteil (z. B. 150 €).

Bei jährlicher Zahlweise sparen Sie zum Beispiel 8 % gegenüber der monatlichen Zahlweise.

Zahlweise

Betriebsgröße & Mitarbeiteranzahl*

Leistungsvariante

Anzahl der Vollzeit-, Teilzeitmitarbeiter und Auszubildenden.

Zusatzbausteine

Selbstbeteiligung

Integration von Spezial Straf-, Internet- oder Vertragsrechtsschutz.

In die Kalkulation des Firmenvertragsrechtsschutzes fließt der Bruttojahresumsatz des Vorjahres ein. Zudem beeinflusst die Branche sowie die Anzahl der Fahrzeuge bei fahrzeugintensiven Betrieben (z. B. Speditionen) die finale Prämie.

Branche und Umsatz

Individuelle Beitragsberechnung und Tarifierung

In der folgenden Tabelle finden Sie Beitragsbeispiele zur Orientierung. Ihren exakten Beitrag ermitteln Sie einfach mit dem Online-Rechner, können das Angebot als PDF speichern oder den Schutz direkt online aktivieren. Klicken Sie hierfür einfach auf die gelben Buttons unter den Tarifbeispielen ...

Was kostet eine Firmenrechtsschutzversicherung? Eine Firmenrechtsschutzversicherung ist bereits ab ca. 20,42 Euro pro Monat erhältlich, wobei die genauen Kosten von der Mitarbeiterzahl, der Branche und dem gewählten Leistungsumfang abhängen. Im Vergleich zu den potenziellen Prozesskosten von mehreren tausend Euro ist der Versicherungsschutz eine kalkulierbare und günstige Investition in Ihre Liquidität. Wesentliche Faktoren für die Beitragsberechnung sind: LEISTUNGSVARIANTE & ZUSÄTZE Umfang des Schutzes: Wählen Sie flexibel zwischen Basis-, Komfort- oder Premium-Schutz. Zusätzlich lassen sich spezialisierte Module wie der Spezial-Straf-, Internet- oder Firmenvertragsrechtsschutz für eine lückenlose Absicherung Ihres Betriebs ergänzen. BETRIEBSGRÖSSE, BRANCHE & UMSATZ Gewerbespezifische Faktoren: Die Berechnung basiert auf der Anzahl der Mitarbeiter und der Branche. Hierbei beeinflusst auch die Anzahl der Fahrzeuge bei fahrzeugintensiven Betrieben (z. B. Speditionen) die Prämie. Für den Firmenvertrags-Rechtsschutz fließt zudem der Bruttojahresumsatz in die Kalkulation ein. SELBSTBETEILIGUNG Individuelle Beitragssteuerung: Sie können Ihren monatlichen Beitrag aktiv senken, indem Sie einen Eigenanteil im Schadensfall vereinbaren. Hier stehen Ihnen verschiedene Stufen zur Verfügung, um die Fixkosten optimal an Ihr Budget anzupassen. SPARPOTENZIALE & ZAHLWEISE Kostenvorteile nutzen: Bei jährlicher Zahlweise sparen Sie sofort 8 % gegenüber der monatlichen Rate. Dies ist der effektivste Weg, die laufenden Betriebsausgaben für Ihren Versicherungsschutz ohne Leistungsverzicht dauerhaft zu reduzieren.

Was kostet eine Firmenrechtsschutzversicherung?

Eine Firmenrechtsschutzversicherung ist bereits ab ca. 20,42 Euro pro Monat erhältlich, wobei die genauen Kosten von der Mitarbeiterzahl, der Branche und dem gewählten Leistungsumfang abhängen. Im Vergleich zu den potenziellen Prozesskosten von mehreren tausend Euro ist der Versicherungsschutz eine kalkulierbare und günstige Investition in Ihre Liquidität. Wesentliche Faktoren für die Beitragsberechnung sind:

In der folgenden Tabelle finden Sie Beitragsbeispiele zur Orientierung. Ihren exakten Beitrag ermitteln Sie einfach mit dem Online-Rechner, können das Angebot als PDF speichern oder den Schutz direkt online aktivieren. Klicken Sie hierfür einfach auf die gelben Buttons unter den Tarifbeispielen ...

z. B. für Firma, Arbeitgeber, Immobilie, Verkehr für 1-3 Mitarbeiter, 0/ 300 SB €

BASIS

z. B. für Firma, Arbeitgeber, Immobilie, Verkehr für 1-3 Mitarbeiter, 0/ 300 SB €

z.B. monatlich

43,00

KOMFORT z. B. mtl. für Firma, Arbeitgeber, Immobilie, Verkehr für 1-3 Mitarbeiter, SB 250 €

KOMFORT

z. B. für Firma, Arbeitgeber, Immobilie, Verkehr für 1-3 Mitarbeiter, SB 250 €

z.B. monatlich

47,78

PREMIUM z. B. mtl. für Firma, Arbeitgeber, Immobilie, Verkehr für 1-3 Mitarbeiter, SB 250 €

PREMIUM

 z. B. für Firma, Arbeitgeber, Immobilie, Verkehr für 1-3 Mitarbeiter, SB 250 €

z.B. monatlich

80,26

*Wie erfasst man die Anzahl der Mitarbeiter?

Unberücksichtigt bleiben Ihr im Betrieb tätige Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre im Betrieb tätigen Kinder und Eltern sowie der oder die Inhaber/Geschäftsführer. Bei einer saisonbedingt schwankenden Beschäftigtenzahl gehen Sie bitte von der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten im Versicherungsjahr aus.

Teilzeit-, geringfügig Beschäftigte (= Pauschalbesteuerte, 520 Euro-Kräfte, Heimarbeiter) = 0,25 Mitarbeiter

Saison-, Leiharbeiter (= Beschäftigter, der Ihnen im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ausgeliehen wird), Auszubildende (Lehrlinge) = 0,5 Mitarbeiter

1 Vollzeitkraft = 1 Mitarbeiter

LEISTUNGEN

VERTRAGSRECHT

ERWEITERUNGEN

BONUSLEISTUNGEN

Was deckt der Rechtsschutz für Firmen ab? Eine Rechtsschutzversicherung für Firmen deckt je nach gewählten Bausteinen die vier Kernbereiche Betrieb, Arbeitgeber, Immobilien und Verkehr ab, um einen lückenlosen Rundum-Schutz für Ihr Unternehmen zu gewährleisten. Zusätzlich können Sie über optionale Zusatzbausteine das gewerbliche Vertragsrecht, den Vorwurf von Vorsatzstraftaten oder Vermögensschäden sowie den Internetrechtsschutz web@aktiv und vieles mehr abdecken ... FIRMA Der Baustein Firma ist das Fundament Ihres Schutzes und sichert Sie z. B. bei behördlichen oder steuerrechtlichen Konflikten ab. Streitigkeiten aus Lieferungen und Leistungen (operatives Geschäft) sind über den optionalen Firmen-Vertragsrechtsschutz versicherbar. Im Einzelnen deckt der Baustein Firma folgende Rechtsgebiete ... ARBEITGEBER Schützen Sie sich vor den hohen Kosten von Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten um Arbeitszeugnisse und Abfindungen. Dieser Baustein wird auch als Arbeitgeberrechtsschutz bezeichnet und sichert Sie in Ihrer Rolle als Chef umfassend ab. IMMOBILIE Sichern Sie Ihre Gewerbeobjekte bei Streitigkeiten um Nebenkosten, Mieterhöhungen oder Räumungsklagen ab. Der Gewerbeimmobilien-Rechtsschutz gilt für alle von Ihnen selbst genutzten Einheiten und ist für Mieter sowie Eigentümer essenziell. VERKEHR Sichern Sie Ihren Fuhrpark bei Unfällen, Bußgeldverfahren oder Konflikten aus Leasingverträgen ab. Der Verkehrsrechtsschutz für Firmen schützt alle Firmenfahrzeuge und die jeweiligen Fahrer im geschäftlichen Einsatz. Sichern Sie Ihre Gewerbeobjekte bei Streitigkeiten um Nebenkosten, Mieterhöhungen oder Räumungsklagen ab. Der Gewerbeimmobilien-Rechtsschutz gilt für alle von Ihnen selbst genutzten Einheiten und ist für Mieter sowie Eigentümer essenziell.

Was deckt der Rechtsschutz für Firmen ab?

Eine Rechtsschutzversicherung für Firmen deckt je nach gewählten Bausteinen die vier Kernbereiche Betrieb, Arbeitgeber, Immobilien und Verkehr ab, um einen lückenlosen Rundum-Schutz für Ihr Unternehmen zu gewährleisten. Zusätzlich können Sie über optionale Zusatzbausteine das gewerbliche Vertragsrecht, den Vorwurf von Vorsatzstraftaten oder Vermögensschäden sowie den Internetrechtsschutz web@aktiv und vieles mehr abdecken ...

Der Baustein Firma ist das Fundament Ihres Schutzes und sichert Sie z. B. bei behördlichen oder steuerrechtlichen Konflikten ab. Streitigkeiten aus Lieferungen und Leistungen (operatives Geschäft) sind über den optionalen Firmen-Vertragsrechtsschutz versicherbar. Im Einzelnen deckt der Baustein Firma folgende Rechtsgebiete ...



Basis

Für Firmen & Unternehmen

Das leistet der Baustein Firma als Basis Schutz!

Komfort

Für Firmen & Unternehmen

Das leistet der Baustein Firma als Komfort Schutz!

Premium

Für Firmen & Unternehmen

Das leistet der Baustein Firma als Premium Schutz!

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Basis

Für Firmen & Unternehmen

Das leistet der Baustein Firma als Basis Schutz!

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Komfort

Für Firmen & Unternehmen

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Premium

Für Firmen & Unternehmen

Das leistet der Baustein Firma als Premium Schutz!

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KONFIGURATION

SELBSTBEHALT

DECKUNGSSUMMEN

AUSSCHLÜSSE

Welche Wartezeiten gibt es? Der Firmenrechtsschutz hat Leistungen ohne Wartezeit, drei Monaten und sechs Monaten Wartezeit. Das Online Forderungsmanagement, JuraTel®, JuraCheck® sowie die Mediationsverfahren können auch rückwirkend genutzt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Versicherungsvertrag bereits bestehen, der Versicherungsbeginn erreicht und die entsprechende Wartezeit vorüber sein muss, bevor ein Rechtsstreit entsteht, damit die Versicherung die Kosten übernimmt. Ohne Wartezeit Steuerrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz, der Sozial-, der Wettbewerbs-, Verkehrs- sowie der Vertragsrechtsschutz für Firmenfahrzeuge haben z.B. keine Wartezeit. Drei Monate Drei Monate gelten z. B. ab dem Komfortschutz für den Verwaltungsrechtsschutz, den Komfort Arbeitgeber- und den Komfort Immobilienrechtsschutz und für den Zusatzbaustein Firmenvertragsrechtsschutz Sechs Monate Sechs Monate Karenzzeit gelten für den Bauherrenrechtsschutz, beispielsweise bei Streit mit Architekten, mit der Erteilung der Baugenehmigung sowie mit den Handwerkern . Universalrechtsschutz, Ihr Wartezeiten Joker im Premiumschutz! Bei Konflikten während der Wartezeiten oder in unversicherten Bereichen können Sie sich mit dem Universalrechtsschutz der Premiumvariante auch ohne Versicherungsfall beratend und außergerichtlich vertreten lassen, selbst bei Risikoausschlüssen. Wenn der Rechtsanwalt darüber hinaus außergerichtlich tätig wird, deckt die Versicherung die gesetzliche Vergütung bis zu 1.000 Euro. Nutzen Sie eine ARAG-vorgeschlagene Konfliktlösung, entfällt die Selbstbeteiligung. Beauftragen Sie Ihren eigenen Anwalt, werden 300 € Selbstbeteiligung abgezogen (einmalige Leistung pro Vertragslaufzeit).

Welche Wartezeiten gibt es?

Der Firmenrechtsschutz hat Leistungen ohne Wartezeit, drei Monaten und sechs Monaten Wartezeit. Das Online Forderungsmanagement, JuraTel®, JuraCheck® sowie die Mediationsverfahren können auch rückwirkend genutzt werden.


Es ist wichtig zu beachten,
dass der Versicherungsvertrag bereits bestehen, der Versicherungsbeginn erreicht und die entsprechende Wartezeit vorüber sein muss, bevor ein Rechtsstreit entsteht, damit die Versicherung die Kosten übernimmt.

Ohne Wartezeit Steuerrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz, der Sozial-, der Wettbewerbs-, Verkehrs- sowie der Vertrags-Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge haben z.B. keine Wartezeit.

Ohne Wartezeit

Steuerrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz, der Sozial-, der Wettbewerbs-, Verkehrs- sowie der Vertragsrechtsschutz für Firmenfahrzeuge haben z.B. keine Wartezeit.

Drei Monate Drei Monate gelten z. B. ab dem Komfortschutz für den Verwaltungsrechtsschutz, den Komfort Arbeitgeber- und den Komfort Immobilienrechtsschutz sowie für den Zusatzbaustein Firmenvertragsrechtsschutz.

Drei Monate

Drei Monate gelten z. B. ab dem Komfortschutz für den Verwaltungs-Rechtsschutz, den Arbeitgeber- und den Immobilien-Rechtsschutz und für den optionalen Baustein Firmen Vertragsrechtsschutz

Sechs Monate Im Basis-Tarif gilt diese Frist für den Arbeits-, Wohnungs- und Vertrags-Rechtsschutz. Zudem greift sie tarifübergreifend für den speziellen Bauherren-Rechtsschutz in Premium.

Sechs Monate

Im Basis-Tarif gilt diese Frist für den Arbeitgeber-, und Immobilien-Rechtsschutz. Zudem greift sie tarifübergreifend für den speziellen Bauherren-Rechtsschutz in Premium.

Universalrechtsschutz, Ihr Wartezeiten Joker im Premiumschutz!

Bei Konflikten während der Wartezeiten oder in unversicherten Bereichen können Sie sich mit dem Universalrechtsschutz der Premiumvariante auch ohne Versicherungsfall beratend und außergerichtlich vertreten lassen, selbst bei Risikoausschlüssen.


Wenn der Rechtsanwalt darüber hinaus außergerichtlich tätig wird, deckt die Versicherung die gesetzliche Vergütung bis zu 1.000 Euro. Nutzen Sie eine ARAG-vorgeschlagene Konfliktlösung, entfällt die Selbstbeteiligung. Beauftragen Sie Ihren eigenen Anwalt, werden 300 € Selbstbeteiligung abgezogen (einmalige Leistung pro Vertragslaufzeit).

Mit unserem Onlinerechner können Sie selbst die Inhalte und Bausteine Ihrer Absicherung für Ihre Firma individuell nach Ihren Bedürfnissen in wenigen Schritten zusammenstellen. Sie können sich hier Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen und auch direkt in wenigen Klicks online abschließen, ganz bequem, kontaktlos, von zu Hause oder im Büro ...

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Schließen Sie Ihren maßgeschneiderten Firmenrechtsschutz bequem online ab oder lassen Sie sich telefonisch von Experten beraten, um Ihren Versicherungsschutz individuell auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

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Sie wünschen eine persönliche Beratung oder haben Fragen zu den Bausteinen? Wir helfen Ihnen gerne dabei, den passenden Leistungsumfang für Ihr Unternehmen zusammenzustellen – rufen Sie uns einfach an.

Egal, ob Sie Ihren Firmenrechtsschutz online oder telefonisch abschließen – Sie profitieren von einer fundierten Beratung durch einen festen Experten für Rechtsschutzversicherungen, der Ihnen auch nach dem Abschluss bei Vertragsfragen oder im Schadenfall zur Seite steht - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ...- Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

Egal, ob Sie Ihren Firmenrechtsschutz online oder telefonisch abschließen – Sie profitieren von einer fundierten Beratung durch einen festen Experten für Rechtsschutzversicherungen, der Ihnen auch nach dem Abschluss bei Vertragsfragen oder im Schadenfall zur Seite steht - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ...

Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Gestaltung individueller Rechtsschutz-Konzepte für Privat- und Firmenkunden.

IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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 Kundenstimmen

Sie können sich jederzeit auf unsere schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen, ob telefonisch oder online. Wir sind rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie da, egal in welchem versicherten Lebensbereich Sie Probleme haben. Unser Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Wir bieten eine Vielzahl effizienter Instrumente an, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon geben wir Ihnen erste Orientierung und helfen Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen ... Wie Wi W

Wie können Sie die Versicherung im Schadenfall nutzen?

Sie können sich jederzeit auf schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen, ob telefonisch oder online. Der Schadenservice ist rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie da, egal in welchem Rechtsbereich Sie Probleme haben.


Das Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Es stehen Ihnen eine Vielzahl effizienter Instrumente zur Verfügung, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon erhalten Sie erste Orientierung und es wird Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen weiter geholfen ...


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Schadenservice Schnelle und unkomplizierte Hilfe rund um die Uhr bei allen rechtlichen Problemen – kompetent und jederzeit für Sie da

Schadenservice

Schnelle und unkomplizierte Hilfe rund um die Uhr bei allen rechtlichen Problemen – kompetent und jederzeit für Sie da.

Erstberatung Sofortige Telefon-Beratung durch spezialisierte Juristen zu jedem Rechtsgebiet – immer ohne eigene Selbstbeteiligung.

Erstberatung

Sofortige Telefon-Beratung durch spezialisierte Juristen zu jedem Rechtsgebiet – immer ohne  Selbstbeteiligung

Professionelle Mediatoren helfen, Konflikte mit Mietern außergerichtlich und ohne Eskalation dauerhaft zu lösen.

Mediation

Diskrete außergerichtliche Konfliktlösung zur Vermeidung langwieriger Prozesse und zur Wahrung Ihrer persönlichen Interessen.

Anwalts-Chat Direkte Antwort auf Ihre Rechtsfragen im Live-Chat – die schnelle Hilfe für zwischendurch bei allen juristischen Anliegen.

Anwalts-Chat

Direkte Antwort auf Ihre Rechtsfragen im Live-Chat – die schnelle Hilfe für zwischendurch bei allen juristischen Anliegen.

Vertrags-Check Professionelle Prüfung Ihrer Dokumente und Verträge durch Experten – ab dem Komfortschutz automatisch für Sie enthalten.

Vertrags-Check

Professionelle Prüfung Ihrer Dokumente und Verträge durch Experten – ab dem Komfortschutz automatisch für Sie enthalten.

Vorlagen Service Sofortiger Zugriff auf über 1.000 rechtssichere Muster und Verträge für Ihren geschäftlichen sowie privaten Alltag.

Vorlagen Service

Sofortiger Zugriff auf über 1.000 rechtssichere Muster und Verträge für Ihren geschäftlichen sowie privaten Alltag.

Häufige Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz für Unternehmen Der gewerbliche Rechtsschutz bildet das Fundament für eine risikofreie Unternehmensführung. Da betriebliche Konflikte oft komplex sind und weitreichende finanzielle Folgen haben können, klären die folgenden Antworten die wichtigsten Details zur Absicherung für Firmen und Selbstständige: Welche Kosten übernimmt der Firmenrechtsschutz im Streitfall? Der Versicherer übernimmt gemäß § 5 ARB die notwendigen Kosten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Gebührenregelungen. Dazu gehören die Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz. Honorare, die über diese gesetzlichen Sätze hinausgehen, sind vom Unternehmen selbst zu tragen. Zudem werden Auslagen für Zeugen, gerichtlich bestellte Sachverständige und bei gesetzlicher Verpflichtung auch die Kosten der Gegenseite übernommen. Ist das gewerbliche Vertragsrecht versichert? Das gewerbliche Vertragsrecht ist in allen Varianten teilweise enthalten, etwa für Versicherungsverträge und Hilfsgeschäfte. Bei Zuwahl von Arbeits-, Immobilien- oder Verkehrsbausteinen sind die entsprechenden Verträge geschützt. Ab Komfort kommen das Online-Forderungsmanagement für unbestrittene Forderungen sowie erweiterte Hilfsgeschäfte für Betriebsausstattung und spezifische Dienstleistungen hinzu. Premium ermöglicht zudem die Geltendmachung bestrittener Forderungen über das Forderungsmanagement Plus. Für das Kerngeschäft, wie den Warenverkauf oder Werkverträge, steht optional der Firmenvertragsrechtsschutz zur Verfügung. Gilt der Rechtsschutz auch bei privaten Streitigkeiten? Der Firmenrechtsschutz konzentriert sich primär auf die Absicherung des betrieblichen Risikos. Über den Zusatzbaustein Privat-Rechtsschutz für Selbstständige lässt sich jedoch der private Lebensbereich des Betriebsinhabers sowie der Schutz für die Familie kostengünstig in den Vertrag integrieren. Damit besteht eine ganzheitliche Absicherung, die sowohl geschäftliche als auch private Rechtsangelegenheiten abdeckt, sofern diese Leistungsart explizit gewählt wurde. Welche Personen sind im Rahmen der Firmenpolice mitversichert? Der Versicherungsschutz erstreckt sich gemäß § 26 ARB auf den Versicherungsnehmer als Betriebsinhaber sowie auf alle im Betrieb beschäftigten Personen während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen. Dies umfasst fest angestellte Mitarbeiter ebenso wie Teilzeitkräfte, Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte. Der Schutz gilt jedoch ausschließlich für rechtliche Belange, die in direktem Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen und die jeweilige berufliche Funktion betreffen. Welche Wartezeiten müssen Unternehmen berücksichtigen? Ein unmittelbarer Leistungsanspruch ohne Wartezeit besteht gemäß § 4 ARB unter anderem im Verkehrs-Rechtsschutz, im Schadenersatz-Rechtsschutz sowie im Straf-Rechtsschutz für Unternehmen. Für andere wesentliche Bereiche wie den Arbeits-Rechtsschutz oder den Rechtsschutz für Gebäude und Grundstücke gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten. Bei einem lückenlosen Wechsel von einer bestehenden Vorversicherung können diese Fristen für bereits versicherte Risiken entfallen. Können die Versicherungsbeiträge steuerlich abgesetzt werden? Die Beiträge für eine Firmenrechtsschutzversicherung gelten als Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Vertrag ausschließlich gewerbliche Risiken abdeckt. Besteht die Versicherung aus einer Kombination von privaten und geschäftlichen Risiken, muss der Beitrag anteilig aufgeteilt werden. Der gewerbliche Teil mindert als Betriebsausgabe den Gewinn des Unternehmens, während der private Teil unter Umständen als Sonderausgabe im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden kann. Welche Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgenommen? Kein Versicherungsschutz besteht gemäß § 3 ARB für Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, inneren Unruhen oder Naturgewalten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Leistungsarten, die nicht explizit in den Vertrag eingeschlossen wurden. Eine wichtige Abgrenzung betrifft die Abwehr von Schadensersatzansprüchen: Diese fällt in den Zuständigkeitsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung und ist daher nicht über den Rechtsschutz abgedeckt. Zudem sind Ereignisse, deren Ursache vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der geltenden Wartezeit liegen, vom Schutz ausgenommen. Wie lange ist die Laufzeit und wann ist eine Kündigung möglich? Die Vertragslaufzeit wird bei Abschluss individuell vereinbart und beträgt in der Regel ein, drei oder fünf Jahre. Sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt, verlängert sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (§ 8 ARB). Eine ordentliche Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit in Textform eingereicht werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 13 ARB besteht unter anderem nach dem Eintritt von mindestens zwei versicherten Rechtsschutzfällen innerhalb von zwölf Monaten.

FAQ, häufige Fragen zum Rechtsschutz für Firmen

Die rechtliche Absicherung eines Betriebes erfordert eine präzise Abstimmung auf die jeweilige Branche und Unternehmensform. Um die Tragweite des Versicherungsschutzes im geschäftlichen Alltag zu bewerten, sind fundierte Informationen zu Deckungsumfängen, Wartezeiten und steuerlichen Aspekten unerlässlich.



Die folgende Zusammenfassung beantwortet die zentralen Fragen zum Firmenrechtsschutz auf Basis der aktuellen Vertragsbedingungen:


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  • Welche Kosten übernimmt der Firmenrechtsschutz im Streitfall?

    Der Versicherer trägt gemäß § 5 ARB die notwendigen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenregelungen. Dazu zählen die Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz. Honorarvereinbarungen, die über diese gesetzlichen Sätze hinausgehen, müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Zusätzlich werden Auslagen für Zeugen, gerichtlich bestellte Sachverständige und – bei gesetzlicher Verpflichtung – auch die Kosten der Gegenseite erstattet.

  • Ist das gewerbliche Vertragsrecht versichert?

    Das gewerbliche Vertragsrecht ist bereits in allen drei Varianten teilweise enthalten, etwa im Rahmen des Versicherungsvertrags-Rechtsschutzes und für Hilfsgeschäfte. Bei Zuwahl von Arbeits-, Immobilien- oder Verkehrsbausteinen sind die entsprechenden Verträge wie Miet-, Arbeits- oder Fahrzeugverträge geschützt. Ab dem Komfortschutz sind zudem das Online-Forderungsmanagement für unbestrittene Forderungen sowie der erweiterte Schutz für Hilfsgeschäfte (z. B. Maschinen, IT, Telekommunikation, Marketing) integriert. 


    In der Premium-Variante können über das Forderungsmanagement Plus auch bestrittene Forderungen geltend gemacht werden, sofern zuvor der Online-Weg genutzt wurde. Für das Kerngeschäft, wie den Warenverkauf oder Werkverträge, steht optional der Firmenvertragsrechtsschutz zur Verfügung.

  • Gilt der Rechtsschutz auch bei privaten Streitigkeiten?

    Der Firmenrechtsschutz konzentriert sich primär auf die Absicherung des betrieblichen Risikos. Über den Zusatzbaustein Privat-Rechtsschutz für Selbstständige lässt sich jedoch der private Lebensbereich des Betriebsinhabers sowie der Schutz für die Familie kostengünstig in den Vertrag integrieren. 


    Damit besteht eine ganzheitliche Absicherung, die sowohl geschäftliche als auch private Rechtsangelegenheiten abdeckt, sofern diese Leistungsart explizit gewählt wurde.

  • Welche Personen sind im Rahmen der Firmenpolice mitversichert?

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich gemäß § 26 ARB auf den Versicherungsnehmer als Betriebsinhaber sowie auf alle im Betrieb beschäftigten Personen während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen. Dies umfasst fest angestellte Mitarbeiter ebenso wie Teilzeitkräfte, Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte. Der Schutz gilt jedoch ausschließlich für rechtliche Belange, die in direktem Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen und die jeweilige berufliche Funktion betreffen.

  • Welche Wartezeiten müssen Unternehmen berücksichtigen?

    Ein unmittelbarer Leistungsanspruch ohne Wartezeit besteht gemäß § 4 ARB unter anderem im Verkehrs-Rechtsschutz, im Schadenersatz-Rechtsschutz sowie im Straf-Rechtsschutz für Unternehmen. Für andere wesentliche Bereiche wie den Arbeits-Rechtsschutz oder den Rechtsschutz für Gebäude und Grundstücke gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten. Bei einem lückenlosen Wechsel von einer bestehenden Vorversicherung können diese Fristen für bereits versicherte Risiken entfallen.

  • Können die Versicherungsbeiträge steuerlich abgesetzt werden?

    Die Beiträge für eine Firmenrechtsschutzversicherung gelten als Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Vertrag ausschließlich gewerbliche Risiken abdeckt. Besteht die Versicherung aus einer Kombination von privaten und geschäftlichen Risiken, muss der Beitrag anteilig aufgeteilt werden. 


    Der gewerbliche Teil mindert als Betriebsausgabe den Gewinn des Unternehmens, während der private Teil unter Umständen als Sonderausgabe im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden kann.

  • Welche Risiken sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

    Kein Versicherungsschutz besteht gemäß § 3 ARB für Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, inneren Unruhen oder Naturgewalten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Leistungsarten, die nicht explizit in den Vertrag eingeschlossen wurden. Eine wichtige Abgrenzung betrifft die Abwehr von Schadensersatzansprüchen: Diese fällt in den Zuständigkeitsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung und ist daher nicht über den Rechtsschutz abgedeckt. Zudem sind Ereignisse, deren Ursache vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der geltenden Wartezeit liegen, vom Schutz ausgenommen.

  • Wie lange ist die Laufzeit und wann ist eine Kündigung möglich?

    Die Vertragslaufzeit wird bei Abschluss individuell vereinbart und beträgt in der Regel ein, drei oder fünf Jahre. Sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt, verlängert sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (§ 8 ARB). Eine ordentliche Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit in Textform eingereicht werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 13 ARB besteht unter anderem nach dem Eintritt von mindestens zwei versicherten Rechtsschutzfällen innerhalb von zwölf Monaten.


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