Die Rechtsschutz Versicherung

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Die ARAG Rechtsschutz Versicherung schnell erklärt!

Was ist eine Rechtsschutz Versicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Kostenschutzversicherung, die im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen die Kosten übernimmt, um den Versicherungsnehmer und Mitversicherte vor finanziellen Belastungen durch Anwalts-, Gerichts- und andere Verfahrenskosten zu schützen. Rechtsschutzversicherungen gibt es für verschiedene Bereiche individuell nach Bedarf, wie zum Beispiel ...

Rechtsschutz Versicherung für den privaten Bereich

Fokus: Rechtsschutz für den privaten Bereich für Singles oder Familien.

Zielgruppe:  Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende und auch Selbstständige.

Highlights:  Enthält Bausteine wie Privat-, Arbeits-, Verkehrs- und Wohn-Rechtsschutz sowie den Online-VertragsCheck.

Navigation:  Klicken Sie einfach auf den gewünschten gelben Button, um direkt zur Detailseite zu gelangen.

Warum ist eine Rechtsschutz-Versicherung wichtig? Eine Rechtsschutzversicherung ist generell sinnvoll und gehört zu den wesentlichen Formen der Absicherung. Selbst bei größter Vorsicht lässt sich ein unbeabsichtigter Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften nie ganz ausschließen. Eine Änderung Ihrer rechtlichen Situation kann sogar ohne eigenes Verschulden eintreten und eine juristische Verteidigung notwendig machen. Genau wie eine Haftpflichtversicherung Sie vor Forderungen Dritter schützt, sichert die Rechtsschutzversicherung Ihre eigenen rechtlichen Interessen ab. Da Rechtsstreitigkeiten in nahezu allen Rechtsgebieten extrem teuer werden können, übernimmt die Versicherung die Kosten für Anwälte, Gutachten und Gerichtsverfahren. Ohne diesen Schutz müssten Sie aufgrund des hohen finanziellen Risikos möglicherweise auf die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche verzichten. Kurz gesagt: Sie ist die finanzielle Rückendeckung, damit Sie Recht bekommen und nicht nur recht haben.

Warum ist eine Rechtsschutz-Versicherung wichtig?

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den unvorhersehbaren finanziellen Risiken des deutschen Rechtssystems, in dem selbst bei einem gewonnenen Prozess erhebliche Kosten entstehen können.

Das Kosten-Risiko: Im deutschen Zivilprozess trägt der Verlierer in der Regel alle Anwalts- und Gerichtskosten. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dieses Risiko und schützt Sie auch dann, wenn die Gegenseite zahlungsunfähig ist.

Unverschuldete Konflikte: Rechtliche Auseinandersetzungen können jeden treffen – oft ohne eigenes Verschulden. Eine Gesetzesänderung oder ein unbeabsichtigter Verstoß gegen Vorschriften kann eine kostspielige Verteidigung notwendig machen.

Finanzielle Sicherheit:  Mit einer starken Versicherung im Rücken können Sie Ihre rechtlichen Interessen ohne Angst vor dem finanziellen Ruin konsequent verteidigen und durchsetzen.

Eine Rechtsschutzversicherung ist generell sinnvoll und gehört zu den wichtigsten Formen der Absicherung. Selbst bei größter Vorsicht lässt sich ein unbeabsichtigter Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften nie ganz ausschließen. Eine Änderung Ihrer rechtlichen Situation kann sogar ohne eigenes Verschulden eintreten und eine juristische Verteidigung notwendig machen. Genau wie eine Haftpflichtversicherung Sie vor Forderungen Dritter schützt, sichert die Rechtsschutzversicherung Ihre eigenen rechtlichen Interessen ab. Da Rechtsstreitigkeiten in nahezu allen Rechtsgebieten extrem teuer werden können, übernimmt die Versicherung die Kosten für Anwälte, Gutachten und Gerichtsverfahren. Ohne diesen Schutz müssten Sie aufgrund des hohen finanziellen Risikos möglicherweise auf die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche verzichten. Kurz gesagt: Sie ist die finanzielle Rückendeckung, damit Sie Recht bekommen und nicht nur recht haben.

Was sind die Vorteile?

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen die notwendige finanzielle Rückendeckung, damit Sie Ihr gutes Recht ohne Kostenrisiko konsequent durchsetzen können – von der Erstberatung bis zur Vollstreckung.


Genau wie eine Haftpflichtversicherung Sie vor Forderungen Dritter schützt, sichert die Rechtsschutzversicherung Ihre eigenen rechtlichen Interessen   ab. Da Rechtsstreitigkeiten in nahezu allen Rechtsgebieten extrem teuer werden können, übernimmt die Versicherung die Kosten für Anwälte, Gutachten und Gerichtsverfahren. Ohne diesen Schutz müssten Sie aufgrund des hohen finanziellen Risikos möglicherweise auf die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche verzichten.


Kurz gesagt: Sie ist die finanzielle Rückendeckung und bildet die 6 Säulen Ihres Schutzes, damit Sie Recht bekommen und nicht nur recht haben.

1

Kostenübernahme

Im Streitfall trägt die Versicherung die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten für Sie!

2

Rechtssicherheit

Die Versicherung ermöglicht die Wahrnehmung Ihrer Rechte, ohne Angst vor den finanziellen Konsequenzen!

3

 Fachanwälte

Der Rechtsschutz ermöglicht Ihnen Zugang zu qualifizierter juristischer Vertretung durch Fachanwälte!

4

Prävention

Vermeidung rechtlicher Konflikte von Anfang an, z.B. durch telefonische Erstberatung, Anwalts-Chat, online Vertragsprüfung und online Zugang zu rechtssicheren Dokumenten!

5

Service

Mediatoren helfen, Streitigkeiten schnell, außergerichtlich zu lösen. Digitale Rechtshilfe, z.B. zur online Berechnung der Abfindung nach Kündigung sowie Empfehlung erfahrener Fachanwälte.

6

Vollstreckung

Die Rechtsschutz Versicherung übernimmt zusätzlich die Kosten für geeignete Maßnahmen der Vollstreckung, z. B. durch den Gerichtsvollzieher, zur Durchsetzung gewonnener Ansprüche und Titel!

Vom Ärger beim Online-Shopping bis zum komplexen Streit mit dem Finanzamt: Rechtliche Konflikte entstehen oft unerwartet und ziehen hohe Kosten nach sich. Hier sehen Sie typische Fälle aus der Praxis:

Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.

Privat

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Vertragsrechtsschutz

In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B. 


  • Kauf von z.B. Hausrat oder Unterhaltungselektronik
  • Dienstleistungen wie z.B. Mobilfunk oder Internetanbieter
  • Käufe im Internet
  • Abos wie z.B. Fitnessstudio
  • Reparaturmängel
  • Urlaubsreise
  • Versicherungsverträge
  • Behandlungsfehler

(Basis, Wartezeit 6 Monate)

(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)



Schadenersatzrechtsschutz

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Lorem Ipsum

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Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.

PRIVAT & FAMILIE

IMMOBILIEN & WOHNEN

FIRMA & GEWERBE

MANAGER & FÜHRUNGSKRÄFTE

Was kostet ein Rechtsstreit ohne Versicherung? Ein Rechtsstreit birgt erhebliche finanzielle Risiken, die oft in keinem Verhältnis zum eigentlichen Streitwert stehen. Das folgende Beispiel verdeutlicht die Kostenbelastung für ein Verfahren über zwei Instanzen bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 Euro: AUSGANGSSITUATION UND STREITWERT Der Streitwert von 10.000 Euro bildet die verbindliche Grundlage für die Berechnung aller anfallenden Gebühren. Ob es sich um eine Schadenersatzforderung oder eine vertragliche Unstimmigkeit handelt: Sobald dieser Wert feststeht, lassen sich die gesetzlichen Mindestkosten für Anwälte und Gericht exakt ableiten. KOSTEN DER 1. INSTANZ Die erste Instanz verursacht bei einem Unterliegen Gesamtkosten in Höhe von etwa 4.382,90 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den eigenen Anwaltsgebühren (ca. 1.700 Euro), den Kosten des gegnerischen Anwalts (ca. 1.700 Euro) sowie den Gerichtskosten (ca. 980 Euro). Ohne eine Absicherung gemäß den ARB ist diese Summe unmittelbar nach Abschluss der Instanz fällig. KOSTEN DER 2. INSTANZ Das Berufungsverfahren steigert das finanzielle Risiko um weitere 7.850,70 Euro. Da die Gebührensätze in der zweiten Instanz gesetzlich höher angesetzt sind als in der ersten, steigen die Anwaltskosten auf jeweils etwa 2.800 Euro pro Seite und die Gerichtskosten auf circa 2.200 Euro an. Das Kostenrisiko wächst damit überproportional zur Fortdauer des Rechtsstreits. GESAMTRISIKO ÜBER ZWEI INSTANZEN Die finanzielle Gesamtbelastung beläuft sich nach zwei Instanzen auf insgesamt 12.233,60 Euro. Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, dass die Prozesskosten den eigentlichen Streitwert von 10.000 Euro bereits deutlich übersteigen können. Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor diesem Risiko, indem sie diese notwendigen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenregelungen übernimmt.

Was kostet ein Rechtsstreit ohne Versicherung?

Ein Rechtsstreit birgt erhebliche finanzielle Risiken, die oft in keinem Verhältnis zum eigentlichen Streitwert stehen. Das folgende Beispiel verdeutlicht die Kostenbelastung für ein Verfahren über zwei Instanzen bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 Euro:

  • AUSGANGSSITUATION

    Der Streitwert von 10.000 Euro bildet die verbindliche Grundlage für die Berechnung aller anfallenden Gebühren. Ob es sich um eine Schadenersatzforderung oder eine vertragliche Unstimmigkeit handelt: Sobald dieser Wert feststeht, lassen sich die gesetzlichen Mindestkosten für Anwälte und Gericht exakt ableiten.

  • KOSTEN 1. INSTANZ

    Die erste Instanz verursacht bei einem Unterliegen Gesamtkosten in Höhe von etwa 4.382,90 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den eigenen Anwaltsgebühren (ca. 1.700 Euro), den Kosten des gegnerischen Anwalts (ca. 1.700 Euro) sowie den Gerichtskosten (ca. 980 Euro). Ohne eine Absicherung gemäß den ARB ist diese Summe unmittelbar nach Abschluss der Instanz fällig.

  • KOSTEN DER 2. INSTANZ

    Das Berufungsverfahren steigert das finanzielle Risiko um weitere 7.850,70 Euro. Da die Die finanzielle Gesamtbelastung beläuft sich nach zwei Instanzen auf insgesamt 12.233,60 Euro. Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, dass die Prozesskosten den eigentlichen Streitwert von 10.000 Euro bereits deutlich übersteigen können. Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor diesem Risiko, indem sie diese notwendigen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenregelungen übernimmt.

  • GESAMTKOSTEN & RESTRISIKO

    Die finanzielle Gesamtbelastung beläuft sich nach zwei Instanzen auf insgesamt 12.233,60 Euro. Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, dass die Prozesskosten den eigentlichen Streitwert von 10.000 Euro bereits deutlich übersteigen können. Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor diesem Risiko, indem sie diese notwendigen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenregelungen übernimmt.

Da jeder Rechtsfall individuell ist, bietet der integrierte Rechner die Möglichkeit, für unterschiedliche Streitwerte zwischen 500 € und 100.000 € die voraussichtliche finanzielle Belastung mit wenigen Klicks zu ermitteln.

500 EURO 100.000 EURO

Basis, Komfort oder Premium-Schutz.

Senkung des Beitrags durch einen Eigenanteil (z. B. 150 €).

Bei jährlicher Zahlweise sparen Sie zum Beispiel 8 % gegenüber der monatlichen Zahlweise.

Zahlweise

Betriebsgröße & Mitarbeiteranzahl*

Leistungsvariante

Anzahl der Vollzeit-, Teilzeitmitarbeiter und Auszubildenden.

Zusatzbausteine

Selbstbeteiligung

Integration von Spezial Straf-, Internet- oder Vertragsrechtsschutz.

In die Kalkulation des Firmenvertragsrechtsschutzes fließt der Bruttojahresumsatz des Vorjahres ein. Zudem beeinflusst die Branche sowie die Anzahl der Fahrzeuge bei fahrzeugintensiven Betrieben (z. B. Speditionen) die finale Prämie.

Branche und Umsatz

Individuelle Beitragsberechnung und Tarifierung

In der folgenden Tabelle finden Sie Beitragsbeispiele zur Orientierung. Ihren exakten Beitrag ermitteln Sie einfach mit dem Online-Rechner, können das Angebot als PDF speichern oder den Schutz direkt online aktivieren. Klicken Sie hierfür einfach auf die gelben Buttons unter den Tarifbeispielen ...

Was kostet eine Rechtsschutz-Versicherung? Eine Privatrechtsschutzversicherung kann beispielsweise schon ab 16,30 € monatlich abgeschlossen werden (Privat, Komfort, Ö-Dienst, Single, 250 Euro Selbstbeteiligung). Selbstständige und Firmen können den Rechtsschutz bereits ab 20,42 € monatlich abschließen (Firma, Komfort, ohne Mitarbeiter, 250 € SB). Eine vermietete Wohn- oder Gewerbeeinheit bis 1.250 € monatlicher Bruttomiete kann ab 6,45 € im Basisschutz versichert werden. Sicherheit muss nicht teuer sein. Während ein Rechtsstreit oft Tausende Euro verschlingt, erhalten Sie umfassenden Schutz bereits für einen geringen monatlichen Beitrag – individuell kalkuliert nach Ihrem persönlichen Bedarf. PREISE In der folgenden Übersicht finden Sie Beitragsbeispiele beliebter Varianten. Individuelle Beiträge können Sie mit dem benutzerfreundlichen Online-Tarifrechner berechnen und sofort als PDF herunterladen oder die Versicherung direkt online abschließen. Privat z. B. Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, Komfort, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB z.B. monatlich 33,41 € Firma z. B. für Handwerk & Handel oder z. B. Consulting, Firma, Arbeitgeber, Immobilie, Komfort, Verkehr für 1-3 Mitarbeiter, SB 250 € z.B. monatlich 48,86 € Vermietung z. B. Rechtsschutz für Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, BJM bis 15.000 €, Komfortschutz, 250 € SB z.B. monatlich 15,90 € PREISFAKTOREN Preisfaktoren Ihrer Rechtsschutzversicherung Der Beitrag für eine Rechtsschutzversicherung ist kein Pauschalbetrag, sondern das Ergebnis einer individuellen Risikokalkulation. Er setzt sich aus verschiedenen Parametern zusammen, die Ihre persönliche Lebenssituation, Ihre berufliche Tätigkeit oder Ihre unternehmerischen Eckdaten widerspiegeln. Durch die gezielte Kombination dieser Faktoren können Sie den Versicherungsschutz maßgeschneidert konfigurieren und die Prämienhöhe aktiv beeinflussen. Die folgenden Abschnitte erläutern die wesentlichen Einflussgrößen auf die Beitragsgestaltung: PRIVATER LEBENSBEREICH UND BERUFSGRUPPE Der versicherte Personenkreis sowie die berufliche Stellung bilden die Basis der Kalkulation im privaten Bereich (§ 26 ARB). Ein Single-Tarif ist aufgrund des statistisch geringeren Risikos kostengünstiger als eine Familienabsicherung, die Partner und Kinder einschließt. Zudem profitieren Angehörige des öffentlichen Dienstes häufig von speziellen Tarifen, da deren Risikoprofil im Vergleich zu anderen Berufsgruppen gesondert bewertet wird. GEWERBLICHE RISIKEN UND MITARBEITERANZAHL Die Betriebsgröße ist der entscheidende Faktor für die Berechnung im Firmenrechtsschutz. Hierbei spielt vor allem die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter eine zentrale Rolle, da mit jedem Angestellten das Risiko für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen steigt. Je nach Branche und Umsatzgröße werden zudem spezifische gewerbliche Risiken eingestuft, um einen bedarfsgerechten Schutz für Selbstständige und Unternehmen sicherzustellen. IMMOBILIEN, BJM UND MIETAUSFALLSCHUTZ Die Bruttojahresmiete (BJM) dient beim Vermieterrechtsschutz als die alleinige und wesentliche Berechnungsgrundlage für das versicherte Risiko. Eine Pauschalisierung pro Wohneinheit findet nicht statt; maßgeblich ist die Summe der jährlichen Mieteinnahmen inklusive Nebenkosten. Zusätzlich beeinflusst die Wahl des optionalen Mietausfallschutzes den Beitrag, welcher den Vermieter vor finanziellen Einbußen schützt, falls Mietzahlungen infolge eines Rechtsstreits ausbleiben. TARIFWAHL UND SELBSTBETEILIGUNG Die vertraglichen Stellschrauben ermöglichen eine signifikante Reduzierung der Prämie durch Eigenleistung oder Bindung. Die Wahl einer Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall führt zu einem direkten Beitragsnachlass. Ebenso beeinflusst die Vertragslaufzeit die Kosten: Längere Laufzeiten von drei oder fünf Jahren werden gemäß § 8 ARB oft mit Rabatten honoriert. Auch die Zahlweise spielt eine Rolle, wobei die jährliche Zahlung gegenüber unterjährigen Raten meist die wirtschaftlichste Option darstellt.

Was kostet eine Rechtsschutz-Versicherung?

Eine Privatrechtsschutzversicherung kann beispielsweise schon ab 16,30 Euro monatlich abgeschlossen werden (Privat, Komfort, Ö-Dienst, Single, 250 Euro Selbstbeteiligung). Selbstständige und Firmen können den Rechtsschutz bereits ab 20,42 Euro monatlich abschließen (Firma, Komfort, ohne Mitarbeiter, 250 € SB). Eine vermietete Wohn- oder Gewerbeeinheit bis 1.250 € monatlicher Bruttomiete kann ab 6,45 Euro  im Basisschutz versichert werden.


Sicherheit muss nicht teuer sein. Während ein Rechtsstreit oft Tausende Euro verschlingt, erhalten Sie umfassenden Schutz bereits für einen geringen monatlichen Beitrag – individuell kalkuliert nach Ihrem persönlichen Bedarf.

In der folgenden Übersicht finden Sie Beitragsbeispiele beliebter Varianten. Individuelle Beiträge können Sie mit dem benutzerfreundlichen Online-Tarifrechner berechnen und sofort als PDF herunterladen oder die Versicherung direkt online abschließen.

Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, SB 250 € SB: 31,08 € mtl.

Privat

z. B. Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, Komfort, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB

z.B. monatlich

33,41

z. B. für Handwerk & Handel oder z. B. Consulting, Firma, Arbeitgeber, Immobilie, Komfort, Verkehr für 1-3 Mitarbeiter, SB 250 €: 48,86 € mtl.

Firma

z. B. für Handwerk & Handel oder z. B. Consulting, Firma, Arbeitgeber, Immobilie, Komfort, Verkehr für 1-3 Mitarbeiter, SB 250 €

z.B. monatlich

48,86

z. B. Rechtsschutz für Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, Komfortschutz, 150 € SB: 17,40 € mtl.

Vermietung

 z. B. Rechtsschutz für Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, BJM bis 15.000 €, Komfortschutz, 250 € SB

z.B. monatlich

15,90

Kann der Versicherungsschutz individuell angepasst werden? Ja, bei jeder Rechtsschutzvariante haben Sie die Möglichkeit, aus den drei Leistungsvarianten Basis, Komfort und Premium sowie unterschiedlichen Selbstbeteiligungsstufen zu wählen. So können Sie den Leistungsumfang jeder Versicherungsform ganz individuell anpassen. Beim Privatrechtsschutz haben Sie zudem noch die Möglichkeit, durch Auswahl optionaler Bausteine die für Sie relevanten Lebensbereiche Privat, Wohnen, Arbeit und Verkehr ganz nach Bedarf abzusichern. Es stehen Tarife für Singles oder Familien sowie zur Auswahl. Firmen und Selbstständige haben die Option, unterschiedliche Geschäftsbereiche über die optionalen Bausteine Firma, Gewerbeimmobilie, Arbeitgeber und Firmen Verkehrsrechtsschutz abzusichern. Sinnvolle Zusatzbausteine wie Internetrechtsschutz, Unterhaltsrechtsschutz im privaten Bereich, oder Spezial Strafrechtsschutz sowie Firmenvertragsrechtsschutz für die gewerblichen Versicherungen runden Ihren Versicherungsschutz perfekt ab.

Kann der Versicherungsschutz individuell angepasst werden?

Ja, maximale Flexibilität durch das ARAG Baukasten-System: Der Versicherungsschutz lässt sich über drei Leistungsstufen und optionale Zusatzbausteine exakt auf die private oder berufliche Lebenssituation zuschneiden.

  • LEISTUNGSTUFEN

    Die Varianten Basis, Komfort und Premium ermöglichen eine gezielte Steuerung von Leistungsumfang und Beitragshöhe.

  • PRIVATBEREICH

    Die Auswahl optionaler Bausteine erlaubt die Absicherung der Lebensbereiche Privat, Wohnen, Arbeit und Verkehr nach persönlichem Bedarf. Es stehen Tarife für Singles oder Familien sowie für Beamte und den Öffentlichen Dienst zur Auswahl.

  • GEWEBEBEREICH

    Für Firmen und Selbstständige besteht die Option, Geschäftsfelder über Bausteine wie Firma, Gewerbeimmobilie oder Arbeitgeber-Rechtsschutz passgenau abzusichern..

  • ZUSATZSCHUTZ

    Sinnvolle Zusatzbausteine wie Internetrechtsschutz, Unterhaltsrechtsschutz im privaten Bereich, Mietausfallschutz für Vermieter, Spezial Strafrechtsschutz sowie Firmenvertragsrechtsschutz für die gewerblichen Versicherungen runden Ihren Versicherungsschutz perfekt ab.

Eine Rechtsschutzversicherung ist generell sinnvoll und gehört zu den wichtigsten Formen der Absicherung. Selbst bei größter Vorsicht lässt sich ein unbeabsichtigter Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften nie ganz ausschließen. Eine Änderung Ihrer rechtlichen Situation kann sogar ohne eigenes Verschulden eintreten und eine juristische Verteidigung notwendig machen. Genau wie eine Haftpflichtversicherung Sie vor Forderungen Dritter schützt, sichert die Rechtsschutzversicherung Ihre eigenen rechtlichen Interessen ab. Da Rechtsstreitigkeiten in nahezu allen Rechtsgebieten extrem teuer werden können, übernimmt die Versicherung die Kosten für Anwälte, Gutachten und Gerichtsverfahren. Ohne diesen Schutz müssten Sie aufgrund des hohen finanziellen Risikos möglicherweise auf die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche verzichten. Kurz gesagt: Sie ist die finanzielle Rückendeckung, damit Sie Recht bekommen und nicht nur recht haben.

Welche Leistungen sind immer versichert?

Diese Standardleistungen bilden das Fundament für einen verlässlichen Rechtsschutz. Sie greifen bereits in der frühen Phase von Konflikten und bieten finanzielle Unterstützung bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen – ein entscheidender Vorteil, besonders bei unverschuldeten Rechtsfällen ...

Prävention:  Telefonische Erstberatung durch Fachanwälte, außergerichtliche Streitschlichtung durch Mediatoren sowie Zugang zu rechtssicheren Vorlagen und digitale Vertragsprüfungen.

Kostenübernahme: Volle Deckung der Gebühren für Anwälte, Gerichte, Gutachter, Zeugen und Strafkautionen. Dies umfasst auch die Kosten der Gegenseite, sofern eine Verpflichtung zur Übernahme besteht.

Vollstreckung: Übernahme der Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, um die tatsächliche Durchsetzung gewonnener Ansprüche sicherzustellen.

1

Erstberatung

Sofortige telefonische Hilfe durch spezialisierte Anwälte zu jedem Rechtsgebiet – ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung.

2

Online-Service

Unbegrenzter Zugriff auf über 1.000 rechtssichere Musterdokumente sowie online Prüfungen Ihrer privaten oder geschäftlichen Verträge.

3

 Mediation

Unterstützung bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch erfahrene Mediatoren zur nachhaltigen Beilegung von Streitigkeiten.

4

Anwaltskosten

Vollständige Übernahme der gesetzlichen Anwaltsgebühren für eine kompetente Vertretung der Interessen in allen versicherten Rechtsfällen.

5

Gerichtskosten

Deckung der Kosten im Rahmen der Bedingungen für Gericht, Gutachter und Zeugen, für die Wahrung Ihrer Rechte ohne finanzielles Risiko.

6

Kosten des Gegners

 Übernahme der gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten, zu deren Zahlung Sie im Falle eines Prozessverlustes verpflichtet werden.

Greift der Rechtsschutz sofort oder gibt es Wartezeiten? Eine Rechtsschutzversicherung sieht zur Vermeidung von Zweckabschlüssen für einige Leistungsarten Wartezeiten vor. Dies bedeutet, die Versicherung greift nur, wenn der Rechtsfall nach Ablauf der entsprechenden Wartezeit entsteht. Leistungsarten wie beispielsweise Wohn-, Miet-, Eigentums- und Vermieterrechtsschutz, der Arbeits- und Arbeitgeberrechtsschutz sowie der Vertragsrechtsschutz für Firmen haben in der Regel 3 Monate Wartezeit, wohingegen der Vertragsrechtsschutz für private Verträge keine Wartezeit hat (Ausnahme Basisschutz). Auch Leistungsarten wie der Verkehrs-, Steuer-, Straf- oder Sozialrechtsschutz haben keine Wartezeiten - dennoch greift auch hier die Versicherung nicht für bereits bestehende Fälle, sondern, nur wenn der Rechtsfall frühestens nach Beginn der Rechtsschutzversicherung entsteht. Für besondere Leistungsarten, wie zum Beispiel den Bauherrenrechtsschutz sind 6 Monate Wartezeit vorgesehen, für den Erbrechtsschutz und den Unterhaltsrechtsschutz gelten 12 Monate und für den Eherechtsschutz sogar 36 Monate. Die telefonische Erstberatung JuraTel®, JuraCheck® sowie die Mediationsverfahren bei rechtlichen Fragen oder Konflikten können auch innerhalb der Wartezeit und sogar rückwirkend genutzt werden. Ab dem Komfortschutz kann für einige Rechtsschutzsparten das Online Forderungsmanagement bis zu zwölf Monate rückwirkend genutzt werden, wenn Sie für den Fall noch keinen Anwalt oder ein anderes Inkassounternehmen beauftragt haben.

Greift der Rechtsschutz sofort oder gibt es Wartezeiten?

Sofortiger Schutz in vielen Bereichen und Entfall der Wartezeiten bei einem Versicherer-Wechsel: Während für bestimmte Leistungsarten zur Vermeidung von Zweckabschlüssen Wartezeiten bestehen, greifen Verkehrs-, Steuer- und Straf-Rechtsschutz sowie die telefonische Erstberatung JuraTel® unmittelbar ab Vertragsbeginn. Die Wartezeiten im Überblick (der Basisschutz hat häufig abweichende Wartezeiten) ...

Ohne Wartezeit Steuerrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz, der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz haben z. B. keine Wartezeit.

Ohne Wartezeit

z. B. Steuerrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz, ab Komfort hat der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz auch keine. keine Wartezeit.

Drei Monate Drei Monate Wartezeit z. B. für Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz oder Vertragsrechtsschutz für Firmen & Selbstständige.

Drei Monate

Drei Monate Wartezeit z. B. für Arbeits-, Wohnungs- u. Grundstücksrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz oder Vertragsrechtsschutz für Firmen & Selbstständige.

Bei Konflikten in Wartezeiten oder unversicherten Bereichen können Sie sich mit dem Universal Rechtsschutz in Premium beraten und vertreten lassen, selbst bei Risikoausschlüssen (bis 1.000 €).

6 Monate

Im Basis-Tarif gilt diese Frist für den Arbeits-, Wohnungs- und Vertrags-Rechtsschutz. Zudem greift sie tarifübergreifend für den speziellen Bauherren-Rechtsschutz in Premium.

Steuerrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz, der Sozial-, der Schadenersatz-, Verkehrs- sowie der Vertrags-Rechtsschutz ab Komfort haben z.B. keine Wartezeit.

12 Monate

Zwölf Monate Wartezeit gelten für den Unterhalts-Rechtsschutz bei Streit um Unterhaltspflichten oder über das Sorgerecht. Die gleiche Karenzzeit gilt bei Konflikten wegen der Vergabe von Studienplätzen.

Drei Monate gelten z. B. ab dem Komfortschutz für den Verwaltungsrechtsschutz, den Komfort Arbeits- und den Komfort Immobilienrechtsschutz sowie für Erschließungs- und Anliegerabgaben.

36 Monate

Sechsunddreißig Monate gelten für den Scheidungsrechtsschutz bei familienrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Familiengerichten wegen Scheidung oder Scheidungsfolgesachen.

Bei Konflikten in Wartezeiten oder unversicherten Bereichen können Sie sich mit dem Universal Rechtsschutz in Premium beraten und vertreten lassen, selbst bei Risikoausschlüssen (bis 1.000 €).

Wartezeit Joker

In Wartezeiten oder unversicherten Bereichen können Sie sich mit dem Universal Rechtsschutz im Premium Privat- und Firmenrechtsschutz beraten und vertreten lassen

(außergerichtlich bis 1.000 Euro).

Wann wird auf die Wartezeiten verzichtet? Die Wartezeiten entfallen, wenn Sie nahtlos von einem anderen Versicherungsunternehmen wechseln. Der Wartezeitverzicht gilt für die Bereiche, die bereits in Ihrem bisherigen Versicherungsschutz versichert waren. Oder wenn Ihr Versicherungsvertrag seit mindestens drei Jahren ununterbrochen besteht, und erstmalig ein Rechtsstreit entsteht, der seinen Ursprung innerhalb der Wartezeit oder sogar vor Versicherungsbeginn hat. Die Wartezeiten im Detail finden Sie auf den jeweiligen Produktseiten der entsprechenden Rechtsschutzversicherungen.

Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?

Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?

Maximale Flexibilität beim Vertragsabschluss: Ein individueller Versicherungsschutz lässt sich in wenigen Schritten über den Online-Rechner konfigurieren oder persönlich im Dialog mit Experten für Rechtsschutz zusammenstellen. Ihre Wege zum passenden Schutz ...

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Rechtsschutz online abschließen!

Der Onlinerechner ermöglicht die Konfiguration aller Bausteine nach persönlichen Wünschen. Ein individuelles Angebot lässt sich direkt als PDF speichern und der Abschluss bequem mit wenigen Klicks von jedem Ort aus tätigen.

Rechtsschutz telefonisch abschließen! 

Bei einem Wunsch nach telefonischem Abschluss erfolgt eine kompetente Beratung durch Experten. Hierbei wird der persönliche Bedarf präzise analysiert, um den optimalen Versicherungsumfang im Dialog gemeinsam zusammenzustellen.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

Persönliche Betreuung durch einen festen Experten für Rechtsschutz: Unabhängig vom gewählten Abschlussweg steht eine fundierte Beratung und langfristige Unterstützung durch Thomas S. Cremer – Generalagent der ARAG – zur Verfügung.

Fachkompetenz 

Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Gestaltung individueller Rechtsschutzkonzepte für Privat- und Firmenkunden.

Begleitung im Schadenfall

Erhalten Sie auch nach Vertragsabschluss wertvolle Navigationshilfe und Unterstützung bei Fragen zur Abwicklung.

Direkte Erreichbarkeit

Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

Expertise

Rechtsschutzexperte 

seit über 20 Jahren

IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

 Was Kunden sagen

Sie können sich jederzeit auf unsere schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen, ob telefonisch oder online. Wir sind rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie da, egal in welchem versicherten Lebensbereich Sie Probleme haben. Unser Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Wir bieten eine Vielzahl effizienter Instrumente an, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon geben wir Ihnen erste Orientierung und helfen Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen ... Wie Wi W

Wie können Sie die Versicherung im Schadenfall nutzen?

Sie können sich jederzeit auf schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen, ob telefonisch oder online. Der Schadenservice ist rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie da, egal in welchem Rechtsbereich Sie Probleme haben.


Das Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Es stehen Ihnen eine Vielzahl effizienter Instrumente zur Verfügung, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon erhalten Sie erste Orientierung und es wird Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen weiter geholfen ...



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Anwalts-Chat Direkte Antwort auf Ihre Rechtsfragen im Live-Chat – die schnelle Hilfe für zwischendurch bei allen juristischen Anliegen.

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Vertrags-Check Professionelle Prüfung Ihrer Dokumente und Verträge durch Experten – ab dem Komfortschutz automatisch für Sie enthalten.

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Vorlagen Service Sofortiger Zugriff auf über 1.000 rechtssichere Muster und Verträge für Ihren geschäftlichen sowie privaten Alltag.

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FAQ - häufige gestellte Fragen!

FAQ - häufige gestellte Fragen zur Rechtsschutz Versicherung

Die Wahl der passenden Rechtsschutzversicherung wirft oft spezifische Fragen zu Deckungsumfängen, zeitlichen Fristen und der Kostenübernahme auf. Die folgende Übersicht beantwortet die wichtigsten Anliegen basierend auf den aktuellen Vertragsbedingungen, um Ihnen eine fundierte Entscheidung bei der Tarifwahl zu ermöglichen:

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  • Was ist der unterschied zwischen Basis-, Komfort- und Premium-Schutz?

    Die Tarife unterscheiden sich primär in der Höhe der Versicherungssummen und der Tiefe der eingeschlossenen Leistungen. Während der Basis-Schutz eine solide Grundabsicherung für die wichtigsten Lebensbereiche bietet, erweitern die Linien Komfort und Premium diesen Schutz um zusätzliche Bausteine wie den erweiterten Beratungs-Rechtsschutz oder höhere Sublimits für spezifische Rechtsgebiete. In den höheren Tarifen entfällt zudem häufig die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei einer Erstberatung, sofern diese zur abschließenden Klärung führt.

  • Werden auch kosten für eine Mediation übernommen?

    Ja, der Versicherer übernimmt gemäß § 26 ARB die Kosten für eine Mediation oder vergleichbare Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Ziel ist es, durch die Vermittlung eines neutralen Dritten eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne ein gerichtliches Verfahren einleiten zu müssen. Bei Nutzung dieser Konfliktlösung entfällt zudem in allen Tarifen eine vereinbarte Selbstbeteiligung, da diese Form der Beilegung als besonders effizient gefördert wird.

  • Besteht freie Anwaltswahl oder wird ein Anwalt vorgeschrieben?

    Im Falle eines gerichtlichen Rechtsstreits haben Versicherungsnehmer grundsätzlich die freie Wahl unter allen zugelassenen Rechtsanwälten. Eine Ausnahme bilden spezifische Serviceleistungen wie die telefonische Erstberatung oder Mediationsverfahren: Diese werden direkt durch den Versicherer vermittelt oder über spezialisierte Partner-Rechtsanwälte durchgeführt, um eine sofortige Unterstützung zu gewährleisten. Für alle weiteren Verfahren kann der Versicherer auf Wunsch Kanzleien empfehlen, die endgültige Entscheidung über die Mandatierung liegt jedoch beim Versicherten. Die Kostenübernahme erfolgt gemäß § 5 ARB im Rahmen der gesetzlichen Gebührenregelungen.

  • Wie viel kostet eine gute Rechtsschutzversicherung?

    Die Kosten richten sich individuell nach der Versicherungsart, dem gewählten Tarif und der Selbstbeteiligung. Eine Privatrechtsschutzversicherung für den öffentlichen Dienst kann beispielsweise im Komfort-Tarif als Single mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro bereits ab 16,30 Euro monatlich abgeschlossen werden. Für Selbstständige und Firmen ist eine Absicherung im Komfort-Schutz ohne Mitarbeiter bei gleicher Selbstbeteiligung ab 20,42 Euro monatlich verfügbar. Eine vermietete Wohn- oder Gewerbeeinheit bis zu einer monatlichen Bruttomiete von 1.250 Euro lässt sich bereits ab 6,45 Euro im Basis-Schutz versichern.

  • Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

    Die Laufzeit des Vertrages wird bei Abschluss individuell vereinbart und beträgt in der Regel ein, drei oder fünf Jahre. Sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt, verlängert sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (§ 8 ARB). Eine ordentliche Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit in Textform eingereicht werden. 


    Zudem besteht unter bestimmten Voraussetzungen, wie nach zwei gemeldeten Schäden innerhalb eines Jahres, ein außerordentliches Kündigungsrecht (§ 13 ARB).

  • Was bedeutet Wartezeit bei Rechtsschutzversicherungen?

    Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem vertraglichen Versicherungsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem erstmals Versicherungsschutz für bestimmte Leistungsarten beansprucht werden kann. Gemäß § 4 ARB beträgt diese Frist für viele Bereiche wie den Arbeits- oder Wohnungs-Rechtsschutz drei Monate. In anderen Bereichen, wie dem Verkehrs-Rechtsschutz oder dem Schadenersatz-Rechtsschutz, besteht der Schutz hingegen unmittelbar ab dem ersten Tag ohne jegliche Wartezeit.

  • Gibt es Wartezeiten bei einem Versichererwechsel?

    Bei einem lückenlosen Wechsel des Versicherers entfallen die Wartezeiten in der Regel für alle Risiken, die bereits beim vorherigen Versicherer im gleichen Umfang abgesichert waren. Voraussetzung hierfür ist, dass der neue Vertrag unmittelbar an den alten anschließt und keine Deckungslücken bestehen. Für neu hinzugekommene Leistungsarten oder Deckungserweiterungen gelten jedoch die regulären Wartezeiten gemäß den aktuellen Bedingungen des neuen Vertrages.

  • Wie lange ist das Widerrufsrecht und wie kann man widerrufen?

    Nach dem Online-Abschluss steht dem Versicherungsnehmer ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Diese Frist beginnt, sobald der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen sind. 


    Ein Widerruf innerhalb dieser Frist bewirkt die vollständige Rückabwicklung des Vertrages ohne Angabe von Gründen. Sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechtsleistung in Anspruch genommen wurde, wird der bereits gezahlte Beitrag in voller Höhe erstattet. 


    Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftlich an service@arag.de oder postalisch an die ARAG SE, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf.