ARAG Spezial Straf-Rechtsschutz für Firmen

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ARAG
Spezial
Straf-
Rechtsschutz
für Firmen & Selbstständige!

Voller Kostenschutz!

Freie Anwaltswahl!

Basis, Komfort, Premium!

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ARAG
Spezial Straf-Rechtsschutz

Für Firmen, Unternehmen, Selbstständige und Freiberufle
r!  

Spezial-Straf-Rechtsschutz
Ihre Vorteile bei der ARAG!
Schnelle Hilfe für Manager!
Für wen ist der SSRS?
Was ist versichert?
Wer ist versichert?
In zwei Varianten!
Gründe für den SSRS ...
Beispiele aus der Praxis ...
Versicherte Kosten...
Versicherte Summen ...
Vorsorgliche Beratung ...
ARAG JuraTel® Erstberatung
Mediations-Verfahren
ARAG Rechts-Service
Rückwirkend nach 3 Jahren!
Was ist nicht versichert?

ARAG Spezial-Straf-Rechtsschutz für Firmen - Wir helfen Ihnen bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat!

Manager und Führungskräfte haben weitreichende Befugnisse. Entsprechend groß sind ihre Handlungsmöglichkeiten. Und falls sie mal eine falsche Entscheidung fällen sollten oder ihnen dies vorgeworfen wird? Schon der bloße Verdacht einer Straftat kann Ihren guten Ruf und den des Unternehmens ins Wanken bringen. 


Der Spezial Straf-Rechtsschutz der ARAG sichert Sie umfassend  wahlweise als Einzelabsicherung oder in Kombination mit unserem Firmenrechtsschutz ab. Mit unserem Rechtsschutz helfen wir auch bei dem Vorwurf, eine Straftat vorsätzlich begangen zu haben, zum Beispiel beim Vorwurf


  • der Steuerhinterziehung
  • des Sozialversicherungsbetrugs
  • der Veruntreuung
  • der Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten
  • eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
  • fahrlässiger Körperverletzung durch einen Betriebsunfall

Ihre Vorteile bei der ARAG!

Nutzen Sie unsere Expertise und Erfahrung von über 85 Jahren als Rechtsschutzexperten und sichern sich ...


  • volle Kostenübernahme
  • freie Anwaltswahl
  • telefonische Rechtsberatung
  • in drei Leistungsvarianten
  • Günstige Beiträge
  • Einzigartige Serviceleistungen
  • Mediationsverfahren auch rückwirkend

Ihr Sofort-Zugang in strafrechtlichen Notsituationen!

Was tun, wenn eine Durchsuchung droht? Wenn plötzlich der Staatsanwalt in Ihrem Büro steht oder Sie sogar in Untersuchungshaft sollen? In einer rechtlichen Ausnahmesituation sind wir für Sie da – sofort und rund um die Uhr! Damit Sie sich von der ersten Sekunde an richtig verhalten und Ihnen unsere schnelle Unterstützung sicher ist. Darauf können Sie sich verlassen ... 


  • 24 h-Strafverteidiger-Hotline: Ein Anruf genügt – und schon steht Ihnen im Ernstfall ein Experte telefonisch zur Seite.
  • Notfall-Checkliste: Befolgen Sie unbedingt die entscheidenden Verhaltensregeln –Schritt für Schritt.
  • Infos und Wissenswertes: Schneller und einfacher Überblick über versicherte Leistungen und Services.

Für wen ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz relevant?

Das Strafrecht betrifft jedes Unternehmen. Darin wird nicht nach der Branche oder Größe des Unternehmens unterschieden. Ob Großkonzern oder kleiner Familienbetrieb, das Management eines jeden Unternehmens benötigt eine leistungsstarke Absicherung. Besonders relevant für Leiter von Unternehmen, die als juristische Person betrieben  werden:


  • Geschäftsführer einer GmbH, 
  • Vorstandsmitglieder
  • Einzelunternehmer 
  • Ratsmitglieder eines Aufsichtsrats, Beirats oder Verwaltungsrats 
  • Prokuristen 

Welche Bereiche sind versichert?

Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des 


  • Strafverfahren, 
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren-, 
  • Disziplinarverfahren
  • Standesrechtsverfahren 
  • einschließlich der Verfahren zur Strafvollstreckung

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des im Versicherungsschein beschriebenen Unternehmens.


Wer ist versichert im ARAG Spezial Strafrechtsschutz für Firmen, Unternehmen und Selbstständige?

Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Gesellschafter, soweit natürliche Personen, und Beirats- und Aufsichtsratsmitglieder (auch Interimsmanager). Versichert sind auch sämtliche dauerhaft oder zeitweise beschäftigten Betriebsangehörigen einschließlich der Betriebsärzte, Praktikanten und Leiharbeitnehmer sowie freie Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.


In zwei Leistungs-Varianten – Komfort oder Premium, Sie haben Wahl!

Wählen Sie selbst, wie umfangreich Ihr Spezial Straf-Rechtsschutz für Führungskräfte sein soll –diese zwei Leistungs-Varianten stehen zur Auswahl …


  • Komfort
  • Premium

die Komfort- und Premium Variante übernimmt die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten!


Gute Gründe für den Spezial Straf-Rechtsschutz ...

Der Vorwurf einer Straftat kann aussreichen, um Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen. Damit es von Anfang an stimmt sollte Verteidigungsstrategie frühzeitig aufgebaut werden. So steigen die Chancen, das Verfahren einstellen zu lassen oder ein bevorstehendes Ermittlungsverfahren abzuwenden. Dazu bieten wir Leistungen wie z.B.  ...


  • eine 24-Stunden-Strafverteidiger-Hotline
  • vorsorgliche Beratung, auch schon zur Vermeidung eines unmittelbar bevorstehenden Ermittlungsverfahrens und bei Durchsuchung
  • persönliche Anwaltsberatung, auf Wunsch in Ihren Geschäftsräumen
  • Sachverständigenkosten (auch Parteigutachten)
  • Detektivkosten
  • anwaltlichen Beistand auch für Entlastungszeugen

Beispiele aus der Rechtspraxis eines angestellten Managers ...

In diesen und ähnlichen Fällen hilft Ihnen Ihr Spezial Straf-Rechtsschutz ...


  • Dem Geschäftsführer einer Farbenfabrik wird vorgeworfen, er habe gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen. Der Staatsanwalt ermittelt
  • Feuer im Firmengebäude. Mitarbeiter erleiden Rauchvergiftungen, da angeblich die Fluchtwege unzureichend markiert waren. Gegen den Betriebsleiter wird ermittelt
  • Ein Baugerüst stürzt ein, Menschen werden verletzt. Wegen des Vorwurfs nicht eingehaltener Unfallverhütungsvorschriften wird ein Strafverfahren eingeleitet.
  • In einem Hotel werden Salmonellen festgestellt. Ein Ermittlungsverfahren wird gegen den Hotel-(Café-) Betreiber wegen mutmaßlicher Hygienemängel eingeleitet.

Das finanzielle Risiko solcher Konflikte übernehmen wir für Sie, wenn nötig, durch alle Instanzen!


Diese Kosten und Gebühren übernehmen wir für Sie ...

Unsere bedarfsgerechte Lösung sichert Sie umfassend ab - im Basis Schutz gerichtlich bei Vergehen, im Basis- und Premium Schutz außergerichtlich und gerichtleich bei vergehen und Verbrechen. So helfen wir sogar bei dem Vorwurf, eine Straftat vorsätzlich begangen zu haben. Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat müssen bereits von uns geleistete Zahlungen allerdings zurückerstattet werden. Versicherungsschutz besteht zudem beim Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten sowie in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.


  • Wirft man Ihnen eine Straftat vor, zahlen wir die Kosten für Ihre Verteidigung in vereinbarter Höhe – in Komfort und Premium sogar weltweit.
  • Über die gesetzlichen Gebühren hinaus übernehmen wir die angemessenen Kosten gemäß einer Honorarvereinbarung mit einem Anwalt.
  • Um die Auswirkung auf Ihre Reputation und die des Unternehmens so gering wie möglich zu halten, tragen wir in der Komfort- und Premiumvariante die Kosten für entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.
  • In der Komfort- oder Premiumvariante bieten wir Ihnen außerdem eine vorsorgliche Beratung an – beispielsweise wenn die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie unmittelbar bevorsteht.

Versicherungssummen - so hoch sind Sie versichert

  • Europaweit im Basis Schutz bis 300.000 € gerichtlich und im Komfort- und Premium Schutz  gerichtlich und außergerichtlich wahlweise 300.000, 500.000 oder oder 1 Mio Euro
  • Kaution bis 300.000 Euro im Basis- und Komfort Schutz, bis zu 1 Mio im Premium Schutz
  • Öffentlichkeitsarbeit, Private Ermittlungen ab Komfort insgesamt bis 50.000 Euro, im Premium Schutz bis 100.000 €
  • Erweiterter Steuer-Straf-Rechtsschutz bis 50.000 Euro im Komfort- und Premium Schutz
  • Preis- und Ausschreibungsabsprachen: In Premium übernehmen wir Kosten von bis zu 100.000 Euro
  • Vorsorgliche erste Beratung bei unmittelbarem bevorstehendem Ermittlungsverfahren im Komfort Schutz bis 500 Euro, im Premium Schutz bis 2.500 Euro

Vorsorgliche Beratung - Damit es von Anfang an stimmt

Die Verteidigungsstrategie sollte frühzeitig aufgebaut werden. So steigen die Chancen, das Verfahren einstellen zu lassen oder ein bevorstehendes Ermittlungsverfahren abzuwenden. Dazu bieten wir Leistungen wie


  • eine 24-Stunden-Strafverteidiger-Hotline
  • vorsorgliche Beratung, auch schon zur Vermeidung eines unmittelbar bevorstehenden Ermittlungsverfahrens und bei Durchsuchung im Komfort- und Premium Schutz
  • Manager-SOS Landingpage
  • persönliche Anwaltsberatung, auf Wunsch in Ihren Geschäftsräumen

Damit es von 

Anfang an stimmt!


Immer mitversichert - ARAG JuraTel® telefonische Rechtsberatung rund um die Uhr!

Auf Wunsch beraten Sie in über 20 europäischen Ländern und den USA deutschsprachige Anwälte telefonisch im jeweiligen Landesrecht. Ganz gleich, ob es dabei um Ihr berufliches oder privates Umfeld geht. 


(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/ ohne Selbstbeteiligung)


Konfliktlösung durch Mediation!

In Komfort und Premium hilft ein Mediator, einen Streit außergerichtlich beizulegen. Das spart Zeit und Nerven und ermöglicht weiterhin den Kontakt zu Gesellschaftern oder Eigentümern. 


Gerne schlagen wir Ihnen einen Mediator vor und übernehmen dessen Kosten. Diese Leistung gilt für den Vermögensschaden-Rechtsschutz und den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.


(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/ ohne Selbstbeteiligung)


Immer mitversichert - Rechts-Service im Schadenfall!

Ob online oder telefonisch rund um die Uhr: Beim Melden eines Rechtsschutzfalles können Sie jederzeit auf unsere schnelle, unbürokratische Hilfe vertrauen. Verlassen Sie sich auf die engagierte Unterstützung kompetenter Ansprechpartner!


Über 93 Prozent unserer Kunden sind mit der Leistung unseres Rechts-Services im Schadenfall zufrieden. Deshalb ist er vom TÜV Saarland mit der Note „Sehr gut“ ausgezeichnet worden. 


Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit!

Rechtsschutz besteht auch, wenn der Versicherungsschutzfall vor Beginn des Versicherungsschutzes oder während der Wartezeit eingetreten, wenn das betroffene Risiko zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls oder von den diesen Versicherungsschutzfall auslösenden Umständen erlangt, seit mindestens drei Jahren ununterbrochen bei der ARAG versichert ist. 


Was ist nicht versichert?

Versicherungsschutz besteht nicht bei Verurteilung wegen Vorsatzes


Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat. In diesem Fall hat der Versicherte die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten. Bei rechtskräftiger Verurteilung sowohl wegen Vorsatzes als auch wegen Fahrlässigkeit besteht diese Rückzahlungspflicht nur insoweit, als Vorsatz betroffen ist. Der jeweilige Anteil berechnet sich nach Gewicht und Bedeutung der einzelnen Vorwürfe im Gesamtzusammenhang (insbesondere dem Anteil am verhängten Strafmaß).


Eine Pflicht zur Rückerstattung besteht nicht


  • im Strafbefehlsverfahren
  • bei Verurteilung lediglich wegen dolus eventualis (Eventualvorsatz), sofern gegen die versicherte Person ausschließlich eine Geldstrafe verhängt wird.

 KOMFORT oder PREMIUM -

Zwei Leistungsvarianten zur Auswahl!

Was ist versichert?

Sie können sich je nach Leistungsvariante auf unsere Kosten vorsorglich von einem Anwalt beraten lassen, um ein unmittelbar bevorstehendes Ermittlungsverfahren zu vermeiden oder wenn eine Durchsuchung droht. Auf Wunsch erfolgt dann Ihre persönliche Anwaltsberatung in Ihren Geschäftsräumen – bequemer geht’s nicht. Zusätzlich tragen wir im Rahmen Ihrer Verteidigung die Kosten für einen Sachverständigen, auch als Parteigutachten. In Abstimmung mit uns zahlen wir sogar die Kosten für einen privaten Ermittler. Und wir zahlen auch für den anwaltlichen Beistand Ihrer Entlastungszeugen.


Komfort

Rechtsschutz für die Verteidigung bspw. beim Vorwurf fahrlässiger und vorsätzlicher Vergehen oder Verbrechen

ARAG Strafverteidiger Hotline

Strafkaution bis 300.000 €

Vorsorgliche erste Beratung bei unmittelbarem bevorstehendem Ermittlungsverfahren bis 500 €

Insolvenz-Beratung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Unterstützung im Schutzschirmverfahren bis 2.500 €

Erweiterter Steuer-Straf-Rechtsschutz bis 50.000 €

Öffentlichkeitsarbeit 

bis 50.000 €

Private Ermittlungen und forensische Dienstleistungen bis 50.000 €

Beratung zur Vermeidung eines Verstoßes im Zusammenhang mit Ausschreibungsabsprachen

Beratung Datensicherheit/IT Sicherheitsinspektion bei Vorliegen eines Versicherungsfalls bis 2.500 €

Compliance Webinar

Compliance Beratung bis 500 €

Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz in Verkehrssachen


Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Sportgerichtsbarkeit

Sonstige Verfahren

Verwaltungsverfahren: unterstützende verwaltungsrechtliche Tätigkeit

Steuerstraf-Rechtsschutz


Erweiterter Steuerstraf-Rechtsschutz

Verletzung Persönlichkeitsrecht

Prozessbeobachtung

Nachhaftung

Mit Firmenrechtsschutz Einzelabsicherung!

Premium

alle Leistungen der Komfort Variante und darüber hinaus z.B. höhere Versicherungssummen sowie zusätzliche Leistungsarten ...

Strafkaution bis 1.000.000 €

Vorsorgliche erste Beratung bei unmittelbarem bevorstehendem Ermittlungsverfahren bis 2.500 €

Insolvenz-Beratung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Unterstützung im Schutzschirmverfahren bis 5.000 €

Öffentlichkeitsarbeit bis 100.000 €

Private Ermittlungen und forensische Dienstleistungen bis 100.000 €

Rechtsschutz bei Preis- und Ausschreibungsabsprachen bis 100.000 € je Kalenderjahr

Beratung zum Korruptionsrisiko bei Aufnahme von Auslandsaktivitäten bis 2.500 € (einmalig während der Vertrgslaufzeit)

Beratung Datensicherheit/IT Sicherheitsinspektion bei Vorliegen eines Versicherungsfalls bis 5.000 €

Beratung Datensicherheit/IT Sicherheitsinspektion ohne Vorliegen eines Versicherungsfalls bis 5.000 €

Vorversicherungsgarantie

Compliance Beratung bis 1.000 €

U-Haft-Support

Mit Firmenrechtsschutz Einzelabsicherung!

Aus diesen Gründen ist der Spezial Straf-Rechtsschutz für Unternehmen unverzichtbar!

Diese möglichen relevanten Straftatbestände machen den Spezial Strafrechtsschutz für Unternehmen unentbehrlich! Schon der bloße Verdacht einer Straftat kann Ihren guten Ruf und den des Unternehmens ins Wanken bringen. Relevante Straftatbestände sind hierbei z.B. ...

 Mögliche

Vorwürfe relevanter Straftatbestände …

Schon der bloße Verdacht einer Straftat kann Ihren guten Ruf und den des Unternehmens ins Wanken bringen. Relevante Straftatbestände sind hierbei z.B.

Vorwurf der Steuerhinterziehung

Missachtung der Melde- und Anzeigepflicht

Verstoß gegen das Mindestlohngesetz

Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten

Vorwurf der Insolvenzverschleppung

Vorwurf der Veruntreuung


In jedem Fall gilt, dass Ihre Verteidigungsstrategie möglichst frühzeitig aufgebaut werden sollte! Denn so steigen Ihre Chancen, dass das Verfahren ein gestellt wird oder sie freigesprochen werden.

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Vorwurf des Tatbestandes der Steuerhinterziehung!

Unternehmen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, z. B. zur Einkommens- und Umsatzsteuer. Leicht kann der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum stehen. Wenn zum Beispiel die Umsatzsteuer Voranmeldung zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht vorliegt, droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Unterlassen. 

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... der Missachtung der Melde- und Anzeigepflicht!

Wenn Unternehmen die Melde- und Anzeigepflicht gegenüber den Sozialversicherungsträgern nicht beachten oder ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vorgeworfen wird, stellen diese Tatbestände Ordnungswidrigkeiten dar. Werden die Sozialversicherungsbeiträge beispielsweise nicht rechtzeitig abgeführt, liegt ein Straftatbestand vor. Dieser kann zu einer hohen Geldstrafe führen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen.  

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 ... der Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten!

Wettbewerbsbeeinträchtigende Verhaltensweisen, bspw. mittels irreführender Werbung, oder die Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten können strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

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Der Vorwurf des Tatbestands der Insolvenz Verschleppung!

Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig oder ist es überschuldet, ist der Geschäftsführer zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet. Er hat ab dem Zeitpunkt der Insolvenzreife max. 3 Wochen Zeit. Kommt er der Pflicht nicht bzw. nicht rechtzeitig nach, droht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren aufgrund der Insolvenz Verschleppung. 

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 Der Vorwurf des Tatbestands der Veruntreuung!

Ein Geschäftsführer hat die Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Firmengeldern. Wird ihm Veruntreuung Firmengelder vorgeworfen oder ein Handeln, das eine konkrete Vermögensgefährdung des Unternehmens zur Folge haben könnte, drohen ihm strafrechtliche Konsequenzen.

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Weitere Beispiele – bei diesen und ähnlichen Beispielen hilft Ihnen Ihr Spezial Straf-Rechtsschutz

Bei diesen und ähnlichen Beispielen hilft Ihnen Ihr Spezial Straf-Rechtsschutz

Ihnen wird Steuerhinterziehung oder Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen? Sie sollen angeblich gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verstoßen haben oder für fahrlässige Körperverletzung durch einen Betriebsunfall verantwortlich sein? In jedem Fall gilt, dass Ihre Verteidigungsstrategie möglichst frühzeitig aufgebaut werden sollte! Denn so steigen Ihre Chancen, dass das Verfahren ein gestellt wird oder sie freigesprochen werden.


  • Auf einer Baustelle ist ein Gerüst eingestürzt. Ein Arbeiter wurde verletzt jetzt droht ein Strafverfahren.
  • Feuer im Firmengebäude. Mitarbeiter erleiden Rauchvergiftungen, da angeblich die Fluchtwege unzureichend markiert waren. Gegen den Betriebsleiter wird ermittelt.
  • Dem Geschäftsführer einer Farbenfabrik wird vorgeworfen, er habe gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
  • In einem Hotel werden Salmonellen festgestellt. Ein Ermittlungsverfahren wird gegen die Betreiberin des Hotel-Cafés wegen mutmaßlicher Hygienemängel eingeleitet.
  • Einem kleinen Betrieb wird vorgeworfen, gegen das Mindestlohngesetz verstoßen zu haben.Gegen den Manager wird ermittelt.
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Drei Wege, ein Ziel: Ihre Interessen wahren!

Rechtliche Streitigkeiten sind so unterschiedlich wie die jeweils ideale Lösung. Deshalb haben Sie bei uns gleich drei Möglichkeiten, unsere Unterstützung in Anspruch zu nehmen – schnell, direkt und unkompliziert. Wählen Sie einfach den Weg, der Ihnen am besten hilft ...

Persönliche Anwaltsbetreuung bis vor Gericht!

Wir zahlen für Ihre Vertretung durch einen Anwalt in den versicherten Bereichen. In der Komfort- und Premiumvariante auch, wenn er Sie außergerichtlich berät, für Sie Schreiben aufsetzt oder mit der Gegenseite verhandelt.  


Auf Wunsch vermitteln wir einen in den jeweiligen Rechtsgebieten spezialisierten Anwalt.

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Wirtschaftsmediation: Konflikte lösen ohne Prozess ...

In der Komfort- und Premiumvariante vermitteln und bezahlen wir speziell ausgebildete Wirtschaftsmediatoren, die Ihnen helfen, Ihren Streit beizulegen. Dabei erarbeiten die Konfliktparteien mit Unterstützung des unabhängigen Dritten eine faire, für beide Seiten optimale Lösung. 


In zwei von drei Mediationsfällen kommt es so zu einer außergerichtlichen Einigung (nach Erfahrung der ARAG Service Center GmbH). Das Ergebnis wird auf Wunsch schriftlich festgehalten.

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Digitale Lösungen: Rechtliche Hilfe voll digital ...

Von uns ausgewählte Partner führen juristische Arbeitsschritte digital für Sie durch das spart Zeit und Nerven. So können Sie unter anderem schnell und einfach relevante Dokumente, wie beispielsweise Ihren Anstellungsvertrag, online hochladen und ohne großen Aufwand prüfen lassen.

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Ihr Plus an Sicherheit: Über die eigentlichen Leistungen hinaus profitieren Sie von weiteren attraktiven Vorteilen!

Wir machen es Ihnen einfach. Damit Sie möglichst schnell die erforderliche Unterstützung bekommen, haben wir z.B eine spezielle Internetseite mit relevanten Informationen eingerichtet. Und im Notfall? Wählen Sie unseren Manager-Notruf!  ...

Strafverteidiger Notruf Hotline!

Im Geschäftsleben zählt Schnelligkeit. Das ist bei einem strafrechtlichen Notfall als Manager oft nicht anders. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und unbürokratische Unterstützung, wenn es drauf ankommt. 


Ein Anruf bei der 24h-Strafverteidiger-Hotline genügt – und schon steht Ihnen auf Wunsch ein Rechtsanwalt telefonisch sofort bei.

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Manager-SOS Landingpage!

Greifen Sie per Smartphone oder Tablet direkt auf wichtige Inhalte zu. Außerdem finden Sie hilfreiche Ratgeber und jede Menge Wissenswertes, zum Beispiel eine Checkliste für den strafrechtlichen Notfall.

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ARAG JuraTel®

Ihre  Erstberatung!

ARAG JuraTel® - Ihr 24-Stunden-Anwaltstelefon auch international Unterstützung bei Rechtsfragen im In- und Ausland: Auf Wunsch beraten Sie in über 20 europäischen Ländern und den USA deutschsprachige Anwälte am Telefon im jeweiligen Landesrecht. Beispielsweise zum Arbeitsrecht, Verkehrs- oder Vertragsrecht.

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ARAG Online Rechtsservice!

In einer umfangreichen Datenbank finden Sie über 1.000 Musterschreiben und -verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich, zum Beispiel:

GbR-Gesellschaftervertrag

GmbH-Geschäftsführervertrag

Firmenwagen-Vereinbarung

Web- Impressum

Datenschutzerklärung

Abmahnungen

Kündigungen 

Arbeitszeugnisse 

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Leistungsupdate-Garantie!

Wenn wir unseren Manager-Rechtsschutz im Laufe Ihrer Vertragslaufzeit verbessern, profitieren Sie auch mit bereits bestehendem Premium-Vertrag. Denn alle künftigen beitragsneutralen Verbesserungen oder Erweiterungen der Leistungen gelten automatisch auch für Sie.

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Versicherungswechsel ohne Nachteil!

Wenn Sie zu uns wechseln, sollen Sie möglichst nur Vorteile haben. Auf Wunsch regulieren wir deshalb in einem Rechtsschutzfall innerhalb Deutschlands nach den Bedingungen Ihres unmittelbar und nahtlos vorangehenden Vorvertrags, wenn Sie Premium gewählt haben (Vorversicherungsgarantie). Das gibt Ihnen Sicherheit!

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Diese anwaltlichen Leistungen sind je nach Leistungsvariante versichert!

Kostenschutz besteht für anwaltliche Leistungen in Straf-, Ordnungswidrigkeiten Verfahren sowie in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren sowie für die anwaltliche Strafverteidigung Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten Verfahren sowie in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren zur Strafvollstreckung.

Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für ...

Anwaltlichen Leistungen! 

Erstberatung

Strafverteidigung

Durchsuchungen einschl. Arrestverfahren

Verwaltungsrecht

Arbeits- und Sozialrecht

Folgeverfahren in Bezug auf das Mindestlohngesetz (MiLoG)

Verletzung Persönlichkeitsrecht

Steuerrecht

Zeugenbeistand

Verfassungsrecht

Firmenstellungnahme

Vollstreckungsverfahren

Wiederaufnahmeverfahren

Adhäsionsverfahren

Privatklageverfahren

Aktive Strafverfolgung

Koordination

Prozessbeobachtung

Sonstige Verfahren

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Anwaltliche Leistungen bei Strafverteidigung!

Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Verteidigung in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Verfahren zur Strafvollstreckung sowie Wiederaufnahmeverfahren.


Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des im Versicherungsschein beschriebenen Unternehmens.

Beitrag berechnen!

Anwaltliche Leistungen in Steuerverfahren!

Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit in Steuerverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten Ermittlungsverfahren maßgeblich zu fördern (Steuerstraf-Rechtsschutz). Für den Versicherungsnehmer sowie die versicherten Organe und Organmitglieder erstreckt sich der Versicherungsschutz darüber hinaus auch auf weitere Steuerstrafverfahren, wenn diese aus Handlungen 


und Unterlassungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten resultieren, die nicht für das versicherte Unternehmen erfolgen, sondern anlässlich eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalls offenbar geworden sind (erweiterter Steuerstraf-Rechtsschutz). Hierfür beträgt die Versicherungssumme bis 50.000 Euro insgesamt je Versicherungsfall.


Eventuell bestehende anderweitige Versicherungen des Versicherten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

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Anwaltliche Leistungen bei Durchsuchung und Arrest!

Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen (auch online) einschließlich der Geltendmachung von Freigabe- und Herausgabeansprüchen sowie bei dinglichen Arresten nach § 111d ff. StPO, unabhängig davon, ob der Versicherte als Beschuldigter oder in sonstiger Eigenschaft betroffen ist.

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Anwaltliche Leistungen in Verwaltungs-Verfahren!

Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit in Verwaltungsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dient, die Strafverteidigung in eingeleiteten Ermittlungsverfahren maßgeblich zu fördern.


Sowie in verwaltungsrechtlichen Verfahren vor deutschen Gerichten im Zusammenhang mit der Stilllegung eines versicherten Betriebs bzw. Betriebsteils oder dem Entzug der Konzession als Folge eines versicherten Strafverfahrens. Eventuell bestehende anderweitige Versicherungen des Versicherten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

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Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Verfahren!

Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Verfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dienen, die Verteidigung in eingeleiteten Ermittlungsverfahren maßgeblich zu fördern. Falls anderweitige Versicherungen bestehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.


(Im Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen ARB nach Ziffer 3.1)

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 Folgeverfahren in Bezug auf das Mindestlohn Gesetz (MiLoG)!

Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit  in Verwaltungsverfahren vor deutschen Sozial- oder Verwaltungsbehörden oder -gerichten, welches im unmittelbaren Anschluss an ein Ordnungswidrigkeitenoder an ein rechtskräftig, nicht mit Vorsatzverurteilung abgeschlossenes Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) im versicherten Zeitraum eröffnet wurde.

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Anwaltliche Leistungen in Bezug auf den Zeugenbeistand!

Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Beistandsleistung vor Behörden, Gerichten und parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, wenn ein Versicherter als Zeuge vernommen wird und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss (Zeugenbeistand). Versichert ist ferner im Einvernehmen mit der ARAG die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Entlastungszeuge in einem gegen Versicherte eingeleiteten Straf- oder


Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird (Erweiterter Zeugenbeistand).

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Anwaltliche Leistungen in Bezug auf Adhäsionsverfahren!

Soweit aus einer versicherten Straftat vermögensrechtliche Ansprüche Dritter gegen den Versicherten erwachsen und im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens gemäß § 403 ff. StPO vor einem deutschen Gericht geltend gemacht werden, besteht Versicherungsschutz.


Eventuell bestehende Haftpflichtversicherungen des Versicherten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

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 Anwaltliche Leistungen in Privatklage Verfahren!

Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit in Privatklageverfahren, wenn der Versicherte im Rahmen einer Privatklage gemäß § 374 ff. StPO angeklagt wird, einschließlich eines vorhergehenden Sühneversuchs gemäß § 380 StPO vor der zuständigen Vergleichsbehörde.

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Anwaltliche Leistungen bei aktiver Strafverfolgung!

Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit für aktive Strafverfolgung

für die Erstattung einer Strafanzeige durch den Versicherungsnehmer, soweit sich die vorgeworfene Straftat unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen richtet oder

zur Einlegung einer Dienstaufsichtsbeschwerde im Interesse des Versicherungsnehmers.

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Anwaltliche Leistungen für die Tätigkeit als Koordinator!

Sind in einem Ermittlungsverfahren mehrere versicherte Personen betroffen, besteht je nach Leistungsvariante auch Versicherungsschutz für die Einschaltung eines Anwalts zur Abstimmung der Verteidigungsstrategie, der ausschließlich mit der Koordination der Verteidiger des Beschuldigten betraut ist, sofern die ARAG dessen Einschaltung vorab zugestimmt hat.

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 Anwaltliche Leistungen auch für die Prozess Beobachtung!

Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit bei Prozessbeobachtung.


Ist in einem versicherten Strafverfahren nach Ziffer 1 die Beobachtung anderer Prozesse, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem versicherten Strafverfahren stehen, für die Verteidigung notwendig, übernimmt die ARAG die angemessenen Kosten eines Rechtsanwaltes. Die Übernahme der Kosten setzt die vorherige Zustimmung der ARAG voraus.

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Anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit sonstigen Verfahren!

Versicherungsschutz besteht darüber hinaus je nach Leistungsvariante für sonstige Verfahren im Zusammenhang mit der Verletzung einer Vorschrift des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechts.


Hierunter fallen Verfahren in Verbindung mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung eines Strafverfahrens oder als Konsequenz aus einem Strafverfahren. Dies sind beispielsweise:

Auslieferungsverfahren, Internationaler Haftbefehl

Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

Kronzeugenregelung, wenn (Mit-)Täter freiwillig zur Aufklärung oder Verhinderung der Tat beiträgt und daher Strafe gemildert bzw. ganz von Strafe abgesehen werden kann

Verständigung im Strafverfahren (Deal)

Verteidigung im Rahmen von Dienstaufsichtsbeschwerden

Corporate-Manslaughter-Verfahren: Führen grobe Organisationsfehler in einem Unternehmen zu einem tödlichen Unglück, kann das Unternehmen dafür strafrechtlich belangt werden (Rechtsfigur aus dem britischen Recht)

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Versicherungsschutz für sonstige anwaltliche Tätigkeiten!

Die versicherten anwaltlichen Leistungen erstrecken sich außerdem je nach Leistungsvariante auch auf Verfahren im Zusammenhang mit 

Berufsverbot

Betriebsstilllegung

Entzug der Gewerbeerlaubnis

Fahrverbot

Sportgerichtsbarkeit

Vermögensabschöpfung (Verfall und Einziehung) des durch die Straftat erlangten Gewinns

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Versicherte Kosten - Diese Kosten übernimmt Ihre Spezial Straf-Rechtsschutz-Versicherung für Sie!

... Ihr starker Prozesskostenschutz - Neben Ihren Anwaltsgebühren tragen wir auch die Kosten für Gericht, Entschädigung der Zeugen sowie für vom Gericht bestellte Sachverständige. Und wir übernehmen die Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden ...

 Das leisten wir für Ihre Verteidigung

Wirft man Ihnen eine Straftat vor, zahlen wir die Kosten für Ihre Verteidigung in vereinbarter Höhe – in Komfort und Premium sogar weltweit.

Über die gesetzlichen Gebühren hinaus übernehmen wir die angemessenen Kosten gemäß einer Honorarvereinbarung mit einem Anwalt.

Um die Auswirkung auf Ihre Reputation und die des Unternehmens so gering wie möglich zu halten, tragen wir in der Komfort- und Premiumvariante die Kosten für entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.

In der Komfort- oder Premiumvariante bieten wir Ihnen außerdem eine vorsorgliche Beratung an – beispielsweise wenn die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie unmittelbar bevorsteht.

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 Wir übernehmen die Verfahrenskosten!

Die ARAG trägt die dem Versicherten auferlegten Kosten der versicherten Verfahren bis zur Höhe der jeweiligen Versicherungssumme.


In Verfahren außerhalb Europas trägt die ARAG diese Kosten bis zur Höhe des Betrags, der entstehen würde, wenn die Verfahren in Deutschland stattfinden und nach den entsprechenden deutschen Kosten- und Gebührensätzen ermittelt würden.

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 Diese Anwaltskosten sind versichert !

Die ARAG trägt die angemessenen Kosten eines vom Versicherten beauftragten Rechtsanwalts ohne Begrenzung auf die gesetzliche Vergütung für Rechtsanwälte gemäß Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG). Daneben werden die üblichen Auslagen erstattet. Für die Prüfung der Angemessenheit der Vergütung gilt § 3a Abs. 2 RVG analog. Die Angemessenheit bestimmt sich hiernach unter Berücksichtigung


aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.


Auf die Unangemessenheit der Kosten kann sich die ARAG nicht berufen, wenn ...

sie vorher der Kostenvereinbarung schriftlich zugestimmt hat;

der Versicherte einen von der ARAG vorgeschlagenen Rechtsanwalt beauftragt hat.

Wird der Rechtsanwalt außerhalb Deutschlands tätig, trägt die ARAG die Vergütung des für den Versicherten tätigen Rechtsanwalts nur bis zur Höhe des Betrags, der entstehen würde, wenn der Rechtsanwalt in Deutschland tätig geworden wäre. Es gilt auch hier die Angemessenheitsprüfung nach § 3a Abs. 2 RVG.

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Wir übernehmen Mehrfach-Beauftragungen!

Nach Abstimmung mit dem Versicherten trägt die ARAG in Komfort und Premium auch die Kosten weiterer Rechtsanwälte, soweit deren Beauftragung für die Interessenwahrnehmung des Versicherten sachdienlich ist. Sachdienlichkeit liegt vor, wenn unterschiedliche Rechtsgebiete verschiedene fachliche Qualifikationen von Rechtsanwälten erforderlich machen.

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Die Kosten von Steuerberatern und Hochschullehrern!

Wird anstelle eines Rechtsanwalts ein Steuerberater oder Hochschullehrer einer deutschen Hochschule beauftragt, finden in Komfort und Premium die Regelungen für Rechtsanwaltskosten sinngemäß Anwendung.

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Wir übernehmen die Kosten von Sachverständigen!

Die ARAG trägt in Komfort und Premium die angemessenen Kosten der vom Versicherten in Auftrag gegebenen Sachverständigen Gutachten, die seine Verteidigung maßgeblich fördern.

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Wir übernehmen Reisekosten!

Die ARAG trägt die Kosten für ...

notwendige Reisen des Rechtsanwalts, die im Zusammenhang mit versicherten Verfahren stehen

Reisen der versicherten Personen zum zuständigen Gericht, wenn dieses das persönliche Erscheinen angeordnet hat

einen Besuch des für den Versicherten tätigen Rechtsanwalts bei ihm bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern, wenn der Besuch aufgrund besonderer Situationen erforderlich ist (Mobiler Anwalt: zum Beispiel bei Krankheit, Unfall, Unabkömmlichkeit in der Firma)

Die Reisekosten und Abwesenheitsgelder werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von Rechtsanwälten in Deutschland geltenden Sätze (RVG) übernommen.

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Übersetzungs- und Dolmetscherkosten!

Die ARAG trägt die Kosten für ...

die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Versicherten im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen

die Bestellung eines im Ausland für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erforderlichen Dolmetschers

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Wir übernehmen Kautionskosten!

Die ARAG sorgt für die Zahlung eines zinslosen Darlehens für eine Kaution bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Höhe, die gestellt werden muss, um den Versicherten einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. Zur Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Kaution ist neben dem/den beschuldigten Versicherten auch der Versicherungsnehmer verpflichtet, sofern er mit der Kautionsleistung einverstanden war.


Übersteigt die zu stellende Kautionssumme die im Vertrag vereinbarte Kautionshöhe, trägt die ARAG darüber hinaus im Rahmen der Versicherungssumme die marktüblichen Kosten (Zinsen, Bürgschafts- und Bearbeitungskosten), die dem Versicherten für die Bereitstellung des von der ARAG nicht übernommenen Kautionsbetrags entstehen.

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Wir übernehmen Kosten der Öffentlichkeitsarbeit!

Die ARAG trägt die Kosten für eine journalistische Beratung zu notwendigen Öffentlichkeitsarbeiten zur Verhinderung, Begrenzung oder Beseitigung von drohenden Rufschädigungen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten im Zusammenhang mit einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf Verfahren oder Ordnungswidrigkeiten Verfahren.

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Wir übernehmen Kosten privater Ermittlungen!

Die ARAG trägt die angemessenen Kosten für private Ermittlungen. Voraussetzung für die Leistungspflicht ist die begründete Ansicht des mit der Verteidigung einer versicherten Person beauftragten Rechtsanwalts für die Erforderlichkeit sowie die Zustimmung der ARAG zur Übernahme dieser Kosten (präventiv, auch wenn das Ermittlungsverfahren noch nicht eingeleitet ist).

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Die Kosten für Forensische Dienstleistungen!

Forensische Dienstleistungen dienen der Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten, indem zum Beispiel Täter identifiziert, Schäden quantifiziert und Verantwortlichkeiten festgestellt werden. Häufiges Ziel ist die Anfertigung einer gerichtsverwertbaren Dokumentation des Sachverhalts. Hierdurch sollen Entscheidungsprozesse der Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien unterstützt, weitere Schäden vermieden und die Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden gefördert werden.


Die ARAG trägt in Komfort und Premium nach ihrer vorherigen Zustimmung die angemessenen Kosten in einem vom Versicherungsschutz umfassten Verfahren gemäß Ziffer 1.1 sowie nach rechtskräftigem Abschluss eines solchen Verfahrens für forensische Dienstleistungen durch unternehmensfremde Stellen zur Aufklärung, Identifikation sowie Prävention wirtschaftskrimineller Handlungen.

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Hier finden Sie die Versicherungssummen – bis zu dieser Höhe werden die Kosten übernommen!



Basis

Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Versicherungssummen (nur in Verbindung mit Firmenrechtsschutz)

Komfort

ARAG Spezial Straf-Rechtsschutz

So hoch sind Sie versichert im Spezial Straf-Rechtsschutz Komfort!

Premium

ARAG Spezial Straf-Rechtsschutz

So hoch sind Sie versichert im Spezial Straf-Rechtsschutz Premium!

Diese Compliance Leistungen sind als Unterstützung zusätzlich in beiden Varianten versichert!

Unsere Partner helfen Ihnen in der Komfort- und Premiumvariante mit weitreichenden Dienstleistungen ..

Professionelles Compliance-Webinar!

Die ARAG stellt dem Versicherungsnehmer ein kostenfreies Webinar zum Themenkomplex Compliance durch ausgesuchte Experten zur Verfügung. Die Compliance-Schulung kann einmalig während der Vertragslaufzeit vom Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden.

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Beratung von Compliance- Beauftragten!

Wenn Compliance-Beauftragte im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung den begründeten Verdacht auf strafrelevantes Verhalten versicherter Personen haben, übernimmt die ARAG einmalig während der Vertragslaufzeit die Kosten einer anwaltlichen Beratung. 

Die Kostenübernahme ist im Spezial-Straf-Rechtsschutz Komfort auf einen Betrag von 500 Euro 

und Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium auf 2.500 Euro limitiert. 


Voraussetzung ist, dass der Vertrag seit mindestens drei Jahren besteht und innerhalb der letzten drei Jahre kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit keine Zahlungen oder Assistance-Leistungen erbracht wurden.

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Beratung zum Korruptionsrisiko bei Auslandsaktivitäten!

Die ARAG trägt die Kosten für eine anwaltliche Beratung zum Korruptionsrisiko bei der erstmaligen Aufnahme von Geschäftsbeziehungen oder Aktivitäten im Ausland bis zu einer Höhe von 2.500 Euro. Diese Leistung kann einmalig während der Vertragslaufzeit vom Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden.

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Beratung zum Datenschutz und der IT- und Datensicherheit!

Bei Fragen zum Datenschutz übernimmt die ARAG im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium einmalig während der Vertragslaufzeit die Kosten einer anwaltlichen Beratung bis zu 500 Euro. Diese Fälle reichen rund um die europäische Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO), oder das Bundesdatenschutz Gesetz (BDSG) zu Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten.


Die ARAG trägt bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalls wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen die EU-DSGVO oder das BDSG die Kosten für eine Beratung zur Datensicherheit/eine IT-Sicherheitsinspektion

im Spezial-Straf-Rechtsschutz Komfort bis zu 2.500 Euro

im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium bis zu 5.000 Euro

Zudem trägt die ARAG im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium unabhängig von einem Versicherungsfall einmalig während der Vertragslaufzeit die Kosten für eine Beratung zur Datensicherheit/eine IT-Sicherheitsinspektion bis zu 2.500 Euro. Auf Wunsch vermittelt die ARAG einen Kontakt zu einem entsprechenden Dienstleister. Voraussetzung ist, dass der Vertrag seit mindestens drei Jahren besteht und innerhalb der letzten drei Jahre kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit keine Zahlungen oder Assistance-Leistungen erbracht wurden.

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Beratung zum betrieblichen Klima- und Umweltschutz!

Die ARAG trägt bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalls wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen Umweltgesetze die Kosten für eine Beratung zum Umweltschutz

im Spezial-Straf-Rechtsschutz Komfort bis zu 2.500 Euro

im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium bis zu 5.000 Euro

Zudem trägt die ARAG im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium unabhängig von einem Versicherungsfall einmalig während der Vertragslaufzeit die Kosten für eine Beratung zum Umweltschutz bis zu 2.500 Euro. Auf Wunsch vermittelt die ARAG einen Kontakt zu einem entsprechenden Dienstleister. Voraussetzung ist, dass der Vertrag seit mindestens drei Jahren besteht und innerhalb der letzten drei Jahre kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit keine Zahlungen oder Assistance-Leistungen erbracht wurden.

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Beratung zur Vermeidung eines Verstoßes  bei Preisabsprachen!

Die ARAG trägt die Kosten der anwaltlichen Beratung zur Vermeidung von Vorwürfen in Bezug auf Preis- und Ausschreibungsabsprachen bis zu einer Höhe von 2.500 Euro. Voraussetzung ist, dass der Vertrag seit mindestens drei Jahren besteht. Zudem darf innerhalb der letzten drei Jahre kein Versicherungsfall eingetreten und in dieser Zeit keine Zahlungen 


oder Assistance-Leistungen erbracht worden sein. Die Leistung kann während der Vertragslaufzeit alle 5 Jahre einmalig in Anspruch genommen werden. Als Beginn der 5-Jahres-Frist gilt jeweils die letztmalige Inanspruchnahme.

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Diese Assistance-Leistungen sind zusätzlich in Premium versichert!

Auf Anordnung des Richters finden Sie sich plötzlich in Untersuchungshaft wieder.

Keine Sorge: Wir lassen Sie jetzt nicht allein! Unsere ausgewählten Partner kümmern sich darum, dass Sie beispielsweise Medikamente erhalten und bei einem Auslandsaufenthalt gegebenenfalls mit der Botschaft oder dem Konsulat sprechen können. Wir tragen die Reisekosten für nahe Angehörige und sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug zurücktransportiert wird. Außerdem zahlen wir ein Tagegeld für den Zeitraum der Untersuchungshaft. Und auf Wunsch werden Sie, und Ihre nahen Angehörigen psychologisch betreut ...

U-Haft-Support mit Assistance-Leistungen!

Wir lassen Sie jetzt nicht alleine! Unsere ausgewählten Partner kümmern sich darum, dass Sie beispielsweise ...

Medikamente erhalten

bei einem Auslandsaufenthalt gegebenenfalls mit der Botschaft oder dem Konsulat sprechen können

wir tragen die Reisekosten für nahe Angehörige

sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug zurücktransportiert wird

außerdem zahlen wir ein Tagegeld für den Zeitraum der Untersuchungshaft

und auf Wunsch werden Sie, und Ihre nahen Angehörigen psychologisch betreut  werden

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Arzneimittel Service!

Ist der Versicherte zur Aufrechterhaltung seiner Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel angewiesen, sorgt die ARAG Allgemeine für die Zusendung und übernimmt die Versandkosten sowie die Kosten der Abholung beim Zoll. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Hausarzt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte nicht in der Lage ist, das Arzneimittel vor Ort zu besorgen.

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Reisekosten eines nahen Angehörigen!

Die ARAG Allgemeine übernimmt einmalig die erforderlichen Reisekosten eines nahen Angehörigen zum Ort der U-Haft. Als nahe Angehörige gelten Ehe- und Lebenspartner sowie die Kinder des Versicherten.


Die Kosten erstattet die ARAG Allgemeine für Hin- und Rückreise bis zur Höhe

  • der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen
  • oder der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class)
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Untersuchungs-Haft-Tagegeld!

Die ARAG Allgemeine leistet zum Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen für den Zeitraum der Inhaftierung an den Versicherten ein pauschales Tagegeld in Höhe von 300 Euro für maximal 180 Tage.

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Fahrzeug-Rücktransport!

Kann oder darf eine versicherte Person anlässlich einer mit einem Kraftfahrzeug angetretenen dienstlich veranlassten Fahrt infolge der Anordnung und des Vollzugs der Untersuchungshaft die Rückfahrt mit diesem Fahrzeug 


nicht antreten, veranlasst die ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft dessen Rückführung zum gewöhnlichen Standort und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall. Der Versicherungsschutz gilt nur innerhalb Europas (im geographischen Sinne). Nicht versichert ist die Rückführung von für diese Fahrt angemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen.

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Unterbringung und Betreuung von Kindern!

Ist während der Untersuchungshaft die Betreuung von Kindern oder Haustieren zu Hause erforderlich, benennt die ARAG Allgemeine auf Anfrage eine Person, die die Betreuung der Kinder während der Abwesenheit 


des Versicherten übernimmt, bzw. eine Betreuungsstelle oder Person, die die Versorgung von Haustieren des Versicherten übernimmt. Die ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft ersetzt

die Kosten für die Betreuung der Kinder am Wohnsitz bis zu 50 Euro pro Tag, maximal bis zu 1.500 Euro

die Kosten für die Betreuung der Haustiere bis zu 25 Euro pro Tag maximal bis zu 350 Euro

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Diese Personen und unselbstständigen Niederlassungen sind versichert!

Diese möglichen relevanten Straftatbestände machen den Spezial Strafrechtsschutz für Unternehmen unentbehrlich! Schon der bloße Verdacht einer Straftat kann Ihren guten Ruf und den des Unternehmens ins Wanken bringen. Relevante Straftatbestände sind hierbei z.B. ...

Mitversichert sind der Versicherungsnehmer und weitere Versicherte

Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Gesellschafter, soweit natürliche Personen, und Beirats- und Aufsichtsratsmitglieder (auch Interimsmanager). Versichert sind auch sämtliche dauerhaft oder zeitweise beschäftigten Betriebsangehörigen einschließlich der Betriebsärzte, Praktikanten und Leiharbeitnehmer sowie freie Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

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Mitversichert sind externe und Interimsmandate ...

Externe und Interimsmandate ...Für die Mitarbeiter des Versicherungsnehmers besteht Versicherungsschutz auch für im Interesse des Versicherungsnehmers wahrgenommene externe Aufsichtsrats-, Beirats- und Verwaltungsratsmandate sowie die vorübergehende Entsendung in Leitungsorgane anderer Unternehmen.

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Mitversichert sind ausgeschiedene Mitarbeiter ...

Versicherungsschutz erhalten auch die aus den Diensten des Versicherungsnehmers ausgeschiedenen Personen für Versicherungsfälle, die sich aus ihrer früheren Tätigkeit für den Versicherungsnehmer ergeben, sofern dieser der Rechtsschutzgewährung zustimmt.

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Mitversichert sind Unselbstständige Niederlassungen ...

Niederlassungen im vereinbarten Geltungsbereich im In- und Ausland sind mitversichert, soweit sie nicht rechtlich selbstständig sind.

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Selbstständige Tochter- und Beteiligungs-unternehmen

Rechtlich selbstständige Tochter- und Beteiligungsunternehmen können auf Antrag mitversichert werden, außerhalb Europas nur im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium.

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Vorsorge-Rechtsschutz bei Neugründungen und Beteiligungserwerb

Für Tochter- und/oder Mehrheitsbeteiligungs-Unternehmen, die neu gegründet oder vom Versicherungsnehmer erworben werden, besteht vertragsgemäß Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Erwerbs bzw. der Neugründung, wenn der ARAG die Veränderung spätestens drei Monate nach der nächsten Beitragshauptfälligkeit angezeigt wird. Gegebenenfalls ist eine Beitragsneufestsetzung erforderlich. Tritt also ein Versicherungsfall ein und ist eine Anzeige nicht spätestens drei Monate nach der nächsten Beitragshauptfälligkeit erfolgt, entfällt dieser Versicherungsschutz rückwirkend.

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Was ist nicht versichert? Was Sie sonst noch wissen sollten!

Versicherungsschutz besteht nicht bei Verurteilung wegen Vorsatzes! ...

Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer die Straftat vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, der ARAG die Kosten zu erstatten, die sie für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat; 


Ausnahme: Eine Pflicht zur Rückerstattung besteht nicht im Strafbefehlsverfahren. Dann bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bestehen. Auf eine Rückforderung verzichtet die ARAG.

Wartezeiten - ab wann greift Ihre Spezial Straf-Rechtsschutz Versicherung?

... Für einige Rechtsschutz-Leistungen gilt eine bestimmte Wartezeit. Das heißt, dass die jeweiligen Leistungen Ihrer Rechtsschutz Versicherung erst versichert sind, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Für unseren Spezial Straf-Rechtsschutz für Firmen sollten Sie folgende Wartezeiten beachten ....

Versicherungsschutz ohne Wartezeit!

Innerhalb der Vertragslaufzeit hat der Spezial Straf-Rechtsschutz keine Wartezeit. Dies bedeutet, Sie sind sofort versichert, wenn der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt. Wann der Versicherungsfall als eingetreten gilt, ist in den Allgemeine Bedingungen für die Spezial Straf-Rechtsschutz Versicherung 2022, S. 21, 22, 23 unter Punkt 6 ff genau definiert.

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Versicherungsschutz vor Versicherungsbeginn!

Unbekannte Versicherungsfälle (Rückwärtsversicherung) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf strafrechtliche Ermittlungsverfahren, deren Einleitung vor Vertragsbeginn liegt. Voraussetzung hierfür ist, dass

dies dem Versicherten bei Vertragsabschluss nicht bekannt war

der ARAG vor Vertragsabschluss alle Umstände angezeigt wurden, die auf ein möglicherweise anstehendes Verfahren hinweisen und

anderweitig hierfür kein Rechtsschutz bestand. Hiervon unberührt ist die Regelung unter Ziffer 6.2.2.


Versicherungsfälle während Vorvertrag (Versichererwechsel) Wird eine andere Versicherung der vorliegenden Art durch diese Versicherung ohne zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes ersetzt, so besteht Versicherungsschutz zu den Bedingungen dieses Vertrags auch für Versicherungsfälle, die während der Laufzeit vorhergehender Policen eingetreten sind. Leistungen aus den früheren Rechtsschutzverträgen müssen vorrangig in Anspruch genommen werden und werden auf den Leistungsumfang dieses Vertrags angerechnet.


Voraussetzung dieser zeitlichen Ausdehnung des Versicherungsschutzes ist, dass die Versicherten bis zum Abschluss dieser Versicherung von den bereits eingetretenen Versicherungsfällen keine Kenntnis hatten und keine Leistungsablehnung des Vorversicherers wegen verspäteter Prämienzahlung, Nichtzahlung oder einer Obliegenheitsverletzung vorliegt.

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Nachhaftung nach Vertragsende!

im Spezial-Straf-Rechtsschutz Komfort

wenn die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unterlassung während der Vertragslaufzeit begangen wurde oder währenddessen begangen worden sein soll

oder wenn das versicherte Unternehmen insolvent ist oder sich in freiwilliger Liquidation befindet

von drei Jahren. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Beendigung des Vertrags innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit auch keine Zahlungen erbracht wurden.


im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium

wenn die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unterlassung während der Vertragslaufzeit begangen wurde oder währenddessen begangen worden sein soll, von fünf Jahren. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Beendigung des Vertrags innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit auch keine Zahlungen erbracht wurden.

wenn das versicherte Unternehmen insolvent ist oder sich in freiwilliger Liquidation befindet, von fünf Jahren. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Beendigung des Vertrags innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit auch keine Zahlungen erbracht wurden. Nach fünf schadenfreien Jahren verlängert sich die Nachhaftungszeit auf sieben Jahre.


Weitere Voraussetzungen sind jeweils außerdem:

Es besteht kein anderer Versicherungsvertrag, aus dem der Versicherte Leistungen beanspruchen kann.

Zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bestehen keine Beitragsrückstände.

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So können Sie Ihre Versicherung abschließen

Die ARAG Spezial Straf-Rechtsschutz Versicherung können Sie als Einzelabsicherung oder als Ergänzung in Kombination mit unserem ARAG Firmenrechtsschutz abschließen. Mit unserem Online Rechner können Sie selbst die Inhalte und Bausteine Ihrer Rechtsschutz Versicherung für Ihre Firma individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Sie können sich hier Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen und auch direkt in wenigen Klicks online abschließen, ganz bequem, kontaktlos, von zuhause oder im Büro ...


Ihr fester Ansprechpartner

Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung bei uns abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner ...

Thomas S. Cremer

ARAG Generalagentur

IHK Versicherungsfachmann BWV

20 Jahre Rechtsschutzexperte 

Berufsbezeichnung: Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO, Bundesrepublik Deutschland

✆ 02238 94190 88

Mo. - Fr. 8:00 - 22:00 und Sa. + So. 10:00 - 15:30

Telefonisch abschließen!

Ihre Rrechtsschutz Versicherung können Sie auch telefonisch abschließen


Wenn Sie nicht genau wissen, welche Leistungs-Variante oder welche für Bausteine für Sie wichtig und richtig sind, oder einfach nur lieber persönlich beraten werden, rufen Sie einfach an ...


... wir freuen uns 

auf Ihren Anruf ...

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Oder online abschließen!

Mit unserem Online-Rechner können Sie ganz einfach in wenigen Schritten selbst die Inhalte und Bausteine für Ihre Rechtsschutz Versicherung individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Sie können sich hier kontaktlos Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen ...


*Wenn Sie die Kombination mit unserem Firmenrechtsschutz wählen, finden Sie auch die Basis Variante des Spezial Straf-Rechtsschutzes. Dieser entspricht dem dort als Zusatz Option wählbaren „Erweiterter Strafrechtsschutz“.

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Was passiert bei Wechsel von einem anderen Anbieter zur ARAG?

Sie haben bereits einen Rechtsschutzvertrag, möchten aber zu uns wechseln? In Kombination mit unserem Firmenrechtsschutz können sofort wechseln, tragen Sie einfach Ihre aktuelle Rechtsschutz Versicherung in unser Angebotsformular ein, dann rechnen wir die Beiträge bis zum Ablauf der Vorversicherung an, maximal für drei Jahre. 

Von unseren Mehr-Leistungen profitieren Sie sofort!

Bei nahtlosem Wechsel von einer anderen Gesellschaft zu uns, verzichten wir auf die Wartezeiten in den bereits versicherten Bereichen.

Sie haben einen Rechtsschutzfall, der bei uns nicht versichert ist – bei Ihrer vorherigen Rechtsschutzversicherung aber schon? - Dann regulieren wir diesen mit ab unserem Premium Schutz nach den Bedingungen Ihres unmittelbar und nahtlos vorangehenden Vorvertrages.

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Was ist nicht versichert? Was Sie sonst noch wissen sollten!

Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer die Straftat vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, der ARAG die Kosten zu erstatten, die sie für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat; 


Ausnahme: Eine Pflicht zur Rückerstattung besteht nicht im Strafbefehlsverfahren. Dann bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bestehen. Auf eine Rückforderung verzichtet die ARAG.

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So können Sie Ihre Rechtsschutz Versicherung in Anspruch nehmen ...

Sie können sich jederzeit auf unsere schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen, ob telefonisch oder online. Wir sind rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie da, egal in welchem versicherten Lebensbereich Sie Probleme haben.


Unser Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Wir bieten eine Vielzahl effizienter Instrumente an, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon geben wir Ihnen erste Orientierung und helfen Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen.


Damit Sie möglichst schnell die erforderliche Unterstützung bekommen, haben wir z.B eine spezielle Internetseite mit relevanten Informationen eingerichtet. Und im Notfall? Wählen Sie unseren Manager-Notruf!

Der ARAG Rechtsservice!

Unser Kollegen vom ARAG Rechtsservice helfen Ihnen gerne weiter ...

schnell und einfach Schäden melden!

Anwaltsempfehlung auf Wunsch!

schnelle, unkomplizierte Hilfe!

kompetente Gesprächspartner!

vom TÜV mit der Note "Sehr Gut" ausgezeichneter Schadenservice!

0211 99 333 99

24h-Strafverteidiger Notfall Hotline!

Im Geschäftsleben zählt Schnelligkeit. Das ist bei einem strafrechtlichen Notfall als Manager oft nicht anders. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und unbürokratische Unterstützung, wenn es drauf ankommt. 

Ein Anruf bei der 24h-Strafverteidiger-Hotline genügt – und schon steht Ihnen auf Wunsch ein Rechtsanwalt telefonisch sofort bei.

0211 9890 2230

Manager-SOS Landingpage!

Wir machen es Ihnen einfacht! Damit Sie möglichst schnell die erforderliche Unterstützung bekommen, haben wir eine spezielle Internetseite mit relevanten Informationen eingerichtet:

Greifen Sie per Smartphone oder Tablet direkt auf wichtige Inhalte zu. Außerdem finden Sie hilfreiche Ratgeber und jede Menge Wissenswertes, zum Beispiel eine Checkliste für den strafrechtlichen Notfall.

0211 9890 2230

ARAG Online Rechtsservice anmelden!

Hier finden Sie über 1.000 Musterschreiben und Verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich.


Einfach den Button klicken, mit Ihrer Vertragsnummer registrieren, fertig!

Online Rechtsservice

ARAG Online Schaden Tracking!

Mit unserem ARAG Schadentracking können Sie jederzeit den Barbeitungsstand Ihres Anliegens verfolgen.


Einfach den Button klicken und Ihre Schadennummer eingeben, fertig!

Schaden Tracking

ARAG Mediations-verfahren beantragen!

Hier können  Sie einen durch die ARAG vermittelten Mediator zur außergerichtlichen Streitbeilegung einschalten ...

Mediation beantragen!

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in jedem Rechtsgebiet!

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FAQ -häufig gestellte Fragen zur Spezial Strafrechtsschutz Rechtsschutz Versicherung für Firmen

Für was Spezial Straf-Rechtsschutz?

Für was ist Spezial Straf-Rechtsschutz ?

Manager und Führungskräfte haben weitreichende Befugnisse. Entsprechend groß sind ihre Handlungsmöglichkeiten. Und falls sie mal eine falsche Entscheidung fällen sollten oder ihnen dies vorgeworfen wird? Schon der bloße Verdacht einer Straftat kann Ihren guten Ruf und den des Unternehmens ins Wanken bringen. So helfen wir sogar bei dem Vorwurf, eine Straftat vorsätzlich begangen zu haben.


Sie können sich je nach Leistungsvariante auf unsere Kosten vorsorglich von einem Anwalt beraten lassen, um ein unmittelbar bevorstehendes Ermittlungsverfahren zu vermeiden oder wenn eine Durchsuchung droht. Auf Wunsch erfolgt dann Ihre persönliche Anwaltsberatung in Ihren Geschäftsräumen – bequemer geht’s nicht. Zusätzlich tragen wir im Rahmen Ihrer Verteidigung die Kosten für einen Sachverständigen, auch als Parteigutachten. In Abstimmung mit uns zahlen wir sogar die Kosten für einen privaten Ermittler. Und wir zahlen auch für den anwaltlichen Beistand Ihrer Entlastungszeugen.


Kostenschutz besteht für anwaltliche Leistungen in Straf-, Ordnungswidrigkeiten Verfahren sowie in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren sowie für die anwaltliche Strafverteidigung Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten Verfahren sowie in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren zur Strafvollstreckung.


Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung der versicherten Leistungen sowie Kosten


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Was ist Spezial-Strafrecht?

Was ist Spezial Strafrechtsschutz?

Der Spezial Straf-Rechtsschutz schützt Sie vor Kosten in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Verfahren zur Strafvollstreckung.


Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des im Versicherungsschein beschriebenen Unternehmens.


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Was ist der erweiterte Strafrechtsschutz?

Was ist der erweiterte Strafrechtsschutz?

Der erweiterte Strafrechtsschutz bietet Schutz im Rahmen der Basis Variante des Spezial-Strafrechtsschutz bei dem Vorwurf eines vorsätzlichen Vergehens. Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind. Der Erweiterte Strafrechtsschutz kann nur in Verbindung mit dem Firmenrechtsschutz abgeschlossen werden.


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Was zahlt die Rechtsschutzversicherung Strafrecht?

Was zahlt die Spezial Straf-Rechtsschutz Versicherung?

Kostenschutz besteht für anwaltliche Leistungen in Straf-, Ordnungswidrigkeiten Verfahren sowie in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren sowie für die anwaltliche Strafverteidigung Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten Verfahren sowie in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren zur Strafvollstreckung.


Sie können sich je nach Leistungsvariante auf unsere Kosten vorsorglich von einem Anwalt beraten lassen, um ein unmittelbar bevorstehendes Ermittlungsverfahren zu vermeiden oder wenn eine Durchsuchung droht. Auf Wunsch erfolgt dann Ihre persönliche Anwaltsberatung in Ihren Geschäftsräumen – bequemer geht’s nicht. Zusätzlich tragen wir im Rahmen Ihrer Verteidigung die Kosten für einen Sachverständigen, auch als Parteigutachten. In Abstimmung mit uns zahlen wir sogar die Kosten für einen privaten Ermittler. Und wir zahlen auch für den anwaltlichen Beistand Ihrer Entlastungszeugen.


Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung der versicherten Leistungen sowie Kosten


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Wann greift Spezial Strafrechtsschutz?

Wann greift Spezial Strafrechtsschutz?

Innerhalb der Vertragslaufzeit 

hat der Spezial Straf-Rechtsschutz keine Wartezeit. Dies bedeutet, Sie sind sofort versichert, wenn der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt. Wann der Versicherungsfall als eingetreten gilt, ist in den Allgemeine Bedingungen für die Spezial Straf-Rechtsschutz Versicherung 2022, S. 21, 22, 23 unter Punkt 6 ff genau definiert.


Unbekannte Versicherungsfälle (Rückwärtsversicherung) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf strafrechtliche Ermittlungsverfahren, deren Einleitung vor Vertragsbeginn liegt. Voraussetzung hierfür ist, dass


  • dies dem Versicherten bei Vertragsabschluss nicht bekannt war
  • der ARAG vor Vertragsabschluss alle Umstände angezeigt wurden, die auf ein möglicherweise anstehendes Verfahren hinweisen und
  • anderweitig hierfür kein Rechtsschutz bestand. Hiervon unberührt ist die Regelung unter Ziffer 6.2.2.

Versicherungsfälle während Vorvertrag (Versichererwechsel) Wird eine andere Versicherung der vorliegenden Art durch diese Versicherung ohne zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes ersetzt, so besteht Versicherungsschutz zu den Bedingungen dieses Vertrags auch für Versicherungsfälle, die während der Laufzeit vorhergehender Policen eingetreten sind. Leistungen aus den früheren Rechtsschutzverträgen müssen vorrangig in Anspruch genommen werden und werden auf den Leistungsumfang dieses Vertrags angerechnet.


Voraussetzung dieser zeitlichen Ausdehnung des Versicherungsschutzes ist, dass die Versicherten bis zum Abschluss dieser Versicherung von den bereits eingetretenen Versicherungsfällen keine Kenntnis hatten und keine Leistungsablehnung des Vorversicherers wegen verspäteter Prämienzahlung, Nichtzahlung oder einer Obliegenheitsverletzung vorliegt.


Nachhaftung nach Vertragsende:


im Spezial-Straf-Rechtsschutz Komfort

  • wenn die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unterlassung während der Vertragslaufzeit begangen wurde oder währenddessen begangen worden sein soll
  • oder wenn das versicherte Unternehmen insolvent ist oder sich in freiwilliger Liquidation befindet
  • von drei Jahren. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Beendigung des Vertrags innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit auch keine Zahlungen erbracht wurden.

im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium

  • wenn die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unterlassung während der Vertragslaufzeit begangen wurde oder währenddessen begangen worden sein soll, von fünf Jahren. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Beendigung des Vertrags innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit auch keine Zahlungen erbracht wurden.
  • wenn das versicherte Unternehmen insolvent ist oder sich in freiwilliger Liquidation befindet, von fünf Jahren. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Beendigung des Vertrags innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit auch keine Zahlungen erbracht wurden. Nach fünf schadenfreien Jahren verlängert sich die Nachhaftungszeit auf sieben Jahre.

Weitere Voraussetzungen sind jeweils außerdem:

  • Es besteht kein anderer Versicherungsvertrag, aus dem der Versicherte Leistungen beanspruchen kann.
  • Zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bestehen keine Beitragsrückstände.

ARB Spezial Straf-RS

Was übernimmt die Spezial Straf-Rechtsschutz nicht?

Was ist im Spezial Straf-Rechtsschutz nicht versichert?

Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat. In diesem Fall hat der Versicherte die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten. Bei rechtskräftiger Verurteilung sowohl wegen Vorsatzes als auch wegen Fahrlässigkeit besteht diese Rückzahlungspflicht nur insoweit, als Vorsatz betroffen ist. Der jeweilige Anteil berechnet sich nach Gewicht und Bedeutung der einzelnen Vorwürfe im Gesamtzusammenhang (insbesondere dem Anteil am verhängten Strafmaß).


Eine Pflicht zur Rückerstattung besteht nicht


  • im Strafbefehlsverfahren;
  • bei Verurteilung lediglich wegen dolus eventualis (Eventualvorsatz), sofern gegen die versicherte Person ausschließlich eine Geldstrafe verhängt wird.
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Quelle: Den Leistungsinhalten der auf dieser Seite angebotenen Spezial Straf-Rechtsschutz Versicherung liegen die ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (Allgemeine Bedingungen für die Spezial-Straf-, Vermögensschaden- und   Anstellungsvertrags Rechtsschutzversicherung SVA 2022 Stand 10.2022 der ARAG SE) zugrunde.


Herausgeber: ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf







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