ARAG
Arbeits-Rechtsschutz
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Arbeitsrechtsschutz Versicherung
Perfekter Kostenschutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im beruflichen Bereich!
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Was ist Arbeitsrechtsschutz (Baustein Arbeit)?
Der Arbeitsrechtsschutz ist eine spezialisierte Kostenschutzversicherung für berufliche Belange. Er sichert Arbeitnehmer, Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gegen hohe Anwalts- und Prozesskosten bei Streitigkeiten vor deutschen Arbeitsgerichten ab. Als optionaler Baustein ist dieser Berufsrechtsschutz eine wichtige Erweiterung der
Privatrechtsschutzversicherung, um rechtliche Interessen am Arbeitsplatz ohne finanzielles Risiko durchzusetzen.
LEISTUNG
BEISPIELE
RELEVANZ
Der Versicherungsschutz umfasst die Übernahme der notwendigen Kosten, um rechtliche Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber wirksam zu vertreten. Dies gilt beispielsweise bei Konflikten rund um Kündigung, Versetzung, Gehaltsforderungen oder Mobbing am Arbeitsplatz. Die folgende Aufstellung gliedert die verschiedenen Kostenarten, die gemäß der gewählten Leistungslinie abgedeckt sind:
ANWALTS- & GERICHTSKOSTEN
Die Versicherung trägt die gesetzlichen Gebühren des eigenen Anwalts sowie die anfallenden Gerichtskosten. Eine Besonderheit im Arbeitsrecht der ersten Instanz besteht darin, dass jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst tragen muss – hier bietet der Rechtsschutz die entscheidende finanzielle Entlastung.
MEDIATIONSVERFAHREN
Zur Vermeidung langwieriger Gerichtsprozesse werden die Kosten für zertifizierte Mediatoren übernommen. Diese Form der außergerichtlichen Konfliktlösung hilft dabei, nachhaltige Einigungen mit dem Arbeitgeber zu erzielen, oft bis zu einem tarifabhängigen Höchstbetrag.
GUTACHTER & ZEUGEN
Sollte das Gericht zur Klärung des Sachverhalts Sachverständige hinzuziehen oder Entschädigungen für Zeugen festsetzen, werden diese Aufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben übernommen.
KOSTEN DER GEGENSEITE
Ab der zweiten Instanz oder in speziellen Verfahrensarten übernimmt die Versicherung im Falle eines Unterliegens auch die gesetzlich festgelegten Kosten der Gegenseite. Damit besteht finanzielle Planungssicherheit über das gesamte Verfahren hinweg.
Konflikte im Berufsleben entstehen oft unvermittelt und können weitreichende Konsequenzen für die eigene Existenz haben. Wenn unterschiedliche Auffassungen über vertragliche Pflichten oder gesetzliche Vorgaben die Zusammenarbeit belasten, verhärten sich die Fronten häufig schnell. Die folgenden Szenarien zeigen typische Situationen auf, in denen der Arbeitsrechtsschutz für die notwendige rechtliche Sicherheit sorgt:
KÜNDIGUNG & BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Kündigung: Rechtliche Prüfung der sozialen Rechtfertigung und Wirksamkeit einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung sowie die Einreichung einer Kündigungsschutzklage zur Erhaltung des Arbeitsplatzes oder zur Erzielung einer Abfindung.
Aufhebungsvereinbarungen: Anwaltliche Prüfung und Gestaltung von Trennungsvereinbarungen zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen oder Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. In der Komfort- und Premium-Linie ist diese Beratung bereits ab der Vorlage eines entsprechenden Angebots durch den Arbeitgeber abgedeckt.
VERGÜTUNG & ARBEITSBEDINGUNGEN
Urlaubs- oder Weihnachtsgeld: Durchsetzung von Ansprüchen auf vertraglich oder tariflich zugesicherte Sonderzahlungen, wenn diese vom Arbeitgeber gekürzt oder ganz verweigert werden.
Versetzung: Juristischer Beistand bei der Anfechtung von Weisungen zur Änderung des Arbeitsortes oder des Aufgabengebiets, die nicht den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag entsprechen.
Überstunden: Klärung von Differenzen über die Anrechnung, Dokumentation oder Auszahlung von geleisteter Mehrarbeit..
KONFLIKTE & VERHALTEN AM ARBEITSPLATZ
Stalking oder Mobbing am Arbeitsplatz: Abwehr von systematischen Anfeindungen oder Schikanen durch Vorgesetzte oder Kollegen zur Sicherung der Gesundheit und Wahrung der Persönlichkeitsrechte.
Vorwurf der Befehlsverweigerung: Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen oder Disziplinarmaßnahmen aufgrund angeblich nicht befolgter Arbeitsanweisungen.
Verstoß gegen Standesrecht: Unterstützung bei Vorwürfen bezüglich der Verletzung von Standespflichten oder bei Dienstvergehen, insbesondere für Beamte oder Angehörige freier Berufe.
ARBEITSZEUGNIS & LEISTUNGSBEWERTUNG
Arbeitszeugnis: Korrektur von unvorteilhaften Formulierungen oder einer unfairen Leistungsbeurteilung in Zwischen- oder Endzeugnissen, um die Chancen für das künftige berufliche Fortkommen zu wahren.
Leistungsbewertung: Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Zielvereinbarungen oder dienstlichen Beurteilungen, die direkte Auswirkungen auf die variable Vergütung oder Beförderungschancen haben.
Der Schutz gegen das finanzielle Risiko von Konflikten rund um den Arbeitsplatz ist existentiell. Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass die Parteien bei einem Rechtsstreit vor Arbeitsgerichten ihre Anwaltskosten in der ersten Instanz unabhängig vom Ausgang des Verfahrens immer selbst tragen müssen.
Es entstehen also bei einem beruflichen Konflikt
in jedem Fall Kosten, auch wenn das Recht auf der eigenen Seite liegt. Laut dem Statistischen Bundesamt kommt es jährlich zu etwa 350.000 neuen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Tendenz steigend. Ein leistungsstarker Arbeits- oder Berufsrechtsschutz stellt sicher, dass die Durchsetzung rechtlicher Interessen nicht an finanziellen Hürden scheitert.
KOSTENRISIKO DER ERSTEN INSTANZ
Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten zahlt im Arbeitsrecht vor der ersten Instanz jede Seite den eigenen Anwalt selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt.
Ohne einen Berufsrechtsschutz müssen diese Gebühren aus privaten Mitteln finanziert werden, was besonders bei langwierigen Verfahren eine enorme finanzielle Belastung darstellt.
HOHE STREITWERTE & GEBÜHREN
Die Kosten für Anwalt und Gericht bemessen sich im Arbeitsrecht nach dem Streitwert, der sich oft aus mehreren Monatsgehältern zusammensetzt. Bei einer Kündigungsschutzklage liegt der Streitwert beispielsweise regelmäßig bei drei Bruttomonatsgehältern.
Der Rechtsschutz übernimmt diese kalkulierbaren, aber hohen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnungen.
KOSTENÜBERNAHME DER ZWEITEN INSTANZ
Geht ein Verfahren in die nächste Instanz (Landesarbeitsgericht), trägt die unterliegende Partei sämtliche Kosten – auch die des gegnerischen Anwalts.
Die Versicherung bietet hier die notwendige Sicherheit, um auch durch mehrere Instanzen hinweg für das eigene Recht zu kämpfen, ohne die Existenz durch drohende Prozesskosten zu gefährden.
KOMPLEXITÄT & EXISTENZIELLE BEDEUTUNG
Berufliche Konflikte betreffen nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern auch die künftige Karriere, Rentenansprüche und das berufliche Ansehen.
Juristischer Beistand ist unerlässlich, um komplexe Sachverhalte wie Mobbing, fehlerhafte Eingruppierungen oder unberechtigte Disziplinarmaßnahmen rechtssicher zu klären und langfristige Nachteile zu vermeiden.
Nachbarschaftsrecht: Konflikte über Grundstücksgrenzen, Lärmbelästigungen oder bauliche Veränderungen (z. B. zu hohe Hecken) zählen zu den langwierigsten und kostenintensivsten Rechtsfällen im Privatbereich.
Behördliche Bescheide: Der Schutz erstreckt sich auch auf den Widerspruch gegen Grundbesitzabgaben oder kommunale Steuerbescheide, die ohne juristischen Beistand schwer anzufechten sind.
Was sind die Vorteile im Arbeitsrechtsschutz?
Die Vorteile einer Arbeitsrechtsschutzversicherung liegen in der finanziellen Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Rechte ohne persönliches Kostenrisiko wahrzunehmen, und bietet Zugang zu professioneller juristischer Beratung sowie Unterstützung bei der Vermeidung hoher Anwalts- und Gerichtskosten.
Eine Rechtsschutzversicherung für den beruflichen Bereich übernimmt diese Kosten, was bei einem verlorenen Prozess eine enorme finanzielle Entlastung bedeutet und selbst bei einem gewonnenen Prozess zusätzlich in der 1. Instanz die eigenen Anwaltsgebühren abdeckt.
1
Kostenschutz
Übernahme der gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten über alle Instanzen hinweg für maximale Sicherheit.
2
Rechtssicherheit
Sofortige telefonische Erstberatung durch Fachanwälte – ohne Wartezeit und bei Bedarf sogar auch rückwirkend.
3
Fachanwälte
Uneingeschränkte Wahl eines spezialisierten Anwalts für Arbeitsrecht zur optimalen Wahrung der Eigeninteressen.
4
Prävention
Kostenübernahme für außergerichtliche Einigungen durch Mediatoren zur zügigen Beilegung von Streitigkeiten.
5
Service
Digitale Prüfung von Arbeitszeugnissen auf versteckte Klauseln zur gezielten Sicherung künftiger Karrieren.
6
Navigation
Übernahme sämtlicher Kosten für Zwangsvollstreckungen von Titeln, um gewonnene Ansprüche sicher zu erhalten.
Für wen ist Arbeitsrechtsschutz geeignet?
Um sicherzustellen, dass im Ernstfall der richtige Versicherungsschutz greift, ist eine genaue Einordnung der beruflichen Stellung wichtig. Der Arbeitsrechtsschutz (Baustein Arbeit) ist speziell für Streitigkeiten vor deutschen Arbeitsgerichten konzipiert.
FÜR WEN GEEIGNET
FÜR WEN NICHT?
Der Versicherungsschutz ist auf Personen zugeschnitten, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder deren Tätigkeit dem Schutz der Arbeitsgerichte unterliegt. Die Brücke zum passenden Kostenschutz schlägt sich über die folgenden Kategorien:
ARBEITNEHMER & ANGESTELLTE
Hierunter fallen alle Personen in einem klassischen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis – vom Minijobber über Teilzeitkräfte bis hin zu Vollzeitbeschäftigten. Der Schutz greift bei allen typischen Konflikten wie Kündigung, Zeugniserteilung oder Gehaltsstreitigkeiten.ung.
BEAMTE & ÖFFENTLICHER DIENST
Für Staatsdiener bietet der Baustein Sicherheit bei Disziplinarverfahren sowie bei Rechtsstreitigkeiten rund um die Beihilfe, Dienstbezüge oder die dienstliche Beurteilung.
AUSZUBILDENDE & WERKSTUDENTEN
Berufseinsteiger genießen vollen Schutz bei Konflikten während der Ausbildung oder des Studiums mit Nebenbeschäftigung, um den Start in das Berufsleben rechtlich abzusichern.
RENTNER & PENSIONÄRE (EINGESCHRÄNKTER SCHUTZ)
Wer sich bereits im Ruhestand befindet, aber einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht oder Tätigkeiten zur Ergänzung der Ruhestandsbezüge ausübt, ist über den „Eingeschränkten Berufsrechtsschutz“ abgesichert. Dieser umfasst auch die rechtliche Absicherung als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Beschäftigten.
Der Arbeitsrechtsschutz ist nicht für Personen geeignet, deren berufliche Rechtsstreitigkeiten vor Zivilgerichten verhandelt werden oder die selbst in der Rolle des Arbeitgebers agieren. Da dieser Baustein rechtlich strikt an die Arbeitsgerichtsbarkeit für Arbeitnehmer gebunden ist, besteht keine Deckung für Organmitglieder (wie GmbH-Geschäftsführer) sowie für Selbstständige im Verhältnis zu ihren Mitarbeitern. Die folgende Übersicht erläutert die Ausschlüsse und zeigt die jeweils passenden Alternativen auf:
ORGANMITGLIEDER (GF & VORSTÄNDE)
Vorstände und Geschäftsführer gelten rechtlich nicht als Arbeitnehmer. Streitigkeiten aus deren Dienstverhältnissen werden daher vor den Zivilkammern der Landgerichte verhandelt. Da der Baustein Arbeit nur für die Arbeitsgerichtsbarkeit leistet, ist für diesen Personenkreis ein spezieller Anstellungsvertragsrechtsschutz zwingend notwendig.
FIRMEN, SELBSTSTÄNDIGE & ARBEITGEBER
Arbeitgeberrisiko: Wer eigenverantwortlich tätig ist und Personal beschäftigt, benötigt für Konflikte mit den eigenen Angestellten einen Arbeitgeberrechtsschutz. Der private Arbeitsrechtsschutz ist darauf ausgelegt, die Rechte eines Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitgeber zu wahren. Er bietet keine Deckung für die Arbeitgeberseite oder allgemeine gewerbliche Risiken innerhalb eines Unternehmens.
FREIBERUFLER & HONORARKRÄFTE
Vertragsrecht: Streitigkeiten aus Honorarverträgen (nicht Provisionen), freien Dienstverhältnissen oder Werkverträgen unterliegen dem allgemeinen Vertragsrecht und nicht dem Arbeitsrecht. Da diese Fälle vor Zivilgerichten verhandelt werden, ist hierfür ein Firmenvertragsrechtsschutz erforderlich. Der Baustein Arbeit (oder Berufsrechtsschutz) greift in diesen Konstellationen nicht, da kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
UNTERSCHIED ARBEITSVERTRAG VS. ANSTELLUNGSVERTRAG
Die rechtliche Einordnung hängt am Vertragstyp: Ein Arbeitsvertrag begründet die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte (Schutz über Baustein Arbeit).
Ein Anstellungsvertrag (für Organe) führt zur Zivilgerichtsbarkeit. Diese Unterscheidung ist entscheidend, um die Gefahr ungedeckter Prozesskosten vor Zivilgerichten zu vermeiden.
Was kostet ein Prozess vor dem Arbeitsgericht?
Ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht birgt hohe finanzielle Risiken, da bereits in der ersten Instanz schnell Kosten von über 3.000 Euro entstehen, und mehr. Eine Kündigungsschutzklage bei einem monatlichen Bruttogehalt, z. B. von 3.500 Euro führt zu einem Gesamtkostenrisiko von rund 3.291 Euro.
Da im Arbeitsrecht der ersten Instanz jede Partei den eigenen Anwalt selbst zahlt – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens –, bleibt dieses Kostenrisiko ohne Versicherungsschutz vollständig beim Arbeitnehmer. Die folgende Analyse schlüsselt die finanziellen Belastungen und gesetzlichen Besonderheiten im Detail auf:
KOSTENBEISPIEL KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE
Sachverhalt: Bei einer Klage gegen eine Kündigung setzt das Gericht den Streitwert gesetzlich auf drei Bruttomonatsgehälter fest. Bei einem Gehalt von 3.500 Euro ergibt sich somit ein Streitwert von 10.500 Euro.
Finanzielles Risiko: Die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt (ca. 2.011 Euro) und die Gerichtskosten (ca. 1.280 Euro) summieren sich auf ein Gesamtrisiko von 3.291 Euro. Dieser Betrag muss in der ersten Instanz auch bei einem gewonnenen Prozess für den eigenen Beistand aufgewendet werden.
ZUSAMMENSETZUNG DER PROZESSKOSTEN
Die Gesamtkosten setzen sich aus den gesetzlichen Gebühren für den eigenen Rechtsanwalt (RVG) und den Gerichtskosten (GKG) zusammen. Während die Gerichtskosten am Ende des Verfahrens oft der unterliegenden Partei auferlegt werden, ist die Vergütung des eigenen Anwalts im Arbeitsrecht der ersten Instanz stets eine Eigenleistung.
Zusätzliche Kostenfaktoren sind Entschädigungen für Zeugen oder Honorare für gerichtliche Sachverständige. Diese Auslagen fallen an, sobald das Gericht zur Klärung des Sachverhalts eine Beweisaufnahme anordnet, und erhöhen die finanzielle Last während des laufenden Verfahrens massiv.
KOSTENRISIKO DER ZWEITEN INSTANZ
Wird gegen ein Urteil Berufung eingelegt, entfällt die Sonderregelung der Kostentrennung. Ab der zweiten Instanz trägt die unterliegende Partei sämtliche Kosten des Verfahrens. Bei einem Streitwert von 10.500 Euro belaufen sich die zusätzlichen Kosten der zweiten Instanz (eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht) auf ca. 5.000 Euro.
In der Summe beider Instanzen ergibt sich im Falle eines Unterliegens ein Gesamtkostenrisiko von rund 8.291 Euro. Ein Arbeitsrechtsschutz bietet hier die notwendige Sicherheit, um das Recht durch alle Instanzen hindurch zu verfolgen, ohne die eigene Existenzgrundlage zu gefährden.
VORSCHUSSPFLICHT UND KAPITALBINDUNG
Bereits zu Beginn einer rechtlichen Auseinandersetzung fordern Rechtsanwälte häufig Vorschusszahlungen für ihre Tätigkeit an. Zudem müssen Gerichtskosten oft im Voraus beglichen werden, bevor das Gericht den Fall bearbeitet.
Diese sofortige Kapitalbindung stellt für viele Arbeitnehmer – insbesondere im Falle einer drohenden Arbeitslosigkeit – eine enorme Hürde dar. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Zahlungen unmittelbar, sodass die juristische Gegenwehr nicht an mangelnder Liquidität scheitert.
Hinweis: Diese Beträge dienen als Orientierungshilfe für typische Szenarien. Zur individuellen Kalkulation spezifischer Forderungssummen kann der interaktive Prozesskostenrechner genutzt werden, um das genaue Risiko für jede Konstellation zu ermitteln.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
Was kostet eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
Ein leistungsstarker Privatrechtsschutz im Komfort-Paket ist bereits ab
16,30 Euro
pro Monat realisierbar. Die Frage „Was kostet Privatrechtsschutz?“ lässt sich somit schon mit einem geringen monatlichen Beitrag beantworten, der in einem attraktiven Verhältnis zu potenziellen Prozesskosten von mehreren tausend Euro steht. Nutzen Sie die folgenden Tabs, um sich über die konkreten Tarife und die Zusammensetzung der Beiträge zu informieren.
PREISE
PREISFAKTOREN
BAUSTEINE
Der Schutz für berufliche Belange ist bereits ab einem monatlichen Beitrag von 19,17 Euro als optionaler Baustein erhältlich. Im direkten Vergleich zum finanziellen Risiko einer Kündigungsschutzklage, die in der ersten Instanz Kosten von rund 3.291 Euro (Bruttogehalt 3.500 Euro) verursachen kann, bietet die Versicherung eine hocheffiziente Absicherung. Um die Kosten eines einzigen verlorenen Prozesses aus eigenen Mitteln zu decken, müssten die Beiträge für diesen Baustein rechnerisch über 14 Jahre lang eingezahlt werden.
Die Kosten für den individuellen Versicherungsschutz hängen von der gewählten Leistungslinie sowie persönlichen Faktoren ab.
BASIS
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, Flex 0/300 SB
z.B. monatlich
30,55 €
KOMFORT
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
33,41 €
PREMIUM
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
47,53 €
Mehrere Faktoren beeinflussen die Kalkulation des individuellen Beitrags maßgeblich. Durch die Anpassung dieser Parameter lässt sich der Versicherungsschutz optimal auf das eigene Budget abstimmen:
LEISTUNGSVARIANTE
Die Wahl zwischen Basis, Komfort und Premium definiert den Leistungsumfang und die Entschädigungsgrenzen.
KOMBINATION DER BAUSTEINE
Der Beitrag richtet sich danach, welche Lebensbereiche (Privat, Arbeit, Wohnen, Verkehr) gemeinsam versichert werden.
SELBSTBETEILIGUNG
Die Höhe des vereinbarten Eigenanteils im Schadensfall reduziert den laufenden Versicherungsbeitrag direkt.
INDIVIDUELLE ASPEKTE
Faktoren wie die berufliche Stellung (z. B. öffentlicher Dienst), der Familienstand und das Alter fließen in die Berechnung ein.
Hier können Sie mit einem Klick die detaillierten Leistungsbeschreibungen der Rechtsschutzversicherung für den Privatrechtsschutz als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen ...
Privat
Der Baustein Privat bildet das Fundament für Ihren Schutz. Hierauf lässt sich Arbeit einfach ergänzen. Erfahren Sie hier nun alle Leistungen für sich im Detail!
Wohnen
Erweitern Sie den Schutz nun gezielt um Wohnen. Damit sichern Sie sich bei Konflikten rund um Immobilien ab. Erfahren Sie hier nun alle Leistungen für sich im Detail!
Verkehr
Sichern Sie sich auch im Straßenverkehr umfassend ab. Dieser Baustein bietet Schutz als Fahrer oder Fußgänger. Finden Sie hier nun alle Leistungen für sich im Detail!
Zuastzbausteine
Nutzen Sie innovative Zusatzmodule wie den Ehe-Rechtsschutz. Damit passen Sie die Absicherung perfekt an. Erfahren Sie hier nun alle Leistungen für sich im Detail!
LEISTUNGEN
Welche Leistungen sind versichert?
Der Aufbau und die Leistungen einer Privatrechtsschutzversicherung folgen einer modularen Logik, um eine punktgenaue Unterstützung in jeder Phase einer rechtlichen Auseinandersetzung zu gewährleisten. Der Umfang der Absicherung konzentriert sich dabei auf die präventive Beratung zur Konfliktvermeidung, die finanzielle Deckung während eines laufenden Verfahrens sowie die anschließende Durchsetzung rechtskräftiger Ansprüche.
Hinweis: Auch bei einem positiven Urteil können Restkosten verbleiben, etwa falls die Gegenseite zahlungsunfähigkeit ist. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind zudem die jeweiligen vertraglichen Ausschlüsse sowie die gewählte Selbstbeteiligung. Die inhaltliche Strukturierung gliedert sich wie folgt:
PRÄVENTION & MEDIATION
Rechtsberatung: Eine unmittelbare juristische Einordnung und fundierte Orientierungshilfe in diversen Rechtsfragen wird durch die telefonische Erstberatung gewährleistet. Dies ermöglicht eine frühzeitige Klärung der Rechtslage.
Digitale Dienstleistungen: Der Online-Rechtsservice bietet einen direkten Zugriff auf eine Vielzahl rechtlich geprüfter Musterdokumente. Zudem erlaubt der Online-Vertrags-Check eine zeitnahe Analyse und fachgerechte Überprüfung privatrechtlicher Verträge auf potenzielle Risiken.
Konfliktbeilegung: Zur Förderung einvernehmlicher Einigungen werden die Aufwendungen für außergerichtliche Mediationsverfahren durch neutrale Schlichter übernommen. Dieses strukturierte Verfahren dient dazu, zeitintensive und belastende Prozesse vor Gericht effektiv zu vermeiden.
ANWALT & HONORAR
Anwaltswahl: Für die Wahrnehmung rechtlicher Ansprüche vor Gericht besteht die Freiheit, einen Rechtsbeistand des Vertrauens eigenständig zu bestimmen. Ausgenommen von diesem freien Wahlrecht sind definierte Serviceleistungen wie die telefonische Erstauskunft (JuraTel) oder die Durchführung von Schlichtungsverfahren (Mediation), da diese Leistungen unmittelbar durch die ARAG bereitgestellt oder koordiniert werden.
Gesetzliche Gebühren: Die Erstattung der anwaltlichen Vergütung erfolgt auf Basis der geltenden Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Sofern das zuständige Gericht räumlich weit vom eigenen Wohnsitz entfernt liegt, umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich die anfallenden Kosten für einen Korrespondenzrechtsanwalt.
GERICHT & BEWEISE
Dieser Leistungssektor beinhaltet die Deckung von Kosten, die durch die gerichtliche Arbeit, die Beweisaufnahme sowie die Pflicht zur Erstattung von Aufwendungen entstehen:
Gerichtskosten: Die anfallenden Justizgebühren sowie gerichtlichen Auslagen sind vollumfänglich im Schutz enthalten.
Beweiserhebung: Honorare für vom Gericht bestellte Gutachter oder Sachverständige sowie die gesetzliche Entschädigung für Zeugen werden übernommen.
Gegnerische Kosten: Bei einem Prozessverlust oder einer entsprechenden gerichtlichen Anordnung erfolgt die Erstattung der gegnerischen Kosten, sofern eine rechtliche Verpflichtung besteht und diese den gesetzlichen Sätzen entsprechen.
VOLLSTRECKUNG & KAUTION
Dieser Funktionsbereich konzentriert sich auf die praktische Umsetzung erwirkter Rechtstitel sowie auf die Sicherung der persönlichen Bewegungsfreiheit:
Zwangsvollstreckung: Zur Realisierung rechtskräftig festgestellter Forderungen erfolgt die Deckung der Kosten für notwendige Vollstreckungsmaßnahmen. Dies umfasst beispielsweise die Beauftragung von Gerichtsvollziehern zur Durchsetzung der Ansprüche.
Strafkaution: Um eine drohende Untersuchungshaft abzuwenden, wird die Bereitstellung einer Kaution in Form eines zinsfreien Darlehens unterstützt. Diese Absicherung zeichnet sich durch einen weltweiten Geltungsbereich aus und bietet somit auch im Ausland Sicherheit.
ERWEITERUNGEN
Was kann zusätzlich versichert werden?
Die Konzeption der Rechtsschutzversicherung folgt einem
modularen System, welches eine bedarfsgerechte Erweiterung der Kernabsicherung erlaubt. Durch die Integration optionaler Leistungsbausteine können dezidierte Rechtsbereiche oder finanzielle Gefahren abgedeckt werden, die über das Leistungsspektrum der Standardmodule hinausgehen. Die Gliederung dieser ergänzenden Optionen sieht folgendermaßen aus:
FAMILIE & UNTERHALT
Unterhalt: Durch den Rechtsschutz für Unterhaltsstreitigkeiten besteht Absicherung bei Differenzen bezüglich gesetzlicher Unterhaltspflichten sowie bei Fragen zum Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Deckungssumme für diese Fälle ist auf 30.000 Euro festgesetzt, wobei eine einjährige Wartezeit zu berücksichtigen ist. Im Rahmen der Premium-Leistungslinie ist dieser Baustein bereits ohne Zusatzkosten integriert.
Ehe: Der Rechtsschutz für Scheidung übernimmt die gerichtlichen Aufwendungen für Ehescheidungen, Aufhebungsverfahren sowie damit verbundene Folgesachen vor deutschen Familiengerichten. Eine unabhängige rechtliche Vertretung beider Partner ist möglich, wobei die maximale Versicherungssumme insgesamt 30.000 Euro beträgt. Hierbei gilt eine dreijährige Wartezeit ab Vertragsbeginn.
INTERNET & IDENTITÄT
Digitaler Spezialschutz: Eine gezielte Absicherung gegen Gefahren im digitalen Raum sowie die Sicherung des persönlichen Ansehens erfolgt über den Rechtsschutz für private Internetstreitigkeiten web@ktiv®. Dieser Baustein dient der Verteidigung gegen spezifische Online-Risiken.
Reputationsmanagement: Der Leistungsumfang umfasst die Einleitung von Maßnahmen zur Löschung rufschädigender Darstellungen auf Webportalen sowie die professionelle Unterstützung im Falle eines Identitätsmissbrauchs.
Juristische Durchsetzung: Die anwaltliche Verfolgung von Schadenersatzforderungen sowie die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei digitalen Rechtsverletzungen sind fester Bestandteil des Schutzes.
Präventive Leistungen: In den Varianten Komfort und Premium wird eine juristische Begutachtung privater Online-Präsenzen hinsichtlich potenzieller Risiken bei Urheberrechten, Domains oder Verlinkungen angeboten. In der Basis-Linie ist dieser Service nicht vorgesehen.
Wartezeit: Dieser spezifische Schutz tritt direkt mit dem vertraglichen Beginn in Kraft, sodass keine Wartezeit zu berücksichtigen ist.
VERTRAGS-CHECK
Zusatzmodul: Über die herkömmliche Prüfung privater Verträge im Online-Verfahren hinaus bietet diese Erweiterung die Option einer individuellen Beratung sowie einer tiefgreifenden Analyse durch einen niedergelassenen Rechtsanwalt unmittelbar vor Ort. Dies ermöglicht eine persönliche Erörterung komplexer Vertragsdetails.
Geltungsbereich: Die anwaltliche Prüfung konzentriert sich auf juristische Sachverhalte, welche der deutschen Gesetzgebung unterliegen.
Leistungsausschlüsse: Von der Prüfung ausgeschlossen sind Kontrakte im Bereich der Baufinanzierung, Veräußerungs- oder Erwerbsgeschäfte von Immobilien sowie die Planung und Realisierung von Bauvorhaben (Neubau oder genehmigungspflichtige Umbaumaßnahmen). Zudem findet keine Deckung für Verträge im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit sowie für Spiel- und Wettverträge statt.
Wartezeit: Die Inanspruchnahme dieser spezialisierten Anwaltsleistung ist direkt ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns möglich, da keine Wartezeit vorgesehen ist.
BEITRAG & GARANTIE
Beitragsfreistellung: Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder einer Erwerbsminderung erfolgt die Deckung der Versicherungsprämien für eine Dauer von bis zu fünf Jahren. Voraussetzung für diese Entlastung ist eine mindestens zweijährige Vorbeschäftigungszeit mit einem Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Es gilt eine Wartezeit von sechs Monaten, wobei bei Unfallereignissen eine sofortige Absicherung besteht.
Beitragsgarantie: Zur Gewährleistung langfristiger Kalkulationssicherheit wird der Versicherungsbeitrag für eine Zeitspanne von drei Jahren festgeschrieben. Dies schützt vor Prämienanpassungen, die infolge von allgemeinen Schadensentwicklungen oder Kostensteigerungen im Markt entstehen könnten.
BONUSLEISTUNGEN
Welche Bonusleistungen hat der Berufsrechtsschutz?
Ein zeitgemäßer Privatrechtsschutz fungiert als vielseitiger Schutzschirm, was durch häufige Beispielfälle im Privatrechtsschutz verdeutlicht wird. Er umfasst integrierte Erweiterungen, die weit über die reine Erstattung von Rechtsanwaltskosten hinausgehen. Diese Zusatzvorteile gewährleisten einen reibungslosen Übergang beim Anbieterwechsel, passen sich veränderten Lebensumständen an und verhindern das Entstehen von Deckungslücken über die Jahre hinweg.
Zentrale Bestandteile dieses Absicherungskonzepts sind die Deckung für Ereignisse, deren Ursprung bereits in der Vergangenheit liegt, sowie die Zusage, dass sich das Schutzniveau in Zukunft automatisch verbessert. Die Details dieser Premium-Leistungen gliedern sich wie folgt:
ZUKUNFT & UPDATE
Vorsorgerechtsschutz: Dieser Baustein gewährleistet eine sofortige Absicherung bei einer grundlegenden Änderung der Lebensumstände, wie etwa dem Erwerb einer Immobilie. In den Leistungslinien Komfort und Premium entfallen die üblichen Wartezeiten für solche neu entstehenden Risiken. Voraussetzung hierfür ist ein seit mindestens sechs Monaten bestehendes Versicherungsverhältnis sowie eine Mitteilung der Änderung innerhalb einer Frist von 12 Monaten.
Update-Garantie: Dank der integrierten Innovationsklausel partizipieren bestehende Verträge automatisch an künftigen Leistungsoptimierungen innerhalb des gewählten Tarifs. Diese Verbesserungen des Schutzniveaus werden ohne zusätzliche Beitragsanpassungen direkt in den laufenden Versicherungsschutz übernommen.
LÜCKENLOS & RÜCKWIRKEND
Rückwirkender Schutz: Diese Absicherung wird nach einer ununterbrochenen Versicherungsdauer von drei Jahren wirksam. In diesem Fall wird auf die Ablehnung von Leistungen verzichtet, deren Ursprung zeitlich vor dem Vertragsabschluss liegt (Wegfall der Einrede der Vorvertraglichkeit). Voraussetzung für diesen Schutz ist, dass der eigentliche Rechtsstreit erst nach Ablauf dieses dreijährigen Zeitraums zum ersten Mal entsteht (§ 4 Abs. 6 ARB).
Garantie beim Anbieterwechsel: Ein Wechsel des Versicherers ist ohne Einbußen beim Schutzniveau möglich. Sollten die Konditionen des vorherigen Vertrages in bestimmten Details vorteilhafter gewesen sein, behalten diese Regelungen ihre Gültigkeit. Wartezeiten, die in bereits versicherten Bereichen bereits erfüllt wurden, müssen nicht erneut durchlaufen werden. Zudem können bis zu drei schadenfreie Jahre des Vorversicherers angerechnet werden, was sich positiv auf die Beitragsgestaltung auswirkt.
TREUE & KOSTEN
Wegfall der Selbstbeteiligung: Innerhalb der Tariflinien Komfort und Premium wird auf den vereinbarten Eigenanteil verzichtet, falls sich ein juristisches Anliegen bereits durch eine initiale anwaltliche Beratung (Erstberatung) final erledigen lässt. Dies sichert eine gebührenfreie Einordnung von Rechtsfragen ohne eine monetäre Belastung.
Treue-Bonus: Eine dauerhafte Schadenfreiheit führt zu einem besonderen Vorteil: Wenn ein Vertrag über einen Zeitraum von drei Jahren ohne gemeldeten Rechtsschutzfall besteht, wird ein dediziertes Budget für Sachverhalte zur Verfügung gestellt, die im Regelfall nicht vom Versicherungsschutz umfasst wären (Kulanzleistung). Die Höhe dieser Erstattung orientiert sich an der jeweiligen Tariflinie und beläuft sich auf bis zu 250 Euro (Basis), 500 Euro (Komfort) oder 750 Euro (Premium).
UNIVERSAL-JOKER
Universal-Rechtsschutz: Innerhalb der Premium-Variante existiert eine zusätzliche Absicherung für Sachverhalte, die regulär nicht versichert sind. Dies betrifft beispielsweise Angelegenheiten, die noch unter eine Wartezeit fallen oder aufgrund allgemeiner Risikoausschlüsse nicht zum Standardumfang gehören.
Leistungsumfang: Die Deckung erstreckt sich auf Aufwendungen für eine juristische Beratung sowie die außergerichtliche Vertretung bis zu einer Maximalsumme von 1.000 Euro. Die Inanspruchnahme dieses Schutzes ist einmal innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich.
Selbstbeteiligung: Die Höhe des Eigenanteils ist an die gewählte Art der Bearbeitung gekoppelt. Erfolgt die Abwicklung über den empfohlenen Rechtsservice zur Konfliktlösung, wird kein Eigenanteil berechnet. Fällt die Entscheidung hingegen auf einen eigenständig gewählten Rechtsanwalt, ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro zu leisten.
DECKUNGSSUMMEN
Wie hoch fällt die finanzielle Absicherung aus?
Die Versicherungssumme definiert das Budget, das für die Kosten eines einzelnen Rechtsschutzfalles zur Verfügung steht. In den Leistungslinien Basis, Komfort und Premium besteht innerhalb Europas eine unbegrenzte Absicherung. In den Tarifen Komfort und Premium gilt dieser unbegrenzte Schutz zudem für weltweite Rechtsstreitigkeiten. Für weltweite juristische Auseinandersetzungen im Basis-Tarif oder für spezifische Sonderleistungen – wie etwa zinsfreie Darlehen für Strafkautionen – sind hingegen feste Höchstbeträge definiert.
Sollten die Gesamtkosten eines Verfahrens diesen vereinbarten finanziellen Rahmen überschreiten, ist der Differenzbetrag eigenständig zu leisten. Die exakten Limits sind dabei unmittelbar an die jeweilige Tarifvariante gekoppelt. Die tabellarische Aufstellung der Deckungsgrenzen:
Versicherungssummen anschauen ..
Basis
Versicherungssummen
So hoch sind Sie versichert im Basis Schutz!
Komfort
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Premium
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Wie unterscheiden sich Basis, Komfort und Premium?
Das Modul Arbeit bietet eine gezielte finanzielle Absicherung für juristische Auseinandersetzungen, die unmittelbar aus dem Beschäftigungsverhältnis resultieren. Der Schutz erstreckt sich über vielfältige Szenarien des Berufsalltags und gewährleistet die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber dem Arbeitgeber in verschiedenen Phasen des Arbeitslebens. Eine detaillierte Gegenüberstellung der spezifischen Leistungsumfänge in den Varianten Basis, Komfort und Premium ist der nachfolgenden Leistungstabelle zu entnehmen:
Versicherte Leistungen öffnen ...
Basis
Das leistet der Baustein Arbeit als Basis Schutz!
Komfort
Das leistet der Baustein Arbeit als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet der Baustein Arbeit als Premium Schutz!
Basis
Das leistet der Baustein Arbeit als Basis Schutz!
Komfort
Das leistet der Baustein Arbeit als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet der Baustein Arbeit als Premium Schutz!
FLEXIBILITÄT
Wie lässt sich der Versicherungsschutz individuell gestalten?
Die Struktur der Rechtsschutzversicherung erlaubt eine präzise Abstimmung auf die jeweilige Lebenssituation. Durch ein modulares Baukasten-System können die zentralen Lebensbereiche Privat, Wohnen, Arbeit und Verkehr bedarfsgerecht kombiniert werden. Zur Festlegung des gewünschten Leistungsumfangs stehen zudem die drei Varianten Basis, Komfort und Premium zur Verfügung.
Die Konfigurationsmöglichkeiten im Überblick:
TARIFWAHL & PERSONENKREIS
Wahl des Personenkreises: Die Absicherung kann wahlweise als Single-Tarif oder als Familientarif erfolgen. Unverheiratete Paare, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, verfügen über die Freiheit, zwischen getrennten Verträgen oder einem gemeinsamen Schutz zu entscheiden. Für Ehepaare ist die Wahl des Familientarifs hingegen verpflichtend vorgesehen.
Struktur der Basis-Variante: Innerhalb der Basis-Linie stellt das Modul Privat das fundamentale Element der Absicherung dar. Zur Erstellung eines soliden Schutzpakets erfolgt eine Kombination dieses Grundbausteins mit mindestens zwei weiteren Lebensbereichen, wie beispielsweise Arbeit und Verkehr.
INTELLIGENTE SELBSTBETEILIGUNG IM BASIS-TARIF
Kostensteuerung: Diese Option ermöglicht eine gezielte Beeinflussung der Beitragsgestaltung. Ein Eigenanteil entfällt vollständig (0 Euro), sofern im ersten Schritt die bereitgestellten digitalen Services genutzt oder ein Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Anspruch genommen werden.
Anwaltswahl: Erfolgt die Entscheidung für eine rechtliche Vertretung unmittelbar durch einen eigenständig ausgewählten Rechtsbeistand ohne vorherige Empfehlung durch den Rechtsservice, wird pro Rechtsschutzfall eine Selbstbeteiligung von 300 Euro angerechnet.
MODULARE FREIHEIT IN KOMFORT & PREMIUM
Individuelle Modul-Zusammenstellung: Ab der Leistungslinie Komfort entfällt die Verpflichtung zur Kombination mehrerer Lebensbereiche. Ausgehend vom Basis-Element Privat ist eine freie Auswahl möglich, welche zusätzlichen Gebiete – wie etwa Wohnen, Arbeit oder Verkehr – in den Versicherungsschutz integriert werden. Diese Flexibilität erlaubt eine exakte Anpassung an den tatsächlichen Bedarf.
Optionen zur Prämienregulierung: Zur gezielten Steuerung der Versicherungsbeiträge stehen diverse Stufen zur Verfügung. Die Auswahl erstreckt sich von einer vollständigen Kostenübernahme ohne Eigenanteil bis hin zu vier differenzierten Modellen zur effektiven Beitragsminderung durch eine vereinbarte Selbstbeteiligung.
SPEZIELLE ZUSATZBAUSTEINE
Jenseits der standardmäßigen Absicherung existiert die Möglichkeit, das Schutzniveau durch gezielte Zusatzmodule zu erweitern. Diese Ergänzungen umfassen insbesondere den Schutz bei digitalen Konflikten sowie rechtliche Auseinandersetzungen im Bereich des Unterhalts- und Eherechts. Durch diese zusätzliche Abdeckung werden auch komplexe Risiken im familiären oder virtuellen Umfeld systematisch adressiert.
SELBSTBEHALT
Welche Selbstbeteiligung gibt es?
Die Höhe des Eigenanteils im Privatrechtsschutz erstreckt sich je nach gewähltem Tarifmodell von 0 Euro bis zu 300 Euro pro Versicherungsfall. Während für die Leistungslinien Komfort und Premium sowohl ein vollständiger Verzicht auf die Selbstbeteiligung als auch feste oder flexible Beteiligungsstufen von 150 Euro oder 250 Euro zur Auswahl stehen, basiert der Basis-Tarif auf einem spezifischen Flex-Modell mit einem Eigenanteil von bis zu 300 Euro.
Die Differenzierung der Kostenbeteiligung ermöglicht eine individuelle Steuerung der Versicherungsprämie und stellt sich in den einzelnen Modellen wie folgt dar:
KLASSISCHE SELBSTBETEILIGUNG
Innerhalb der Leistungslinien Komfort und Premium existiert die Option, eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro oder 250 Euro zu vereinbaren. Alternativ ist ein Abschluss dieser Tarife gänzlich ohne Eigenanteil (0 Euro) möglich, was im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung die Verpflichtung zur Erbringung einer monetären Eigenleistung ausschließt.
DIE FLEX-SELBSTBETEILIGUNG (KOMFORT & PREMIUM)
Optionen zur Beitragsregulierung: Zur Steuerung der Versicherungsprämien stehen zwei spezifische Flex-Varianten zur Verfügung: die Modelle 0/150 Euro sowie 150/300 Euro. Diese Staffelung ermöglicht eine flexible Handhabung des Eigenanteils in Abhängigkeit von der gewählten Fallbearbeitung.
Anwendung der Beteiligungsstufen: Die jeweils niedrigere Selbstbeteiligungsstufe (0 Euro bzw. 150 Euro) kommt zur Anwendung, sofern die Beauftragung eines durch den Rechtsservice empfohlenen Rechtsbeistands erfolgt. Fällt die Entscheidung hingegen zugunsten einer eigenständig ausgewählten Kanzlei ohne vorherige Empfehlung, wird die jeweils höhere Beteiligungsstufe (150 Euro bzw. 300 Euro) fällig.
BESONDERHEIT IN DER BASISVARIANTE
Standardmodell: Innerhalb der Leistungslinie Basis ist das Flex-Modell 0/300 Euro als reguläre Beteiligungsvariante fest hinterlegt.
Bedingungen für den Entfall: Eine Reduzierung des Eigenanteils auf 0 Euro erfolgt in jenen Fällen, in denen eine vorgeschaltete Maßnahme zur Konfliktlösung in Anspruch genommen wird. Dies umfasst beispielsweise Mediationsverfahren oder die Nutzung spezialisierter Legal-Tech-Anwendungen zur außergerichtlichen Klärung.
Anwendung des Eigenanteils: Wird ein Mandat direkt an eine Rechtsanwaltskanzlei vergeben, ohne dass dieser Prozessschritt erfolgt, findet die vorgesehene Selbstbeteiligung von 300 Euro vollumfänglich Anwendung.
DER SPAREFFEKT
Die Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung führt zu einer spürbaren Reduzierung der laufenden Versicherungsbeiträge. Dieser Mechanismus ermöglicht eine präzise Abstimmung des Rechtsschutzes auf die individuelle Budgetplanung. Durch die dauerhafte Senkung der Fixkosten wird im Gegenzug im konkreten Rechtsschutzfall ein fest definierter Teil der Aufwendungen eigenständig übernommen.
WARTEZEITEN
Gibt es Wartezeiten für den Berufsrechtsschutz?
Ja, die Übernahme von Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen im Bereich Arbeit ist an den Ablauf spezifischer Fristen gebunden. In den Leistungslinien Komfort und Premium gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, während in der Basis-Variante ein Zeitraum von 6 Monaten einzuhalten ist.
Diese Regelung stellt sicher, dass die Versichertengemeinschaft vor Kosten für bereits absehbare oder akute Konflikte geschützt wird. Dennoch stehen bereits ab dem ersten Tag des Versicherungsschutzes umfangreiche Serviceleistungen zur Verfügung, um rechtliche Unsicherheiten ohne Wartezeit zu klären.
TARIFABHÄNGIGE WARTEZEITEN IM ÜBERBLICK
Der Anspruch auf eine vollumfängliche Deckungszusage bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten tritt nach Ablauf der tariflich vereinbarten Fristen ein. Während die Tarife Komfort und Premium eine Standard-Wartezeit von 3 Monaten vorsehen, ist für die Basis-Vorsorge eine verlängerte Frist von 6 Monaten definiert. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Fristen ist der Zeitpunkt, an dem die Ursache für den Rechtsstreit gesetzt wurde. Eine detaillierte Aufstellung findet sich unter: Wartezeiten im Privatrechtsschutz.
DEFINITION DES RECHTSSCHUTZFALLES UND VORVERTRAGLICHKEIT
Ein Rechtsschutzfall gilt in dem Moment als eingetreten, in dem eine der beteiligten Parteien beginnt, gegen Pflichten zu verstoßen oder entsprechende Maßnahmen anzukündigen. Im Arbeitsrecht kann dies bereits eine Ermahnung oder die mündliche Ankündigung einer Umstrukturierung sein.
Liegt dieser auslösende Moment vor Vertragsbeginn oder innerhalb der Wartezeit, gilt der Fall als vorvertraglich oder innerhalb der Wartezeit eingetreten. In diesen Konstellationen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten für ein förmliches Verfahren.
SOFORTHILFE-SERVICES AB DEM ERSTEN TAG
Trotz bestehender Wartezeiten für Gerichtsverfahren können bestimmte Leistungen unmittelbar ab Vertragsabschluss beansprucht werden.
Hierzu zählt die telefonische Erstberatung durch spezialisierte Anwälte über den Service JuraTel®. Zudem ermöglicht der JuraCheck® die sofortige Prüfung von Dokumenten, wie beispielsweise Arbeitszeugnissen oder Aufhebungsvereinbarungen.
Auch digitale Hilfsmittel, wie ein Abfindungsrechner oder der Zugang zu einem Anwalts-Chat, stehen ohne zeitliche Verzögerung zur Verfügung, um eine erste rechtliche Orientierung zu erhalten.
MEDIATION ALS LÖSUNG BEI LAUFENDEN KONFLIKTEN
Sofern ein Streitfall bereits innerhalb der Wartezeit auftritt oder sogar vor Vertragsbeginn seinen Ursprung hatte, bietet das Verfahren der Mediation eine wirksame Handlungsoption.
Diese außergerichtliche Konfliktbeilegung durch neutrale Vermittler kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für Fälle genutzt werden, die regulär nicht unter den Versicherungsschutz fallen würden. Damit existiert ein Instrumentarium, um auch bei „schwebenden“ Konflikten eine professionelle Unterstützung zur einvernehmlichen Lösung zu erhalten.
AUSSCHLÜSSE
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Jede Form der Absicherung unterliegt klar definierten Grenzen. Während der Arbeitsrechtsschutz in bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten umfassende Unterstützung bietet, existieren Risiken, die aufgrund ihrer Beschaffenheit grundsätzlich nicht versicherbar sind. Hierzu zählen beispielsweise kriegerische Ereignisse sowie hochriskante, spekulative Transaktionen am Kapitalmarkt.
Die exakten Leistungsausschlüsse orientieren sich an der jeweils gewählten Tariflinie sowie den integrierten Leistungsmodulen. Eine detaillierte Übersicht über die Tatbestände, die nicht vom Schutz umfasst sind, findet sich in den folgenden Abschnitten:
EINSCHRÄNKUNGEN IM ARBEITSRECHTSSCHUTZ (BASIS)
Wartezeiten: Im Bereich Arbeit gilt in der Basis-Leistungslinie eine verlängerte Wartezeit von sechs Monaten. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums besteht ein Anspruch auf rechtliche Unterstützung bei beruflichen Differenzen.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Die juristische Unterstützung bei der Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen ist in der Basis-Variante nicht vorgesehen. Der Schutz greift hier primär erst dann, wenn eine formale Kündigung vorliegt und gerichtlich angefochten werden soll.
Psychologische und präventive Hilfe: Ergänzende Leistungen zur Bewältigung von Konflikten am Arbeitsplatz, wie etwa eine professionelle psychologische Betreuung oder Maßnahmen zum Anti-Stalking und Schutz bei Mobbing, sind vom Leistungsumfang dieser Einstiegslinie ausgeschlossen.
Beratung und Dokumentenprüfung: Diverse spezialisierte Beratungsleistungen, wie zum Beispiel die detaillierte Prüfung von Arbeitszeugnissen oder die rechtliche Begutachtung von Arbeitsverträgen vor deren Unterzeichnung, sind in diesem Tarif nicht enthalten. Auch der Zugang zu erweiterten Service-Modulen für außergerichtliche Einigungen ist im Vergleich zu den Linien Komfort und Premium stark reglementiert.
FEHLENDE BAUSTEINE & ERWEITERUNGEN
IAbhängigkeit vom Modul-Mix: Der Umfang der Absicherung ist unmittelbar an die Auswahl der einzelnen Leistungsbausteine gekoppelt. Der bewusste Verzicht auf spezifische Module führt dazu, dass in den entsprechenden Lebensbereichen kein Versicherungsschutz besteht.
Folgen bei fehlendem Arbeitsrechtsschutz: Ist der Baustein Arbeit nicht Bestandteil des Vertrages, besteht keinerlei Deckung für berufliche Rechtsstreitigkeiten. Dies umfasst essenzielle Bereiche wie Kündigungsschutzverfahren, die Abwehr von Abmahnungen sowie gerichtliche Auseinandersetzungen über ausstehende Gehaltszahlungen oder Zeugnisformulierungen.
Folgen bei fehlendem Verkehrsrechtsschutz: Ohne die Integration des Moduls Verkehr sind rechtliche Interessen im Straßenverkehr nicht geschützt. In diesem Fall besteht kein Rückhalt bei Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, bei Unstimmigkeiten aus Kauf-, Leasing- oder Reparaturverträgen für Kraftfahrzeuge sowie bei der Verteidigung in Bußgeld- oder Strafverfahren.
Bewusste Risikogestaltung: Durch das Weglassen einzelner Bausteine entstehen gezielte Lücken in der Gesamtabsicherung, für die im Bedarfsfall keine Kostenübernahme durch den Versicherer erfolgt.
ABGRENZUNG ZU ANDEREN VERSICHERUNGSZWEIGEN UND ORGANEN
Gewerbliche und selbstständige Tätigkeiten: Der Privatrechtsschutz im Bereich Arbeit ist ausschließlich auf eine nicht-selbstständige Tätigkeit (Angestelltenverhältnis) ausgerichtet. Für juristische Konflikte aus einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit ist ein separater Gewerbe-Rechtsschutz erforderlich.
Abwehr von Schadenersatzansprüchen: Falls gegenüber einer versicherten Person Forderungen auf Schadenersatz geltend gemacht werden, ist die Rechtsschutzversicherung nicht zuständig. Die Prüfung und Abwehr solcher Ansprüche obliegt der Privathaftpflicht- oder einer Berufshaftpflichtversicherung (passiver Rechtsschutz).
Tätigkeit als Organmitglied: Personen in Organfunktion – wie etwa Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer juristischer Personen – genießen keinen Schutz über den Standard-Arbeitsrechtsschutz. Da hier rechtlich ein Dienst- bzw. Anstellungsvertrag und kein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Absicherung über einen speziellen Anstellungsvertragsrechtsschutz notwendig.
BEDINGUNGSGEMÄSSE AUSSCHLÜSSE
Übergeordnete Risikoereignisse: Bestimmte Szenarien von außergewöhnlicher Tragweite sind grundsätzlich von der Versicherbarkeit ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere kriegerische Ereignisse, feindselige Handlungen sowie Aufruhr oder innere Unruhen. In solchen Situationen besteht keine Grundlage für eine Kostenübernahme durch den Rechtsschutz.
Arbeitskampf und Naturereignisse: Ebenso findet der Versicherungsschutz keine Anwendung bei Rechtsstreitigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Streiks oder Aussperrungen stehen. Auch Schäden, die durch seismische Ereignisse wie Erdbeben verursacht werden, sind von der Deckung ausgenommen.
Referenz auf die Versicherungsbedingungen: Eine detaillierte Aufzählung der Tatbestände, die nicht vom Schutz umfasst sind, ist in den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungs-Bedingungen (ARB) unter § 3 („Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten“) auf den Seiten 33 bis 35 dokumentiert. Diese Bestimmungen bilden die abschließende Grundlage für den Umfang der Leistungspflicht.
Wie können Sie Ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung abschließen?
Ihren beruflichen Schutz gestalten Sie flexibel über das Modul „Arbeit“. Dieser Baustein ist nach § 26 ARB 2024 ein fester Bestandteil Ihres Privatrechtsschutzes und lässt sich ideal mit den Bereichen Wohnen oder Verkehr ergänzen. Bitte beachten Sie: Ein isolierter Abschluss des Arbeitsrechtsschutzes ohne den Privatrechtsschutz ist nicht möglich.
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Versicherung online abschließen!
Mit dem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.
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Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!
Bei Ihrem Arbeitsrechtsschutz steht Ihnen stets ein fester Ansprechpartner zur Seite. Ganz gleich, ob Sie den Abschluss online oder telefonisch bevorzugen, Sie profitieren von einer fundierten Expertise im Rechtsschutzbereich, die bereits seit dem Jahr 2002 besteht. Ein persönlicher Kontakt begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Hilfestellung beim Abschluss Ihres Moduls Arbeit bis hin zur langfristigen Betreuung bei Vertragsfragen oder als Orientierungshilfe im konkreten Schadenfall.
Ein fester Termin ist für Ihr Anliegen nicht erforderlich; rufen Sie für eine direkte Unterstützung oder eine fachliche Beratung einfach an.
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.
Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr
Expertise
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seit über 20 Jahren
Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Gestaltung individueller Rechtsschutz-Konzepte für Privat- und Firmenkunden.
IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
Wie erhalten Sie schnelle Unterstützung?
Im Ernstfall erhalten Sie jederzeit schnelle und unkomplizierte Unterstützung, ganz gleich, ob Sie den digitalen Weg oder das Telefonat bevorzugen. Ein Team aus 200 spezialisierten Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen setzt alles daran, die passende Lösung für Ihr Anliegen zu finden.
Ihnen steht dabei eine Vielzahl effizienter Instrumente zur Verfügung, die von der Mediation über die anwaltliche Beratung bis hin zur Vertretung Ihrer Interessen reichen, damit Sie in jeder Situation eine fundierte Orientierung erhalten.
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Rechtliche Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz können komplex sein und werfen oft dringende Fragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Wartezeiten, den Schutz bei Aufhebungsverträgen und die Besonderheiten der Kostenübernahme im Berufsrechtsschutz, damit Sie stets bestens informiert sind.
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Wie lange müssen Sie warten, bis der Schutz greift?
Die Wartezeit richtet sich nach Ihrem gewählten Tarifmodell. In der Basis-Variante gilt eine Frist von 6 Monaten, während Sie in den Linien Komfort und Premium bereits nach 3 Monaten geschützt sind. Diese Fristen beziehen sich auf den klassischen Arbeitsrechtsschutz (z. B. bei Kündigungen). Wichtig für Sie: Beratungsleistungen wie JuraTel® oder der Dokumenten-Check stehen Ihnen sofort ab dem ersten Tag ohne jede Wartezeit zur Verfügung.
Ist ein Aufhebungsvertrag über die Versicherung abgedeckt?
Hier gibt es deutliche Unterschiede: Im Basis-Tarif ist die rechtliche Unterstützung bei Aufhebungsverträgen grundsätzlich ausgeschlossen. In den Tarifen Komfort und Premium erhalten Sie professionelle Unterstützung, sofern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ihren Arbeitgeber angedroht wurde oder bereits ein konkretes Angebot vorliegt. Der entscheidende Unterschied für Sie liegt in der Höhe der Versicherungssumme: In der Premium-Linie ist das Budget für diese Beratungsleistungen deutlich höher angesetzt als in der Komfort-Variante.
Können Sie sich bei einem bereits bestehenden Konflikt versichern?
Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vorvertraglichkeit: Ein Ereignis, dessen Ursache vor Beginn Ihres Schutzes oder innerhalb der Wartezeit liegt, ist für ein Gerichtsverfahren nicht versichert. Allerdings bietet Ihnen die Mediation eine Lösung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch bei bereits schwelenden Konflikten eine professionelle Vermittlung in Anspruch nehmen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Übernimmt der Rechtsschutz die Kosten in der ersten Instanz?
Im Arbeitsrecht gibt es eine Besonderheit: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Ihr Arbeitsrechtsschutz ist hier besonders wertvoll für Sie, da er diese eigenen Anwaltskosten übernimmt, die Sie ohne Versicherung in jedem Fall selbst zahlen müssten. Zusätzlich werden Gerichtskosten sowie Kosten für Zeugen abgedeckt.
Sind Sie als Geschäftsführer oder Vorstand ebenfalls versichert?
Nein, der klassische Arbeitsrechtsschutz für Nichtselbstständige nach § 26 ARB deckt Sie in dieser Funktion nicht ab. Da Sie als Geschäftsführer oder Vorstand ein Organ der Gesellschaft sind und keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Dienstvertrag haben, benötigen Sie einen speziellen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Gerne erhalten Sie hierzu eine separate Beratung, um diese spezifische Deckungslücke zu schließen.
Was passiert bei einer Abmahnung oder einem Zeugnisstreit?
Für eine Kostenübernahme ist entscheidend, dass die Abmahnung oder das Zeugnis erst nach Ablauf Ihrer Wartezeit zugeht. Erhalten Sie eine Abmahnung bereits innerhalb der Wartezeit, besteht für diesen konkreten Fall auch später kein Anspruch auf die Übernahme von Anwalts- oder Gerichtskosten. In den Linien Komfort und Premium haben Sie jedoch einen entscheidenden Vorteil: Hier können Sie den JuraCheck® als präventive Leistung nutzen. Damit lassen Sie Dokumente wie Arbeitszeugnisse bereits prüfen, um Konflikte von vornherein zu vermeiden, oft sogar ohne Anrechnung einer Wartezeit.



