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Vermögens-
Schaden Rechtsschutz
Für Leiter juristischer Personengesellschaften!
Für Vortsands- und Aufsichtsratsmitglieder!
Externe Mandats- und Interimsmandatsträger!
Für Prokuristen!
Vermögensschaden-Rechtsschutz für Manager
Vermögens-schaden Rechtsschutz für Manager
Perfekter Kostenschutz für die Führungskräfte, Vorstände und Prokuristen als Privatabsicherung!
Inhaltsverzeichnis:
Was ist Vermögensschadenrechtsschutz für Manager (VSRS)?
Diese Absicherung bewahrt das Privatvermögen von Entscheidungsträgern vor Haftungsrisiken. Da Führungskräfte für Fehler oft persönlich einstehen müssen, trägt der Vermögensschaden-Rechtsschutz (VSR) die Kosten der juristischen Verteidigung. Ein entscheidender Vorteil gegenüber der Firmenpolice: Die Kontrolle über die Strategie liegt allein beim Versicherten.
Anwaltskosten
Übernahme angemessener Honorare für spezialisierte Verteidiger, auch über die gesetzlichen Sätze hinaus.
Gerichtskosten
Deckung der Gebühren für Gerichte, um die rechtliche Position in den Instanzen ohne unkalkulierbare Kostenrisiken zu wahren.
Gutachter
Finanzierung von Sachverständigen zur Klärung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte und zur Entlastung bei Haftungsvorwürfen.
Zeugen & Auslagen
Erstattung notwendiger Auslagen für Zeugen, die zur Klärung des Sachverhalts beitragen.
Mediationsverfahren
Übernahme der Kosten für professionelle Mediatoren, um Streitigkeiten diskret und außergerichtlich beizulegen.
D&O-Ergänzung
Sicherung des Haftpflicht-Limits durch einen separaten Kostentopf für Verfahren – auch bei Ansprüchen aus dem Innenverhältnis.
Kautionszahlungen
Bereitstellung eines zinslosen Darlehens, sollte eine Sicherheitsleistung gefordert werden, um eine Inhaftierung abzuwenden.
Gegnerkosten
Übernahme der gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten, sofern nach einem Prozessverlust eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung besteht.
Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
Privat
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
- Kauf von z.B. Hausrat oder Unterhaltungselektronik
- Dienstleistungen wie z.B. Mobilfunk oder Internetanbieter
- Käufe im Internet
- Abos wie z.B. Fitnessstudio
- Reparaturmängel
- Urlaubsreise
- Versicherungsverträge
- Behandlungsfehler
(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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TYPISCHE BEISPIELE
Was sind typische Beispiele?
Haftungsrisiken sind im Management-Alltag allgegenwärtig. Schon vermeintliche Fehlentscheidungen oder kleine Nachlässigkeiten können Forderungen in Millionenhöhe auslösen, die das Privatvermögen direkt angreifen. Die folgenden Szenarien verdeutlichen die Relevanz einer Absicherung, die auch bei unverschuldeten Rechtsfällen den notwendigen juristischen Rückhalt bietet.
VORWURF DER UNWIRTSCHAFTLICHEN BESCHAFFUNG
Teurer Einkauf: Ein Geschäftsführer schafft eine neue Software-Lösung an, ohne zuvor ausreichend Vergleichsangebote einzuholen. Die Gesellschafter werfen ihm vor, das Firmenvermögen verschwendet zu haben, und fordern die Differenz zu einem günstigeren Anbieter persönlich von ihm zurück.
VERLETZUNG DER KONTROLLPFLICHTEN
Mangelnde Aufsicht: Ein Mitarbeiter der Buchhaltung veruntreut über Jahre hinweg Gelder. Dem Geschäftsführer wird vorgeworfen, seine Aufsichtspflicht verletzt und keine ausreichenden Kontrollmechanismen installiert zu haben. Er soll nun für den entstandenen finanziellen Schaden haften.
FEHLERHAFTE VERÄUSSERUNG VON BETRIEBSVERMÖGEN
Verkauf unter Wert: Ein Vorstand veräußert eine firmenneigene Immobilie oder eine Tochtergesellschaft. Der Aufsichtsrat behauptet später, der erzielte Kaufpreis sei zu niedrig gewesen und wirft dem Vorstand vor, Vermögenswerte verschleudert zu haben.
FEHLERHAFTE BERATUNG MIT FOLGESCHÄDEN
Falsche Entscheidungsgrundlage: Ein Manager empfiehlt oder entscheidet sich für eine risikoreiche Investition, die scheitert. Die Eigentümer machen ihn für den Kapitalverlust verantwortlich, da er die Risiken im Vorfeld angeblich nicht sorgfältig genug geprüft hat.
NOTWENDIGKEIT
Ist Vermögensschaden-Rechtsschutz für Manager wichtig?
Diese Absicherung ist für Entscheidungsträger oft existenzsichernd. Selbst bei größter Sorgfalt im Management-Alltag können Dritte oder das Unternehmen selbst Schadenersatzansprüche stellen, die das Privatvermögen bedrohen. Da Manager häufig persönlich haften, ist die gerichtliche Klärung solcher Forderungen sehr kostspielig. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz sichert die finanziellen Ressourcen für eine angemessene Verteidigung.
SPEZIALISIERTE ABWEHR-FUNKTION
Juristische Prüfung: Bevor gezahlt wird, prüft die Versicherung, ob die erhobenen Schadenersatzansprüche überhaupt berechtigt sind. Unbegründete Forderungen werden auf Kosten der Versicherung abgewehrt.
Chancengleichheit: Die Übernahme der Kosten für spezialisierte Anwälte und Gutachter stellt sicher, dass sich der Manager auch gegen finanziell überlegene Gegner (wie Konzerne oder Investoren) wirksam verteidigen kann.
SYNERGIE MIT DER D&O-VERSICHERUNG
Konfliktlösung: Oft weigern sich D&O-Versicherer (Manager-Haftpflicht) im Schadenfall zu zahlen oder bestreiten die Deckung. Der Rechtsschutz finanziert in diesem Fall die Auseinandersetzung mit dem D&O-Versicherer (Deckungsklage), um den Haftpflichtschutz durchzusetzen.
Lückenschluss: Während die D&O primär den Schaden reguliert, übernimmt der Rechtsschutz die Verteidigungskosten, die von der D&O nicht gedeckt sind oder das Limit belasten würden.
SCHUTZ DES PRIVATVERMÖGENS
Haftungsrisiko: Führungskräfte haften für Pflichtverletzungen mit ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Privatvermögen.
Existenzsicherung: Durch die Übernahme der enormen Prozess- und Anwaltskosten verhindert die Versicherung, dass private Reserven (Immobilien, Ersparnisse) für die eigene Verteidigung aufgezehrt werden müssen.
KOSTENSCHUTZ AUCH OHNE VERSCHULDEN
Verteidigung vor Schuldspruch: Hohe Verfahrenskosten entstehen sofort, unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht.
Unverschuldete Rechtsfälle: Auch wer völlig korrekt gehandelt hat, muss sich gegen falsche Anschuldigungen wehren. Die Versicherung trägt dieses Kostenrisiko, damit die Unschuld bewiesen werden kann, ohne in den finanziellen Ruin zu geraten.
ZIELGRUPPE
Für wen ist die Versicherung sinnvoll?
Dieser Vertrag ist essenziell für jede Führungskraft, die für berufliche Fehlentscheidungen persönlich haftbar gemacht werden kann. Der Gesetzgeber sieht für Organmitglieder juristischer Personen (z. B. GmbH, AG) eine strikte Haftung vor. Da Entscheidungsträger im Management-Alltag oft mit ihrem Privatvermögen für finanzielle Einbußen des Unternehmens einstehen müssen, bietet der VSR die notwendige Sicherheit, um sich gegen diese Ansprüche wirksam zur Wehr zu setzen.
GESCHÄFTSFÜHRER & VORSTÄNDE
Organhaftung: Als gesetzliche Vertreter des Unternehmens tragen Geschäftsführer und Vorstände die Gesamtverantwortung. Sie sind die erste Zielscheibe für Schadenersatzansprüche – sowohl vom eigenen Unternehmen (Innenhaftung) als auch von Dritten (Außenhaftung).
Existenzrisiko: Da die Haftung gesetzlich oft unbegrenzt ist, bedrohen hohe Forderungen direkt die private Existenzgrundlage.
AUFSICHTSRÄTE & BEIRÄTE
Überwachungspflichten: Wer kontrolliert, haftet auch. Wird dem Aufsichtsrat vorgeworfen, den Vorstand nicht ausreichend überwacht zu haben, kann er für resultierende Vermögensschäden persönlich in Regress genommen werden.
Haftungsmaßstab: Die Rechtsprechung legt hier strenge Maßstäbe an die Sorgfaltspflicht an, was das Risiko einer Inanspruchnahme erhöht.
PROKURISTEN & LEITENDE ANGESTELLTE
Faktische Organstellung: Auch unterhalb der obersten Führungsebene bestehen hohe Risiken. Leitende Angestellte mit weitreichenden Befugnissen oder Prokuristen werden in Haftungsfragen oft wie Organmitglieder behandelt („faktische Geschäftsführer“).
Verantwortungsbereiche: Spezielle Delegationsaufgaben (z. B. Compliance-Verantwortung) begründen eigene, persönliche Haftungstatbestände.
EXTERNE & INTERIMS-MANDATSTRÄGER
Temporäre Risiken: Auch wer nur zeitweise als Interim-Manager oder externer Sanierer in ein Unternehmen eintritt, haftet vollumfänglich für seine Entscheidungen während dieser Zeit.
Nachhaftung: Ansprüche können oft noch Jahre nach Beendigung des Mandats geltend gemacht werden, weshalb eine eigene Absicherung unerlässlich ist.
VSRS VSERSUS D&O
Wo liegen die Unterschiede zu anderen Versicherungen?
Ein umfassender Schutz für das Privatvermögen erfordert mehr als nur Standardlösungen. Viele Entscheidungsträger verlassen sich irrtümlich auf ihre private Rechtsschutzversicherung oder die D&O-Police der Firma. Doch beide Konzepte weisen gravierende Lücken auf: Der Standard-Rechtsschutz schließt die Verteidigung gegen Haftungsansprüche meist komplett aus, und die D&O-Versicherung konzentriert sich primär auf den Schadenersatz, nicht auf die Finanzierung der Verteidigung. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz (VSR) fungiert hier als entscheidendes Bindeglied, das diese Lücken schließt.
KEINE HAFTUNGS-DECKUNG IM STANDARD-RECHTSSCHUTZ
Ausschlussklausel: Herkömmliche Rechtsschutzpolicen decken zwar Arbeits- oder Vertragsrecht, bieten aber keinen Schutz, wenn dem Manager eine Pflichtverletzung und ein daraus resultierender Vermögensschaden vorgeworfen wird.
Passive Rechtsschutzfunktion: Die Abwehr solcher Schadenersatzansprüche ist in Standard-Tarifen nicht enthalten – genau hier greift der VSR.
SPEZIAL-HONORARE STATT GESETZLICHER GEBÜHREN
Kostenrisiko: Standard-Versicherungen erstatten Anwaltskosten meist nur nach den gesetzlichen Sätzen (RVG). In komplexen Haftungsprozessen arbeiten spezialisierte Kanzleien jedoch fast ausschließlich auf Basis hoher Stundenhonorare.
Leistungsplus: Der VSR übernimmt diese vereinbarten Honorare, um eine Verteidigung auf höchstem Niveau zu ermöglichen.
VERTEIDIGUNG STATT SCHADENERSATZ (D&O-UNTERSCHIED)
Rollenteilung: Die D&O-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung: Sie zahlt den Schaden an den Geschädigten (das Unternehmen). Der VSR hingegen ist eine Rechtsschutzversicherung: Sie zahlt die Anwälte und Gutachter für die Verteidigung des Managers.
Prozesskosten: Da die Berechtigung von Ansprüchen oft erst in langwierigen Verfahren geklärt wird, verhindert der VSR, dass der Manager auf den hohen Verteidigungskosten sitzen bleibt – selbst wenn sich die Vorwürfe später als haltlos erweisen.
LÜCKENSCHLUSS BEI D&O-DECKUNGSPROBLEMEN
Sicherung der Summe: Verteidigungskosten zehren oft an der Deckungssumme der D&O-Police. Der VSR schont dieses Limit, indem er die Prozesskosten aus einem eigenen Topf bezahlt.
Konflikte: Lehnt der D&O-Versicherer die Deckung ab (z. B. wegen Vorsatzvorwurf), steht der Manager ohne Schutz da. Der VSR springt hier ein und finanziert bei Bedarf sogar die Klage gegen den D&O-Versicherer.
Was sind die Vorteile der Privatlösung?
Diese Absicherung schützt Ihre Existenz, wenn Haftungsansprüche drohen. Da Firmenpolicen (D&O) oft Interessenkonflikte haben, garantiert nur der private VSR volle Handlungsfähigkeit. Er ermöglicht eine Verteidigung auf Augenhöhe, völlig unabhängig vom Arbeitgeber.
1
Kostenübernahme
Die Police deckt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten ab. So bleibt Ihr Privatvermögen bei Haftungsansprüchen sicher geschützt.
2
Unabhängigkeit
Sie bestimmen Strategie und Anwalt selbst. So bleiben Sie im Ernstfall unabhängig von den Interessen der Firma oder des D&O-Versicherers.
3
Fachanwälte
Wählen Sie Ihren spezialisierten Anwalt frei aus. Die Police übernimmt auch Honorare über den gesetzlichen Sätzen für Ihre Verteidigung.
4
Reputation
Spezialisierte PR-Beratung schützt Ihren Ruf in der Öffentlichkeit. Damit sichern Sie Ihre Karriere und Ihr Ansehen auch bei Konflikten ab.
5
D&O-Fallschirm
Zahlt die D&O-Police der Firma nicht, springt dieser Schutz ein. Er finanziert notfalls auch die Klage direkt gegen den D&O-Versicherer.
6
Konfliktlösung
Mediation ermöglicht diskrete Einigungen ohne Gericht. So verhindern Sie öffentliche Prozesse und schützen effektiv Ihre Privatsphäre.
Was kostet ein Prozess ohne Kostenschutz Versicherung?
Ein Haftungsverfahren wegen einer gescheiterten Investition verursacht bereits in der ersten Instanz Kosten von ca. 45.000 Euro und mehr. Wie sich diese Summe bei einem geforderten Schadenersatz von 500.000 Euro im Detail zusammensetzt, zeigt das folgende Beispiel:
AUSGANGSSITUATION
Der Haftungsvorwurf: Einem Geschäftsführer wird vorgeworfen, durch eine unzureichend geprüfte Investition – etwa ein gescheitertes IT-Projekt oder eine Firmenübernahme – einen finanziellen Schaden von 500.000 € verursacht zu haben. Die Gesellschafter fordern diesen Betrag nun im Wege der Innenhaftung persönlich vom Manager zurück.
KOSTENRISIKO HONORARE
Spezialisierte Verteidigung: Um sich gegen die Vorwürfe und die Anwälte des Unternehmens zu behaupten, ist ein spezialisierter Wirtschaftsanwalt unerlässlich.
Solche Experten vereinbaren Stundensätze von 300 € bis 400 € aufwärts, wobei jede Stunde für die Prüfung von Verträgen und Bilanzen direkt privat fällig wird..
GERICHTS- UND ANWALTSKOSTEN
Finanzielle Belastung: Allein für die Gerichtskosten, die sich am hohen Streitwert orientieren, und die eigene anwaltliche Vertretung entstehen in der ersten Instanz schnell Kosten von 30.000 € bis 45.000 €.
Sind zusätzlich komplexe Wirtschaftsgutachten notwendig, um die eigene Sorgfalt zu beweisen, erhöht sich die Summe drastisch weiter.
GESAMTKOSTEN & RESTRISIKO
Gefahr für das Privatvermögen: Ohne Rechtsschutz beläuft sich das finanzielle Risiko für die Verteidigung auf mindestens 45.000 €, die vollständig aus privaten Mitteln finanziert werden müssen.
Wichtig: Auch bei einem Prozesserfolg können Kosten für Sie bestehen bleiben, wenn die Gegenseite zahlungsunfähig ist und die Ihnen zustehende Kostenerstattung nicht leisten kann.
Hinweis: Hohe Streitwerte erzeugen enorme Verfahrenskosten. Mit dem Prozesskostenrechner lässt sich sehen, wie sich unterschiedliche Stundensätze auf das persönliche Risiko auswirken.
Besonderheit Strafrecht: Die Verteidigungskosten werden individuell nach Stundensatz vereinbart. Gerichtskosten fallen in der Regel nur bei einer Verurteilung an und werden gesondert festgesetzt. Die Berechnung basiert auf Ihrer Honorarvereinbarung, nicht nach RVG.
Was kostet Vermögensschaden Rechtsschutz als Privatlösung?
Eine Rechtsschutzversicherung für Manager können Sie beispielsweise für den Baustein Vermögensschaden-Rechtsschutz schon ab 27,14 Euro pro Monat abschließen (Funktion: Geschäftsführer, Branche IT-Dienstleister, Basisschutz, bis 10 Mitarbeiter).
Die Beitragshöhe hängt jedoch auch von der Branche des Unternehmens, der Anzahl der Mitarbeiter, der gewählten Leistungsvariante, den gewählten Bausteinen sowie der gewählten Deckungssummen ab.
In der folgenden Tabelle haben wir für Sie Beitragsbeispiele häufig gewählter Varianten abgebildet. Individuelle Beiträge können Sie hier mit unserem spielend leicht zu bedienenden Online-Rechner selbst berechnen und Ihr Angebot sofort als PDF herunterladen oder Ihre Versicherung direkt online abschließen ...
Klicken Sie für Ihr individuelles
Angebot bitte einfach auf
die gelben Buttons ...
BASIS
Zum Beispiel Rechtsschutz für Sie als Geschäftsführer, Branche Softwareentwicklung, für 16-20 Mitarbeiter
z.B. monatlich
28,95 €
KOMFORT
Zum Beispiel Rechtsschutz für Sie als Geschäftsführer, Branche Softwareentwicklung, für 16-20 Mitarbeiter
z.B. monatlich
41,38 €
PREMIUM
Zum Beispiel Rechtsschutz für Sie als Geschäftsführer, Branche Softwareentwicklung, für 16-20 Mitarbeiter
z.B. monatlich
62,05 €
Wo ist der Unterschied zwischen Basis, Komfort und Premium?
Der entscheidende Unterschied liegt im Zeitpunkt der Leistung. Der Basis-Tarif konzentriert sich rein auf die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen. Wer bereits anwaltliche Unterstützung wünscht, sobald erste Forderungsschreiben eintreffen – also außergerichtlich –, benötigt die Tarife Komfort oder Premium.
Tipp zur Bedienung:
Alle Details finden Sie in der folgenden Tabelle. Damit Sie die Leistungen auch auf kleinen Bildschirmen optimal vergleichen können, lässt sich die Tabelle horizontal scrollen.
Wie unterscheiden sich die Leistungen in Basis, Komfort und Premium?
BASIS
Vermögenschaden Rechtsschutz
Ausschließlich für die gerichtliche Abwehr von Schadenersatzansprüchen!
KOMFORT
Vermögenschaden Rechtsschutz
Außergerichtliche und gersichtliche Abwehr von Schadensersatzansprüchen!
PREMIUM
Vermögensschaden Rechtsschutz
Außergerichtliche und gersichtliche Abwehr von Schadensersatzansprüchen!
BASIS
Vermögenschaden Rechtsschutz
Ausschließlich für die gerichtliche Abwehr von Schadenersatzansprüchen!
KOMFORT
Vermögenschaden Rechtsschutz
Außergerichtliche und gersichtliche Abwehr von Schadensersatzansprüchen!
PREMIUM
Vermögensschaden Rechtsschutz
Außergerichtliche und gersichtliche Abwehr von Schadensersatzansprüchen!
Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
Privat
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
- Kauf von z.B. Hausrat oder Unterhaltungselektronik
- Dienstleistungen wie z.B. Mobilfunk oder Internetanbieter
- Käufe im Internet
- Abos wie z.B. Fitnessstudio
- Reparaturmängel
- Urlaubsreise
- Versicherungsverträge
- Behandlungsfehler
(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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LEISTUNGEN
Welche Leistungen sind versichert?
Der Schutzumfang passt sich dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis an. Während der Basisschutz die essenzielle Verteidigung vor Gericht sichert, verlagern die Tarife Komfort und Premium die Verteidigung strategisch nach vorne, um Klagen proaktiv zu verhindern. Maximale Sicherheit durch freie Anwaltswahl ohne Kostenlimit bietet exklusiv der Premium-Tarif.
ANWALTS- & VERFAHRENSKOSTEN
Gerichtliche Abwehr: Übernahme der gesetzlichen Gebühren und Gerichtskosten, sobald ein Verfahren anhängig ist (in allen Tarifen enthalten).
Außergerichtliche Abwehr (Komfort & Premium): Übernahme der Anwaltskosten bereits bei Anspruchsstellung, um eine Klage frühzeitig abzuwenden.
Freie Honorarvereinbarung (Premium): Kostenerstattung für spezialisierte Anwälte auch weit über die gesetzlichen Gebührensätze hinaus (unbegrenzte Deckung), um Top-Juristen zu mandatieren.
VORSORGLICHE BERATUNG & MEDIATION
Rechtsrat: Telefonische anwaltliche Erstberatung zur schnellen Einschätzung der Lage.
Präventive Rechtsberatung (Komfort & Premium): Anwaltliche Prüfung, noch bevor ein konkreter Schadenersatzanspruch geltend gemacht wurde.
Mediation (Komfort & Premium): Kostenübernahme für einen neutralen Mediator, um Konflikte vertraulich und ohne öffentliches Aufsehen zu lösen.
EXISTENZSCHUTZ: D&O-KLAGE, REPUTATION & PSYCHE
Reputations-Schutz: Übernahme von Kosten für professionelle PR-Beratung bei drohendem Ansehensverlust.
D&O-Ergänzung (Premium): Ein separater Kostentopf, falls die D&O-Versicherungssumme durch den Schadenersatz bereits verbraucht ist.
Deckungsklage (Premium): Finanzierung der Klage gegen den eigenen D&O-Versicherer, falls dieser die Deckung zu Unrecht verweigert.
RÜCKWÄRTSDECKUNG & NACHHAFTUNG
Sicherheit für die Zeit vor und nach dem Vertrag.
Nachhaftung: Nach Vertragsende besteht Schutz für Pflichtverletzungen aus der Laufzeit. In der Basis 1 Jahr (bei Altersaustritt), in Komfort bis zu 6 Jahre und in Premium bis zu 12 Jahre.
Exklusiv in Premium (Rückwärtsdeckung): Versichert sind auch Verstöße, die bereits vor Vertragsbeginn begangen wurden (sofern bei Abschluss unbekannt). Zudem verzichtet die ARAG nach 3 Jahren auf die Einrede der Vorvertraglichkeit.
VERSICHERTE PERSONEN
Wer ist in der Privatlösung versichert?
Der entscheidende Unterschied zur Firmenpolice ist die Vertragspartnerschaft: In der Privatlösung ist die Führungskraft selbst der Versicherungsnehmer. Dies garantiert, dass die Kontrolle über die Verteidigungsstrategie allein beim Manager liegt – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers. Versichert ist die im Versicherungsschein dokumentierte Tätigkeit als Organmitglied oder leitender Angestellter.
VERSICHERTER PERSONENKREIS
Vertragspartner: Versicherungsnehmer sind Sie persönlich. Damit haben Sie die volle Kontrolle über den Vertrag und die Strategie der Verteidigung, völlig unabhängig von den Interessen Ihres Arbeitgebers.
Definierte Funktion: Versichert ist Ihre Tätigkeit in der im Versicherungsschein festgelegten Rolle, zum Beispiel als Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder Prokurist im namentlich genannten Unternehmen.
EXTERNE MANDATE & NEBENTÄTIGKEITEN
Fremdmandate: Oft übernehmen Manager zusätzlich Aufsichtsrats- oder Beiratsmandate in anderen Unternehmen. Diese externen Mandate können in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden (ggf. gegen Zuschlag oder im Premium-Tarif enthalten).
Ehrenamt: Die Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen ist in vielen Tarifen beitragsfrei mitversichert.
UNABHÄNGIGKEIT & SICHERHEIT
Kein Interessenkonflikt: Da der Manager den Beitrag selbst zahlt (oder dieser als Gehaltsbestandteil übernommen wird), kann der Arbeitgeber den Vertrag im Streitfall nicht kündigen oder blockieren.
Trennungsprinzip: Der Schutz funktioniert unabhängig von der D&O-Versicherung der Firma. Selbst wenn dort Deckungslücken bestehen oder der Versicherer mauert, bleibt der private Rechtsschutz aktiv.
SUBSIDIÄRER SCHUTZ (BACK-UP)
Auffang-Funktion: Die Versicherung greift als „Sicherheitsnetz“. Besteht für das Risiko bereits eine Firmen-Rechtsschutzpolice, die den Fall deckt, geht diese vor.
Lückenschluss: Verweigert die Firmenpolice jedoch den Schutz (z. B. wegen Interessenkollision bei Innenhaftung), springt die private VSR-Police sofort ein und übernimmt die Kosten.
WARTEZEITEN
Welche Wartezeit hat der Vermögensschaden-Rechtsschutz?
Grundsätzlich gilt: Wer versichert ist, hat sofortigen Schutz – ohne die sonst übliche Sperrfrist von drei Monaten. Die Unterschiede liegen jedoch im Detail der Leistungsvarianten: Während der Basis-Tarif "nur" für den Ernstfall vor Gericht sofort bereitsteht, bieten Komfort und Premium auch für die vorsorgliche Beratung ab Tag eins Deckung.
SOFORTIGER VERSICHERUNGSSCHUTZ
Keine Wartezeit: Der Versicherungsschutz beginnt ab dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt (0:00 Uhr) ohne Wartezeit.
Umfang: Im Basis-Tarif gilt dies für gerichtliche Verfahren. In Komfort & Premium gilt der Sofort-Schutz auch für die außergerichtliche Abwehr von Ansprüchen.
UNBEKANNTE PFLICHTVERLETZUNGEN (RÜCKWÄRTSDECKUNG)
Sofortiger Rat: Die anwaltliche Prüfung von Risiken, noch bevor ein Schadenersatzanspruch offiziell gestellt wurde, ist ab Vertragsbeginn versichert.
Vorsprung: Dies ermöglicht es, rechtliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen und zu entschärfen – eine Leistung, die im Basis-Tarif nicht enthalten ist.
RÜCKWIRKENDE SCHUTZ-OPTION
Schutz vor Vergangenheit: Versichert sind auch Pflichtverletzungen, die zeitlich vor Vertragsbeginn begangen wurden, sofern sie dem Versicherten noch nicht bekannt waren.
Premium-Vorteil: Nach 3 Jahren Vertragsdauer verzichtet die ARAG im Premium-Tarif auf den Einwand der Vorvertraglichkeit – das bietet maximale Rechtssicherheit.
ANWACHSENDE NACHHAFTUNG
Das ARAG-Prinzip: Endet der Vertrag, besteht weiter Schutz für Pflichtverletzungen aus der Laufzeit. Diese Frist verlängert sich automatisch mit jedem schadenfreien Jahr.
Konkrete Fristen: Im Tarif Komfort wächst die Nachhaftung auf bis zu 6 Jahre an. Im Tarif Premium verlängert sie sich sogar auf bis zu 12 Jahre – ein entscheidender Vorteil, da Haftungsansprüche oft erst sehr spät geltend gemacht werden.
AUSSCHLÜSSE
Was ist nicht versichert?
Transparenz schafft Sicherheit. Kein Versicherungsvertrag kann jedes theoretische Risiko abdecken, ohne unbezahlbar zu werden. Ausgeschlossen sind daher Bereiche, die dem Zufallsprinzip widersprechen (wie vorsätzliches Handeln) oder die den Charakter einer Strafe haben (wie Bußgelder). Diese Grenzen schützen die Versichertengemeinschaft und garantieren stabile Beiträge.
VORSÄTZLICHE TATEN
Der Grundsatz: Versicherungsschutz besteht für fahrlässige Pflichtverletzungen. Handlungen, die wissentlich und willentlich darauf abzielen, einen Schaden zu verursachen (Vorsatz), sind nicht versichert.
Die Rückzahlung: Die Abwehrkosten werden zunächst übernommen (Vorschuss). Stellt ein Gericht jedoch rechtskräftig fest, dass der Manager vorsätzlich gehandelt hat, müssen diese Kosten zurückgezahlt werden.
VERTRAGLICHE SONDERZUSAGEN
Gesetz vs. Vertrag: Versichert ist die gesetzliche Haftung als Organ.
Ausschluss: Verpflichtet sich ein Manager in seinem Anstellungsvertrag zu einer Haftung, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht (eine sogenannte Haftungsverschärfung), fällt dieser "freiwillige" Mehr-Teil nicht unter den Versicherungsschutz.
STRAFEN & BUSSGELDER
Kosten der Verteidigung: Die Versicherung zahlt die Anwälte, um eine Strafe oder ein Bußgeld zu verhindern.
Die Strafe selbst: Wird dennoch eine Geldstrafe oder ein Bußgeld verhängt, muss der Manager diese Summe selbst zahlen. Ein Versicherer darf per Gesetz keine Strafen für seine Kunden übernehmen.
REGIONALE EINSCHRÄNKUNGEN (USA/KANADA)
Weltgeltung: Der Schutz gilt grundsätzlich weltweit.
Ausnahme: Für Klagen, die in den USA oder Kanada erhoben werden oder auf deren Recht basieren, besteht im Standard oft kein oder nur eingeschränkter Schutz. Hierfür sind meist spezielle Erweiterungen im Premium-Tarif notwendig.
In welcher Höhe werden die Streitkosten übernommen?
Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten im Schadenfall bis zur vertraglich vereinbarten Obergrenze (Versicherungssumme). Da sich Anwalts- und Gerichtskosten an den Streitwerten orientieren – die bei Manager-Haftung oft Millionenhöhe erreichen –, bildet eine ausreichend hohe Deckungssumme das notwendige finanzielle Fundament für eine erfolgreiche Verteidigung.
Hinweis: In der folgenden Tabelle finden Sie die verfügbaren Deckungssummen für die Varianten Basis, Komfort und Premium.
Deckungssummen öffnen!
Basis
Vermögensschaden-Rechtsschutz
So hoch sind Sie versichert im Vermögensschaden-Rechtsschutz
Basis!
Komfort
Vermögensschaden-Rechtsschutz
So hoch sind Sie versichert im Vermögensschaden-Rechtsschutz
Komfort!
Premium
Vermögensschaden-Rechtsschutz
So hoch sind Sie versichert im Vermögensschaden-Rechtsschutz Premium!
Basis
Vermögensschaden-Rechtsschutz
So hoch sind Sie versichert im Vermögensschaden-Rechtsschutz
Basis!
Komfort
Vermögensschaden-Rechtsschutz
So hoch sind Sie versichert im Vermögensschaden-Rechtsschutz
Komfort!
Premium
Vermögensschaden-Rechtsschutz
So hoch sind Sie versichert im Vermögensschaden-Rechtsschutz Premium!
Wie können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung abschließen?
Der Abschluss erfolgt vollständig eigenständig und digital – ohne dass der Arbeitgeber oder das Unternehmen davon in Kenntnis gesetzt werden müssen. Sie haben die Wahl zwischen den Leistungsstufen Basis, Komfort und Premium. Im Online-Rechner lässt sich der Vermögensschaden-Rechtsschutz zudem flexibel mit den Bausteinen Spezial-Straf-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz kombinieren.
Unser Tipp: Profitieren Sie von Bündelrabatten, indem Sie die Module im Managerrechtsschutz kombinieren. Bei Wahl der jährlichen Zahlweise reduziert sich der Beitrag zudem um 8 % gegenüber der monatlichen Zahlung.
Ihr Weg zum Angebot:
Mit dem Online-Rechner können Sie Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen oder den Schutz direkt beantragen.
Versicherung online abschließen!
Mit dem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.
Versicherung telefonisch abschließen!
Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!
Auch bei einem Online-Abschluss steht Ihnen dauerhaft ein persönlicher Experte zur Seite. Sie profitieren von fundierter Rechtsschutz-Erfahrung seit 2002 und erhalten direkte Hilfestellung – von der Antragstellung bis zur strategischen Navigation im konkreten Schadenfall. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich; rufen Sie bei Fragen einfach an.
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Expertise
Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren
IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
Wie können Sie die Versicherung im Schadenfall nutzen?
Im Ernstfall ist Schnelligkeit entscheidend. Der Schadenservice steht daher rund um die Uhr zur Verfügung – telefonisch oder online. Ein Kompetenzteam aus über 200 Juristen und Wirtschaftsexperten sorgt für sofortige Orientierung. Ob durch direkte anwaltliche Erstberatung, die Einleitung einer Mediation oder die Vermittlung spezialisierter Verteidiger: Die Unterstützung erfolgt unbürokratisch, um Risiken sofort zu begrenzen.
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FAQ: Wichtige Fragen und Antworten!
Komplexe Haftungsrisiken erfordern klare Antworten. Hier finden sich die wichtigsten Fakten zur steuerlichen Behandlung, zur Abgrenzung gegenüber Firmenpolicen und zur langfristigen Sicherheit kurz zusammengefasst.
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Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
Werbungskosten: Ja, in der Regel schon. Da die Versicherung berufliche Risiken abdeckt, werden die Beiträge von den Finanzämtern meist als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung anerkannt.
Netto-Effekt: Durch die steuerliche Geltendmachung reduziert sich der effektive Aufwand für den privaten Schutz spürbar.
Warum reicht die D&O der Firma nicht?
Interessenkonflikt: Die D&O-Versicherung wird vom Unternehmen bezahlt und schützt primär dessen Bilanz. Im Streitfall (Innenhaftung) stehen sich Manager und D&O-Versicherer oft gegnerisch gegenüber.
Die Lücke: Der VSR ist der „eigene Anwalt“ des Managers. Er finanziert die Verteidigung auch dann, wenn die D&O nicht zahlt, den Schutz anfechtet oder die Deckungssumme durch Ansprüche Dritter bereits aufgebraucht ist.
Kann die Firma den Beitrag übernehmen?
Möglichkeit: Ja, das Unternehmen kann den Beitrag für den Manager zahlen oder erstatten.
Steuerliche Folge: In diesem Fall gilt der Beitrag jedoch als geldwerter Vorteil und muss als Gehaltsbestandteil versteuert werden. Der Vorteil der Unabhängigkeit (Versicherungsnehmer bleibt der Manager) bleibt dabei bestehen.
Gilt der Schutz auch nach dem Ausscheiden?
Nachhaftung: Ja. Haftungsansprüche werden oft erst Jahre nach einer angeblichen Fehlentscheidung gestellt.
Fristen: Endet der Vertrag, greift die Nachhaftungsversicherung. Im Premium-Tarif verlängert sich diese Schutz-Phase automatisch auf bis zu 12 Jahre, solange keine neuen Ansprüche gemeldet werden.

