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Online Inkasso für Vermieter
Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven und nutzen Sie unser Online Inkasso für offene Mieten!
5.0 Bewertungen von 124
Was ist Online Inkasso für Vermieter – und wie läuft es ab?
Das Online-Inkasso für Vermieter – auch Mietinkasso genannt – beauftragt über ein Portal einen Inkasso-Dienstleister mit der Beitreibung offener Miet- und Pachtforderungen: von der Mahnung über den gerichtlichen Titel bis zur Zwangsvollstreckung.
Dieser Service ist Bestandteil des
Vermieterrechtsschutzes
und entlastet Eigentümer von zeitaufwendigen Mahnprozessen, die Kosten trägt die Versicherung. Der erste Tab zeigt, welche Kosten übernommen werden, der zweite den Ablauf.
Welche Kosten übernimmt das Online-Inkasso?
Die Versicherung trägt die Kosten der Forderungsbeitreibung auf jeder Stufe – solange die Forderung unstrittig ist*. Das reicht von der außergerichtlichen Mahnung über den gerichtlichen Titel bis zur Zwangsvollstreckung:
Außergerichtlich
Die Versicherung trägt die Inkassokosten der außergerichtlichen Beitreibung, inklusive Auslagen fürs Einwohnermeldeamt.
Gerichtlich
Solange die Forderung unstrittig ist, werden die Gerichtskosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid übernommen.
Vollstreckung
Gedeckt sind die Kosten für bis zu drei Zwangsvollstreckungen, wenn sie binnen fünf Jahren nach dem Titel eingeleitet werden.
Wie läuft das Online-Inkasso ab?
Von der offenen Forderung bis zum Geld sind es drei Schritte – digital über das Portal gestartet und vom Inkasso-Dienstleister umgesetzt. So sieht der Weg im Ernstfall aus:
Einreichen
Sie reichen die offene Forderung über das Online-Portal ein; der Inkasso-Dienstleister übernimmt Mahnung und Beitreibung.
Vollstrecken
Bleibt die Zahlung aus, folgen Mahn- und Vollstreckungsbescheid und – falls nötig – die Zwangsvollstreckung (positive Bonität vorausgesetzt).
Ergebnis
Zahlt der Schuldner, ist die Forderung realisiert. Widerspricht er, wird sie strittig – dann greift der Vermieterrechtsschutz.
*Von unstrittigen Forderungen wird gesprochen, wenn der Mieter weder die Geldforderung selbst noch deren Höhe bestreitet. Im Gegensatz dazu beziehen sich strittige Forderungen auf Ansprüche, bei denen Uneinigkeit über die Berechtigung besteht, beispielsweise bei Mietkürzungen wegen behaupteter Mängel oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten.
*Von unstrittigen Forderungen wird gesprochen, wenn der Mieter weder die Geldforderung selbst noch deren Höhe bestreitet. Im Gegensatz dazu beziehen sich strittige Forderungen auf Ansprüche, bei denen Uneinigkeit über die Berechtigung besteht, beispielsweise bei Mietkürzungen wegen behaupteter Mängel oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten.
Warum lohnt sich das Online-Inkasso für Vermieter?
Ausbleibende Mieten kosten doppelt: Sie fehlen in der Kasse, und die Beitreibung frisst Zeit und Nerven. Das Online-Inkasso (Mietinkasso) nimmt Ihnen beides ab – der erste Tab zeigt, warum das zählt, der zweite Ihre konkreten Vorteile.
Warum ist das Online-Inkasso für Vermieter wichtig?
Bei offenen Mietforderungen entscheidet Tempo über die Erfolgsquote – und darüber, wie sehr der Ausfall Ihre Rendite belastet – besonders im Fall von Mietnomaden. Deshalb lohnt sich der schnelle, professionelle Weg:". Deshalb lohnt sich der schnelle, professionelle Weg:
Liquidität
Offene Mieten werden schnell und konsequent beigetrieben – so bleibt Ihr Cashflow stabil, statt monatelang zu warten.
Entlastung
Ein neutraler Inkasso-Dienstleister treibt bei – Sie müssen dem Mieter nicht selbst hinterherlaufen und wahren Distanz.
Erfolgsquote
Je früher Sie handeln, desto höher die Erfolgsquote: Der schnelle Start begrenzt Ihren Zahlungsausfall spürbar.
Was sind die Vorteile für Sie als Vermieter?
Das Online-Inkasso ist mehr als nur eine Kostenübernahme – es ist ein durchgängiger, digitaler Service, der Ihnen die Beitreibung abnimmt:
Inklusive
Ab dem Komfort-Tarif enthalten – ohne Selbstbeteiligung und ohne separate Kosten für die Beauftragung des Dienstleisters.
Rechtssicherheit
Ein spezialisierter Dienstleister übernimmt Mahnung, Titel und Vollstreckung – formgerecht und rechtssicher.
Transparent
Sie starten die Beitreibung online über das Portal und verfolgen den Stand Ihrer Forderung jederzeit nach.
Welche Forderungen sind versichert – welche nicht?
Nicht jede offene Forderung lässt sich über das Online-Inkasso beitreiben. Versichert sind unstrittige Miet- und Pachtforderungen in einem klaren Rahmen – ausgeschlossen sind vor allem Auslandsfälle, verjährte Forderungen und aussichtslose Beitreibungen. Die beiden Tabs zeigen die genauen Grenzen.
Welche Forderungen können Sie einreichen?
Das Online-Inkasso ist für unstrittige Geldforderungen aus Vermietung und Verpachtung gedacht. Diese drei Kriterien müssen erfüllt sein:
Höhe
Versichert sind unbestrittene Forderungen von mindestens 25 Euro bis höchstens 250.000 Euro je Einzelforderung.
Aktualität
Die zugrunde liegende Rechnung darf höchstens zwölf Monate vor Abschluss des Rechtsschutzvertrags gestellt sein.
Unstrittig
Die Forderung muss unstrittig sein: Der Schuldner erhebt keine Einwände, er hat schlicht nicht gezahlt.
Wann greift das Online-Inkasso nicht?
Bestimmte Konstellationen sind ausgeschlossen – vor allem, wenn eine erfolgreiche Beitreibung rechtlich oder wirtschaftlich nicht zu erwarten ist:
Ausland
Nicht versichert ist die Beitreibung von Forderungen im Ausland – der Schutz gilt für deutsche Gerichtsstände.
Verjährt
Verjährte oder noch nicht fällige Forderungen sind ausgeschlossen – sie lassen sich (noch) nicht durchsetzen.
Bonität
Ist die Bonitätsauskunft über den Schuldner negativ und die Beitreibung aussichtslos, besteht kein Anspruch.
Wie können Sie Ihre Versicherung abschließen?
Das Online-Inkasso ist kein eigenes Produkt: Es ist ab dem Komfort-Tarif automatisch im Vermieterrechtsschutz enthalten – Sie buchen es nicht separat. Der Vermieterrechtsschutz selbst wird als Einzelpolice abgeschlossen; da er nicht in privaten Immobilien- oder Firmenpolicen steckt, wird er immer separat beantragt.
Gut zu wissen: Auch wenn Ihr Wohnsitz nicht in Deutschland liegt, können Sie Ihre in Deutschland vermieteten Objekte versichern – unabhängig davon, in welchem Land Sie leben.
Der Vermieterrechtsschutz wird objektbezogen abgeschlossen: Innerhalb eines Objekts müssen alle Ihnen gehörenden, vermieteten Einheiten versichert werden – eine selektive Auswahl einzelner Einheiten ist nicht möglich, Einheiten anderer Eigentümer bleiben außen vor. Wohnen Sie selbst im Haus, ist Ihre eigene Wohnung beitragsfrei mitversichert.
Online berechnen & abschließen -
So kommen Sie zu Ihrem Vermieterrechtsschutz: Berechnen Sie Ihren Beitrag selbst mit dem Online-Rechner und schließen Sie direkt ab – oder lassen Sie sich telefonisch persönlich beraten.
Grundlage der Berechnung ist die Bruttojahresmiete – die Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten (bei gewerblicher Vermietung zzgl. Umsatzsteuer), hochgerechnet auf zwölf Monate und über alle vermieteten Einheiten des Objekts.
Versicherung online abschließen
Mit dem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.
Versicherung telefonisch abschließen
Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner -
Egal, ob Sie Ihre Versicherung lieber online oder telefonisch abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Erhalten Sie auch nach Vertragsabschluss wertvolle Navigationshilfe und Unterstützung bei Fragen zur Abwicklung. Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie uns einfach an ...
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Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr
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Das Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Es stehen Ihnen eine Vielzahl effizienter Instrumente zur Verfügung, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon erhalten Sie erste Orientierung und es wird Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen weiter geholfen ...
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FAQ: Häufige Fragen zum Online-Inkasso!
Hier finden sich Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die digitale Beitreibung von Mietforderungen. Bei weiteren Anliegen stehen Experten jederzeit persönlich zur Verfügung.
... klicken Sie die Antworten
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Ab welchem Tarif ist das Online-Inkasso enthalten?
Das Online-Inkasso ist ab dem Komfort-Tarif des Vermieterrechtsschutzes automatisch enthalten – ohne Aufpreis und ohne Selbstbeteiligung. Ein separater Abschluss ist nicht nötig; im Basis-Tarif ist der Service nicht enthalten.
Entstehen Gebühren beim Online-Forderungsmanagement?
Nein, ab dem Komfort-Tarif ist die Nutzung des Online-Forderungsmanagements kostenfrei. Es fallen weder Bearbeitungsgebühren noch eine Selbstbeteiligung an. Im Erfolgsfall wird die beigetriebene Hauptforderung zu 100 Prozent an Sie ausgezahlt.
Welche Forderungen können über das Online-Forderungsmanagement geltend gemacht werden?
Über das Online-Forderungsmanagement können insbesondere unstrittige Forderungen aus dem Mietverhältnis geltend gemacht werden, beispielsweise offene Mieten oder Nebenkosten. Voraussetzung ist, dass die Forderung fällig und eindeutig bezifferbar ist.
Bis zu welcher Höhe und bis wann sind Forderungen versichert?
Versichert sind Einzelforderungen von 25 bis 250.000 Euro. Die zugrunde liegende Rechnung darf höchstens zwölf Monate vor Abschluss des Rechtsschutzvertrags gestellt worden sein, und die Forderung muss unstrittig und fällig sein.
Was ist der Unterschied zwischen dem Online-Inkasso und einem klassischen Inkassobüro?
Bei einem klassischen Inkassobüro beauftragen und bezahlen Sie den Dienstleister selbst. Beim Online-Inkasso (Mietinkasso) im Vermieterrechtsschutz übergeben Sie die Forderung einfach über ein Portal – die Kosten für Inkasso, Gericht und Vollstreckung trägt die Versicherung, und die beigetriebene Forderung wird zu 100 Prozent an Sie ausgezahlt.
Muss ich mich selbst um die Durchsetzung kümmern?
Nein, die gesamte Abwicklung erfolgt digital über das Online-Portal. Sie geben die Forderung ein und werden durch den gesamten Prozess geführt – von der Mahnung bis zur möglichen gerichtlichen Durchsetzung.
Wie schnell erfolgt die Auszahlung?
Die Dauer hängt maßgeblich von der Reaktion des Mieters ab. Außergerichtliche Maßnahmen führen häufig bereits innerhalb weniger Wochen zum Erfolg. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren mit anschließender Zwangsvollstreckung, kann sich die Durchsetzung über mehrere Monate erstrecken. Der aktuelle Status ist jederzeit online einsehbar.
Was passiert, wenn der Mieter zahlungsunfähig ist?
Vor Einleitung gerichtlicher Maßnahmen wird die Bonität des Mieters geprüft. Ist bereits erkennbar, dass keine Zahlungsfähigkeit besteht oder ein Insolvenzverfahren vorliegt, wird von weiteren Maßnahmen abgesehen. In solchen Fällen endet das Forderungsmanagement, da eine gerichtliche Durchsetzung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Kann das Forderungsmanagement-Verfahren abgebrochen werden?
Ja, insbesondere wenn der Mieter der Forderung widerspricht. In diesem Fall kann das Verfahren beendet und ein Rechtsanwalt mit der weiteren Durchsetzung beauftragt werden. Versicherungsschutz im Rahmen des Vermieterrechtsschutzes besteht hierfür jedoch nur, wenn der Rechtsschutzfall nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit eingetreten ist.
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