Verkehrs-Rechtsschutz
rückwirkend!
Rotlichtverstoß!
Abstandsverstoß!
Handy am Steuer!
Stopschild missachtet!
Geschwindigkeits-Überschreitung!
Verkehrsrechtsschutz Sofort & rückwirkend
Rückwirkend versichern, wenn der Rechtsfall bereits eingetreten ist!
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Was ist rückwirkender Verkehrsrechtsschutz Sofort (VerSo)?
Mietrechtsschutz Sofort (MietSo) ist eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit, die sofortige finanzielle Deckung für private Mietstreitigkeiten in fünf spezifischen Fallgruppen bietet. Der Schutz umfasst Vorfälle, deren Ursprung bis zu 12 Monate zurückliegt, und übernimmt Anwalts- sowie Gerichtskosten für bereits bestehende Konflikte, sofern noch keine Verfahren anhängig sind und noch kein Anwalt über eine Beratung hinaus tätig geworden ist. Diese spezialisierte Soforthilfe ermöglicht die rechtliche Durchsetzung von Mieterinteressen unmittelbar nach Vertragsabschluss.
WAS IST VERSICHERT?
WAS NICHT?
Verkehrsrechtsschutz Sofort (VerSo) ist eine rückwirkende Versicherung ohne Wartezeit, die bei Vorwürfen von Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten finanzielle Deckung bietet. Der Schutz umfasst Vorfälle mit einem Ursprung von bis zu drei Monaten in der Vergangenheit. Die Versicherung übernimmt Anwalts- sowie Gerichtskosten für bestehende Konflikte, sofern noch keine Verfahren anhängig sind und kein Anwalt über eine Erstberatung hinaus tätig war. Diese Hilfe ermöglicht die rechtliche Verteidigung unmittelbar nach dem Vertragsabschluss.
Rote Ampel
Hilfe bei Missachtung roter Ampeln ist garantiert. Anwaltskosten werden für die Abwehr übernommen.
Kein Abstand
Schutz besteht bei zu geringem Sicherheitsabstand. Juristische Unterstützung klärt Vorhalte schnell.
Handy am Steuer
Deckung umfasst Verstöße gegen das Handyverbot. Experten prüfen den Vorwurf einer Nutzung am Steuer.
Zu schnell
Hilfe bei Überschreitung der Geschwindigkeit erfolgt. Kosten für die anwaltliche Prüfung sind frei.
Stoppschild
Bei Überfahren eines Stoppschilds greift der Schutz. Die rechtliche Vertretung wahrt die Interessen.
Überholfehler
Unterstützung bei Fehlern im Überholvorgang ist gesichert. Anwälte helfen bei drohenden Bußgeldern.
Der Verkehrsrechtsschutz Sofort (VerSo) bietet für die Vergangenheit eine hochspezialisierte Hilfe, die exklusiv auf die Verteidigung gegen Ordnungswidrigkeiten begrenzt ist. Andere Rechtsbereiche aus der Zeit vor dem Vertragsabschluss sind nicht Bestandteil der rückwirkenden Deckung.
Diese klare Differenzierung stellt sicher, dass die Unterstützung punktgenau dort ansetzt, wo Bußgelder oder Fahrverbote drohen, während umfassendere Schutzbereiche erst für zukünftige Ereignisse greifen. Die folgenden vier Punkte fassen die wesentlichen Ausschlüsse für die Rückwärtsversicherung zusammen:
AUSSCHLIESSLICH ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Leistungsfokus: Der rückwirkende Schutz gilt exklusiv für Ordnungswidrigkeiten.
Andere Anliegen aus der Zeit vor dem Abschluss sind für die Vergangenheit nicht versichert. Dies betrifft insbesondere die Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall (Schadenersatzrecht), Streitigkeiten mit Werkstätten oder rechtliche Probleme aus einem Fahrzeugkauf. Solche Sachverhalte sind erst für die Zukunft ab Vertragsbeginn ohne Wartezeit über den klassischen Verkehrs-Rechtsschutz (Baustein Verkehr im Privatrechtsschutz) gedeckt.
KEINE VERKEHRSSTRAFTATEN
Strafrecht-Ausschluss: Verfahren, denen eine Straftat zugrunde liegt, sind von der rückwirkenden Kostenübernahme ausgeschlossen.
Hierzu zählen schwerwiegende Tatbestände wie Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr oder die Gefährdung des Verkehrs durch Alkohol- oder Drogenkonsum. In diesen Fällen erfolgt kein Kostenersatz für die Verteidigung bezüglich des zurückliegenden Ereignisses.
ZEITLIMIT UND VERFAHRENSSTAND
Fristenregelung: Vorfälle, die länger als drei Monate zurückliegen, können nicht rückwirkend versichert werden.
Zudem darf zum Zeitpunkt des Antrags für den betroffenen Fall weder ein gerichtliches Verfahren anhängig sein noch ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Bußgeldbescheid mit bereits verstrichener Einspruchsfrist vorliegen. Eine rückwirkende Deckung setzt voraus, dass die Angelegenheit noch nicht bei einem Gericht registriert wurde.
BEREITS ERFOLGTE ANWALTLICHE TÄTIGKEIT
Fristenregelung: Vorfälle, die länger als drei Monate zurückliegen, können nicht rückwirkend versichert werden.
Zudem darf zum Zeitpunkt des Antrags für den betroffenen Fall weder ein gerichtliches Verfahren anhängig sein noch ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Bußgeldbescheid mit bereits verstrichener Einspruchsfrist vorliegen. Eine rückwirkende Deckung setzt voraus, dass die Angelegenheit noch nicht bei einem Gericht registriert wurde.
Warum sich der rückwirkende Verkehrsrechtsschutz lohnt?
Das finanzielle Risiko bei Verkehrsverstößen ist massiv, da eine wirksame Verteidigung oft teure technische Gutachten voraussetzt. In der ersten Instanz steigen die Gesamtkosten für die anwaltliche Vertretung und Sachverständige schnell auf 4.000 Euro und mehr an. Besonders bei drohenden Fahrverboten bietet die sofortige Deckung Schutz vor diesen hohen Ausgaben, selbst wenn der Vorfall bereits in der Vergangenheit liegt.
GESCHWINDIGKEIT & ABSTAND
Messprüfung: Bei Vorwürfen von massiven Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen ist die Überprüfung der Messgeräte durch einen Sachverständigen oft die einzige Chance zur Abwehr.
Solche technischen Analysen sind kostspielig, aber notwendig, um Fehlmessungen oder falsche Zuordnungen rechtssicher nachzuweisen. Dieser Schutz ist für zukünftige Fälle auch über den klassischen Verkehrs-Rechtsschutz (Baustein Verkehr im Privatrechtsschutz) abdeckbar.
SACHVERSTÄNDIGENKOSTEN
Kostenfaktor: Ein technisches Gutachten zur Überprüfung eines Blitzers oder einer Video-Distanz-Messung schlägt im Durchschnitt mit 2.500 Euro bis 3.500 Euro zu Buche.
Diese Ausgaben fallen zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten an. Ohne Versicherungsschutz müssen diese Beträge oft vorfinanziert werden. Die Rückwärtsversicherung übernimmt diese finanzielle Last für den versicherten Fall sofort nach Abschluss.
ROTLICHTVERSTÖSSE
Existenzschutz: Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde) drohen neben hohen Bußgeldern meist Fahrverbote, die erhebliche berufliche Konsequenzen haben.
Die juristische Verteidigung zielt hier auf die Prüfung der Ampelphasen und der exakten Gelblichtdauer ab. Die Versicherung übernimmt die Kosten für spezialisierte Anwälte, um die Mobilität zu erhalten und rechtliche Nachteile für die betroffene Person abzuwenden.
RECHTSWEG DURCH INSTANZEN
Prozessrisiko: Ein Verfahren, das durch eine Rechtsbeschwerde vor das Oberlandesgericht geht, steigert die Kosten für Anwälte und Gerichtskosten massiv.
In einem Szenario mit Gutachter und zwei Instanzen steigen die Gesamtkosten schnell auf 6.800 Euro an. Ohne eine rückwirkende Absicherung trägt der Betroffene diese Summe in voller Höhe selbst, sofern der Verstoß bereits vor dem Vertragsabschluss begangen wurde.
Hinweis: Diese Beträge dienen als Orientierungshilfe für typische Szenarien im Bußgeldverfahren. Zur individuellen Kalkulation spezifischer Kosten dient der interaktive Prozesskostenrechner, um das genaue Risiko für jede Konstellation zu ermitteln.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
Was kostet VerSo im Gegensatz zu einem Prozess?
Verkehrsrechtsschutz Sofort (VerSo) bietet ab einem Beitrag von
43,10 Euro monatlich eine verlässliche Absicherung gegen hohe Prozesskosten bei Ordnungswidrigkeiten. Im Vergleich zu potenziellen Ausgaben von mehreren tausend Euro für technische Gutachten und anwaltliche Vertretung stellt diese Prämie eine kalkulierbare Alternative dar. Da gerade technische Messprüfungen die Kosten eines Bußgeldverfahrens massiv in die Höhe treiben, sichert dieser Tarif die finanzielle Handlungsfähigkeit unmittelbar nach dem Abschluss ab.
TARIF-BEITRÄGE
KOSTEN/NUTZEN
Die Kosten für den rückwirkenden Schutz orientieren sich an der Anzahl der abgedeckten Kraftfahrzeuge. Ob für ein einzelnes Fahrzeug oder die private Fahrzeugflotte – die Wahl des passenden Modells ermöglicht eine punktgenaue Absicherung. Der Versicherungsschutz umfasst dabei sowohl den bereits eingetretenen rückwirkenden Fall als auch jede neue verkehrsrechtliche Angelegenheit ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Mit dem integrierten Beitragsrechner in den Preis-Kacheln lässt sich die Prämie für die individuelle Situation mit wenigen Klicks bestimmen.
VerSo*
*rückwirkender Verkehrsrechtsschutz für ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug!
für Singles oder Familien!
als Fußgänger oder Radfahrer!
für maximal ein eigenes privates Fahrzeug!
z.B. monatlich
43,10 €
VerSo*
*rückwirkender Verkehrsrechtsschutz für alle auf Sie zugelassenen Fahrzeuge!*
für Singles oder Familien!
als Fußgänger oder Radfahrer!
für alle Ihre privaten Fahrzeuge!
z.B. monatlich
48,52 €
Verlassen Sie sich auf geprüfte Qualität. Kunden bestätigen die schnelle Hilfe im Ernstfall:
Echte Erfahrungen lesen
Verkehrsrechtsschutz Sofort (VerSo) bietet einen massiven finanziellen Vorteil gegenüber der privaten Finanzierung eines Bußgeldverfahrens. Bei einem monatlichen Beitrag ab 43,10 Euro wird ein potenzielles Kostenrisiko von bis zu 6.800 Euro aufgefangen.
Die Gegenüberstellung verdeutlicht, wie gering die Prämie im Verhältnis zu den drohenden Ausgaben für Anwälte, Gerichte und technische Sachverständige ausfällt.Die folgenden Punkte verdeutlichen den wirtschaftlichen Nutzwert dieser Absicherung:
VERGLEICH VERKEHRSRECHTSCHUTZ SOFORT
Kosteneffizienz: Ein einziger Jahresbeitrag ist bereits deutlich niedriger als die gesetzlichen Gebühren für ein anwaltliches Einspruchsschreiben.
Im Vergleich zum Gesamtrisiko eines Verfahrens über zwei Instanzen stellt die Prämie lediglich einen Bruchteil der Summe dar, die ohne Versicherungsschutz privat getragen werden müsste. Dies sichert die rechtliche Verteidigung ohne hohe finanzielle Hürden.
RISIKO OHNE SCHUTZ
Vollhaftung: Ohne eine entsprechende Absicherung fallen die Kosten für Anwaltsvertretung, Gerichtskosten und Zeugenentschädigungen in voller Höhe privat an.
Besonders wenn Fahrverbote oder Punkte drohen, führt der finanzielle Druck oft dazu, dass fehlerhafte Bußgeldbescheide aus Angst vor den Prozesskosten akzeptiert werden. VerSo eliminiert dieses Risiko und ermöglicht eine sachliche Prüfung jedes Vorwurfs.
KOSTENFALLE GUTACHTEN
Sachverständigengebühren: Technische Messprüfungen zur Widerlegung von Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen kosten oft zwischen 2.500 Euro und 3.500 Euro pro Fall.
Diese Gebühren sind der größte Kostentreiber in Verkehrsverfahren und müssen im Ernstfall oft vorfinanziert werden. Die Versicherung übernimmt diese hohen Beträge für den rückwirkenden Fall sofort, was den Zugang zu spezialisierten technischen Beweismitteln erst ermöglicht.
LIQUIDITÄTSVORTEIL
Sofort-Deckung: Durch die direkte Kostenübernahme bleibt das private Kapital für die tägliche Lebenshaltung unangetastet.
Es besteht keine Notwendigkeit für hohe Vorauszahlungen an Rechtsanwälte oder Gerichtskassen. Diese finanzielle Entlastung sorgt für einen klaren Kopf während der rechtlichen Auseinandersetzung und schützt den persönlichen Notgroschen vor plötzlichen juristischen Belastungen.
Was Sie wissen sollten!
Sie profitieren beim Verkehrsrechtsschutz Sofort (VerSo) von einer unmittelbaren Hilfe für zurückliegende Ordnungswidrigkeiten sowie einem lückenlosen Schutz für die Zukunft. Durch den Verzicht auf Wartezeiten erhalten Sie sofortige Planungssicherheit für juristische Auseinandersetzungen im Straßenverkehr. Die Kombination aus rückwirkender Deckung und einer festen Mindestlaufzeit stellt sicher, dass Sie sowohl in der aktuellen Krisensituation als auch bei künftigen Vorfällen optimal vertreten sind.
GIBT ES EINE SELBSTBETEILIGUNG?
Kostenbeteiligung: Sie tragen in diesem Tarif eine Selbstbeteiligung von 150 Euro für jeden Rechtsschutzfall.
Dieser Betrag reduziert sich für Sie auf 0 Euro, wenn Sie sich für die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt aus dem empfohlenen Netzwerk entscheiden. Diese Regelung gilt für Sie dauerhaft – sowohl für den einen rückwirkenden Fall als auch für jede weitere rechtliche Streitigkeit in der Zukunft.
WIE LANGE IST DIE LAUFZEIT?
Vertragsdauer: Ihr Vertrag hat eine fest vereinbarte Mindestlaufzeit von 36 Monaten.
Nach Ablauf dieser drei Jahre verlängert sich die Versicherung für Sie automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Diese Bindung garantiert Ihnen den dauerhaften Erhalt des Versicherungsschutzes ohne erneute Wartezeiten.
WAS IST FÜR DIE ZUKUNFT VERSICHERT?
Leistungsspektrum: Sie genießen ab dem Tag des Abschlusses eine Absicherung für neue verkehrsrechtliche Ereignisse.
Dies umfasst die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Unfällen, die Verteidigung in Strafverfahren sowie Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Autokauf oder Reparaturen. Für detaillierte Informationen zu diesen künftigen Leistungen nutzen Sie bitte die Übersicht zum Baustein Verkehr des Privatrechtsschutzes.
WELCHE WARTEZEITEN GELTEN?
Sofort-Schutz: Sie müssen für den Verkehrsrechtsschutz Sofort keinerlei Wartezeiten beachten.
Die Deckung greift für Sie unmittelbar für den gemeldeten rückwirkenden Fall, sofern dieser maximal drei Monate in der Vergangenheit liegt. Ebenso besteht für Sie ab dem Zeitpunkt der Antragstellung sofortiger Schutz für jede neue rechtliche Auseinandersetzung, ohne die sonst üblichen dreimonatigen Fristen abwarten zu müssen.
Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen!
Sie profitieren beim Abschluss des Verkehrsrechtsschutzes Sofort (VerSo) von einem Prüfverfahren, das Ihnen absolute Kostensicherheit garantiert. Nach der Übermittlung des Antrags erfolgt eine detaillierte Sichtung durch eine spezialisierte Fachabteilung. Innerhalb von ein bis drei Werktagen erhalten Sie einen Rückruf zur Klärung der Versicherbarkeit.
Erst bei einer positiven Prüfung entsteht der Vertrag und Sie erhalten sofort die verbindliche Deckungszusage für Ihre anwaltliche Vertretung. Falls keine Deckung möglich ist, kommt der Vertrag nicht zustande – Sie bleiben somit in jedem Fall finanziell auf der sicheren Seite ...
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Versicherung online abschließen!
Digitaler Antrag: Die Übermittlung der Daten erfolgt einfach über den Onlinerechner. Die finale Entscheidung über die Annahme fällt nach der persönlichen Fachprüfung.
Versicherung telefonisch abschließen!
Persönliche Beratung: Die Aufnahme der Daten kann auch direkt im Gespräch erfolgen. Das anschließende Prüfverfahren bietet Ihnen maximale Transparenz und Sicherheit.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!
Ganz gleich, ob der Abschluss digital oder telefonisch erfolgt – ein fester Ansprechpartner steht dauerhaft zur Seite. Seit über 20 Jahren besteht fundierte Expertise im Rechtsschutz. Es erfolgt kompetente Unterstützung vom ersten Moment an. Auch nach Vertragsbeginn besteht Begleitung bei jeder Rückfrage zur Police oder Orientierung im Schadenfall. Ein Anruf genügt – feste Termine sind nicht erforderlich.
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.
Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr
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IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
Wie können Sie die Versicherung nutzen?
Bei einem rechtlichen Vorfall stehen vielfältige digitale und telefonische Zugangswege für eine unmittelbare Unterstützung zur Verfügung. Die spezialisierten Angebote sind ständig erreichbar, um bei Herausforderungen im Mietrecht zügig Lösungen zu finden.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrechtsschutz Sofort!
Sie erhalten hier Antworten auf die wichtigsten Fragen zur rückwirkenden Absicherung von Verkehrsverstößen. Die Informationen basieren auf den aktuellen Bedingungen und helfen Ihnen, den Umfang sowie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kostendeckung besser einzuschätzen. Durch die Transparenz in Bezug auf Fristen, Kosten und den speziellen Antragsweg gewinnen Sie Klarheit für Ihre rechtliche Situation.
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Welche Verstöße sind rückwirkend versichert?
Versichert ist die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder Handy am Steuer.
Nicht abgedeckt sind rückwirkend Unfälle, Kaufverträge oder zivilrechtliche Streitigkeiten.
Wie weit darf der Verstoß zurückliegen?
Der Vorfall darf maximal 3 Monate vor Antragstellung passiert sein.
Liegt er weiter zurück, besteht kein rückwirkender Schutz. Für neue Verstöße gilt der Schutz sofort.
Kann ich den Schutz nutzen, wenn bereits ein Anwalt eingeschaltet ist?
Nein, sobald ein Anwalt mandatiert wurde oder ein Gerichtsverfahren läuft, ist der rückwirkende Schutz ausgeschlossen. Eine reine Erstinformation beim Anwalt ist jedoch unproblematisch.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung beträgt 150 € pro Fall. Sie entfällt vollständig, wenn ein Partneranwalt des Versicherers beauftragt wird.
Wie lange läuft der Vertrag?
Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
Sind Straftaten im Verkehr ebenfalls abgedeckt?
Nein, Straftaten wie Fahrerflucht, Nötigung oder Alkohol am Steuer sind rückwirkend nicht versichert. Der Schutz gilt ausschließlich für Ordnungswidrigkeiten.
Rechtsschutz / Rückwirkender Verkehrsrechtsschutz

