ARAG
Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz
Voller Kostenschutz!
Freie Anwaltswahl!
Drei Leistungsvarianten!
Für Führungskräfte mit Anstellungsvertrag!
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Anstellungs-vertrags-rechtsschutz
Perfekter Berufsrechtsschutz für angestellte Führungskräfte!
Inhaltsverzeichnis:
Was ist Anstellungsvertragsrechtsschutz (AVRS)?
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz übernimmt das Kostenrisiko bei Streitigkeiten rund um den Dienstvertrag – von der Kündigung über Boni-Zahlungen bis hin zur Ruhegehaltsregelung. Dies sichert Ihnen finanzielle Waffengleichheit gegenüber dem Unternehmen. Dieser Schutz ist essenziell, da Geschäftsführer und Vorstände arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten und der herkömmliche Arbeitsrechtsschutz für sie oft wirkungslos bleibt.
Spezialisierte Anwälte
Übernahme hoher Honorare für erfahrene Wirtschaftsanwälte über den gesetzlichen Gebührensätzen.
Prozesskosten-Schutz
Deckung der Anwalts- und Gerichtskosten durch alle Instanzen bei hohen Streitwerten.
Wirtschaftsgutachten
Finanzierung notwendiger Sachverständiger zur Klärung komplexer Sachverhalte und zur Entlastung.
Beweisaufnahme
Erstattung sämtlicher Auslagen und Entschädigungen für Zeugen im Rahmen des Verfahrens.
Diskrete Mediation
Kostenübernahme für professionelle Mediatoren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung ohne öffentliches Aufsehen.
Aufhebungsvertrag
Anwaltliche Unterstützung bei der Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen zur Sicherung fairer Konditionen.
Gegnerische Kosten
Schutz vor der finanziellen Belastung durch die Anwaltskosten der Gegenseite bei einem Prozessverlust.
Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
Privat
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
- Kauf von z.B. Hausrat oder Unterhaltungselektronik
- Dienstleistungen wie z.B. Mobilfunk oder Internetanbieter
- Käufe im Internet
- Abos wie z.B. Fitnessstudio
- Reparaturmängel
- Urlaubsreise
- Versicherungsverträge
- Behandlungsfehler
(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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TYPISCHE BEISPIELE
Was sind typische Beispiele?
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz schützt Ihre wirtschaftliche Existenz bei Konflikten mit dem Arbeitgeber, da Streitwerte im Management schnell sechsstellige Summen erreichen. Die folgenden Szenarien verdeutlichen die Relevanz einer Absicherung, die Ihnen in kritischen Phasen Ihrer Karriere den notwendigen juristischen Rückhalt bietet.
FRISTLOSE KÜNDIGUNG WEGEN PFLICHTVERLETZUNG
Der Vorwurf: Einem Klinikleiter wird fristlos gekündigt, weil er ein teures IT-System ohne ausreichende Marktanalyse erworben haben soll.
Die Hilfe: Die Versicherung trägt die Kosten für spezialisierte Anwälte oder Wirtschaftsmediatoren, um gegen die Kündigung vorzugehen und die berufliche Reputation zu wahren.
STREIT UM GEHALT, BONUS ODER TANTIEMEN
Die Situation: Vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen, Boni oder Tantiemen werden vom Unternehmen einseitig gekürzt oder gar nicht ausgezahlt.
Die Hilfe: Der AVRS finanziert die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Bezüge durch alle Instanzen, ohne dass Sie das Kostenrisiko der hohen Streitwerte selbst tragen müssen.
KONFLIKTE BEI AUFHEBUNGSVEREINBARUNGEN
Die Situation: Das Unternehmen drängt auf eine Trennung und legt einen unvorteilhaften Aufhebungsvertrag vor.
Die Hilfe (Ab Komfort & Premium): Sie erhalten anwaltliche Unterstützung bei der Ausgestaltung der Vereinbarung, um eine angemessene Abfindung und faire Ausscheidenskonditionen zu sichern.
STREITIGKEITEN ÜBER RUHEGELDZAHLUNGEN
Die Situation: Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst werden vereinbarte Ruhegehaltszahlungen oder betriebliche Altersvorsorgeansprüche vom ehemaligen Arbeitgeber bestritten.
Die Hilfe: Die Police sichert Ihre langfristige Finanzplanung ab, indem sie die Kosten für die rechtliche Durchsetzung dieser versorgungsrelevanten Ansprüche übernimmt.
NOTWENDIGKEIT
Ist der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz wichtig?
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz bietet Ihnen die notwendige finanzielle Sicherheit, um Ihre vertraglichen Ansprüche gegen das Unternehmen wirksam durchzusetzen. Als gesetzliche Vertreter juristischer Personen – etwa als Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer Aktiengesellschaft – gelten Sie rechtlich nicht als Arbeitnehmer. Daher greift für Sie weder der herkömmliche Arbeits-Rechtsschutz noch der gesetzliche Kündigungsschutz, was eine spezialisierte Absicherung unverzichtbar macht.
KEIN GESETZLICHER ARBEITNEHMERSTATUS
Die rechtliche Lücke: Führungskräfte mit Anstellungsvertrag sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts und fallen somit aus dem Schutzbereich klassischer Arbeits-Rechtsschutzpolicen heraus.
Die Folge: Ohne AVRS müssen rechtliche Auseinandersetzungen über den Dienstvertrag privat finanziert werden, wobei der gesetzliche Kündigungsschutz für diese Personengruppe nicht existiert.
EXTREM HOHE KOSTENRISIKEN
Der Streitwert: Bei rechtlichen Konflikten kann der Streitwert bis zu drei Jahresbezüge betragen, was insbesondere bei hohen Managergehältern zu enormen Anwalts- und Gerichtskosten führt.
Breites Konfliktfeld: Hohe Kosten entstehen nicht nur bei Kündigungen, sondern auch bei Unstimmigkeiten über Boni, Gewinnbeteiligungen, Abfindungen oder Ruhegehälter.
FINANZIELLE GLEICHSTELLUNG
Die Verhandlungsposition: Eine leistungsstarke Versicherung stärkt Ihre Position gegenüber dem Unternehmen und ermöglicht eine zielgerichtete Durchsetzung vertraglicher Ansprüche.
Risiko bei Niederlage: Im Falle eines negativen Prozessausgangs trägt die unterlegene Partei zudem die Kosten der Gegenseite ab der ersten Instanz – ein Risiko, das die Versicherung für Sie übernimmt.
BERUFLICHE PERSPEKTIVE SICHERN
Karriereschutz: Der AVRS ist ein entscheidendes Mittel zur Sicherung Ihrer finanziellen und beruflichen Perspektive, etwa bei der Ausgestaltung von Aufhebungsvereinbarungen.
Unabhängigkeit: Durch die private Absicherung bleiben Sie handlungsfähig, selbst wenn das Verhältnis zum Unternehmen bereits nachhaltig gestört ist.
ZIELGRUPPE
Für wen ist der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz sinnvoll?
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist unverzichtbar für Führungskräfte, die in einem organschaftlichen Dienstverhältnis stehen und daher keinen gesetzlichen Kündigungsschutz genießen. Da Sie rechtlich nicht als Arbeitnehmer eingestuft werden, deckt dieser Baustein die spezifischen Risiken ab, die aus Ihrem Anstellungsvertrag als gesetzlicher Vertreter resultieren.
GESCHÄFTSFÜHRER
Zielgruppe: Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
Hintergrund: Da Geschäftsführer als Organe der Gesellschaft handeln, benötigen sie diesen speziellen Schutz für Auseinandersetzungen aus ihrem Dienstvertrag.
VORSTÄNDE
Zielgruppe: Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft (AG), einer europäischen Gesellschaft (SE) oder einer Genossenschaft.
Hintergrund: Für Vorstände gelten strenge Haftungsmaßstäbe; der AVRS sichert die rechtliche Vertretung bei Vertragsstreitigkeiten oder der vorzeitigen Beendigung der Bestellung.
AUFSICHTSRÄTE & BEIRÄTE
Zielgruppe: Mitglieder von Kontrollorganen wie Aufsichtsräten, Beiräten oder Verwaltungsräten.
Hintergrund: Auch wenn hier oft kein klassischer Anstellungsvertrag vorliegt, ist die Absicherung für Tätigkeiten in diesen Gremien (auch als externes Mandat in der Premium-Variante) entscheidend für die rechtliche Sicherheit
UNTERSCHIEDE AVRS
Wo liegen die Unterschiede zu anderen Versicherungen?
Ein umfassender Schutz Ihrer vertraglichen Rechte erfordert mehr als eine Standard-Rechtsschutzversicherung. Viele Führungskräfte verlassen sich irrtümlich auf ihren privaten Berufs-Rechtsschutz oder die D&O-Police des Unternehmens, doch beide Konzepte weisen für Organmitglieder kritische Lücken auf. Während der Standard-Rechtsschutz Sie als Nicht-Arbeitnehmer oft komplett ausschließt, deckt die D&O-Versicherung primär Schadenersatzforderungen Dritter ab, aber keine Streitigkeiten aus Ihrem eigenen Dienstvertrag. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (AVRS) schließt genau diese Lücke.
KEIN SCHUTZ IM STANDARD-ARBEITS-RECHTSSCHUTZ
Die Lücke: Herkömmlicher Arbeits-Rechtsschutz ist für Arbeitnehmer konzipiert. Da Geschäftsführer und Vorstände rechtlich als Organe und nicht als Arbeitnehmer gelten, lehnen Standard-Versicherer die Deckung für Streitigkeiten aus dem Dienstvertrag meist ab.
Die Lösung: Der AVRS ist speziell auf die Rechtsstellung von Organmitgliedern zugeschnitten und deckt genau jene Vertragsstreitigkeiten ab, die im Privat-Rechtsschutz fehlen.
SPEZIAL-HONORARE STATT GESETZLICHER GEBÜHREN
Das Problem: Standard-Versicherungen leisten oft nur bis zu den gesetzlichen Gebührensätzen (RVG). Top-Anwälte für Wirtschaftsrecht rechnen jedoch meist über Honorarvereinbarungen ab.
Der Vorteil: Im AVRS (Komfort/Premium) werden angemessene Honorarsätze übernommen, damit Sie auf Augenhöhe mit dem Unternehmen von spezialisierten Juristen vertreten werden können.
ABGRENZUNG ZUR D&O-VERSICHERUNG
Der Unterschied: Die D&O-Versicherung schützt Sie vor Schadenersatzforderungen (Haftung). Sie hilft Ihnen jedoch nicht, wenn es um Ihre eigenen Ansprüche gegen die Firma geht, wie z. B. ausstehende Boni oder Abfindungen.
Die Ergänzung: Während der VSR Haftungsansprüche abwehrt, sichert der AVRS aktiv Ihre vertraglichen Rechte als Dienstvertragsinhaber.
DECKUNGSKLAGE GEGEN DEN D&O-VERSICHERER
Das Risiko: Im Ernstfall kann es vorkommen, dass die firmenfinanzierte D&O-Versicherung die Leistung verweigert oder den Schutz anzweifelt.
Das Alleinstellungsmerkmal: Nur der AVRS im Premium-Tarif finanziert Ihnen die notwendige Deckungsklage gegen den D&O-Versicherer, um Ihr Recht auf Verteidigung im Haftungsfall durchzusetzen.
Was sind die Vorteile des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes?
Der private Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (AVRS) ist die
einzig wirksame Lösung zur Schließung der Deckungslücke, die für Führungskräfte im herkömmlichen Rechtsschutz besteht. Da Unternehmen keine Prozesse gegen sich selbst finanzieren und Standard-Policen Organmitglieder oft ausschließen, sichern Sie sich nur durch diese private Vorsorge die nötige Handlungsfreiheit.
1
Lückenschluss
Spezialschutz für Organe: Die Police deckt gezielt Dienstvertragsstreitigkeiten ab, die im normalen Arbeitsrechtsschutz fehlen.
2
Kostenschutz
Schutz des Privatvermögens: Die Versicherung trägt hohe Anwalts- und Gerichtskosten, die bei Management-Streitwerten entstehen.
3
Unabhängigkeit
Eigene Strategie wählen: Sie entscheiden über Anwalt und Vorgehen, völlig losgelöst von den Interessen Ihres Arbeitgebers.
4
Top-Anwälte
Wirtschaftsjuristen nutzen: Übernahme der Honorare erfahrener Experten auch weit über den gesetzlichen Gebührensätzen.
5
Reputation & D&O
Sicherheit im Ernstfall: Der Premium-Tarif schützt Ihren guten Ruf und finanziert bei Bedarf die Klage gegen den D&O-Versicherer.
6
Konfliktlösung
Mediation statt Prozess: Professionelle Vermittler ermöglichen schnelle Einigungen ohne öffentliches Aufsehen.
Was kostet ein Prozess ohne Kostenschutz Versicherung?
Ein Rechtsstreit aus dem Anstellungsverhältnis, etwa wegen einer fristlosen Kündigung oder einbehaltener Tantiemen, verursacht bereits in der ersten Instanz Kosten von ca. 24.000 Euro. Wie sich diese Summe bei einem Streitwert von 100.000 Euro im Detail zusammensetzt, zeigt das folgende Beispiel:
AUSGANGSSITUATION
Der Beispielfall: In diesem Szenario wird eine Streitigkeit aus dem Anstellungsverhältnis betrachtet, die beispielsweise durch eine fristlose Kündigung oder einbehaltene Tantiemen ausgelöst wurde.
Als Basis für die Gebührenberechnung wird ein Streitwert von 100.000 € angesetzt, was etwa einem Management-Jahresgehalt im unteren Bereich entspricht.
KOSTENRISIKO ANWALT
Honorarvereinbarungen: Spezialisierte Wirtschaftsanwälte rechnen oft über Stundensätze ab, die weit über den gesetzlichen Gebühren liegen. Da für Organmitglieder das Verursacherprinzip gilt, müssen im Falle einer Niederlage zudem die Kosten der Gegenseite vollständig privat finanziert werden, was in diesem Beispiel ca. 19.600 € entspricht.
GERICHTSKOSTEN
Finanzielle Vorleistung: Die Gebühren für staatliche Gerichte steigen bei den im Management üblichen hohen Streitwerten massiv an.
Diese Kosten in Höhe von ca. 4.500 € fallen bereits mit der Einreichung der Klage an und müssen ohne Versicherungsschutz aus eigenen Mitteln vorfinanziert werden.
GESAMTKOSTEN & RESTRISIKO
Belastung des Privatvermögens: Das finanzielle Risiko für ein einziges Verfahren in der ersten Instanz summiert sich bei diesem Streitwert auf beachtliche 24.000 €.
Wichtig: Da Sie diese Summe ohne Schutz allein aus Ihrem Privatvermögen aufbringen müssen, besteht zudem das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, falls die Gegenseite zahlungsunfähig ist und Ihnen zustehende Erstattungen nicht leisten kann.
Hinweis: Die Gebühren für Anwälte und Gerichte folgen bei hohen Streitwerten einer steilen Kostenkurve. Mit dem Prozesskostenrechner lässt sich das individuelle finanzielle Risiko für Management-Gehälter und komplexe Bonusstreitigkeiten mit wenigen Klicks exakt bestimmen.
Besonderheit Strafrecht: Die Verteidigungskosten werden individuell nach Stundensatz vereinbart. Gerichtskosten fallen in der Regel nur bei einer Verurteilung an und werden gesondert festgesetzt. Die Berechnung basiert auf Ihrer Honorarvereinbarung, nicht nach RVG.
Was kostet Anstellungsvertragsrechtsschutz?
Den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Manager können Sie bereits ab 63,00 € monatlich abschließen. Im Vergleich zu einem Prozesskostenrisiko von über 24.100 € stellt dieser Beitrag eine geringe Investition dar, um Ihre vertraglichen Ansprüche ohne finanzielles Eigenrisiko durchzusetzen.
Die Beitragshöhe hängt von Ihrer beruflichen Funktion, der Branche des Unternehmens sowie dem gewählten Leistungsumfang ab. Auch Ihr Bruttojahreseinkommen inklusive aller Boni und Tantiemen beeinflusst die Kalkulation, da sich hiernach die Versicherungssummen und das potenzielle Streitwertrisiko richten.
In der folgenden Tabelle haben wir für Sie Beitragsbeispiele häufig gewählter Varianten abgebildet. Individuelle Beiträge können Sie hier mit unserem spielend leicht zu bedienenden Online-Rechner selbst berechnen und Ihr Angebot sofort als PDF herunterladen oder Ihre Versicherung direkt online abschließen ...
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BASIS
Z. B. Rechtsschutz für Sie als Mitglied der Geschäftsführung, mit einem Bruttojahresgehalt bis 150.000 €, Branche Softwareentwicklung, für 16-20 Mitarbeiter
z.B. monatlich
63,00 €
KOMFORT
Z. B. Rechtsschutz für Sie als Mitglied der Geschäftsführung, mit einem Bruttojahresgehalt bis 150.000 €, Branche Softwareentwicklung, für 16-20 Mitarbeiter
z.B. monatlich
90,00 €
PREMIUM
Z. B. Rechtsschutz für Sie als Mitglied der Geschäftsführung, mit einem Bruttojahresgehalt bis 100.000 €, Branche Softwareentwicklung, für 16-20 Mitarbeiter
z.B. monatlich
134,55 €
Wo ist der Unterschied zwischen Basis, Komfort und Premium?
Die zentrale Leistung des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes besteht in der Übernahme hoher finanzieller Risiken bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Unternehmen, wobei die Tarife den Grad der außergerichtlichen Unterstützung und spezielle Zusatzleistungen regeln.
Während die Basis-Variante primär den gerichtlichen Kostenschutz abdeckt, erweitern Komfort und Premium den Schutz um außergerichtliche Verhandlungen und exklusive Management-Leistungen. Eine detaillierte Aufstellung aller Leistungen und Unterschiede finden Sie in der folgenden Vergleichstabelle …
Wie unterscheiden sich die Leistungen in Basis, Komfort und Premium?
BASIS
Anstellungs-Vertragsrechtsschutz
Die Basis Variante beinhaltet ausschließlich gerichtlichen Kostenschutz!
KOMFORT
Anstellungs-Vertragsrechtsschutz
Außergerichtliche und gersichtliche Abwehr von Schadensersatzansprüchen!
PREMIUM
Anstellungs-Vertragsrechtsschutz
Premium beinhaltet außergerichtlichen und gerichtlichen Kostenschutz!
BASIS
Anstellungs-Vertragsrechtsschutz
Die Basis Variante beinhaltet ausschließlich gerichtlichen Kostenschutz!
KOMFORT
Anstellungs-Vertragsrechtsschutz
Außergerichtliche und gersichtliche Abwehr von Schadensersatzansprüchen!
PREMIUM
Anstellungs-Vertragsrechtsschutz
Premium beinhaltet außergerichtlichen und gerichtlichen Kostenschutz!
Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
Privat
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
- Kauf von z.B. Hausrat oder Unterhaltungselektronik
- Dienstleistungen wie z.B. Mobilfunk oder Internetanbieter
- Käufe im Internet
- Abos wie z.B. Fitnessstudio
- Reparaturmängel
- Urlaubsreise
- Versicherungsverträge
- Behandlungsfehler
(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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LEISTUNGEN
Welche Leistungen sind versichert?
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz übernimmt Ihre finanziellen Risiken aus Streitigkeiten um den Dienstvertrag, wobei der Umfang je nach Tarif von der gerichtlichen Verteidigung bis zur strategischen Klagevermeidung reicht. Während der Basisschutz die essenzielle Verteidigung vor Gericht sichert, verlagern Komfort und Premium die Unterstützung nach vorne, um Klagen proaktiv zu verhindern und maximale Sicherheit durch freie Anwaltspflicht zu bieten. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in der folgenden Übersicht.
ANWALTS- & VERFAHRENSKOSTEN
Gerichtliche Abwehr: Übernahme der gesetzlichen Gebühren und Gerichtskosten, sobald ein Verfahren anhängig ist (in allen Tarifen enthalten).
Außergerichtliche Abwehr (Komfort & Premium): Übernahme der Anwaltskosten bereits bei Anspruchsstellung, um eine Klage frühzeitig abzuwenden.
Freie Honorarvereinbarung (Premium): Kostenerstattung für spezialisierte Anwälte auch weit über die gesetzlichen Gebührensätze hinaus (unbegrenzte Deckung), um Top-Juristen zu mandatieren.
VORSORGLICHE BERATUNG & MEDIATION
Vorsorgliche Beratung (Komfort & Premium): Rechtsberatung bei drohenden Konflikten im Anstellungsverhältnis zur proaktiven Klagevermeidung.
Mediation (Komfort & Premium): Kostenübernahme für professionelle Vermittler zur diskreten und außergerichtlichen Beilegung von Vertragsstreitigkeiten.
EXISTENZSCHUTZ: D&O-KLAGE, REPUTATION & PSYCHE
D&O-Deckungsklage (Premium): Finanzierung der Klage gegen den eigenen D&O-Versicherer bei unberechtigter Leistungsverweigerung im Haftungsfall.
Reputationsmanagement (Premium): Unterstützung durch PR-Experten zur Wahrung Ihres guten Rufs bei öffentlichen rechtlichen Auseinandersetzungen.
RÜCKWÄRTSDECKUNG & NACHHAFTUNG
Rückwärtsdeckung (Komfort & Premium): Schutz für Sachverhalte, deren Ursprung unter bestimmten Bedingungen bereits vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn lag.
Unbegrenzte Nachhaftung (Komfort & Premium): Absicherung für Ansprüche aus der aktiven Dienstzeit, die erst nach Beendigung Ihres Mandats geltend gemacht werden.
VERSICHERTE PERSONEN
Wer ist in der Privatlösung versichert?
Der entscheidende Vorteil der Privatlösung ist Ihre Stellung als alleiniger Versicherungsnehmer, wodurch Sie die volle Kontrolle über Ihre Verteidigungsstrategie behalten – völlig unabhängig von den Interessen Ihres Arbeitgebers. Versichert ist Ihre namentlich dokumentierte Tätigkeit als Organmitglied (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder als leitender Angestellter, sodass Ihre Handlungsfreiheit auch bei massiven Konflikten mit dem Unternehmen gewahrt bleibt.
Versichert ist Ihre namentlich im Versicherungsschein dokumentierte Tätigkeit als Organmitglied oder leitender Angestellter.
VERSICHERTER PERSONENKREIS
Personenkreis: Versichert ist die namentlich genannte natürliche Person in ihrer Funktion als Mitglied des Vorstands, der Geschäftsführung oder eines anderen gesetzlichen Vertretungsorgans. Der Schutz gilt ebenso für Aufsichtsräte, Beiräte und leitende Angestellte, sofern die Tätigkeit im Versicherungsschein dokumentiert ist.
EXTERNE MANDATE & NEBENTÄTIGKEITEN
Mandatserweiterung: Der Schutz erstreckt sich auch auf die Wahrnehmung von Mandaten in Tochtergesellschaften sowie auf vertraglich vereinbarte Nebentätigkeiten. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit der versicherten Haupttätigkeit stehen oder explizit aufgenommen wurden.
UNABHÄNGIGKEIT & SICHERHEIT
Kontrollgewinn: Da Sie selbst Versicherungsnehmer sind, kann der Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Deckungszusage oder die Wahl Ihres Rechtsanwalts nehmen. Sie agieren völlig autark und können Ihre Rechte auch dann konsequent durchsetzen, wenn das Unternehmen eine Kostenerstattung verweigert.
SUBSIDIÄRER SCHUTZ (BACK-UP)
Sicherheitsnetz: Die Privatlösung wirkt als Auffangschutz, falls eine vorhandene Firmen-Police den Fall nicht deckt oder die Versicherungssumme nicht ausreicht. Damit bleibt Ihre Verteidigung auch dann finanziert, wenn der Schutz des Unternehmens aufgrund von Insolvenz oder Kündigung wegfällt.
WARTEZEITEN
Welche Wartezeit hat der AVRS?
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (AVRS) unterliegt grundsätzlich einer Wartezeit von drei Monaten, es sei denn, der Vertrag wird spätestens einen Monat vor Unterzeichnung des neuen Anstellungsvertrages abgeschlossen. Zudem entfällt die Wartezeit bei einem Statuswechsel vollständig, wenn Sie bereits eine bestehende Rechtsschutzversicherung bei der ARAG besitzen und die Umstellung innerhalb von zwei Monaten nach dem Wechsel erfolgt.
REGULÄRE WARTEZEIT
Fristen: Grundsätzlich besteht für den Baustein Anstellungsvertrag eine Wartezeit von drei Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. In dieser Zeit besteht noch kein Anspruch auf Kostenübernahme für Rechtsstreitigkeiten, die ihren Ursprung in diesem Zeitraum haben.
SCHUTZ VOR UNTERZEICHNUNG
Vorsorge: Die Wartezeit entfällt vollständig, wenn der Versicherungsvertrag mindestens einen Monat vor der Unterzeichnung des (neuen) Anstellungsvertrages abgeschlossen wurde. Dies bietet Ihnen die Sicherheit, dass bereits die ersten Verhandlungen und der Start im neuen Mandat voll abgesichert sind.
STATUSWECHSEL & UMSTELLUNG
Vorsorge vor Unterschrift: Die Wartezeit entfällt, wenn der Versicherungsvertrag spätestens einen Monat vor Unterzeichnung des Anstellungsvertrages abgeschlossen wurde.
Statuswechsel (innerhalb ARAG): Die Wartezeit entfällt ebenfalls, wenn Sie bereits eine ARAG-Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein „Arbeits-Rechtsschutz für Nicht-Selbstständige“ haben und die Umstellung innerhalb von zwei Monaten nach dem Statuswechsel (z. B. Ernennung zum Geschäftsführer) beantragen.
UNBEGRENZTE NACHHAFTUNG
Sicherheit: Unabhängig von der Wartezeit bietet der Schutz in den Tarifen Komfort und Premium eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung für Ansprüche aus der aktiven Zeit. Damit bleiben Sie auch dann geschützt, wenn Konflikte erst Jahre nach Beendigung Ihres Vertrages oder während des Ruhestands geltend gemacht werden. geltend gemacht werden.
AUSSCHLÜSSE
Was ist nicht versichert?
Transparenz schafft Sicherheit, da kein Versicherungsvertrag jedes theoretische Risiko abdecken kann, ohne unbezahlbar zu werden. Ausgeschlossen sind daher Bereiche, die dem Zufallsprinzip widersprechen oder den Charakter einer Strafe haben, um die Versichertengemeinschaft zu schützen und stabile Beiträge zu garantieren. Diese Grenzen definieren den seriösen Rahmen Ihrer Absicherung und verhindern eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Deckung.
VORSÄTZLICHE TATEN
Vorsatz: Kein Versicherungsschutz besteht für Rechtsschutzfälle, die Sie vorsätzlich oder widerrechtlich herbeigeführt haben. Da Versicherungen nur für ungewisse, zufällige Ereignisse haften, sind bewusst herbeigeführte Pflichtverletzungen grundsätzlich vom Schutz ausgenommen.müssen diese Kosten zurückgezahlt werden.
VERTRAGLICHE SONDERZUSAGEN
Sondervereinbarungen: Leistungen aus vertraglichen Sonderzusagen, die über das gesetzliche Maß oder den üblichen Standard eines Anstellungsverhältnisses hinausgehen, sind nicht gedeckt. Der Fokus der Versicherung liegt auf der Durchsetzung Ihrer regulären vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche.
STRAFEN & BUSSGELDER
Sanktionen: Die Übernahme von Geldstrafen, Bußgeldern oder sonstigen finanziellen Sanktionen mit Strafcharakter ist rechtlich nicht möglich und daher ausgeschlossen. Der Rechtsschutz dient der Finanzierung Ihrer rechtlichen Verteidigung und Verfahrenskosten, nicht der Tilgung persönlicher Strafzahlungen.
REGIONALE EINSCHRÄNKUNGEN
Geltungsbereich: Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz gilt ausschließlich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Gerichten und bei Anwendung deutschen Rechts. Anders als in anderen Rechtsschutz-Bausteinen besteht für den AVRS kein Versicherungsschutz für Verfahren im Ausland oder bei ausländischen Gerichtsständen.
In welcher Höhe werden die Streitkosten übernommen?
Im Schadenfall trägt die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten bis zur jeweils vereinbarten Versicherungssumme. Da Rechtsstreitigkeiten im Management aufgrund hoher Streitwerte extrem kostenintensiv sind, bietet bereits die Basis-Variante einen soliden Schutz vor Gericht, während Komfort und Premium die Deckungsgrenzen für maximale Sicherheit signifikant erweitern.
Eine detaillierte Aufstellung der geltenden Deckungssummen für alle Leistungsbereiche finden Sie in der folgenden Tabelle ...
Deckungssummen öffnen!
Basis
Anstellungs-Vertragsrechtsschutz
So hoch sind die Versicherungssummen im Basisschutz!
Komfort
Anstellungs-Vertragsrechtsschutz
So hoch sind die Versicherungssummen im Komfortschutz!
Premium
Anstellungs-Vertragsrechtsschutz
So hoch sind die Versicherungssummen im Premiumschutz!
Basis
Anstellungs-Vertragsrechtsschutz
So hoch sind die Versicherungssummen im Basisschutz!
Komfort
Anstellungs-Vertragsrechtsschutz
So hoch sind die Versicherungssummen im Komfortschutz!
Premium
Anstellungs-Vertragsrechtsschutz
So hoch sind die Versicherungssummen im Premiumschutz!
Wie können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung abschließen?
Die Privatlösung ermöglicht Ihnen den diskreten Vertragsabschluss ohne Einwilligung oder Wissen Ihres Arbeitgebers, wobei Sie Ihren Schutz flexibel mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz und Vermögensschaden-Rechtsschutz erweitern können. Nutzen Sie den Online-Rechner, um Ihr individuelles Angebot kontaktlos als PDF zu erhalten oder den Versicherungsschutz direkt papierlos zu beantragen.
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Diese Übersicht klärt die häufigsten Unklarheiten rund um den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Von der Definition des versicherten Personenkreises bis hin zu spezifischen Fristen finden Sie hier kompakte Informationen für Ihre Entscheidung.
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Warum greift mein normaler Rechtsschutz nicht?
Sonderstatus: Als Geschäftsführer oder Vorstand gelten Sie rechtlich nicht als Arbeitnehmer, sondern als Organmitglied. Herkömmliche Rechtsschutzversicherungen schließen Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter daher in der Regel aus.
Wer ist versichert?
Personenkreis: Versichert ist die im Versicherungsschein namentlich genannte Person in ihrer Eigenschaft als Organmitglied (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder als leitender Angestellter. Auch Mandate in Tochtergesellschaften sind oft eingeschlossen.
Unterscheiden sich Basis, Komfort und Premium stark?
Leistungsumfang: Ja, deutlich. Der Basis-Tarif deckt primär die gerichtliche Auseinandersetzung ab. Komfort bietet zusätzlich außergerichtliche Hilfe und Prävention. Premium erweitert den Schutz unter anderem um Reputationsmanagement und die D&O-Deckungsklage.
Gibt es eine Wartezeit?
Fristen: Grundsätzlich gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Diese entfällt jedoch, wenn der Vertrag mindestens einen Monat vor Unterzeichnung des neuen Anstellungsvertrages geschlossen wird oder bei einem nahtlosen Statuswechsel innerhalb der ARAG, und der Arbeitsrechtsschutz bis dahin versichert war..
Kann ich meinen Anwalt frei wählen?
Freie Wahl: Ja, für Ihre rechtliche Vertretung können Sie den Anwalt Ihres Vertrauens frei wählen. Lediglich bei speziellen Service-Leistungen wie der telefonischen Erstberatung oder der Mediation erfolgt die Vermittlung über das Netzwerk des Versicherers.

