ARAG
Vermieter-Rechtsschutz
Versicherung
Für Vermieter!
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Präventiv, im Streitfall, bei Vollstreckung!
Auf Wunsch mit Mietausfallschutz!
Vermieterrechtsschutz Versicherung
Stressfrei vermieten: Ihr starker Rückhalt bei Mietnomaden und hohen Prozesskosten!
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Was ist Vermieterrechtsschutz?
Der Vermieterrechtsschutz ist eine Kostenschutzversicherung, die Vermietern und Verpächtern rechtlichen und finanziellen Schutz im Falle von Mietstreitigkeiten bietet. Zum Beispiel im Zusammenhang mit geschuldeten Mieten bis hin zur Räumungsklage, Kündigung des Mietvertrages, Mietminderung, Mietmängeln oder Kautionen.
Gleichzeitig sind auch Risiken für Eigentümer vermieteter Immobilien geschützt, je nach Leistungsvariante zum Beispiel bei Konflikten mit Nachbarn, Eigentümergemeinschaften, Behörden, Hausverwaltung, Handwerkern und Gemeinden. Im Streitfall deckt die Versicherung die Kosten für ...
1
Mediation
Übernahme der Kosten für Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Einigung bis zu einem Betrag von 3.000 €.
2
Anwaltskosten
Deckung der Anwaltsgebühren nach RVG für die gerichtliche Vertretung über mehrere Instanzen hinweg.
3
Gerichtskosten
Deckung anfallender Gerichtskosten über mehrere Instanzen hinweg zur finanziellen Entlastung.
4
Beweissicherung
Finanzierung von gerichtlich bestellten Sachverständigen und Zeugen zur Untermauerung der Rechtsposition.
5
Vollstreckung
Übernahme der Gebühren für Gerichtsvollzieher sowie Räumungsmaßnahmen inklusive Transport und Einlagerung.
6
Gegnerkosten
Übernahme der Kosten der Gegenseite bei einer Zahlungsverpflichtung durch das Gericht.
TYPISCHE BEISPIELE
Bei welchen Beispielen hilft der Rechtsschutz für Vermieter?
Eine Vermieterrechtsschutzversicherung ist der entscheidende Puffer gegen finanzielle und rechtliche Risiken. Sie schützt bei Konflikten mit Mietern, Nachbarn, Behörden oder Dienstleistern. Häufige Streitfälle bei Vermietung reichen von Zahlungsverzug über Lärmbelästigung bis hin zur komplexen Betriebskostenabrechnung. Hier ein Blick auf die häufigsten Fälle aus der Praxis:
MIETE & ZAHLUNGSVERZUG
Wenn das Geld ausbleibt: Hier geht es um die Existenzgrundlage der Vermietung.
Forderungsmanagement: Professionelle Unterstützung beim Eintreiben offener Mieten. Dieser Service greift ebenfalls ab dem Komfortschutz.
Mieterhöhung: Durchsetzung einer rechtmäßigen Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach Modernisierungen.
Mietminderung: Abwehr unberechtigter Kürzungen wegen angeblicher Mängel.
Mietausfall: Finanzielle Absicherung, wenn der Mieter nicht zahlt. Dieser Schutz ist als separater Zusatzbaustein ab dem Komfortschutz wählbar.
KÜNDIGUNG & RÄUMUNG
Das Ende des Mietverhältnisses: Die nervenaufreibendsten und teuersten Konflikte.
Räumungsklage: Der Härtefall. Der Mieter zieht trotz Kündigung (z. B. wegen Eigenbedarf oder Zahlungsverzug) nicht aus und muss gerichtlich zur Räumung gezwungen werden.
Schäden nach Auszug: Klagen auf Schadensersatz, wenn der Mieter die Wohnung verwahrlost hinterlässt oder vereinbarte Renovierungen verweigert.
Unerlaubte Untervermietung: Der Mieter nimmt ohne Erlaubnis Drittpersonen auf oder vermietet die Wohnung regelwidrig über Portale wie Airbnb weiter.
NEBENKOSTEN & VERTRÄGE
Abrechnung und Dienstleister: Streitigkeiten rund um das „Kleingedruckte“ und laufende Kosten (Premium).
Nebenkostenabrechnung: Der Mieter hält die Abrechnung für fehlerhaft und klagt auf Korrektur oder Rückzahlung.
Kautionen: Konflikte um den Einbehalt der Kaution zur Deckung von offenen Forderungen oder Schäden.
Dienstleistungsverträge: Ärger mit Handwerkern, dem Hausmeister, Reinigungsfirmen oder Versorgern (Premium).
Schönheits- & Kleinreparaturen: Konflikte über die Wirksamkeit von Renovierungsklauseln beim Auszug oder Streitigkeiten darüber, wer für laufende Instandsetzungen in der Wohnung finanziell aufkommen muss.
EIGENTUM & VERWALTUNG
Umfeld und Behörden: Risiken, die nicht direkt vom Mieter ausgehen.
WEG & Verwalter: Anfechtung fehlerhafter Jahresabrechnungen oder Wirtschaftspläne der Hausverwaltung (Premium) oder der Eigentümergemeinschaft (WEG ab Komfort).
Nachbarn & Behörden: Streit um Lärm, Grenzbebauung sowie Konflikte mit dem Finanzamt (Steuerrecht) oder Verwaltungsbehörden (z. B. Auflagen, Enteignung, Premium).
NOTWENDIGKEIT
Warum ist Rechtsschutz für Vermieter wichtig?
Der Vermieterrechtsschutz ist eine existenzielle Absicherung für Ihr Vermögen, denn Mietstreitigkeiten zählen laut Deutschem Mieterbund (DMB) zu den häufigsten gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland.
Da Verfahrenskosten sowie Vorschüsse für Zeugen und Sachverständige sofort bei Prozessbeginn fällig werden, entsteht ohne Absicherung ein erhebliches finanzielles Risiko – insbesondere, da die unterlegene Partei sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten tragen muss.
KOSTENSCHUTZ BEI PROZESSEN
Schutz der Rendite: Ein einziger Rechtsstreit über zwei Instanzen kann inklusive Gutachterkosten schnell fünfstellige Summen erreichen. Ohne Versicherungsschutz müssen diese Kosten aus privaten Mitteln vorgestreckt werden, was die Rendite der Immobilie über Jahre gefährdet.
ABSICHERUNG MIETNOMADEN
Teure Räumungen: Wenn Mieter nicht zahlen und nicht ausziehen, entstehen massive Kosten. Die Übernahme von Räumungs- und Vollstreckungskosten schützt vor den finanziellen Folgen bei ausbleibenden Mietzahlungen und mutwilliger Sachbeschädigung.
UNVERSCHULDETE RECHTSFÄLLE
Konflikte ohne eigenes Zutun: Selbst bei einem fairen und korrekten Verhältnis zum Mieter können unverschuldete Rechtsfälle auftreten. Konflikte mit Nachbarn, der Eigentümergemeinschaft oder Behördenauflagen lassen sich oft nicht vorhersehen oder vermeiden.
KOMPLEXES MIETRECHT
Vermeidung von Formfehlern: Das deutsche Mietrecht ist streng und ändert sich häufig. Ein kleiner Formfehler in der Nebenkostenabrechnung oder Kündigung kann diese unwirksam machen. Juristische Expertise im Immobilienrechtsschutz für Vermieter sorgt hier für Rechtssicherheit und verhindert teure Fehler.
PSYCHOLOGISCHE ENTLASTUNG
Sicherheit im Konflikt: Mit einem starken Partner im Rücken lässt es sich sachlicher auf Provokationen oder Pflichtverletzungen reagieren. Die Versicherung nimmt den Druck, bei jedem anwaltlichen Schreiben der Gegenseite sofort hohe eigene Kosten befürchten zu müssen.
CHANCENGLEICHHEIT
Professionelle Augenhöhe: Mieter sind häufig über Mietervereine oder eigene Rechtsschutzversicherungen gut abgesichert. Der Vermieterrechtsschutz sorgt dafür, dass Eigentümer ebenfalls Zugang zu spezialisierten Fachanwälten haben, um ihre Interessen effektiv durchzusetzen.
IMMOBILIEN
Welche vermieteten Immobilien können versichert werden?
Vielseitiger Rechtsschutz für das gesamte Immobilien-Portfolio: Die Absicherung umfasst sämtliche Objektarten von der privaten Eigentumswohnung über Mehrfamilienhäuser bis hin zu komplexen Gewerbeeinheiten und unbebauten Grundstücken ...
WOHNEN & HÄUSER
Private Nutzung: Der Versicherungsschutz gilt klassisch für vermietete Eigentumswohnungen sowie für komplette Ein- und Mehrfamilienhäuser, die zu Wohnzwecken vermietet werden.
GEWERBE & MISCHOBJEKTE
Büro und Ladenlokal: Auch gewerbliche Objekte wie Ladenlokale, Praxen oder Büroräume sind abdeckbar. Besonders bei Mischnutzung (z. B. Wohnen und Gewerbe unter einem Dach) ist das Konfliktpotenzial hoch und eine klare Absicherung essenziell.
Gewerbe-Vorteil ohne Aufpreis: Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern am Markt verzichtet die ARAG bei Gewerbeeinheiten auf teure Risikoaufschläge. Unabhängig davon, ob es sich um Wohnraum oder eine gewerbliche Nutzung (wie Praxen, Büros oder Ladenlokale) handelt, gilt für die Beitragsberechnung derselbe faire Basissatz.
GARAGEN & STELLPLÄTZE
Kostenfreier Einschluss: Garagen und Stellplätze, die zu den versicherten Objekten gehören und nicht über einen separaten Mietvertrag vermietet werden, sind automatisch und beitragsfrei mitversichert.
REGEL ZUR VOLLSTÄNDIGKEIT
Das Alles-oder-Nichts-Prinzip (Objektdeckung): Bei der Antragstellung gilt eine strikte Vollständigkeitsregel. Besitzen Sie mehrere Einheiten unter derselben Postadresse, müssen alle Einheiten gemeinsam in einer Police versichert werden – eine selektive Auswahl einzelner Wohnungen ist nicht möglich.
Ihr Vorteil: Eine von Ihnen selbst bewohnte Wohneinheit im versicherten Mehrfamilienhaus ist dabei beitragsfrei eingeschlossen (sie muss lediglich bei der Gesamtzahl angegeben werden).
ABGRENZUNG
Wo ist der Unterschied zu anderen Versicherungen?
Klarheit im Versicherungsschutz ist essenziell, um Deckungslücken zu vermeiden. Oft werden Begriffe verwechselt oder Leistungen in der falschen Police vermutet. Der Vermieterrechtsschutz ist die unverzichtbare Ergänzung zur Gebäude- und Haftpflichtversicherung, da er als einziger Baustein die aktive Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen finanziert.
MIETRECHTSSCHUTZ
Die Zielsetzung (Eigentum vs. Nutzung): Während Mieter ausschließlich ihr Recht auf die Nutzung von Wohnraum absichern, schützt der Vermieterrechtsschutz das investierte Kapital, die Rendite und die langfristige Substanz der Immobilie vor rechtlichen Angriffen oder Pflichtverletzungen durch Dritte.
Der Leistungsumfang (Spezialbereiche): Essenzielle immobilienspezifische Rechtsbereiche – wie das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) bei Streitigkeiten in Eigentümergemeinschaften oder Verfahren vor dem Finanzamt wegen Werbungskosten – sind exklusiv dem Vermieterrechtsschutz vorbehalten. Einem privaten Mieterrechtsschutz fehlt hierfür jegliche rechtliche Grundlage.
Die steuerliche Behandlung: Ein privater Mieterrechtsschutz dient der privaten Lebensführung und kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Die Beiträge für den Vermieterrechtsschutz hingegen sind in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) abzugsfähig, was die effektive Belastung drastisch senkt.
EIGENTÜMERRECHTSSCHUTZ
Nutzung der Immobilie: Der Unterschied zum Eigentümerrechtsschutz liegt im Detail: Letzterer gilt primär für selbst bewohnte Immobilien. Der Vermieterrechtsschutz deckt hingegen fremd vermietete Einheiten ab.
Vorteil: In hochwertigen Vermieterrechtsschutz-Tarifen ist der Eigentümer-Schutz für die vermietete Einheit (z. B. Streit mit der WEG oder Nachbarn) oft bereits integriert.
Premium-Highlight: In der Premium-Variante ist zusätzlich ein spezieller Bauherren-Rechtsschutz für anstehende Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen integriert. Dieser fängt das Kostenrisiko bei Streitigkeiten mit Handwerkern oder Architekten bis zu einer Summe von 10.000 Euro auf (Wartezeit: 6 Monate).
HAUS- & GRUNDBESITZERHAFTPFLICHT
Abwehr vs. Angriff: Die Haftpflicht prüft und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter gegen Sie ab (passive Funktion). Im Gegensatz dazu liegt die Bedeutung des Vermieterrechtsschutz in der aktiven Durchsetzung Ihrer eigenen Rechte und der Erstattung Ihrer Kosten, wenn Sie selbst klagen müssen.
WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG
Steine vs. Recht: Diese Versicherung schützt die Substanz Ihrer Immobilie vor Sachschäden wie Feuer, Wasser oder Sturm. Der Rechtsschutz hingegen übernimmt das finanzielle Risiko für juristische Auseinandersetzungen, die aus dem Besitz oder der Vermietung des Gebäudes resultieren – unabhängig von einem Sachschaden.
Was sind die Vorteile?
Sichern Sie Ihre Immobilienrendite. Der Vermieterrechtsschutz wandelt unkalkulierbare Prozessrisiken in eine planbare, steuerlich absetzbare Betriebsausgabe um. Profitieren Sie von sofortigem Zugriff auf spezialisierte Fachanwälte und präventive Rechtsberatung zur Vermeidung von Konflikten.
1
Kostenschutz
Übernahme der Kosten für Anwalt und Gericht. Auch teure Gutachter sind im Schutz fest enthalten.
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Rechtssicherheit
Durchsetzung Ihrer Rechte ohne finanzielles Risiko. Keine Sorge mehr vor hohen Kosten bei Streitigkeiten.
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Fachanwälte
Direkter Zugang zu spezialisierten Anwälten vor Ort. Kompetente Vertretung in rechtlichen Belangen.
4
Prävention
Vermeidung von Konflikten durch rechtliche Beratung. Nutzen Sie geprüfte Vorlagen und den Anwalts-Chat.
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Service
Schnelle Einigung durch professionelle Mediatoren. Nutzen Sie für Ihre potenziellen Mieter die ersten vier Bonitätschecks kostenfrei.
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Navigation
Schnelle Hilfe im Schadenfall sowie Koordination durch den erfahrenen ARAG-Schadenservice.
Was kostet ein Prozess ohne Versicherung?
Ein unversichertes Verfahren kostet im Ernstfall schnell 8.000 Euro und mehr, wie unsere beiden Beispiele zeigen. Diese Summen resultieren direkt aus den gesetzlichen Streitwerten der jeweiligen Konflikte:
Eine Räumungsklage über zwei Instanzen mit einem Streitwert von 12.000 Euro schlägt schnell mit 8.000 Euro zu Buche. Bei komplexen Schimmelstreitigkeiten (Streitwert 25.000 Euro) treiben notwendige medizinische und bautechnische Sachverständigengutachten das finanzielle Risiko sogar auf über 12.500 Euro. Wie sich diese Beträge im Detail zusammensetzen, zeigt die Analyse:
RÄUMUNGSKLAGE
SCHIMMELBEFALL
AUSGANGSSITUATION
Der Härtefall: Ein Mieter zahlt seine Miete nicht mehr oder weigert sich trotz Kündigung (z. B. wegen Eigenbedarf), auszuziehen.
Beispiel: Die monatliche Kaltmiete beträgt 1.000 €.
BERECHNUNG STREITWERT
Die Basis der Kosten: Der Gesetzgeber legt fest: Bei Streit um Bestandsdauer oder Räumung gilt die zwölffache Monatsmiete als Streitwert (§ 41 GKG).
Rechnung: 1.000 € x 12 Monate = 12.000 € Streitwert.
KOSTENRISIKO & BONITÄT
Die Kostenfalle: Selbst wenn Sie den Prozess gewinnen: Ist der Mieter zahlungsunfähig (mangelnde Bonität), bleiben Sie oft auf Ihren Anwalts- und Gerichtskosten sitzen, da beim Gegner nichts zu holen ist.
Kosten: Bei 12.000 € Streitwert müssen rund 4.000 € vorgestreckt werden.
GESAMTKOSTEN
Räumung & Verlust: Kommt es zur Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher, fallen weitere Vorschüsse (ca. 2.000 – 4.000 €) an.
Fazit: Ein einziger Konflikt kostet schnell über 8.000 €. Die Versicherung fängt dieses Risiko auf – auch wenn der Mieter nicht zahlen kann.
AUSGANGSSITUATION
Der Härtefall: Ihr Mieter mindert die Miete um 100 %, da er behauptet, aufgrund von Schimmel in der Wohnung schwer erkrankt und arbeitsunfähig zu sein. Er fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie klagen auf Duldung der Mängelbeseitigung und Zahlung der Miete.
KOSTENEXPLOSION
Die Gutachter-Kostenfalle: Anders als bei einfachen Zahlungsklagen reicht hier kein einfacher Schriftsatz. Das Gericht bestellt Sachverständige: Einen Bauexperten (Ursache Schimmel: Baumangel oder Lüftungsverhalten?) und oft einen medizinischen Gutachter (Ursache Krankheit?).
Diese Gutachten müssen Sie als Kläger zunächst mit mehreren tausend Euro vorschießen.
BERECHNUNG
Die Summe: Bei einem Streitwert von angenommen 25.000 € (Jahresmiete + Schmerzensgeld + Feststellungsschaden) fallen allein für die erste Instanz ca. 3.500 € Anwaltskosten und 1.000 € Gerichtskosten an. Hinzu kommen Gutachterkosten, die schnell 8.000 € und mehr betragen können. Gesamtrisiko: weit über 12.000 €.
DAS INSOLVENZ-RISIKO
Gefahr trotz Prozessgewinn: Selbst wenn die Gutachter beweisen, dass der Mieter falsch gelüftet hat und Sie den Prozess gewinnen: Ist der Mieter aufgrund seiner Arbeitslosigkeit oder Krankheit inzwischen insolvent, bleiben Sie auf den immensen Prozess- und Gutachterkosten sitzen. Auch dieses Risiko fängt der Vermieterrechtsschutz auf.
Hinweis: Die Gebühren für Anwälte und Gerichte sind gesetzlich festgeschrieben. Mit dem Prozesskostenrechner lässt sich das individuelle Kostenrisiko basierend auf der Höhe der Mietrückstände oder der Jahresmiete mit wenigen Klicks ermitteln.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
Was kostet Vermieterrechtsschutz und ist er steuerlich absetzbar?
Ein umfassender Schutz für Immobilien ist bereits ab ca.
6,45 Euro
pro Monat erhältlich. Dieses Modul schlüsselt die konkreten Kosten auf, erläutert die steuerlichen Vorteile für Ihre Rendite und vergleicht transparent die Leistungsunterschiede der Tarife Basis, Komfort und Premium.
PREISE
STEUERVORTEIL
Im Verhältnis zu potenziellen Prozesskosten von mehreren tausend Euro sind die Kosten einer Vermieterrechtsschutzversicherung eine geringe, aber effektive Investition in Ihre Liquidität und Mietrendite.
In der folgenden Tabelle finden Sie Beitragsbeispiele zur Orientierung. Ihren exakten Beitrag ermitteln Sie einfach mit dem Online-Rechner, können das Angebot als PDF speichern oder den Schutz direkt online aktivieren. Klicken Sie hierfür einfach auf die gelben Buttons unter den Tarifbeispielen ...
Versicherte Leistungen öffnen ...
BASIS
z. B. monatlich ab
6,45
€
Für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €
KOMFORT
z. B. monatlich ab
18,70
€
Für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €
PREMIUM
Z. B. monatlich ab
32,80
€
Für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €
BASIS
z. B. monatlich ab
6,45
€
Für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €
KOMFORT
z. B. monatlich ab
18,70
€
Für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €
PREMIUM
Z. B. monatlich ab
32,80
€
Für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €
Zahlweisen-Tipp für maximale Ersparnis: Bei der Wahl einer monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Zahlungsweise fällt ein marktüblicher Ratenzahlungszuschlag von bis zu 8% an. Durch die Umstellung auf eine rein
jährliche Zahlweise entfällt dieser Aufschlag vollständig, wodurch der Komfortschutz-Beitrag beispielsweise auf hocheffiziente 206,44 Euro im Jahr sinkt
Maximieren Sie Ihre Objektrendite durch intelligente Kostenplanung. Der Vermieterrechtsschutz ist nicht nur eine Absicherung, sondern ein betriebswirtschaftliches Werkzeug: Die Beiträge sind steuerlich voll abzugsfähig, und spezielle Premium-Leistungen decken sogar wertsteigernde Baumaßnahmen ab.
STEUERN & FINANZAMT
Geld vom Staat zurück: Die Versicherungsbeiträge gelten als Betriebsausgaben und sind als Werbungskosten in der Anlage V (Zeilen 33 bis 88) voll abzugsfähig. Dadurch trägt das Finanzamt faktisch einen Teil Ihrer Prämie (Finanzamt NRW, Tipps für Vermieter:innen).
MIETAUSFALL & LIQUIDITÄT
Rendite schützen: Ergänzen Sie Ihren Schutz um den optionalen Mietausfallschutz, um sich gegen finanzielle Verluste bei Zahlungsunfähigkeit oder mutwilliger Nichtzahlung Ihrer Mieter abzusichern. Dies sichert Ihre Liquidität auch in langwierigen Räumungsverfahren.
TARIFWAHL & ZUSÄTZE
Bauen und Sanieren: Ein echtes Highlight im Premiumschutz: Im Gegensatz zum Standardmarkt besteht hier Deckung für baugenehmigungspflichtige Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dies sichert Ihr Kapital bei umfangreichen Sanierungen ab.
PRÄVENTION & BERATUNG
Fehler vermeiden: Durch inkludierte Leistungen wie die telefonische Erstberatung oder den Online-Rechtsservice für rechtssichere Vorlagen vermeiden Sie teure Rechtsirrtümer, noch bevor ein kostspieliger Prozess entsteht. Das ist aktive Kosteneffizienz.
Vermieterrechtsschutz-Vergleich: Wo sind die Unterschiede zwischen Basis, Komfort und Premium?
Wählen Sie zwischen gerichtlichem Grundschutz oder proaktivem Konfliktmanagement: Basis greift erst im Prozess, Komfort bereits außergerichtlich (inkl. JuraCheck®/Inkasso) und Premium sichert zusätzlich Vertrags-, Bauherren- sowie Verwaltungsrisiken ab. Entscheiden Sie hier zwischen der Absicherung existenzieller Prozessrisiken oder einer umfassenden Vorsorge inklusive Dokumentenprüfung. Der folgende Vergleich zeigt Details, Praxisbeispiele und Wartezeiten:
BASIS
KOMFORT
PREMIUM
Basis (Gericht & Standard): Konzentration auf gerichtliche Interessenvertretung mit dauerhafter 0-Euro-Selbstbeteiligung (bei Empfehlung). Inklusive 24h-Anwaltstelefon JuraTel, Dokumenten-Center für Musterverträge und der für alle Tarife geltenden Update-Garantie. Außergerichtliche Kosten (außer Mediation) sind nicht versichert.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Erklärung: Übernahme der Kosten für Anwalt und Gericht, sobald ein Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.
Beispiel: Ein Mieter klagt gegen eine rechtmäßige Kündigung wegen Eigenbedarfs und verweigert den Auszug.
Wartezeit: 3 Monate.
Steuer-Rechtsschutz
Erklärung: Finanzielle Rückendeckung bei rechtlichen Konflikten mit Finanzbehörden oder Kommunen über grundstücksbezogene Abgaben und Steuern.
Beispiel: Das Finanzamt erkennt notwendige Renovierungskosten nicht als Werbungskosten an, oder Sie wehren sich gegen einen fehlerhaften Bescheid über die Höhe der Müllabfuhrkoosten.
Wartezeit: Keine.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Erklärung: Rechtsschutz für die Verteidigung in behördlichen Bußgeldverfahren, die Ihnen als Eigentümer oder Vermieter der Immobilie zur Last gelegt werden.
Beispiel: Die Stadt wirft Ihnen vor, die Gehwege im Winter nicht vorschriftsmäßig gestreut zu haben, oder Sie erhalten einen Bußgeldbescheid wegen angeblicher Lärmbelästigung durch eine technische Anlage im Haus.
Wartezeit: Keine.
Straf-Rechtsschutz
Erklärung: Übernahme der Verteidigungskosten bei Ermittlungen wegen des Vorwurfs einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit Ihrem versicherten Objekt.
Beispiel: Nach einem Unfall im Treppenhaus ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung, da die Beleuchtung zum Unfallzeitpunkt defekt war.
Wartezeit: Keine
Photovoltaik-Rechtsschutz
Erklärung: Absicherung der gesetzlichen Interessen, die sich aus dem reinen Betrieb einer Photovoltaikanlage (bis 15 kW-Peak) ergeben. Beachten Sie: Da der Basistarif keine vertraglichen Streitigkeiten abdeckt, sind Konflikte mit dem Netzbetreiber (z. B. Einspeisevergütung) hier nicht versichert.
Beispiel: Ein Nachbar fordert Sie auf, Ihre Anlage zu entfernen, weil er sich durch die Blendwirkung Ihrer Paneele beeinträchtigt fühlt
Wartezeit: keine.
Komfort (Außergerichtlich & Inkasso):
Beinhaltet alle Leistungen des Basisschutzes und zusätzlich die Erweiterung auf die Lösung von Konflikten ohne Gerichtsverfahren sowie den Zugang zu spezialisierter Telefonberatung für steuer- und baurechtliche Themen. Ein zentraler Bestandteil ist das integrierte Online-Forderungsmanagement, welches die professionelle Beitreibung von Mietrückständen ermöglicht.
Online Dokumentenprüfung (JuraCheck®)
Erklärung: Rechtliche Prüfung privater Dokumente durch spezialisierte Rechtsanwälte als präventive Maßnahme, um rechtliche Fehler in Verträgen oder Schreiben im Vorfeld auszuschließen.
Beispiel: Vor der Zustellung einer Eigenbedarfskündigung oder einer Modernisierungsankündigung lässt der Vermieter das Dokument auf rechtliche Fehler prüfen.
Wartezeit: Keine.
Online-Inkasso für Vermieter
Erklärung: Unterstützung bei der professionellen Beitreibung unbestrittener Geldforderungen über ein spezialisiertes Online-Portal. Dies umfasst das außergerichtliche Mahnwesen bis hin zum gerichtlichen Mahnbescheid.
Beispiel: Ein ehemaliger Mieter hat nach dem Auszug noch eine Nebenkostennachzahlung offen. Der Fall wird zur professionellen Beitreibung an einen Inkasso-Partner übergeben.
Wartezeit: Keine und bis zu 12 Monate rückwirkend, wenn Sie die Forderung noch keinem anderen Inkassobüro oder Anwalt übergeben haben.
Bonitäts- und Firmen-Check
Erklärung: Abruf von Wirtschaftsinformationen über potenzielle Mieter oder Handwerksbetriebe. Dies dient der Prüfung der Zahlungsfähigkeit vor Vertragsabschluss (vier Stk. kostenlos, weitere Abfragen stark vergünstigt).
Beispiel: Vor der Vermietung einer Wohnung wird die Solvenz des Mietinteressenten durch eine Abfrage bei einem spezialisierten Partner geprüft.
Wartezeit: Keine.
Rechtsschutz für Mediationsverfahren
Erklärung: Unterstützung bei der freiwilligen Beilegung von Konflikten durch einen neutralen Dritten (Mediator). Dies dient der einvernehmlichen Lösung von Streitigkeiten ohne Einschaltung eines Gerichts.
Beispiel: Ein tiefergehender Konflikt mit einem Nachbarn über die Nutzung der Grundstücksgrenze wird durch ein professionelles Vermittlungsverfahren dauerhaft gelöst.
Wartezeit: Keine.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Erklärung: Interessenwahrung als Eigentümer und Vermieter von vermieteten Wohn- und Gewerbeeinheiten. Im Gegensatz zum Basisschutz ist hier die anwaltliche Vertretung bereits im außergerichtlichen Bereich versichert.
Beispiel: Ein Mieter mindert die Miete wegen angeblicher Mängel. Die Kosten für den Anwalt werden übernommen, der die Forderung schriftlich zurückweist und die Sachlage klärt, ohne dass sofort Klage erhoben werden muss. Natürlich auch, wenn es trotzdem zum Prozess komt.
Wartezeit: 3 Monate.
Steuer-Rechtsschutz
Erklärung: Kostenschutz für Streitigkeiten wegen grundstücksbezogener Steuern und Abgaben. Im Komfort-Tarif sind die Kosten bereits für das außergerichtliche Einspruchsverfahren vor Finanzbehörden abgedeckt.
Beispiel: Gegen einen Bescheid über eine fehlerhafte Grundsteuerfestsetzung wird Einspruch beim Amt eingelegt. Die Anwaltskosten werden bereits in dieser Phase übernommen.
Wartezeit: Keine.
Straf-Rechtsschutz
Erklärung: Außergerichtliche sowie gerichtliche Übernahme der Verteidigungskosten in Verfahren wegen des Vorwurfs einer fahrlässig begangenen Straftat, die mit dem Objekt in Verbindung steht.
Beispiel: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung, nachdem eine Person auf dem Grundstück aufgrund eines baulichen Mangels verunfallt ist.
Wartezeit: Keine.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Erklärung: Außergerichtliche sowie gerichtliche Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie.
Beispiel: Die zuständige Behörde erlässt einen Bußgeldbescheid wegen einer vermeintlichen Verletzung der Räum- und Streupflicht im Winter.
Wartezeit: Keine.
Photovoltaik-Rechtsschutz
Erklärung: Versicherungsschutz für rechtliche Belange, die sich ausschließlich aus dem Betrieb einer Anlage (bis 15 kW-Peak) auf dem versicherten Grundstück ergeben. Die Deckung beinhaltet auch die außergerichtliche Vertretung; vertragliche Streitigkeiten (z. B. Einspeisevergütung) sind jedoch ausgeschlossen.
Beispiel: Ein Dritter fordert die Stilllegung der Anlage aufgrund von Blendwirkungen. Ein Anwalt wird eingeschaltet, um diesen Anspruch bereits außergerichtlich abzuwehren.
Wartezeit: Keine.
Premium (Vertrag & Bauherr): Dieses Paket umfasst den vollständigen Leistungsumfang des Komfort-Tarifs – inklusive der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung, dem JuraCheck® und dem Online-Forderungsmanagement. Darüber hinaus bietet der Premium-Schutz exklusive Absicherungen für komplexe Anforderungen und Bauvorhaben. Versichert sind alle Komfortleistunge und zusätzlich:
Rechtsschutz im Vertrags- & Sachenrecht
Erklärung: Absicherung bei Streitigkeiten aus Verträgen, die in direktem Zusammenhang mit dem Wohn- oder Gewerbeobjekt stehen.
Beispiel: Es kommt zu Unstimmigkeiten mit einem Energieversorger über die Abrechnung, mit der Hausverwaltung oder mit einem Hausmeisterdienst über die Qualität der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Wartezeit: Keine.
Bauherren-Rechtsschutz
Erklärung: Absicherung rechtlicher Interessen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Bauland sowie Neu-, An- oder Umbaumaßnahmen.
Beispiel: Es entsteht ein Konflikt mit dem Architekten oder dem Bauträger über gravierende Planungsmängel bei einer Kernsanierung des Objekts.
Wartezeit: 6 Monate.
Verwaltungs-Rechtsschutz
Erklärung: Juristische Unterstützung bei Streitigkeiten vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten in immobilienbezogenen Angelegenheiten.
Beispiel: Die Baubehörde lehnt einen Antrag auf Nutzungsänderung ab oder stellt Forderungen bezüglich der Einhaltung von Brandschutzvorschriften.
Wartezeit: 3 Monate.
Rechtsschutz für Erschließungs- und Anliegerabgaben
Erklärung: Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einmalig erhobenen kommunalen Abgaben für die Infrastruktur des Grundstücks.
Beispiel: Die Kommune fordert nachträglich hohe Erschließungsbeiträge für neu errichtete Lärmschutzmaßnahmen oder die Sanierung des angrenzenden Bürgersteigs.
Wartezeit: 3 Monate.
Rechtsschutz bei Enteignung oder Planfeststellung
Erklärung: Kostenübernahme für den rechtlichen Beistand, wenn das Eigentum durch öffentliche Bauvorhaben oder Flurbereinigungen betroffen ist.
Beispiel: Durch den geplanten Ausbau einer Landstraße soll ein Teil des Grundstücks enteignet werden, und es besteht Uneinigkeit über die Höhe der Entschädigung.
Wartezeit: 3 Monate
Photovoltaik-Rechtsschutz (umfassend)
Erklärung: Absicherung für rechtliche Interessen rund um die Anschaffung, die Installation und den Betrieb von Anlagen bis 15 kW-Peak auf dem Grundstück.
Beispiel: Nach der Installation der Anlage treten technische Mängel auf, und der Fachbetrieb weigert sich, die notwendigen Nachbesserungen vorzunehmen.
Wartezeit: Keine.
Opfer-Rechtsschutz
Erklärung: Unterstützung als Nebenkläger vor deutschen Gerichten, um nach einer schweren Straftat Ansprüche geltend zu machen.
Beispiel: Nach einem Überfall oder einer schweren Körperverletzung auf dem Grundstück werden Schmerzensgeldansprüche gerichtlich durchgesetzt.
Wartezeit: Keine.
Wohnungsübergabe-Service
Erklärung: Professionelle Unterstützung bei der Erstellung eines rechtssicheren Übergabeprotokolls vor Ort durch einen spezialisierten Dienstleister.
Beispiel: Bei einem Mieterwechsel begleitet ein Experte die Begehung der Räumlichkeiten, um den Zustand der Wohnung beweissicher für beide Parteien zu dokumentieren.
Wartezeit: Keine.
LEISTUNGEN
Was leistet der Rechtsschutz für vermietete Immobilien?
Die spezifischen Leistungen der Vermieterrechtsschutzversicherung sichern Sie in jeder Phase eines Konflikts ab: von der präventiven Beratung über die außergerichtliche Einigung bis hin zur vollen Kostenübernahme vor Gericht und der finalen Zwangsvollstreckung.
PROZESS- & ANWALTSKOSTEN
Umfassender Kostenschutz nach Maß:
Die Versicherung übernimmt die gesetzlichen Gebühren für den eigenen Anwalt, Gerichtskosten, Zeugengelder und Sachverständige. Im Falle einer Niederlage werden auch die Kosten der Gegenseite getragen, sofern Sie dazu verpflichtet werden.
Wichtiger Hinweis zur Tarifwahl: Im Basisschutz besteht Deckung ausschließlich für die Wahrnehmung Ihrer Interessen vor Gericht. Möchten Sie bereits im außergerichtlichen Bereich (z. B. bei der ersten Korrespondenz durch einen Anwalt) abgesichert sein, ist der Abschluss der Komfort- oder Premium-Variante erforderlich.
INKASSO & ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Konsequente Durchsetzung von Mietforderungen und Räumungstiteln:
Die Absicherung bietet Unterstützung bei der Beitreibung ausstehender Mieten sowie bei der Durchführung notwendiger Räumungsmaßnahmen. Ziel ist die effektive Minimierung des finanziellen Schadens bei Mietrückständen oder notwendigen Wohnungsrückgaben.
- Leistungssprung ab Komfort-Tarif: Das professionelle Forderungsmanagement für Vermieter (Inkasso-Service) zur außergerichtlichen Beitreibung von Mietrückständen ist ab der Komfort-Variante versichert.
- Räumungsschutz: Ebenfalls ab dem Komfort-Schutz erfolgt die Übernahme der Kosten für das Ausräumen, den Abtransport sowie die fachgerechte Einlagerung des Mieterinventars (wichtig z. B. bei der "Berliner Räumung").
- Wichtiger Hinweis: Im Basisschutz sind diese spezialisierten Dienstleistungen und logistischen Kostenaufwendungen nicht abgedeckt. Hier beschränkt sich der Schutz auf die rein gerichtlichen Maßnahmen.
MEDIATION & SOFORT-BERATUNG
Konflikte friedlich lösen: Nutzen Sie die telefonische Erstberatung JuraTel® für erste Rechtsfragen ohne Wartezeit. Um langwierige Prozesse zu vermeiden, werden zudem die Kosten für einen professionellen Mediator in Mediationsverfahren für Vermieter bis zu 3.000 € übernommen.
ONLINE-RECHTSSERVICE
Rechtssichere Vorlagen: Vermeiden Sie Formfehler durch geprüfte Musterdokumente aus dem Online Vorlagenservice für Vermieter. Die Datenbank bietet Zugriff auf rechtssichere Mietverträge, Abmahnungen, Mieterhöhungen oder Eigenbedarfskündigungen.
ABDECKUNG
Was ist im Vermieterrechtsschutz versichert?
Der Schutz geht weit über den klassischen Streit mit dem Mieter hinaus. Ein umfassender Immobilienrechtsschutz für Vermieter sichert Ihr Eigentum in vielfältigen Bereichen ab: Von Auseinandersetzungen mit Nachbarn und Behörden bis hin zu Konflikten mit Handwerkern oder bei Sanierungsmaßnahmen.
MIETE, NACHBARN & WEG
Dieser Bereich sichert die rechtliche Position als Eigentümer oder Vermieter gegenüber Dritten ab. Er umfasst primär die Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen aus dem direkten Immobilienbesitz.
Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Sachschäden am Objekt (z. B. durch Mieter oder Nachbarn).
- Basis: Ausschließlich gerichtliche Wahrnehmung.
- Komfort/Premium: Inklusive außergerichtlicher Geltendmachung.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: Der Kernschutz bei klassischen Mietstreitigkeiten (z. B. Eigenbedarfskündigung, Mieterhöhung).
- Basis: Nur gerichtlich.
- Komfort/Premium: Umfassend, auch außergerichtlich.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Streitigkeiten aus dem Verwaltervertrag (WEG).
- Premium: Exklusiv in der Premium-Variante enthalten.
MIETRÜCKSTÄNDE & BONITÄT
Schutz vor finanziellen Ausfällen und Verteidigung in Bußgeld- oder Strafverfahren, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen (z. B. Verletzung der Streupflicht).
Straf-Rechtsschutz & Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Verteidigung bei dem Vorwurf von Vergehen oder Bußgeldern (z. B. Verstoß gegen Meldeauflagen).
- Basis/Komfort/Premium: Voller Umfang ab der Basis (keine Wartezeit).
Forderungsmanagement & Bonitätsprüfung:
- Basis: 4 kostenfreie Bonitätschecks pro Jahr.
- Komfort/Premium: Professioneller Inkasso-Service zur Beitreibung von Mietrückständen.
Räumungskosten-Schutz: Übernahme der Kosten für Ausräumen, Abtransport und Einlagern von Inventar.
- Komfort/Premium: Enthalten (wesentlicher Schutz gegen Mietnomaden).
Mietausfallschutz: Optionale Absicherung gegen fehlende Mieteinnahmen (6 oder 12 Monate wählbar).
STEUERN & BEHÖRDEN
Rechtssicherheit im Umgang mit dem Finanzamt und kommunalen Behörden bezüglich objektbezogener Abgaben und Bescheide.
Steuer-Rechtsschutz: Streit um Grundsteuerbescheide oder Müllgebühren.
- Basis: Wahrnehmung der Interessen vor deutschen Gerichten.
- Komfort/Premium: Zusätzlich für das außergerichtliche Einspruchsverfahren.
Verwaltungs-Rechtsschutz: Streitigkeiten um Erschließungs- und Anliegerbeiträge oder Enteignungsverfahren.
- Premium: Exklusiv im Premium-Schutz versichert.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: Relevant für Vermieter im öffentlichen Dienst bei Dienstvergehen-Vorwürfen im Kontext der Immobilie.
- Basis/Komfort/Premium: Vollumfänglich enthalten.
Verwaltungs-Rechtsschutz: Die Absicherung gegen Erschließungs- und Anliegerabgaben oder drohende Enteignungsverfahren ist exklusiv im Premium-Tarif enthalten.
BAUEN, HANDWERKER & VERTRÄGE
Absicherung bei Investitionen in den Erhalt oder die Erweiterung des Immobilienvermögens.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Konflikte mit Handwerkern (Pfusch am Bau), Versorgern oder Dienstleistern.
- Basis: Ausschließlich gerichtliche Klärung.
- Komfort/Premium: Inklusive außergerichtlicher Interessenvertretung.
Bauherren-Rechtsschutz: Rechtshilfe bei Neu-, An- oder Umbauvorhaben inklusive Streitigkeiten um die Baugenehmigung.
- Premium: Exklusiv im Premium-Tarif enthalten (Wartezeit 6 Monate).
Übergabeprotokoll-Check: Professionelle Prüfung bei Mieterwechsel zur Vermeidung von Folgestreitigkeiten.
- Premium: Exklusiv enthalten.
BONUSLEISTUNGEN
Welche Services sind automatisch enthalten?
Neben der Kostenübernahme profitieren Sie von intelligenten Dienstleistungen, die Ihren Alltag erleichtern und Ihren Vertrag wertvoller machen.
JURATEL® & ONLINE-SERVICE
Sofort-Hilfe & Spezialisten: Hier erhalten Sie umfassenden Rat aus einer Hand:
JuraTel® 24/7: Anwaltliche Ersteinschätzung rund um die Uhr, auch ohne konkreten Schadensfall.
Spezial-Hotlines: Direkter Draht zu Fachanwälten für Steuerrecht (Anlage V) und Baurecht (Umbau/Sanierung).
Online-Service: Zugriff auf über 1.000 rechtssichere Musterdokumente (z. B. Abmahnungen).
FORDERUNGSMANAGEMENT & BONITÄT
Geld ohne Gericht: Ein entscheidender Vorteil ab dem Komfort-Tarif:
Bonitätsprüfung: Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit potenzieller Mieter vor Vertragsabschluss (ab Komfort).
Online-Inkasso: Bleiben Mietzahlungen aus, übernimmt ein spezialisierter Dienstleister ab Komfort das professionelle Forderungsmanagement, um Außenstände effektiv einzutreiben – oft schneller und günstiger als eine Klage.
UPDATE GARANTIE & RÜCKWÄRTSSCHUTZ
Schutz für Zukunft & Vergangenheit: Ein doppelter Boden für Ihren Vertrag (ab Komfort):
Update-Garantie: Künftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen gelten automatisch auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Rückwärtsschutz: Nach 3 Jahren verzichtet die ARAG auf den Einwand der Vorvertraglichkeit bei Altfällen (Ursache vor Vertragsbeginn). Voraussetzung: Der konkrete Streitfall tritt erst nach Ablauf der 3 Jahre ein und war Ihnen bis dahin nicht bekannt, sofern er ansonsten vom Versicherungsumfang gedeckt wäre. Dies gilt im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungsarten.
AUSSERGERICHTLICHE SCHLICHTUNG
Friedliche Lösungen: Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Der Versicherer übernimmt die Kosten für einen professionellen Mediator (bis 3.000 € pro Fall), um Konflikte mit Mietern oder Nachbarn außergerichtlich und nachhaltig zu beilegen.
ERWEITERUNGEN
Wie schützt der optionale Mietausfallschutz Ihre Rendite?
Wählbar ab dem Komfort-Tarif: Der Mietausfallschutz sichert Ihre Liquidität, wenn der „Worst Case“ eintritt und Mieter trotz Kündigung weder ausziehen noch zahlen.
ZAHLUNG BEI MIETRÜCKSTAND
Liquidität sichern: Wenn der Mieter nach wirksamer Kündigung die Wohnung nicht zurückgibt und keine Miete mehr zahlt, ersetzt die Versicherung den entstehenden Einnahmeausfall bis zur Räumung. Dies sichert Ihre laufenden Finanzierungskosten.
SANIERUNGS-LEERSTAND
Geld während der Renovierung: Hinterlässt der Mieter die Wohnung unbewohnbar, läuft die Zahlung während der Sanierung weiter (max. 3 Monate). Wichtig: Dies gilt im Rahmen Ihrer verbleibenden gewählten Gesamtlaufzeit.
Beispiel: Haben Sie 12 Monate gewählt und der Mieter zieht im 11. Monat aus, bleibt noch 1 Monat Deckung für die Sanierung.
NEBENKOSTEN-ÜBERNAHME
Volle Kostendeckung: Die Entschädigung umfasst nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die fortlaufenden Mietnebenkosten (Betriebskosten), auf denen Sie sonst sitzen bleiben würden. Das schließt die Lücke, die viele andere Versicherer offen lassen.
FLEXIBLE LAUFZEIT
6 oder 12 Monate: Sie entscheiden über die Dauer der Absicherung. Je nach Sicherheitsbedürfnis können Sie den Schutz für 6 oder 12 Monate Haftzeit wählen. Die Leistung beginnt mit dem Wirksamwerden der Kündigung.
Welche Wartezeit hat Vermieterrechtsschutz?
Bei Streitigkeiten mit Mietern, der Eigentümergemeinschaft oder Nachbarn beträgt die Wartezeit 3 Monate. Für Streitigkeiten um Steuern oder Gebühren gibt es keine Wartezeit. Rechtsschutz für Bauherren hat eine Wartezeit von sechs Monaten.
Die Wartezeiten der Vermieterrechtsschutzversicherung gelten aber nicht für alle Bereiche. Die telefonische Erstberatung von JuraTel® und der AnwaltsChat für mietrechtliche Konflikte können während der Wartezeit und rückwirkend genutzt werden. Ab dem Komfortschutz ist das Online-Forderungsmanagement bis zu zwölf Monate rückwirkend verfügbar, solange noch kein Anwalt oder Inkassounternehmen beauftragt wurde.
FRISTEN IM ÜBERBLICK
FRISTEN ERKLÄRT
Gut vorbereitet für jeden Fall:
Je nach Rechtsbereich unterscheidet sich der Startpunkt Ihres Versicherungsschutzes. Während Sie in vielen existenziellen Bereichen sofortigen Rückhalt genießen, gelten für stark risikobehaftete Immobilien-Streitigkeiten branchenübliche Wartezeiten von 3 oder 6 Monaten. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen auf einen Blick, ab wann die ARAG in den jeweiligen Fachgebieten die vollen Kosten für Sie übernimmt:
Ohne Wartezeit
Steuerrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz, Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz haben keine Wartezeit.
Drei Monate
Drei Monate bei Streitigkeiten mit den Mietern, mit Nachbarn, der WEG-Gemeinschaft sowie im Verwaltungs-Rechtsschutz.
Sechs Monate
Sechs Monate Wartezeit gelten für den Bauherren-Rechtsschutz, z. B. bei Streit mit Architekten, Handwerkern oder um die Baugenehmigung.
Hintergrundwissen für Vermieter: Wer erfolgreich vermietet, sollte die rechtlichen Spielregeln und Fristen genau kennen. In diesem Bereich gehen wir den Details auf den Grund: Was bedeuten Fachbegriffe wie „vorvertraglich“ in der Praxis, wie funktioniert das entscheidende Ursachenprinzip und warum schützt eine Wartezeit eigentlich auch Ihre Beiträge? Öffnen Sie die einzelnen Abschnitte einfach mit einem Klick, um maximale Transparenz und Klarheit zu erhalten:
Was bedeutet Wartezeit?
Was bedeutet „ohne Wartezeit“?
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Moment, in dem die zugrunde liegende Ursache eintritt, und nicht der Tag der anwaltlichen Konsultation. Für die Inanspruchnahme der Vermieterrechtsschutzversicherung ist es erforderlich, dass der Auslöser der Auseinandersetzung - beispielsweise eine Kündigung des Mietverhältnisses oder die Beanstandung eines Mangels - erst nach dem Ablauf der vertraglichen Wartezeit liegt.
Sofern die auslösende Handlung oder die vermeintliche Pflichtverletzung bereits innerhalb dieser Frist erfolgt oder früher, besteht keine Deckungszusage, selbst wenn eine juristische Unterstützung erst zu einem späteren Zeitpunkt angefordert wird.
Was bedeutet „mit Wartezeit“?
Diese Fristen dienen dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Abschlüssen, die erst bei absehbaren rechtlichen Auseinandersetzungen erfolgen. Solche Regelungen verhindern gezielte Zweckabschlüsse, bei denen eine Absicherung erst dann gesucht wird, wenn ein Streit bereits droht oder absehbar ist.
Ohne diese zeitlichen Vorgaben wäre eine spürbare Anhebung der Beiträge für die Versicherten unvermeidbar. Somit stellt die Wartezeit sicher, dass der Rechtsschutz für den gesamten Versichertenkreis finanzierbar bleibt.
Was bedeutet „vorvertraglich“?
Ein Rechtsschutzfall wird als vorvertraglich eingestuft, sofern die maßgebliche Ursache – der sogenannte erste Verstoß – bereits vor dem eigentlichen Beginn der Absicherung eingetreten ist. Da Versicherungsleistungen für künftige, ungewisse Risiken vorgesehen sind, bleiben solche zurückliegenden Fälle im Regelfall von der Deckungszusage ausgeschlossen. Innerhalb der Tarifvarianten Komfort und Premium besteht jedoch unter definierten Voraussetzungen die Option, auf die Einrede der Vorvertraglichkeit zu verzichten.
Eine solche Regelung greift beispielsweise nach einer ununterbrochenen Laufzeit des Vertrages von drei Jahren, sofern der entsprechende Sachverhalt während dieser ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn noch nicht bekannt war. Dies gilt im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungsarten.
Was bedeutet „rückwirkend“?
Die Vermieterrechtsschutzversicherung versteht sich als vorsorgliches Absicherungsinstrument für kommende Rechtsfragen. Eine rückwirkende Kostenübernahme für bereits laufende Differenzen oder zurückliegende Ereignisse ist im regulären Versicherungsschutz nicht vorgesehen.
Die Deckung erstreckt sich auf Sachverhalte, deren Ursprung nach dem Verstreichen der vertraglich vereinbarten Wartefrist und innerhalb der aktiven Vertragslaufzeit liegt. Damit wird sichergestellt, dass die Solidargemeinschaft für unvorhersehbare rechtliche Risiken eintritt, die während der Dauer des bestehenden Vertrages entstehen.
Damit der Rechtsschutz für Vermieter langfristig kalkulierbar bleibt, gelten für Neuverträge bestimmte Karenzzeiten. Diese Regelung schützt die Versichertengemeinschaft vor Zweckabschlüssen – also davor, dass eine Versicherung erst abgeschlossen wird, wenn der Konflikt bereits eskaliert ist. Nur so können die Kosten für alle Kunden stabil gehalten werden.
Um die zeitlichen Aspekte und die Funktionsweise der Absicherung besser zu verstehen, hilft ein Blick auf die folgenden zentralen Fachbegriffe:
Wann haben Sie Anspruch?
Standard-Beginn des Versicherungsschutzes:
Sofern im Antrag kein anderweitiger Termin festgelegt wurde, startet die Absicherung am Tag nach der Beantragung um 12:00 Uhr mittags. Ab diesem Zeitpunkt besteht bereits eine Deckungszusage für jene Leistungsarten, die keine vertraglich vereinbarte Wartezeit vorsehen.
Flexibilität durch Vordatierung:
Der Starttermin der Absicherung kann nach eigenem Ermessen festgelegt werden. Eine Vordatierung auf das Ablaufdatum einer bereits bestehenden Vermieterrechtsschutzversicherung ist zweckmäßig, um einen lückenlosen Übergang sicherzustellen. Eine Rückdatierung des Versicherungsschutzes auf einen Zeitpunkt vor der eigentlichen Antragstellung ist nicht möglich.
Maßgeblichkeit des Versicherungsscheins:
Der rechtlich maßgebliche Termin für den individuellen Versicherungsschutz ist das im Versicherungsschein (der Police) explizit ausgewiesene Datum. Dieses Dokument legt verbindlich fest, ab welchem Zeitpunkt die Leistungsansprüche bestehen und bildet gleichzeitig den Startpunkt für den Fristenlauf der vereinbarten Wartezeiten.
Rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags:
Damit die Absicherung rückwirkend zum im Versicherungsschein festgelegten Termin in Kraft tritt, ist die fristgerechte Begleichung der ersten Prämie - des sogenannten Einlösungsbeitrags - erforderlich.
Das Ursachenprinzip nach § 4.1 ARB 2026:
Für die Deckungszusage ist nicht der Tag einer gerichtlichen Klage maßgeblich, sondern das Ereignis, welches den rechtlichen Konflikt ausgelöst hat. Nach den zugrunde liegenden Bedingungen besteht ein Anspruch auf Versicherungsschutz, sofern der Versicherungsfall innerhalb der aktiven Vertragslaufzeit sowie nach dem Verstreichen der vereinbarten Wartezeiten eintritt.
In der Praxis bedeutet dies für Vermieter: Der sogenannte „erste Verstoß“ – beispielsweise der Zeitpunkt einer unberechtigten Mietminderung, der Eintritt eines Mietrückstands oder der Ausspruch einer Kündigung – muss nach dem Ende der Wartefrist liegen. Diese zeitliche Abfolge ist erforderlich, damit die Versicherung die Kosten für das jeweilige Verfahren übernimmt. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass die Absicherung für künftige Differenzen zwischen Vermieter und Mieter greift und nicht für bereits schwelende Probleme genutzt werden kann.
Bevor eine inhaltliche Beurteilung der Deckung für einen Schadenfall erfolgt, muss das Versicherungsverhältnis wirksam aktiviert sein. Dieser Startpunkt markiert den Beginn der Absicherung und legt den Moment fest, ab dem der Schutz für den Vermieter rechtlich greift.
Die nachfolgenden Erläuterungen definieren diesen Zeitpunkt und zeigen die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Auswahl der Vermieterrechtsschutzversicherung auf:
Warum gibt es Wartezeiten?
Die Implementierung von Wartefristen stellt eine fundamentale Regelung in der Versicherungswirtschaft dar, um die Ausgewogenheit innerhalb des Versichertenkollektivs zu gewährleisten.
Der Zweck einer Rechtsschutzversicherung liegt in der Absicherung für künftige, unvorhersehbare Vorkommnisse. Dementsprechend ist dieser Schutz nicht für juristische Auseinandersetzungen vorgesehen, deren Ursprung bereits bei der Unterzeichnung des Vertrages absehbar war oder bereits bestand.
Das Solidarprinzip schützen:
Das Versicherungswesen beruht auf der Beteiligung eines Kollektivs, dessen gemeinschaftliche Beiträge im Bedarfsfall die Kosten für das einzelne Mitglied decken. Die Festlegung von Wartezeiten unterbindet den Beitritt zum Versichertenkreis erst in jenem Moment, in dem eine Inanspruchnahme von Leistungen bereits absehbar ist.
Diese Maßnahme bewahrt die Gemeinschaft der Beitragszahler vor einer einseitigen finanziellen Beanspruchung und unterstützt eine nachhaltige Kalkulation der Prämien.
Gewährleistung der Beitragsstabilität:
Falls die Deckungszusage bereits für bestehende oder erkennbare rechtliche Auseinandersetzungen greifen würde, entstünde ein Missverhältnis zwischen den Leistungsausgaben und den kalkulierten Einnahmen.
Um die Prämien für den Kundenkreis langfristig finanzierbar und planbar zu gestalten, stellen zeitliche Fristen in definierten Rechtsgebieten ein notwendiges Instrument dar.
Vermeidung von Zweckabschlüssen:
Oftmals wird eine Absicherung erst dann in Erwägung gezogen, wenn eine Kündigung bereits ausgesprochen wurde oder Unstimmigkeiten mit der Mietpartei eskaliert sind. In der Fachwelt wird ein solches Szenario als „brennendes Haus“ bezeichnet, für das kein nachträglicher Versicherungsschutz mehr gewährt werden kann.
Die Vereinbarung von Wartezeiten stellt sicher, dass der Schwerpunkt konsequent auf einer vorausschauenden und langfristigen Vorsorge liegt.
Prüfung der Unvorhersehbarkeit:
Die Versicherung stellt eine Absicherung gegen die Gefahr rechtlicher Konflikte dar und nicht gegen bereits feststehende Auseinandersetzungen.
In diesem Zusammenhang fungiert die Wartezeit as sachlicher Maßstab, um zu gewährleisten, dass das versicherte Ereignis tatsächlich erst nach dem Inkrafttreten des Schutzes eintritt und somit den Charakter der Unvorhersehbarkeit wahrt.
Wann entfällt die Wartezeit?
WARTEZEITEN VERZICHT
RÜCKWIRKENDER SCHUTZ
Wann wird auf die Wartezeit verzichtet? Ein unmittelbarer Schutz ohne das Abwarten vertraglicher Fristen ist in der Vermieterrechtsschutzversicherung in fest definierten Szenarien vorgesehen. Dies betrifft einerseits den lückenlosen Übergang von einem Vorversicherer und andererseits spezifische Leistungsmerkmale gehobener Tarife. Die folgende Übersicht erläutert die Gegebenheiten, in denen die Wartezeit entfällt:
Unterbrechungsfreier Anbieterwechsel:
Bei einem Wechsel des Versicherers entfallen die Wartezeiten für jene Risiken, die bereits im vorangegangenen Vertrag (z. B. einer anderen Vermieterrechtsschutzversicherung) abgedeckt waren. Voraussetzung hierfür ist ein lückenloser Übergang des Versicherungsschutzes.
Vorsorgeschutz für neue Risiken:
Rechtliche Risiken, die nach dem Abschluss der Versicherung neu entstehen - beispielsweise durch den Erwerb oder die Fertigstellung einer weiteren Wohneinheit -, genießen im Rahmen der Vorsorgeversicherung oft sofortigen Schutz.
Diese Regelung stellt sicher, dass für neu hinzugekommene Mietobjekte keine neuen Wartefristen ausgelöst werden, sofern das Risiko innerhalb der vertraglich festgelegten Meldefristen von 12 Monaten beim Versicherer angezeigt und nachversichert wird.
Ausschluss der Vorvertraglichkeitseinrede (3-Jahres-Regel):
Es wird unter bestimmten Voraussetzungen auf die Prüfung verzichtet, ob die Ursache eines Konflikts bereits vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn lag. Diese Regelung greift im Regelfall nach einer ununterbrochenen Vertragslaufzeit von drei Jahren.
Sofern der Sachverhalt dem Vermieter während dieser ersten drei Jahre nicht bekannt war, besteht somit Deckungsschutz für Ereignisse, deren Ursprung zeitlich vor dem Abschluss des Vertrages liegt.
Optionaler Mietausfallschutz:
Wartezeitverzicht beim Mietausfallschutz: Innerhalb der Zusatzabsicherung für Mietausfälle kann die reguläre Wartezeit unter spezifischen Voraussetzungen entfallen.
Diese Sonderregelung findet Anwendung, sofern der Versicherungsvertrag (inklusive des Bausteins Mietausfallschutz) bereits vor der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages wirksam war und im Vorfeld eine Überprüfung der Bonität der potenziellen Mietpartei durchgeführt wurde.
Was kann auch rückwirkend genutzt weden? Spezielle Service-Optionen bieten Soforthilfe ohne Wartezeit, da sie unabhängig vom Schadenszeitpunkt greifen. Der Fokus auf außergerichtliche Beratung und Deeskalation hilft, Streitigkeiten frühzeitig zu vermeiden. Diese Leistungen sichern fachliche Unterstützung bei bereits bestehenden Konflikten oder sofort ab Vertragsbeginn:
Telefonische Rechtsberatung (Sofort-Hilfe):
Über eine dedizierte Service-Hotline erhalten Versicherte unmittelbar Zugriff auf die Expertise unabhängiger Rechtsanwälte (JuraTel). Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass es auch für rechtliche Fragestellungen in Anspruch genommen werden kann, deren Ursache zeitlich vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn liegt.
Damit entfällt in diesem spezifischen Servicebereich die Prüfung der Vorvertraglichkeit. Dieser Service ist komplett kostenneutral und erfolgt ohne Anrechnung auf eine Selbstbeteiligung.
Rechtsberatung per Online-Chat:
Ein interaktiver Rechts-Chat bietet die Option, präzise und fachlich fundierte Rückmeldungen unmittelbar über mobile Endgeräte oder den Computer einzuholen.
Die Expertise erstreckt sich ebenfalls auf Angelegenheiten, deren Ursprung zeitlich vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn angesiedelt ist, ohne dass die Vorlage umfangreicher Dokumente oder das Verstreichen von Wartezeiten erforderlich ist.
Sofort-Bonitätscheck potenzieller Mieter:
Über das Onlineportal prüfen Sie die Bonität potenzieller Mieter oder Dienstleister in Echtzeit. Dieser wertvolle Service steht Ihnen ohne jede Wartezeit sofort ab Vertragsbeginn zur Verfügung.
Professionelles Online-Inkasso:
Über das Portal beauftragen Sie spezialisierte Inkasso-Dienstleistungen für unbestrittene Forderungen. Da dieser Service ohne jede Wartezeit zur Verfügung steht, können Sie offene Beträge sofort nach Vertragsabschluss effizient eintreiben lassen – sogar bereits vor Vertragsbeginn bestehende Forderungen aus den letzten 12 Monaten, sofern noch kein Anwalt oder anderes Inkassounternehmen beauftragt wurde.
DECKUNGSSUMMEN
In welcher Höhe werden die Streitkosten übernommen?
Im Schadensfall trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten bis zur vereinbarten Höhe (Versicherungssumme oder Deckungssumme). Der Versicherungsschutz der ARAG für Vermieter konzentriert sich ausschließlich auf Immobilien innerhalb Deutschlands.
In den meisten Bereichen werden die Kosten in unbegrenzter Höhe übernommen, einige wenige Bereiche haben jedoch Summenbegrenzungen. In der folgenden Tabelle finden Sie Beispiele für die geltenden Deckungssummen ...
Deckungssummen anschauen ...
Basis
Versicherungssummen
So hoch sind Sie in im Basis Schutz versichert!
Komfort
Versicherungssummen
So hoch sind Sie im Komfortschutz versichert!
Premium
Versicherungssummen
So hoch sind Sie im Premiumschutz versichert!
Basis
Versicherungssummen
So hoch sind Sie in im Basis Schutz versichert!
Komfort
Versicherungssummen
So hoch sind Sie im Komfortschutz versichert!
Premium
Versicherungssummen
So hoch sind Sie im Premiumschutz versichert!
SELBSTBEHALT
Welche Selbstbeteiligung gibt es?
Der Basis Vermieterrechtsschutz für die gerichtliche Kostenübernahme hat keine Eigenbeteiligung. Bei Komfort- und Premiumschutz haben Sie die Wahl, ob Sie Ihre Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen möchten.
BASIS-TARIF (Standard 0 €)
Keine Selbstbeteiligung: Im Tarif „Basis“ ist keine Selbstbeteiligung vereinbart. Das bedeutet: Im versicherten Schadensfall übernimmt der Versicherer die anfallenden Kosten im Rahmen der Deckungssummen ohne Abzug eines Eigenanteils.
KOMFORT & PREMIUM (Wählbar)
Flexibel wählbare Selbstbeteiligung (Komfort & Premium):
Ab dem Komfort-Tarif gestalten Sie Ihre Selbstbeteiligung individuell und passen Ihren Versicherungsschutz optimal an Ihr persönliches Kostenbewusstsein an.
Beitrag aktiv steuern:
Sie wählen zwischen 0 €, 150 €, 250 €, 500 € oder 1.000 € Selbstbeteiligung je Rechtsfall. Grundsätzlich gilt: Je höher der gewählte Eigenanteil, desto niedriger fällt Ihre Versicherungsprämie aus.
Transparente Kostenstruktur:
Die Selbstbeteiligung wird nur einmal pro Schadenfall fällig – unabhängig davon, wie lange das Verfahren dauert oder wie viele Instanzen durchlaufen werden. Alle darüber hinausgehenden Kosten übernimmt die Versicherung im Rahmen der vereinbarten Leistungen.
SB-VERZICHT BEI ERSTBERATUNG
Belohnung für schnelle Lösung: Ein Vorteil ab dem Komfort-Tarif: Lässt sich ein Rechtsschutzfall bereits durch eine einzige anwaltliche Erstberatung abschließend erledigen, verzichtet die ARAG auf den Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung. Sie zahlen in diesem Fall also 0 €, obwohl eine SB vereinbart war.
KEINE SB BEI SERVICES
Die generelle Ausnahme: Ein wichtiger Vorteil in allen Varianten: Sobald Sie die intelligenten Services nutzen, entfällt die Selbstbeteiligung komplett.
JuraTel® / Online-Service: Immer ohne Abzug.
Außergerichtliche Schlichtung: Auch hier zahlen Sie keinen Cent dazu.
Unser Tipp: Der Einschluss einer Selbstbeteiligung reduziert den Versicherungsbeitrag. Diese wird nur einmalig pro Schadenfall abgezogen, die restlichen Kosten übernimmt die Versicherung. Sie haben in Komfort und Premium die Wahl zwischen 0 Euro, 150 Euro, 250 Euro, 500 Euro sowie 1.000 Euro.
AUSSCHLÜSSE
Was ist nicht versichert?
Transparenz ist die Basis für eine faire Partnerschaft. Damit es im Ernstfall keine Enttäuschungen gibt, zeigen wir hier klar auf, welche speziellen Fälle nicht vom Rechtsschutz abgedeckt sind.
VORSATZ & VERBRECHEN
Kein Schutz bei Absicht: Wer vorsätzlich eine Straftat begeht (z. B. Beleidigung, Betrug), erhält keine Deckung. Der Versicherungsschutz greift jedoch in der Regel, solange nur ein Fahrlässigkeitsvorwurf im Raum steht oder wenn das Verfahren eingestellt wird.
ABWEHR VON SCHADENERSATZ
Fall für die Haftpflicht: Wenn ein Dritter Schadenersatz von Ihnen fordert (z. B. „Mieter stürzt auf nicht gestreutem Gehweg“), ist dies kein Fall für den Rechtsschutz. Die Abwehr solcher unberechtigten Ansprüche ist die Aufgabe Ihrer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
VORVERTRAGLICHE FÄLLE
Ursache vor Abschluss: Streitigkeiten, deren Ursache bereits vor Vertragsbeginn (oder innerhalb der Wartezeit) gelegt wurde, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahme: Nach 3 Jahren greift der Rückwärtsschutz für bis dahin unbekannte Risiken (siehe Bonusleistungen).
KRIEG, STREIK & ATOM
Höhere Gewalt: Wie in der gesamten Versicherungsbranche üblich, sind Schäden und Rechtsstreitigkeiten, die durch Krieg, innere Unruhen, Streik, Kernenergie oder sonstige Fälle höherer Gewalt verursacht werden, vom Versicherungsschutz ausgenommen.
LEISTUNGEN ALS PDF
Die Leistungs-Übersicht für Sie zum Download!
Für Ihre Unterlagen und eine vertiefte Prüfung stellen wir Ihnen hier die vollständigen Leistungsbeschreibungen der ARAG Tarife zum Download an. Diese Dokumente enthalten neben dem exakten Deckungsumfang auch konkrete Beispiele sowie die Angaben der aller Wartezeiten:
... klicken Sie hierfür
einfach auf die gelben Icons ...
BASIS als PDF
Hier können Sie die Leistungen für die BASIS Vermieterrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
KOMFORT als PDF
Hier können Sie die Leistungen für die KOMFORT Vermieterrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
PREMIUM als PDF!
Hier können Sie die Leistungen für die PREMIUM Vermieterrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
Wie können Sie Ihre Versicherung abschließen?
Die Vermieter Rechtsschutzversicherung kann als Einzelpolice abgeschlossen werden und muss nicht in Verbindung mit weiteren Rechtsschutzbausteinen stehen. Da dieser Schutz nicht in privaten Immobilien- oder Firmenpolicen enthalten ist, wird er immer separat beantragt.
Gut zu wissen:
Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, können Sie Ihre in Deutschland vermieteten Immobilien versichern, egal in welchem Land oder auf welchem Kontinent Sie leben.
ONLINERECHNER
RECHNER ANLEITUNG
Versicherung online abschließen!
Mit dem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.
Versicherung telefonisch abschließen!
Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.
So können Sie in wenigen Minuten Ihren persönlichen Beitrag berechnen, Ihr fertiges Angebot inklusive einer detaillierten Leistungsbeschreibung Ihrer Vermieterrechtsschutz Versicherung als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen und auch sofort online abschließen. Nutzen Sie hierfür einfach unsere Schritt für Schritt Anleitung für den Online Rechner.
Wichtig für Ihre Planung: Das erstellte PDF-Angebot ist für Sie absolut unverbindlich und ideal geeignet, um die Details in Ruhe mit Ihrem Partner oder Steuerberater zu besprechen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Schritt 1: Ihr Beitrag
1. Natürliche oder juristischer Person?

Hier legen Sie fest, wer offiziell als Versicherungsnehmer und Vermieter auftritt:
Natürliche Person: Wählen Sie dies aus, wenn Sie die Immobilie als alleinige Privatperson vermieten.
Juristische Person: Dies gilt für Unternehmen wie eine GmbH, UG oder AG.
Wichtiger Experten-Hinweis: Beachten Sie bitte, dass bereits der Zusammenschluss mehrerer Personen rechtlich als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gewertet wird. Das gilt auch für Ehepaare, die gemeinsam als Vermieter auftreten, oder für eine Erbengemeinschaft. In diesen Fällen müssen Sie „juristische Person“ auswählen, damit der Versicherungsschutz rechtlich korrekt auf alle Beteiligten ausgestellt wird.
2. Welche Leistungsvariante wünschen Sie?

Wählen Sie Ihren gewünschten Schutz (Basis, Komfort oder Premium).
Basis (Gericht & Standard): Konzentration auf gerichtliche Interessenvertretung mit dauerhafter 0-Euro-Selbstbeteiligung (bei Empfehlung). Inklusive 24h-Anwaltstelefon JuraTel, Dokumenten-Center für Musterverträge und der für alle Tarife geltenden Update-Garantie. Außergerichtliche Kosten (außer Mediation) sind nicht versichert.
Komfort (Außergerichtlich & Inkasso): Erweiterung auf die außergerichtliche Konfliktlösung sowie spezialisierte telefonische Beratung (Steuer/Bauherren). Zentrales Zusatz-Feature ist das integrierte Online-Forderungsmanagement zur professionellen Beitreibung von Mietrückständen
Premium (Vertrag & Bauherr): Umfassender Schutz inklusive Vertrags-Rechtsschutz bei Streit mit Hausverwaltungen, Versorgern oder Dienstleistern. Exklusive Leistungen umfassen den Bauherren-Rechtsschutz für Bau- und Sanierungsvorhaben sowie den professionellen Wohnungsübergabe-Service vor Ort.
3. Zwischenschritt: „Objekt(e) eintragen“

Bevor Sie die Details zu Ihrer Immobilie (Eigenschaft, Mietwert etc.) eingeben können, müssen Sie im Rechner zwingend auf den gelben Button „Objekt(e) eintragen“ klicken. Erst dadurch öffnen sich die weiteren Eingabefelder für den Rechtsschutz.
4. In welcher Eigenschaft soll das Objekt versichert werden?

Da Sie Ihr "fremd genutztes" Eigentum vermieten, wählen Sie hier zwingend „Vermieter“ aus. Ihre Eigenschaft als Eigentümer fremd genutzer Immobilien ist automatisch im vereinbarten Umfang mitversichert.
5. Welche Objektart soll versichert werden?

Wählen Sie aus, ob es sich um Wohn- oder Gewerbeeinheiten handelt und tragen Sie die genaue Anzahl ein (Sie können auch gemischte Objekte eingeben Wohn- und Gewerbeeinheiten).
6. Anzahl der Einheiten

Geben Sie hier die exakte Zahl der Wohneinheiten an, die Sie unter diesem Vertrag versichern möchten.
Gehören Ihnen mehrere Einheiten im gleichen Objekt (gleiche Hausnummer), müssen alle Einheiten versichert werden. Eine selektive Auswahl ist nicht möglich.
Ihr Vorteil: Wohnen Sie selbst im gleichen Objekt, geben Sie Ihre Einheit als Stk. in der Berechnung mit an, diese ist dann beitragsfrei mitversichert. Garagen, die zum Mietvertrag gehören, sind ebenfalls automatisch mitversichert.
7. Wie hoch ist die Bruttojahresmiete?

Tragen Sie hier die Summe der Warmmiete zzgl. aller umlagefähigen Nebenkosten für ein gesamtes Jahr ein. Dieser Wert bildet die Basis für die korrekte Beitragsberechnung.
8. Wünschen Sie den Ausschluss des Vermieterrisikos?

Dieser Punkt ist vom System bereits auf „Nein“ voreingestellt. Belassen Sie es unbedingt dabei!
Würden Sie hier auf „Ja“ stellen, fiele der komplette Schutz für Streitigkeiten rund um den Mietvertrag weg. Sie wären dann nur noch als Eigentümer einer „fremd genutzten“ Immobilie versichert.
Ausnahme: Ein „Ja“ ist nur dann sinnvoll, wenn Sie die Immobilie unentgeltlich überlassen (z. B. wenn Kinder oder sonstige Verwandte mietfrei darin wohnen).
9. Befindet sich die Immobilie im Ausland?

Auch dieser Punkt ist auf „Nein“ voreingestellt, da sich über den Onlinerechner ausschließlich Immobilien innerhalb Deutschlands versichern lassen.
Experten-Tipp – Gut zu wissen: Der Wohnsitz von Ihnen als Versicherungsnehmer (Vermieter) muss nicht zwingend in Deutschland liegen! Wenn Sie im Ausland leben, aber eine Immobilie in Deutschland vermieten, können Sie diese problemlos absichern.
10. Möchten Sie den Mietausfallschutz mitversichern?

Hier können Sie sich gegen Mietnomaden absichern. Wählen Sie „Ja“, greift folgender Schutz: Die Versicherung erstattet Ihnen für bis zu 12 Monate die Warmmiete, sofern Sie dem Mieter rechtskräftig gekündigt haben, dieser aber weder die Miete zahlt noch aus der Wohnung auszieht.
11. Ihre Selbstbeteiligung für alle versicherten Objekte

Hier legen Sie fest, welchen Betrag Sie im Schadensfall selbst übernehmen.
Die Regel: Je höher die gewählte Selbstbeteiligung, desto niedriger ist Ihr monatlicher Beitrag.
Wichtiger Vorteil: Exklusive Sofort-Services wie das Anwaltstelefon (ARAG JuraTel®), die Mediation oder der ARAG Online Rechts-Service sind von der Selbstbeteiligung befreit! Sie können diese Leistungen nutzen, ohne dass Kosten für Sie anfallen.
12. Ihre gewünschte Zahlungsweise

Wählen Sie abschließend aus, ob Sie Ihren Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder einmal im Jahr bezahlen möchten. Bei monatlicher sowie vierteljaährlicher Zahlweise ist zwingend die Baknkverbindung erforderlich (Lastschriftverfahren).
Tipp: Eine jährliche Zahlungsweise ist auf Dauer die günstigste Variante.
Schritt 2: Ihre Daten
1. Ihre persönlichen Daten

In diesem Abschnitt geben Sie die Daten ein, auf die Ihr Versicherungsschein später ausgestellt wird.
Angaben zu Ihrer Person Tragen Sie hier Ihren Namen.
2. Ihre Adressdaten

Tragen Sie hier Ihre Ihre aktuelle Meldeadresse ein. Dies ist die offizielle Korrespondenzadresse für Ihren Vertrag.
3. Ihr Geburtsdatum

Tragen Sie hier Ihre Ihr Geburtsdatum ein. Dieses wird zur eindeutigen Identifizierung und für die gesetzliche Prüfung benötigt.
4. Ihre Kontaktdaten

Telefon: Geben Sie hier vorzugsweise Ihre Mobilnummer an, falls Rückfragen zu Ihrem Antrag bestehen.
E-Mail (Pflichtfeld): An diese Adresse sendet Ihnen die ARAG direkt nach dem Abschluss Ihre Bestätigung und die digitalen Vertragsunterlagen. Achten Sie daher bitte auf die korrekte Schreibweise.
5. Informationen über ARAG Versicherungen (Checkbox)

eine freiwillige Einwilligung für Beratungs- und Informationsservice. Sie können diese setzen, wenn Sie über Updates und neue Produkte auf dem Laufenden gehalten werden möchten.
Experten-Tipp: Das PDF als Sicherheitsnetz
Am unteren Rand des Formulars finden Sie erneut die Option „Persönliches Angebot als PDF“.
Warum das gut ist: Falls Sie sich während der Dateneingabe unsicher werden oder den Prozess unterbrechen müssen, laden Sie sich hier den aktuellen Stand herunter. So haben Sie alle berechneten Konditionen sicher dokumentiert.
Schritt 3: Ihr Antrag
1. Die Anschrift der Objekte

In diesem Abschnitt legen wir die Rahmenbedingungen für Ihren Vertrag fest. Keine Sorge: Die meisten Punkte sind selbsterklärend. Hier sind die Details, auf die Sie achten sollten:
Häufig wohnen Vermieter nicht im selben Haus wie ihre Mieter. Falls die Adresse Ihres Mietobjekts von Ihrer Privatanschrift abweicht, geben Sie dies hier einfach an..
2. Der Versicherungsbeginn

Sie können den Schutz bereits für den nächsten Tag festlegen.
Experten-Tipp: Falls Sie aktuell noch bei einem anderen Versicherer sind, können Sie den Beginn bis zu 12 Monate in die Zukunft datieren. So sichern Sie sich heute schon die aktuellen Top-Konditionen, ohne doppelt zu zahlen.
3. Vertragslaufzeit (Kein Preisunterschied!)

Wählen Sie zwischen 1, 3 oder 5 Jahren. Wichtig zu wissen: Bei der ARAG hat die Laufzeit keinen Einfluss auf Ihren Beitrag. Für maximale Flexibilität empfehle ich im Zweifel die 1-jährige Laufzeit.
4. Antragsart: Neuvertrag oder Umstellung?

Neuvertrag: Wählen Sie dies, wenn Sie bisher keinen Rechtsschutzvertrag bei der ARAG haben.
Vertragsumstellung/Erweiterung: Nutzen Sie diese Option, wenn Sie bereits ARAG-Kunde sind und in den neuen, leistungsstärkeren Tarif wechseln möchten.
5. Vermeidung von Doppelversicherungen

Sollten bereits Verträge bei der ARAG bestehen (z.B. durch Ihren Partner), können diese hier zugunsten des neuen Antrags aufgehoben werden. So vermeiden Sie, dass Sie für zwei Policen zahlen, wenn eine ausreicht.
6. Vorversicherung (Wichtig für die Risikoprüfung)

Geben Sie bitte an, ob für Sie oder mitversicherte Personen bereits eine Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Unternehmen bestand.
Warum fragen wir das? Dies dient dem Datenaustausch zwischen den Versicherern und der korrekten Einstufung Ihres Antrags.
Was wir bei "Ja" brauchen: Name der Gesellschaft, Versicherungsscheinnummer und die Info, ob der Vorversicherer den Vertrag gekündigt hat.
Hinweis: Sie haben Ihre alte Versicherungsscheinnummer gerade nicht griffbereit? Kein Problem. Sie können den Antrag dennoch fortsetzen und uns die Nummer im Nachgang einfach per E-Mail oder Telefon nachreichen.
Tragen Sie in diesem Fall bitte "Wird nachgereicht" ein.
Schritt 4: Ihr Abschluss
1. Beratung und Dokumente (Ihre Sicherheit)

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben es fast geschafft! Im letzten Schritt geht es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu bestätigen und die Zahlungsweise festzulegen.
Im Online-Abschluss verzichten Sie üblicherweise auf eine persönliche Dokumentation durch einen Vermittler vor Ort.
Hätten Sie doch noch gerne eine Beratung, freue ich mich auf Ihren Anruf unter 02238 941 90 88.
Wichtig: Bevor Sie den Button klicken, bestätigen Sie bitte per Checkbox den Erhalt der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen (diese erhalten Sie auch noch einmal per E-Mail nach erfolgtem Abschluss, z. B. das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und die ARB 2026).
Tipp: Speichern Sie sich das Paket aus Widerrufsbelehrung und Datenschutzhinweisen direkt ab – so haben Sie Ihre Unterlagen von Anfang an vollständig.
2. Die Wahl der Zahlweise (Ihr Sparpotenzial)

Hier haben Sie die volle Kontrolle über Ihren Beitrag. Sie können die Zahlweise noch einmal anpassen:
Jährlich: Die cleverste Wahl, um Ratenzahlungszuschläge komplett zu vermeiden.
Halbjährlich (+5%), Vierteljährlich (+6%) oder Monatlich (+8%): Diese Optionen bieten Ihnen maximale Liquidität.
Hinweis: Bei monatlicher oder vierteljährlicher Zahlung ist das Lastschriftverfahren (IBAN) zwingend erforderlich.
3. Alles für Ihre Unterlagen (PDF-Download)

Laden Sie sich hier mit einem Klick alle relevanten Dokumente herunter – vom Antrag über die Leistungsbeschreibung bis zur Dienstleisterliste der ARAG. So haben Sie alles digital griffbereit, noch bevor die Post bei Ihnen eintrifft.
4. Der finale Klick - Versicherung abschließen

Nach einer kurzen Sicherheitsabfrage („Ich bin kein Roboter“) klicken Sie auf „Jetzt zahlungspflichtig beantragen“.
Was passiert dann? Sie erhalten Ihren Versicherungsschein in den nächsten Tagen per Post.
Kein Risiko: Ab Erhalt des Versicherungsscheins haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Sie können den Schutz also in aller Ruhe zu Hause prüfen.
Gesetzlicher Hinweis zur Betriebskostenverordnung: Die Aufwendungen für eine Vermieterrechtsschutzversicherung sind gemäß der Betriebskostenverordnung (Absatz 2 § 1 BetrKV)
nicht umlagefähig. Die Beiträge dürfen somit nicht als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sind jedoch im Rahmen der Steuererklärung in der Anlage V voll als Werbungskosten abzugsfähig.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!
Egal, ob Sie Ihre Versicherung lieber online oder telefonisch abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Erhalten Sie auch nach Vertragsabschluss wertvolle Navigationshilfe und Unterstützung bei Fragen zur Abwicklung. Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie uns einfach an ...
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.
Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr
Expertise
Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren
Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Gestaltung individueller Rechtsschutz-Konzepte für Privat- und Firmenkunden.
IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
Wie können Sie die Versicherung im Schadenfall nutzen?
Sie können sich jederzeit auf schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen, ob telefonisch oder online. Der Schadenservice ist rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie da, egal in welchem Rechtsbereich Sie Probleme haben.
Das Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Es stehen Ihnen eine Vielzahl effizienter Instrumente zur Verfügung, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon erhalten Sie erste Orientierung und es wird Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen weiter geholfen ...
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Schadenservice
Schnelle Hilfe rund um die Uhr bei allen Rechtsproblemen. Kompetente Experten sind jederzeit persönlich für Sie da.
Erstberatung
Sofortige Telefon-Beratung durch spezialisierte Juristen. Dieser Service erfolgt für Sie immer ohne Selbstbeteiligung.
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Professionelle Mediatoren helfen, Konflikte mit Mietern außergerichtlich und ohne Eskalation dauerhaft zu lösen.
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FAQ: Wissenswertes zum Vermieterrechtsschutz!
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Ihren Versicherungsschutz. Diese Absicherung schützt Ihre Rendite und Liquidität, egal ob Sie als Kläger eigene Ansprüche durchsetzen oder sich als Beklagter gegen Forderungen wehren müssen.
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Für wen ist der Vermieterrechtsschutz sinnvoll?
Ein Vermieterrechtsschutz ist für Eigentümer sinnvoll, die vermietete Wohn- oder Gewerbeeinheiten gegen rechtliche Risiken absichern möchten. Die Versicherung schützt vor hohen Kosten bei Streitigkeiten, etwa bei Räumungsklagen oder Zahlungsverzug. Der Schutz umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegen Mieter oder Behörden im Rahmen der vereinbarten Bedingungen und Deckungszusagen.
Welche Objekte können im Vermieterrechtsschutz versichert werden?
Versicherbar sind die im Versicherungsschein bezeichneten Wohneinheiten, Ein- oder Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeobjekte und Grundstücke. Der Schutz erstreckt sich in der Regel auch auf zugehörige Garagen, Stellplätze und Nebengebäude. Die genaue Absicherung richtet sich nach der Objektbeschreibung im Vertrag und den zugrunde liegenden Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB).
Was ist der Unterschied zwischen Eigentümer- und Vermieterrechtsschutz?
Der Unterschied zwischen Eigentümer- und Vermieterrechtsschutz liegt im versicherten Risiko: Der Eigentümer-Rechtsschutz deckt Streitigkeiten rund um das Grundstück ab (z. B. Nachbarschaftsrecht oder Kommunalabgaben). Der Vermieter-Rechtsschutz sichert spezifische Konflikte aus dem Mietverhältnis ab (z. B. Mieterhöhungen). Im Tarif gemäß § 29 sind meist beide Rollen für das versicherte Objekt kombiniert geschützt.
Wann beginnt die Wartezeit im Vermieterrechtsschutz?
Die Wartezeit im Vermieterrechtsschutz beträgt für Miet- und Grundstücksangelegenheiten in der Regel drei Monate nach Versicherungsbeginn. Sofortiger Schutz ohne Wartezeit besteht für Leistungen wie die telefonische Erstberatung und im Strafrechtsschutz. Für den Bereich Bauherren-Rechtsschutz gilt meist eine Frist von sechs Monaten. Maßgeblich für die Deckung ist der Zeitpunkt des ersten Verstoßes.
Was ist im Rechtsschutz für Vermieter nicht versichert?
Nicht versichert sind im Rechtsschutz vorsätzliche Straftaten sowie die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, die in den Bereich der Haftpflichtversicherung fallen. Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten, deren Ursache (das auslösende Ereignis) bereits vor Vertragsbeginn oder innerhalb der Wartezeit lag. Die genauen Leistungsausschlüsse ergeben sich aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Ist der Beitrag für den Vermieterrechtsschutz steuerlich absetzbar?
Beiträge für den Vermieterrechtsschutz sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Private und gewerbliche Vermieter können diese Kosten in der Anlage V ihrer Steuererklärung geltend machen, sofern sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Dies mindert die steuerliche Belastung aus den Mieteinnahmen, da die Versicherung unmittelbar der Sicherung dieser Einnahmen dient.
Bleibt der Schutz bei einem Mieterwechsel bestehen?
Bei einem Mieterwechsel bleibt der Vermieterrechtsschutz für das versicherte Objekt bestehen, da der Schutz objektbezogen abgeschlossen wird. Neue Mietverhältnisse für die versicherte Einheit sind automatisch zu den bestehenden Konditionen geschützt. Eine erneute Wartezeit fällt für das bereits versicherte Objekt bei einem Bewohnerwechsel in der Regel nicht an.
Ist eine Mieterhöhung über den Rechtsschutz versichert?
Streitigkeiten um eine Mieterhöhung sind im Vermieterrechtsschutz im Rahmen der Deckungszusage versichert. Wenn ein Mieter einer berechtigten Mieterhöhung nicht zustimmt, übernimmt die Versicherung die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten für ein notwendiges Klageverfahren. Ziel ist die gerichtliche Durchsetzung der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder vertragliche Vereinbarungen.
Greift der Vermieterrechtsschutz auch bei bereits bestehenden Mietverträgen?
Ja, der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein genannten Objekte – unabhängig davon, wie lange ein Mietverhältnis bereits besteht. Entscheidend ist, dass der konkrete Streitfall (Verstoß) nach Versicherungsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit eintritt.
Besteht Versicherungsschutz auch bei Leerstand der Immobilie?
Ja, der Vermieterrechtsschutz kann auch bei leerstehenden Objekten greifen, etwa bei Streitigkeiten mit Behörden oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Leistungen im Zusammenhang mit Versorgern (z. B. fehlerhafte Abrechnungen) sind je nach Tarif unterschiedlich geregelt.
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