ARAG
Immobilien-Rechtsschutz-
Versicherung
Voller Kostenschutz!
Freie Anwaltswahl!
Für Mieter!
Für Eigentümer!
Für Vermieter!
Immobilienrechtsschutz Versicherung
Für jede Eigenschaft den richtigen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz!
5.0 Bewertungen von 122
Was ist Immobilienrechtsschutz?
Der Immobilienrechtsschutz ist eine Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten rund um Grundstücke, Gebäude und Wohnungen. Er übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bis zur vereinbarten Deckungssumme, damit Sie Ihre Rechte ohne finanzielles Risiko durchsetzen können.
Welche Variante Sie benötigen, hängt allein von der Nutzung ab. Entscheidend ist die Eigenschaft, die im Versicherungsschein steht: Mieter, Eigentümer oder Vermieter. Stimmt sie nicht mit der tatsächlichen Nutzung überein, greift der Schutz für diese Nutzung nicht.
Mieter
Wer zur Miete wohnt, sichert sich mit dem Mietrechtsschutz gegen Streit um Kündigung, Mietmängel und Nebenkosten ab.
Eigentümer
Wer die eigene Wohnung selbst bewohnt, braucht den Eigentümerrechtsschutz — bei Streit mit Nachbarn, Behörden, WEG und Verwaltung.
Vermieter
Wer ein Objekt Dritten überlässt, auch unentgeltlich, braucht den Vermieterrechtsschutz — der Eigentümerschutz ist immer inklusive.
Transparenter Leistungsumfang rund um Haus, Wohnung und Grundstück: Die Absicherung greift in allen wesentlichen Stufen eines Rechtsstreits — bei der außergerichtlichen Einigung ebenso wie im Gerichtsverfahren. Im Streitfall deckt die Versicherung die Kosten für ...
Mediation
Lösung ohne Gerichtssaal: Kostenübernahme für ein Mediationsverfahren bis 3.000 € zur einvernehmlichen Streitbeilegung.
Anwaltskosten
Anwaltskosten nach RVG: gerichtliche Vertretung über alle Instanzen, ab Komfort zusätzlich der außergerichtliche Bereich.
Gerichtskosten
Kein Vorschuss nötig: Übernahme der Gerichtskosten, die bei Klage und Berufung sofort zu Verfahrensbeginn fällig werden.
Beweissicherung
Beweislage stärken: Finanzierung gerichtlich bestellter Sachverständiger und Zeugen, etwa bei Baumängeln oder Schäden.
Gegnerkosten
Risiko Prozessverlust: Übernahme der Kosten der Gegenseite, wenn das Gericht Ihnen die Verfahrenskosten auferlegt.
Räumungskosten
Zusätzlich für Vermieter: Deckung der Ausgaben für Vollstreckung, Räumung, Abtransport und Einlagerung von Mieterinventar.
Mit einem Immobilienrechtsschutz entscheidet nicht Ihr Kontostand darüber, ob Sie Ihr Recht verfolgen. Auch ein Streit, dessen Verfahrenskosten den Streitwert übersteigen, lässt sich damit austragen – als Mieter, Eigentümer oder Vermieter.
Dazu kommen Leistungen, die über die reine Kostenübernahme hinausgehen: die freie Wahl Ihres Anwalts, juristischer Rat schon vor dem Streit und Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung.
Kostenschutz
Risiko planbar gemacht: Ein fester Beitrag im Jahr statt Verfahrenskosten, die im Streitfall fünfstellig ausfallen.
Freie Anwaltswahl
Anwalt Ihres Vertrauens: Sie wählen die Kanzlei selbst, auch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Juristischer Rat
Klarheit vor dem Streit: Die telefonische Erstberatung durch Anwälte beantwortet Ihre Frage, bevor Sie handeln müssen.
Konfliktlösung
Einigung statt Eskalation: Ein neutraler Mediator führt zur Lösung – wichtig, wenn man danach weiter miteinander auskommt.
Online Service
Vorlagen statt Formfehler: Über 1.000 juristisch geprüfte Muster für Mietvertrag, Kündigung und Nebenkosten-abrechnung.
Bonitäts-Check
Zahlungsausfall vorbeugen: Prüfen Sie die Bonität künftiger Mieter oder Handwerker, bevor der Vertrag unterschrieben ist.
Bei welchen Beispielen hilft der Immobilien-Rechtsschutz?
Typische Streitfälle rund um die Immobilie sind Mietminderung und Nebenkostenabrechnung, Mängel am Bau, Streit mit Nachbarn sowie Konflikte in der Eigentümergemeinschaft. Welcher Fall Sie trifft, hängt von Ihrer Rolle ab: Mieter kämpfen meist um den Erhalt ihres Zuhauses, Eigentümer um den Schutz ihres Vermögens.
Gut zu wissen: In allen Varianten sind Garagen und Stellplätze beitragsfrei mitversichert, sofern sie der jeweiligen Wohneinheit direkt zuzuordnen sind – etwa im Mietvertrag enthalten oder als Eigentum zur Einheit gehörend.
Beispiele für Mieter
Eigenbedarfskündigung, fehlerhafte Nebenkostenabrechnung und Mietmängel sind die häufigsten Streitpunkte im Mietrechtsschutz für Mieter. Kündigt der Vermieter überraschend, läuft eine Widerspruchsfrist.
Bei Schimmelbefall oder Heizungsausfall geht es um die Frage, in welcher Höhe die Miete gemindert werden darf – hier hilft anwaltliche Prüfung, bevor Sie eigenmächtig kürzen und eine fristlose Kündigung riskieren.
Beispiele für Eigentümer
Grenzstreitigkeiten mit Nachbarn, Steuern und Gebührenbescheide sind die typischen Konflikte selbstnutzender Eigentümer – abgesichert über den Rechtsschutz für selbstnutzende Eigentümer.
An der Grundstücksgrenze geht es meist um überhängende Äste, Wurzeln oder die zulässige Höhe von Hecken und Zäunen – das deckt der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz in allen drei Varianten ab. Für Grundsteuer sowie Abwasser-, Straßenreinigungs- und Abfallgebühren greift der Steuer-Rechtsschutz, ebenfalls in allen Varianten und ohne Wartezeit. Einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben sind dagegen nur im Premium-Tarif versichert, dort mit bis zu 30.000 Euro.
Beispiele für Vermieter
Zahlungsverzug und Räumung sind die teuersten Fälle für Vermieter. Bleibt die Miete aus, trägt der Immobilien-Rechtsschutz die Anwalts- und Gerichtskosten der Räumungsklage.
Ab Komfort ist auch der außergerichtliche Weg abgedeckt – von der Kündigung bis zum Online-Forderungsmanagement, mit dem sich offene Mieten einziehen lassen. Gegen den Mietausfall selbst lässt sich der Schutz zusätzlich um 6 oder 12 Monate erweitern.
Beispiele bei Überlassung an Familie
Die "Kostenlos"-Falle: Wer eine Eigentumswohnung unentgeltlich an Kinder oder Eltern überlässt, nutzt sie versicherungsrechtlich nicht selbst. Für Streit mit der Eigentümergemeinschaft oder Nachbarn zählt allein, welche Eigenschaft im Versicherungsschein steht – und das muss hier die fremdgenutzte Einheit, also "Vermieterrechtsschutz" sein, auch ohne Miete.
Wie unterscheidet sich der Immobilienrechtsschutz zu anderen Versicherungen?
Andere Versicherungen zahlen für Schäden oder wehren fremde Forderungen ab – der Immobilienrechtsschutz ist der einzige Baustein, mit dem Sie eigene Ansprüche aktiv durchsetzen.
Häufig wird angenommen, Immobilienstreitigkeiten seien über Gebäudeversicherung, Haftpflicht oder eine Vereinsmitgliedschaft bereits abgedeckt. Wo genau die Grenzen verlaufen, zeigen die vier folgenden Fälle.
Wohngebäude-Versicherung
Substanz vs. Streit: Die Gebäudeversicherung zahlt, wenn das Haus brennt oder ein Sturm das Dach abdeckt (Sachschaden). Sie zahlt jedoch nicht, wenn sich der Versicherer weigert, den Schaden zu regulieren, oder wenn der Dachdecker mangelhafte Arbeit leistet. Hier ist anwaltliche Hilfe nötig, um die Ansprüche durchzusetzen.
Private Haftpflicht-Versicherung
Abwehr vs. Angriff: Die Haftpflicht schützt, wenn ein Dritter Schadenersatz fordert (z. B. ein Passant rutscht auf dem Gehweg aus). Sie fungiert als „passiver Rechtsschutz“ zur Abwehr dieser Forderungen. Wenn Sie jedoch selbst gegen den Nachbarn vorgehen müssen (z. B. wegen Lärmbelästigung oder Grenzstreitigkeiten), leistet die Haftpflicht nicht.
Privatrechtsschutz (§ 26)
Erwerb vs. Nutzung: Über den Baustein „Privat“ sind vertragliche Streitigkeiten beim Kauf oder Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie bereits versichert.
Wer sich jedoch darüber hinaus für die dauerhafte Nutzung als Mieter oder Eigentümer absichern möchte (z. B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Kündigung), benötigt in der Kombination zwingend den Baustein „Immobilie“.
Haus- & Grundbesitzer-Haftpflicht
Beratung vs. Prozesskosten: Mitgliedschaften in Mietervereinen oder Haus- & Grundbesitzervereinen bieten oft eine solide Rechtsberatung. Kommt es jedoch zum Prozess, stoßen diese Angebote an ihre Grenzen.
Der Rechtsschutz übernimmt hingegen auch hohe Gerichtskosten, teure Gutachterhonorare und bietet die freie Wahl eines spezialisierten Anwalts.
Warum ist ein Immobilien-Rechtsschutz sinnvoll?
Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert – und der fällt bei Immobilien schnell hoch aus. Geht es um Kündigung oder Räumung, ist der Streitwert die Jahresnettokaltmiete: Bei 900 Euro Miete sind das 10.800 Euro. Ein Verfahren in erster Instanz kostet damit rund 2.600 Euro, wenn Sie gewinnen – und rund 4.400 Euro, wenn Sie verlieren und die Kosten der Gegenseite tragen müssen.
Bei Grenzstreit oder Konflikten in der Eigentümergemeinschaft bemisst sich der Streitwert am Wert des Grundstücks oder der baulichen Maßnahme und liegt oft noch darüber.
Hohes Kostenrisiko
Gerichtskosten sind vor Verfahrensbeginn zu zahlen, der Anwalt wird unabhängig vom Ausgang vergütet. Sie gehen also in Vorleistung, bevor feststeht, ob Sie recht bekommen. Geht der Gegner in Berufung, fallen die Kosten in der zweiten Instanz erneut an – bei höheren Gebührensätzen als in der ersten.
Rechtsfälle ohne eigenes Zutun
Die meisten Immobilienstreitigkeiten beginnen bei jemand anderem: Der neue Nachbar baut näher an die Grenze als erlaubt, die Hausverwaltung setzt einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft nicht um, der Mieter zahlt nicht mehr.
In all diesen Fällen entscheidet nicht der Auslöser über die Kosten, sondern Sie – denn wer sein Recht durchsetzen will, muss den Anwalt beauftragen und das Verfahren einleiten.
Größter Vermögenswert
Für die meisten Haushalte ist die Immobilie der größte Posten der Vermögensbilanz – ob als Eigentum oder als Mietwohnung, deren Verlust einen Umzug samt Kaution, Makler und Renovierung nach sich zieht.
Genau deshalb sind die Streitwerte hoch: Sie bemessen sich an dem, was tatsächlich auf dem Spiel steht.
Unklare Rechtslage
Ob eine Mietminderung in der geltend gemachten Höhe berechtigt ist, ob ein Nachbar seine Hecke kürzen muss, ob ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft wirksam ist – das lässt sich ohne juristische Prüfung kaum einschätzen.
Wer falsch liegt und trotzdem klagt, trägt die Kosten beider Seiten.
Chancengleichheit
Auf der Gegenseite sitzt selten ein Gleichgestellter: Wohnungsbaugesellschaften haben eigene Rechtsabteilungen, Behörden ein Justiziariat, Hausverwaltungen ihre Fachanwälte.
Mit dem Rechtsschutz wählen Sie Ihren Anwalt frei und treten mit derselben Ausstattung an – unabhängig davon, wie lang der Atem der Gegenseite ist.
Recht bekommen, nicht nur Recht haben
Eine gute Rechtsposition nützt wenig, wenn sie sich nicht belegen lässt. Bei Schimmel, Baumängeln oder Lärm entscheidet meist ein Sachverständigengutachten – und das kostet, bevor irgendjemand recht bekommt. Wer dieses Geld nicht vorstrecken will, gibt eine berechtigte Forderung womöglich auf.
Gegner sind oft versichert
Rund die Hälfte der deutschen Haushalte hat eine Rechtsschutzversicherung. Für Ihr Gegenüber ist ein Prozess damit kalkulierbar – für Sie ohne Versicherung nicht. Diese Asymmetrie entscheidet häufiger über den Ausgang als die Rechtslage selbst.
Welche Immobilien können versichert werden?
Ob ein Streit rund um Kauf oder Verkauf versichert ist, hängt an drei Fragen: Nutzen Sie die Immobilie selbst? Geht es um Kauf oder Verkauf? Und handelt es sich um einen Bestandsbau oder einen Neubau?
Die selbst bewohnte Immobilie
Der häufigste Fall: die eigene Eigentumswohnung oder das selbst bewohnte Einfamilienhaus. Versichert sind Sie darin als Eigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigter – über den Immobilien-Rechtsschutz eigenständig oder in Kombination mit dem Privat-Rechtsschutz ab der Komfort-Stufe.
Wichtig: In der Einzelabsicherung entscheidet die bei Antragstellung gewählte Eigenschaft: Objekt und Eigenschaft müssen im Versicherungsschein stehen, sonst greift der Schutz für diese Nutzung nicht.
Vermietete Wohnungen und Häuser
Vermieten Sie eine oder mehrere Einheiten, ist der Rechtsschutz für Vermieter der eigenständige Weg – der Privat-Rechtsschutz deckt nur selbst bewohnte Einheiten ab. Innerhalb eines Objekts müssen alle vermieteten Einheiten versichert werden, die Ihnen gehören; Einheiten anderer Eigentümer bleiben außen vor.
Mehrere Objekte an verschiedenen Adressen können Sie dagegen in einem Vertrag zusammenfassen – Tarifstufe und Selbstbeteiligung gelten dann einheitlich für alle. Wohnen Sie selbst in dem Haus, ist Ihre eigene Wohnung beitragsfrei mitversichert.
Einliegerwohnung im eigenen Haus
Die Vermietung einer Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus ist ausschließlich im Premium-Tarif mitversichert – sowohl im Immobilien-Rechtsschutz nach § 29 p als auch im Privat-Rechtsschutz nach § 26 p.
Wichtig: In Basis und Komfort wird sie wie jede andere vermietete Wohnung behandelt und nach der Bruttojahresmiete berechnet.
Gewerbeobjekte und gemischt genutzte Immobilien
Versicherbar sind nicht nur Wohnungen, sondern auch Gewerbeeinheiten – als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter. Auch gemischt genutzte Objekte, in denen Wohnen und Gewerbe zusammenkommen, lassen sich in einem Vertrag absichern.
Das unterscheidet den Immobilien-Rechtsschutz vom Privat-Rechtsschutz, der ausschließlich selbst bewohnte Wohneinheiten kennt.
Unbebaute Grundstücke
Ein unbebautes Grundstück zählt nicht zu den Wohn- oder Gewerbeeinheiten, die über den Privat- oder Firmen-Rechtsschutz mitversichert sind. Es lässt sich ausschließlich über den Immobilien-Rechtsschutz eigenständig versichern.
Garagen und Stellplätze
Der Wohn- oder Gewerbeeinheit zuzurechnende Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind ohne Mehrbeitrag eingeschlossen – in allen drei Varianten.
Voraussetzung ist die direkte Zuordnung zur Einheit, etwa über den Mietvertrag oder als Eigentum zur Wohnung.
Hilft Immobilienrechtsschutz bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie?
Ob ein Streit rund um Kauf oder Verkauf versichert ist, hängt an drei Fragen: Nutzen Sie die Immobilie selbst? Geht es um Kauf oder Verkauf? Und handelt es sich um einen Bestandsbau oder einen Neubau?
Verkauf
Verkaufen Sie eine selbst genutzte Immobilie, greift der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht – etwa wenn der Käufer Ihnen vorwirft, einen Mangel arglistig verschwiegen zu haben. Die Abwehr solcher Ansprüche ist versichert, weil sie auf einer Vertragsverletzung beruht.
Wichtig: In der Einzelabsicherung nach § 29 gilt das ab dem Premium-Tarif, in Kombination mit dem Privat-Rechtsschutz nach § 26 bereits ab Komfort.
Kauf einer Bestandsimmobilie
Beim Kauf läuft § 29 ins Leere: Die Immobilie gehört Ihnen noch nicht und steht nicht im Versicherungsschein. Die Einzelabsicherung deckt den Kauf deshalb in keiner Variante ab.
Über den Privat-Rechtsschutz nach § 26 ist er dagegen ab Komfort versichert – im Kompakt-Tarif nicht, weil der Immobilienbereich dort auf Mieter beschränkt ist.
Kauf eines Fertighauses oder Neubaus
Anders beim Neubau: Der Bauherren-Rechtsschutz im Premium-Tarif deckt den Erwerb des Baugrundstücks, die Errichtung des Gebäudes und genehmigungspflichtige Veränderungen – und damit auch den Kauf eines Fertighauses.
Versicherungssumme 10.000 Euro je Vertragslaufzeit, Streit mit Bauträger, Architekt, Handwerker oder Bauantragsbehörde eingeschlossen. Beachten Sie hier die längere Wartezeit von sechs Monaten.
Vermietete Immobilien
Bei einer vermieteten Immobilie gilt der Erwerb als Kapitalanlagegeschäft. Dafür besteht nach § 3 Abs. 2 f kein Rechtsschutz – weder beim Kauf noch beim Verkauf, unabhängig vom Tarif.
Finanzierung bleibt außen vor
Nicht versichert ist der Streit mit der Bank über die Finanzierung – weder beim Bauvorhaben noch bei einer Immobilie als Kapitalanlage. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Beteiligung an Immobilienfonds.
Was kostet ein Immobilien-Rechtsschutz?
Der Immobilien-Rechtsschutz beginnt bei 5,13 Euro im Monat für Mieter, 6,45 Euro für Vermieter und 7,76 Euro für selbstnutzende Eigentümer. Welche Variante Sie brauchen, entscheidet die Nutzung des Objekts – nicht sein Wert.
Mieter sichern den Streit mit dem Vermieter ab, selbstnutzende Eigentümer Konflikte mit Nachbarn, Eigentümergemeinschaft und Behörden, Vermieter zusätzlich das Verhältnis zu ihren Mietern. Innerhalb jeder Rolle unterscheiden sich die drei Tarife vor allem darin, ob der Anwalt bereits außergerichtlich tätig wird oder erst vor Gericht.
Was der jeweilige Tarif im Einzelnen abdeckt, steht in den Leistungsübersichten unterhalb der Beitragsbeispiele.
Was leistet der Immobilien-Rechtsschutz in der Praxis?
Der Immobilien-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht, Gutachter und Vollstreckung in jeder Phase eines Rechtsstreits – von der außergerichtlichen Klärung über das Gerichtsverfahren bis zur Durchsetzung des Urteils. Je nach Tarif greift der Schutz zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Konflikts.
Der folgende Überblick zeigt, welche Kostenarten in welcher Phase übernommen werden – für Mieter, selbstnutzende Eigentümer und Vermieter gleichermaßen.
Erstberatung & außergerichtliche Klärung
Erklärung: Am Anfang steht meist die Frage, ob die eigene Position überhaupt haltbar ist. Diese Klärung leistet die telefonische Erstberatung durch einen Anwalt – ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung, in allen drei Varianten und für alle drei Rollen. Liegt ein konkreter Rechtsfall vor, kommt ab Komfort die außergerichtliche anwaltliche Vertretung hinzu: das Anwaltsschreiben an die Gegenseite, die Verhandlung vor Klageerhebung.
Was wird übernommen (nach Tarif):
- Basis: telefonische Erstberatung, Anwaltstelefon, Steuer- und Bauherrentelefon, Mediation, Musterschreiben, Anwaltsempfehlung
- Komfort und Premium: zusätzlich die anwaltliche Vertretung im außergerichtlichen Schriftverkehr, sobald ein Rechtsfall eingetreten ist
Praxis-Hinweis: Im Basisschutz werden Anwaltskosten erst mit Klageerhebung übernommen. Wer den Streit möglichst vor einem Gerichtsverfahren beenden will, braucht Komfort oder Premium. Erledigt sich ein Fall mit der anwaltlichen Erstberatung, wird keine Selbstbeteiligung abgezogen.
Anwalts- & Gerichtskosten im Prozess
Erklärung: Sobald ein Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht verhandelt wird, greift der Kern des Rechtsschutzes: die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach RVG, die Gerichtskosten sowie die Auslagen für Zeugen und gerichtlich bestellte Sachverständige. Bei Schimmel in der Wohnung oder Streit über einen Grenzverlauf entscheidet meist das Gutachten – und es ist der teuerste Einzelposten des Verfahrens.
Kostenumfang:
- Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für einen Anwalt
- Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz, fällig als Vorschuss bei Klageeinreichung
- Zeugengelder und Sachverständigenauslagen
- Kosten der Gegenseite, soweit das Gericht sie Ihnen auferlegt
- Deckung über mehrere Instanzen
Tarif-Hinweis: Im Basisschutz greift die Kostenübernahme ausschließlich für die gerichtliche Interessenwahrnehmung. Die außergerichtliche Anwaltskorrespondenz nach einem eingetretenen Rechtsfall setzt Komfort oder Premium voraus.
Vertragsstreitigkeiten rund um die Immobilie
Erklärung: Nicht jeder Konflikt betrifft Mietverhältnis oder Nachbarn. Häufig geht es um Verträge, die zum Objekt gehören: die Handwerkerrechnung nach der Sanierung, der Vertrag mit der Hausverwaltung, Streit mit dem Energieversorger oder einer Versicherung.
Konkret enthalten:
- Streit um mangelhafte Handwerkerleistungen und deren Abrechnung
- Verträge mit Dienstleistern wie Hausmeister, Reinigungsfirma oder Gärtner
- Verträge mit Versorgern und Versicherern
- Vertrag mit dem Hausverwalter, sofern es sich nicht um einen Arbeitsvertrag handelt
Tarif-Hinweis: Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ist in der Einzelabsicherung dem Premium-Tarif vorbehalten. In Basis und Komfort ist er ausschließlich für den Betrieb einer Photovoltaikanlage enthalten. Der Baustein betrifft in erster Linie Eigentümer und Vermieter – als Mieter schließen Sie solche Verträge in der Regel nicht selbst ab. Streitigkeiten rund um ein Bauvorhaben laufen nicht über diesen Baustein, sondern über den Bauherren-Rechtsschutz im Premium-Tarif.
Zwangsvollstreckung & Räumung
Erklärung: Ein Urteil allein bewegt niemanden. Nach einem erfolgreichen Prozess beginnt oft die eigentliche Arbeit: die Durchsetzung des zugesprochenen Anspruchs. Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind mitversichert – für alle drei Rollen. Der aufwendigste Fall trifft Vermieter: die Räumung einer Wohnung einschließlich Ausräumen, Abtransport und Einlagerung des Mieterinventars.
Was konkret gedeckt ist:
- Gerichtsvollzieher-Gebühren (alle Rollen)
- Räumungskosten einschließlich Abtransport und Einlagerung von Mieterinventar (Vermieter)
- Weitere Vollstreckungshandlungen zur Realisierung des Titels (alle Rollen)
Hinweis für Vermieter: Die Einlagerungskosten sind der Posten, der bei einer Räumung am meisten überrascht – Hausrat muss verwahrt werden, unabhängig davon, ob der Mieter ihn je abholt.
Mediation statt Gerichtsverfahren
Erklärung: Manche Konflikte lassen sich schneller und dauerhafter beilegen, wenn ein neutraler Dritter vermittelt – vor allem dort, wo die Beteiligten weiter miteinander auskommen müssen: in der Nachbarschaft, in der Eigentümergemeinschaft, im laufenden Mietverhältnis.
Konkret enthalten:
- Kostenübernahme für ein Mediationsverfahren bis 3.000 Euro je Verfahren
- Bis zu 6.000 Euro je Kalenderjahr
- Zusätzlich bis zu 1.000 Euro für ein Sachverständigengutachten, wenn sich beide Seiten auf einen Sachverständigen einigen
Hinweis: In allen drei Varianten enthalten und für alle drei Rollen. Die Kosten des Gutachtens werden auf die Versicherungssumme der Mediation angerechnet.
Was ist nicht versichert?
Kein Rechtsschutz deckt alles ab. Vier Bereiche sind im Immobilien-Rechtsschutz ausdrücklich ausgenommen oder an besondere Bedingungen geknüpft. Wer sie kennt, wird im Ernstfall nicht überrascht – und erkennt, an welcher Stelle sich der Premium-Tarif tatsächlich rechnet.
Die folgenden vier Punkte sind ein Ausschnitt der für Immobilien wichtigsten Fälle. Alle Ausschlüsse stehen in § 3 „Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten" der ARB 2026, ab Seite 36 – der Kapitalanlage-Ausschluss in § 3 Absatz 2 f auf Seite 37, der Bauausschluss in § 3 Absatz 1 d auf Seite 36. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist immer der Bedingungstext.
Immobilien als Kapitalanlage
Erklärung: Kauf und Verkauf einer Immobilie sind nur versichert, solange Sie das Objekt selbst nutzen oder nutzen werden. Sobald es vermietet wird, gilt der Erwerb als Kapitalanlagegeschäft – und dafür besteht kein Rechtsschutz, unabhängig vom Tarif.
Was das bedeutet:
- Selbst genutzte Gebäude gelten ausdrücklich nicht als Kapitalanlage
- Beim Verkauf einer selbst genutzten Immobilie greift der Schutz im Premium-Tarif
- Beim Kauf einer vermieteten Immobilie greift er in keinem Tarif
Hinweis: Das laufende Mietverhältnis einer gekauften Immobilie ist davon unberührt – ausgenommen ist der Kaufvertrag, nicht der Mietvertrag.
Bauen und Baugrundstücke
Erklärung: Planung und Errichtung eines Gebäudes, genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen und der Kauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll, sind vom allgemeinen Schutz ausgenommen.
Was stattdessen greift:
- Der Bauherren-Rechtsschutz im Premium-Tarif, mit 10.000 Euro je Vertragslaufzeit
- Er deckt den Erwerb des Baugrundstücks, die Errichtung und genehmigungspflichtige Veränderungen
- Streit mit Bauträger, Architekt, Handwerker oder Bauantragsbehörde ist eingeschlossen
Wichtiger Hinweis: Hier gilt eine Wartezeit von sechs Monaten statt drei. Und der Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit nach drei Jahren gilt für den Bauherren-Rechtsschutz ausdrücklich nicht.
Finanzierung
Erklärung: Streit mit der Bank ist nicht versichert – weder über die Finanzierung eines Bauvorhabens noch über die einer Immobilie als Kapitalanlage.
Ebenfalls ausgenommen:
- Die Beteiligung an Immobilienfonds
- Streitigkeiten über die Finanzierung eines der ausgeschlossenen Bauvorhaben
Fälle, die schon vor Vertragsbeginn bestanden
Erklärung: Wer den Streit bereits kennt, kann ihn nicht mehr versichern. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Rechtsverstoßes, nicht der Zeitpunkt, zu dem Sie davon erfahren.
Was das konkret heißt:
- Beim Steuer-Rechtsschutz besteht kein Schutz, wenn die Voraussetzungen der Abgabenfestsetzung vor Vertragsbeginn vorlagen – für ein Steuerjahr vor Abschluss gibt es also keine Deckung
- Bei Bauvorhaben kommt es darauf an, wann die strittige Leistung erbracht wurde, nicht wann der Mangel auffällt
Ausnahme: Nach drei Jahren ununterbrochener Versicherung greift der Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit. Dann sind auch Fälle gedeckt, die vor Vertragsbeginn oder während der Wartezeit eingetreten sind – vorausgesetzt, sie waren Ihnen bei Abschluss nicht bekannt. Für den Bauherren-Rechtsschutz gilt das nicht.
Was hilft, bevor ein Rechtsstreit entsteht?
Der beste Rechtsstreit ist der, der nicht entsteht. Ein Teil der Leistungen zielt deshalb nicht auf das Verfahren, sondern auf die Zeit davor – auf die Klärung einer Rechtsfrage, den sauberen Vertrag, den geprüften Vertragspartner.
Diese Leistungen stehen unabhängig von einem konkreten Rechtsfall zur Verfügung.
Rat am Telefon
Erklärung: Anwaltstelefon für rechtliche Fragen aller Art, dazu ein Steuertelefon und ein Bauherrentelefon. In allen drei Varianten enthalten, ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung. Das Bauherrentelefon ist vor allem für Eigentümer interessant, die bauen oder sanieren.
Konkret enthalten:
- Telefonische Erstberatung durch spezialisierte Anwälte
- Steuertelefon für Fragen rund um Grundsteuer und Abgaben
- Bauherrentelefon für Bau- und Sanierungsvorhaben
- Vermittlung eines Anwalts in Ihrer Nähe
Hinweis: Für alle drei Rollen und in allen drei Varianten.
Mediation statt Gericht
Erklärung: Ein neutraler Vermittler kostet weniger Zeit, weniger Geld und weniger Beziehung als ein Verfahren – besonders unter Nachbarn, in der Eigentümergemeinschaft oder im laufenden Mietverhältnis.
Konkret enthalten:
- Bis 3.000 Euro je Mediationsverfahren
- Bis 6.000 Euro je Kalenderjahr
- Bis 1.000 Euro für ein Sachverständigengutachten im Verfahren
Hinweis: In allen drei Varianten und für alle drei Rollen.
Rechtssichere Vorlagen
Erklärung: Zugriff auf geprüfte Musterdokumente und Vertragsvorlagen. Vermieter finden dort Mietverträge, Mieterhöhungs- und Kündigungsschreiben, Mieter Widerspruchs- und Mängelanzeigen, Eigentümer Schreiben an Verwaltung und Behörden. Wer das richtige Formular nutzt, spart sich den Streit über Formfehler.
Konkret enthalten:
- Über 1.000 Musterschreiben und Vertragsvorlagen
- Laufend an die aktuelle Rechtslage angepasst
- Abrufbar über den Online-Zugang, unabhängig von einem Rechtsfall
Bonität prüfen, bevor Sie unterschreiben
Erklärung: Der günstigste Rechtsstreit ist der, den ein geprüfter Vertragspartner gar nicht erst auslöst. Die Bonitätsabfrage läuft über ein Online-Portal und steht ohne konkreten Anlass zur Verfügung.
Konkret enthalten:
- Vermieter: vier kostenfreie Bonitätsabfragen im Jahr zu künftigen Mietern, weitere zu Sonderkonditionen
- Eigentümer und Vermieter: Bonitätsprüfung von Handwerksbetrieben vor der Beauftragung
- Mieter: Selbstauskunft über die eigene Bonität
Nutzen: Wer vor der Schlüsselübergabe prüft, spart sich die Räumungsklage danach.
Übergabe dokumentieren
Erklärung: Im Premium-Tarif erstellt ein Sachverständiger vor Ort das Übergabeprotokoll – für Vermieter ebenso wie für Mieter. Es ist die Beweisgrundlage, wenn später über den Zustand der Wohnung gestritten wird.
Konkret enthalten:
- Zwei Protokolle je Einheit und Kalenderjahr
- Bei Gewerbeeinheiten und gemischt genutzten Einheiten bis 500 Euro je Kalenderjahr
- Keine Selbstbeteiligung
Hinweis: Nur im Premium-Tarif enthalten. Selbstnutzende Eigentümer benötigen die Leistung nicht – sie übergeben keine Einheit.
Die vollständigen Leistungsbeschreibungen für Sie als PDF zum Download
Die vollständigen Leistungsbeschreibungen zu Basis, Komfort und Premium stehen hier als PDF bereit – für Ihre Unterlagen und für den genauen Vergleich.
Sie enthalten den exakten Deckungsumfang je Tarif sowie die Wartezeiten. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist immer dieser Bedingungstext.
Basis als PDF
Hier können Sie die Leistungen für die BASIS Immobilienrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
Komfort PDF
Hier können Sie die Leistungen für die KOMFORT Immobilienrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
Premium PDF
Hier können Sie die Leistungen für die PREMIUM Immobilienrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
Gibt es Wartezeiten?
Nicht immer. Der Immobilien-Rechtsschutz unterscheidet zwischen sofortiger Leistung und Bereichen mit Wartezeit. Sofortiger Schutz besteht beispielsweise im Steuer-, Straf- sowie im Vertrags- und Sachenrechtsschutz.
Um die Beiträge für alle Versicherten stabil zu halten, gilt für typische, oft vorhersehbare Konflikte eine Wartezeit von drei Monaten. Dies betrifft Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis, mit Nachbarn, der Eigentümergemeinschaft (WEG) oder vor Verwaltungsgerichten. Für den speziellen Bauherren-Rechtsschutz beträgt die Frist sechs Monate.
Wichtige Ausnahmen:
Service-Leistungen wie die telefonische Erstberatung oder Mediation sind oft auch innerhalb der Wartezeit nutzbar. Ein besonderer Vorteil für Vermieter ab dem Komfortschutz: Das
Online-Inkasso für Vermieter greift sogar bis zu zwölf Monate rückwirkend, sofern für den Fall noch kein Anwalt beauftragt wurde.
Ohne Wartezeit
Steuerrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz, der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz haben keine Wartezeit.
Drei Monate
Drei Monate bei Streitigkeiten mit den Mietern, mit Nachbarn, der WEG-Gemeinschaft sowie im Verwaltungs-Rechtsschutz.
Sechs Monate
Sechs Monate Wartezeit gelten für den Bauherren-Rechtsschutz, z. B. bei Streit mit Architekten, Handwerkern oder um die Baugenehmigung.
Wann entfallen die Wartezeiten?
Ein nahtloser Übergang lohnt sich. Wechseln Sie lückenlos von einer Vorversicherung zur neuen Absicherung, entfallen die Wartezeiten für alle Risiken, die bereits im Vorvertrag abgedeckt waren. Auch bei Erweiterungen besteht Vorteil: Besteht der Vertrag bereits seit mindestens sechs Monaten, können neu erworbene oder geerbte Immobilien innerhalb von zwölf Monaten ohne erneute Wartezeit in den Schutz eingeschlossen werden (Vorsorge).
Wie können Sie Ihren Rechtsschutz für Immobilien abschließen?
Sie haben zwei Wege: online direkt abschließen oder sich persönlich beraten lassen. Mit dem Online-Rechner ermitteln Sie den Beitrag in wenigen Minuten – zugeschnitten auf Ihre Rolle als Mieter, Eigentümer oder Vermieter, auf die gewählte Variante und die Selbstbeteiligung.
Das Ergebnis lässt sich als Angebot speichern und in Ruhe prüfen oder sofort in einen Abschluss überführen, ohne Papier und ohne Termin.
Versicherung online abschließen
Mit dem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.
Versicherung telefonisch abschließen
Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner. Egal, ob Sie Ihre Versicherung lieber online oder telefonisch abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Erhalten Sie auch nach Vertragsabschluss wertvolle Navigationshilfe und Unterstützung bei Fragen zur Abwicklung. Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie uns einfach an ...
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Nutzen Sie die großzügigen BeratungszeKein Callcenter und kein Ticketsystem: Sie sprechen direkt mit dem Ansprechpartner, der Ihren Vertrag von Anfang an betreut.
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Kundenstimmen
5.0 Bewertungen von 122
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Was kostet ein Immobilien-Rechtsschutz?
Der Beitrag beginnt bei 5,13 Euro im Monat für Mieter, 6,45 Euro für Vermieter und 7,76 Euro für selbstnutzende Eigentümer.
Wie hoch er ausfällt, hängt von der gewählten Variante, der Selbstbeteiligung und der Rolle ab. Bei Mietern und Vermietern kommt die Bruttojahresmiete als Berechnungsgrundlage hinzu; selbstnutzende Eigentümer zahlen einen pauschalen Beitrag unabhängig vom Wert der Immobilie.
Gibt es einen Immobilien-Rechtsschutz ohne Wartezeit?
Teilweise ja. Ohne Wartezeit greifen der Steuer-Rechtsschutz, der Straf- und der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie im Premium-Tarif der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis, mit Nachbarn und in der Eigentümergemeinschaft gilt eine Wartezeit von drei Monaten, für den Bauherren-Rechtsschutz sechs Monate. Die telefonische Erstberatung und die Mediation stehen von Beginn an zur Verfügung.
Kann ich die Versicherung von der Steuer absetzen?
Bei vermieteten Objekten ja: Die Beiträge zählen zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Für die selbst bewohnte Immobilie ist der Beitrag dagegen Privataufwand.
Wie einzelne Konstellationen zu behandeln sind – etwa eine beruflich bedingte Zweitwohnung –, klärt Ihr Steuerberater. Auf die Mieter umlegen lässt sich der Beitrag in keinem Fall; die Betriebskostenverordnung nennt bei Versicherungen nur Sach- und Haftpflichtpolicen.
Sind Garage und Stellplatz mitversichert?
Ja, ohne Mehrbeitrag und in allen drei Varianten.
Voraussetzung ist, dass sie der Wohneinheit direkt zuzuordnen sind – etwa über den Mietvertrag oder als Eigentum zur Wohnung.
Ist ein unbebautes Grundstück versicherbar?
Ja, aber nur über den Immobilien-Rechtsschutz als eigenständige Absicherung.
Über den Privat- oder Firmen-Rechtsschutz sind unbebaute Grundstücke nicht mitversichert, weil sie nicht zu den dort erfassten Wohn- und Gewerbeeinheiten zählen.
Was passiert bei einem Umzug?
Der Schutz zieht mit um, sobald Sie uns die neue Wohnung melden.
Objekt und Eigenschaft – Mieter, Eigentümer oder Vermieter – müssen im Versicherungsschein stehen. Wird die bisherige Wohnung künftig vermietet, ändert sich die Eigenschaft und muss angepasst werden. Besteht der Vertrag seit mindestens sechs Monaten, gilt für ein neu hinzukommendes Objekt keine erneute Wartezeit, wenn Sie es innerhalb von zwölf Monaten anzeigen.
Was passiert bei einem Mieterwechsel?
Nichts, was Sie sofort erledigen müssten. Versichert ist das Objekt, nicht der einzelne Mieter – das nachfolgende Mietverhältnis ist automatisch geschützt. Ändert sich durch die Neuvermietung die Miethöhe, wird der Beitrag zur nächsten Hauptfälligkeit angepasst.
Ziehen Sie selbst in die bisher vermietete Wohnung ein, etwa nach einer Eigenbedarfskündigung, wandelt sich der Vermieterrechtsschutz ab Kenntnis der Versicherung in einen Eigentümerrechtsschutz. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie bereits einen Privat-Rechtsschutz mit Immobilienbaustein haben und diesen nachweisen – auch bei einem anderen Versicherer.
Hilft die Versicherung bei falscher Nebenkostenabrechnung?
Ja. Der Streit über eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung fällt unter den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz und ist in allen drei Varianten versichert – für Mieter ebenso wie für Vermieter.
Im Basis-Tarif greift der Schutz erst mit dem gerichtlichen Verfahren; ab Komfort ist auch die außergerichtliche Klärung durch den Anwalt abgedeckt.
Bin ich bei Eigenbedarfskündigung geschützt?
Ja. Die Auseinandersetzung um eine Eigenbedarfskündigung fällt unter den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz – als Mieter, der sich wehrt, ebenso wie als Vermieter, der kündigt.
Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten, und im Basis-Tarif werden Anwaltskosten erst ab dem gerichtlichen Verfahren übernommen.
Was passiert beim Verkauf der Immobilie?
Streitigkeiten aus dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie sind versichert – etwa wenn der Käufer Ihnen vorwirft, einen Mangel arglistig verschwiegen zu haben. In der Einzelabsicherung gilt das ab dem Premium-Tarif.
Bei einer vermieteten Immobilie greift dagegen der Kapitalanlage-Ausschluss. Nach dem Verkauf entfällt das Objekt aus dem Vertrag, der Beitrag wird entsprechend angepasst.
Muss ich alle vermieteten Einheiten eines Hauses versichern?
Innerhalb eines Objekts müssen alle vermieteten Einheiten versichert werden, die Ihnen gehören. Einheiten anderer Eigentümer bleiben außen vor.
Wohnen Sie selbst in dem Haus, ist Ihre eigene Wohnung beitragsfrei mitversichert und bleibt bei der Berechnung der Bruttojahresmiete unberücksichtigt.
Rechtsschutz / Immobilienrechtsschutz

