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Immobilien-Rechtsschutz

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Für jede Eigenschaft den richtigen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz!

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Was ist Immobilienrechtsschutz? Der Immobilien-Rechtsschutz übernimmt die Kosten rechtlicher Streitigkeiten um Grundstücke, Gebäude und Wohnungen. Die Absicherungsform hängt dabei von der Nutzung ab: Mieter benötigen Mietrechtsschutz, selbstnutzende Eigentümer den Eigentümerrechtsschutz. Wird ein Objekt jedoch Dritten überlassen – auch unentgeltlich an Familienmitglieder –, ist zwingend der Vermieterrechtsschutz erforderlich. Dieser beinhaltet den Schutz für Eigentümer automatisch. Die Versicherung übernimmt im Ernstfall die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme, damit rechtliche Interessen ohne finanzielles Risiko durchgesetzt werden können: Mediationsverfahren Die Kosten für einen neutralen Schlichter zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Anwaltsgebühren Die gesetzlichen Gebühren des beauftragten Rechtsanwalts. Gerichtskosten Die anfallenden Gebühren für das Gericht. Zeugen & Gutachter Honorare für vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugengelder. Kosten der Gegenseite Die Kosten der Gegenseite, sofern der Versicherungsnehmer diese tragen muss. Für Vermieter sind zudem je nach Leistungsvariante die Ausgaben für Vollstreckung, Räumung, Abtransport und Einlagerung des Mieterinventars abgedeckt.

Was ist Immobilien-Rechtsschutz?

Der Immobilien-Rechtsschutz übernimmt die Kosten rechtlicher Streitigkeiten um Grundstücke, Gebäude und Wohnungen. Die Absicherungsform hängt dabei von der Nutzung ab: Mieter benötigen Mietrechtsschutz, selbstnutzende Eigentümer den Eigentümerrechtsschutz.


Wird ein Objekt jedoch Dritten überlassen – auch unentgeltlich an Familienmitglieder –, ist zwingend der Vermieterrechtsschutz erforderlich. Dieser beinhaltet den Schutz für Eigentümer automatisch. Die Versicherung übernimmt im Ernstfall die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme, damit rechtliche Interessen ohne finanzielles Risiko durchgesetzt werden können:

1

Mediation

Außergerichtliche Einigung: Übernahme der Kosten für Mediationsverfahren zur Einigung bis zu einem 3.000 Euro Limit.

2

Anwaltskosten

Professionelle Vertretung: Deckung der Anwaltsgebühren für die gerichtliche Vertretung über alle Instanzen.

3

Gerichtskosten

Finanzielle Entlastung: Deckung der anfallenden Gerichtskosten über sämtliche Instanzwege zur Kostenentlastung.

4

Beweissicherung

Beweissicherung: Finanzierung der gerichtlich bestellten Sachverständigen und Zeugen zur Rechtspositionierung

5

Gegnerkosten

Gegnerische Kosten: Übernahme der Kosten der Gegenseite, falls Sie durch das Fachgericht dazu verpflichtet werden.

6

Räumungskosten

Zusätzlich für Vermieter: Deckung der Ausgaben für Vollstreckung, Räumung, Abtransport und Einlagerung von Mieterinventar.

TYPISCHE BEISPIELE

NOTWENDIGKEIT

KAUF & VERKAUF

ABGRENZUNG

Was sind die Vorteile? Der Immobilien-Rechtsschutz garantiert die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen rund um Wohnen und Vermietung ohne finanzielles Risiko. Egal ob Mieter, Eigentümer oder Vermieter: Anwalts- und Gerichtskosten werden übernommen, damit Streitigkeiten nicht zur Belastung für das eigene Vermögen werden. KOSTENÜBERNAHME Die Versicherung trägt Gebühren für Anwälte, Gerichte und Sachverständige bis zur vereinbarten Versicherungssumme. FREIE ANWALTWAHL Sie bestimmen selbst, wer Sie vertritt. Mandatieren Sie den Anwalt Ihres Vertrauens ohne jegliche Vorgaben durch die Versicherung. JURISTISCHER RAT Nutzen Sie die telefonische Erstberatung. Erfahrene Anwälte klären dringende Rechtsfragen sofort und ohne lange Wartezeiten. KONFLIKTLÖSUNG Oft hilft ein neutraler Schlichter. Übernommen werden die Honorare einer professionellen Mediation zur außergerichtlichen Einigung. ONLINE-SERVICE Zugriff auf über 1.000 rechtssichere Musterdokumente. Erstellen Sie Verträge oder Mängelanzeigen einfach und korrekt selbst. BONITÄTS-CHECK Prüfen Sie Mieter oder Handwerker vorab. Die Auskunft hilft dabei, das Risiko von Zahlungsausfällen und Verlusten zu minimieren.

Was sind die Vorteile?

Der Immobilien-Rechtsschutz garantiert die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen rund um Wohnen und Vermietung ohne finanzielles Risiko. Egal ob Mieter, Eigentümer oder Vermieter: Anwalts- und Gerichtskosten werden übernommen, damit Streitigkeiten nicht zur Belastung für das eigene Vermögen werden.

1

Kostenschutz

Übernahme der Gebühren für Anwälte, Gerichte und Sachverständige bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

2

Freie Anwaltswahl

Sie bestimmen selbst, wer Sie vertritt. Mandatieren Sie den Anwalt Ihres Vertrauens ohne jegliche Vorgaben durch die Versicherung.

3

 Juristischer Rat

Nutzen Sie die telefonische Erstberatung. Erfahrene Anwälte klären dringende Rechtsfragen sofort und ohne lange Wartezeiten.

4

Konfliktlösung

Oft hilft ein neutraler Schlichter. Übernommen werden die Honorare einer professionellen Mediation zur außergerichtlichen Einigung.

5

Online Service

Zugriff auf über 1.000 rechtssichere Musterdokumente. Erstellen Sie Verträge oder Mängelanzeigen einfach und korrekt selbst.

6

Bonitäts-Check

Prüfen Sie Mieter oder Handwerker vorab. Die Auskunft hilft dabei, das Risiko von Zahlungsausfällen und Verlusten zu minimieren.

Welcher Immobilienrechtsschutz ist für Sie der richtige? Die Wahl der passenden Absicherung richtet sich strikt nach der Nutzung des Objekts. Mieter, selbstnutzende Eigentümer und Vermieter benötigen jeweils unterschiedliche Deckungskonzepte, um im Streitfall geschützt zu sein. Nutzen Sie die folgenden Reiter, um die Leistungen für Ihren Bedarf im Detail zu prüfen. FÜR MIETER Der Mietrechtsschutz übernimmt das Kostenrisiko bei Streitigkeiten rund um Kündigung, Mieterhöhung, Mängel oder Nebenkosten. Wichtig zur Tarifwahl: Der günstige Basisschutz greift ausschließlich, wenn der Fall vor Gericht geht (gerichtliche Vertretung). Wünschen Sie, dass der Anwalt Ihre Interessen bereits im Vorfeld vertritt (außergerichtliche Korrespondenz mit dem Vermieter), ist der Komfort- oder Premium-Tarif erforderlich. FÜR EIGENTÜMER Der Eigentümerrechtsschutz sichert Ihre selbstgenutzte Immobilie ab. Bereits im Basisschutz sind dingliche Rechte (z. B. Grundbuch, Grenzen) sowie Streitigkeiten mit Nachbarn oder der Eigentümergemeinschaft enthalten – jedoch beschränkt auf die reine gerichtliche Vertretung. Umfassender Schutz für vertragliche Konflikte (z. B. mit Handwerkern, Hausverwaltern, Architekten) sowie die außergerichtliche Anwaltskostendeckung sind ab dem Premium-Tarif versichert. FÜR VERMIETER Der Vermieterrechtsschutz ist für Eigentümer fremdgenutzter Einheiten konzipiert und hilft etwa bei Räumungsklagen oder Mietrückständen. Auch hier gilt: Der Basisschutz übernimmt Anwaltskosten nur für gerichtliche Verfahren. Für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung sowie Schutz bei vertraglichen Streitigkeiten (z. B. mit Dienstleistern) empfehlen sich die höheren Tarife. Ergänzend sichert der Mietausfallschutz bei Wohnraum gegen Einnahmeverluste ab.

Welcher Immobilien-Rechtsschutz ist für Sie richtig?

Die Wahl der passenden Absicherung richtet sich strikt nach der Nutzung des Objekts. Mieter, selbstnutzende Eigentümer und Vermieter benötigen jeweils unterschiedliche Deckungskonzepte, um im Streitfall geschützt zu sein. Nutzen Sie die folgenden Reiter, um die Leistungen für Ihren Bedarf im Detail zu prüfen.

Der Mietrechtsschutz übernimmt das Kostenrisiko bei Streitigkeiten rund um Kündigung, Mieterhöhung, Mängel oder Nebenkosten. Wichtig zur Tarifwahl: Der günstige Basisschutz greift ausschließlich, wenn der Fall vor Gericht geht (gerichtliche Vertretung). Wünschen Sie, dass der Anwalt Ihre Interessen bereits im Vorfeld vertritt (außergerichtliche Korrespondenz mit dem Vermieter), ist der Komfort- oder Premium-Tarif erforderlich.

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Basis

z. B. monatlich

5,13

für eine gemietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie bis 15.000 € Bruttojahresmiete (ohne SB)

Komfort

z. B. monatlich

11,19

für eine gemietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie bis 15.000 € Bruttojahresmiete (150 € SB)

Premium

z. B. monatlich

19,54

für eine gemietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie bis 15.000 € Bruttojahresmiete (150 € SB)

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LEISTUNGEN

ABDECKUNG

BONUSLEISTUNGEN

LEISTUNGEN ALS PDF

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung für Immobilien? Professionelle Absicherung ist oft günstiger als erwartet. Mieter schützen ihre Rechte bereits ab 5,13 € im Monat, Vermieter ab 6,45 € und selbstnutzende Eigentümer ab 7,76 €. Der endgültige Beitrag richtet sich primär nach dem Versichertenstatus und der gewählten Selbstbeteiligung. Während bei Mietern und Vermietern zusätzlich die Bruttojahresmiete als Berechnungsgrundlage dient, profitieren selbstnutzende Eigentümer von einer pauschalen Tarifierung unabhängig vom Objektwert. In der folgenden Tabelle haben wir für Sie Beitragsbeispiele häufig gewählter Varianten abgebildet. Individuelle Beiträge können Sie hier mit dem leicht zu bedienenden Online-Rechner selbst berechnen und Ihr Angebot sofort als PDF herunterladen oder Ihre Versicherung direkt online abschließen . Klicken Sie für Ihr individuelles Angebot bitte einfach auf die gelben Buttons ... Mieter Rechtsschutz für Sie als Mieter einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, Komfortschutz, 150 € SB z.B. monatlich 11,19 € Eigentümer Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer selbstgenutzten Wohn- oder Geschäftsimmobilie, Komfortschutz, 150 € SB z.B. monatlich 11,19 € Vermieter Rechtsschutz für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, Komfortschutz, 150 € SB z.B. monatlich 18,70 €

Was kostet Rechtsschutz für Immobilien?

Professionelle Absicherung ist oft günstiger als erwartet. Mieter schützen ihre Rechte bereits ab 5,13 Euro im Monat, Vermieter ab 6,45 Euro und selbstnutzende Eigentümer ab  7,76 Euro. Der endgültige Beitrag richtet sich primär nach dem Versichertenstatus und der gewählten Selbstbeteiligung. Während bei Mietern und Vermietern zusätzlich die Bruttojahresmiete als Berechnungsgrundlage dient, profitieren selbstnutzende Eigentümer von einer pauschalen Tarifierung unabhängig vom Objektwert.


In der folgenden Tabelle haben wir für Sie Beitragsbeispiele häufig gewählter Varianten abgebildet. Individuelle Beiträge können Sie hier mit dem leicht zu bedienenden Online-Rechner selbst berechnen und Ihr Angebot sofort als PDF herunterladen oder Ihre Versicherung direkt online abschließen ...


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Mieter: Als Mieter benötigen Sie den Mietrechtsschutz ⍈. Dieser schützt vor Anwalts- und Prozesskosten bei Streitigkeiten um den Mietvertrag, z.B. Nebenkosten, Mieterhöhungen, Mietmängel, Kündigungen und Kautionsrückzahlungen oder Konflikten mit Nachbarn, z.B. wegen Lärm- oder Geruchsbelästigung.

Mieter

Rechtsschutz für Sie als Mieter einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €,

Komfortschutz, 150 € SB

z.B. monatlich

11,19

Eigentümer: Als Eigentümer benötigen Sie den Eigentümerrechtsschutz ⍈. Dieser schützt vor Anwalts- und Prozesskosten bei Streitigkeiten über Ihre selbst bewohnte Immobilie, z. B. mit Nachbarn wegen einer zu hohen Hecke oder mit der Eigentümergemeinschaft wegen Beschlüssen. Ab Premium auch mit Hausverwaltungen, Handwerkern, Versicherungen und Versorgungsunternehmen.

Eigentümer

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer selbstgenutzten Wohn- oder Geschäftsimmobilie,

Komfortschutz, 150 € SB

z.B. monatlich

11,19

Vermieter: Für Vermieter übernimmt der Vermieterrechtsschutz die Kosten rechtlicher Konflikte mit Ihrem Mieter, z.B. bei geschuldeten Mieten. Der Rechtsschutz für Eigentümer fremd genutzter Immobilien ist automatisch enthalten und schützt z.B. bei Streit mit der Eigentümergemeinschaft sowie mit Nachbarn.

Vermieter

Rechtsschutz für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €,

Komfortschutz, 150 € SB

z.B. monatlich

18,70

Gibt es Wartezeiten? Nicht immer. Der Immobilien-Rechtsschutz unterscheidet zwischen sofortiger Leistung und Bereichen mit Wartezeit. Sofortiger Schutz besteht beispielsweise im Steuer-, Straf- sowie im Vertrags- und Sachenrechtsschutz. Um die Beiträge für alle Versicherten stabil zu halten, gilt für typische, oft vorhersehbare Konflikte eine Wartezeit von drei Monaten. Dies betrifft Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis, mit Nachbarn, der Eigentümergemeinschaft (WEG) oder vor Verwaltungsgerichten. Für den speziellen Bauherren-Rechtsschutz beträgt die Frist sechs Monate. Wichtige Ausnahmen: Service-Leistungen wie die telefonische Erstberatung oder Mediation sind oft auch innerhalb der Wartezeit nutzbar. Ein besonderer Vorteil für Vermieter ab dem Komfortschutz: Das Online-Forderungsmanagement greift sogar bis zu zwölf Monate rückwirkend, sofern für den Fall noch kein Anwalt beauftragt wurde. Ohne Wartezeit Steuerrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz, der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz haben keine Wartezeit. Drei Monate Drei Monate bei Streitigkeiten mit den Mietern, mit Nachbarn, der WEG-Gemeinschaft sowie im Verwaltungs-Rechtsschutz. Sechs Monate Sechs Monate Wartezeit gelten für den Bauherren-Rechtsschutz, z. B. bei Streit mit Architekten, Handwerkern oder um die Baugenehmigung.

Gibt es Wartezeiten?

Nicht immer. Der Immobilien-Rechtsschutz unterscheidet zwischen sofortiger Leistung und Bereichen mit Wartezeit. Sofortiger Schutz besteht beispielsweise im Steuer-, Straf- sowie im Vertrags- und Sachenrechtsschutz.


Um die Beiträge für alle Versicherten stabil zu halten, gilt für typische, oft vorhersehbare Konflikte eine Wartezeit von drei Monaten. Dies betrifft Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis, mit Nachbarn, der Eigentümergemeinschaft (WEG) oder vor Verwaltungsgerichten. Für den speziellen Bauherren-Rechtsschutz beträgt die Frist sechs Monate.


Wichtige Ausnahmen: Service-Leistungen wie die telefonische Erstberatung oder Mediation sind oft auch innerhalb der Wartezeit nutzbar. Ein besonderer Vorteil für Vermieter ab dem Komfortschutz: Das Online-Forderungsmanagement greift sogar bis zu zwölf Monate rückwirkend, sofern für den Fall noch kein Anwalt beauftragt wurde.

Ohne Wartezeit

Steuerrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz, der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz haben keine Wartezeit.

Drei Monate Drei Monate bei Streitigkeiten mit den Mietern, mit Nachbarn, der WEG-Gemeinschaft sowie im Verwaltungs-Rechtsschutz.

Drei Monate

Drei Monate bei Streitigkeiten mit den Mietern, mit Nachbarn, der WEG-Gemeinschaft sowie im Verwaltungs-Rechtsschutz.

Sechs Monate Sechs Monate Wartezeit gelten für den Bauherren-Rechtsschutz, z. B. bei Streit mit Architekten, Handwerkern oder um die Baugenehmigung.

Sechs Monate

Sechs Monate Wartezeit gelten für den Bauherren-Rechtsschutz, z. B. bei Streit mit Architekten, Handwerkern oder um die Baugenehmigung.

Wann entfallen die Wartezeiten?  Ein nahtloser Übergang lohnt sich. Wechseln Sie lückenlos von einer Vorversicherung zur neuen Absicherung, entfallen die Wartezeiten für alle Risiken, die bereits im Vorvertrag abgedeckt waren. Auch bei Erweiterungen besteht Vorteil: Besteht der Vertrag bereits seit mindestens sechs Monaten, können neu erworbene oder geerbte Immobilien innerhalb von zwölf Monaten ohne erneute Wartezeit in den Schutz eingeschlossen werden (Vorsorge).

Wie können Sie den Immobilien-Rechtsschutz abschließen? Der Weg zum Versicherungsschutz ist einfach, sicher und flexibel. Mit dem Online-Rechner lässt sich die Absicherung in wenigen Minuten exakt auf die individuellen Bedürfnisse (als Mieter, Eigentümer oder Vermieter) zuschneiden. Ob Sie zunächst ein verbindliches Angebot als PDF erstellen oder den Vertrag direkt kontaktlos vom Büro oder Sofa aus abschließen möchten – Sie haben die Wahl. Für die finale Abwicklung stehen zwei komfortable Wege zur Verfügung:

Wie können Sie Ihren Immobilien Rechtsschutz abschließen?

Der Weg zum Versicherungsschutz ist einfach, sicher und flexibel. Mit dem Online-Rechner lässt sich die Absicherung in wenigen Minuten exakt auf die individuellen Bedürfnisse (als Mieter, Eigentümer oder Vermieter) zuschneiden. Ob Sie zunächst ein verbindliches Angebot als PDF erstellen oder den Vertrag direkt kontaktlos vom Büro oder Sofa aus abschließen möchten – Sie haben die Wahl. Für die finale Abwicklung stehen zwei komfortable Wege zur Verfügung:

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Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

Egal, ob der Abschluss online oder telefonisch erfolgt: Ein fester Ansprechpartner ist gewährleistet. Versicherten steht eine fundierte Experten-Beratung (seit 2002) zur Verfügung – von der Hilfestellung beim Antrag bis zur Navigationshilfe im Schadenfall. Für eine persönliche Klärung ist keine Terminvereinbarung nötig; die direkte Erreichbarkeit sorgt für schnelle Antworten.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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Sie können sich jederzeit auf unsere schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen, ob telefonisch oder online. Wir sind rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie da, egal in welchem versicherten Lebensbereich Sie Probleme haben. Unser Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Wir bieten eine Vielzahl effizienter Instrumente an, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon geben wir Ihnen erste Orientierung und helfen Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen ... Wie Wi W

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Häufige Fragen zum Immobilien-Rechtsschutz Im Detail liegt oft die Entscheidungskraft. Neben den allgemeinen Leistungen tauchen häufig spezifische Fragen zur steuerlichen Handhabung, zum Vorgehen bei einem Umzug oder zur korrekten Absicherung von Einliegerwohnungen auf. Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Themen, um letzte Unsicherheiten auszuräumen. Steuerliche Absetzbarkeit Kann ich die Versicherung von der Steuer absetzen? Als Vermieter ja. Beiträge für den Vermieterrechtsschutz gelten als Werbungskosten (Anlage V) und mindern die steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Für Mieter und selbstnutzende Eigentümer ist der Beitrag in der Regel Privatvergnügen und steuerlich nicht absetzbar. Objektwechsel & Umzug Was passiert beim Umzug oder Hausverkauf? Der Versicherungsschutz bezieht sich auf das im Versicherungsschein genannte Objekt. Ziehen Sie als Mieter um, geht der Schutz meist nahtlos auf die neue Wohnung über (Mitteilung genügt). Verkaufen Sie als Eigentümer Ihre Immobilie, endet das Risiko. Der Vertrag kann aufgehoben oder auf das neue Objekt umgeschrieben werden. Nebenkosten-Streit Hilft die Versicherung bei falscher Nebenkostenabrechnung? Ja, das ist einer der häufigsten Streitfälle für Mieter. Wichtig: Achten Sie auf den gewählten Tarif. Im Basisschutz besteht Deckung erst, wenn die Sache vor Gericht geht. Wünschen Sie, dass ein Anwalt die Abrechnung bereits außergerichtlich prüft und korrigiert, ist der Komfort- oder Premium-Tarif erforderlich. Mehrere Wohneinheiten Kann ich eine Einliegerwohnung mitversichern? Ja. Bewohnen Sie ein Haus selbst und vermieten eine Einliegerwohnung darin, benötigen Sie eine Kombination aus Eigentümer- (für Ihren Teil) und Vermieter-Rechtsschutz (für die Mieteinheit). Oft lassen sich diese Risiken in einem Bündelvertrag preiswert zusammenfassen. Kündigung Eigenbedarf Bin ich bei Eigenbedarfskündigung geschützt? Absolut. Dies ist ein Klassiker im Mietrecht. Als Mieter erhalten Sie juristischen Beistand, um eine Kündigung wegen Eigenbedarfs abzuwehren oder Härtefallregelungen durchzusetzen. Als Vermieter, der Eigenbedarf anmeldet, hilft der Vermieter-Rechtsschutz (Räumungsklage), sofern die Kündigung rechtmäßig war und der Mieter dennoch nicht auszieht.

FAQ: Häufige Fragen zum Immobilien-Rechtsschutz!

Im Detail liegt oft die Entscheidungskraft. Neben den allgemeinen Leistungen tauchen häufig spezifische Fragen zur steuerlichen Handhabung, zum Vorgehen bei einem Umzug oder zur korrekten Absicherung von Einliegerwohnungen auf. Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Themen, um letzte Unsicherheiten auszuräumen.


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  • Kann ich die Versicherung von der Steuer absetzen?

    Als Vermieter ja. Beiträge für den Vermieterrechtsschutz gelten als Werbungskosten (Anlage V) und mindern die steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Für Mieter und selbstnutzende Eigentümer ist der Beitrag in der Regel Privatvergnügen und steuerlich nicht absetzbar.


  • Was passiert beim Umzug oder Hausverkauf?

    Der Versicherungsschutz bezieht sich auf das im Versicherungsschein genannte Objekt. Ziehen Sie als Mieter um, geht der Schutz meist nahtlos auf die neue Wohnung über (Mitteilung genügt). Verkaufen Sie als Eigentümer Ihre Immobilie, endet das Risiko. Der Vertrag kann aufgehoben oder auf das neue Objekt umgeschrieben werden.

  • Hilft die Versicherung bei falscher Nebenkostenabrechnung?

    Ja, das ist einer der häufigsten Streitfälle für Mieter. Wichtig: Achten Sie auf den gewählten Tarif. Im Basisschutz besteht Deckung erst, wenn die Sache vor Gericht geht. Wünschen Sie, dass ein Anwalt die Abrechnung bereits außergerichtlich prüft und korrigiert, ist der Komfort- oder Premium-Tarif erforderlich.

  • Kann ich eine Einliegerwohnung mitversichern?

    Ja. Bewohnen Sie ein Haus selbst und vermieten eine Einliegerwohnung darin, benötigen Sie eine Kombination aus Eigentümer- (für Ihren Teil) und Vermieter-Rechtsschutz (für die Mieteinheit). Oft lassen sich diese Risiken in einem Bündelvertrag preiswert zusammenfassen.


  • Bin ich bei Eigenbedarfskündigung geschützt?

    Absolut. Dies ist ein Klassiker im Mietrecht. Als Mieter erhalten Sie juristischen Beistand, um eine Kündigung wegen Eigenbedarfs abzuwehren oder Härtefallregelungen durchzusetzen. Als Vermieter, der Eigenbedarf anmeldet, hilft der Rechtsschutz (Räumungsklage), sofern die Kündigung rechtmäßig war und der Mieter dennoch nicht auszieht.