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Mietausfall- Schutz Versicherung

Ersatz bei Mietausfall!

Bis zu 12 Monate!

Für vermietete Wohneinheiten!

Optional zum Vermieterrechtsschutz!

Mietausfallschutz Versicherung

Mietausfallversicherung zur Absicherung Ihrer Bruttomieten!

150 5/5 Bewertungen

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Was ist Mietausfallschutz? Der Mietausfallschutz kompensiert fehlende Einnahmen, wenn Mieter trotz Kündigung nicht räumen. Als optionaler Zusatzbaustein ist er nur in Verbindung mit dem Vermieterrechtsschutz abschließbar. Er schließt die finanzielle Lücke, wo der juristische Schutz endet, und verdeutlicht die Bedeutung des Vermieterrechtsschutz für die wirtschaftliche Stabilität. Die Kombination ist zwingend erforderlich, um beide Risikobereiche vollständig abzudecken. Der Rechtsschutz (Der "Anwalt") Er übernimmt die Kosten, um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen (Räumungsklage, Anwalt, Gericht). Voraussetzung für die Leistung beim Mietausfall ist, dass rechtliche Schritte zur Räumung eingeleitet sind. Der Mietausfallschutz (Das "Geld") Er ersetzt die laufenden Einnahmen (Kaltmiete + Nebenkosten), solange die Wohnung durch den nicht zahlenden Mieter blockiert ist – je nach Tarifwahl für bis zu 6 oder 12 Monate. Wichtig: Ein separater Abschluss ohne den dazugehörigen Rechtsschutzvertrag für die Wohneinheit ist technisch nicht möglich.

Was leistet der Mietausfallschutz?

Der Mietausfallschutz kompensiert fehlende Einnahmen, wenn Mieter trotz Kündigung nicht räumen. Als optionaler Zusatzbaustein ist er nur in Verbindung mit dem  Vermieterrechtsschutz abschließbar. Er schließt die finanzielle Lücke, wo der juristische Schutz endet, und verdeutlicht  die Bedeutung des Vermieterrechtsschutz für die wirtschaftliche Stabilität. Die Kombination ist zwingend erforderlich, um beide Risikobereiche vollständig abzudecken.

Rechtsschutz

Übernimmt die Kosten, bei Konflikten mit Ihrem Mieter rund um den Mietvertrag und  um den Mieter aus der Wohnung zu räumen (Räumungsklage, Anwalt, Gericht, Abtransport und Einlagerung von Mieterinventar).

z.B. monatlich ab

15,90

Mietausfallschutz

Er ersetzt die laufenden brutto Mieteinnahmen (Kaltmiete + Nebenkosten), solange die Wohnung durch den nicht zahlenden Mieter blockiert ist – je nach Tarifwahl für bis zu 6 oder 12 Monate.

z.B. monatlich ab

12,48

Wichtig:  Ein separater Abschluss ohne den dazugehörigen Rechtsschutzvertrag für die Wohneinheit ist technisch nicht möglich.  Es sind zudem nur wohnwirtschaftliche Objekte versicherbar, für Gewerbeobjekt kann jedoch der Rechtsschutz für Vermieter abheschlossen werden.

Warum ist eine Mietausfallschutzversicherung wichtig? Wenn Ihr Mieter den fälligen Mietzins nicht mehr zahlt, entzieht er Ihnen wichtige Einnahmen, die Sie beispielsweise zur Bedienung Ihrer Finanzierungen oder zur Absicherung Ihres Lebensabends benötigen. Rechtsstreitigkeiten wie eine Räumungsklage können sich über mehrere Monate hinziehen. Während dieser Zeit bleibt die Immobilie blockiert und kann nicht neu vermietet werden, während Ihre Verpflichtungen dennoch weiterlaufen. In einer solchen Situation ist es entscheidend, zumindest für die Dauer des Räumungsverfahrens die Warmmieten ersetzt zu bekommen. Die Mietausfallversicherung überbrückt diese kostspielige Phase, indem sie die Warmmiete für bis zu 12 Monate übernimmt.

Wichtige Fakten zur Deckung!

Vom Risiko der Mietnomaden bis zur Abgrenzung zur Gebäudeversicherung: Hier finden Sie die Details zur Notwendigkeit, den versicherbaren Objekten und den Fristen gemäß den Versicherungsbedingungen ...

  • WARUM IST DER SCHUTZ WICHTIG?

    Existenzbedrohende Dauern: Räumungsklagen ziehen sich oft über viele Monate hin. Während dieser Zeit zahlt der Mieter meist keine Miete mehr, die laufenden Kosten (Bankrate, Hausgeld) laufen jedoch weiter. 


    Doppelte Absicherung: Ist der Mieter zahlungsunfähig (insolvent), ist das Geld oft verloren. Hier greift das Sicherheitsnetz: Der Mietausfallschutz ersetzt die entgangene Warmmiete für bis zu 12 Monate, während der verbundene Rechtsschutz die hohen Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess trägt.

  • WELCHE IMMOBILIEN SIND VERSICHERBAR?

    Wohnwirtschaftliche Nutzung: Versichert werden können vermietete Wohneinheiten in Deutschland (Wohnungen, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser), die im Versicherungsschein des Hauptvertrags benannt sind.


    Ausschluss: Gewerblich genutzte Einheiten sind über diesen Baustein nicht versicherbar.

  • WELCHE WARTEZEITEN GELTEN?

    Grundregel & Ausnahme: Grundsätzlich gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn. Der erste Mietrückstand darf also frühestens im vierten Monat auftreten.  Dies gilt auch für die Wartezeiten im Vermieterrechtsschutz.


    Wartezeitverzicht: Die Wartezeit entfällt komplett, wenn der Versicherungsvertrag vor Unterzeichnung des Mietvertrages abgeschlossen wurde Und Sie ebenfalls vor der Unterzeichnung eine erfolgreiche Bonitätsprüfung (z. B. SCHUFA, Creditreform) des Mieters durchgeführt haben.

  • UNTERSCHIED ZUR GEBÄUDEVERSICHERUNG

    Verhalten vs. Substanz: Die Wohngebäudeversicherung zahlt Mietausfall nur, wenn die Wohnung durch einen Sachschaden (Feuer, Leitungswasser, Sturm) physisch unbewohnbar geworden ist. 


    Mietausfallschutz: Diese Versicherung leistet hingegen, wenn die Wohnung zwar bewohnbar ist, der Mieter aber aus finanziellen Gründen oder Böswilligkeit nicht zahlt. Es handelt sich also um die Absicherung eines Vermögensschadens durch Mieterverhalten.

Was zahlt die Versicherung genau? Der Mietausfallschutz greift ab dem Zeitpunkt der wirksamen Beendigung des Mietverhältnisses. Er ersetzt den finanziellen Schaden, der entsteht, weil der Mieter die Wohnung trotz Kündigung nicht zurückgibt oder in unbewohnbarem Zustand hinterlässt. MIETE & NEBENKOSTEN (DRIN) Die Warmmiete: Erstattet wird die im Mietvertrag vereinbarte Kaltmiete zuzüglich der Vorauszahlungen für Nebenkosten (Betriebskosten). Die Versicherung gleicht somit den Liquiditätsverlust aus, den Sie erleiden, weil die Wohnung blockiert ist ("Vorenthaltung"). DAUER & BEGINN (DRIN) Der Zeitraum: Die Leistung beginnt ab dem Tag der wirksamen Kündigung (Beendigung des Mietverhältnisses). Sie wird so lange gezahlt, bis die Wohnung zurückgegeben oder geräumt ist – je nach gewähltem Tarif maximal für 6 oder 12 Monate. RÜCKSTÄNDE VOR KÜNDIGUNG (RAUS) Die Kündigungshürde: Gesetzlich ist eine fristlose Kündigung meist erst möglich, wenn ein Rückstand von zwei Monatsmieten aufgelaufen ist. Diese Phase vor der Kündigung ist nicht versichert, da hierfür primär die Mietkaution als Sicherheit dient, um diese ersten Ausfälle aufzufangen. LEERSTAND BEI RENOVIERUNG (LIMIT) Sanierungsphase: Hinterlässt der Mieter die Wohnung als "Schweinestall", ist eine sofortige Neuvermietung unmöglich. Die Versicherung zahlt den Mietausfall auch während dieser Instandsetzung weiter – jedoch längstens für 3 Monate und nur innerhalb der gewählten Gesamthaftungsdauer. Was ist im Mietausfallschutz nicht versichert? Dieser Baustein konzentriert sich rein auf den Einnahmen-Ausfall. Kosten für Sachschäden oder Altlasten sind ausgeschlossen – oft greift hier jedoch der Vermieterrechtsschutz oder die Kaution. RÜCKSTÄNDE VOR KÜNDIGUNG Das Unternehmerrisiko: Mietrückstände, die während des laufenden Vertrages entstanden sind und erst den Grund zur Kündigung geliefert haben (meist 2 Monatsmieten), werden nicht ersetzt. Hierfür dient primär die Mietkaution als Sicherheit, um diese ersten Ausfälle aufzufangen. SANIERUNGSKOSTEN & SCHÄDEN Kein Sachversicherungs-Ersatz: Zwar wird der Mietausfall während einer notwendigen Sanierung (max. 3 Monate) gezahlt, aber nicht die Sanierungskosten selbst. Rechnungen für Handwerker, Material oder die Beseitigung von Schäden an der Bausubstanz müssen Sie selbst tragen. ENTRÜMPELUNG (ABGRENZUNG) Reinigung vs. Räumung: Die Kosten für die Reinigung einer vermüllten Wohnung ("Messie") sind nicht versichert. Gut zu wissen: Das reine Ausräumen und Einlagern der Möbel im Rahmen der Zwangsvollstreckung übernimmt hingegen der Vermieterrechtsschutz (ab Komfort). GESETZLICHE NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG Begrenzung auf die Miete: Die Versicherung ersetzt den konkreten Mietausfall in Höhe der vereinbarten Bruttomiete. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf "Nutzungsentschädigung" nach § 546a BGB (z. B. wenn die ortsübliche Miete inzwischen gestiegen wäre), wird nicht pauschal übernommen.

Was zahlt die Versicherung genau und was nicht?

Der Mietausfallschutz greift ab dem Zeitpunkt der wirksamen Beendigung des Mietverhältnisses. Er ersetzt den finanziellen Schaden, der entsteht, weil der Mieter die Wohnung trotz Kündigung nicht zurückgibt.

Finanzieller Ausgleich: Im Fokus steht die Sicherung Ihrer Liquidität während der Phase, in der die Wohnung blockiert ist.

  • MIETE & NEBENKOSTEN

    Die Warmmiete: Erstattet wird die im Mietvertrag vereinbarte Kaltmiete zuzüglich der Vorauszahlungen für Nebenkosten (Betriebskosten). Die Versicherung gleicht somit den Liquiditätsverlust aus, den Sie erleiden, weil die Wohnung blockiert ist ("Vorenthaltung").

  • DAUER & BEGINN

    Der Zeitraum: Die Leistung beginnt ab dem Tag der wirksamen Kündigung (Beendigung des Mietverhältnisses). Sie wird so lange gezahlt, bis die Wohnung zurückgegeben oder geräumt ist – je nach gewähltem Tarif maximal für 6 oder 12 Monate.

  • ALTSCHULDEN

    Die Kündigungshürde: Gesetzlich ist eine fristlose Kündigung meist erst möglich, wenn ein Rückstand von zwei Monatsmieten aufgelaufen ist. Diese Phase vor der Kündigung ist nicht versichert, da hierfür primär die Mietkaution als Sicherheit dient, um diese ersten Ausfälle aufzufangen.

  • LEERSTAND BEI RENOVIERUNG

    Sanierungsphase: Hinterlässt der Mieter die Wohnung als "Schweinestall", ist eine sofortige Neuvermietung unmöglich. Die Versicherung zahlt den Mietausfall auch während dieser Instandsetzung weiter – jedoch längstens für 3 Monate und nur innerhalb der gewählten Gesamthaftungsdauer.

Warum lohnt sich dieser Zusatzbaustein? Der Mietausfallschutz schützt die wirtschaftliche Existenz, während die Leistungen des Vermieterrechtsschutz dagegen die juristischen Kosten abdecken. Da Risiken wie Arbeitslosigkeit des Mieters oder Scheidung oft zu Zahlungsausfällen führen, bewahrt diese Absicherung Ihr Privatvermögen vor laufenden Kosten. Ab dem Tarif Komfort ist das Online Inkasso für Vermieter zur effizienten Forderungsbeitreibung bereits enthalten. Liquidität Zahlungsstrom: Erstattung von Kaltmiete und Nebenkosten sichert Ihre Liquidität für laufende Bankraten und das Hausgeld. [BUTTON: Beitrag berechnen] Insolvenzschutz Unabhängigkeit: Die Versicherung leistet unabhängig von der Bonität des Mieters – auch wenn bei diesem nichts zu holen ist. [BUTTON: Beitrag berechnen] Lange Laufzeit Durchhaltevermögen: Mit einer Leistungsdauer bis zu 12 Monaten überbrückt der Schutz zähe Verfahren ohne finanzielle Engpässe. [BUTTON: Beitrag berechnen] Leerstands-Puffer Sanierungsphase: Bei unbewohnbarer Rückgabe läuft die Zahlung weiter. Schutz während der Sanierung bis zu 3 Monate inkludiert. [BUTTON: Beitrag berechnen] Steuervorteil Werbungskosten: Beiträge sind als Werbungskosten (Anlage V) meist voll absetzbar. Dies senkt die effektiven Kosten spürbar. [BUTTON: Beitrag berechnen] Perfekte Kombi Synergie: Anwalt und Geldleistung kommen aus einer Hand. Das spart Zeit und verhindert Konflikte bei der Zuständigkeit. [BUTTON: Beitrag berechnen]

Warum lohnt sich dieser Zusatzbaustein?

Der Mietausfallschutz schützt die wirtschaftliche Existenz, während die Leistungen des Vermieterrechtsschutz dagegen die juristischen Kosten abdecken. Da Risiken wie Arbeitslosigkeit des Mieters oder Scheidung oft zu Zahlungsausfällen führen, bewahrt diese Absicherung Ihr Privatvermögen vor laufenden Kosten. Ab dem Tarif Komfort ist das Online Inkasso für Vermieter zur effizienten Forderungsbeitreibung bereits enthalten.

1

Liquidität

Erstattung von Kaltmiete und Nebenkosten sichert Ihre Liquidität für laufende Bankraten und das Hausgeld. 

2

Insolvenzschutz

Die Versicherung leistet unabhängig von der Bonität des Mieters – auch wenn bei diesem nichts zu holen ist.

3

Lange Laufzeit

Mit einer Leistungsdauer bis zu 12 Monaten überbrückt der Schutz zähe Verfahren ohne finanzielle Engpässe. 

4

Sanierungsphase

Bei unbewohnbarer Rückgabe läuft die Zahlung weiter. Schutz während der Sanierung bis zu 3 Monate inkludiert.

5

Steuervorteil

Beiträge sind als Werbungskosten (Anlage V) meist voll absetzbar. Dies senkt die effektiven Kosten spürbar.

6

Synergie

Anwalt und Geldleistung kommen aus einer Hand. Das spart Zeit und verhindert Konflikte bei der Zuständigkeit.

Praxis-Check: Auszug im 7. Monat mit Folgeschaden Ohne Absicherung droht der finanzielle Ruin durch einen Gesamtschaden von 15.600 €. Dieses Rechenbeispiel addiert den Mietausfall und die unvermeidbaren Verfahrenskosten. Es belegt, warum das Paket aus Rechtsschutz und Mietausfallschutz existenzsichernd ist. Die folgende Analyse zeigt die Kostenzusammensetzung auf Basis einer Warmmiete von 1.250 Euro (Tarifstufe bis 15.000 Euro Bruttojahresmiete), wenn ein Mieter die Wohnung sieben Monate lang blockiert und die Wohnung anschließend für drei weitere Monate aufgrund von Sanierungsarbeiten nicht vermietet werden kann. AUSGANGSSITUATION 10 Monate Leerstand (7 Monate Mietrückstand + 3 Monate Sanierungszeit) bilden die Basis dieses Szenarios. Der Mieter zahlt nicht, es folgt die Kündigung und Räumungsklage. Nach dem Auszug im 7. Monat hinterlässt er die Wohnung jedoch in einem unbewohnbaren Zustand. Bevor neu vermietet werden kann, muss die Wohnung drei Monate lang saniert werden – in dieser Zeit fließen weiterhin keine Mieteinnahmen. BERECHNUNG STREITWERT Der Streitwert bildet die Berechnungsgrundlage für alle Anwalts- und Gerichtskosten. Er setzt sich aus dem Räumungsanspruch (zwölffache Nettokaltmiete) und dem Zahlungsanspruch (aufgelaufene Mietrückstände & Nutzungsentschädigung) zusammen. Ein hoher Streitwert treibt die Verfahrenskosten massiv in die Höhe. KOSTENRISIKO & BONITÄT Ein erhebliches Kostenrisiko bleibt selbst bei gewonnenem Prozess bestehen. Ist der Mieter insolvent, bleibt der Vermieter nicht nur auf dem Mietausfall sitzen, sondern muss auch die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen. Ein Titel nützt nichts, wenn beim Gegner nichts zu holen ist. GESAMTKOSTEN 15.600,00 € Gesamtschaden entstehen dem Vermieter in diesem Beispiel. Die Summe resultiert aus dem fast einjährigen Einnahmeausfall und den Verfahrenskosten: 8.750,00 € Mietausfall bis Auszug (7 x 1.250 € Warmmiete) 3.750,00 € Mietausfall während Sanierung (3 x 1.250 € Warmmiete) 3.100,00 € Verfahrenskosten (Eigene Anwaltskosten und Gerichtskosten). Hinweis: Diese Verfahrenskosten fallen für den Vermieter auch an, wenn der Gegner zahlungsunfähig ist. Hinweis: Die Gebühren für Anwälte und Gerichte sind gesetzlich festgeschrieben. Mit dem Prozesskostenrechner lässt sich das individuelle Kostenrisiko basierend auf der Höhe der Mietrückstände oder der Jahresmiete mit wenigen Klicks ermitteln.

Praxis-Check: Auszug im 5. Monat mit Folgeschaden

Ohne Absicherung droht der finanzielle Ruin durch einen Gesamtschaden von 15.600 Euro. Dieses Rechenbeispiel addiert den Mietausfall und die unvermeidbaren Verfahrenskosten. Es belegt, warum das Paket aus Rechtsschutz und Mietausfallschutz existenzsichernd ist.


Die folgende Analyse zeigt die Kostenzusammensetzung auf Basis einer Warmmiete von 1.250 Euro (Tarifstufe bis 15.000 Euro Bruttojahresmiete), wenn ein Mieter die Wohnung sieben Monate lang blockiert und die Wohnung anschließend für drei weitere Monate aufgrund von Sanierungsarbeiten nicht vermietet werden kann.

  • AUSGANGSSITUATION

    10 Monate Leerstand (7 Monate Mietrückstand + 3 Monate Sanierungszeit) bilden die Basis dieses Szenarios. Der Mieter zahlt nicht, es folgt die Kündigung und Räumungsklage. 


    Nach dem Auszug im 7. Monat hinterlässt er die Wohnung jedoch in einem unbewohnbaren Zustand. 


    Bevor neu vermietet werden kann, muss die Wohnung drei Monate lang saniert werden – in dieser Zeit fließen weiterhin keine Mieteinnahmen.

  • BERECHNUNG STREITWERT

    Der Streitwert bildet die Berechnungsgrundlage für alle Anwalts- und Gerichtskosten. Er setzt sich aus dem Räumungsanspruch (zwölffache Nettokaltmiete) und dem Zahlungsanspruch (aufgelaufene Mietrückstände & Nutzungsentschädigung) zusammen. Ein hoher Streitwert treibt die Verfahrenskosten massiv in die Höhe.

  • KOSTENRISIKO & BONITÄT

    Ein erhebliches Kostenrisiko bleibt selbst bei gewonnenem Prozess bestehen. Ist der Mieter insolvent, bleibt der Vermieter nicht nur auf dem Mietausfall sitzen, sondern muss auch die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen. Ein Titel nützt nichts, wenn beim Gegner nichts zu holen ist.

  • GESAMTKOSTEN

    15.600 Euro Gesamtschaden entstehen dem Vermieter in diesem Beispiel. Die Summe resultiert aus dem fast einjährigen Einnahmeausfall und den Verfahrenskosten:


    8.750 Euro Mietausfall bis Auszug (7 x 1.250 € Warmmiete)


    3.750 Euro Mietausfall während Sanierung (3 x 1.250 € Warmmiete)


    3.100 Euro Verfahrenskosten (Eigene Anwaltskosten und Gerichtskosten). Hinweis: Diese Verfahrenskosten fallen für den Vermieter auch an, wenn der Gegner zahlungsunfähig ist.

Hinweis: Die Gebühren für Anwälte und Gerichte sind gesetzlich festgeschrieben. Mit dem Prozesskostenrechner lässt sich das individuelle Kostenrisiko basierend auf der Höhe der Mietrückstände oder der Jahresmiete mit wenigen Klicks ermitteln.

500 EURO 100.000 EURO
Ab 31,18 € monatlich sichern Vermieter das gesamte Spektrum aus Mietausfall und Rechtsschutz ab. Im Vergleich zu einem potenziellen Gesamtschaden von über 16.000 € ist dieser Beitrag gering. Der reine Mietausfallschutz ist dabei bereits ab 11,60 € als optionaler Baustein in den Tarifen Komfort oder Premium enthalten. KOMFORT 31,18 € monatlich (beispielhaft bei einer Bruttojahresmiete bis 15.000 €) umfasst den kompletten Schutz aus Rechtsschutz und Mietausfallschutz. Rechtsschutz für Eigentümer einer vermieteten Wohnimmobilie. 150 € Selbstbeteiligung im Rechtsschutz-Modul. Mietausfallschutz für bis zu 12 Monate ohne Selbstbeteiligung. PREMIUM 45,28 € monatlich (beispielhaft bei einer Bruttojahresmiete bis 15.000 €) bietet das höchstmögliche Schutzniveau für anspruchsvolle Vermieter. Erweiterter Rechtsschutz für Eigentümer einer vermieteten Wohnimmobilie. 150 € Selbstbeteiligung im Rechtsschutz-Modul. Mietausfallschutz für bis zu 12 Monate ohne Selbstbeteiligung. Steuerlicher Hinweis: Die Kosten für die Mietausfallschutzversicherung inklusive des Beitrags für den Vermieterrechtsschutz sind in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Die Ausgabe kann in der Anlage V der Steuererklärung (Zeilen 33 bis 88) angegeben werden. Wichtiger Kostenvorbehalt: Kosten können auch dann entstehen, wenn ein Prozess gewonnen wurde, der Gegner jedoch insolvent ist und die Forderungen nicht begleichen kann.

Was kostet der Mietausfallschutz?

Ab  31,18 Euro monatlich sichern Vermieter das gesamte Spektrum aus Mietausfall und Rechtsschutz ab. Im Vergleich zu einem potenziellen Gesamtschaden von über 16.000 € ist dieser Beitrag gering. Der reine Mietausfallschutz ist dabei bereits ab 12,48 Euro als optionaler Baustein in den Tarifen Komfort oder Premium hinzubuchbar.

KOMFORT Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohnimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, 150 € S + Mietausfallschutz bis 12 Monate ohne SB, z.B. monatlich 29,00 €

KOMFORT

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohnimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, 150 € SB

+ Mietausfallschutz bis 12 Monate ohne SB

z.B. monatlich

31,18

PREMIUM Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohnimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, 150 € SB, + Mietausfallschutz bis 12 Monate ohne SB, z.B. monatlich 42,11 €

PREMIUM

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohnimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, 150 € SB

+ Mietausfallschutz bis 12 Monate ohne SB

z.B. monatlich

45,28

Steuerlicher Hinweis: Die Kosten für eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung inklusive des Beitrags für den Mietausfallschutz sind in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Die Ausgabe kann in der Anlage V der Steuererklärung (Zeilen 33 bis 88) angegeben werden.

Online oder telefonisch lässt sich der Mietausfallschutz als Ergänzung zum Vermieterrechtsschutz abschließen. Da die Absicherung von Mietausfallschäden als optionaler Baustein konzipiert ist, erfolgt der Abschluss in Verbindung mit der Tarifvariante Komfort oder Premium. Ein Einzelschutz ohne Rechtsschutz-Modul ist nicht erhältlich. Gut zu wis­sen: Soll­te sich Ihr Wohn­sitz im Aus­land be­fin­den, kön­nen Sie Ihre Ob­jek­te in Deutsch­land den­noch pro­blem­los ver­si­chern. Wäh­len Sie in die­sem Fall bit­te den te­le­fo­ni­schen Weg für den Ab­schluss, da die­se Op­ti­on in den On­line-Rech­nern nicht zur Ver­fü­gung steht.
Mit unserem Onlinerechner können Sie selbst die Inhalte und Bausteine Ihrer Absicherung für Ihre Firma individuell nach Ihren Bedürfnissen in wenigen Schritten zusammenstellen. Sie können sich hier Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen und auch direkt in wenigen Klicks online abschließen, ganz bequem, kontaktlos, von zu Hause oder im Büro ...

Wie können Sie Ihre Versicherung abschließen?

Online oder telefonisch lässt sich der Mietausfallschutz als Ergänzung zum Vermieterrechtsschutz abschließen. Da die Absicherung von Mietausfallschäden als optionaler Baustein konzipiert ist, erfolgt der Abschluss in Verbindung mit der Tarifvariante Komfort oder Premium. Ein Einzelschutz ohne Rechtsschutz-Modul ist nicht erhältlich.


Gut zu wis­sen: Soll­te sich Ihr Wohn­sitz im Aus­land be­fin­den, kön­nen Sie Ihre Ob­jek­te in Deutsch­land den­noch pro­blem­los ver­si­chern. Wäh­len Sie in die­sem Fall bit­te den te­le­fo­ni­schen Weg für den Ab­schluss, da die­se Op­ti­on in den On­line-Rech­nern nicht zur Ver­fü­gung steht.

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Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.

Wichtig! Die Kosten für eine Vermieterrechtsschutzversicherung sind nicht umlagefähig. Sie dürfen diese nicht als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Was als umlagefähige Betriebskosten anerkannt wird und was nicht, regelt das BGB über die Betriebskostenverordnung. 


(Absatz 2 § 1 BetrKV)

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Ein fester Ansprechpartner begleitet jeden Schritt. Fundierte Beratung durch Experten für Rechtsschutzversicherungen besteht seit 2002. Egal ob der Abschluss online oder telefonisch erfolgt: Die Unterstützung reicht von der ersten Hilfestellung beim Vertragsabschluss bis hin zur Navigationshilfe im Schadenfall oder bei allgemeinen Vertragsfragen. Ein Termin ist nicht erforderlich; ein Anruf genügt. Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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FAQ Antworten rund um den Mietausfallschutz! Detaillierte Antworten klären die wichtigsten Fragen rund um die Absicherung Ihrer Mieteinnahmen. Diese Zusammenstellung bietet schnelle Orientierung zu Tarifen, Leistungen und dem Schutz vor finanziellen Ausfällen. Muss ich eine Selbstbeteiligung zahlen? Nein, im Mietausfallschutz fällt grundsätzlich keine Selbstbeteiligung an. Dies gilt unabhängig davon, ob für den Vermieterrechtsschutz eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Wann leistet der Mietausfallschutz? Die Absicherung leistet ab dem Moment der wirksamen Kündigung durch den Vermieter, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt und die Wohnung nicht freigibt. Zusätzlich besteht Anspruch auf Leistungen für die Zeit der Renovierung, maximal für drei Monate und nur innerhalb des versicherten Zeitraums, falls die Wohnung nach dem Auszug wegen notwendiger Instandsetzung nicht sofort neu vermietbar ist. Kann ich den Mietausfallschutz einzeln abschließen? Der Mietausfallschutz ist nur als Kombinationsprodukt in Verbindung mit einem Vermieterrechtsschutz im Tarif Komfort oder Premium erhältlich. Eine isolierte Absicherung ohne Rechtsschutz-Baustein ist nicht möglich. Sind die Beiträge steuerlich absetzbar? Die Beiträge für den Mietausfallschutz und den Vermieterrechtsschutz können in voller Höhe als Werbungskosten in der Anlage V der Steuererklärung geltend gemacht werden. Was passiert, wenn der Mieter die Wohnung unbewohnbar hinterlässt? In diesem Fall leistet der Mietausfallschutz für die Zeit der Renovierung (maximal drei Monate innerhalb des versicherten Zeitraums). Die Kosten für das Ausräumen, den Abtransport und die Einlagerung des Mieterinventars sind über das Modul des Vermieterrechtsschutzes abgedeckt. Die reinen Kosten für die Durchführung der Renovierung oder Sanierung trägt der Vermieter selbst.

FAQ Antworten rund um den Mietausfallschutz!

Detaillierte Antworten klären die wichtigsten Fragen rund um die Absicherung Ihrer Mieteinnahmen. Diese Zusammenstellung bietet schnelle Orientierung zu Tarifen, Leistungen und dem Schutz vor finanziellen Ausfällen.

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  • Muss ich eine Selbstbeteiligung zahlen?

    Nein, im Mietausfallschutz fällt grundsätzlich keine Selbstbeteiligung an. Dies gilt unabhängig davon, ob im Vermieterrechtsschutz eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.

  • Wann leistet der Mietausfallschutz?

    Der Mietausfallschutz greift ab dem Zeitpunkt der wirksamen Kündigung durch den Vermieter, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt und die Wohnung nicht räumt. Die Leistung erfolgt innerhalb der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer von wahlweise 6 oder 12 Monaten.

    Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Leistungen für bis zu drei Monate, wenn die Wohnung nach dem Auszug aufgrund notwendiger Renovierungsarbeiten nicht sofort neu vermietet werden kann. Diese Leistung wird ausschließlich innerhalb des versicherten Leistungszeitraums erbracht.

  • Wie lange wird der Mietausfall ersetzt?

    Die Leistung erfolgt für den vertraglich vereinbarten Zeitraum von wahlweise 6 oder 12 Monaten, sofern der Mietausfall fortbesteht.

    Ergänzend werden bis zu drei Monate Mietausfall übernommen, wenn die Immobilie nach dem Auszug des Mieters vorübergehend nicht vermietbar ist. Diese Leistung wird ausschließlich innerhalb des versicherten Leistungszeitraums erbracht.

  • Kann ich den Mietausfallschutz einzeln abschließen?

    Nein, der Mietausfallschutz ist ausschließlich in Kombination mit einem Vermieterrechtsschutz in den Tarifvarianten Komfort oder Premium erhältlich. Ein separater Abschluss ohne Rechtsschutz-Baustein ist nicht möglich.

  • Sind die Beiträge für den Mietausfallschutz steuerlich absetzbar?

    Ja, die Beiträge für den Mietausfallschutz können zusammen mit dem Vermieterrechtsschutz bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten berücksichtigt werden.

  • Was passiert bei Sachschäden durch den Mieter?

    Der Mietausfallschutz übernimmt den Mietausfall für die Dauer der Renovierung, maximal für drei Monate innerhalb des versicherten Leistungszeitraums.

    Kosten für das Ausräumen, den Abtransport und die Einlagerung des Mieterinventars sind über den Vermieterrechtsschutz abgedeckt. Die Kosten für die eigentlichen Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen trägt der Vermieter selbst.