ARAG
Mietausfall- Schutz Versicherung
Ersatz bei Mietausfall!
Bis zu 12 Monate!
Für vermietete Wohneinheiten!
Optional zum Vermieterrechtsschutz!
Mietausfallschutz Versicherung
Mietausfallversicherung zur Absicherung Ihrer Bruttomieten!
150 5/5 Bewertungen
Was leistet der Mietausfallschutz?
Der Mietausfallschutz kompensiert fehlende Einnahmen, wenn Mieter trotz Kündigung nicht räumen. Als optionaler Zusatzbaustein ist er nur in Verbindung mit dem
Vermieterrechtsschutz
abschließbar. Er schließt die finanzielle Lücke, wo der juristische Schutz endet, und verdeutlicht
die Bedeutung des Vermieterrechtsschutz für die wirtschaftliche Stabilität. Die Kombination ist zwingend erforderlich, um beide Risikobereiche vollständig abzudecken.
Rechtsschutz
Übernimmt die Kosten, bei Konflikten mit Ihrem Mieter rund um den Mietvertrag und um den Mieter aus der Wohnung zu räumen (Räumungsklage, Anwalt, Gericht, Abtransport und Einlagerung von Mieterinventar).
z.B. monatlich ab
15,90 €
Mietausfallschutz
Er ersetzt die laufenden brutto Mieteinnahmen (Kaltmiete + Nebenkosten), solange die Wohnung durch den nicht zahlenden Mieter blockiert ist – je nach Tarifwahl für bis zu 6 oder 12 Monate.
z.B. monatlich ab
12,48 €
Wichtig:
Ein separater Abschluss ohne den dazugehörigen Rechtsschutzvertrag für die Wohneinheit ist technisch nicht möglich.
Es sind zudem nur wohnwirtschaftliche Objekte versicherbar, für Gewerbeobjekt kann jedoch der Rechtsschutz für Vermieter abheschlossen werden.
Wichtige Fakten zur Deckung!
Vom Risiko der Mietnomaden bis zur Abgrenzung zur Gebäudeversicherung: Hier finden Sie die Details zur Notwendigkeit, den versicherbaren Objekten und den Fristen gemäß den Versicherungsbedingungen ...
WARUM IST DER SCHUTZ WICHTIG?
Existenzbedrohende Dauern: Räumungsklagen ziehen sich oft über viele Monate hin. Während dieser Zeit zahlt der Mieter meist keine Miete mehr, die laufenden Kosten (Bankrate, Hausgeld) laufen jedoch weiter.
Doppelte Absicherung: Ist der Mieter zahlungsunfähig (insolvent), ist das Geld oft verloren. Hier greift das Sicherheitsnetz: Der Mietausfallschutz ersetzt die entgangene Warmmiete für bis zu 12 Monate, während der verbundene Rechtsschutz die hohen Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess trägt.
WELCHE IMMOBILIEN SIND VERSICHERBAR?
Wohnwirtschaftliche Nutzung: Versichert werden können vermietete Wohneinheiten in Deutschland (Wohnungen, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser), die im Versicherungsschein des Hauptvertrags benannt sind.
Ausschluss: Gewerblich genutzte Einheiten sind über diesen Baustein nicht versicherbar.
WELCHE WARTEZEITEN GELTEN?
Grundregel & Ausnahme: Grundsätzlich gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn. Der erste Mietrückstand darf also frühestens im vierten Monat auftreten. Dies gilt auch für die Wartezeiten im Vermieterrechtsschutz.
Wartezeitverzicht: Die Wartezeit entfällt komplett, wenn der Versicherungsvertrag vor Unterzeichnung des Mietvertrages abgeschlossen wurde Und Sie ebenfalls vor der Unterzeichnung eine erfolgreiche Bonitätsprüfung (z. B. SCHUFA, Creditreform) des Mieters durchgeführt haben.
UNTERSCHIED ZUR GEBÄUDEVERSICHERUNG
Verhalten vs. Substanz: Die Wohngebäudeversicherung zahlt Mietausfall nur, wenn die Wohnung durch einen Sachschaden (Feuer, Leitungswasser, Sturm) physisch unbewohnbar geworden ist.
Mietausfallschutz: Diese Versicherung leistet hingegen, wenn die Wohnung zwar bewohnbar ist, der Mieter aber aus finanziellen Gründen oder Böswilligkeit nicht zahlt. Es handelt sich also um die Absicherung eines Vermögensschadens durch Mieterverhalten.
Was zahlt die Versicherung genau und was nicht?
Der Mietausfallschutz greift ab dem Zeitpunkt der wirksamen Beendigung des Mietverhältnisses. Er ersetzt den finanziellen Schaden, der entsteht, weil der Mieter die Wohnung trotz Kündigung nicht zurückgibt.
WAS IST VERSICHERT?
WAS NICHT ?
Finanzieller Ausgleich: Im Fokus steht die Sicherung Ihrer Liquidität während der Phase, in der die Wohnung blockiert ist.
MIETE & NEBENKOSTEN
Die Warmmiete: Erstattet wird die im Mietvertrag vereinbarte Kaltmiete zuzüglich der Vorauszahlungen für Nebenkosten (Betriebskosten). Die Versicherung gleicht somit den Liquiditätsverlust aus, den Sie erleiden, weil die Wohnung blockiert ist ("Vorenthaltung").
DAUER & BEGINN
Der Zeitraum: Die Leistung beginnt ab dem Tag der wirksamen Kündigung (Beendigung des Mietverhältnisses). Sie wird so lange gezahlt, bis die Wohnung zurückgegeben oder geräumt ist – je nach gewähltem Tarif maximal für 6 oder 12 Monate.
ALTSCHULDEN
Die Kündigungshürde: Gesetzlich ist eine fristlose Kündigung meist erst möglich, wenn ein Rückstand von zwei Monatsmieten aufgelaufen ist. Diese Phase vor der Kündigung ist nicht versichert, da hierfür primär die Mietkaution als Sicherheit dient, um diese ersten Ausfälle aufzufangen.
LEERSTAND BEI RENOVIERUNG
Sanierungsphase: Hinterlässt der Mieter die Wohnung als "Schweinestall", ist eine sofortige Neuvermietung unmöglich. Die Versicherung zahlt den Mietausfall auch während dieser Instandsetzung weiter – jedoch längstens für 3 Monate und nur innerhalb der gewählten Gesamthaftungsdauer.
Der Mietausfallschutz ist eine reine Vermögensschadenversicherung. Das bedeutet, er ersetzt fehlende Einnahmen, übernimmt aber keine Kosten für Sachschäden oder Altlasten aus der Zeit vor der Kündigung. Zusätzlich decken die Leistungen des Vermieterrechtsschutz die anfallenden juristischen Kosten zur Durchsetzung von Rechten ab.
RÜCKSTÄNDE VOR KÜNDIGUNG
Das Unternehmerrisiko: Mietrückstände, die während des laufenden Vertrages entstanden sind und erst den Grund zur Kündigung geliefert haben (meist 2 Monatsmieten), werden nicht ersetzt. Hierfür dient primär die Mietkaution als Sicherheit, um diese ersten Ausfälle aufzufangen.
SANIERUNGSKOSTEN & SCHÄDEN
Kein Sachversicherungs-Ersatz: Zwar wird der Mietausfall während einer notwendigen Sanierung (max. 3 Monate) gezahlt, aber nicht die Sanierungskosten selbst. Rechnungen für Handwerker, Material oder die Beseitigung von Schäden an der Bausubstanz müssen Sie selbst tragen.
ENTRÜMPELUNG & REINIGUNG
Reinigung vs. Räumung: Die Kosten für die Reinigung einer vermüllten Wohnung ("Messie") sind nicht versichert.
Gut zu wissen: Das reine Ausräumen und Einlagern der Möbel im Rahmen der Zwangsvollstreckung übernimmt hingegen der Vermieterrechtsschutz (ab Komfort).
GESETZLICHE NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG
Begrenzung auf die Miete: Die Versicherung ersetzt den konkreten Mietausfall in Höhe der vereinbarten Bruttomiete. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf "Nutzungsentschädigung" nach § 546a BGB (z. B. wenn die ortsübliche Miete inzwischen gestiegen wäre), wird nicht pauschal übernommen.
Warum lohnt sich dieser Zusatzbaustein?
Der Mietausfallschutz schützt die wirtschaftliche Existenz, während die
Leistungen des Vermieterrechtsschutz
dagegen die juristischen Kosten abdecken. Da Risiken wie Arbeitslosigkeit des Mieters oder Scheidung oft zu Zahlungsausfällen führen, bewahrt diese Absicherung Ihr Privatvermögen vor laufenden Kosten. Ab dem Tarif Komfort ist das
Online Inkasso für Vermieter
zur effizienten Forderungsbeitreibung bereits enthalten.
1
Liquidität
Erstattung von Kaltmiete und Nebenkosten sichert Ihre Liquidität für laufende Bankraten und das Hausgeld.
2
Insolvenzschutz
Die Versicherung leistet unabhängig von der Bonität des Mieters – auch wenn bei diesem nichts zu holen ist.
3
Lange Laufzeit
Mit einer Leistungsdauer bis zu 12 Monaten überbrückt der Schutz zähe Verfahren ohne finanzielle Engpässe.
4
Sanierungsphase
Bei unbewohnbarer Rückgabe läuft die Zahlung weiter. Schutz während der Sanierung bis zu 3 Monate inkludiert.
5
Steuervorteil
Beiträge sind als Werbungskosten (Anlage V) meist voll absetzbar. Dies senkt die effektiven Kosten spürbar.
6
Synergie
Anwalt und Geldleistung kommen aus einer Hand. Das spart Zeit und verhindert Konflikte bei der Zuständigkeit.
Praxis-Check: Auszug im 5. Monat mit Folgeschaden
Ohne Absicherung droht der finanzielle Ruin durch einen Gesamtschaden von 15.600 Euro. Dieses Rechenbeispiel addiert den Mietausfall und die unvermeidbaren Verfahrenskosten. Es belegt, warum das Paket aus Rechtsschutz und Mietausfallschutz existenzsichernd ist.
Die folgende Analyse zeigt die Kostenzusammensetzung auf Basis einer Warmmiete von 1.250 Euro (Tarifstufe bis 15.000 Euro Bruttojahresmiete), wenn ein Mieter die Wohnung sieben Monate lang blockiert und die Wohnung anschließend für drei weitere Monate aufgrund von Sanierungsarbeiten nicht vermietet werden kann.
AUSGANGSSITUATION
10 Monate Leerstand (7 Monate Mietrückstand + 3 Monate Sanierungszeit) bilden die Basis dieses Szenarios. Der Mieter zahlt nicht, es folgt die Kündigung und Räumungsklage.
Nach dem Auszug im 7. Monat hinterlässt er die Wohnung jedoch in einem unbewohnbaren Zustand.
Bevor neu vermietet werden kann, muss die Wohnung drei Monate lang saniert werden – in dieser Zeit fließen weiterhin keine Mieteinnahmen.
BERECHNUNG STREITWERT
Der Streitwert bildet die Berechnungsgrundlage für alle Anwalts- und Gerichtskosten. Er setzt sich aus dem Räumungsanspruch (zwölffache Nettokaltmiete) und dem Zahlungsanspruch (aufgelaufene Mietrückstände & Nutzungsentschädigung) zusammen. Ein hoher Streitwert treibt die Verfahrenskosten massiv in die Höhe.
KOSTENRISIKO & BONITÄT
Ein erhebliches Kostenrisiko bleibt selbst bei gewonnenem Prozess bestehen. Ist der Mieter insolvent, bleibt der Vermieter nicht nur auf dem Mietausfall sitzen, sondern muss auch die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen. Ein Titel nützt nichts, wenn beim Gegner nichts zu holen ist.
GESAMTKOSTEN
15.600 Euro Gesamtschaden entstehen dem Vermieter in diesem Beispiel. Die Summe resultiert aus dem fast einjährigen Einnahmeausfall und den Verfahrenskosten:
8.750 Euro Mietausfall bis Auszug (7 x 1.250 € Warmmiete)
3.750 Euro Mietausfall während Sanierung (3 x 1.250 € Warmmiete)
3.100 Euro Verfahrenskosten (Eigene Anwaltskosten und Gerichtskosten). Hinweis: Diese Verfahrenskosten fallen für den Vermieter auch an, wenn der Gegner zahlungsunfähig ist.
Hinweis: Die Gebühren für Anwälte und Gerichte sind gesetzlich festgeschrieben. Mit dem Prozesskostenrechner lässt sich das individuelle Kostenrisiko basierend auf der Höhe der Mietrückstände oder der Jahresmiete mit wenigen Klicks ermitteln.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
Was kostet der Mietausfallschutz?
Ab
31,18 Euro
monatlich
sichern Vermieter das gesamte Spektrum aus Mietausfall und Rechtsschutz ab. Im Vergleich zu einem potenziellen Gesamtschaden von über
16.000 €
ist dieser Beitrag gering. Der reine Mietausfallschutz ist dabei bereits ab
12,48 Euro
als optionaler Baustein in den Tarifen Komfort oder Premium hinzubuchbar.
KOMFORT
Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohnimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, 150 € SB
+ Mietausfallschutz bis 12 Monate ohne SB
z.B. monatlich
31,18 €
PREMIUM
Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohnimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, 150 € SB
+ Mietausfallschutz bis 12 Monate ohne SB
z.B. monatlich
45,28 €
Steuerlicher Hinweis: Die
Kosten für eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung
inklusive des Beitrags für den Mietausfallschutz sind in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Die Ausgabe kann in der Anlage V der Steuererklärung (Zeilen 33 bis 88) angegeben werden.
Wie können Sie Ihre Versicherung abschließen?
Online oder telefonisch lässt sich der Mietausfallschutz als Ergänzung zum Vermieterrechtsschutz abschließen. Da die Absicherung von Mietausfallschäden als optionaler Baustein konzipiert ist, erfolgt der Abschluss in Verbindung mit der Tarifvariante Komfort oder Premium. Ein Einzelschutz ohne Rechtsschutz-Modul ist nicht erhältlich.
Gut zu wissen: Sollte sich Ihr Wohnsitz im Ausland befinden, können Sie Ihre Objekte in Deutschland dennoch problemlos versichern. Wählen Sie in diesem Fall bitte den telefonischen Weg für den Abschluss, da diese Option in den Online-Rechnern nicht zur Verfügung steht.
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Versicherung online abschließen!
Mit dem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.
Versicherung telefonisch abschließen!
Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.
Wichtig! Die Kosten für eine Vermieterrechtsschutzversicherung sind
nicht umlagefähig. Sie dürfen diese nicht als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Was als umlagefähige Betriebskosten anerkannt wird und was nicht, regelt das BGB über die Betriebskostenverordnung.
(Absatz 2 § 1 BetrKV)
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!
Ein fester Ansprechpartner begleitet jeden Schritt. Fundierte Beratung durch Experten für Rechtsschutzversicherungen besteht seit 2002. Egal ob der Abschluss online oder telefonisch erfolgt: Die Unterstützung reicht von der ersten Hilfestellung beim Vertragsabschluss bis hin zur Navigationshilfe im Schadenfall oder bei allgemeinen Vertragsfragen. Ein Termin ist nicht erforderlich; ein Anruf genügt.
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.
Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr
Expertise
Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren
Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Gestaltung individueller Rechtsschutz-Konzepte für Privat- und Firmenkunden.
IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
Wie können Sie die Versicherung im Schadenfall nutzen?
Schnelle Unterstützung durch 200 Volljuristen sichert die professionelle Schadenabwicklung. Ein Team aus spezialisierten Juristen und Experten bietet rund um die Uhr effiziente Instrumente zur Konfliktlösung an. Ob telefonisch oder online: Ein fester Ansprechpartner begleitet den gesamten Prozess von der ersten Orientierung bis zum Forderungsmanagement. Das Ziel ist die zügige und rechtssichere Klärung aller Probleme im Vermieteralltag.
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Schadenservice
Kompetente Experten sind jederzeit bei allen Rechtsproblemen für Sie erreichbar.
Erstberatung
Spezialisierte Juristen helfen Ihnen sofort weiter – immer ohne eine Selbstbeteiligung.
Mediation
Professionelle Mediatoren schlichten bei Mieterstreitigkeiten außergerichtlich.
Anwalts-Chat
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Muss ich eine Selbstbeteiligung zahlen?
Nein, im Mietausfallschutz fällt grundsätzlich keine Selbstbeteiligung an. Dies gilt unabhängig davon, ob im Vermieterrechtsschutz eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Wann leistet der Mietausfallschutz?
Der Mietausfallschutz greift ab dem Zeitpunkt der wirksamen Kündigung durch den Vermieter, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt und die Wohnung nicht räumt. Die Leistung erfolgt innerhalb der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer von wahlweise 6 oder 12 Monaten.
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Leistungen für bis zu drei Monate, wenn die Wohnung nach dem Auszug aufgrund notwendiger Renovierungsarbeiten nicht sofort neu vermietet werden kann. Diese Leistung wird ausschließlich innerhalb des versicherten Leistungszeitraums erbracht.
Wie lange wird der Mietausfall ersetzt?
Die Leistung erfolgt für den vertraglich vereinbarten Zeitraum von wahlweise 6 oder 12 Monaten, sofern der Mietausfall fortbesteht.
Ergänzend werden bis zu drei Monate Mietausfall übernommen, wenn die Immobilie nach dem Auszug des Mieters vorübergehend nicht vermietbar ist. Diese Leistung wird ausschließlich innerhalb des versicherten Leistungszeitraums erbracht.
Kann ich den Mietausfallschutz einzeln abschließen?
Nein, der Mietausfallschutz ist ausschließlich in Kombination mit einem Vermieterrechtsschutz in den Tarifvarianten Komfort oder Premium erhältlich. Ein separater Abschluss ohne Rechtsschutz-Baustein ist nicht möglich.
Sind die Beiträge für den Mietausfallschutz steuerlich absetzbar?
Ja, die Beiträge für den Mietausfallschutz können zusammen mit dem Vermieterrechtsschutz bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Was passiert bei Sachschäden durch den Mieter?
Der Mietausfallschutz übernimmt den Mietausfall für die Dauer der Renovierung, maximal für drei Monate innerhalb des versicherten Leistungszeitraums.
Kosten für das Ausräumen, den Abtransport und die Einlagerung des Mieterinventars sind über den Vermieterrechtsschutz abgedeckt. Die Kosten für die eigentlichen Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen trägt der Vermieter selbst.
Rechtsschutz / Immobilienrechtsschutz / Vermieterrechtsschutz / Mietausfallschutz

