ARAG
Wohn-Rechtsschutz Versicherung
Für Mieter!
Für Eigentümer!
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Mit Privatrechtsschutz!
TÜV Note "Sehr gut"!
Wohnrechtsschutz für Mieter & Eigentümer!
Wohn-rechtsschutz für Mieter & Eigentümer
Ihr sicherer Rückhalt im privaten Alltag für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr!
Inhaltsverzeichnis:
Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
Privat
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
- Kauf von z.B. Hausrat oder Unterhaltungselektronik
- Dienstleistungen wie z.B. Mobilfunk oder Internetanbieter
- Käufe im Internet
- Abos wie z.B. Fitnessstudio
- Reparaturmängel
- Urlaubsreise
- Versicherungsverträge
- Behandlungsfehler
(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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Was ist Wohnrechtsschutz (optionaler Baustein Wohnen)?
Der Wohn-Rechtsschutz ist eine optionale Erweiterung der Privatrechtsschutzversicherung. In der Basis-Variante umfasst er den Mietrechtsschutz für eine selbstgenutzte Wohneinheit. Ab der Komfort-Linie erweitert sich die Deckung auf den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer sämtlicher selbstgenutzter Wohneinheiten innerhalb Deutschlands.
Der Baustein übernimmt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Miet-, Nachbarschafts- und Immobilienstreitigkeiten. Die finanzielle Absicherung umfasst dabei alle notwendigen Aufwendungen zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
LEISTUNG
BEISPIELE
RELEVANZ
Die Deckungszusage im Wohn-Rechtsschutz dient der Entlastung von den mitunter erheblichen Kosten juristischer Verfahren. Damit eine effektive Interessenwahrnehmung ohne finanziellen Druck möglich ist, werden verschiedene Aufwendungen übernommen. Die folgende Aufstellung gliedert die einzelnen Kostenarten, die im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme getragen werden, im Detail auf:
ANWALTS- & GERICHTSKOSTEN
Abdeckung der Gebühren für die rechtliche Vertretung sowie anfallender Gerichtskosten im Rahmen der gesetzlichen Sätze.
MEDIATIONSVERFAHREN
Finanzierung professioneller außergerichtlicher Streitschlichtungen zur einvernehmlichen Konfliktlösung bis zu einem Betrag von 3.000 €.
GUTACHTER & ZEUGEN
Übernahme der Honorare für vom Gericht bestellte Sachverständige sowie der Entschädigungen für geladene Zeugen.
KOSTEN DER GEGENSEITE
Erstattung der Anwaltskosten des Prozessgegners, sofern eine Verpflichtung zur Zahlung durch ein Gerichtsurteil besteht.
Rechtliche Auseinandersetzungen im Wohnumfeld können Mieter, Eigentümer und Vermieter gleichermaßen betreffen. Oft führen unterschiedliche Auffassungen über Vertragsdetails oder gesetzliche Vorgaben zu langwierigen Differenzen. Zur besseren Einordnung der Deckungsschwerpunkte sind nachfolgend beispielhafte Szenarien aufgeführt, die das Spektrum des Wohn-Rechtsschutzes verdeutlichen:
MIETVERHÄLTNIS & VERTRAGSMANAGEMENT
Mieterhöhungen: Rechtliche Prüfung und Abwehr von Forderungen zur Anpassung der Kaltmiete auf das ortsübliche Niveau.
Mietvertragsbeendigung: Unterstützung bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen, einschließlich Eigenbedarfskündigungen.
Modernisierungsmaßnahmen: Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei angekündigten baulichen Veränderungen und deren Kostenumlage.
Hausverwaltung: Klärung von Differenzen bei der Kommunikation oder Aufgabenwahrnehmung durch die bestellte Verwaltung.
NEBENKOSTEN & WOHNQUALITÄT
Nebenkostenabrechnungen: Juristische Überprüfung der Korrektheit von Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen.
Mängel der Mietsache: Durchsetzung von Ansprüchen bei Beeinträchtigungen der Wohnqualität, wie etwa Schimmelbildung oder defekten Heizungsanlagen.
Kautionsrückzahlung: Rechtliche Begleitung bei der Rückforderung geleisteter Mietsicherheiten nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Lärmbelästigung: Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei anhaltenden Ruhestörungen durch Nachbarn oder Dritte.
WOHNEIGENTUM & ÖFFENTLICHE ABGABEN
Eigentümergemeinschaft (WEG): Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung oder Klärung interner Streitigkeiten.
Grundbesitzabgaben: Rechtsschutz bei Widersprüchen gegen Bescheide über kommunale Steuern und Gebühren, wie Grundsteuer oder Abfallgebühren.
Dingliches Recht: Absicherung bei Konflikten über Grundstücksgrenzen, Wegerechte oder andere im Grundbuch verankerte Belastungen.
ERWEITERTE LEISTUNGEN (TARIF PREMIUM)
Hausbau: Juristische Unterstützung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Wohngebäuden (spezifisch für die Premium-Linie).
Kommunale Angelegenheiten: Rechtliche Auseinandersetzungen mit Gemeinden, beispielsweise über Erschließungsbeiträge oder geplante Bauvorhaben im Umfeld.
Selbstgenutzte Immobilien im Ausland: Deckungszusage für rechtliche Belange an selbstbewohnten Wohneinheiten innerhalb Europas und der Mittelmeeranrainerstaaten.
Juristische Differenzen im Wohnbereich gehören zu den häufigsten Anlässen für gerichtliche Auseinandersetzungen in Deutschland. Da die Kostenbelastung oft unvermittelt eintritt und existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann, stützt sich die Relevanz dieses Bausteins auf die folgenden vier Kernaspekte:
HOHE STREITWERTE UND KOSTENRISIKEN
Finanzielle Belastung: Bereits ein einfaches anwaltliches Schreiben oder ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Amtsgericht verursacht Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnungen.
Kalkulationsbasis: Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert, der im Mietrecht oft am Jahresmietwert und im Wohneigentumsrecht am Objektwert oder dem wirtschaftlichen Interesse bemessen wird.
Kostenabsicherung: Im Falle eines verlorenen Prozesses übernimmt der Versicherer im Rahmen der Deckungszusage die Gerichtskosten sowie die Anwaltsgebühren der Gegenseite – unter Berücksichtigung einer etwaigen vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
VORSCHUSSPFLICHT UND SACHVERSTÄNDIGENKOSTEN
Kapitalbindung: Auslagen für Anwälte und Gerichtskosten fallen bereits mit dem Beginn eines Verfahrens an und müssen ohne Versicherungsschutz privat vorfinanziert werden.
Beweisverfahren: Insbesondere bei Mängeln an der Mietsache (z. B. Schimmelbildung) oder Modernisierungen sind teure Sachverständigengutachten oft unumgänglich.
Zeugenentschädigungen: Auch die Vorschüsse für gerichtlich geladene Zeugen und externe Sachverständige müssen vom Kläger zunächst bereitgestellt werden, um das Verfahren fortzuführen.
PERSPEKTIVE DER MIETERINTERESSEN
Hürden der Rechtsdurchsetzung: Der Deutsche Mieterbund (DMB) unterstreicht regelmäßig die Bedeutung einer Absicherung für die prozessuale Waffengleichheit.
Offizielles Credo: „Wer sein gutes Recht als Mieter durchsetzen will, muss das damit verbundene Kostenrisiko kennen. Ohne eine Rechtsschutzversicherung schrecken viele Mieter vor dem Gang zum Gericht zurück, selbst wenn sie im Recht sind, da die finanziellen Folgen eines verlorenen Prozesses oft nicht kalkulierbar sind.“ (Quelle: Deutscher Mieterbund / Mieterverein).
Präventive Wirkung: Die Versicherung ermöglicht es Mietern, rechtliche Prüfungen wie den Vertrags-Check oder Beratungen in Anspruch zu nehmen, bevor ein Konflikt eskaliert.
KOMPLEXITÄT BEI EIGENTUM UND NACHBARSCHAFT
Wohnungseigentümer-Gemeinschaft: Streitigkeiten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft sind nahezu unvermeidlich und erfordern oft die rechtliche Anfechtung von Beschlüssen innerhalb kurzer Fristen.
Nachbarschaftsrecht: Konflikte über Grundstücksgrenzen, Lärmbelästigungen oder bauliche Veränderungen (z. B. zu hohe Hecken) zählen zu den langwierigsten und kostenintensivsten Rechtsfällen im Privatbereich.
Behördliche Bescheide: Der Schutz erstreckt sich auch auf den Widerspruch gegen Grundbesitzabgaben oder kommunale Steuerbescheide, die ohne juristischen Beistand schwer anzufechten sind.
Was sind die Vorteile der Wohnungsrechtsschutz Absicherung?
Die Erweiterung des Versicherungsschutzes um den Baustein Wohnen gewährleistet eine spezialisierte juristische Begleitung für sämtliche Belange rund um die Immobilie. Über die reine Kostentragung hinaus umfasst das Modul präventive Services und Experten-Unterstützung, um Konflikte bereits im Vorfeld effizient zu lösen. Die nachfolgenden sechs Kernaspekte verdeutlichen den funktionalen Mehrwert dieser Deckungserweiterung:
1
Finanzielle Absicherung
Übernahme anfallender Anwalts- und Gerichtskosten zur Entlastung des eigenen Vermögens bei Rechtsstreitigkeiten.
2
Spezialisierte Fachanwälte
Direkter Zugang zu einem Experten-Netzwerk für hochspezialisiertes Miet-, WEG- und Immobilienrecht in ganz Deutschland.
3
Außergerichtliche Streitschlichtung
Professionelle Konfliktlösung durch Mediatoren zur schnellen und einvernehmlichen Beilegung von Wohnstreitigkeiten
4
Sofortige Rechtsberatung
Unmittelbare telefonische Erstberatung durch erfahrene Anwälte zur Klärung dringender juristischer Fragestellungen.
5
Mietvertrags-Check
uristische Prüfung von Mietverträgen zur Identifikation rechtlich nachteiliger Klauseln vor einer Unterzeichnung.
6
Rechtssichere Dokumente
Zugriff auf geprüfte Mietvertragsmuster und juristische Vorlagen zur Vermeidung formeller Fehler im Wohnalltag
Was kostet ein Nachbarschaftsstreit ohne Privatrechtsschutz?
Ein Rechtsstreit in der Nachbarschaft verursacht in der ersten Instanz typischerweise Kostenrisiken zwischen 3.150 Euro und über 12.200 €. Die exakte Summe ergibt sich aus dem gerichtlich festgesetzten Streitwert sowie der Notwendigkeit technischer Sachverständigengutachten. Da im Zivilprozess die unterliegende Partei sämtliche Gebühren beider Seiten sowie die Gerichtskosten tragen muss, stellt dies ohne Absicherung ein erhebliches finanzielles Risiko dar.
KOSTENBEISPIEL FÜR MIETER (LÄRMBELÄSTIGUNG)
Sachverhalt: Ein Mieter klagt auf Unterlassung wegen dauerhafter Ruhestörung. Zur objektiven Feststellung der Beeinträchtigung wird ein akustisches Gutachten (Lärmmessung) gerichtlich angeordnet.
Finanzielles Risiko: Bei einem angenommenen Streitwert von 5.000 € belaufen sich die Gesamtkosten für ein verlorenes Verfahren (eigene/gegnerische Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Gutachter) auf ca. 3.150 €.
Fokus: Ohne Deckungszusage müssen diese Gebühren vollständig aus Eigenmitteln bestritten werden.
KOSTENBEIPIEL FÜR EIGENTÜMER (GRENZSTREIT)
Sachverhalt: Ein Eigentümer fordert den Rückbau einer baulichen Anlage, die die Grundstücksgrenze überschreitet. Hierfür ist eine amtliche Grenzvermessung durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen erforderlich.
Finanzielles Risiko: Bei einem hohen Streitwert von 25.000 € summieren sich die Kosten für Anwälte, Gericht und Vermessungsingenieure auf ca. 12.200 €.
Fokus: Da sich die gesetzlichen Gebühren am Immobilienwert orientieren, steigt die finanzielle Belastung für Eigentümer besonders steil an.
ZUSAMMENSETZUNG DER PROZESSKOSTEN
Gesetzliche Tarife: Die Abrechnung der Rechtsanwälte erfolgt verbindlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die der Gerichte nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).
Zusatzaufwand: Im Nachbarschaftsrecht sind Sachverständigenhonorare (z. B. für Immissionsschutz oder Vermessung) oft unumgänglich und machen einen Großteil des Kostenrisikos aus.
Erstattungsprinzip: Die unterliegende Partei ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Gegenseite sowie die Staatskasse zu entschädigen.
VORSCHUSSPFLICHT UND KAPITALBINDUNG
Vorkasse: Bereits zur Einleitung der Klage müssen Gerichtskostenvorschüsse geleistet werden. Auch Sachverständige nehmen ihre Tätigkeit in der Regel erst nach Zahlung eines entsprechenden Vorschusses auf.
Liquiditätsrisiko: Diese Vorschusspflicht bindet privates Kapital über die gesamte Dauer des Verfahrens, die im Nachbarschaftsrecht oft mehrere Jahre betragen kann.
Absicherung: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Zahlungen unmittelbar und sichert so die finanzielle Handlungsfähigkeit während des gesamten Prozesses.
Hinweis: Diese Beträge dienen als Orientierungshilfe für typische Szenarien. Zur individuellen Kalkulation spezifischer Forderungssummen kann der interaktive Prozesskostenrechner genutzt werden, um das genaue Risiko für jede Konstellation zu ermitteln.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
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- Abos wie z.B. Fitnessstudio
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(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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Was kostet eine private Rechtsschutzversicherung?
Eine leistungsstarke Absicherung privater Wohninteressen ist bereits für einen geringen monatlichen Beitrag kalkulierbar. Während die Kosten einer Privatrechtsschutzversicherung in der Grundkonfiguration (Privat, Wohnen, Single, öffentlicher Dienst, 250 € Selbstbeteiligung) bei 20,75 Euro ansetzen, schützt diese Vorsorge vor massiven finanziellen Belastungen, die im Falle eines Nachbarschafts- oder Mietstreits schnell die Marke von 12.200 Euro überschreiten können.
Der exakte Beitrag richtet sich nach der gewählten Tariflinie sowie der individuellen Lebenssituation und bietet bereits in der Komfort-Variante für unter
35 Euro ein umfassendes Schutzpaket.
PREISE
PREISFAKTOREN
DOWNLOADS
Die monatlichen Beiträge variieren je nach gewünschtem Leistungsumfang und dem gewählten Selbstbehalt. Zur besseren Orientierung sind nachfolgend die Konditionen für eine beispielhafte Konstellation aufgeführt:
BASIS
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, Flex 0/300 SB
z.B. monatlich
30,55 €
KOMFORT
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
33,41 €
PREMIUM
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
47,53 €
Die Kosten der Absicherung richten sich maßgeblich nach der gewählten Zusammenstellung der einzelnen Rechtsbereiche. Systematik: Da der Baustein Privat stets als verpflichtendes Fundament fungiert, variiert der Gesamtbeitrag je nach Ergänzung durch die Module Arbeit, Verkehr oder Wohnen. Die folgende Übersicht erläutert die preisrelevanten Faktoren und die geltenden Kombinationsregeln:
LEISTUNGSVARIANTE & BAUSTEINE
Tarifstufen: Die Auswahl der Absicherung erfolgt individuell über die Leistungsstufen Basis, Komfort oder Premium.
Modulauswahl: Die Beitragshöhe richtet sich nach der Anzahl der kombinierten Bereiche wie Privat, Arbeit, Wohnen oder Verkehr.
INDIVIDUELLE MERKMALE
Berufsstand: Die Einordnung in spezifische Tarifgruppen, wie beispielsweise den öffentlichen Dienst, hat direkten Einfluss auf die Prämienermittlung.
Lebenssituation: Die Unterscheidung zwischen Single-Absicherungen und Familientarifen ist ein maßgebliches Kriterium bei der Kalkulation des Beitrags.
SELBSTBETEILIGUNG & ZAHLWEISE
Selbstbeteiligung: Die Vereinbarung eines Eigenanteils (z. B. 150 € oder 250 €) führt zu einer spürbaren Reduktion der laufenden Prämie.
Zahlungsweise: Durch die Wahl eines jährlichen Zahlungsintervalls lassen sich Kostenvorteile von beispielsweise 8 % gegenüber der monatlichen Ratenzahlung erzielen.
ZUSATZBAUSTEINE
Die Integration optionaler Erweiterungen wie Unterhalts-, Ehe- oder Internet-Rechtsschutz vergrößert das Spektrum der Absicherung und fließt als ergänzender Faktor in die Prämienkalkulation ein.
Hier können Sie mit einem Klick die detaillierten Leistungsbeschreibungen der Rechtsschutzversicherung für den Privatrechtsschutz als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen ...
BASIS als PDF
Hier können Sie die Leistungen für die BASIS Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
KOMFORT als PDF
Hier können Sie die Leistungen für die KOMFORT Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
PREMIUM als PDF!
Hier können Sie die Leistungen für die PREMIUM Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
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- Käufe im Internet
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- Behandlungsfehler
(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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LEISTUNGEN
Welche Leistungen sind versichert?
Die Leistungen einer Privatechtsschutzversicherung sind modular strukturiert und bietet Unterstützung, die präzise auf das jeweilige Stadium eines juristischen Konflikts abgestimmt ist. Der Schutzumfang unterteilt sich in die präventive Vermeidung von Streitfällen, die ökonomische Absicherung während des aktiven Verfahrens sowie die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche nach Prozessende.
Hinweis: Selbst bei einem erfolgreichen Verfahrensabschluss können Restkosten entstehen, beispielsweise infolge einer Zahlungsunfähigkeit der Gegenseite. Zudem sind die vertraglichen Ausschlüsse sowie die vereinbarten Selbstbeteiligungen maßgeblich.
Die inhaltliche Aufteilung stellt sich wie folgt dar:
PRÄVENTION & MEDIATION
Rechtsberatung: Die telefonische Erstberatung ermöglicht eine unmittelbare juristische Einschätzung und Orientierung in verschiedensten Rechtsangelegenheiten.
Digitale Dienstleistungen: Über den Online-Rechtsservice besteht Zugriff auf rechtlich geprüfte Musterdokumente. Ergänzend dient der Online-Vertrags-Check der zeitnahen Analyse und Überprüfung privatrechtlicher Verträge.
Konfliktbeilegung: Zur Erzielung einvernehmlicher Lösungen werden die Kosten für ein außergerichtliches Mediationsverfahren durch unabhängige Schlichter getragen, um langwierige gerichtliche Prozesse zu vermeiden.
ANWALT & HONORAR
Anwaltswahl: Für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen besteht das Recht, einen Rechtsanwalt frei zu bestimmen. Ausgenommen hiervon sind spezifische Dienstleistungen wie die telefonische Erstberatung (JuraTel) oder die Durchführung von Mediationsverfahren, welche unmittelbar über die ARAG erbracht bzw. koordiniert werden.
Gesetzliche Gebühren: Die Übernahme der Anwaltsvergütung erfolgt auf Grundlage der Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Liegt der Ort des zuständigen Gerichts weit vom Wohnsitz entfernt, sind zusätzlich die Aufwendungen für einen Korrespondenzanwalt abgedeckt.
GERICHT & BEWEISE
Dieser Leistungsbereich deckt die Aufwendungen ab, die unmittelbar durch die Tätigkeit des Gerichts, die Beweisführung sowie durch die Kostenerstattungspflicht entstehen:
Gerichtskosten: Die anfallenden Gebühren und Auslagen des Gerichts sind vollumfänglich im Deckungsumfang enthalten.
Beweiserhebung: Die Honorare für vom Gericht beauftragte Sachverständige und Gutachter sowie die gesetzlichen Entschädigungen für geladene Zeugen werden übernommen.
Gegnerische Kosten: Im Falle eines Unterliegens oder einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung werden die dem Gegner entstandenen Kosten erstattet, soweit eine Verpflichtung zur Übernahme besteht und diese der Höhe nach den gesetzlichen Sätzen entsprechen.
VOLLSTRECKUNG & KAUTION
Dieser Funktionsbereich befasst sich mit der praktischen Realisierung erstrittener Titel sowie dem Schutz der persönlichen Bewegungsfreiheit:
Zwangsvollstreckung: Zur Durchsetzung rechtskräftig titulierter Ansprüche werden die Kosten für notwendige Vollstreckungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Beauftragung von Gerichtsvollziehern, übernommen.
Strafkaution: Zur Abwendung einer drohenden Untersuchungshaft wird die Stellung einer Kaution in Form eines zinslosen Darlehens ermöglicht, wobei diese Absicherung einen weltweiten Geltungsbereich umfasst.
ERWEITERUNGEN
Was kann zusätzlich versichert werden?
Die Rechtsschutzversicherung basiert auf einer flexiblen Baukasten-Logik, die eine gezielte Ergänzung des Basisschutzes ermöglicht. Über optionale Zusatzbausteine lassen sich spezifische Rechtsgebiete oder wirtschaftliche Risiken absichern, die nicht im Standardumfang der Grundmodule enthalten sind.
Die inhaltliche Strukturierung dieser Erweiterungen stellt sich wie folgt dar:
FAMILIE & UNTERHALT
Unterhalt: Der Rechtsschutz in Unterhaltsangelegenheiten deckt Differenzen über gesetzliche Unterhaltspflichten sowie das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ab. Die Versicherungssumme ist auf 30.000 Euro festgesetzt, wobei eine Wartezeit von einem Jahr gilt. Im Premiumschutz ist dieser Baustein bereits enthalten.
Ehe: Der Rechtsschutz in Scheidungsangelegenheiten trägt die gerichtlichen Aufwendungen für Scheidungen, Aufhebungen und Folgesachen vor deutschen Familiengerichten. Eine unabhängige Vertretung beider Partner ist möglich, wobei die Versicherungssumme insgesamt 30.000 Euro beträgt. Die Wartezeit beläuft sich auf drei Jahre.
INTERNET & IDENTITÄT
Digitaler Spezialschutz: Der Internetrechtsschutz web@ktiv® dient der gezielten Absicherung gegen Online-Gefahren sowie zum Schutz des persönlichen Ansehens im Netz.
Reputationsmanagement: Die Leistungen beinhalten Maßnahmen zur Entfernung rufschädigender Inhalte auf Webportalen und Unterstützung bei Identitätsmissbrauch.
Juristische Durchsetzung: Der Schutz umfasst die anwaltliche Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei digitalen Rechtsverletzungen.
Präventive Leistungen: In den Tariflinien Komfort und Premium erfolgt eine juristische Prüfung privater Internetauftritte auf potenzielle Urheberrechts-, Domain- und Verlinkungsrisiken (in der Basis-Linie nicht enthalten).
Wartezeit: Die Absicherung tritt unmittelbar mit dem Vertragsbeginn ohne Wartezeit in Kraft.
VERTRAGS-CHECK
Erweiterte Vertragsprüfung (JuraCheck® Plus): Dieser optionale Zusatzbaustein ermöglicht im Gegensatz zur standardmäßigen online Prüfung privater Verträge eine persönliche Beratung sowie eine detaillierte Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt direkt vor Ort.
Geltungsbereich: Die anwaltliche Dienstleistung bezieht sich auf Rechtsangelegenheiten, die dem deutschen Recht unterliegen.
Leistungsausschlüsse: Nicht abgedeckt sind Verträge im Kontext von Baufinanzierungen, dem Erwerb oder Verkauf von Immobilien sowie der Planung und Errichtung von Gebäuden (Neubau/genehmigungspflichtiger Umbau). Zudem besteht kein Schutz für selbstständige Tätigkeiten sowie für Spiel- und Wettverträge.
Wartezeit: Der Zugang zu dieser spezialisierten Beratungsleistung erfolgt unmittelbar ab Vertragsbeginn ohne Wartezeit.
BEITRAG & GARANTIE
Beitragsfreistellung: Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung werden die Versicherungsprämien für bis zu fünf Jahre übernommen. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige Vorbeschäftigungszeit mit einem Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Die Wartezeit beträgt sechs Monate, wobei bei Unfallereignissen Sofortschutz besteht.
Beitragsgarantie: Zur Sicherung der Beitragsstabilität wird die Prämie für einen Zeitraum von drei Jahren fixiert, um vor Anpassungen infolge allgemeiner Schadens- und Kostensteigerungen im Markt zu schützen.
BONUSLEISTUNGEN
Welche Bonusleistungen hat der Familienrechtsschutz?
Der moderne Privatrechtsschutz fungiert als dynamisches Sicherheitsnetz. Er beinhaltet automatische Erweiterungen, die weit über das Bezahlen von Anwaltsrechnungen hinausgehen. Diese Zusatzleistungen sorgen für einen lückenlosen Übergang bei einem Versicherungswechsel, passen sich neuen Lebensumständen an und verhindern, dass durch den Lauf der Zeit Deckungslücken entstehen.
Zentrale Säulen dieses Schutzes sind die Absicherung für Ereignisse, die bereits in der Vergangenheit liegen, sowie eine Garantie, dass der Schutz in Zukunft automatisch besser wird. Die Details dieser Mehrleistungen:
ZUKUNFT & UPDATE
Vorsorgerechtsschutz: Dieser Baustein bietet sofortige Sicherheit, wenn sich die Lebensumstände ändern – beispielsweise durch den Kauf einer Immobilie. In den Linien Komfort und Premium entfallen die üblichen Wartezeiten für solche neuen Risiken, sofern der Vertrag bereits seit sechs Monaten besteht und die Änderung innerhalb von 12 Monaten gemeldet wird.
Update-Garantie: Durch diese Innovationsklausel profitieren bestehende Verträge automatisch von künftigen Leistungsverbesserungen im gewählten Tarif. Diese Upgrades werden ohne zusätzliche Kosten direkt in den Versicherungsschutz integriert.
LÜCKENLOS & RÜCKWIRKEND
Rückwirkender Schutz: Dieser Vorteil greift nach einer ununterbrochenen Vertragslaufzeit von drei Jahren. Der Versicherer verzichtet dann darauf, die Leistung mit dem Argument abzulehnen, die Ursache des Streits liege vor Vertragsbeginn (Wegfall der „Einrede der Vorvertraglichkeit“). Voraussetzung ist, dass der eigentliche Rechtsstreit erst nach Ablauf dieser drei Jahre zum ersten Mal entsteht (§ 4 Abs. 6 ARB).
Garantie beim Versicherungswechsel: Ein Wechsel ist ohne Einbußen beim Schutz möglich. Sollten die Bedingungen des Vorvertrages in bestimmten Punkten vorteilhafter gewesen sein, bleiben diese Leistungen bestehen. Wartezeiten, die in bereits versicherten Bereichen bereits abgelaufen sind, müssen nicht erneut abgewartet werden. Zudem lassen sich bis zu drei schadenfreie Jahre des Vorversicherers anrechnen, was sich positiv auf die Beitragsgestaltung auswirkt.
TREUE & KOSTEN
Verzicht auf Selbstbeteiligung: In den Linien Komfort und Premium entfällt der vereinbarte Eigenanteil vollständig, sofern sich eine Rechtsangelegenheit bereits durch eine erste anwaltliche Beratung (Erstberatung) abschließend klären lässt. Dies ermöglicht eine kostenfreie Klärung von Rechtsfragen ohne finanzielle Belastung.
Treue-Bonus: Langjährige Schadenfreiheit wird belohnt: Besteht der Vertrag seit drei Jahren ohne gemeldeten Rechtsschutzfall, wird ein spezielles Budget für Angelegenheiten bereitgestellt, die regulär nicht versichert wären (Kulanzleistung). Die Höhe dieser Erstattung richtet sich nach der gewählten Tariflinie und beträgt bis zu 250 Euro (Basis), 500 Euro (Komfort) oder 750 Euro (Premium).
UNIVERSAL-JOKER
Sicherheitsnetz bei Deckungslücken (Universal-Rechtsschutz): In der Premium-Linie besteht ein besonderer Schutz für Fälle, die normalerweise nicht abgedeckt wären – beispielsweise aufgrund einer laufenden Wartezeit oder eines generellen Risikoausschlusses.
Leistungsumfang: Der Schutz umfasst die Kosten für eine anwaltliche Beratung sowie die außergerichtliche Vertretung bis zu einem Betrag von 1.000 Euro. Diese Leistung kann einmal pro Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Regelung der Selbstbeteiligung: Die Kostenbeteiligung richtet sich nach der Art der Fallbearbeitung. Wird die vorgeschlagene Konfliktlösung über den Rechtsservice genutzt, entfällt der Eigenanteil komplett. Fällt die Wahl auf einen selbst ausgewählten Rechtsanwalt, wird eine Selbstbeteiligung von 300 Euro angerechnet.
DECKUNGSSUMMEN
Wie hoch ist Ihr finanzieller Schutz?
Die Versicherungssumme legt fest, bis zu welcher Höhe die Kosten für einen Rechtsstreit pro Fall übernommen werden. Während Sie innerhalb Europas bei modernen Tarifen in der Regel eine unbegrenzte Absicherung genießen, gelten für weltweite Streitigkeiten oder spezielle Leistungen – wie zinslose Darlehen für Strafkautionen – feste Höchstgrenzen.
Sollten die Kosten in einem Verfahren diesen vereinbarten Rahmen überschreiten, tragen Sie den Differenzbetrag selbst. Die genauen Limits hängen dabei von Ihrer gewählten Tarifvariante ab.
Die Deckungsgrenzen im Überblick:
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Basis
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So hoch sind Sie versichert im Basis Schutz!
Komfort
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Premium
Versicherungssummen
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Basis
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Premium
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So hoch sind Sie versichert im Premium Schutz!
Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
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(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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Wie unterscheiden sich Basis, Komfort und Premium?
Der Baustein Wohnen bietet bereits im Basisschutz einen Wohnrechtsschutz für eine gemietete Immobilie, der beispielsweise bei Streitigkeiten um Nebenkosten, Mietmängel, Mieterhöhungen, Kündigungen oder Konflikten mit Nachbarn greift. Ab der Komfort-Variante sind Sie als Mieter sämtlicher von Ihnen selbst bewohnter Immobilien oder Wohnungen abgesichert – dies schließt auch eine selbst genutzte Immobilie im europäischen Ausland mit ein. Als Eigentümer umfasst der Schutz hier zusätzlich Angelegenheiten rund um das Grundbuch oder den Grundsteuerbescheid, während der Premiumschutz Sie darüber hinaus im Baurecht absichert.
Versicherte Leistungen öffnen ...
Basis
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Basis Schutz!
Komfort
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Premium Schutz!
Basis
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Basis Schutz!
Komfort
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Premium Schutz!
Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
Privat
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
- Kauf von z.B. Hausrat oder Unterhaltungselektronik
- Dienstleistungen wie z.B. Mobilfunk oder Internetanbieter
- Käufe im Internet
- Abos wie z.B. Fitnessstudio
- Reparaturmängel
- Urlaubsreise
- Versicherungsverträge
- Behandlungsfehler
(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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FLEXIBILITÄT
Kann die Versicherung individuell konfiguriert werden?
Sie entscheiden selbst über den Umfang Ihrer Sicherheit: Der Privatrechtsschutz lässt sich präzise auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zuschneiden. Von der Auswahl des passenden Personenkreises über flexible Selbstbeteiligungen bis hin zu optionalen Zusatzbausteinen ab der Komfort-Linie – Sie gestalten Ihren Versicherungsschutz ganz individuell.
TARIFWAHL & PERSONENKREIS
Individuelle Entscheidung: Sie haben die Wahl zwischen einer Absicherung als Single oder im Familientarif. Unverheiratete Paare, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, entscheiden dabei flexibel, ob sie sich zusammen oder einzeln versichern möchten. Für Ehepaare ist der Abschluss eines Familientarifs hingegen obligatorisch.
Basis-Kombination: In der Basis-Variante bildet der Bereich Privat das feste Fundament Ihres Schutzes. Um ein solides Sicherheitspaket zu erhalten, kombinieren Sie diesen Bereich mit mindestens zwei weiteren Lebensbereichen, wie zum Beispiel Beruf und Verkehr.
INTELLIGENTE SELBSTBETEILIGUNG IM BASIS-TARIF
Flex 0/300 Selbstbeteiligung: Mit dieser Option steuern Sie Ihren Beitrag aktiv selbst. Die Selbstbeteiligung entfällt für Sie vollständig (0 €), sofern Sie im ersten Schritt die vorgeschlagenen digitalen Services oder eine Mediation nutzen. Entscheiden Sie sich hingegen direkt für einen eigenen Anwalt, der nicht von der ARAG empfohlen wurde, tragen Sie pro Rechtsschutzfall einen Eigenanteil von 300 €.
MODULARE FREIHEIT IN KOMFORT & PREMIUM
Freie Bausteinwahl: Ab der Komfort-Linie entfällt die Pflicht zur Kombination mehrerer Bereiche. Basierend auf dem Modul Privat können Sie völlig frei entscheiden, ob und welche weiteren Bereiche wie Wohnen, Arbeit oder Verkehr Sie hinzufügen möchten.
SB-Varianten: Zur Beitragsgestaltung stehen Ihnen hier verschiedene Stufen zur Verfügung. Sie haben die Wahl zwischen einer vollständigen Kostenübernahme ohne Selbstbeteiligung oder vier verschiedenen Stufen zur Beitragsreduzierung.
SPEZIELLE ZUSATZBAUSTEINE
Erweiterte Optionen: Über die Standardbereiche hinaus lässt sich der Schutz durch spezialisierte Bausteine ergänzen. Hierzu zählen insbesondere der private Internetrechtsschutz, der Unterhalts-Rechtsschutz sowie der Ehe-Rechtsschutz, um auch komplexe familiäre oder digitale Risiken abzusichern.
SELBSTBEHALT
Welche Selbstbeteiligung gibt es?
Die Selbstbeteiligung im Privatrechtsschutz variiert je nach Tarif zwischen 0 € und 300 € pro Rechtsschutzfall. Während die Varianten Komfort und Premium auch ohne Eigenanteil sowie mit festen oder flexiblen Stufen von 150 € oder 250 € wählbar sind, nutzt der Basis-Tarif ein spezielles Flex-Modell mit bis zu 300 € Selbstbehalt.
KLASSISCHE SELBSTBETEILIGUNG
Feste Stufen: In der Komfort- und Premium-Variante stehen feste Selbstbeteiligungen von 150 € oder 250 € zur Auswahl. Alternativ können diese Tarife auch ganz ohne Selbstbeteiligung (0 €) abgeschlossen werden, um im Schadenfall keine Eigenleistung erbringen zu müssen.
DIE FLEX-SELBSTBETEILIGUNG (KOMFORT & PREMIUM)
Wahlrecht: Zur Beitragssteuerung dienen die zwei Flex-Modelle 0/150 € und 150/300 €. Die geringere SB (0 € bzw. 150 €) gilt, wenn ein von der ARAG empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird. Bei Wahl eines eigenen, nicht empfohlenen Anwalts wird die höhere Stufe (150 € bzw. 300 €) fällig.
BESONDERHEIT IN DER BASISVARIANTE
Struktur der Basis-Vorsorge: In der Basis-Leistungslinie ist die Beteiligungsvariante Flex 0/300 Euro als Standardmodell hinterlegt.
Verfahrensabhängiger Entfall: Eine Reduzierung des Eigenanteils auf 0 Euro erfolgt ausschließlich bei der Inanspruchnahme einer vorgeschalteten Konfliktlösungsoption, wie etwa einer Mediation oder spezialisierter Legal-Tech-Services. Erfolgt hingegen eine direkte anwaltliche Mandatierung ohne diesen Prozessschritt, findet die vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro Anwendung.
DER SPAREFFEKT
Beiträge senken: Wenn Sie sich für eine höhere Selbstbeteiligung entscheiden, reduziert das Ihre laufenden Versicherungskosten spürbar. So können Sie den Rechtsschutz optimal auf Ihr persönliches Budget abstimmen: Sie profitieren dauerhaft von günstigeren Beiträgen und übernehmen dafür im Ernstfall einen fest vereinbarten Teil der Kosten selbst.
WARTEZEITEN
Gibt es Wartezeiten für den Wohnrechtsschutz?
Ja, die Inanspruchnahme von Leistungen im Wohnungsrechtsschutz ist an den Ablauf definierter Fristen gebunden. Während in den Leistungslinien Komfort und Premium eine Wartezeit von 3 Monaten gilt, ist in der Basis-Variante ein Zeitraum von 6 Monaten einzuhalten.
Diese zeitliche Begrenzung dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor der Finanzierung bereits absehbarer oder akuter Auseinandersetzungen im Miet- oder Immobilienbereich. Unabhängig von diesen Fristen stehen jedoch bereits ab dem ersten Tag des Versicherungsschutzes spezialisierte Serviceleistungen zur Verfügung, um rechtliche Fragen sofort zu klären.
TARIFABHÄNGIGE WARTEZEITEN IM ÜBERBLICK
Der Anspruch auf eine vollumfängliche Deckungszusage für rechtliche Differenzen rund um die Immobilie oder das Mietverhältnis tritt nach Ablauf der tariflich vereinbarten Fristen ein. Die Varianten Komfort und Premium sehen hierfür eine Standard-Wartezeit von 3 Monaten vor. In der Basis-Absicherung gilt eine verlängerte Frist von 6 Monaten. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Fristen ist stets der Zeitpunkt, an dem die Ursache für den späteren Rechtsstreit gesetzt wurde. Eine detaillierte Aufstellung findet sich unter: Wartezeiten im Privatrechtsschutz.
DEFINITION DES RECHTSSCHUTZFALLES BEI IMMOBILIENSTREITIGKEITEN
Wohnungsrechtsschutz gilt ein Fall in dem Moment als eingetreten, in dem eine der beteiligten Parteien – beispielsweise der Vermieter, ein Nachbar oder eine Verwaltungsbehörde – beginnt, gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten zu verstoßen. Dies kann die Ankündigung einer Eigenbedarfskündigung, der Zugang einer Mieterhöhung oder das Auftreten eines erheblichen Mangels am Objekt sein.
Erfolgt dieser auslösende Moment vor Vertragsbeginn oder innerhalb der Wartezeit, wird der Fall als vorvertraglich eingestuft. In solchen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein förmliches juristisches Verfahren.
SOFORTHILFE-SERVICES FÜR WOHNTHEMEN AB DEM ERSTEN TAG
Bestimmte Unterstützungsleistungen können im Wohnungsrechtsschutz unmittelbar ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit genutzt werden, da für sie keine Wartezeit gilt. Hierzu zählt die telefonische Erstberatung durch spezialisierte Anwälte über den Service JuraTel®, um beispielsweise Fragen zu Kündigungsfristen oder Nebenkostenabrechnungen sofort zu klären.
Zudem erlaubt der JuraCheck® die sofortige rechtliche Prüfung von Dokumenten wie neuen Mietverträgen oder Modernisierungsankündigungen. Auch digitale Tools zur Überprüfung von Mieterhöhungsverlangen stehen ohne zeitliche Verzögerung zur Verfügung.
Darüber hinaus bietet der Mietrechtsschutz Sofort eine Lösung für bereits eingetretene Konflikte, die bis zu 12 Monate zurückliegen können. Dieser rückwirkende Schutz greift für fünf definierte Schadenfälle – Kautionsstreitigkeiten, Nebenkostenabrechnungen, die Abwehr von Mieterhöhungen oder Reparaturkosten sowie Eigenbedarfsklagen – sofern für diesen Fall noch kein Anwalt beauftragt wurde und kein Verfahren anhängig ist. Weitere Details zu dieser Soforthilfe finden Sie auf der Seite zum rückwirkenden Mietrechtsschutz.
MEDIATION BEI KONFLIKTEN IM NACHBARSCHAFTS- ODER MIETRECHT
ein Konflikt bereits innerhalb der Wartezeit auftreten oder seinen Ursprung vor Vertragsbeginn haben, bietet das Verfahren der Mediation eine professionelle Lösungsmöglichkeit. Diese außergerichtliche Beilegung durch neutrale Vermittler eignet sich besonders für komplexe Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieses Instrumentarium auch für Fälle genutzt werden, die regulär aufgrund der zeitlichen Einordnung nicht versichert wären, um eine einvernehmliche und rechtssichere Lösung herbeizuführen.
AUSSCHLÜSSE
Was ist nicht versichert?
Ein starker Schutz hat klare Grenzen: Auch wenn Ihr Privatrechtsschutz Sie in den wichtigsten Lebensbereichen absichert, gibt es Risiken, die grundsätzlich nicht versicherbar sind. Dazu gehören beispielsweise kriegerische Ereignisse oder hochriskante, spekulative Börsengeschäfte. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie genau, welche Situationen je nach Ihrem gewählten Tarif und den einzelnen Bausteinen vom Schutz ausgenommen sind.
AUSSCHLÜSSE IM BASIS-TARIF
In der Basis-Variante gibt es wichtige Punkte, die Sie beachten sollten: Hier ist lediglich eine Wohneinheit versichert – und das ausschließlich für Mieter. Ab der Komfort-Linie erweitert sich dieser Schutz deutlich: Dann sind alle von Ihnen selbst genutzten Einheiten abgesichert, ganz gleich, ob Sie dort zur Miete wohnen oder der Eigentümer sind. Zudem sind im Basistarif der Vorwurf eines Verbrechens, Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen sowie sämtliche Baurisiken vom Versicherungsschutz ausgenommen.
FEHLENDE BAUSTEINE & ERWEITERUNGEN
Ihr Versicherungsschutz hängt direkt davon ab, welche Bausteine Sie wählen. Entscheiden Sie sich beispielsweise gegen das Modul „Verkehr“, sind Sie im Straßenverkehr nicht abgesichert. Das bedeutet: Bei Ärger nach einem Unfall, Streitigkeiten um Kauf, Leasing oder Reparaturen Ihres Fahrzeugs sowie bei Verkehrsvergehen besteht kein Schutz. Wenn Sie auf spezifische Module verzichten, entstehen in diesen Lebensbereichen ganz bewusste Lücken in Ihrer Absicherung.
ZUSTÄNDIGKEIT
Der Privatrechtsschutz greift immer dann nicht, wenn eigentlich andere Versicherungsformen für den Fall zuständig sind. Ein klassisches Beispiel: Für Streitigkeiten rund um vermietete Immobilien benötigen Sie einen separaten Vermieterrechtsschutz.
Auch wenn es darum geht, Schadenersatzansprüche anderer gegen Sie abzuwehren, ist Ihre Privathaftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner – diese Aufgabe übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht.
BEDINGUNGSGEMÄSSE AUSSCHLÜSSE
Manche Ereignisse sind so außergewöhnlich, dass sie grundsätzlich nicht über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert werden können. Dazu zählen beispielsweise Kriege, feindselige Handlungen, Aufruhr oder innere Unruhen. Auch bei Streiks, Aussperrungen oder Schäden durch Erdbeben greift der Versicherungsschutz nicht. Eine vollständige Liste aller Situationen, die vom Schutz ausgenommen sind, finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen (ARB) unter § 3 „Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten“ auf den Seiten 33, 34 und 35.
Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?
Mit dem Onlinerechner können Sie selbst die Inhalte und Bausteine Ihrer Absicherung individuell nach Ihren Bedürfnissen in wenigen Schritten zusammenstellen. Sie können sich hier Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen und auch direkt in wenigen Klicks online den Privatrechtsschutz abschließen, ganz bequem, kontaktlos, von zu Hause oder im Büro ...
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Versicherung online abschließen!
Mit dem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.
Versicherung telefonisch abschließen!
Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!
Persönliche Beratung ist durch nichts zu ersetzen: Ganz gleich, ob Sie Ihren Rechtsschutz lieber bequem online oder im persönlichen Gespräch abschließen – Sie haben bei mir immer ein festes Gesicht und eine direkte Durchwahl. Als Experte für Rechtsschutzversicherungen berate ich Sie bereits seit 2002 fundiert und verlässlich.
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Expertise
Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren
IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
Wie erhalten Sie im Ernstfall schnelle Unterstützung?
Schnelle Hilfe, wenn es darauf ankommt. Im Falle eines Rechtsstreits gibt es verlässliche Unterstützung. Ob telefonisch oder online – der Schadenservice ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Ganz gleich, in welchem Lebensbereich Probleme auftreten, die Bearbeitung des Anliegens startet sofort.
Hinter dem Service steht ein Team aus
200 Experten
– darunter Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen. Diese setzen alles daran, die perfekte rechtliche Lösung zu finden und diese auch konsequent umzusetzen.
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Schadenservice
Schnelle Hilfe rund um die Uhr bei jedem Rechtsproblem. Kompetente Unterstützung steht jederzeit bereit.
Erstberatung
Fachberatung am Telefon durch Juristen zu jedem Thema. Dieser Service bleibt für Sie völlig ohne Kosten.
Mediation
Konflikte diskret und ohne Gericht klären. Das spart viel Zeit und wahrt die ganz eigenen Interessen.
Anwalts-Chat
Rechtsfragen direkt im Live-Chat stellen. Diese schnelle Hilfe für zwischendurch löst Anliegen sofort.
Vertrags-Check
Verträge und Dokumente von Experten prüfen lassen. Ab dem Komfortschutz ist dieser Check schon inklusive.
Vorlagen Service
Sofortiger Zugriff auf 1.000 rechtssichere Muster. Die Vorlagen helfen bestens im privaten Berufs-Alltag.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Wohnrechtsschutz!
Rechtliche Sicherheit in den eigenen vier Wänden ist die Basis für unbeschwertes Wohnen. Doch gerade im Bereich Immobilien sind die Details oft komplex – egal, ob es um das Mietverhältnis, das Eigentum oder geplante Bauvorhaben geht. Um hier für Klarheit zu sorgen und die wichtigsten Punkte auf einen Blick zu klären, bietet der folgende Abschnitt Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Wohnrechtsschutz:
... klicken Sie für die Antworten
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Was genau ist im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz versichert?
Dieser Baustein deckt die rechtlichen Interessen rund um die selbstgenutzte Wohneinheit ab. Das umfasst Streitigkeiten mit dem Vermieter (z. B. wegen Mieterhöhungen oder Eigenbedarf), Ärger mit Nachbarn oder Differenzen mit Behörden wegen Grundsteuerbescheiden. Während der Basisschutz nur für Mieter gilt, sind ab der Komfort-Linie auch Eigentümer für alle selbstgenutzten Einheiten im Inland abgesichert.
Gibt es für diesen Bereich eine Wartezeit?
Ja, im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist eine Wartezeit zu berücksichtigen. In der Basis-Variante beträgt diese sechs Monate ab dem vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn. Ab der Komfort-Linie gilt eine verkürzte Wartezeit von drei Monaten. Damit Versicherungsschutz besteht, muss der Anlass für den Rechtsstreit nach Ablauf dieser Fristen liegen.
Sind auch Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze geschützt?
In der Basis-Variante beschränkt sich der Schutz auf den Hauptwohnsitz. Ab der Komfort-Linie sind hingegen alle selbstgenutzten Einheiten innerhalb Deutschlands versichert. Das schließt Zweitwohnungen oder dauerhaft selbstgenutzte Ferienhäuser ein, sofern keine Vermietung an Dritte stattfindet. Zusätzlich besteht ab der Komfort-Linie Versicherungsschutz für eine weitere selbstgenutzte Wohneinheit im europäischen Ausland.
Ist der Bau eines Hauses oder eine große Sanierung versichert?
Das kommt auf die gewählte Tariflinie an. In den Varianten Basis und Komfort ist das sogenannte Baurisiko (Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung oder dem genehmigungspflichtigen Umbau) grundsätzlich ausgeschlossen. Für diese Fälle wäre ein separater Bauherren-Rechtsschutz erforderlich.
In der Premium-Variante hingegen ist dieser Schutz bereits enthalten. Damit besteht auch bei größeren Bauvorhaben oder umfangreichen Sanierungen rechtliche Sicherheit, ohne dass eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden muss.
Hilft die Versicherung bei Streit um die Nebenkostenabrechnung?
Ja, Differenzen über die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung gehören zu den klassischen Leistungen. Wichtig ist hierbei: Der Versicherungsschutz gilt für Abrechnungen, die nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit (6 Monate in Basis, 3 Monate ab Komfort) zugehen. Sobald diese Frist verstrichen ist, besteht Anspruch auf Unterstützung, um die Abrechnung rechtlich prüfen zu lassen und sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.
Was passiert bei Streitigkeiten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft (WEG)?
Für Eigentümer von Eigentumswohnungen besteht ab dem Komfortschutz Rechtsschutz für Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft. Dies betrifft beispielsweise die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung oder Konflikte mit der Hausverwaltung.




