ARAG Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz - Ihre vertraglichen Rechte unter Dach und Fach!
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmen und deren juristischem Vertreter geht es oft um große Summen. Entsprechend hoch sind die Anwalts- und Gerichtskosten, denn sie richten sich nach der Höhe des Streitwerts.
Deshalb ist der ARAG Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Gesetzliche Vertreter juristischer Personen mit Anstellungsvertrag eine unverzichtbare Absicherung, denn er schützt Sie rund um Ihren Anstellungsvertrag, z.B. bei Konflikten wegen ...
- fristloser sowie fristgerechter Kündigung
- Gehaltszahlungen
- Tantiemen
- Abfindungen
- Altersversorgung
In drei Leistungs-Varianten – Basis, Komfort oder Premium, Sie haben Wahl!
Wählen Sie selbst, wie umfangreich Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Führungskräfte sein soll –diese drei Leistungs-Varianten stehen zur Auswahl …
- Basis
- Komfort
- Premium
Die Basis Variante bietet Ihnen in den ausgewählten Bausteinen umfangreichen Kostenschutz vor Gerichten - die Komfort- und Premium Variante übernimmt die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten!
Das macht den Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz für angestellte Führungskräfte so wichtig!
Für Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände sind rechtliche Auseinandersetzungen, die den Anstellungsvertrag betreffen, nicht über den herkömmlichen Arbeits-Rechtsschutz abgedeckt. Denn für gerichtliche Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen sind nicht die Arbeitsgerichte zuständig, sondern die Zivilgerichte.
Es entstehen extrem hohe Kosten, da der Streitwert bis zu drei Jahresbezügen betragen kann, z.B. bei Streitigkeiten aus fristloser aber auch fristgerechte Kündigung oder wegen Nichtzahlung oder Kürzung von Bezügen, Gewinnbeteiligungen, Abfindungen, Ruhegehältern, etc.
Bei negativem Prozessausgang muss der
Verlierer auch die Kosten der Gegenseite
ab der 1. Instanz tragen!
Beispiele aus der Rechtspraxis eines angestellten Managers ...
Man wirft Ihnen vor, Geld in das falsche Projekt investiert zu haben und will Ihnen kündigen? Oder sind Sie sich mit dem Unternehmen uneins über die Höhe der Bezüge, Gewinnbeteiligungen oder Tantiemen? In diesen und ähnlichen Fällen hilft Ihnen Ihr Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz ...
- Dem Klinikleiter wird fristlos gekündigt, weil er ein teures Krankenhaus-Informationssystem gekauft hat, ohne sich ausreichend über Angebote der Wettbewerber zu informieren.
- Vereinbarungen zu Tantiemen, Gehalts- oder Ruhegeldzahlungen werden nicht eingehalten.
- Der vereinbarte Bonus wird nicht gezahlt.
- Es gibt Konflikte bei der Ausgestaltung der Aufhebungsvereinbarung (Komfort, Premium)
Das finanzielle Risiko solcher Konflikte übernehmen wir für Sie, wenn nötig, durch alle Instanzen, - im Komfort- und Premium Schutz auch außergerichtlich!
Diese Kosten übernehmen wir für Sie ...
Wenn Meinungen auseinander gehen, kann das schnell Konsequenzen haben. Ihr gutes Recht ist, sich mit allen Mitteln zur Wehr zu setzen. Falls erforderlich auch vor Gericht, wir helfen Ihnen dabei und übernehmen ...
- die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts. In Komfort und Premium auch bei außergerichtlichen Tätigkeiten – sogar nach Honorarvereinbarung
- Verfahrenskosten, einschließlich gerichtlich auferlegter Kosten der Gegenseite
- außergerichtliche Sachverständigengutachten, die mit uns abgestimmt sind
- Mediationskosten für eine außergerichtliche Einigung
- Vorsorgliche Rechtsberatung (Komfort, Premium)
- Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhebungsvereinbarung (Komfort, Premium)
- Vorsorgliche Rechtsberatung (Komfort, Premium)
(Wartezeit 3 Monate)
Hier entfällt die Wartezeit!
Karrierewege sind heute oft dynamisch. Sie haben noch als Angestellter unseren Privat-Rechtsschutz mit dem Baustein Beruf abgeschlossen – jetzt sind Sie Geschäftsführer? Kein Problem! Wenn Sie zum ARAG Anstellungsvertrags-Rechtsschutz wechseln möchten, entfällt die sonst übliche dreimonatige Wartezeit im Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.
Damit können Sie
alle Leistungen sofort
in Anspruch nehmen!
Versicherungssummen - so hoch sind Sie versichert
- Europaweit wahlweise 200.000 (Basis)
- Europaweit wahlweise 300.000/ € 500.000 Euro (Komfort)
- Europaweit wahlweise 500.000/ € 1.000.000 Euro (Premium)
- Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten* 50.000 Euro (Komfort), 100.000 € (Premium)
- Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhebungsvereinbarung 5.000 Euro
- Vorsorgliche Rechtsberatung 2.500 Euro (Komfort)
- Vorsorgliche Rechtsberatung 5.000 Euro (Premium)
Vorsorgliche Beratung - Rechtzeitig aktiv werden!
Im Komfort- und Premium Schutz sind Sie auch geschützt, wenn Ihnen beispielsweise in der Hauptversammlung in Ihrer Funktion als Manager die Entlastung durch die Aufsichtsorgane versagt wird?
In bestimmten Fällen können Sie sich auf unsere Kosten vertragsrechtlich beraten lassen, auch ohne dass ein Versicherungsfall vorliegt. Zum Beispiel wenn Ihnen die vorzeitige Kündigung Ihres Anstellungsvertrags angedroht wird.
Wenn ernste Konflikte oder Anschuldigungen im Raum stehen, können Sie auf uns zählen. Für die vorsorgliche Beratung durch einen Anwalt oder Steuerberater zahlen wir bis zu 2.500 Euro je Fall im Komfort Schutz und bis zu 5.000 € je Fall im Premium Schutz.
(Wartezeit 3 Monate)
Beratungs-Rechtsschutz bei einer Aufhebungsvereinbarung
Ihre Firma drängt Sie zu einem Aufhebungsvertrag? Oder Sie wollen sich mithilfe einer solchen Vereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen von Ihrem Unternehmen trennen? Hier gibt es viel zu beachten! Die inhaltlichen Gestaltungsspielräume sind groß und bei Fehlern drohen Ihnen empfindliche Nachteile.
Keine Sorge: Wir helfen Ihnen und zahlen für Ihre anwaltliche Beratung, wenn Sie unsere Komfort- oder Premiumvariante abgeschlossen haben. Auch falls Sie die Konflikte rund um den Aufhebungsvertrag vor Gericht klären wollen, können Sie mit uns rechnen.
Präventive Prüfung des Anstellungsvertrags!
Ob Sie das Unternehmen wechseln oder künftig in einer anderen Funktion tätig sein werden: Als Premium-Kunde können Sie dabei auf unsere Unterstützung zählen!
Mit ARAG JuraCheck® vermitteln wir Ihnen auf Wunsch einen Anwalt, der Ihr Anliegen klärt. Antworten auf Ihre Fragen rund ums deutsche Recht erhalten Sie online oder am Telefon. Selbst vollständige und bereits geschlossene Verträge können Sie checken lassen einfacher geht’s nicht!
Immer mitversichert - ARAG JuraTel® telefonische Rechtsberatung rund um die Uhr!
Auf Wunsch beraten Sie in über 20 europäischen Ländern und den USA deutschsprachige Anwälte telefonisch im jeweiligen Landesrecht. Ganz gleich, ob es dabei um Ihr berufliches oder privates Umfeld geht.
(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/ ohne Selbstbeteiligung)
Immer mitversichert - Konfliktlösung durch Mediation!
Ein Mediator hilft, einen Streit außergerichtlich beizulegen. Das spart Zeit und Nerven und ermöglicht weiterhin den Kontakt zu Gesellschaftern oder Eigentümern.
Gerne schlagen wir Ihnen einen Mediator vor und übernehmen dessen Kosten. Diese Leistung gilt für den Vermögensschaden-Rechtsschutz und den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.
(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/ ohne Selbstbeteiligung)
Immer mitversichert - Rechts-Service im Schadenfall!
Ob online oder telefonisch rund um die Uhr: Beim Melden eines Rechtsschutzfalles können Sie jederzeit auf unsere schnelle, unbürokratische Hilfe vertrauen. Verlassen Sie sich auf die engagierte Unterstützung kompetenter Ansprechpartner!
Über 93 Prozent unserer Kunden sind mit der Leistung unseres Rechts-Services im Schadenfall zufrieden. Deshalb ist er vom TÜV Saarland mit der Note „Sehr gut“ ausgezeichnet worden.
Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit!
Rechtsschutz besteht auch, wenn der Versicherungsschutzfall vor Beginn des Versicherungsschutzes oder während der Wartezeit eingetreten, wenn das betroffene Risiko zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls oder von den diesen Versicherungsschutzfall auslösenden Umständen erlangt, seit mindestens drei Jahren ununterbrochen bei der ARAG versichert ist. (z.B. auch für inhaltliche Regelungen oder Auslegungen des vor Vertragsbeginn abgeschlossenen Anstellungsvertrages)