Wie viel
kostet Privat-Rechtsschutz?
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Privatrechtsschutz: Kosten
Eine Privatrechtsschutz Versicherung kann schon ab 17,33 Euro monatlich abgeschlossen werden!
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Was kostet eine private Rechtsschutz-Versicherung?
Eine leistungsstarke Absicherung für den privaten Lebensbereich ist bereits ab
17,33 Euro
monatlich erhältlich. Dieser Beitrag ermöglicht im Komfort-Schutz einen umfassenden
Privatrechtsschutz
für Singles im öffentlichen Dienst bei einer gewählten Selbstbeteiligung von 250 Euro. In Anbetracht des finanziellen Risikos eines Rechtsstreits über zwei Instanzen, das z. B. bei 10.000 Euro Streitwert über 12.000 Euro liegen kann, stellt die Versicherungsprämie eine kalkulierbare Investition in Ihre Rechtssicherheit dar.
PREISE
PREISFAKTOREN
MEHRWERT
Die Höhe Ihres Beitrags orientiert sich konsequent an Ihrem individuellen Absicherungsbedarf. Während die folgenden Preisbeispiele häufige Versicherungskonstellationen zur ersten Orientierung abbilden, können Sie in wenigen einfachen Schritten Ihren persönlichen Beitrag ermitteln und den Schutz exakt auf Ihre aktuelle Lebenslage zuschneiden.
KOMPAKT
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
28,40 €
KOMFORT
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
33,42 €
PREMIUM
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
47,54 €
Die Prämiengestaltung ist das Ergebnis Ihrer persönlichen Konfiguration. Hier erfahren Sie, durch welche Faktoren Sie die Kosten Ihres Versicherungsschutzes aktiv steuern können:
KONFIGURATION UND LEISTUNGSUMFANG
Die individuelle Auswahl der versicherten Lebensbereiche – Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen – sowie die Entscheidung für eine der Tariflinien Basis, Komfort oder Premium bilden das Fundament Ihrer Prämie. Ergänzt wird diese Kalkulation durch die Wahl optionaler Zusatzbausteine sowie durch Ihren Berufsstatus und den versicherten Personenkreis (§ 26 ARB). Da Single-Tarife statistisch ein geringeres Risiko aufweisen, sind diese in der Regel kostengünstiger als eine umfassende Familienabsicherung, die auch Partner und Kinder einschließt.
WAHL DER SELBSTBETEILIGUNG
Der Eigenanteil pro Rechtsschutzfall ist der effektivste Hebel, um die monatliche Versicherungsprämie dauerhaft zu senken. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro oder 250 Euro sinkt der Beitrag spürbar, während der Versicherungsschutz für hohe Kostenrisiken voll erhalten bleibt.
STEUERLICHE VORTEILE NUTZEN
Die Absetzbarkeit des Beitragsanteils für den Arbeits-Rechtsschutz reduziert Ihre effektive finanzielle Belastung. Da dieser Teil der Absicherung der Sicherung Ihrer Erwerbseinkünfte dient, können Sie ihn in Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
INDIVIDUELLE RABATTRECHNUNG
Die Schadenfreiheit sowie persönliche Merkmale wie Ihr Wohnort (Postleitzahl) und Ihr Alter fließen direkt in eine dynamische Smart-Tarifierung ein. Sofern Sie in den letzten drei Monaten keinen Anwalt konsultiert haben und in den letzten fünf Jahren keine Vorversicherung für Schadenfälle beanspruchen mussten, berechnet das System automatisch Ihren individuellen Rabatt.
Hinter Ihrem Beitrag steht ein umfassendes Schutzversprechen, das weit über die reine Übernahme von Prozesskosten hinausgeht. Diese Sektion verdeutlicht den finanziellen Gegenwert Ihres Versicherungsschutzes:
UNBEGRENZTE VERSICHERUNGSSUMME
Der finanzielle Rückhalt ist in allen Tariflinien – Basis, Komfort und Premium – innerhalb Europas unbegrenzt. Damit sind sämtliche notwendigen Kosten gemäß den ARB gedeckt, unabhängig von der Instanz oder der Dauer des Verfahrens. Während der Basis-Schutz bei weltweiten Aufenthalten oder Internet-Verträgen Begrenzungen aufweist, bieten Komfort und Premium auch in diesen Bereichen unbegrenzte Sicherheit.
ANWALTLICHE ERSTBERATUNG
Die Soforthilfe durch spezialisierte Rechtsanwälte ist in den höheren Tarifen bereits mit dem Beitrag abgegolten. Sie können sich bei rechtlichen Unsicherheiten telefonisch beraten lassen, ohne dass hierfür zusätzliche Anwaltskosten anfallen oder eine Selbstbeteiligung berechnet wird.
KOSTENFREIE MEDIATION
Die Einigung wird durch den Verzicht auf die Selbstbeteiligung gefördert. Wenn Sie sich für ein Mediationsverfahren gemäß § 26 ARB entscheiden, übernimmt der Versicherer nicht nur die Kosten für den Mediator, sondern erlässt Ihnen zudem den vertraglich vereinbarten Eigenanteil.
WELTWEITER SCHUTZ AUF REISEN
Die Sicherheit erstreckt sich in den Tarifen Komfort und Premium unbegrenzt auf den weltweiten Bereich. Dies umfasst Auslandsaufenthalte von bis zu 12 Monaten (Komfort) bzw. 24 Monaten (Premium). Damit entfällt die Notwendigkeit für teure Zusatzversicherungen im Ausland, da die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen vollumfänglich gedeckt sind.
Was kostet ein Prozess ohne Privatrechtsschutz?
Ein Kostenrisiko von über 13.000 Euro entsteht bereits bei einem Streitwert von 12.500 Euro, wenn ein Verfahren über zwei Instanzen geführt werden muss. Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen will, muss oft erhebliche Summen vorfinanzieren. Ohne Versicherungsschutz kann ein einziger verlorener Prozess die finanziellen Reserven aufbrauchen, während die Versicherungsprämie im Vergleich dazu verschwindend gering ist.
AUSGANGSSITUATION KÜCHENKAUF
Der Sachverhalt beschreibt den Erwerb einer neuen Einbauküche für 12.500 Euro, die mangelhaft geliefert wurde (falsche Maße, defekte Geräte) oder deren Lieferung sich monatelang verzögert. Klagen Sie in einem solchen Fall auf Mängelbeseitigung, Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag, bildet der volle Kaufpreis von 12.500 Euro die verbindliche Grundlage für sämtliche Gebührenberechnungen.
ANWALTSHONORARE
Das Kostenrisiko beläuft sich bei einem Streitwert von 12.500 Euro im Falle eines Unterliegens bereits auf ca. 4.765 Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus den eigenen Anwaltsgebühren (ca. 1.973 Euro), den Kosten des gegnerischen Anwalts (ca. 1.973 Euro) sowie den Gerichtskosten (ca. 819 Euro). Ohne eine Absicherung gemäß den ARB muss dieser Betrag zusätzlich zum bereits investierten Kaufpreis vollständig aus privaten Mitteln finanziert werden.
GERICHT & GUTACHTER
Das Berufungsverfahren steigert die finanzielle Belastung massiv um weitere ca. 8.400 Euro. Da die gesetzlichen Gebührensätze für Anwälte und Gericht in der zweiten Instanz höher angesetzt sind als in der ersten, wächst das Risiko überproportional zur Verfahrensdauer. Die Anwaltskosten steigen auf jeweils ca. 2.800 Euro pro Seite, während die Gerichtskosten für die höhere Instanz ebenfalls deutlich zunehmen.
GESAMTKOSTEN
Die finanzielle Gesamtbelastung erreicht nach zwei Instanzen eine Summe von ca. 13.165 Euro. Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, dass die reinen Prozesskosten den ursprünglichen Streitwert der Küche von 12.500 Euro sogar übersteigen können.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko, indem sie diese notwendigen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenregelungen übernimmt.
Hinweis: Die Berechnung des individuellen Kostenrisikos lässt sich mithilfe des interaktiven Prozesskostenrechners für jede beliebige Forderungssumme durchführen. Grundlage für die Kalkulation der Anwalts- und Gerichtskosten sind die verbindlichen gesetzlichen Tarife gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Gerichtskostengesetz (GKG).
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
Was sind die Vorteile?
Die Vorteile einer Privatrechtsschutzversicherung sind die finanzielle Absicherung bei rechtlichen Konflikten, die Möglichkeit, eigene Rechte ohne Kostenrisiko wahrzunehmen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren, der Zugang zu anwaltlicher Beratung und Unterstützung sowie die Vermeidung hoher Anwalts- und Gerichtskosten.
1
Kostenschutz
Im Streitfall trägt der Privatrechtsschutz die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten für Sie!
2
Rechtssicherheit
Wahrnehmung Ihrer Rechte, ohne Angst vor den finanziellen Konsequenzen!
3
Fachanwälte
Sie erhalten Zugang zu qualifizierter juristischer Vertretung durch Fachanwälte!
4
Prävention
Vermeidung rechtlicher Konflikte von Anfang an, z.B. durch telefonische Beratung, Anwalts-Chat, Vertragsprüfung und Zugang zu rechtssicheren Dokumenten!
5
Service
Mediatoren helfen, Streitigkeiten schnell, außergerichtlich zu lösen. Digitale Rechtshilfe, z.B. zur online Berechnung der Abfindung nach Kündigung!
6
Navigation
Schnelle und kompetente Hilfe im Schadenfall sowie Koordination und Anwaltsemfehlung durch den erfahrenen ARAG-Schadenservice.
Welche Lebens- und Rechtsbereiche werden abgedeckt?
Flexible Zusammenstellung des Rechtsschutzes aus vier zentralen Lebensbereichen. In den Leistungsvarianten Kompakt, Komfort und Premium bildet der Baustein Privat das Fundament der Absicherung. Die Bereiche Arbeit, Wohnen und Verkehr lassen sich bedarfsgerecht zur Deckung hinzufügen. Zur spezialisierten Erweiterung stehen zudem Zusatzmodule wie der
Eherechtsschutz &
Unterhaltsrechtsschutz sowie der
Internet-Rechtsschutz zur Verfügung.
PRIVAT
WOHNEN
ARBEIT
VERKEHR
Der Baustein Privat fungiert als unverzichtbarer Grundbaustein Ihrer Privatrechtsschutzversicherung. Je nach gewählter Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen sowie in Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts.
In der Premium-Variante wird dieser Schutz signifikant erweitert, beispielsweise um rechtliche Auseinandersetzungen im Erbrecht oder bei Streit um die Vergabe von Studienplätzen. Im Einzelnen deckt der Baustein Privat zudem Ihre Teilnahme am öffentlichen Verkehr in der Rolle als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer ab.
Übrsicht öffnen ...
Kompakt
Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Kompakt Schutz!
Komfort
Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Premium Schutz!
Kompakt
Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Kompakt Schutz!
Komfort
Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Premium Schutz!
Der Baustein Wohnen passt sich exakt Ihrer Wohnsituation an, wobei die Leistungsvariante über den Umfang entscheidet. Im Kompakt-Schutz gilt die Absicherung ausschließlich für Mieter einer einzigen Wohneinheit.
Ab der Komfort-Variante sind zusätzlich Eigentümer für alle selbstgenutzten Einheiten sowie für eine Immobilie im europäischen Ausland geschützt. Der Premium-Tarif bietet darüber hinaus exklusiv Rechtsschutz für eine vermietete Einliegerwohnung im selbst genutzten Einfamilienhaus.
Versicherte Leistungen öffnen ...
Kompakt
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Kompakt Schutz!
Komfort
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Premium Schutz!
Kompakt
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Kompakt Schutz!
Komfort
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Premium Schutz!
Der Baustein Arbeit sichert Ihre berufliche Existenz ab und schützt Sie vor den finanziellen Folgen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Dieser Baustein kann ab der Komfort-Variante flexibel zu Ihrem privaten Grundschutz hinzugefügt werden und umfasst rechtliche Streitigkeiten aus Arbeits- und Dienstverhältnissen.
Ob es um eine ungerechtfertigte Kündigung, ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis oder Unstimmigkeiten bei der betrieblichen Altersvorsorge geht – dieser Schutz bietet Ihnen die notwendige Sicherheit im Berufsleben.
Versicherte Leistungen öffnen ...
Basis
Das leistet der Baustein Arbeit als Basis Schutz!
Komfort
Das leistet der Baustein Arbeit als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet der Baustein Arbeit als Premium Schutz!
Basis
Das leistet der Baustein Arbeit als Basis Schutz!
Komfort
Das leistet der Baustein Arbeit als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet der Baustein Arbeit als Premium Schutz!
Der Baustein Verkehr ist die essenzielle Absicherung für alle motorisierten Teilnehmer am Straßenverkehr. Während der Grundschutz im Baustein Privat bereits Ihre Rechte als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast schützt, erweitert dieser Baustein ab der Komfort-Variante den Schutz auf Ihre Funktion als Fahrer, Halter oder Eigentümer von Kraftfahrzeugen. Er bietet Ihnen Rückendeckung bei Unfällen, Ordnungswidrigkeiten oder Streitigkeiten rund um den Fahrzeugkauf.
Versicherte Leistungen öffnen ...
Basis
Das leistet Ihr Baustein VERKEHR als
Basis Schutz!
Komfort
Das leistet Ihr Baustein VERKEHR als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet Ihr Baustein VERKEHR als Premium Schutz!
Basis
Das leistet Ihr Baustein VERKEHR als
Basis Schutz!
Komfort
Das leistet Ihr Baustein VERKEHR als Komfort Schutz!
Premium
Das leistet Ihr Baustein VERKEHR als Premium Schutz!
LEISTUNGEN
Was sind die Leistungsinhalte?
Versichert sind präventive Leistungen zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten, die Kostenübernahme im Streitfall sowie die Vollstreckung gewonnener Urteile und Titel. Die Leistungen einer Privatrechtsschutzversicherung unterstützen und schützen Sie in jeder Phase eines Rechtsstreits und auch schon davor. Dies gilt insbesondere für häufige Streitfälle im Privatrechtsschutz, bei denen eine frühzeitige rechtliche Absicherung den entscheidenden Unterschied machen kann.
Die konkreten Inhalte gliedern sich wie folgt:
PRÄVENTION UND ONLINE-RECHTSSERVICE
Die rechtzeitige Unterstützung erfolgt unter anderem durch das 24-Stunden-Anwaltstelefon JuraTel, bei dem spezialisierte Fachanwälte Ihre Rechtsfragen sofort beantworten. Dieser Service ist ohne Wartezeit, ohne Selbstbeteiligung und sogar für bereits eingetretene Fälle nutzbar.
Ergänzend erhalten Sie Zugang zu einem umfangreichen Online-Rechtsservice mit rechtssicheren Musterschreiben und Vorlagen, beispielsweise für Patientenverfügungen, Testamente, Wohnungsübergabe-Protokolle oder die Gegendarstellung zu einer Abmahnung durch den Arbeitgeber.
MEDIATIONSVERFAHREN ZUR KONFLIKTBEILEGUNG
Die außergerichtliche Streitschlichtung durch neutrale Mediatoren wird als freiwilliges und strukturiertes Verfahren gefördert, um nachhaltige Lösungen ohne Gerichtsprozess zu finden.
Der Versicherer übernimmt hierfür die Kosten bis zu einer Höhe von 3.000 Euro je Mediation, wobei die Gesamtobergrenze für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Verfahren bei 6.000 Euro liegt. Diese Leistung steht Ihnen zur Verfügung, um Konflikte eigenverantwortlich und vertraulich beizulegen, wobei der Mediator als moderierende Hilfe fungiert.
KOSTENÜBERNAHME NACH GESETZLICHEN GEBÜHREN
Die finanzielle Deckung umfasst die notwendigen Kosten im Rahmen des Rechtsanwalts-Vergütungsgesetzes (RVG) und des Gerichtskostengesetzes (GKG). Hierzu zählen die Geschäfts-, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühren Ihres Anwalts sowie die Gerichtsgebühren, die sich nach dem Streitwert richten.
Da sich die einfache Gebühr je nach Instanz vervielfacht (3-fach in der 1. Instanz, 4-fach in der Berufung), übernimmt die Versicherung diese gesetzlich festgesetzten Summen ebenso wie Auslagen für Porto, Zeugenentschädigungen, Dolmetscher und vom Gericht bestellte Gutachter.
VOLLSTRECKUNG UND SCHUTZ BEI UNTERLIEGEN
Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist auch nach einem gewonnenen Prozess sichergestellt, indem die Versicherung die Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher trägt.
Sollten Sie ein Verfahren verlieren und zur Zahlung verpflichtet werden, umfasst der Schutz zudem die Übernahme der gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten. Im Bereich des Wohnungs-Rechtsschutzes sind darüber hinaus spezifische Kosten wie das Ausräumen, der Abtransport sowie das Einlagern von Mieterinventar im Leistungsumfang enthalten.
ERWEITERUNGEN
Was kann zusätzlich versichert werden?
Der Versicherungsumfang lässt sich durch innovative Module gezielt erweitern, um auch in speziellen Lebenssituationen eine lückenlose finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Diese Extras ermöglichen eine punktgenaue Anpassung des Schutzes an den individuellen Bedarf und ergänzen die in den Tarifen enthaltenen Leistungen sinnvoll.
UNTERHALTS- UND EHERECHTSSCHUTZ
Unterhalt: Ein finanzieller Rückhalt von 30.000 Euro sichert die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei familienrechtlichen Streitigkeiten wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten, Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Rechtsschutz für Unterhaltsstreitigkeiten bildet zusammen mit dem Eherechtsschutz den optionalen Zusatzbaustein Ehe & Unterhalt.
Ehe: Die Übernahme gerichtlicher Kosten bei Trennung, Aufhebung oder Scheidung vor deutschen Familiengerichten ist bis zu einem Gesamtbetrag von 30.000 Euro gewährleistet. Mit dem Rechtsschutz für Scheidung können beide Partner unabhängig voneinander die eigenen Interessen vertreten lassen, sofern die Wartezeit von drei Jahren erfüllt ist.
INTERNET- UND IDENTITÄTSSCHUTZ
Digitaler Schutz: Umfassende Sicherheit bei Identitätsmissbrauch sowie übler Nachrede im Netz bietet der spezialisierte Rechtsschutz für private Internetstreitigkeiten. Professionelle Dienstleister unterstützen dabei, rufschädigende Inhalte auf Bewertungsportalen oder Webseiten zu finden und dauerhaft zu löschen, während die Versicherung die Kosten für die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen trägt.
Prüfung: In den Tarifen Komfort und Premium ist eine präventive juristische Analyse privater Homepages auf Verlinkungs- und Urheberrechtsgefahren inkludiert (kein Bestandteil des Basis-Tarifs).
JURACHECK PLUS UND VERTRAGSPRÜFUNG
JuraCheck Plus: Die Erweiterung auf eine persönliche Beratung (VertragsCheck) vor Ort beim Rechtsanwalt ist als Zusatzbaustein für alle drei Leistungsvarianten verfügbar. Diese Komponente ergänzt die im Komfort- und Premium-Schutz bereits enthaltene Online-Prüfung um ein persönliches Beratungsgespräch in allen Rechtsangelegenheiten mit deutschem Rechtsbezug ohne Wartezeit.
Online VertragsCheck: Die Identifikation rechtlicher Risiken in privaten Verträgen und Dokumenten erfolgt über den Online VertragsCheck für private Verträge. Dieser Service ist ab der Komfort-Variante (JuraCheck) automatisch im Leistungsumfang enthalten und ermöglicht die Prüfung von Entwürfen wie Patientenverfügungen oder Testamenten auf ihre juristische Belastbarkeit vor der Unterzeichnung.
BEITRAGSSICHERUNG UND GARANTIE
Beitragsfreistellung: Der Fortbestand des Versicherungsschutzes bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung ist für bis zu fünf Jahre beitragsfrei gesichert. Voraussetzung für diese Leistung ist ein vorangegangenes, ungekündigtes Arbeitsverhältnis von mindestens zwei Jahren. Die reguläre Wartezeit von sechs Monaten entfällt vollständig, wenn die Erwerbsunfähigkeit die Folge eines Unfalls ist.
Preisstabilität: Die Absicherung gegen Beitragsanpassungen aufgrund steigender Schadenkosten am Markt erfolgt über eine Beitragsgarantie für einen Zeitraum von drei Jahren. Damit bleibt die vereinbarte Versicherungsprämie über die gesamte Dauer dieses Zeitraums konstant und bietet eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für das private Budget.
BONUSLEISTUNGEN
Welche Bonusleistungen hat der Privatrechtsschutz?
Ein umfassender Privatrechtsschutz bietet weit mehr als die reine Kostenübernahme im Gerichtsfall. Wertvolle Bonusleistungen ergänzen den Basisschutz und sorgen für zusätzliche Sicherheit im Alltag sowie bei vertraglichen Veränderungen. Die automatische Anpassung an neue Standards sowie Vorteile für langjährige Kunden werten den Versicherungsschutz dauerhaft auf.
UPDATE-SERVICE UND VORSORGERECHTSSCHUTZ
Update-Garantie: Zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen sind durch die Update-Garantie automatisch mitversichert. Damit fließen vorteilhafte Neuerungen ohne bürokratischen Aufwand oder Antragsstellung direkt in den bestehenden Vertrag ein, um eine stets zeitgemäße Absicherung zu garantieren.
Vorsorge: Die Anpassung an noch nicht bekannte Veränderungen der Lebensumstände erfolgt über den Vorsorgerechtsschutz, sofern der Vertrag in der Komfort- oder Premium-Variante seit mindestens sechs Monaten besteht. Bei einer Nachversicherung innerhalb von 12 Monaten – beispielsweise nach dem Kauf oder Erbe einer vermieteten Immobilie – entfallen die vertraglichen Wartezeiten vollständig.
RÜCKWIRKENDER SCHUTZ
Rückwirkung: Der Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit greift nach einer ununterbrochenen Versicherungszeit von drei Jahren in allen Leistungsvarianten. Damit besteht Versicherungsschutz auch für Fälle, deren Ursprung vor Vertragsabschluss oder während der Wartezeit lag, sofern der Rechtsfall erstmalig nach Ablauf der dreijährigen Vertragslaufzeit eintritt.
VORVERSICHERUNGS-GARANTIE UND WECHSEL-SCHUTZ
Garantie: Ein lückenloser Wechsel zur Gesellschaft ist ohne neue Wartezeiten oder Nachteile in den bereits versicherten Bereichen möglich. Sollte ein Schadensfall nach dem alten Versicherungsvertrag gedeckt gewesen sein, nach den neuen Bedingungen jedoch nicht, erfolgt die Regulierung auf Basis des unmittelbar vorangegangenen Vorvertrages.
Beitragsanrechnung: Ein sofortiger Wechsel ist auch bei einer laufenden Vorversicherung möglich, ohne den regulären Kündigungstermin abwarten zu müssen. Die Beiträge des bestehenden Vertrages werden bis zu dessen Ablauf für maximal drei Jahre angerechnet, sodass keine doppelte finanzielle Belastung entsteht. Die Versicherten profitieren somit ab dem ersten Tag von den erweiterten Mehrleistungen des neuen Tarifs.
SB-VERZICHT
Erstberatung: Die vertragliche Selbstbeteiligung entfällt im Komfort- und Premium-Schutz vollständig, sofern ein Rechtsschutzfall bereits durch eine anwaltliche Erstberatung abgeschlossen werden kann und keine weitere Tätigkeit des Anwalts erforderlich ist.
DECKUNGSSUMMEN
Wie hoch sind die Versicherungssummen?
Unbegrenzte Versicherungssummen in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten für die Linien Kompakt, Komfort und Premium. Diese unlimitierte Absicherung gilt in den Varianten Komfort und Premium auch für weltweite Rechtsschutzfälle, während der Kompakt-Tarif global einen finanziellen Rahmen von 350.000 Euro vorsieht. Die Versicherungssumme definiert das pro Fall verfügbare Budget für die Kostenerstattung.
Übersteigen die Aufwendungen diese tariflichen Erstattungsrahmen oder festgelegte Höchstsätze für Sonderleistungen wie Strafkautionen, ist der Differenzbetrag als Eigenanteil zu tragen. Die Deckungsgrenzen im direkten Vergleich:
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Für wen und wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Absicherungsumfang orientiert sich an der Tariflinie und definiert die geografische Reichweite sowie den Kreis geschützter Personen. In Europa besteht zeitlich und betraglich unbegrenzte Deckung, die sich tarifabhängig auch auf weltweite Verfahren ausweitet. Der Personenkreis ist vom Single-Schutz bis zur Mitversicherung im Haushalt lebender Verwandter konfigurierbar. Die Reiter führen detaillierte Konditionen auf.
VERSICHERTE PERSONEN
GELTUNGSBEREICH
Der Rechtsschutz erstreckt sich über den Versicherungsnehmer hinaus auf dessen privates und häusliches Umfeld, wobei die Mitversicherung von Kindern und weiteren Angehörigen durch die gewählte Tarifvariante bestimmt wird. Diese Flexibilität erlaubt eine passgenaue Absicherung für unterschiedliche Lebensmodelle vom Alleinstehenden bis hin zur mehrköpfigen Familie.
SINGLE-TARIF & KINDER
Einzelpersonen: Die Absicherung im Single-Tarif erstreckt sich auf den Versicherungsnehmer sowie auf alle minderjährigen Kinder. Für volljährige Kinder bleibt der Schutz gemäß § 26 ARB bestehen, sofern diese unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Ende der Mitversicherung: Der Versicherungsschutz für volljährige Kinder erlischt erst zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen Entgelt oder eine selbstständige bzw. freiberufliche Erwerbstätigkeit aufnehmen. Bis zu diesem Ereignis sind Kinder im Rahmen der tariflichen Bestimmungen vollumfänglich geschützt.
FAMILIEN-TARIF & LEBENSPARTNER
Partnerschaft: Der Versicherungsschutz umfasst neben dem Versicherungsnehmer auch den Ehegatten oder den namentlich genannten Lebenspartner. Ein gemeinsamer Erstwohnsitz ist für die Mitversicherung des Partners nicht zwingend erforderlich, sofern eine namentliche Nennung im Versicherungsschein erfolgt ist.
Geltungsbereich: Die Absicherung erstreckt sich vollumfänglich auf alle im Versicherungsschein aufgeführten Personen und deren private Rechtsangelegenheiten. Dies gewährleistet einen lückenlosen Schutz für die gesamte Lebensgemeinschaft im Rahmen der vereinbarten Tarifvariante.
WEITERE ANGEHÖRIGE IM HAUSHALT
Mitversicherung: Der Schutz in den Tarifvarianten Komfort und Premium schließt sämtliche Verwandte ein, die dauerhaft im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort amtlich gemeldet sind. Dies umfasst beispielsweise Eltern, Großeltern oder Geschwister und gewährleistet eine umfassende Absicherung der häuslichen Gemeinschaft.
Pflegefall: Die Absicherung bleibt gemäß § 26 ARB auch dann bestehen, wenn mitversicherte Angehörige aus dem gemeinsamen Haushalt in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung umziehen. Dieser Fortbestand des Schutzes stellt sicher, dass Familienmitglieder auch bei einer alters- oder gesundheitsbedingten Veränderung der Wohnsituation rechtlich abgesichert bleiben.
SCHUTZ IM VERKEHRSBEREICH
Fahrzeug- und Personenschutz: Die rechtliche Absicherung erstreckt sich auf sämtliche Kraftfahrzeuge, die auf die versicherten Personen zugelassen sind. Über die Nutzung eigener Fahrzeuge hinaus umfasst der Schutz die Teilnahme am öffentlichen Verkehr in vielfältigen Funktionen, beispielsweise als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Berechtigte Insassen: Der Versicherungsschutz gilt für alle berechtigten Fahrer sowie für die Insassen der versicherten Fahrzeuge. Damit ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für alle Personen gewährleistet, die sich rechtmäßig im oder am Fahrzeug befinden, um eine lückenlose Sicherheit bei der Mobilität zu garantieren.
Unbegrenzter Versicherungsschutz besteht europaweit in den Leistungslinien Kompakt, Komfort und Premium. Bei weltweiten Aufenthalten gilt in Komfort und Premium unbegrenzte Deckung, während im Kompakt-Tarif eine Begrenzung auf 350.000 Euro greift. Der räumliche Wirkungsbereich definiert die geografischen Grenzen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen.
EUROPA UND MITTELMEERRAUM
Zeitlich unbeschränkte Kostendeckung innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den Mittelmeeranrainerstaaten. Diese Regelung findet in den Tarifen Kompakt, Komfort und Premium ohne summenmäßige Begrenzung Anwendung.
WELTWEITER SCHUTZ
Genießen Sie Sicherheit auf Reisen außerhalb Europas: Der Kompakt-Tarif bietet Ihnen Schutz für Auslandsaufenthalte von bis zu 12 Monaten mit einer Deckung von 350.000 Euro. In den Linien Komfort und Premium ist die Versicherungssumme weltweit unbegrenzt, wobei der Schutz einheitlich auf eine Aufenthaltsdauer von 12 Monaten pro Reise begrenzt ist.
INTERNET-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ
Weltweite Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Online-Verträgen unter der Voraussetzung deutsches Recht (§ 6 Abs. 2 b ARB). Die Deckung erfolgt in den Varianten Kompakt, Komfort und Premium ohne summenmäßige Limitierung.
KAUTIONSGELTUNGSBEREICH
Zinsfreie Darlehen zur Abwendung von Untersuchungshaft. In Komfort und Premium erstreckt sich dieser Schutz auf das weltweite Ausland. In der Kompakt-Linie beschränkt sich die Kautionsstellung auf den europäischen Raum und Mittelmeeranrainerstaaten.
FLEXIBILITÄT
Kann die Versicherung individuell konfiguriert werden?
Eine präzise Abstimmung des Leistungsumfangs auf die persönlichen Lebensumstände wird durch die modulare Zusammenstellung des Privatrechtsschutzes gewährleistet. Die gezielte Auswahl von Tariflinien, dem versicherten Personenkreis sowie optionalen Zusatzmodulen ermöglicht eine Konfiguration, bei der individueller Schutzbedarf und Prämiengestaltung optimal aufeinander abgestimmt sind.
TARIFWAHL UND KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
Tarifoptionen: Die Entscheidung zwischen einer Single-Absicherung und einem Familientarif ermöglicht eine präzise Anpassung an die jeweilige Lebensform. Unverheiratete Paare, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, können frei zwischen diesen beiden Optionen wählen, während für verheiratete Paare der Abschluss eines Familientarifs obligatorisch ist.
Kombinationspflicht: Der Rechtsschutz im Privatbereich bildet in der Basis-Variante das notwendige Fundament und ist zwingend mit mindestens zwei weiteren Lebensbereichen zu ergänzen. Eine häufig gewählte Konfiguration ist hierbei die Kombination mit den Bereichen Beruf und Verkehr, um einen soliden Grundschutz für die wichtigsten Alltagsrisiken sicherzustellen.
INTELLIGENTE SELBSTBETEILIGUNG IM BASIS-TARIF
Beitragssteuerung: Eine aktive Beeinflussung der Versicherungsprämie ist durch die gezielte Wahl des Rechtsbeistands möglich. Die Selbstbeteiligung reduziert sich vollständig auf 0 Euro, sofern im Schadensfall die Beauftragung eines durch den Rechtsservice empfohlenen Rechtsanwalts erfolgt.
Eigenanteil: Eine Eigenbeteiligung in Höhe von 300 Euro pro Rechtsschutzfall fällt an, wenn die Entscheidung auf einen selbst gewählten, nicht ausdrücklich empfohlenen Rechtsanwalt fällt. Diese Flexibilität erlaubt es Versicherten, in jedem Einzelfall situativ zwischen maximaler Ersparnis und vollständiger Freiheit bei der Anwaltswahl zu entscheiden.
MODULARE FREIHEIT IN KOMFORT & PREMIUM
Modulare Freiheit: Die Verpflichtung zur Kombination fest vorgegebener Lebensbereiche entfällt ab der Komfort-Linie vollständig. Ausgehend vom Basis-Modul Privat besteht uneingeschränkte Wahlfreiheit bei der Ergänzung weiterer Bereiche wie Wohnen, Arbeit oder Verkehr. Diese Flexibilität ermöglicht eine maßgeschneiderte Absicherung, die exakt auf die individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten ist.
Beitragsgestaltung: Die Steuerung der Versicherungsprämie lässt sich durch verschiedene Stufen der Eigenbeteiligung individuell beeinflussen. Das Spektrum der verfügbaren Optionen reicht von einer vollständigen Kostenübernahme ohne Selbstbeteiligung bis hin zu mehreren Reduzierungsstufen, wodurch eine optimale Balance zwischen laufenden Beiträgen und der finanziellen Absicherung im Schadensfall erzielt werden kann.
SPEZIELLE ZUSATZBAUSTEINE
Zusatzmodule: Die Ergänzung des Schutzes über die klassischen Standardbereiche hinaus ist durch spezialisierte Bausteine möglich. Diese Optionen erlauben eine gezielte Absicherung komplexer Risiken, die über die allgemeine Rechtsschutzdeckung hinausgehen, und ermöglichen so eine lückenlose Vorsorge für spezifische Lebensbereiche.
Risikofelder: Die Integration von Modulen wie dem privaten Internetrechtsschutz sowie dem Unterhalts- und Eherechtsschutz schärft das individuelle Leistungsprofil maßgeblich. Damit lassen sich sowohl digitale Gefahrensituationen als auch komplexe familiäre Auseinandersetzungen effektiv in den Versicherungsumfang einschließen, um eine umfassende rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
SELBSTBEHALT
Welche Selbstbeteiligung gibt es?
Der Eigenanteil beläuft sich je nach gewählter Produktlinie auf Beträge von 0 €, 150 €, 250 € oder 300 € pro Rechtsschutzfall. In den Linien Komfort und Premium kann dabei zwischen festen Sätzen und zwei flexiblen Modellen (Flex 150 und Flex 250) gewählt werden, während der Basis-Schutz konsequent auf einer Flex-Beteiligung von 300 € aufbaut. Diese Struktur ermöglicht eine aktive Steuerung der Versicherungsprämie, wobei die genauen Bedingungen für einen vollständigen Entfall oder eine Reduzierung des Selbstbehalts in den folgenden Abschnitten detailliert erläutert werden.
KLASSISCHE SELBSTBETEILIGUNG
Festgelegte Sätze: Innerhalb der Produktlinien Komfort und Premium lassen sich fixe Eigenanteile in Höhe von 150 Euro oder 250 Euro pro Rechtsschutzfall vereinbaren. Diese festen Sätze bieten eine klare Kalkulationsgrundlage für die Kostenverteilung im Schadensfall und ermöglichen eine präzise Abstimmung der Versicherungsprämie auf die individuelle Risikoplanung.
Maximaler Schutz: Zur Gewährleistung einer lückenlosen Kostenübernahme ohne eigenes finanzielles Risiko ist die Wahl einer Selbstbeteiligung von 0 Euro möglich. Diese Option stellt sicher, dass sämtliche versicherten Anwalts- und Gerichtskosten ab dem ersten Euro vollständig durch den Versicherer getragen werden, sofern der gewählte Tarif dies vorsieht.
DIE FLEX-SELBSTBETEILIGUNG (KOMFORT & PREMIUM)
Modul-Varianten: Zur individuellen Beitragsgestaltung stehen in den gehobenen Tariflinien die flexiblen Modelle Flex 0/150 Euro sowie Flex 150/300 Euro zur Auswahl. Diese Varianten ermöglichen eine situative Steuerung der Kostenbeteiligung, die sich unmittelbar an der Auswahl des juristischen Beistands orientiert.
Vorteil durch Empfehlung: Die Anwendung der jeweils niedrigeren Stufe (0 Euro bzw. 150 Euro) ist an die Beauftragung eines Rechtsanwalts gebunden, der aus dem empfohlenen Expertennetzwerk des Versicherers stammt. Dies erlaubt im Schadensfall entweder eine vollständige Befreiung vom Eigenanteil oder eine signifikante Reduzierung der Kostenlast.
Freie Mandatierung: Sofern die Entscheidung auf einen eigenen, nicht explizit vorgeschlagenen Rechtsbeistand fällt, kommt die jeweils höhere Stufe der vereinbarten Selbstbeteiligung (150 Euro bzw. 300 Euro) zur Anwendung. Diese Regelung wahrt die uneingeschränkte Freiheit bei der Anwaltswahl, während die finanzielle Beteiligung tarifgemäß angepasst wird.
BESONDERHEIT IN DER BASISVARIANTE
Standardisierte Kostenteilung: Die Basis-Leistungsklasse nutzt das flexible Modell 0/300 Euro zur Regelung des Eigenanteils.
Stufenweise Entlastung: Eine Befreiung von der Selbstbeteiligung wird durch die Inanspruchnahme vorgeschalteter Verfahren wie Mediation oder Legal-Tech-Services ermöglicht. Findet hingegen eine direkte Beauftragung juristischer Unterstützung ohne diesen Zwischenschritt statt, beläuft sich der Eigenanteil auf 300 Euro.
DER SPAREFFEKT
Prämienoptimierung: Die Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung führt zu einer unmittelbaren und messbaren Senkung der laufenden Versicherungsbeiträge. Dieser Mechanismus erlaubt es, die Fixkosten für den Rechtsschutz gezielt zu reduzieren und das Preis-Leistungs-Verhältnis an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen.
Wirtschaftlichkeit: Diese Tarifstruktur ermöglicht eine bedarfsgerechte Absicherung, bei der ein präzise bezifferbares finanzielles Risiko im Schadensfall gegen eine dauerhafte Ersparnis bei den Versicherungsprämien aufgewogen wird. Damit bleibt der Schutz auch bei umfassenden Leistungspaketen ökonomisch attraktiv, während die Kosten im Ernstfall kalkulierbar bleiben.
WARTEZEITEN
Ab wann greift der Schutz?
Die Wartezeiten einer Privatrechtsschutzversicherung legen den exakten Zeitpunkt fest, ab dem die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten für die versicherten Lebensbereiche möglich ist. Während für spezifische Felder wie den Verkehrs-Rechtsschutz eine sofortige Absicherung besteht, ist für die meisten Leistungsbausteine eine dreimonatige Frist einzuhalten.
Diese zeitliche Differenzierung gewährleistet die Stabilität der Versicherungsbeiträge und stellt sicher, dass der Versicherungsschutz nicht für bereits laufende oder absehbare rechtliche Auseinandersetzungen beansprucht wird.
Ohne Wartezeit
Keine Wartezeit gilt z. B. im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz. Ab der Linie Komfort entfällt sie zudem im privaten Vertrags-, Sachen- sowie Steuerrechtsschutz.
3 Monate
Drei Monate gelten z. B. für den Arbeits-, Wohnungs- und Verwaltungsrechtsschutz. Im Kompaktschutz Privat fallen auch der Steuer- und Sozialrechtsschutz unter diese dreimonatige Frist.
6 Monate
Im Kompaktschutz Privat gilt diese Frist für den Arbeits-, Wohnungs- und privaten Vertragsrechtsschutz. Zudem greift sie für den speziellen Bauherren-Schutz in der Linie Premium.
12 Monate
Zwölf Monate Wartezeit gelten für den Unterhalts-Rechtsschutz bei Unterhaltspflichten sowie bei rechtlichen Konflikten rund um die Vergabe von knappen Studienplätzen an Hochschulen.
36 Monate
Sechsunddreißig Monate gelten regulär für den Scheidungsrechtsschutz bei familienrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Familiengerichten (zum Beispiel bei Scheidungsfolgen).
Sofortschutz
Diese Leistungen stehen sofort zur Verfügung. Hierzu zählen der DirektSchutz sowie die telefonische Erstberatung, welche auch für bereits eingetretene Fälle rückwirkend nutzbar ist.
AUSSCHLÜSSE
Was ist nicht versichert?
Zur Sicherstellung einer stabilen und fairen Beitragsgestaltung sind spezifische Risiken explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen. Davon betroffen sind vorrangig Angelegenheiten, die aufgrund ihrer Natur nicht als typische Streitfälle innerhalb des Privatrechtsschutzes eingestuft werden.
TARIFWAHL & LEISTUNG
Tarifabhängiger Leistungsumfang: Die Reichweite der versicherten Risiken steht in direkter Korrelation zur gewählten Produktlinie Basis, Komfort oder Premium. In der Basis-Variante beschränkt sich die Absicherung bei Immobilienstreitigkeiten ausschließlich auf die Interessen als Mieter einer Wohneinheit. Weiterführende Belange wie Eigentumsangelegenheiten oder der Rechtsschutz für Kapitalanlagen (beispielsweise Aktien und Fonds) sind in diesem Einstiegstarif ausgeschlossen und lassen sich erst durch die Wahl der Linien Komfort oder Premium in den Versicherungsschutz integrieren.
BAUSTEINE & LÜCKEN
Vereinbarte Leistungsbausteine: Die Gewährung von Versicherungsschutz ist unmittelbar an die explizite Auswahl und Vereinbarung der jeweiligen Lebensbereiche (Module) bei Vertragsabschluss gebunden. Nur für jene Sparten, die im Versicherungsschein dokumentiert sind, besteht eine Deckungszusage für anfallende Rechtskosten.
Abgrenzung bei fehlenden Bausteinen: Das Fehlen eines spezifischen Moduls, wie beispielsweise des Bausteins Verkehr, führt zum vollständigen Ausschluss der entsprechenden Rechtsrisiken. In diesem Fall besteht kein Schutz für Auseinandersetzungen aus Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren oder vertragliche Konflikte im Zusammenhang mit Fahrzeugkauf und Leasing.
Anpassungsmöglichkeiten: Zur Vermeidung oder Schließung bestehender Deckungslücken lassen sich zusätzliche Module jederzeit nachträglich in den bestehenden Vertrag integrieren. Diese Flexibilität ermöglicht eine kontinuierliche Abstimmung des Schutzes auf veränderte Lebensumstände oder neue Risikofelder.
ABGRENZUNG & ZUSTÄNDIGKEIT
Risikotrennung: Rechtsangelegenheiten, für die spezialisierte Versicherungsarten existieren, sind nicht Bestandteil des Privatrechtsschutzes. Diese systematische Abgrenzung vermeidet Deckungsüberschneidungen und stellt sicher, dass jedes Wagnis im dafür vorgesehenen Fachbereich abgesichert wird.
Immobilienvermietung: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Vermietung eigener Immobilien ist explizit vom privaten Schutz ausgeschlossen. Für diesen spezifischen Bereich ist der Abschluss eines separaten Rechtsschutz für vermietete Immobilien erforderlich, um die besonderen Risiken als Vermieter abzudecken.
Schadenersatzabwehr: Die Verteidigung gegen Schadenersatzansprüche Dritter (sogenannter passiver Rechtsschutz) fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Privathaftpflichtversicherung. Da diese bereits die Kosten zur Abwehr unberechtigter Forderungen trägt, besteht hierfür im Rechtsschutzvertrag konsequent keine Deckung.
RISIKO & BEDINGUNGEN
Systematische Risikoausschlüsse: Gemäß § 3 ARB sind Sachverhalte, die aufgrund ihrer Unkalkulierbarkeit ein unvorhersehbares Kollektivrisiko darstellen, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dies betrifft insbesondere Rechtsstreitigkeiten infolge von kriegerischen Ereignissen, feindseligen Handlungen, inneren Unruhen sowie Streiks, Aussperrungen oder Erdbeben. Auch Schäden, die durch Kernenergie verursacht werden, sind aufgrund ihrer weitreichenden Natur nicht versicherbar.
Strafrechtliche Ausschlussgrenzen: Eine Kostenübernahme entfällt bei der Verteidigung gegen den Vorwurf eines Verbrechens, welches im gesetzlichen Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder länger bedroht ist. Bei sonstigen Straftaten (Vergehen) bleibt der Schutz für die Abwehr von Vorsatzvorwürfen bestehen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt; dies schließt auch eine Erledigung des Verfahrens durch einen Strafbefehl ein.
Kapitalmarkt- und Sonderrisiken: Spekulative Kapitalanlagen sowie Beteiligungen an Finanzgeschäften mit hohem Verlustrisiko sind generell nicht Bestandteil der Absicherung im Privatrechtsschutz. Diese Abgrenzung stellt sicher, dass die Versichertengemeinschaft nicht mit den Kosten aus hochgradig risikobehafteten individuellen Investmententscheidungen belastet wird.
Rechtliche Grundlagen:
Die vollständige und detaillierte Aufstellung aller nicht versicherten Rechtsangelegenheiten ist den jeweils gültigen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) zu entnehmen. Maßgebliche Informationen hierzu finden sich insbesondere in § 3 („Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten“) sowie auf den Seiten 33, 34 und 35 des Bedingungswerks.
Wie kann der Rechtsschutz abgeschlossen werden
Der integrierte Onlinerechner ermöglicht eine maßgeschneiderte Konfiguration der Versicherungsbausteine in nur wenigen Schritten. Neben dem Download eines persönlichen Angebots als PDF-Dokument lässt sich der
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Eine kontinuierliche Unterstützung durch eine feste Bezugsperson bleibt über die gesamte Laufzeit des Versicherungsverhältnisses gewährleistet, unabhängig vom ursprünglichen Abschlussweg. Dieser direkte Zugang ermöglicht die zeitnahe Klärung administrativer Fragen sowie eine kompetente Begleitung im Leistungsfall, wobei eine persönliche Kontaktaufnahme jederzeit ohne vorherige Terminvereinbarung möglich ist.
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
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FAQ: Häufige Fragen zu den Kosten der privaten Rechtsschutzversicherung!
Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung werden maßgeblich durch den gewählten Leistungsumfang, die individuelle Lebenssituation und die vertraglichen Ausgestaltungen der Selbstbeteiligung bestimmt. Um eine fundierte Entscheidungshilfe zu bieten, bündelt dieser Bereich die wichtigsten Informationen zur Beitragszusammensetzung und zu den steuerlichen Rahmenbedingungen.
Die folgenden Antworten basieren auf den aktuellen Tarifbestimmungen sowie den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) und dienen dazu, die häufigsten Unklarheiten zur Preisgestaltung transparent aufzuklären.
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Wie viel kostet eine Privatrechtsschutzversicherung im Monat?
Die monatlichen Beiträge für eine Privatrechtsschutzversicherung liegen in der Regel in einer Spanne zwischen 15 und 60 Euro, wobei der exakte Preis maßgeblich vom gewählten Leistungsumfang abhängt. Ein Basisschutz ist bereits für geringere Beträge erhältlich, während Premium-Tarife mit erweiterten Leistungen und geringeren Wartezeiten am oberen Ende der Preisskala liegen.
Zusätzlich beeinflusst der berufliche Status die Kalkulation. Angestellte im öffentlichen Dienst oder Beamte profitieren häufig von vergünstigten Konditionen, während für Selbstständige oft separate Tarife oder Zuschläge gelten. Auch die gewählte Zahlungsweise hat Auswirkungen auf die Gesamtkosten, wobei eine jährliche Zahlung meist günstiger ist als eine monatliche Ratenzahlung.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Versicherungsbeitrags am stärksten?
Der größte Hebel für die Beitragsgestaltung ist die Wahl der Selbstbeteiligung. Ein höherer Eigenanteil im Schadensfall, beispielsweise 250 Euro oder 300 Euro, führt zu einer sofortigen Senkung der laufenden Versicherungsprämie. Wer hingegen einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wählt, muss mit entsprechend höheren Fixkosten rechnen.
Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Modulkombination. Ein reiner Privatrechtsschutz ist kostengünstiger als ein Paket, das zusätzlich die Bereiche Beruf, Verkehr und Immobilien abdeckt. Je mehr Lebensbereiche abgesichert werden, desto höher fällt der Beitrag aus, wobei Kombinationsrabatte bei der Bündelung mehrerer Bausteine die Kosten pro Modul senken.
Kann man die Kosten für den Rechtsschutz von der Steuer absetzen?
Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, sofern sie auf den Bereich Arbeitsrechtsschutz entfallen. Dieser Teil der Versicherung gilt als Werbungskosten, da er der Sicherung von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit dient. In der Regel bescheinigen Versicherer den prozentualen Anteil des Arbeitsrechtsschutzes auf der Beitragsrechnung, der oft zwischen 40 und 50 Prozent der Gesamtprämie ausmacht.
Rein private Absicherungen, wie etwa der Verkehrsrechtsschutz für den privaten PKW oder der Mietrechtsschutz für die selbstgenutzte Wohnung, können hingegen steuerlich nicht geltend gemacht werden. Diese Kosten werden dem privaten Lebensbereich zugeordnet und finden in der Einkommensteuererklärung keine Berücksichtigung.
Welche finanziellen Vorteile bieten die Flex-Modelle bei der Selbstbeteiligung?
Die speziellen Flex-Modelle ermöglichen eine signifikante Beitragsersparnis bei gleichzeitigem Verzicht auf den Eigenanteil im Ernstfall. Durch die Nutzung eines empfohlenen Netzwerk-Anwalts reduziert sich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, oft sogar bis auf 0 Euro. Dies bietet Versicherten die Möglichkeit, einen günstigen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung abzuschließen, ohne im Schadensfall zwangsläufig finanziell belastet zu werden.
Entscheidet man sich hingegen bewusst für einen Anwalt außerhalb des Empfehlungsnetzwerks, bleibt der Beitrag durch die höhere Selbstbeteiligung kalkulierbar. Diese Flexibilität macht die Tarife besonders für preisbewusste Kunden attraktiv, die Wert auf eine professionelle Erststeuerung im Schadensfall legen.
Sind Familienmitglieder in den Kosten bereits enthalten?
Ob Familienmitglieder mitversichert sind, richtet sich nach dem gewählten Tariftyp. Ein Single-Tarif sichert lediglich den Versicherungsnehmer ab. Im Gegensatz dazu deckt der Familientarif den Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder ab, was zu einem moderaten Beitragsaufschlag führt.
Volljährige Kinder sind beitragsfrei mitversichert, solange sie unverheiratet sind, sich in der ersten Berufsausbildung befinden und noch keine dauerhafte berufliche Tätigkeit aufgenommen haben. Der Versicherungsschutz für Kinder endet jedoch grundsätzlich bei Heirat oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie mit der dauerhaften Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. In diesen Fällen ist ein separater Versicherungsvertrag erforderlich.



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