Wie viel

kostet Privat-Rechtsschutz?

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Privatrechtsschutz: Kosten

Eine Privatrechtsschutz Versicherung kann schon ab 17,33 Euro monatlich abgeschlossen werden!

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Was kostet eine private Rechtsschutzversicherung? Ein leistungsstarker Privatrechtsschutz im Komfort-Paket ist bereits ab 16,30 Euro pro Monat realisierbar. Die Frage „Was kostet Privatrechtsschutz?“ lässt sich somit schon mit einem geringen monatlichen Beitrag beantworten, der in einem attraktiven Verhältnis zu potenziellen Prozesskosten von mehreren tausend Euro steht. Nutzen Sie die folgenden Tabs, um sich über die konkreten Tarife und die Zusammensetzung der Beiträge zu informieren. Im Verhältnis zu den potenziellen Prozesskosten ist die Versicherungsprämie eine geringe Investition in Ihre Rechtssicherheit. Die folgenden Tarifbeispiele dienen zur Orientierung für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr. BASIS: Rechtsschutz für Singles im öffentlichen Dienst (Flex 0/300 SB) für 30,55 € monatlich. KOMFORT: Rechtsschutz für Singles im öffentlichen Dienst (250 € SB) für 33,41 € monatlich. PREMIUM: Rechtsschutz für Singles im öffentlichen Dienst (250 € SB) für 47,53 € monatlich.

Was kostet eine private Rechtsschutz-Versicherung?

Eine leistungsstarke Absicherung für den privaten Lebensbereich ist bereits ab 17,33 Euro monatlich erhältlich. Dieser Beitrag ermöglicht im Komfort-Schutz einen umfassenden Privatrechtsschutz für Singles im öffentlichen Dienst bei einer gewählten Selbstbeteiligung von 250 Euro. In Anbetracht des finanziellen Risikos eines Rechtsstreits über zwei Instanzen, das z. B. bei 10.000 Euro Streitwert über 12.000 Euro liegen kann, stellt die Versicherungsprämie eine kalkulierbare Investition in Ihre Rechtssicherheit dar.

Die Höhe Ihres Beitrags orientiert sich konsequent an Ihrem individuellen Absicherungsbedarf. Während die folgenden Preisbeispiele häufige Versicherungskonstellationen zur ersten Orientierung abbilden, können Sie in wenigen einfachen Schritten Ihren persönlichen Beitrag ermitteln und den Schutz exakt auf Ihre aktuelle Lebenslage zuschneiden.

BASIS Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, Flex 0/300 SB

KOMPAKT

Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB

z.B. monatlich

28,40

KOMFORT Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, SB 250 € SB

KOMFORT

Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB

z.B. monatlich

33,42

Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, SB 250 € SB

PREMIUM

Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB

z.B. monatlich

47,54

WAS KOSTET EIN RECHTSSTREIT OHNE VERSICHERUNG? Ein Kostenrisiko von über 13.000 Euro entsteht bereits bei einem Streitwert von 12.500 Euro, wenn ein Verfahren über zwei Instanzen geführt werden muss. Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen will, muss oft erhebliche Summen vorfinanzieren. Ohne Versicherungsschutz kann ein einziger verlorener Prozess die finanziellen Reserven einer Familie aufbrauchen, während die Versicherungsprämie im Vergleich dazu verschwindend gering ist. AUSGANGSSITUATION KÜCHENKAUF Der Sachverhalt beschreibt den Erwerb einer neuen Einbauküche für 12.500 Euro, die mangelhaft geliefert wurde (falsche Maße, defekte Geräte) oder deren Lieferung sich monatelang verzögert. Klagen Sie in einem solchen Fall auf Mängelbeseitigung, Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag, bildet der volle Kaufpreis von 12.500 Euro die verbindliche Grundlage für sämtliche Gebührenberechnungen. KOSTEN DER 1. INSTANZ Das Kostenrisiko beläuft sich bei einem Streitwert von 12.500 Euro im Falle eines Unterliegens bereits auf ca. 4.765 Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus den eigenen Anwaltsgebühren (ca. 1.973 Euro), den Kosten des gegnerischen Anwalts (ca. 1.973 Euro) sowie den Gerichtskosten (ca. 819 Euro). Ohne eine Absicherung gemäß den ARB muss dieser Betrag zusätzlich zum bereits investierten Kaufpreis vollständig aus privaten Mitteln finanziert werden. KOSTEN DER 2. INSTANZ Das Berufungsverfahren steigert die finanzielle Belastung massiv um weitere ca. 8.400 Euro. Da die gesetzlichen Gebührensätze für Anwälte und Gericht in der zweiten Instanz höher angesetzt sind als in der ersten, wächst das Risiko überproportional zur Verfahrensdauer. Die Anwaltskosten steigen auf jeweils ca. 2.800 Euro pro Seite, während die Gerichtskosten für die höhere Instanz ebenfalls deutlich zunehmen. GESAMTRISIKO ÜBER ZWEI INSTANZEN Die finanzielle Gesamtbelastung erreicht nach zwei Instanzen eine Summe von ca. 13.165 Euro. Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, dass die reinen Prozesskosten den ursprünglichen Streitwert der Küche von 12.500 Euro sogar übersteigen können. Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko, indem sie diese notwendigen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenregelungen übernimmt.

Was kostet ein Prozess ohne Privatrechtsschutz?

Ein Kostenrisiko von über 13.000 Euro entsteht bereits bei einem Streitwert von  12.500 Euro, wenn ein Verfahren über zwei Instanzen geführt werden muss. Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen will, muss oft erhebliche Summen vorfinanzieren. Ohne Versicherungsschutz kann ein einziger verlorener Prozess die finanziellen Reserven aufbrauchen, während die Versicherungsprämie im Vergleich dazu verschwindend gering ist.

  • AUSGANGSSITUATION KÜCHENKAUF

    Der Sachverhalt beschreibt den Erwerb einer neuen Einbauküche für 12.500 Euro, die mangelhaft geliefert wurde (falsche Maße, defekte Geräte) oder deren Lieferung sich monatelang verzögert. Klagen Sie in einem solchen Fall auf Mängelbeseitigung, Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag, bildet der volle Kaufpreis von 12.500 Euro die verbindliche Grundlage für sämtliche Gebührenberechnungen.

  • ANWALTSHONORARE

    Das Kostenrisiko beläuft sich bei einem Streitwert von 12.500 Euro im Falle eines Unterliegens bereits auf ca. 4.765 Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus den eigenen Anwaltsgebühren (ca. 1.973 Euro), den Kosten des gegnerischen Anwalts (ca. 1.973 Euro) sowie den Gerichtskosten (ca. 819 Euro). Ohne eine Absicherung gemäß den ARB muss dieser Betrag zusätzlich zum bereits investierten Kaufpreis vollständig aus privaten Mitteln finanziert werden.

  • GERICHT & GUTACHTER

    Das Berufungsverfahren steigert die finanzielle Belastung massiv um weitere ca. 8.400 Euro. Da die gesetzlichen Gebührensätze für Anwälte und Gericht in der zweiten Instanz höher angesetzt sind als in der ersten, wächst das Risiko überproportional zur Verfahrensdauer. Die Anwaltskosten steigen auf jeweils ca. 2.800 Euro pro Seite, während die Gerichtskosten für die höhere Instanz ebenfalls deutlich zunehmen.

  • GESAMTKOSTEN

    Die finanzielle Gesamtbelastung erreicht nach zwei Instanzen eine Summe von ca. 13.165 Euro. Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, dass die reinen Prozesskosten den ursprünglichen Streitwert der Küche von 12.500 Euro sogar übersteigen können. 


    Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko, indem sie diese notwendigen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenregelungen übernimmt.

Hinweis: Die Berechnung des individuellen Kostenrisikos lässt sich mithilfe des interaktiven Prozesskostenrechners für jede beliebige Forderungssumme durchführen. Grundlage für die Kalkulation der Anwalts- und Gerichtskosten sind die verbindlichen gesetzlichen Tarife gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Gerichtskostengesetz (GKG).

500 EURO 100.000 EURO
Die Vorteile einer Privatrechtsschutzversicherung sind die finanzielle Absicherung bei rechtlichen Konflikten, die Möglichkeit, eigene Rechte ohne Kostenrisiko wahrzunehmen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren, der Zugang zu anwaltlicher Beratung und Unterstützung sowie die Vermeidung hoher Anwalts- und Gerichtskosten.

Was sind die Vorteile?

Die Vorteile einer Privatrechtsschutzversicherung sind die finanzielle Absicherung bei rechtlichen Konflikten, die Möglichkeit, eigene Rechte ohne Kostenrisiko wahrzunehmen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren, der Zugang zu anwaltlicher Beratung und Unterstützung sowie die Vermeidung hoher Anwalts- und Gerichtskosten.

1

Kostenschutz

Im Streitfall trägt der Privatrechtsschutz die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten für Sie!

2

Rechtssicherheit

Wahrnehmung Ihrer Rechte, ohne Angst vor den finanziellen Konsequenzen!

3

 Fachanwälte

Sie erhalten Zugang zu qualifizierter juristischer Vertretung durch Fachanwälte!

4

Prävention

Vermeidung rechtlicher Konflikte von Anfang an, z.B. durch telefonische Beratung, Anwalts-Chat, Vertragsprüfung und Zugang zu rechtssicheren Dokumenten!

5

Service

Mediatoren helfen, Streitigkeiten schnell, außergerichtlich zu lösen. Digitale Rechtshilfe, z.B. zur online Berechnung der Abfindung nach Kündigung!

6

Navigation

Schnelle und kompetente Hilfe im Schadenfall sowie Koordination und Anwaltsemfehlung durch den erfahrenen ARAG-Schadenservice.

Es können vier wichtige Lebensbereiche abgedeckt werden. Der Private Bereich ist immer mitversichert, die Bereiche Arbeit, Wohnen, Verkehr können individuell gewählt werden. Optional können Zusatzbausteine, wie z.B. Unterhalts-, Ehe-, oder Internet- Rechtsschutz hinzu gewählt werden.

Welche Lebens- und Rechtsbereiche werden abgedeckt?

Flexible Zusammenstellung des Rechtsschutzes aus vier zentralen Lebensbereichen. In den Leistungsvarianten Kompakt, Komfort und Premium bildet der Baustein Privat das Fundament der Absicherung. Die Bereiche Arbeit, Wohnen und Verkehr lassen sich bedarfsgerecht zur Deckung hinzufügen. Zur spezialisierten Erweiterung stehen zudem Zusatzmodule wie der Eherechtsschutz & Unterhaltsrechtsschutz sowie der Internet-Rechtsschutz zur Verfügung.

Der Baustein Privat fungiert als unverzichtbarer Grundbaustein Ihrer Privatrechtsschutzversicherung. Je nach gewählter Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen sowie in Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts.


In der Premium-Variante wird dieser Schutz signifikant erweitert, beispielsweise um rechtliche Auseinandersetzungen im Erbrecht oder bei Streit um die Vergabe von Studienplätzen. Im Einzelnen deckt der Baustein Privat zudem Ihre Teilnahme am öffentlichen Verkehr in der Rolle als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer ab.

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Kompakt

Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Kompakt Schutz!


Komfort

Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Komfort Schutz!


Premium

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LEISTUNGEN

ERWEITERUNGEN

BONUSLEISTUNGEN

DECKUNGSSUMMEN

WELCHE KOSTEN, GELTUNGSBEREICHE UND VERSICHERUNGSSUMMEN SIND ABGEDECKT? Unbegrenzte Deckungssummen innerhalb Europas und weltweite Absicherung für Internetverträge garantieren finanzielle Handlungsfähigkeit. Die Versicherung übernimmt Verfahrenskosten und bietet Schutzräume unabhängig vom Streitwert oder Ort des Geschehens. Durch die Staffelung der Tarife Basis, Komfort und Premium lassen sich der Schutzraum und die Budgets präzise auf den Bedarf zuschneiden. KOSTEN Die finanzielle Absicherung umfasst die Übernahme notwendiger Gebühren und Auslagen, die zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen erforderlich sind. RECHTSANWALTSGEBÜHREN: Vergütung für den frei gewählten Rechtsanwalt erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Professionelle Vertretung besteht in jedem Stadium des Rechtsstreits ohne Belastung des Budgets. GERICHTSKOSTEN UND GUTACHTER: Gebühren des Gerichts sowie notwendige Auslagen für Zeugen und gerichtlich bestellte Sachverständige sind abgedeckt. Dies ermöglicht die Einleitung beweisrelevanter Verfahrensschritte und Gutachten zur Untermauerung der Position. KOSTEN DER GEGENSEITE: Erstattung der gesetzlich definierten Auslagen des Prozessgegners erfolgt im Falle einer gerichtlichen Verpflichtung zur Kostentragung. Dies schützt das Privatvermögen vor finanziellen Folgen eines negativen Prozessausgangs. MEDIATIONSVERFAHREN: Finanzierung außergerichtlicher Streitschlichtungen durch neutrale Mediatoren wird bis zu einer Höhe von 3.000 Euro übernommen (§ 5 a). Diese Form der Konfliktlösung führt zu schnellen Ergebnissen. BEREICH Der räumliche Geltungsbereich definiert die geografischen Grenzen des Versicherungsschutzes für physische Aufenthalte sowie für digitale Transaktionen im Netz. EUROPA UND MITTELMEERRAUM: Versicherungsschutz gilt zeitlich unbegrenzt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den Anrainerstaaten des Mittelmeerraums. Dies umfasst rechtliche Interessenwahrnehmungen innerhalb dieses Gebiets. WELTWEITER SCHUTZ (AUFENTHALT): Absicherung bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht für bis zu ein Jahr Dauer (§ 6 (2) a). Im Premium-Tarif erweitert sich dieser Zeitraum für Sicherheit auf Langzeitreisen auf bis zu zwei Jahre. INTERNET-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ: Weltweiter Schutz für private Verträge, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht ab der Komfort-Linie bei Geltung deutschen Rechts (§ 6 (2) b). Im Basis-Tarif beschränkt sich dieser Schutz auf Europa und die Mittelmeeranrainer. KAUTIONSGELTUNGSBEREICH: Bereitstellung von zinslosen Darlehen zur Abwendung von Untersuchungshaft erstreckt sich auf das europäische sowie auf das außereuropäische Ausland zur Sicherung der persönlichen Freiheit. SUMMEN Die Versicherungssummen begrenzen die Entschädigungsleistung pro Rechtsschutzfall und steigen mit der gewählten Tariflinie an. DECKUNGSSUMME EUROPA: Leistung erfolgt in den Tarifen Basis, Komfort und Premium innerhalb Europas und der Mittelmeeranrainerstaaten in unbegrenzter Höhe. Dies garantiert eine Kostenübernahme auch bei kostenintensiven Verfahren. DECKUNGSSUMME WELTWEIT: Deckung außerhalb Europas ist im Basis-Tarif auf 200.000 Euro begrenzt. In den Linien Komfort und Premium besteht bei vorübergehenden Aufenthalten im Rahmen der Zeitlimits ebenfalls unbegrenzte Deckung. STRAFKAUTIONEN: Darlehen zur Vermeidung von Untersuchungshaft werden weltweit bis zu 1.000.000 Euro im Premium-Tarif bereitgestellt (§ 5). Im Komfort-Tarif liegt die Grenze bei 500.000 Euro und im Basis-Tarif bei 200.000 Euro. TREUEBONUS UND SELBSTBETEILIGUNG: Treuebonus reduziert die vereinbarte Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren um bis zu 750 Euro im Premium-Tarif (§ 5 (5)). Dies belohnt langfristige Versicherungstreue durch Reduzierung der Eigenlast. WELCHE KOSTEN, GELTUNGSBEREICHE UND VERSICHERUNGSSUMMEN SIND ABGEDECKT? Unbegrenzte Deckungssummen innerhalb Europas und weltweite Absicherung für Internetverträge garantieren finanzielle Handlungsfähigkeit. Die Versicherung übernimmt Verfahrenskosten und bietet Schutzräume unabhängig vom Streitwert oder Ort des Geschehens. Durch die Staffelung der Tarife Basis, Komfort und Premium lassen sich der Schutzraum und die Budgets präzise auf den Bedarf zuschneiden. KOSTEN Die finanzielle Absicherung umfasst die Übernahme notwendiger Gebühren und Auslagen, die zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen erforderlich sind. RECHTSANWALTSGEBÜHREN: Vergütung für den frei gewählten Rechtsanwalt erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Professionelle Vertretung besteht in jedem Stadium des Rechtsstreits ohne Belastung des Budgets. GERICHTSKOSTEN UND GUTACHTER: Gebühren des Gerichts sowie notwendige Auslagen für Zeugen und gerichtlich bestellte Sachverständige sind abgedeckt. Dies ermöglicht die Einleitung beweisrelevanter Verfahrensschritte und Gutachten zur Untermauerung der Position. KOSTEN DER GEGENSEITE: Erstattung der gesetzlich definierten Auslagen des Prozessgegners erfolgt im Falle einer gerichtlichen Verpflichtung zur Kostentragung. Dies schützt das Privatvermögen vor finanziellen Folgen eines negativen Prozessausgangs. MEDIATIONSVERFAHREN: Finanzierung außergerichtlicher Streitschlichtungen durch neutrale Mediatoren wird bis zu einer Höhe von 3.000 Euro übernommen (§ 5 a). Diese Form der Konfliktlösung führt zu schnellen Ergebnissen. BEREICH Der räumliche Geltungsbereich definiert die geografischen Grenzen des Versicherungsschutzes für physische Aufenthalte sowie für digitale Transaktionen im Netz. EUROPA UND MITTELMEERRAUM: Versicherungsschutz gilt zeitlich unbegrenzt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den Anrainerstaaten des Mittelmeerraums. Dies umfasst rechtliche Interessenwahrnehmungen innerhalb dieses Gebiets. WELTWEITER SCHUTZ (AUFENTHALT): Absicherung bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht für bis zu ein Jahr Dauer (§ 6 (2) a). Im Premium-Tarif erweitert sich dieser Zeitraum für Sicherheit auf Langzeitreisen auf bis zu zwei Jahre. INTERNET-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ: Weltweiter Schutz für private Verträge, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht ab der Komfort-Linie bei Geltung deutschen Rechts (§ 6 (2) b). Im Basis-Tarif beschränkt sich dieser Schutz auf Europa und die Mittelmeeranrainer. KAUTIONSGELTUNGSBEREICH: Bereitstellung von zinslosen Darlehen zur Abwendung von Untersuchungshaft erstreckt sich auf das europäische sowie auf das außereuropäische Ausland zur Sicherung der persönlichen Freiheit. SUMMEN Die Versicherungssummen begrenzen die Entschädigungsleistung pro Rechtsschutzfall und steigen mit der gewählten Tariflinie an. DECKUNGSSUMME EUROPA: Leistung erfolgt in den Tarifen Basis, Komfort und Premium innerhalb Europas und der Mittelmeeranrainerstaaten in unbegrenzter Höhe. Dies garantiert eine Kostenübernahme auch bei kostenintensiven Verfahren. DECKUNGSSUMME WELTWEIT: Deckung außerhalb Europas ist im Basis-Tarif auf 200.000 Euro begrenzt. In den Linien Komfort und Premium besteht bei vorübergehenden Aufenthalten im Rahmen der Zeitlimits ebenfalls unbegrenzte Deckung. STRAFKAUTIONEN: Darlehen zur Vermeidung von Untersuchungshaft werden weltweit bis zu 1.000.000 Euro im Premium-Tarif bereitgestellt (§ 5). Im Komfort-Tarif liegt die Grenze bei 500.000 Euro und im Basis-Tarif bei 200.000 Euro. TREUEBONUS UND SELBSTBETEILIGUNG: Treuebonus reduziert die vereinbarte Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren um bis zu 750 Euro im Premium-Tarif (§ 5 (5)). Dies belohnt langfristige Versicherungstreue durch Reduzierung der Eigenlast.

Für wen und wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Absicherungsumfang orientiert sich an der Tariflinie und definiert die geografische Reichweite sowie den Kreis geschützter Personen. In Europa besteht zeitlich und betraglich unbegrenzte Deckung, die sich tarifabhängig auch auf weltweite Verfahren ausweitet. Der Personenkreis ist vom Single-Schutz bis zur Mitversicherung im Haushalt lebender Verwandter konfigurierbar. Die Reiter führen detaillierte Konditionen auf.

Der Rechtsschutz erstreckt sich über den Versicherungsnehmer hinaus auf dessen privates und häusliches Umfeld, wobei die Mitversicherung von Kindern und weiteren Angehörigen durch die gewählte Tarifvariante bestimmt wird. Diese Flexibilität erlaubt eine passgenaue Absicherung für unterschiedliche Lebensmodelle vom Alleinstehenden bis hin zur mehrköpfigen Familie.

  • SINGLE-TARIF & KINDER

    Einzelpersonen: Die Absicherung im Single-Tarif erstreckt sich auf den Versicherungsnehmer sowie auf alle minderjährigen Kinder. Für volljährige Kinder bleibt der Schutz gemäß § 26 ARB bestehen, sofern diese unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.


    Ende der Mitversicherung: Der Versicherungsschutz für volljährige Kinder erlischt erst zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen Entgelt oder eine selbstständige bzw. freiberufliche Erwerbstätigkeit aufnehmen. Bis zu diesem Ereignis sind Kinder im Rahmen der tariflichen Bestimmungen vollumfänglich geschützt.

  • FAMILIEN-TARIF & LEBENSPARTNER

    Partnerschaft: Der Versicherungsschutz umfasst neben dem Versicherungsnehmer auch den Ehegatten oder den namentlich genannten Lebenspartner. Ein gemeinsamer Erstwohnsitz ist für die Mitversicherung des Partners nicht zwingend erforderlich, sofern eine namentliche Nennung im Versicherungsschein erfolgt ist.


    Geltungsbereich: Die Absicherung erstreckt sich vollumfänglich auf alle im Versicherungsschein aufgeführten Personen und deren private Rechtsangelegenheiten. Dies gewährleistet einen lückenlosen Schutz für die gesamte Lebensgemeinschaft im Rahmen der vereinbarten Tarifvariante.

  • WEITERE ANGEHÖRIGE IM HAUSHALT

    Mitversicherung: Der Schutz in den Tarifvarianten Komfort und Premium schließt sämtliche Verwandte ein, die dauerhaft im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort amtlich gemeldet sind. Dies umfasst beispielsweise Eltern, Großeltern oder Geschwister und gewährleistet eine umfassende Absicherung der häuslichen Gemeinschaft.


    Pflegefall: Die Absicherung bleibt gemäß § 26 ARB auch dann bestehen, wenn mitversicherte Angehörige aus dem gemeinsamen Haushalt in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung umziehen. Dieser Fortbestand des Schutzes stellt sicher, dass Familienmitglieder auch bei einer alters- oder gesundheitsbedingten Veränderung der Wohnsituation rechtlich abgesichert bleiben.

  • SCHUTZ IM VERKEHRSBEREICH

    Fahrzeug- und Personenschutz: Die rechtliche Absicherung erstreckt sich auf sämtliche Kraftfahrzeuge, die auf die versicherten Personen zugelassen sind. Über die Nutzung eigener Fahrzeuge hinaus umfasst der Schutz die Teilnahme am öffentlichen Verkehr in vielfältigen Funktionen, beispielsweise als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.


    Berechtigte Insassen: Der Versicherungsschutz gilt für alle berechtigten Fahrer sowie für die Insassen der versicherten Fahrzeuge. Damit ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für alle Personen gewährleistet, die sich rechtmäßig im oder am Fahrzeug befinden, um eine lückenlose Sicherheit bei der Mobilität zu garantieren.

FLEXIBILITÄT

SELBSTBEHALT

WARTEZEITEN

AUSSCHLÜSSE

Sie haben die Wahl: Nutzen Sie unseren Online-Rechner für eine sofortige Deckung oder lassen Sie sich persönlich beraten. Der Eigentümerrechtsschutz ist flexibel als Einzelpolice abschließbar und muss nicht mit anderen Bausteinen kombiniert werden.
Mit unserem Onlinerechner können Sie selbst die Inhalte und Bausteine Ihrer Absicherung für Ihre Firma individuell nach Ihren Bedürfnissen in wenigen Schritten zusammenstellen. Sie können sich hier Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen und auch direkt in wenigen Klicks online abschließen, ganz bequem, kontaktlos, von zu Hause oder im Büro ...

Wie kann der Rechtsschutz abgeschlossen werden

Der integrierte Onlinerechner ermöglicht eine maßgeschneiderte Konfiguration der Versicherungsbausteine in nur wenigen Schritten. Neben dem Download eines persönlichen Angebots als PDF-Dokument lässt sich der Privatrechtsschutz sicher online abschließen – unkompliziert, digital und ortsunabhängig direkt über das Webportal ...

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Hier Rechtsschutzversicherung selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen ...

Versicherung online abschließen!

Mit dem Onlinerechner lässt sich der Schutz einfach berechnen und individuell zusammenstellen. Das Angebot steht als PDF bereit oder kann direkt digital bestätigt werden.

Versicherung telefonisch abschließen! 

Ein Beratungsgespräch unterstützt dabei, den passenden Umfang für die Absicherung zu finden. Hilfe steht telefonisch bereit, um den Vertrag gemeinsam sicher zu finalisieren.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Eine kontinuierliche Unterstützung durch eine feste Bezugsperson bleibt über die gesamte Laufzeit des Versicherungsverhältnisses gewährleistet, unabhängig vom ursprünglichen Abschlussweg. Dieser direkte Zugang ermöglicht die zeitnahe Klärung administrativer Fragen sowie eine kompetente Begleitung im Leistungsfall, wobei eine persönliche Kontaktaufnahme jederzeit ohne vorherige Terminvereinbarung möglich ist. Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

Eine kontinuierliche Unterstützung durch eine feste Bezugsperson bleibt über die gesamte Laufzeit des Versicherungsverhältnisses gewährleistet, unabhängig vom ursprünglichen Abschlussweg. Dieser direkte Zugang ermöglicht die zeitnahe Klärung administrativer Fragen sowie eine kompetente Begleitung im Leistungsfall, wobei eine persönliche Kontaktaufnahme jederzeit ohne vorherige Terminvereinbarung möglich ist.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

Ansprechpartner

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Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.



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Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Gestaltung individueller Rechtsschutz-Konzepte für Privat- und Firmenkunden.

IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

 Kundenstimmen

Sie können sich jederzeit auf unsere schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen, ob telefonisch oder online. Wir sind rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie da, egal in welchem versicherten Lebensbereich Sie Probleme haben. Unser Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Wir bieten eine Vielzahl effizienter Instrumente an, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon geben wir Ihnen erste Orientierung und helfen Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen ... Wie Wi W

Wie können Sie die Versicherung im Schadenfall nutzen?

Im Leistungsfall steht eine unverzügliche Hilfe über telefonische oder digitale Wege zur Verfügung. Der spezialisierte Schadenservice bietet dabei eine Erreichbarkeit rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche für sämtliche Rechtsgebiete.


Ein Team aus rund 200 hochqualifizierten Juristen erarbeitet zielgerichtete Lösungen und setzt diese mit Instrumenten wie Mediation oder Anwaltsberatung um. Bereits beim ersten Telefonat erfolgt eine fundierte Orientierung, um die weiteren rechtlichen Schritte sicher einzuleiten.


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Kompetente Hilfe rund um die Uhr bei allen Rechtsproblemen durch erfahrene Experten im Team.

Schadenservice

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Erstberatung Sofortige Telefon-Beratung durch spezialisierte Juristen zu jedem Rechtsgebiet – immer ohne eigene Selbstbeteiligung.

Erstberatung

Telefonische Hilfe durch Anwälte zu jedem Rechtsgebiet – ohne Selbstbehalte!

Diskrete Konfliktlösung zur Vermeidung langer Prozesse zur Wahrung der eigenen Interessen.

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Schnelle Antworten auf alle Rechtsfragen im Live-Chat bei allen persönlichen Anliegen!

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Professionelle Prüfung von Verträgen und Dokumenten durch Experten ab dem Komfortschutz.

Vertrags-Check

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Sofortiger Zugriff auf über 1.000 rechtssichere Musterdokumente für den privaten Alltag

Vorlagen Service

Sofortiger Zugriff auf über 1.000 rechtssichere Musterdokumente für den privaten Alltag.

Häufige Fragen zum Privatrechtsschutz Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung werden maßgeblich durch den gewählten Leistungsumfang, die individuelle Lebenssituation und die vertraglichen Ausgestaltungen der Selbstbeteiligung bestimmt. Um eine fundierte Entscheidungshilfe zu bieten, bündelt dieser Bereich die wichtigsten Informationen zur Beitragszusammensetzung und zu den steuerlichen Rahmenbedingungen. Die folgenden Antworten basieren auf den aktuellen Tarifbestimmungen sowie den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) und dienen dazu, die häufigsten Unklarheiten zur Preisgestaltung transparent aufzuklären. Wie viel kostet eine Privatrechtsschutzversicherung im Monat? Die monatlichen Beiträge für eine Privatrechtsschutzversicherung liegen in einer Spanne zwischen 15 und 30 Euro, wobei der exakte Preis primär vom gewählten Leistungsumfang abhängt. Ein Basisschutz ist bereits für geringere Beträge erhältlich, während Premium-Tarife mit erweiterten Leistungen und geringeren Wartezeiten am oberen Ende der Preisskala liegen. Zusätzlich beeinflusst der berufliche Status die Kalkulation. Angestellte im öffentlichen Dienst oder Beamte profitieren häufig von vergünstigten Konditionen, während für Selbstständige oft separate Tarife oder Zuschläge gelten. Auch die gewählte Zahlungsweise hat Auswirkungen auf die Gesamtkosten, wobei eine jährliche Zahlung meist günstiger ist als eine monatliche Ratenzahlung. Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Versicherungsbeitrags am stärksten? Der größte Hebel für die Beitragsgestaltung ist die Wahl der Selbstbeteiligung. Ein höherer Eigenanteil im Schadensfall, beispielsweise 250 Euro oder 300 Euro, führt zu einer sofortigen Senkung der laufenden Versicherungsprämie. Wer hingegen einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wählt, muss mit entsprechend höheren Fixkosten rechnen. Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Modulkombination. Ein reiner Privatrechtsschutz ist kostengünstiger als ein Paket, das zusätzlich die Bereiche Beruf, Verkehr und Immobilien abdeckt. Je mehr Lebensbereiche abgesichert werden, desto höher fällt der Beitrag aus, wobei Kombinationsrabatte bei der Bündelung mehrerer Bausteine die Kosten pro Modul senken. Kann man die Kosten für den Rechtsschutz von der Steuer absetzen? Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, sofern sie auf den Bereich Arbeitsrechtsschutz entfallen. Dieser Teil der Versicherung gilt als Werbungskosten, da er der Sicherung von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit dient. In der Regel bescheinigen Versicherer den prozentualen Anteil des Arbeitsrechtsschutzes auf der Beitragsrechnung, der oft einen signifikanten Teil der Gesamtprämie ausmacht. Rein private Absicherungen, wie etwa der Verkehrsrechtsschutz für den privaten PKW oder der Mietrechtsschutz für die selbstgenutzte Wohnung, können hingegen steuerlich nicht geltend gemacht werden. Diese Kosten werden dem privaten Lebensbereich zugeordnet und finden in der Einkommensteuererklärung keine Berücksichtigung. Welche finanziellen Vorteile bieten die Flex-Modelle bei der Selbstbeteiligung? Die speziellen Flex-Modelle ermöglichen eine spürbare Beitragsersparnis bei gleichzeitigem Verzicht auf den Eigenanteil im Ernstfall. Durch die Nutzung eines empfohlenen Netzwerk-Anwalts reduziert sich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, oft sogar bis auf 0 Euro. Dies bietet die Möglichkeit, einen günstigen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung abzuschließen, ohne im Schadensfall zwangsläufig finanziell belastet zu werden. Entscheidet man sich hingegen bewusst für einen Anwalt außerhalb des Empfehlungsnetzwerks, bleibt der Beitrag durch die höhere Selbstbeteiligung kalkulierbar. Diese Flexibilität macht die Tarife besonders für preisbewusste Kunden attraktiv, die Wert auf eine professionelle Erststeuerung im Schadensfall legen. Sind Familienmitglieder in den Kosten bereits enthalten? Ob Familienmitglieder mitversichert sind, richtet sich nach dem gewählten Tariftyp. Ein Single-Tarif sichert lediglich den Versicherungsnehmer ab. Im Gegensatz dazu deckt der Familientarif den Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder ab, was zu einem moderaten Beitragsaufschlag führt. Volljährige Kinder sind beitragsfrei mitversichert, solange sie unverheiratet sind, sich in der ersten Berufsausbildung befinden und noch keine dauerhafte berufliche Tätigkeit aufgenommen haben. Der Versicherungsschutz für Kinder endet jedoch grundsätzlich bei Heirat oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie mit der dauerhaften Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. In diesen Fällen ist ein separater Versicherungsvertrag erforderlich.

FAQ: Häufige Fragen zu den Kosten der privaten Rechtsschutz­versicherung!

Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung werden maßgeblich durch den gewählten Leistungsumfang, die individuelle Lebenssituation und die vertraglichen Ausgestaltungen der Selbstbeteiligung bestimmt. Um eine fundierte Entscheidungshilfe zu bieten, bündelt dieser Bereich die wichtigsten Informationen zur Beitragszusammensetzung und zu den steuerlichen Rahmenbedingungen.


Die folgenden Antworten basieren auf den aktuellen Tarifbestimmungen sowie den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) und dienen dazu, die häufigsten Unklarheiten zur Preisgestaltung transparent aufzuklären.


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  • Wie viel kostet eine Privatrechtsschutz­versicherung im Monat?

    Die monatlichen Beiträge für eine Privatrechtsschutzversicherung liegen in der Regel in einer Spanne zwischen 15 und 60 Euro, wobei der exakte Preis maßgeblich vom gewählten Leistungsumfang abhängt. Ein Basisschutz ist bereits für geringere Beträge erhältlich, während Premium-Tarife mit erweiterten Leistungen und geringeren Wartezeiten am oberen Ende der Preisskala liegen.


    Zusätzlich beeinflusst der berufliche Status die Kalkulation. Angestellte im öffentlichen Dienst oder Beamte profitieren häufig von vergünstigten Konditionen, während für Selbstständige oft separate Tarife oder Zuschläge gelten. Auch die gewählte Zahlungsweise hat Auswirkungen auf die Gesamtkosten, wobei eine jährliche Zahlung meist günstiger ist als eine monatliche Ratenzahlung.

  • Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Versicherungsbeitrags am stärksten?

    Der größte Hebel für die Beitragsgestaltung ist die Wahl der Selbstbeteiligung. Ein höherer Eigenanteil im Schadensfall, beispielsweise 250 Euro oder 300 Euro, führt zu einer sofortigen Senkung der laufenden Versicherungsprämie. Wer hingegen einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wählt, muss mit entsprechend höheren Fixkosten rechnen.


    Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Modulkombination. Ein reiner Privatrechtsschutz ist kostengünstiger als ein Paket, das zusätzlich die Bereiche Beruf, Verkehr und Immobilien abdeckt. Je mehr Lebensbereiche abgesichert werden, desto höher fällt der Beitrag aus, wobei Kombinationsrabatte bei der Bündelung mehrerer Bausteine die Kosten pro Modul senken.

  • Kann man die Kosten für den Rechtsschutz von der Steuer absetzen?

    Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, sofern sie auf den Bereich Arbeitsrechtsschutz entfallen. Dieser Teil der Versicherung gilt als Werbungskosten, da er der Sicherung von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit dient. In der Regel bescheinigen Versicherer den prozentualen Anteil des Arbeitsrechtsschutzes auf der Beitragsrechnung, der oft zwischen 40 und 50 Prozent der Gesamtprämie ausmacht.


    Rein private Absicherungen, wie etwa der Verkehrsrechtsschutz für den privaten PKW oder der Mietrechtsschutz für die selbstgenutzte Wohnung, können hingegen steuerlich nicht geltend gemacht werden. Diese Kosten werden dem privaten Lebensbereich zugeordnet und finden in der Einkommensteuererklärung keine Berücksichtigung.

  • Welche finanziellen Vorteile bieten die Flex-Modelle bei der Selbstbeteiligung?

    Die speziellen Flex-Modelle ermöglichen eine signifikante Beitragsersparnis bei gleichzeitigem Verzicht auf den Eigenanteil im Ernstfall. Durch die Nutzung eines empfohlenen Netzwerk-Anwalts reduziert sich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, oft sogar bis auf 0 Euro. Dies bietet Versicherten die Möglichkeit, einen günstigen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung abzuschließen, ohne im Schadensfall zwangsläufig finanziell belastet zu werden.


    Entscheidet man sich hingegen bewusst für einen Anwalt außerhalb des Empfehlungsnetzwerks, bleibt der Beitrag durch die höhere Selbstbeteiligung kalkulierbar. Diese Flexibilität macht die Tarife besonders für preisbewusste Kunden attraktiv, die Wert auf eine professionelle Erststeuerung im Schadensfall legen.

  • Sind Familienmitglieder in den Kosten bereits enthalten?

    Ob Familienmitglieder mitversichert sind, richtet sich nach dem gewählten Tariftyp. Ein Single-Tarif sichert lediglich den Versicherungsnehmer ab. Im Gegensatz dazu deckt der Familientarif den Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder ab, was zu einem moderaten Beitragsaufschlag führt.


    Volljährige Kinder sind beitragsfrei mitversichert, solange sie unverheiratet sind, sich in der ersten Berufsausbildung befinden und noch keine dauerhafte berufliche Tätigkeit aufgenommen haben. Der Versicherungsschutz für Kinder endet jedoch grundsätzlich bei Heirat oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie mit der dauerhaften Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. In diesen Fällen ist ein separater Versicherungsvertrag erforderlich.


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