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Häufige Streitfälle bei Vermietung

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Welche Streitfälle kommen für Vermieter häufig vor? Die Realität für Vermieter ist eindeutig: Konflikte entstehen nicht erst vor Gericht, sondern im täglichen Umgang mit Mietern, Behörden oder der Hausverwaltung. Erfahren Sie hier, welche konkreten Risiken bestehen und wie der Vermieterrechtsschutz Sie absichert. 1 Finanzen & Vertrag Finanzielle Konflikte bedrohen direkt die Rendite. Hier finden Sie Details zu Mietrückstand, Kündigung und Nebenkosten. 2 Objekt & Nutzung Der Zustand der Immobilie führt oft zu Streit. Erfahren Sie mehr über Mängel, Modernisierung und Verstöße gegen die Hausordnung. 3 Verwaltung & Steuer Auch Dritte verursachen oft hohe Kosten. Alles über Konflikte mit der WEG, dem Finanzamt oder der Hausverwaltung.

Welche Streitfälle kommen für Vermieter häufig vor?

Die Realität für Vermieter ist eindeutig: Konflikte entstehen nicht erst vor Gericht, sondern im täglichen Umgang mit Mietern, Behörden oder der Hausverwaltung. Erfahren Sie hier, welche konkreten Risiken bestehen und wie der Vermieterrechtsschutz Sie absichert.

1

Finanzen

Finanzielle Konflikte bedrohen direkt die Rendite. Hier finden Sie Details zu Mietrückstand, Kündigung und Nebenkosten.

2

Nutzung

Der Zustand der Immobilie führt oft zu Streit. Erfahren Sie mehr über Mängel, Modernisierung und Verstöße gegen die Hausordnung.

3

Verwaltung

Auch Dritte verursachen oft hohe Kosten. Alles über Konflikte mit der WEG, dem Finanzamt oder der Hausverwaltung.

Streit ums Geld und den Vertrag Das Fundament jedes Mietverhältnisses sind der Vertrag und die pünktliche Zahlung. Ein Blick auf die Unterschiede zwischen Mieterrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz verdeutlicht das besondere Kostenrisiko auf Eigentümerseite. MIETZAHLUNGEN Existenzielle Risiken: Ein wesentlicher Streitpunkt sind ausbleibende oder verspätete Zahlungen. Zahlungsverzug: Mieter zahlen die Miete nicht, unpünktlich oder nur teilweise. Mietminderung: Mieter kürzen die Zahlung aufgrund angeblicher Mängel. Oft sind Umfang und Berechtigung der Minderung strittig. KÜNDIGUNG & EIGENBEDARF Das Mietverhältnis beenden: Wenn Sie die Wohnung zurück benötigen, ist Widerstand oft vorprogrammiert. Eigenbedarf: Mieter wehren sich gegen die Kündigung wegen Eigenbedarfs (z. B. vorgetäuschter Bedarf oder Härtefall). Fristlose Kündigung: Formfehler bei Kündigungen wegen Zahlungsverzug oder Vertragsverletzung führen oft zur Unwirksamkeit. VERTRAG & KLAUSELN Das Kleingedruckte: Oft landen einzelne Passagen des Mietvertrags vor Gericht. Schönheitsreparaturen: Streit darüber, ob Klauseln zur Renovierung beim Auszug wirksam sind oder der Vermieter selbst streichen muss. Mieterhöhung: Konflikte entstehen durch Formfehler im Erhöhungsschreiben oder Streit über die ortsübliche Vergleichsmiete. BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG Der jährliche Konflikt: Abrechnungen bieten regelmäßig Anlass für Meinungsverschiedenheiten. Umlagefähigkeit: Mieter beanstanden einzelne Kostenpositionen als nicht umlagefähig. Verteilerschlüssel: Streitigkeiten über die Angemessenheit des Verteilerschlüssels (z. B. Abrechnung nach Personen oder Fläche).

Streit ums Geld und den Vertrag

Das Fundament jedes Mietverhältnisses sind der Vertrag und die pünktliche Zahlung. Ein Blick auf die Unterschiede zwischen Mieter- und Vermieterrechtsschutz verdeutlicht das besondere Kostenrisiko auf Eigentümerseite.

  • MIETZAHLUNGEN

    Existenzielle Risiken: Ein wesentlicher Streitpunkt sind ausbleibende oder verspätete Zahlungen.


    Zahlungsverzug: Mieter zahlen die Miete nicht, unpünktlich oder nur teilweise.


    Mietminderung: Mieter kürzen die Zahlung aufgrund angeblicher Mängel. Oft sind Umfang und Berechtigung der Minderung strittig.

  • KÜNDIGUNG & EIGENBEDARF

    Das Mietverhältnis beenden: Wenn Sie die Wohnung zurück benötigen, ist Widerstand oft vorprogrammiert.


    Eigenbedarf: Mieter wehren sich gegen die Kündigung wegen Eigenbedarfs (z. B. vorgetäuschter Bedarf oder Härtefall).


    Fristlose Kündigung: Formfehler bei Kündigungen wegen Zahlungsverzug oder Vertragsverletzung führen oft zur Unwirksamkeit.

  • VERTRAG & KLAUSELN

    Das Kleingedruckte: Oft landen einzelne Passagen des Mietvertrags vor Gericht.


    Schönheitsreparaturen: Streit darüber, ob Klauseln zur Renovierung beim Auszug wirksam sind oder der Vermieter selbst streichen muss.


    Mieterhöhung: Konflikte entstehen durch Formfehler im Erhöhungsschreiben oder Streit über die ortsübliche Vergleichsmiete.

  • BETRIEBSKOSTEN

    Der jährliche Konflikt: Abrechnungen bieten regelmäßig Anlass für Meinungsverschiedenheiten.


    Umlagefähigkeit: Mieter beanstanden einzelne Kostenpositionen als nicht umlagefähig.


    Verteilerschlüssel: Streitigkeiten über die Angemessenheit des Verteilerschlüssels (z. B. Abrechnung nach Personen oder Fläche).

Streit ums Geld und den Vertrag Neben dem Geld sorgt der Zustand der Immobilie für Diskussionen. Wer die Leistungen des Vermieterrechtsschutzes kennt, weiß: Auch hier ist anwaltliche Hilfe oft ab dem ersten Widerspruch nötig, etwa wenn Handwerker oder Gutachter involviert werden müssen. [AKKORDEON: OBJEKT & NUTZUNG ÖFFNEN] MÄNGEL AN DER MIETSACHE Substanz & Instandhaltung: Der Zustand der Immobilie ist oft Interpretationssache. Schimmelbefall: Ein Klassiker. Strittig ist fast immer die Ursache: Bauliche Mängel (Vermieter) vs. falsches Lüftungsverhalten (Mieter). Reparaturen: Uneinigkeit darüber, wer für Instandsetzungen zuständig ist (Stichwort Kleinreparaturklausel). BAULICHE VERÄNDERUNG & MODERNISIERUNG Zukunftssicherung: Vermieter wollen den Wert erhalten, Mieter fürchten Kosten oder Schmutz. Duldung: Mieter verweigern den Zutritt für Handwerker oder stimmen notwendigen Modernisierungen (z. B. Heizungstausch) nicht zu. Mieterhöhung: Nach der Modernisierung halten Mieter den Aufschlag für überhöht oder die Maßnahme für unzumutbar. HAUSORDNUNG & LÄRM Das Zusammenleben: Störungen des Hausfriedens belasten das Verhältnis dauerhaft. Lärmbelästigung: Streitigkeiten zwischen Mietern oder Beschwerden beim Vermieter wegen Ruhestörung (Musik, Kinderlärm, Feiern). Verstöße: Abmahnungen wegen Missachtung der Hausordnung (z. B. Treppenhausreinigung, Mülltrennung, Grillen). TIERHALTUNG & UNTERVERMIETUNG Erlaubnis Fragen: Nicht jede Nutzung ist automatisch erlaubt. Haustiere: Uneinigkeit über die Erlaubnis zur Tierhaltung, insbesondere bei Hunden oder exotischen Tieren ("Kampfhunde"). Untervermietung: Der Mieter nimmt ohne Erlaubnis Untermieter auf oder vermietet die Wohnung über Portale wie Airbnb weiter.

Streit um Zustand und Nutzung

Neben dem Geld sorgt der Zustand der Immobilie für Diskussionen. Wer die Leistungen des Vermieterrechtsschutzes kennt, weiß: Auch hier ist anwaltliche Hilfe oft ab dem ersten Widerspruch nötig, etwa wenn Handwerker oder Gutachter involviert werden müssen.

  • MÄNGEL AN DER MIETSACHE

    Substanz & Instandhaltung: Der Zustand der Immobilie ist oft Interpretationssache.


    Schimmelbefall: Ein Klassiker. Strittig ist fast immer die Ursache: Bauliche Mängel (Vermieter) vs. falsches Lüftungsverhalten (Mieter).


    Reparaturen: Uneinigkeit darüber, wer für Instandsetzungen zuständig ist (Stichwort Kleinreparaturklausel).

  • BAULICHE VERÄNDERUNG & MODERNISIERUNG

    Zukunftssicherung: Vermieter wollen den Wert erhalten, Mieter fürchten Kosten oder Schmutz.


    Duldung: Mieter verweigern den Zutritt für Handwerker oder stimmen notwendigen Modernisierungen (z. B. Heizungstausch) nicht zu.


    Mieterhöhung: Nach der Modernisierung halten Mieter den Aufschlag für überhöht oder die Maßnahme für unzumutbar.

  • HAUSORDNUNG & LÄRM

    Das Zusammenleben: Störungen des Hausfriedens belasten das Verhältnis dauerhaft.


    Lärmbelästigung: Streitigkeiten zwischen Mietern oder Beschwerden beim Vermieter wegen Ruhestörung (Musik, Kinderlärm, Feiern).


    Verstöße: Abmahnungen wegen Missachtung der Hausordnung (z. B. Treppenhausreinigung, Mülltrennung, Grillen).

  • TIERHALTUNG & UNTERVERMIETUNG

    Erlaubnis Fragen: Nicht jede Nutzung ist automatisch erlaubt.


    Haustiere: Uneinigkeit über die Erlaubnis zur Tierhaltung, insbesondere bei Hunden oder exotischen Tieren ("Kampfhunde").


    Untervermietung: Der Mieter nimmt ohne Erlaubnis Untermieter auf oder vermietet die Wohnung über Portale wie Airbnb weiter.

Streit mit Verwaltung, Amt und Eigentümern Nicht immer ist der Mieter der Gegner. Auch Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, der WEG oder Dienstleistern gehören zum Risiko eines Eigentümers. Diese Bereiche sind oft Teil leistungsstarker Premium-Tarife. WEG-RECHT (EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT) Konflikte unter Eigentümern: Das Zusammenleben in einer WEG birgt Zündstoff. Beschlussanfechtung: Eigentümer fechten gefasste Beschlüsse vor Gericht an (z. B. wegen Formfehlern oder Benachteiligung). Jahresabrechnung: Streit über den Wirtschaftsplan, die Kostenverteilung oder Sonderumlagen für Sanierungen. STEUERRECHT Auseinandersetzung mit dem Finanzamt: Es geht um Ihre Rendite nach Steuern. Werbungskosten: Das Finanzamt erkennt Ausgaben (z. B. für größere Reparaturen) nicht als Werbungskosten an. Grundsteuer & AfA: Einspruch gegen Grundsteuerbescheide oder Streit über die Höhe der Abschreibung (AfA). HAUSVERWALTUNG Das Management: Ärger mit dem bestellten Verwalter der Immobilie. Pflichtverletzung: Mangelhafte Betreuung, lange Reaktionszeiten oder fehlerhafte Umsetzung von WEG-Beschlüssen. Abrechnung: Fehlerhafte Erstellung der Jahresabrechnung oder unklare Buchungen durch die Verwaltung. HANDWERKER & DIENSTLEISTER Vertragsrecht: Probleme mit Dritten rund um die Immobilie. Pfusch am Bau: Mangelhafte Ausführung von Handwerksarbeiten, überhöhte Rechnungen oder Streit um Gewährleistung. Versicherungen: Die Gebäudeversicherung weigert sich, einen Sturmschaden oder Rohrbruch zu regulieren.

Streit mit Verwaltung, Amt und Eigentümern

Nicht immer ist der Mieter der Gegner. Auch Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, der WEG oder Dienstleistern gehören zum Risiko eines Eigentümers. Diese Bereiche sind oft Teil leistungsstarker Premium-Tarife.

  • WEG-GEMEINSCHAFT

    Konflikte unter Eigentümern: Das Zusammenleben in einer WEG birgt Zündstoff.


    Beschlussanfechtung: Eigentümer fechten gefasste Beschlüsse vor Gericht an (z. B. wegen Formfehlern oder Benachteiligung).


    Jahresabrechnung: Streit über den Wirtschaftsplan, die Kostenverteilung oder Sonderumlagen für Sanierungen.

  • STEUERRECHT

    Auseinandersetzung mit dem Finanzamt: Es geht um Ihre Rendite nach Steuern.


    Werbungskosten: Das Finanzamt erkennt Ausgaben (z. B. für größere Reparaturen) nicht als Werbungskosten an.


    Grundsteuer & AfA: Einspruch gegen Grundsteuerbescheide oder Streit über die Höhe der Abschreibung (AfA).

  • HAUSVERWALTUNG

    Das Management: Ärger mit dem bestellten Verwalter der Immobilie.


    Pflichtverletzung: Mangelhafte Betreuung, lange Reaktionszeiten oder fehlerhafte Umsetzung von WEG-Beschlüssen.


    Abrechnung: Fehlerhafte Erstellung der Jahresabrechnung oder unklare Buchungen durch die Verwaltung.

  • HANDWERKER & DIENSTLEISTER

    Vertragsrecht: Probleme mit Dritten rund um die Immobilie.


    Pfusch am Bau: Mangelhafte Ausführung von Handwerksarbeiten, überhöhte Rechnungen oder Streit um Gewährleistung.


    Versicherungen: Die Gebäudeversicherung weigert sich, einen Sturmschaden oder Rohrbruch zu regulieren.

Was kostet ein Rechtsstreit ohne Versicherung? Ein einziger Konflikt kostet schnell 12.000 Euro und mehr, je nach Streitwert. Um die Verhältnismäßigkeit der geringen Versicherungsprämie und die Bedeutung der Vermieterrechtsschutzversicherung zu verstehen, muss man diese enormen Kosten der „Gegenseite“ betrachten: Ein einziger Prozess übersteigt die Beiträge von 20 Jahren.

Was kostet ein Rechtsstreit ohne Versicherung?

Ein einziger Konflikt kostet schnell 12.000 Euro und mehr, je nach Streitwert. Um die Verhältnismäßigkeit der geringen Versicherungsprämie und die Bedeutung des Vermieterrechtsschutz zu verstehen, muss man diese enormen Kosten der „Gegenseite“ betrachten: Ein einziger Prozess übersteigt die Beiträge von 20 Jahren.

  • AUSGANGSSITUATION

    Der Fall: Ein Mieter zahlt die Miete nicht mehr. Sie kündigen fristlos, doch er zieht nicht aus. Sie reichen Räumungsklage ein. Der Streitwert (12-fache Nettokaltmiete + Rückstände) beträgt beispielhaft 9.600 €.

  • ANWÄLTE & GERICHT

    Die Basiskosten: Verlieren Sie den Prozess über zwei Instanzen (oder endet er in einem Vergleich), fallen Gerichtskosten sowie Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt an. Diese summieren sich schnell auf über 4.500 €.

  • GUTACHTERKOSTEN

    Der Preistreiber: Behauptet der Mieter Mängel als Grund für die Nichtzahlung, beauftragt das Gericht einen Sachverständigen. Diese Gutachten sind extrem teuer und treiben das Gesamtrisiko oft auf über 12.000 €.

  • DAS INSOLVENZ-RISIKO

    Kostenfalle: Selbst wenn Sie gewinnen: Ist der Mieter zahlungsunfähig (insolvent), bleiben Sie auf allen verauslagten Gerichtskosten und Anwaltsgebühren sitzen. Ohne Versicherungsschutz tragen Sie diesen Verlust privat.

Hinweis: Die Gebühren für Anwälte und Gerichte sind gesetzlich festgelegt. Mit dem Prozesskostenrechner lässt sich das individuelle Kostenrisiko – basierend auf der Jahresmiete oder der Höhe der Mietrückstände – mit wenigen Klicks exakt ermitteln.

500 EURO 100.000 EURO
Wie können Sie sich schützen? Der Vermieterrechtsschutz übernimmt das finanzielle Risiko und schützt das private Vermögen vor hohen Prozesskosten. Neben der reinen Kostenübernahme bietet er aktive Unterstützung durch Mediation, Sofort-Beratung und präventive Vertrags-Services. Ergänzend schützt der Mietausfallschutz vor den finanziellen Folgen fehlender Mieteinnahmen bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters. Kostenübernahme Die Versicherung trägt Anwalts- und Gerichtskosten bis zur Deckungssumme. Das private Vermögen bleibt geschützt. 2 Mietausfall Auf Wunsch werden ausbleibende Mieten bis zu 12 Monate erstattet. Laufende Kredite bleiben so gedeckt. 3 Musterverträge Rechtssichere Vorlagen stehen online zur Verfügung. Dies vermeidet Formfehler und Streit schon beim Abschluss. 4 Mediation Neutrale Mediatoren vermitteln außergerichtlich im Streitfall. Das spart Zeit und wahrt oft das Mietverhältnis. 5 Anwalts-Telefon Rechtsfragen lassen sich telefonisch ohne Wartezeit klären. Dies schafft sofortige Sicherheit für das Handeln. 6 Online Inkasso Offene Mieten werden über das Online Inkasso eingetrieben. Dieser Service gilt dabei sogar rückwirkend.

Wie können Sie sich schützen?

Der Vermieterrechtsschutz übernimmt das finanzielle Risiko und schützt das private Vermögen vor hohen Prozesskosten. Neben der reinen Kostenübernahme bietet er aktive Unterstützung durch Mediation, Sofort-Beratung und präventive Vertrags-Services. Ergänzend schützt die Mietausfallschutz Versicherung vor den finanziellen Folgen fehlender Mieteinnahmen bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters.

1

Kostenübernahme

Die Versicherung trägt Anwalts- und Gerichtskosten bis zur Deckungssumme. Das private Vermögen bleibt geschützt.

2

Mietausfall

Auf Wunsch werden ausbleibende  Mieten bis zu 12 Monate erstattet. Laufende Kredite bleiben so gedeckt.

3

Musterverträge

Rechtssichere Vorlagen stehen online zur Verfügung. Dies vermeidet Formfehler und Streit schon beim Abschluss.

4

Mediation

Neutrale Mediatoren vermitteln außergerichtlich im Streitfall. Das spart Zeit und wahrt oft das Mietverhältnis.

5

Anwalts-Telefon

Rechtsfragen lassen sich telefonisch ohne Wartezeit klären. Dies schafft sofortige Sicherheit für das Handeln.

6

Anwalts-Telefon

Offene Mieten werden über das Online Inkasso eingetrieben. Dieser Service gilt dabei sogar rückwirkend.

Was kostet eine Vermieterrechtsschutzversicherung? Planbare Sicherheit erhalten Sie bereits ab 6,45 € pro Monat. Ein minimaler Betrag im Vergleich zu den Prozesskosten einer Räumungsklage, die schnell 8.000 € übersteigen können. Ein entscheidender finanzieller Vorteil: Die Kosten einer Vermieterrechtsschutzversicherung sind als Werbungskosten steuerlich voll absetzbar. Nicht jede Immobilie ist gleich. Damit Sie nicht zu viel bezahlen, wird der Tarif exakt auf Ihre Situation zugeschnitten. Diese vier Faktoren bestimmen die Berechnung: OBJEKTDATEN & MIETE Die Basis: Der Beitrag richtet sich maßgeblich nach der Anzahl der Einheiten und der Bruttojahreswarmmiete (inkl. Nebenkosten). Je genauer diese Angaben, desto passender der Tarif. LEISTUNGSVARIANTE Der Umfang: Sie haben die Wahl: Vom Basis-Schutz für das Nötigste bis zum Premium-Tarif für maximale Sicherheit. Stimmen Sie den Deckungsumfang exakt auf Ihr Sicherheitsbedürfnis ab. ZUSATZBAUSTEIN MIETAUSFALL Die Erweiterung: Dieser spezielle Schutz gegen fehlende Mieteinnahmen ist kein Standard, sondern kann ab dem Komfort-Tarif als Zusatzbaustein explizit hinzugewählt werden. SPAR-OPTIONEN Beitrag senken: Durch eine Selbstbeteiligung (z. B. 150 €) sinkt der Beitrag spürbar. Zudem sparen Sie bei jährlicher Zahlweise rund 8 % gegenüber der monatlichen Abbuchung.

Was kostet der Rechtsschutz für Vermieter?

Ab 6,45 € pro Monat beginnt die Absicherung einer vermieteten Wohneinheit. Dieser geringe Fixbetrag ersetzt das unkalkulierbare Kostenrisiko eines Rechtsstreits. Die individuelle Prämie berechnet sich fair nach der tatsächlichen Bruttomiete des Objekts und dem gewünschten Leistungsumfang. Erfahren Sie hier mehr über die Kosten für eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung und wie sich dieser Beitrag individuell zusammensetzt:

In der folgenden Tabelle finden Sie Beitragsbeispiele zur Orientierung. Ihren exakten Beitrag ermitteln Sie einfach mit dem Online-Rechner, können das Angebot als PDF speichern oder den Schutz direkt online aktivieren. Klicken Sie hierfür einfach auf die gelben Buttons unter den Tarifbeispielen ...

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, Basisschutz, ohne SB

BASIS

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €,

Basisschutz, ohne SB

z.B. monatlich

6,45

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, Komfortschutz, 150 € SB

KOMFORT

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €,

Komfortschutz, 150 € SB

z.B. monatlich

18,70

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, Premiumschutz, 150 € SB

PREMIUM

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €,

Premiumschutz, 150 € SB

z.B. monatlich

32,80

Ihren Ver­mi­e­ter­rechts­schutz er­hal­ten Sie als ei­gen­stän­di­ge Ein­zel­po­li­ce – eine Kop­pe­lung an wei­te­re Rechts­schutz­bau­stei­ne ist nicht er­for­der­lich. Mit un­se­rem On­line­rech­ner stel­len Sie die Ab­si­che­rung für Ihre Im­mo­bi­lie in­di­vi­du­ell nach Ih­ren Be­dürf­nis­sen zu­sam­men. Ihr per­sön­li­ches An­ge­bot steht so­fort als PDF-Down­load be­reit oder Sie schlie­ßen di­rekt on­line ab. Al­ter­na­tiv ist eine te­le­fo­ni­sche An­trags­stel­lung mög­lich. Gut zu wis­sen: Auch mit Wohn­sitz im Aus­land kön­nen Sie Ihre in Deutsch­land ge­le­ge­nen Im­mo­bi­li­en eben­falls ver­si­chern. Wäh­len Sie in die­sem Fall bit­te den te­le­fo­ni­schen Weg für den Ab­schluss, da die­se Op­ti­on in den On­line-Rech­nern nicht ver­füg­bar ist.
Mit unserem Onlinerechner können Sie selbst die Inhalte und Bausteine Ihrer Absicherung für Ihre Firma individuell nach Ihren Bedürfnissen in wenigen Schritten zusammenstellen. Sie können sich hier Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen und auch direkt in wenigen Klicks online abschließen, ganz bequem, kontaktlos, von zu Hause oder im Büro ...

Wie können Sie Ihre Versicherung abschließen?

Ihren Ver­mi­e­ter­rechts­schutz er­hal­ten Sie als ei­gen­stän­di­ge Ein­zel­po­li­ce – eine Kop­pe­lung an wei­te­re Rechts­schutz­bau­stei­ne ist nicht er­for­der­lich. Mit un­se­rem On­line­rech­ner stel­len Sie die Ab­si­che­rung für Ihre Im­mo­bi­lie in­di­vi­du­ell nach Ih­ren Be­dürf­nis­sen zu­sam­men. Ihr per­sön­li­ches An­ge­bot steht so­fort als PDF-Down­load be­reit oder Sie schlie­ßen di­rekt on­line ab. Al­ter­na­tiv ist eine te­le­fo­ni­sche An­trags­stel­lung mög­lich.


Gut zu wis­sen: Auch mit Wohn­sitz im Aus­land kön­nen Sie Ihre in Deutsch­land ge­le­ge­nen Im­mo­bi­li­en eben­falls ver­si­chern. Wäh­len Sie in die­sem Fall bit­te den te­le­fo­ni­schen Weg für den Ab­schluss, da die­se Op­ti­on in den On­line-Rech­nern nicht ver­füg­bar ist.

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Wichtig! Die Kosten für eine Vermieterrechtsschutzversicherung sind nicht umlagefähig. Sie dürfen diese nicht als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Was als umlagefähige Betriebskosten anerkannt wird und was nicht, regelt das BGB über die Betriebskostenverordnung. 


(Absatz 2 § 1 BetrKV)

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieEin fester Ansprechpartner garantiert Sicherheit vor und nach dem Abschluss. Thomas S. Cremer bietet als Experte seit 2002 fundierte Beratung zu allen Rechtsschutzfragen und begleitet Eigentümer zuverlässig bei der Vertragsgestaltung sowie im Schadenfall.- Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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Ein fester Ansprechpartner garantiert Sicherheit vor und nach dem Abschluss. Thomas S. Cremer bietet als Experte seit 2002 fundierte Beratung zu allen Rechtsschutzfragen und begleitet Eigentümer zuverlässig bei der Vertragsgestaltung sowie im Schadenfall. Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ...

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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Sie können sich jederzeit auf unsere schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen, ob telefonisch oder online. Wir sind rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie da, egal in welchem versicherten Lebensbereich Sie Probleme haben. Unser Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Wir bieten eine Vielzahl effizienter Instrumente an, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon geben wir Ihnen erste Orientierung und helfen Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen ... Wie Wi W

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Das Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Es stehen Ihnen eine Vielzahl effizienter Instrumente zur Verfügung, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon erhalten Sie erste Orientierung und es wird Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen weiter geholfen ...


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FAQ zu häufigen Streitfällen im Vermieterrechtsschutz! Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Streitfällen, Kündigungsschutz und Kostendeckung. und Umlagefähigkeit der Beiträge. ... klicken Sie hierfür einfach auf die gelben Icons ... Welche Streitfälle treten im Vermieterrecht am häufigsten auf? Zu den häufigsten Streitfällen im Vermieterrecht zählen Auseinandersetzungen über Betriebskostenabrechnungen, Mietrückstände sowie Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Diese Themen verursachen einen Großteil aller rechtlichen Konflikte zwischen Vermietern und Mietern. Auch Streitigkeiten über Mieterhöhungen oder Schönheitsreparaturen kommen regelmäßig vor. Kann ich die Beiträge für den Vermieterrechtsschutz steuerlich absetzen? Ja, Beiträge für den Vermieterrechtsschutz können in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Versicherung der Sicherung der Mieteinnahmen dient. Greift der Vermieterrechtsschutz auch bei bestehenden Mietverträgen? Ja, der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein genannten Objekte – unabhängig davon, wie lange ein Mietverhältnis bereits besteht. Entscheidend ist, dass der konkrete Streitfall (Verstoß) nach Versicherungsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Besteht Versicherungsschutz auch bei Leerstand der Immobilie? Ja, der Vermieterrechtsschutz kann auch bei leerstehenden Objekten greifen, etwa bei Streitigkeiten mit Behörden oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Leistungen im Zusammenhang mit Versorgern (z. B. fehlerhafte Abrechnungen) sind je nach Tarif unterschiedlich geregelt. Übernimmt der Vermieterrechtsschutz auch außergerichtliche Kosten? Das hängt vom gewählten Tarif ab. Im Basistarif ist der Versicherungsschutz in der Regel auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen beschränkt. Ab den Tarifvarianten Komfort und Premium werden auch außergerichtliche Anwaltskosten übernommen. Zusätzlich steht dort häufig eine Mediation zur Verfügung, um Konflikte frühzeitig und ohne Gerichtsverfahren zu klären. Sind Garagen und Stellplätze im Vermieterrechtsschutz mitversichert? Garagen oder Stellplätze sind in der Regel mitversichert, wenn sie Bestandteil des Mietvertrages der Wohneinheit sind. Bei separaten Mietverträgen müssen diese meist gesondert im Versicherungsvertrag aufgeführt werden.

FAQ zu häufigen Streitfällen im Vermieterrechtsschutz!

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Streitfällen, Kündigungsschutz und Kostendeckung. und Umlagefähigkeit der Beiträge.

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  • Welche Streitfälle treten im Vermieterrecht am häufigsten auf?

    Zu den häufigsten Streitfällen im Vermieterrecht zählen Auseinandersetzungen über Betriebskostenabrechnungen, Mietrückstände sowie Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Diese Themen verursachen einen Großteil aller rechtlichen Konflikte zwischen Vermietern und Mietern. Auch Streitigkeiten über Mieterhöhungen oder Schönheitsreparaturen kommen regelmäßig vor.

  • Kann ich die Beiträge für den Vermieterrechtsschutz steuerlich absetzen?

    Ja, Beiträge für den Vermieterrechtsschutz können in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Versicherung der Sicherung der Mieteinnahmen dient.

  • Greift der Vermieterrechtsschutz auch bei bestehenden Mietverträgen?

    Ja, der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein genannten Objekte – unabhängig davon, wie lange ein Mietverhältnis bereits besteht. Entscheidend ist, dass der konkrete Streitfall (Verstoß) nach Versicherungsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit eintritt.

  • Besteht Versicherungsschutz auch bei Leerstand der Immobilie?

    Ja, der Vermieterrechtsschutz kann auch bei leerstehenden Objekten greifen, etwa bei Streitigkeiten mit Behörden oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Leistungen im Zusammenhang mit Versorgern (z. B. fehlerhafte Abrechnungen) sind je nach Tarif unterschiedlich geregelt.

  • Übernimmt der Vermieterrechtsschutz auch außergerichtliche Kosten?

    Das hängt vom gewählten Tarif ab. Im Basistarif ist der Versicherungsschutz in der Regel auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen beschränkt. Ab den Tarifvarianten Komfort und Premium werden auch außergerichtliche Anwaltskosten übernommen. Zusätzlich steht dort häufig eine Mediation zur Verfügung, um Konflikte frühzeitig und ohne Gerichtsverfahren zu klären.

  • Sind Garagen und Stellplätze im Vermieterrechtsschutz mitversichert?

    Garagen oder Stellplätze sind in der Regel mitversichert, wenn sie Bestandteil des Mietvertrages der Wohneinheit sind. Bei separaten Mietverträgen müssen diese meist gesondert im Versicherungsvertrag aufgeführt werden.

  • Übernimmt der Rechtsschutz Kosten, wenn der Mieter zahlungsunfähig ist?

    Ja, der Vermieterrechtsschutz übernimmt in der Regel die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten auch dann, wenn der unterlegene Mieter zahlungsunfähig ist und die Kosten nicht erstatten kann. Damit wird das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits deutlich reduziert.

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