Voller Kostenschutz!
Freie Anwaltswahl!
Für Arbeitnehmer!
Für Arbeitgeber!
In drei Leistungs-Varianten!
Perfekter Kostenschutz bei
arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
(§ 26 ARB 2022, § 28 ARB 2022)
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Der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer wird oft als Berufsrechtsschutz bezeichnet, während für Arbeitgeber eher der Begriff Arbeitgeberrechtsschutz verwendet wird. Die Versicherung schützt vor hohen Anwaltskosten und Prozesskosten bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern - außergerichtlich sowie gerichtlich, durch alle Instanzen ...
Der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer kann als optionaler Leistungsbaustein zu unserem ARAG Privatrechtsschutz gewählt werden. Bei Bedarf können Sie diesen auch noch mit den Bausteinen Immobilienrechtsschutz und/ oder Verkehrsrechtsschutz kombinieren.
Der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitgeber kann als optionaler Leistungsbaustein zu unserem ARAG Firmenrechtsschutz gewählt werden. Bei Bedarf können Sie diesen auch noch mit den Bausteinen Rechtsschutz für Gewerbeimmobilien und/ oder Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge kombinieren.
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Auch bei größter Sorgfalt und Vorsicht ist es bedauerlicherweise nicht immer möglich, rechtlichen Konflikte aus dem Weg zu gehen. Oftmals gerät man sogar unverschuldet in juristische Auseinandersetzungen, z.B. wegen Urlaubsansprüchen, einem Arbeitszeugnis oder betriebsbedingter Kündigung ...
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen werden immer vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass die Parteien bei einem Rechtsstreit vor deutschen Arbeitsgerichten ihre Anwalts- und Gerichtskosten in der ersten Instanz immer selbst zu tragen haben, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Geht der Fall in die 2. Instanz, trägt der Verlierer alle Kosten, auch die des gegnerischen Anwalts!
Ein Gerichtsverfahren kann selbst bei geringen Schadensummen erhebliche Kosten verursachen. Es entstehen Anwaltskosten und Gerichtskosten sowie Gebühren wie z.B. Schreibauslagen, Postgebühren, Zeugengelder, Sachverständigenkosten.
Welche kosten hierbei auf Sie zukommen können, verdeutlicht z.B. folgendes Szenario einer Klage mit Vergleich im Arbeitsrecht ...
Jan T. erhält von seinem Arbeitgeber die Kündigung. Er beauftragt einen Anwalt, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Vor Gericht wird ein Vergleich geschlossen. Jan T. verdient 2.500 Euro brutto im Monat. Der Streitwert beträgt drei Monatseinkommen, also 7.500 Euro, nach § 42 Abs. 2 Gerichtskostengesetz. Das Anwaltshonorar entspricht einem Monats-Nettogehalt.
So viel kostet der Prozess:
Gesamtsumme 1.923,04 Euro*
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Kommt es zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, schütz Sie Ihre Arbeitsrechtsschutz Versicherung vor Anwalts- und Prozesskosten in diesen und ähnlichen Fällen … z.B.
Der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer hilft Ihnen je nach Leistungsvariante zum Beispiel bei Streitigkeiten um ...
Kündigung, Versetzung, Arbeitszeugnis
Arbeitsvertrag
Urlaubsansprüche, Mutterschutz
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
Mobbing, Stalking oder Diskriminierung am Arbeitsplatz
Gehaltsstreitigkeiten
Einstufung in Besoldungsgruppen
Vorwurf der Befehlsverweigerung
Vorwurf des Verstoßes gegen Standesrecht
Aufhebungsvereinbarungen
Der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer kann nur als optionaler Baustein "Arbeit" in Verbindung mit unserem ARAG Privatrechtsschutz abgeschlossen werden ...
Der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitgeber hilft Ihnen je nach Leistungsvariante zum Beispiel bei Streitigkeiten um ...
Kündigung, Versetzung, Arbeitszeugnis
Arbeitsvertrag
Urlaubsansprüche
Mutterschutz
Aufhebungsvereinbarungen
aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§ 13 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
Gehaltsstreitigkeiten
Auseinandersetzungen mit Betriebsrat
Der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitgeber kann nur als optionaler Baustein "Arbeitgeber" in Verbindung mit unserem ARAG Firmenrechtsschutz abgeschlossen werden ...
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Der Arbeitsrechtsschutz schützt Sie vor hohen Prozesskosten und deckt Anwalts- und Gerichtskosten im Falle von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ab. Dies kann bei Streitigkeiten wie Kündigungen, Abmahnungen, Lohnforderungen und anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten hilfreich sein. Übernommen werden unter Anderem …
Ihres Anwalts
des Gerichts durch alle Instanzen
für bestellte Zeugen u. Sachverständige
des Prozessgegners, sollten Sie durch das Gericht dazu verpflichtet werden
für Schieds-, Schlichtungs- oder Mediations-Verfahren für eigene Gutachten technischer Sachverständiger im Straf- und Bußgeldverfahren.
Der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer übernimmt für Sie im Falle einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber …
Der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitgeber übernimmt für Sie im Falle einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit Ihren Mitarbeitern …
Ihres Anwalts
des Gerichts durch alle Instanzen
für bestellte Zeugen u. Sachverständige
des Prozessgegners, sollten Sie durch das Gericht dazu verpflichtet werden
für Schieds-, Schlichtungs- oder Mediations-Verfahren für eigene Gutachten technischer Sachverständiger im Straf- und Bußgeldverfahren.
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Der Arbeitsrechtsschutz hat grundsätzlich eine Wartezeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In unserem Komfort- und Premium-Schutz beträgt diese Wartezeit 3 Monate, während sie in unserem Basis-Schutz 6 Monate beträgt.
Es gibt jedoch auch Leistungen ohne Wartezeit, die sogar rückwirkend genutzt werden können, wie beispielsweise unsere Telefonische Rechtsberatung oder unser Online-Dokumentencheck. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, sich jederzeit telefonisch von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Fachanwalt beraten zu lassen, auch zu bereits eingetretenen Fällen. Ebenso können bereits bestehende Arbeitsverträge oder Arbeitszeugnisse online überprüft werden.
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Da Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen von Geschäftsführern oder Vorständen vor dem Zivilgericht verhandelt werden, greift hier der Arbeitsrechtsschutz nicht. Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen können über unseren ARAG Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz abgesichert werden.
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Wieviel eine Arbeitsrechtsschutz Versicherung kostet, kommt auf mehrere Faktoren an. Es hängt davon ab, ob es sich um Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber handelt und wie Sie den weiteren Leistungsumfang kombinieren.
Für Arbeitnehmer kann der Arbeitsrechtsschutz nur als optionaler Baustein „Arbeit“ zu unserem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden. Es können weitere Zusatzbausteine gewählt werden und es gibt Single- und Familientarife, Öffentlicher Dienst- und Normaltarife. Sie können aus drei Leistungsvarianten wählen, was ebenfalls Einfluss auf den Beitrag hat.
Der Arbeitgeberrechtsschutz kann nur als optionaler Baustein „Arbeitgeber“ zu unseren Firmenrechtsschutz abgeschlossen werden. Auch hier können weitere Zusatzbausteine gewählt werden und auch die Branche sowie Mitarbeiteranzahl beeinflusst den Beitrag. Auch hier kann ebenfalls aus drei verschiedenen Leistungsvarianten gewählt werden.
Mit unseren Online Rechnern, können Sie hier in wenigen Schritten ganz einfach Ihren Versicherungsschutz individuell zusammen stellen, den Beitrag berechnen, ein Angebot als PDF herunter laden oder direkt online abschließen …
Hier können Sie in wenigen Schritten den Ihren Versicherungsschutz zusammen stellen, mit wenigen Klicks den Beitrag berechnen, Ihr gewünschtes Angebot als PDF herunter laden, oder direkt online abschließen ...
Der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer kann nur als optionaler Baustein "Arbeit" in Verbindung mit unserem ARAG Privatrechtsschutz abgeschlossen werden ...
Hier können Sie in wenigen Schritten den Ihren Versicherungsschutz zusammen stellen, mit wenigen Klicks den Beitrag berechnen, Ihr gewünschtes Angebot als PDF herunter laden, oder direkt online abschließen ...
Der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer kann nur als optionaler Baustein "Arbeit" in Verbindung mit unserem ARAG Privatrechtsschutz abgeschlossen werden ...
Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Ihr Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Expertise
Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren
Qualifikation
IHK Versicherungs-Fachmann BWV
Berufsbezeichnung: Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO, Bundesrepublik Deutschland
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Quelle: Den Leistungsinhalten der auf dieser Seite angebotenen Arbeitsrechtsschutzversicherung liegen die ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2022 Stand 01.10.2022), Leistungsübersicht sowie die Versicherteninformation Stand 01.10.2022 zugrunde.
Herausgeber: ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
*Wenn Sie über einen unserer Online Rechner, oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen, können Sie die Laufzeit frei wählen zwischen 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren oder 5 Jahren (Ausnahme: Rückwirkende Verkehrsrechtsschutz - und rückwirkende Mietrechtsschutzversicherungen haben generell eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, Krankenversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren). Nach Ablauf verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiters Jahr, wenn nicht spätestens bis drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ihren Versicherungsschein erhalten Sie auf dem Postweg. Ab Erhalt des Versicherungsscheins beginnt Ihr 14 tägiges Widerrufsrecht. Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftlich an service@arag.de, oder an ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
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