Privat-Rechtsschutz

Schadenfälle

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Privatrechtsschutz: Häufige Streitfälle

Schützen Sie sich vor hohen Kosten aus diesen und ähnlichen Rechtsfällen!

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Es können vier wichtige Lebensbereiche abgedeckt werden. Der Private Bereich ist immer mitversichert, die Bereiche Arbeit, Wohnen, Verkehr können individuell gewählt werden. Optional können Zusatzbausteine, wie z.B. Unterhalts-, Ehe-, oder Internet- Rechtsschutz hinzu gewählt werden.

Welche typischen Streitfälle komen häufig vor?

Rechtliche Auseinandersetzungen entstehen oft unvermittelt und können jeden treffen – ob beim Online-Einkauf, am Arbeitsplatz oder im Umgang mit Behörden. Da die finanziellen Belastungen durch Anwalts- und Gerichtskosten ohne Absicherung schnell eine existenzbedrohende Höhe erreichen, ist ein leistungsstarker Privatrechtsschutz unverzichtbar. Die folgende Übersicht zeigt anhand realer Beispiele, wo die häufigsten Gefahrenquellen in den verschiedenen Lebensbereichen liegen:

Häufige Konfliktszenarien im Alltag:   Der private Bereich umfasst eine Vielzahl von Rechtsfeldern, in denen es täglich zu Unstimmigkeiten kommen kann. Die folgenden Beispiele verdeutlichen, wie schnell harmlose Situationen in kostspielige Rechtsstreitigkeiten umschlagen können:

  • VERTRAG & KONSUM

    Handel & Reisen: Eine neu gelieferte Einbauküche weist erhebliche Mängel auf oder die gebuchte Pauschalreise entspricht vor Ort nicht der Beschreibung. Der Rechtsschutz hilft bei der Durchsetzung von Nachbesserung, Preisminderung oder Rücktritt (Alle Leistungsstufen).


    Online-Handel: Ein im Internet bestellter Laptop wird defekt geliefert; der Händler verweigert trotz Garantieanspruch die Reparatur. Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten für die Durchsetzung der Käuferrechte

  • FAMILIE & SOZIALES

    Soziales: Die Krankenkasse lehnt eine notwendige Reha-Maßnahme ab oder verweigert die Kostenübernahme für Hilfsmittel. Der Schutz umfasst das Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozialgericht (Alle Leistungsstufen).


    Erbe: Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft über die Aufteilung des Nachlasses. Je nach Fall besteht Schutz für die Beratung (Basis/Komfort) oder auch für die gerichtliche Vertretung (Premium-Schutz).

  • STRAFRECHT & SCHADENERSATZ

    Schadenersatz: Nach einem Sturz auf einem vereisten, nicht gestreuten Gehweg müssen Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Die Versicherung deckt die Anwalts- und Gutachterkosten (Alle Leistungsstufen).


    Strafrecht: Verteidigung gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem privaten Missgeschick. Der Schutz stellt eine qualifizierte Verteidigung gegen den Vergehensvorwurf sicher (Alle Leistungsstufen).

  • VERWALTUNG & FINANZEN

    Verwaltung: Die Kommune lehnt den Antrag auf einen Kindergartenplatz trotz Rechtsanspruch ab. Die Versicherung finanziert die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Durchsetzung des Anspruchs (Alle Leistungsstufen).


    Steuern: Das Finanzamt erkennt rechtmäßig geltend gemachte Werbungskosten im Steuerbescheid nicht an. Der Schutz deckt das Verfahren vor dem deutschen Finanzgericht (Alle Leistungsstufen).

WAS KOSTET EIN RECHTSSTREIT NACH EINEM SCHWEREN PERSONENSCHADEN? Über 12.240 Euro Kostenrisiko: Bei einem Streitwert etwa von 25.000 Euro belaufen sich die Kosten für die erste Instanz eines Zivilprozesses auf 12.240 Euro und mehr. Ohne eine entsprechende Absicherung müssen sämtliche Gebühren für Anwälte, das Gericht und insbesondere teure Sachverständige privat vorfinanziert werden. Da bei schweren Unfällen mit Personenschäden oft langwierige Beweisaufnahmen und mehrere Instanzen notwendig sind, steigt die finanzielle Belastung ohne Versicherungsschutz schnell in existenzbedrohende Höhen. DAS SZENARIO EINES SCHWEREN UNFALLS: Ein folgenschwerer Zusammenstoß zwischen einem Fußgänger und einem Radfahrer führt zu einem mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt und dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Neben dem Schmerzensgeld stehen Forderungen nach Verdienstausfall und Reha-Kosten im Zentrum des Rechtsstreits. Zur Klärung der medizinischen Folgen und der Schuldfrage ist ein gerichtliches Verfahren unumgänglich, das hohe Vorschüsse für die juristische Vertretung und medizinische Sachverständige erfordert. AUFSCHLÜSSELUNG DER PROZESSKOSTEN: ANWALTSGEBÜHREN UND GERICHTSKOSTEN: Die gesetzlichen Gebühren für die eigene anwaltliche Vertretung sowie die Kosten für den Anwalt der Gegenseite betragen in der ersten Instanz jeweils ca. 3.100 Euro. Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von etwa 1.040 Euro, die bereits bei Einreichung der Klage fällig werden. Das Risiko, im Falle eines Unterliegens sämtliche Gebühren beider Seiten tragen zu müssen, liegt somit bereits bei über 7.000 Euro an reinen Verfahrenskosten. SACHVERSTÄNDIGE UND GUTACHTER: In Prozessen mit Personenschäden entscheidet meist ein medizinisches Gutachten über den Ausgang des Verfahrens. Die Kosten für spezialisierte Sachverständige, welche die Erwerbsminderung und Unfallfolgen bewerten, belaufen sich in diesem Szenario auf mindestens 5.000 Euro. Diese Summen müssen vom Kläger oft vollständig vorfinanziert werden, noch bevor das Gericht eine Entscheidung trifft oder eine Entschädigung ausgezahlt wird. FINANZIELLE SICHERHEIT DURCH RECHTSSCHUTZ: Das Gesamtrisiko für nur eine Instanz summiert sich so auf mindestens 12.240 Euro. Ein leistungsstarker [Privatrechtsschutz] übernimmt diese Kosten vollständig und schützt den Betroffenen vor den finanziellen Folgen eines unverschuldeten Rechtsstreits. Dadurch bleibt die rechtliche Handlungsfähigkeit gewahrt, auch wenn der Gegner über einen längeren Zeitraum und mehrere Instanzen hinweg Widerstand leistet.

Was kostet ein Prozess ohne Privatrechtsschutz?

Bei einem Streitwert etwa von 25.000 Euro belaufen sich die Kosten für die erste Instanz eines Zivilprozesses auf  12.200 Euro und mehr. Ohne eine entsprechende Absicherung müssen sämtliche Gebühren für Anwälte, das Gericht und insbesondere teure Sachverständige privat vorfinanziert werden.


Da bei schweren Unfällen mit Personenschäden oft langwierige Beweisaufnahmen und mehrere Instanzen notwendig sind, steigt die finanzielle Belastung ohne Versicherungsschutz schnell in existenzbedrohende Höhen.

  • ANWALTSGEBÜHREN UND GERICHTSKOSTEN:

    Die gesetzlichen Gebühren für die eigene anwaltliche Vertretung sowie die Kosten für den Anwalt der Gegenseite betragen in der ersten Instanz jeweils ca. 3.100 Euro. Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von etwa 1.040 Euro, die bereits bei Einreichung der Klage fällig werden. Das Risiko, im Falle eines Unterliegens sämtliche Gebühren beider Seiten tragen zu müssen, liegt somit bereits bei über 7.000 Euro an reinen Verfahrenskosten.

  • SACHVERSTÄNDIGE UND GUTACHTER

    In Prozessen mit Personenschäden entscheidet meist ein medizinisches Gutachten über den Ausgang des Verfahrens. Die Kosten für spezialisierte Sachverständige, welche die Erwerbsminderung und Unfallfolgen bewerten, belaufen sich in diesem Szenario auf mindestens 5.000 Euro. Diese Summen müssen vom Kläger oft vollständig vorfinanziert werden, noch bevor das Gericht eine Entscheidung trifft oder eine Entschädigung ausgezahlt wird.

  • GERICHT & GUTACHTER

    Das Berufungsverfahren steigert die finanzielle Belastung massiv um weitere ca. 8.400 Euro. Da die gesetzlichen Gebührensätze für Anwälte und Gericht in der zweiten Instanz höher angesetzt sind als in der ersten, wächst das Risiko überproportional zur Verfahrensdauer. Die Anwaltskosten steigen auf jeweils ca. 2.800 Euro pro Seite, während die Gerichtskosten für die höhere Instanz ebenfalls deutlich zunehmen.

  • FINANZIELLE SICHERHEIT DURCH RECHTSSCHUTZ

    Das Gesamtrisiko für nur eine Instanz summiert sich so auf mindestens 12.240 Euro. Eine leistungsstarke Privatrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten vollständig und schützt den Betroffenen vor den finanziellen Folgen eines unverschuldeten Rechtsstreits. Dadurch bleibt die rechtliche Handlungsfähigkeit gewahrt, auch wenn der Gegner über einen längeren Zeitraum und mehrere Instanzen hinweg Widerstand leistet.

Hinweis: Die Berechnung des individuellen Kostenrisikos lässt sich mithilfe des interaktiven Prozesskostenrechners für jede beliebige Forderungssumme durchführen. Grundlage für die Kalkulation der Anwalts- und Gerichtskosten sind die verbindlichen gesetzlichen Tarife gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Gerichtskostengesetz (GKG).

500 EURO 100.000 EURO
IHRE VORTEILE Der größte Vorteil des Privatrechtsschutzes liegt in der finanziellen Freiheit, rechtliche Interessen ohne eigenes Kapitalrisiko durchzusetzen. Durch die Übernahme hoher Prozesskosten und den Zugang zu Experten wird juristischer Beistand für jeden erschwinglich. Die sechs zentralen Leistungsvorteile im Überblick: 1. KOSTENÜBERNAHME Die Versicherung trägt im Streitfall die anfallenden Gebühren für Ihre Anwälte, die Gerichte sowie staatliche Gutachter. 2. RECHTSSICHERHEIT Sie nehmen Ihre Rechte aktiv wahr und verfolgen Ihre Ansprüche konsequent, ohne Angst vor belastenden Kostenfolgen. 3. FACHANWÄLTE Der Rechtsschutz ermöglicht Ihnen den direkten Zugang zu qualifizierter juristischer Vertretung durch spezialisierte Fachanwälte. 4. PRÄVENTION Vermeiden Sie Konflikte durch telefonische Erstberatung, Online-Vertragsprüfung und den Zugriff auf rechtssichere Dokumente. 5. SERVICE Profitieren Sie von schneller Hilfe durch Mediatoren, Anwalts-Empfehlungen und digitale Tools zur Abfindungsberechnung. 6. VOLLSTRECKUNG Die Versicherung übernimmt die Kosten für Gerichtsvollzieher, um Ihre rechtmäßig gewonnenen Titel und Ansprüche durchzusetzen.

Wie können Sie sich vor den Kosten solcher Fälle schützen?

Die Leistungen einer Privatrechtsschutz Versicherung stellen eine fundierte Vorsorge sicher, dass rechtliche Interessen ohne finanzielles Risiko gewahrt bleiben. Durch die Kombination aus frühzeitiger Prävention, professioneller Streitbeilegung und lückenloser Kostendeckung im Ernstfall wird das Privatvermögen vor den Belastungen langwieriger Prozesse effektiv geschützt. Die folgenden vier Säulen definieren den Umfang eines modernen Schutzes:

1

Kostenschutz

Deckung anfallender Gebühren für Anwälte und Gerichte sowie Gutachten im vereinbarten vertraglichen Rahmen.

2

Rechtssicherheit

Wahrnehmung rechtlicher Belange ohne Eigenrisiko durch Übernahme drohender Kosten eines Rechtsstreites.

3

 Fachanwälte

Zugang zu spezialisierter juristischer Vertretung sichert fachmännische Begleitung bei einem Konflikt.

4

Prävention

Identifikation von Risiken durch Beratung oder Vertragsprüfung zur Vermeidung teurer Rechtsstreitfälle.

5

Service

Schnelle außergerichtliche Hilfe durch Mediatoren oder digitale Tools zur Klärung von diversen Differenzen.

6

Navigation

Finanzierung notwendiger Schritte zur Durchsetzung gewonnener Titel durch einen Gerichtsvollzieher .

Was kostet eine private Rechtsschutzversicherung? Ein leistungsstarker Privatrechtsschutz im Komfort-Paket ist bereits ab 16,30 Euro pro Monat realisierbar. Die Frage „Was kostet Privatrechtsschutz?“ lässt sich somit schon mit einem geringen monatlichen Beitrag beantworten, der in einem attraktiven Verhältnis zu potenziellen Prozesskosten von mehreren tausend Euro steht. Nutzen Sie die folgenden Tabs, um sich über die konkreten Tarife und die Zusammensetzung der Beiträge zu informieren. Im Verhältnis zu den potenziellen Prozesskosten ist die Versicherungsprämie eine geringe Investition in Ihre Rechtssicherheit. Die folgenden Tarifbeispiele dienen zur Orientierung für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr. BASIS: Rechtsschutz für Singles im öffentlichen Dienst (Flex 0/300 SB) für 30,55 € monatlich. KOMFORT: Rechtsschutz für Singles im öffentlichen Dienst (250 € SB) für 33,41 € monatlich. PREMIUM: Rechtsschutz für Singles im öffentlichen Dienst (250 € SB) für 47,53 € monatlich.

Was kostet eine private Rechtsschutz-Versicherung?

Ein leistungsstarker Privatrechtsschutz im Komfort-Paket lässt sich bereits ab einem monatlichen Beitrag von 16,30 Euro realisieren. Diese Investition in die persönliche Absicherung steht in einem vorteilhaften Verhältnis zu den finanziellen Belastungen durch Rechtsstreitigkeiten, die unvorhergesehen entstehen können.


Die Kosten einer Privatrechtsschutzversicherung bleiben dabei kalkulierbar und schützen das Privatvermögen vor den hohen Gebühren juristischer Konflikte. Die nachfolgende Auswahl führt direkt zu den detaillierten Preismodellen:

Dauerhafte Rechtssicherheit durch geringe Beiträge: Die Versicherungsprämie stellt im Vergleich zu potenziellen Prozesskosten eine überschaubare Investition in die eigene Handlungsfähigkeit dar. Zur individuellen Orientierung für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr stehen verschiedene Tarifbeispiele zur Verfügung, welche die Zusammensetzung der Beiträge transparent machen.


Die folgende Aufstellung zeigt exemplarische Monatsbeiträge für Singles im öffentlichen Dienst bei unterschiedlichen Leistungsstufen:

BASIS Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, Flex 0/300 SB

BASIS

Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, Flex 0/300 SB

z.B. monatlich

30,55

KOMFORT

Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB

z.B. monatlich

33,41

Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, SB 250 € SB

PREMIUM

Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB

z.B. monatlich

47,53

LEISTUNGEN

ERWEITERUNGEN

BONUSLEISTUNGEN

DECKUNGSSUMMEN

WER GENIESST VERSICHERUNGSSCHUTZ UND IN WELCHEN REGIONEN? Tarifabhängiger Schutzumfang: Die Festlegung der geschützten Personen und die geografische Reichweite orientieren sich an der gewählten Tariflinie. Regionale Deckung: Innerhalb Europas sowie der Mittelmeeranliegerstaaten besteht ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Personelle Flexibilität: Die Konfiguration erlaubt eine Skalierung vom Basisschutz für Einzelpersonen bis hin zur erweiterten Absicherung für im Haushalt lebende Angehörige. Die nachfolgenden Abschnitte erläutern die spezifischen Regelungen und Fristen der einzelnen Leistungslinien im Detail: VERSICHERTE PERSONEN ABSICHERUNG IM SINGLE-TARIF Personeller Schutzumfang: Die Deckung innerhalb der Single-Variante umfasst die versicherte Person sowie sämtliche minderjährigen Kinder. Voraussetzungen für volljährige Kinder: Gemäß den Bestimmungen des § 26 ARB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf volljährige Kinder, sofern diese unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. MITVERSICHERUNG VOLLJÄHRIGER KINDER Statusabhängiger Schutz: Die Regelung ermöglicht die Fortführung der beitragsfreien Mitversicherung über die Volljährigkeit hinaus, solange der entsprechende Familienstatus gewahrt bleibt. Ende der Deckungszusage: Die Mitversicherung erlischt mit dem Zeitpunkt, an dem das Kind erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen Entgelt oder eine selbstständige bzw. freiberufliche Erwerbstätigkeit aufnimmt. SCHUTZ FÜR PARTNER UND LEBENSGEMEINSCHAFTEN Kriterien der Mitversicherung: Die Absicherung umfasst neben der versicherten Person auch den Ehegatten sowie den Lebenspartner. Häusliche Gemeinschaft: Besteht ein gemeinsamer Erstwohnsitz, ist der Lebenspartner ohne namentliche Nennung eingeschlossen. Liegt kein gemeinsamer Wohnsitz vor, ist für die Gewährleistung der Deckung die namentliche Hinterlegung im Versicherungsschein erforderlich. ERWEITERTER PERSONENKREIS (KOMFORT & PREMIUM) Einschluss von Verwandten: Innerhalb der Linien Komfort und Premium Familie erstreckt sich die Deckung auf Verwandte (z. B. Eltern, Großeltern, Geschwister), sofern ein gemeinsamer Erstwohnsitz und eine amtliche Meldung im Haushalt vorliegen. Schutz bei Eintritt eines Pflegefalls: Die Mitversicherung bleibt gemäß § 26 ARB bestehen, wenn Angehörige aufgrund von Pflegebedürftigkeit aus dem gemeinsamen Haushalt in eine vollstationäre Einrichtung wechseln. GEOGRAFISCHER GELTUNGSBEREICH TERRITORIALER SCHUTZUMFANG Europa und Mittelmeer: Innerhalb Europas und der Mittelmeeranrainerstaaten besteht für die Tariflinien Basis, Komfort und Premium eine zeitlich unbegrenzte Deckungszusage ohne summenmäßige Beschränkung. WELTWEITER VERSICHERUNGSSCHUTZ Außereuropäische Deckung: Während in der Basis-Variante kein Versicherungsschutz für weltweite Aufenthalte vorgesehen ist, verfügen die Linien Komfort (bis zu 12 Monate) und Premium (bis zu 24 Monate) über eine entsprechende Deckungszusage. Die Kostenübernahme erfolgt innerhalb dieser Zeiträume ebenfalls ohne summenmäßige Begrenzung. RECHTSGESCHÄFTE IM INTERNET Weltweite Deckung (Komfort & Premium): Der Schutz umfasst private Internet-Verträge weltweit, sofern deutsches Recht auf den Sachverhalt anwendbar ist (§ 6 Abs. 2 b ARB). Regionale Begrenzung (Basis): In der Basis-Variante beschränkt sich die Absicherung digitaler Transaktionen geografisch auf Europa sowie die Anliegerstaaten des Mittelmeeres. STRAFKAUTIONEN: Darlehen zur Vermeidung von Untersuchungshaft werden weltweit bis zu 1.000.000 Euro im Premium-Tarif bereitgestellt (§ 5). Im Komfort-Tarif liegt die Grenze bei 500.000 Euro und im Basis-Tarif bei 200.000 Euro. TREUEBONUS UND SELBSTBETEILIGUNG: Treuebonus reduziert die vereinbarte Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren um bis zu 750 Euro im Premium-Tarif (§ 5 (5)). Dies belohnt langfristige Versicherungstreue durch Reduzierung der Eigenlast. WELCHE KOSTEN, GELTUNGSBEREICHE UND VERSICHERUNGSSUMMEN SIND ABGEDECKT? Unbegrenzte Deckungssummen innerhalb Europas und weltweite Absicherung für Internetverträge garantieren finanzielle Handlungsfähigkeit. Die Versicherung übernimmt Verfahrenskosten und bietet Schutzräume unabhängig vom Streitwert oder Ort des Geschehens. Durch die Staffelung der Tarife Basis, Komfort und Premium lassen sich der Schutzraum und die Budgets präzise auf den Bedarf zuschneiden. KOSTEN Die finanzielle Absicherung umfasst die Übernahme notwendiger Gebühren und Auslagen, die zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen erforderlich sind. RECHTSANWALTSGEBÜHREN: Vergütung für den frei gewählten Rechtsanwalt erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Professionelle Vertretung besteht in jedem Stadium des Rechtsstreits ohne Belastung des Budgets. GERICHTSKOSTEN UND GUTACHTER: Gebühren des Gerichts sowie notwendige Auslagen für Zeugen und gerichtlich bestellte Sachverständige sind abgedeckt. Dies ermöglicht die Einleitung beweisrelevanter Verfahrensschritte und Gutachten zur Untermauerung der Position. KOSTEN DER GEGENSEITE: Erstattung der gesetzlich definierten Auslagen des Prozessgegners erfolgt im Falle einer gerichtlichen Verpflichtung zur Kostentragung. Dies schützt das Privatvermögen vor finanziellen Folgen eines negativen Prozessausgangs. MEDIATIONSVERFAHREN: Finanzierung außergerichtlicher Streitschlichtungen durch neutrale Mediatoren wird bis zu einer Höhe von 3.000 Euro übernommen (§ 5 a). Diese Form der Konfliktlösung führt zu schnellen Ergebnissen. BEREICH Der räumliche Geltungsbereich definiert die geografischen Grenzen des Versicherungsschutzes für physische Aufenthalte sowie für digitale Transaktionen im Netz. EUROPA UND MITTELMEERRAUM: Versicherungsschutz gilt zeitlich unbegrenzt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den Anrainerstaaten des Mittelmeerraums. Dies umfasst rechtliche Interessenwahrnehmungen innerhalb dieses Gebiets. WELTWEITER SCHUTZ (AUFENTHALT): Absicherung bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht für bis zu ein Jahr Dauer (§ 6 (2) a). Im Premium-Tarif erweitert sich dieser Zeitraum für Sicherheit auf Langzeitreisen auf bis zu zwei Jahre. INTERNET-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ: Weltweiter Schutz für private Verträge, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht ab der Komfort-Linie bei Geltung deutschen Rechts (§ 6 (2) b). Im Basis-Tarif beschränkt sich dieser Schutz auf Europa und die Mittelmeeranrainer. KAUTIONSGELTUNGSBEREICH: Bereitstellung von zinslosen Darlehen zur Abwendung von Untersuchungshaft erstreckt sich auf das europäische sowie auf das außereuropäische Ausland zur Sicherung der persönlichen Freiheit. SUMMEN Die Versicherungssummen begrenzen die Entschädigungsleistung pro Rechtsschutzfall und steigen mit der gewählten Tariflinie an. DECKUNGSSUMME EUROPA: Leistung erfolgt in den Tarifen Basis, Komfort und Premium innerhalb Europas und der Mittelmeeranrainerstaaten in unbegrenzter Höhe. Dies garantiert eine Kostenübernahme auch bei kostenintensiven Verfahren. DECKUNGSSUMME WELTWEIT: Deckung außerhalb Europas ist im Basis-Tarif auf 200.000 Euro begrenzt. In den Linien Komfort und Premium besteht bei vorübergehenden Aufenthalten im Rahmen der Zeitlimits ebenfalls unbegrenzte Deckung. STRAFKAUTIONEN: Darlehen zur Vermeidung von Untersuchungshaft werden weltweit bis zu 1.000.000 Euro im Premium-Tarif bereitgestellt (§ 5). Im Komfort-Tarif liegt die Grenze bei 500.000 Euro und im Basis-Tarif bei 200.000 Euro. TREUEBONUS UND SELBSTBETEILIGUNG: Treuebonus reduziert die vereinbarte Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren um bis zu 750 Euro im Premium-Tarif (§ 5 (5)). Dies belohnt langfristige Versicherungstreue durch Reduzierung der Eigenlast.

Wer genießt Versicherungsschutz und in welchen Regionen?

Die Rechtsschutzdeckung umfasst neben der versicherten Person auch das private und häusliche Umfeld. Individuelle Ausgestaltung: Die Mitversicherung von Kindern und weiteren Verwandten richtet sich nach der gewählten Tarifvariante. Diese Struktur ermöglicht eine bedarfsgerechte Vorsorge für unterschiedliche Lebensmodelle, von Single-Haushalten bis hin zu mehrköpfigen Familien.

Der Rechtsschutz erstreckt sich über den Versicherungsnehmer hinaus auf dessen privates und häusliches Umfeld, wobei die Mitversicherung von Kindern und weiteren Angehörigen durch die gewählte Tarifvariante bestimmt wird. Diese Flexibilität erlaubt eine passgenaue Absicherung für unterschiedliche Lebensmodelle vom Alleinstehenden bis hin zur mehrköpfigen Familie.

  • SINGLE-TARIF & KINDER

    Statusabhängiger Schutz: Der Versicherungsschutz erstreckt sich gemäß den Bestimmungen des § 26 ARB auch auf volljährige Kinder, sofern diese unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Diese Regelung ermöglicht die Fortführung der beitragsfreien Mitversicherung über die Volljährigkeit hinaus, solange der entsprechende Familienstatus gewahrt bleibt.


    Ende der Deckungszusage: Die Mitversicherung erlischt mit dem Zeitpunkt, an dem das Kind erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen Entgelt oder eine selbstständige bzw. freiberufliche Erwerbstätigkeit aufnimmt. Bis zum Eintritt dieses Ereignisses bleibt der Schutz im Rahmen der tariflichen Bestimmungen bestehen, wobei der endgültige Übergang in das Berufsleben die Grenze für die Absicherung über den elterlichen Vertrag markiert.

  • FAMILIEN-TARIF & LEBENSPARTNER

    Kriterien der Mitversicherung: Die Absicherung erstreckt sich neben der versicherten Person auch auf den Ehegatten sowie den Lebenspartner.


    Häusliche Gemeinschaft: Besteht ein gemeinsamer Erstwohnsitz und eine häusliche Gemeinschaft, ist der Lebenspartner in der Regel ohne namentliche Nennung in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Liegt kein gemeinsamer Wohnsitz vor, ist für die Gewährleistung der Deckung die namentliche Hinterlegung des Partners im Versicherungsschein erforderlich. Diese Differenzierung ermöglicht eine flexible Absicherung unterschiedlicher Partnerschaftsmodelle.


    Geltungsbereich für Personen: Der Versicherungsschutz umfasst alle nach den Tarifbestimmungen mitversicherten Personen innerhalb ihrer privaten Rechtsangelegenheiten.


    Kollektive Absicherung: Diese Struktur erlaubt eine rechtliche Vorsorge für die gesamte Lebensgemeinschaft entsprechend der gewählten Tariflinie. Der Umfang der Deckung orientiert sich dabei an den im Versicherungsschein dokumentierten Statusmerkmalen sowie den vereinbarten Leistungsmerkmalen der jeweiligen Produktvariante.

  • WEITERE ANGEHÖRIGE IM HAUSHALT

    Einschluss von Verwandten: Innerhalb der Linien Komfort und Premium Familie erstreckt sich die Deckung auf Verwandte, die in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person leben. 


    Voraussetzung der Meldung: Dies betrifft Personen wie Eltern, Großeltern oder Geschwister, sofern ein gemeinsamer Erstwohnsitz und eine amtliche Meldung im Haushalt vorliegen. Diese Erweiterung ermöglicht die rechtliche Absicherung des erweiterten Familienverbunds innerhalb eines gemeinsamen Vertragsrahmens.


    Fortbestand bei Umzug in Pflege: Die Mitversicherung bleibt gemäß den Bestimmungen des § 26 ARB bestehen, wenn Angehörige aufgrund von Pflegebedürftigkeit aus dem gemeinsamen Haushalt in eine vollstationäre Einrichtung wechseln. 


    Kontinuität der Deckung: Damit wird die rechtliche Vorsorge auch bei einer gesundheitsbedingten Veränderung der Wohnsituation aufrechterhalten. Der Schutz endet somit nicht durch den Auszug in ein Pflegeheim, sofern die ursprünglichen Voraussetzungen für die Mitversicherung zum Zeitpunkt des Wechsels erfüllt waren.

  • SCHUTZ IM VERKEHRSBEREICH

    Fahrzeug- und Personenschutz: Die rechtliche Absicherung erstreckt sich auf sämtliche Kraftfahrzeuge, die auf die versicherten Personen zugelassen sind. Über die Nutzung eigener Fahrzeuge hinaus umfasst der Schutz die Teilnahme am öffentlichen Verkehr in vielfältigen Funktionen, beispielsweise als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.


    Berechtigte Insassen: Der Versicherungsschutz gilt für alle berechtigten Fahrer sowie für die Insassen der versicherten Fahrzeuge. Damit ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für alle Personen gewährleistet, die sich rechtmäßig im oder am Fahrzeug befinden, um eine lückenlose Sicherheit bei der Mobilität zu garantieren.

Es können vier wichtige Lebensbereiche abgedeckt werden. Der Private Bereich ist immer mitversichert, die Bereiche Arbeit, Wohnen, Verkehr können individuell gewählt werden. Optional können Zusatzbausteine, wie z.B. Unterhalts-, Ehe-, oder Internet- Rechtsschutz hinzu gewählt werden.

Welche Lebens- und Rechtsbereiche werden abgedeckt?

Der Versicherungsschutz umfasst die Varianten Basis, Komfort und Premium für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr. Während die private Absicherung das Fundament bildet, lassen sich die weiteren Bereiche ab der Komfort-Linie bedarfsgerecht kombinieren.


Spezifische Module wie der Ehe-, Unterhalts- oder Internet-Rechtsschutz können zur gezielten Ergänzung des Schutzes hinzugefügt werden. Die folgende Tab-Übersicht ermöglicht einen direkten Vergleich der verschiedenen Kombinationen und Leistungsumfänge:

und umfasst rechtliche Interessen des täglichen Lebens. Der Schutz erstreckt sich je nach Tarifvariante auf vertragliche Differenzen bei Kauf- oder Dienstleistungsgeschäften sowie auf Belange des Medizin-, Steuer- und Verwaltungsrechts. In der Premium-Linie wird die Vorsorge um spezialisierte Bereiche wie das Erb- und Familienrecht (z. B. bei Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen) erweitert.


Die Absicherung schließt zudem die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast ein. Die detaillierten Funktionsbereiche der einzelnen Rechtsgebiete sind in der folgenden ausklappbaren Tabelle aufgeführt:

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FLEXIBILITÄT

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WARTEZEITEN

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ABSCHLUSS DER PRIVATEN RECHTSSCHUTZVORSORGE Individuelle Gestaltung der Absicherung: Ein digitaler Tarifrechner ermöglicht die Zusammenstellung bedarfsgerechter Bausteine und Leistungsstufen in wenigen Schritten. Die Erstellung eines persönlichen Angebots im PDF-Format ist ebenso möglich wie der unmittelbare Online-Abschluss der gewünschten Vorsorge. Dieser Prozess erfolgt ortsunabhängig sowie ohne physischen Kontakt und bietet eine zeitnahe Dokumentation der gewählten Konditionen. RECHTSSCHUTZ ONLINE ABSCHLIESSEN Der Onlinerechner erlaubt die Erstellung individueller Angebote mit PDF-Download oder den sofortigen digitalen Abschluss der gewünschten Rechtsschutzvorsorge. RECHTSSCHUTZ TELEFONISCH ABSCHLIESSEN Das Beratungsgespräch am Telefon unterstützt bei der Wahl des optimalen Deckungsumfangs und ermöglicht den direkten Abschluss der gewünschten Rechtsschutzvorsorge.
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Die fachliche Begleitung durch einen spezialisierten Experten ist unabhängig vom gewählten Kommunikationsweg sichergestellt. Mit einer Erfahrung im Bereich Rechtsschutz seit dem Jahr 2002 erfolgt die Unterstützung sowohl beim Vertragsabschluss als auch bei der späteren Abwicklung von Schadenfällen oder Vertragsfragen. Eine direkte Kontaktaufnahme für administrative Rückfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

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Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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 Kundenstimmen

Effiziente Unterstützung bei Rechtsfällen: Die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen ist täglich über digitale Wege oder telefonisch möglich. Ein Expertenteam aus Volljuristen sowie Diplom- und Wirtschaftsjuristen erarbeitet Lösungen für verschiedene Rechtsbereiche. Zur Verfügung stehen Instrumente wie Mediation, anwaltliche Beratung sowie Forderungsmanagement. Eine erste Orientierung wird bereits beim Erstkontakt geboten, um die weitere Vorgehensweise situativ abzustimmen. Eine Brücke zu den konkreten Serviceleistungen bilden die nachfolgenden Optionen: Wie Wi W

Wie können Sie die Versicherung im Schadenfall nutzen?

Effiziente Unterstützung bei Rechtsfällen: Die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen ist täglich über digitale Wege oder telefonisch möglich. Ein Expertenteam aus Volljuristen sowie Diplom- und Wirtschaftsjuristen erarbeitet Lösungen für verschiedene Rechtsbereiche.


Zur Verfügung stehen Instrumente wie Mediation, anwaltliche Beratung sowie Forderungsmanagement. Eine erste Orientierung wird bereits beim Erstkontakt geboten, um die weitere Vorgehensweise situativ abzustimmen. Eine Brücke zu den konkreten Serviceleistungen bilden die nachfolgenden Optionen:


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Schadenservice

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Mediation

Diskrete außergerichtliche Konfliktlösung zur Vermeidung langwieriger Prozesse sowie zur Interessenwahrung.

Anwalts-Chat Direkte Antwort auf Ihre Rechtsfragen im Live-Chat – die schnelle Hilfe für zwischendurch bei allen juristischen Anliegen.

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Sofortiger Zugriff auf eine Auswahl rechtssicherer Muster für geschäftliche sowie private Alltagssituationen.

Vorlagen Service

Sofortiger Zugriff auf eine Auswahl rechtssicherer Muster für geschäftliche sowie private Alltagssituationen.

Häufige Fragen zum Privatrechtsschutz Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung werden maßgeblich durch den gewählten Leistungsumfang, die individuelle Lebenssituation und die vertraglichen Ausgestaltungen der Selbstbeteiligung bestimmt. Um eine fundierte Entscheidungshilfe zu bieten, bündelt dieser Bereich die wichtigsten Informationen zur Beitragszusammensetzung und zu den steuerlichen Rahmenbedingungen. Die folgenden Antworten basieren auf den aktuellen Tarifbestimmungen sowie den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) und dienen dazu, die häufigsten Unklarheiten zur Preisgestaltung transparent aufzuklären. Wie viel kostet eine Privatrechtsschutzversicherung im Monat? Die monatlichen Beiträge für eine Privatrechtsschutzversicherung liegen in einer Spanne zwischen 15 und 30 Euro, wobei der exakte Preis primär vom gewählten Leistungsumfang abhängt. Ein Basisschutz ist bereits für geringere Beträge erhältlich, während Premium-Tarife mit erweiterten Leistungen und geringeren Wartezeiten am oberen Ende der Preisskala liegen. Zusätzlich beeinflusst der berufliche Status die Kalkulation. Angestellte im öffentlichen Dienst oder Beamte profitieren häufig von vergünstigten Konditionen, während für Selbstständige oft separate Tarife oder Zuschläge gelten. Auch die gewählte Zahlungsweise hat Auswirkungen auf die Gesamtkosten, wobei eine jährliche Zahlung meist günstiger ist als eine monatliche Ratenzahlung. Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Versicherungsbeitrags am stärksten? Der größte Hebel für die Beitragsgestaltung ist die Wahl der Selbstbeteiligung. Ein höherer Eigenanteil im Schadensfall, beispielsweise 250 Euro oder 300 Euro, führt zu einer sofortigen Senkung der laufenden Versicherungsprämie. Wer hingegen einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wählt, muss mit entsprechend höheren Fixkosten rechnen. Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Modulkombination. Ein reiner Privatrechtsschutz ist kostengünstiger als ein Paket, das zusätzlich die Bereiche Beruf, Verkehr und Immobilien abdeckt. Je mehr Lebensbereiche abgesichert werden, desto höher fällt der Beitrag aus, wobei Kombinationsrabatte bei der Bündelung mehrerer Bausteine die Kosten pro Modul senken. Kann man die Kosten für den Rechtsschutz von der Steuer absetzen? Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, sofern sie auf den Bereich Arbeitsrechtsschutz entfallen. Dieser Teil der Versicherung gilt als Werbungskosten, da er der Sicherung von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit dient. In der Regel bescheinigen Versicherer den prozentualen Anteil des Arbeitsrechtsschutzes auf der Beitragsrechnung, der oft einen signifikanten Teil der Gesamtprämie ausmacht. Rein private Absicherungen, wie etwa der Verkehrsrechtsschutz für den privaten PKW oder der Mietrechtsschutz für die selbstgenutzte Wohnung, können hingegen steuerlich nicht geltend gemacht werden. Diese Kosten werden dem privaten Lebensbereich zugeordnet und finden in der Einkommensteuererklärung keine Berücksichtigung. Welche finanziellen Vorteile bieten die Flex-Modelle bei der Selbstbeteiligung? Die speziellen Flex-Modelle ermöglichen eine spürbare Beitragsersparnis bei gleichzeitigem Verzicht auf den Eigenanteil im Ernstfall. Durch die Nutzung eines empfohlenen Netzwerk-Anwalts reduziert sich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, oft sogar bis auf 0 Euro. Dies bietet die Möglichkeit, einen günstigen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung abzuschließen, ohne im Schadensfall zwangsläufig finanziell belastet zu werden. Entscheidet man sich hingegen bewusst für einen Anwalt außerhalb des Empfehlungsnetzwerks, bleibt der Beitrag durch die höhere Selbstbeteiligung kalkulierbar. Diese Flexibilität macht die Tarife besonders für preisbewusste Kunden attraktiv, die Wert auf eine professionelle Erststeuerung im Schadensfall legen. Sind Familienmitglieder in den Kosten bereits enthalten? Ob Familienmitglieder mitversichert sind, richtet sich nach dem gewählten Tariftyp. Ein Single-Tarif sichert lediglich den Versicherungsnehmer ab. Im Gegensatz dazu deckt der Familientarif den Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder ab, was zu einem moderaten Beitragsaufschlag führt. Volljährige Kinder sind beitragsfrei mitversichert, solange sie unverheiratet sind, sich in der ersten Berufsausbildung befinden und noch keine dauerhafte berufliche Tätigkeit aufgenommen haben. Der Versicherungsschutz für Kinder endet jedoch grundsätzlich bei Heirat oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie mit der dauerhaften Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. In diesen Fällen ist ein separater Versicherungsvertrag erforderlich.

FAQ: Häufige Fragen zu den Kosten eines Privatrechtschutzes!

Die folgenden Antworten bieten eine Orientierung zu den wichtigsten Rahmenbedingungen, Wartezeiten und Leistungsvoraussetzungen der privaten Rechtsschutzvorsorge. Sie unterstützen dabei, den Umfang der Absicherung für alltägliche Rechtsstreitigkeiten besser einzuschätzen.


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  • Welche Rechtsbereiche sind im Privatrechtsschutz abgedeckt?

    Der Privatrechtsschutz konzentriert sich auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im täglichen Leben außerhalb von beruflichen oder verkehrsrechtlichen Belangen. Hierzu zählen insbesondere Schadenersatzansprüche nach Unfällen, Differenzen aus privaten Kaufverträgen und Dienstleistungsgeschäften sowie Streitigkeiten im Bereich des Sachenrechts. Auch rechtliche Auseinandersetzungen mit Behörden oder im Sozialrecht sind Bestandteil der Absicherung, sofern sie den privaten Lebensbereich betreffen..

  • Gibt es Wartezeiten vor der ersten Inanspruchnahme?

    Die Regelungen zu den Wartezeiten unterscheiden sich je nach gewählter Tariflinie und Leistungsart. Im Vertrags- und Sachenrechtsschutz entfällt die Wartezeit in den Varianten Komfort und Premium vollständig, sodass sofortiger Schutz besteht. In der Basis-Linie gilt für diesen Bereich hingegen eine Wartezeit von sechs Monaten. Unabhängig vom gewählten Tarif besteht jedoch im Schadenersatz-Rechtsschutz, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, grundsätzlich keine Wartezeit.

  • Sind Angelegenheiten im Familien- oder Erbrecht mitversichert?

    In der Basis- und Komfort-Variante umfasst der Schutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht die Kosten für eine juristische Erstberatung. Im Premium-Schutz ist die Leistung deutlich erweitert und beinhaltet für Bereiche wie Unterhalts- und Erbrecht auch die Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Schutz für Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen als optionalen Zusatzbaustein individuell in den Vertrag zu integrieren, um eine umfassende Absicherung für diese spezifischen Lebenssituationen zu gewährleisten.

  • Kann die Anwaltskanzlei im Schadensfall frei gewählt werden?

    Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens besteht grundsätzlich das Recht, einen zur Vertretung berechtigten Rechtsanwalt frei zu wählen. Die Inanspruchnahme einer Empfehlung aus dem spezialisierten Partnernetzwerk des Rechtsservices kann zudem Vorteile wie die Reduzierung oder den Entfall des Eigenanteils ermöglichen. Spezifische Serviceleistungen, wie die telefonische Erstberatung über JuraTel oder die Durchführung von Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, erfolgen dabei direkt über den Rechtsservice des Versicherers.

  • Besteht Schutz für Konflikte, die vor Vertragsabschluss begannen?

    Grundsätzlich muss die Ursache eines Rechtsstreits innerhalb der Vertragslaufzeit liegen. In den Tarifen Komfort und Premium ist jedoch ein Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit vorgesehen. Sofern eine ununterbrochene Vorversicherungszeit von mindestens fünf Jahren bei einem anderen Versicherer bestand, wird auf die Prüfung verzichtet, ob der eigentliche Auslöser des Konflikts vor dem aktuellen Versicherungsbeginn lag. Diese Regelung bietet eine erhebliche Sicherheit für den Übergang bestehender Risiken in das neue Vertragswerk.


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Rechtsschutz / Privatrechtsschutz / Typische Schadenfälle