Privat-Rechtsschutz
Schadenfälle
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Privatrechtsschutz: Häufige Streitfälle
Schützen Sie sich vor hohen Kosten aus diesen und ähnlichen Rechtsfällen!
118 5/5 Bewertungen
Welche typischen Streitfälle komen häufig vor?
Rechtliche Auseinandersetzungen entstehen oft unvermittelt und können jeden treffen – ob beim Online-Einkauf, am Arbeitsplatz oder im Umgang mit Behörden. Da die finanziellen Belastungen durch Anwalts- und Gerichtskosten ohne Absicherung schnell eine existenzbedrohende Höhe erreichen, ist ein leistungsstarker
Privatrechtsschutz unverzichtbar. Die folgende Übersicht zeigt anhand realer Beispiele, wo die häufigsten Gefahrenquellen in den verschiedenen Lebensbereichen liegen:
PRIVAT
WOHNEN
ARBEIT
VERKEHR
Häufige Konfliktszenarien im Alltag: Der private Bereich umfasst eine Vielzahl von Rechtsfeldern, in denen es täglich zu Unstimmigkeiten kommen kann. Die folgenden Beispiele verdeutlichen, wie schnell harmlose Situationen in kostspielige Rechtsstreitigkeiten umschlagen können:
VERTRAG & KONSUM
Handel & Reisen: Eine neu gelieferte Einbauküche weist erhebliche Mängel auf oder die gebuchte Pauschalreise entspricht vor Ort nicht der Beschreibung. Der Vertragsrechtsschutz hilft bei der Durchsetzung von Nachbesserung, Preisminderung oder Rücktritt (Alle Leistungsstufen).
Online-Handel: Ein im Internet bestellter Laptop wird defekt geliefert; der Händler verweigert trotz Garantieanspruch die Reparatur. Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten für die Durchsetzung der Käuferrechte
FAMILIE & SOZIALES
Soziales: Die Krankenkasse lehnt eine notwendige Reha-Maßnahme ab oder verweigert die Kostenübernahme für Hilfsmittel. Der Schutz umfasst das Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozialgericht (Alle Leistungsstufen).
Erbe: Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft über die Aufteilung des Nachlasses. Je nach Fall besteht Schutz für die Beratung (Basis/Komfort) oder auch für die gerichtliche Vertretung (Premium-Schutz).
STRAFRECHT & SCHADENERSATZ
Schadenersatz: Nach einem Sturz auf einem vereisten, nicht gestreuten Gehweg müssen Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Die Versicherung deckt die Anwalts- und Gutachterkosten (Alle Leistungsstufen).
Strafrecht: Verteidigung gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem privaten Missgeschick. Der Schutz stellt eine qualifizierte Verteidigung gegen den Vergehensvorwurf sicher (Alle Leistungsstufen).
VERWALTUNG & FINANZEN
Verwaltung: Die Kommune lehnt den Antrag auf einen Kindergartenplatz trotz Rechtsanspruch ab. Die Versicherung finanziert die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Durchsetzung des Anspruchs (Alle Leistungsstufen).
Steuern: Das Finanzamt erkennt rechtmäßig geltend gemachte Werbungskosten im Steuerbescheid nicht an. Der Steuerrechtsschutz deckt das Verfahren vor dem Finanzgericht (alle Leistungsstufen).
Häufige Konfliktszenarien rund um die Immobilie: Der Wohn-Bereich schützt Mieter und Eigentümer bei Streitigkeiten rund um das selbstgenutzte Objekt. Die Fälle sind hier nach klassischen Schwerpunkten gegliedert:
MIETRECHT
Mieterhöhung: Der Vermieter verlangt eine Erhöhung der Kaltmiete ohne rechtliche Grundlage. Ein Anwalt prüft die Forderung und wehrt unberechtigte Ansprüche effektiv ab (Alle Leistungsstufen).
EIGENBEDARF:
Räumungsklage: Wegen angeblichen Eigenbedarfs soll die Wohnung geräumt werden. Der Rechtsschutz finanziert die Prüfung der Kündigungsgründe und die Vertretung im Prozess (Alle Leistungsstufen).
NEBENKOSTEN
Abrechnungsfehler: Die jährliche Heizkostenabrechnung erscheint massiv zu hoch. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die rechtliche Prüfung und die Korrektur der fehlerhaften Abrechnung (Alle Leistungsstufen).
NACHBARSCHAFT
Lärmbelästigung: Dauerhafter Lärm oder Grenzstreitigkeiten beeinträchtigen die Wohnqualität. Der Schutz hilft bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen (Alle Leistungsstufen).
Der berufliche Bereich sichert die Existenzgrundlage gegenüber dem Arbeitgeber ab. Zur besseren Übersicht sind die verschiedenen Streitfälle hier durch Absätze getrennt und nach Leistungsstufen aufgeführt:
KÜNDIGUNG & AUFHEBUNG
Entlassung: Nach Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung soll eine angemessene Abfindung erstritten werden. Die Versicherung finanziert den spezialisierten Anwalt für das Arbeitsgerichtsverfahren (Alle Leistungsstufen).
Aufhebungsvertrag: Der Arbeitgeber bietet die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Je nach Tarif umfasst der Schutz die rechtliche Erstberatung oder die aktive Vertretung bei den Abfindungsverhandlungen (Komfort/Premium).
LOHN & ARBEITSZEIT
Zahlungsverzug: Der Arbeitgeber zahlt vereinbarte Überstunden, Sonderzahlungen oder das Gehalt nicht aus. Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten für die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen (Alle Leistungsstufen).
ABMAHNUNG & ZEUGNIS:
Pflichtverletzung: Eine ungerechtfertigte Abmahnung gefährdet die Karriere. Juristischer Beistand hilft dabei, die Entfernung oder Korrektur der Abmahnung in der Personalakte zu erzwingen (Alle Leistungsstufen).
Arbeitszeugnis: Ein unvorteilhaftes Zeugnis erschwert das Fortkommen. Die Versicherung deckt die Kosten, um eine faire und wohlwollende Bewertung vor Gericht durchzusetzen (Alle Leistungsstufen).
DIENSTRECHT & MOBBING
Mobbing: Gezielte Schikane oder Diskriminierung am Arbeitplatz. Die juristische Vertretung zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte und Abwehr der Angriffe ist in allen Tarifen versichert (Alle Leistungsstufen).
Dienst- & Psychologie: Verteidigung in Disziplinarverfahren im öffentlichen Dienst (Alle Leistungsstufen). Die zusätzliche psychologische Beratung bei Mobbing ist ein Service für höhere Tarife (Premium-Schutz).
Häufige Konfliktszenarien im Straßenverkehr: Als Teilnehmer am Verkehr ist man täglich rechtlichen Risiken ausgesetzt. Diese Beispiele zeigen die Absicherung bei Unfällen und Behördenkontakten:
UNFALLABWICKLUNG
Schuldfrage: Nach einem Autounfall verweigert die gegnerische Versicherung die Zahlung. Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten für Gutachter und Anwalt zur Klärung der Haftung (Alle Leistungsstufen).
ORDNUNGSWIDRIGKEIT
Bußgeld: Ein Vorwurf wegen zu hoher Geschwindigkeit führt zu einem drohenden Fahrverbot. Die Versicherung finanziert den Einspruch zur Abwendung der Fahrersperre (Alle Leistungsstufen).
FAHRZEUGKAUF
Gewährleistung: Ein Gebrauchtwagen weist kurz nach dem Kauf einen verschwiegenen Mangel auf. Juristische Hilfe unterstützt bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages (Alle Leistungsstufen).
STRAFRECHT
Verkehrsdelikt: Nach einem Unfall mit Personenschaden wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Die Versicherung trägt die Kosten für die notwendige strafrechtliche Verteidigung (Alle Leistungsstufen).
Was kostet ein Prozess ohne Privatrechtsschutz?
Bei einem Streitwert etwa von 25.000 Euro belaufen sich die Kosten für die erste Instanz eines Zivilprozesses auf 12.200 Euro und mehr. Ohne eine entsprechende Absicherung müssen sämtliche Gebühren für Anwälte, das Gericht und insbesondere teure Sachverständige privat vorfinanziert werden.
Da bei schweren Unfällen mit Personenschäden oft langwierige Beweisaufnahmen und mehrere Instanzen notwendig sind, steigt die finanzielle Belastung ohne Versicherungsschutz schnell in existenzbedrohende Höhen.
ANWALTSGEBÜHREN UND GERICHTSKOSTEN:
Die gesetzlichen Gebühren für die eigene anwaltliche Vertretung sowie die Kosten für den Anwalt der Gegenseite betragen in der ersten Instanz jeweils ca. 3.100 Euro. Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von etwa 1.040 Euro, die bereits bei Einreichung der Klage fällig werden. Das Risiko, im Falle eines Unterliegens sämtliche Gebühren beider Seiten tragen zu müssen, liegt somit bereits bei über 7.000 Euro an reinen Verfahrenskosten.
SACHVERSTÄNDIGE UND GUTACHTER
In Prozessen mit Personenschäden entscheidet meist ein medizinisches Gutachten über den Ausgang des Verfahrens. Die Kosten für spezialisierte Sachverständige, welche die Erwerbsminderung und Unfallfolgen bewerten, belaufen sich in diesem Szenario auf mindestens 5.000 Euro. Diese Summen müssen vom Kläger oft vollständig vorfinanziert werden, noch bevor das Gericht eine Entscheidung trifft oder eine Entschädigung ausgezahlt wird.
GERICHT & GUTACHTER
Das Berufungsverfahren steigert die finanzielle Belastung massiv um weitere ca. 8.400 Euro. Da die gesetzlichen Gebührensätze für Anwälte und Gericht in der zweiten Instanz höher angesetzt sind als in der ersten, wächst das Risiko überproportional zur Verfahrensdauer. Die Anwaltskosten steigen auf jeweils ca. 2.800 Euro pro Seite, während die Gerichtskosten für die höhere Instanz ebenfalls deutlich zunehmen.
FINANZIELLE SICHERHEIT DURCH RECHTSSCHUTZ
Das Gesamtrisiko für nur eine Instanz summiert sich so auf mindestens 12.240 Euro. Eine leistungsstarke Privatrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten vollständig und schützt den Betroffenen vor den finanziellen Folgen eines unverschuldeten Rechtsstreits. Dadurch bleibt die rechtliche Handlungsfähigkeit gewahrt, auch wenn der Gegner über einen längeren Zeitraum und mehrere Instanzen hinweg Widerstand leistet.
Hinweis: Die Berechnung des individuellen Kostenrisikos lässt sich mithilfe des interaktiven Prozesskostenrechners für jede beliebige Forderungssumme durchführen. Grundlage für die Kalkulation der Anwalts- und Gerichtskosten sind die verbindlichen gesetzlichen Tarife gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Gerichtskostengesetz (GKG).
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
Wie können Sie sich vor den Kosten solcher Fälle schützen?
Die
Leistungen einer Privatrechtsschutz Versicherung stellen eine fundierte Vorsorge sicher, dass rechtliche Interessen ohne finanzielles Risiko gewahrt bleiben. Durch die Kombination aus frühzeitiger Prävention, professioneller Streitbeilegung und lückenloser Kostendeckung im Ernstfall wird das Privatvermögen vor den Belastungen langwieriger Prozesse effektiv geschützt. Die folgenden vier Säulen definieren den Umfang eines modernen Schutzes:
1
Kostenschutz
Deckung anfallender Gebühren für Anwälte und Gerichte sowie Gutachten im vereinbarten vertraglichen Rahmen.
2
Rechtssicherheit
Wahrnehmung rechtlicher Belange ohne Eigenrisiko durch Übernahme drohender Kosten eines Rechtsstreites.
3
Fachanwälte
Zugang zu spezialisierter juristischer Vertretung sichert fachmännische Begleitung bei einem Konflikt.
4
Prävention
Identifikation von Risiken durch Beratung oder Vertragsprüfung zur Vermeidung teurer Rechtsstreitfälle.
5
Service
Schnelle außergerichtliche Hilfe durch Mediatoren oder digitale Tools zur Klärung von diversen Differenzen.
6
Navigation
Finanzierung notwendiger Schritte zur Durchsetzung gewonnener Titel durch einen Gerichtsvollzieher .
Was kostet eine private Rechtsschutz-Versicherung?
Ein leistungsstarker Privatrechtsschutz im Komfort-Paket lässt sich bereits ab einem monatlichen Beitrag von 16,30 Euro realisieren. Diese Investition in die persönliche Absicherung steht in einem vorteilhaften Verhältnis zu den finanziellen Belastungen durch Rechtsstreitigkeiten, die unvorhergesehen entstehen können.
Die Kosten einer Privatrechtsschutzversicherung bleiben dabei kalkulierbar und schützen das Privatvermögen vor den hohen Gebühren juristischer Konflikte. Die nachfolgende Auswahl führt direkt zu den detaillierten Preismodellen:
PREISE
PREISFAKTOREN
DOWNLOADS
Dauerhafte Rechtssicherheit durch geringe Beiträge: Die Versicherungsprämie stellt im Vergleich zu potenziellen Prozesskosten eine überschaubare Investition in die eigene Handlungsfähigkeit dar. Zur individuellen Orientierung für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr stehen verschiedene Tarifbeispiele zur Verfügung, welche die Zusammensetzung der Beiträge transparent machen.
Die folgende Aufstellung zeigt exemplarische Monatsbeiträge für Singles im öffentlichen Dienst bei unterschiedlichen Leistungsstufen:
KOMPAKT
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
28,40 €
KOMFORT
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
33,42 €
PREMIUM
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
47,54 €
Variable Beitragsfaktoren: Die Höhe der Prämie ergibt sich aus einer individuellen Kalkulation, die sowohl den gewählten Deckungsumfang als auch persönliche Lebensumstände berücksichtigt. Anstatt pauschaler Preise definiert eine Kombination aus variablen Bausteinen und risikoabhängigen Merkmalen die finale Kostenstruktur. Die folgenden vier Kernelemente bilden dabei die Stellschrauben, über die sich die Prämie für den Rechtsschutz maßgeblich steuern lässt:
LEISTUNGSVARIANTE & BAUSTEINE
Modulare Absicherung: Die Entscheidung für spezifische Lebensbereiche wie Privat, Beruf, Wohnen oder Verkehr bildet die Basis der Berechnung. Je nach Tiefe der gewählten Tariflinie – von einer soliden Grundabsicherung bis hin zum weitreichenden Premiumschutz – verändert sich der Leistungsumfang und damit die notwendige Investition in die juristische Vorsorge.
INDIVIDUELLE MERKMALE
Persönliches Risikoprofil: Faktoren wie der berufliche Status, insbesondere für Angestellte im öffentlichen Dienst, sowie der Familienstand fließen direkt in die Prämiengestaltung ein. Tarife für Alleinstehende unterscheiden sich in der preislichen Kalkulation deutlich von Lösungen, die den Partner oder die gesamte Familie in den Versicherungsschutz einbeziehen.
SELBSTBETEILIGUNG & ZAHLWEISE
Eigenanteil und Zahlungsintervalle: Durch die Vereinbarung einer festen Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall lässt sich der laufende Versicherungsbeitrag effektiv senken. Zudem beeinflusst die gewählte Zahlungsweise die Gesamtkosten, wobei eine jährliche Begleichung der Prämie gegenüber unterjährigen Ratenzahlungen einen finanziellen Vorteile in Höhe von 8% bietet.
ZUSATZBAUSTEINE
Optionale Ergänzungen: Zusätzliche Leistungen ermöglichen eine noch präzisere Abstimmung des Schutzes auf besondere Bedürfnisse, wie etwa erweiterten Beratungsrechtsschutz oder spezialisierte Strafrechtsabdeckungen. Diese optionalen Komponenten ergänzen das gewählte Basispaket und werden entsprechend ihrem zusätzlichen Leistungswert in den Gesamtbeitrag integriert.
Transparente Einsicht in die Vertragsdetails: Für eine fundierte Prüfung der vereinbarten Leistungen stehen die entsprechenden Beschreibungen der Rechtsschutzversicherung als praktischer PDF-Download zur Verfügung.
Diese Unterlagen ermöglichen es, vertragliche Spezifikationen bei Bedarf offline einzusehen und für die persönliche Dokumentation dauerhaft zu sichern. Über die folgenden drei Kacheln lassen sich die Dokumente für die Kompakt-, Komfort- oder Premium-Variante direkt aufrufen:
KOMPAKT als PDF
Hier können Sie die Leistungen für die BASIS Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
KOMFORT als PDF
Hier können Sie die Leistungen für die KOMFORT Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
PREMIUM als PDF!
Hier können Sie die Leistungen für die PREMIUM Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
LEISTUNGEN
Was sind die leistungsinhalte des Privatrechtsschutzes?
Der Schutz umfasst vorsorgende Maßnahmen zur Konfliktvermeidung, die Übernahme anfallender Prozesskosten sowie die Durchsetzung rechtmäßig erworbener Titel. Die Leistungen einer Privatrechtsschutzversicherung bieten Sicherheit in verschiedenen Phasen einer Auseinandersetzung und schützen das Privatvermögen vor unvorhersehbaren Belastungen. Besonders bei häufigen Streitfällen im Privatrechtsschutz sichert eine rechtzeitige Vorsorge die eigene Handlungsfähigkeit. Die konkreten Funktionsbereiche des Schutzes sind in den folgenden vier Akkordeons detailliert aufgeführt:
PRÄVENTION UND ONLINE-RECHTSSERVICE
Direkte juristische Orientierung: Die fachkundige Unterstützung erfolgt über eine spezialisierte 24-Stunden-Hotline, bei der Anwälte rechtliche Fragestellungen direkt beantworten. Diese telefonische Rechtsberatung steht ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung sowie ohne Wartezeit zur Verfügung. Ein wesentlicher Vorteil dieses Services ist die Nutzbarkeit für Sachverhalte, deren Ursache bereits vor dem eigentlichen Vertragsbeginn lag, sofern die Beratung der ersten Orientierung dient.
Rechtssichere Dokumentenerstellung: Ergänzend besteht Zugriff auf einen vielseitigen online Rechtsservice, der rechtssichere Vorlagen und Musterschreiben für verschiedene Lebensbereiche bereithält. Das digitale Angebot umfasst unter anderem Dokumente für Patientenverfügungen und Testamente sowie Protokolle zur Wohnungsübergabe. Auch für berufliche Konflikte stehen Vorlagen zur Verfügung, wie beispielsweise für die Gegendarstellung zu einer Abmahnung durch den Arbeitgeber, um rechtliche Interessen formal korrekt zu wahren.
MEDIATIONSVERFAHREN ZUR KONFLIKTBEILEGUNG
Alternative Streitbeilegung: Die Beilegung von Differenzen durch eine außergerichtliche Streitschlichtung wird als strukturiertes und freiwilliges Verfahren gefördert, um nachhaltige Ergebnisse ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung zu erzielen. In diesem vertraulichen Rahmen dient die neutrale Person als moderierende Instanz, welche die Beteiligten dabei unterstützt, eigenverantwortliche Lösungen für bestehende Konflikte zu erarbeiten.
Kostenrahmen der Schlichtung: Die Übernahme der anfallenden Gebühren für ein solches Verfahren erfolgt bis zu einem Betrag von 3.000 Euro je Einzelfall. Für die innerhalb eines Kalenderjahres eingeleiteten Verfahren gilt eine kombinierte Obergrenze von insgesamt 6.000 Euro. Diese finanzielle Unterstützung schützt die persönlichen Beziehungen der Beteiligten und ermöglicht eine effiziente Konfliktbewältigung.
KOSTENÜBERNAHME NACH GESETZLICHEN GEBÜHREN
Gesetzliche Gebührenordnung: Die Übernahme der Kosten für die juristische Vertretung erfolgt auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Ebenso werden die anfallenden Gerichtskosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen getragen. Diese finanzielle Deckung erstreckt sich zudem auf notwendige Auslagen für Zeugen sowie gerichtlich bestellte Sachverständige, um eine qualifizierte Beweisführung im Prozess zu ermöglichen.
Umfang der Kostentragung: Die Entschädigung umfasst neben den Kernkosten des Verfahrens auch notwendige Aufwendungen für Dolmetscher oder Übersetzer, sofern diese für die rechtliche Auseinandersetzung erforderlich sind. Der Schutz greift bis zur vereinbarten Versicherungssumme und stellt sicher, dass die Wahrnehmung rechtlicher Belange nicht an finanziellen Hürden scheitert.
VOLLSTRECKUNG UND SCHUTZ BEI UNTERLIEGEN
Durchsetzung von Rechtsansprüchen: Die Realisierung eines rechtskräftig erworbenen Titels bleibt auch nach dem Ende des Verfahrens gewährleistet. Die Deckung umfasst die anfallenden Kosten für notwendige Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher. Dies stellt sicher, dass rechtlich anerkannte Forderungen effektiv umgesetzt werden können, ohne dass die Vollstreckung an neuen finanziellen Hürden scheitert.
Absicherung bei Prozessverlust: Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung negativ enden, erstreckt sich der Schutz auf die Übernahme der gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung. Dieser Mechanismus neutralisiert das Kostenrisiko einer Niederlage und bewahrt das Privatvermögen vor den finanziellen Ansprüchen der Gegenseite sowie den staatlichen Verfahrensgebühren.
ERWEITERUNGEN
Was kann zusätzlich versichert werden?
Die gezielte Ausweitung der Absicherung auf spezielle Lebensbereiche und Risikoszenarien ist durch den Einsatz optionaler Zusatzmodule möglich. Diese Ergänzungen erlauben eine präzise Abstimmung der Vorsorge auf die persönlichen Anforderungen und vervollständigen die Basisleistungen der gewählten Tarife in sinnvoller Weise. Die nachfolgenden Abschnitte erläutern die verfügbaren Optionen für eine vertiefte Absicherung im Detail:
UNTERHALTS- UND EHERECHTSSCHUTZ
Vorsorge bei Familienkonflikten: Ein finanzieller Rahmen von 30.000 Euro sichert die Wahrnehmung rechtlicher Belange bei Differenzen um gesetzliche Unterhaltspflichten sowie das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieser spezifische Unterhaltsrechtsschutz ist Teil des optionalen Bausteins Ehe & Unterhalt. Die Inanspruchnahme dieser Leistung setzt den Ablauf einer vertraglichen Wartezeit von einem Jahr voraus.
Rechtsschutz in Ehesachen:
Kostendeckung bei Scheidungsverfahren: Die Übernahme anfallender Gerichtskosten im Falle von Trennung, Aufhebung oder Scheidung vor deutschen Familiengerichten ist bis zu einem Betrag von 30.000 Euro vorgesehen. Durch den Scheidungsrechtsschutz besteht für beide Partner die Möglichkeit, die eigenen Interessen unabhängig voneinander vertreten zu lassen. Voraussetzung für die Aktivierung dieses Schutzes ist die Erfüllung einer dreijährigen Wartezeit.
INTERNET- UND IDENTITÄTSSCHUTZ
Digitale Reputation: Zielgerichtete Unterstützung bei Identitätsmissbrauch sowie herabwürdigenden Inhalten im Netz bietet der [privater Internetrechtsschutz]. Spezialisierte Dienstleister helfen dabei, rufschädigende Einträge auf Portalen oder Webseiten aufzuspüren und deren dauerhafte Löschung zu veranlassen. In diesem Rahmen werden die anfallenden Kosten für die rechtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen getragen, um die digitale Integrität zu wahren.
Präventive Webprüfung: Präventive Leistungen: Ein juristischer Web-Check zur Vermeidung von Domain- oder Urheberrechtsstreitigkeiten steht exklusiv in den Linien Komfort und Premium zur Verfügung (in der Basis-Linie nicht enthalten).
JURACHECK PLUS UND VERTRAGSPRÜFUNG
Persönliche Konsultation beim Anwalt: Die Erweiterung der Vorsorge auf ein individuelles Beratungsgespräch vor Ort ist durch den Zusatzbaustein JuraCheck Plus® für die verschiedenen Leistungsvarianten verfügbar. Dieses Modul ergänzt die Prüfung von Dokumenten um eine persönliche Beratung in Rechtsangelegenheiten mit Bezug zum deutschen Recht. Der Zugang zu dieser fachlichen Unterstützung ist ohne vertragliche Wartezeit vorgesehen.
Digitale Analyse von Dokumenten: Die Identifikation rechtlicher Risiken in privaten Schriftstücken erfolgt über den JuraCheck® Online VertragsCheck. Diese Leistung ist ab der Komfort-Variante im Schutz enthalten und ermöglicht die Untersuchung von Entwürfen wie Patientenverfügungen oder Testamenten vor deren finalen Unterzeichnung. Die Prüfung dient der Absicherung der juristischen Belastbarkeit privater Vereinbarungen und beugt künftigen Differenzen vor.
BEITRAGSSICHERUNG UND GARANTIE
Beitragsfreie Fortführung: Der Erhalt des Versicherungsschutzes bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung ist für eine Dauer von bis zu fünf Jahren ohne Beitragszahlung vorgesehen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist ein vorangegangenes, ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von zwei Jahren. Die regulär geltende Wartezeit von sechs Monaten kommt nicht zur Anwendung, sofern die Erwerbsunfähigkeit die unmittelbare Folge eines Unfalls ist.
Beitragsstabilität: Ein Schutz gegen marktbedingte Beitragsanpassungen infolge steigender Schadenkosten wird über eine Beitragsgarantie für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Innerhalb dieser Phase bleibt die vereinbarte Prämie auf dem festgelegten Niveau konstant, was eine verlässliche Planung der privaten Ausgaben ermöglicht. Diese Garantie dient der finanziellen Kalkulierbarkeit des Rechtsschutzes unabhängig von allgemeinen Marktentwicklungen.
BONUSLEISTUNGEN
Welche Bonusleistungen hat der Privatrechtsschutz?
Eine zeitgemäße Absicherung zeichnet sich über die Übernahme von Verfahrenskosten hinaus durch vielfältige Zusatzleistungen aus, die eine Unterstützung in verschiedenen Alltagssituationen ermöglichen. Diese ergänzenden Komponenten werten das Grundpaket auf und tragen zur Sicherheit bei vertraglichen Anpassungen sowie bei der Nutzung moderner Rechtsdienstleistungen bei. Durch die Integration aktueller Marktstandards und Vorteile für eine beständige Vertragstreue bleibt die Vorsorge dauerhaft auf einem hohen Niveau. Die Details zu diesen wertvollen Ergänzungen sind in den folgenden Abschnitten aufgeführt:
UPDATE-SERVICE UND VORSORGERECHTSSCHUTZ
Automatische Leistungsanpassung: Künftige Verbesserungen der Bedingungen ohne Mehrbeitrag sind unmittelbar in den Versicherungsschutz integriert. Dieser Mechanismus sorgt dafür, dass vorteilhafte Entwicklungen ohne gesonderte Antragstellung oder zusätzlichen administrativen Aufwand Bestandteil der bestehenden Absicherung werden. Dies gewährleistet eine zeitgemäße Fortführung des Schutzes auf Basis aktueller Marktstandards.
Vorsorge: Anpassung an neue Lebensumstände: Die Absicherung gegen unvorhersehbare Veränderungen der persönlichen Situation ist ab den Tariflinien Komfort oder Premium vorgesehen, sofern der Vertrag bereits seit mindestens sechs Monaten besteht.
Bei einer Nachmeldung sowie Nachversicherung neuer Risiken innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten – wie etwa nach dem Erwerb oder Erbfall einer vermieteten Immobilie – finden die vertraglich vereinbarten Wartezeiten keine Anwendung. Diese Regelung ermöglicht eine nahtlose Ausweitung der rechtlichen Vorsorge auf neue Lebensbereiche.
RÜCKWIRKENDER SCHUTZ
Rückwirkung: Der Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit greift nach einer ununterbrochenen Versicherungszeit von drei Jahren in allen Leistungsvarianten.
Damit besteht Versicherungsschutz auch für Fälle, deren Ursprung vor Vertragsabschluss oder während der Wartezeit lag, sofern der Rechtsfall erstmalig nach Ablauf der dreijährigen Vertragslaufzeit eintritt und bis dahin nicht bekannt war. Dies gilt im Rahmen der vereinbarten Versicherungsleistungen.
VORVERSICHERUNGS-GARANTIE UND WECHSELSCHUTZ
Übernahme bestehender Konditionen: Ein Übergang zur neuen Gesellschaft ist ohne die Anrechnung neuer Wartezeiten in den bereits versicherten Lebensbereichen möglich. Für den Fall, dass ein Rechtsfall nach den Bedingungen des Vorvertrages versichert gewesen wäre, im neuen Tarif jedoch keine Deckung fände, erfolgt die Regulierung auf Grundlage des unmittelbar vorangegangenen Vertrages. Diese Regelung stellt sicher, dass durch einen Versichererwechsel keine Nachteile im gewohnten Leistungsumfang entstehen.
Vermeidung doppelter Beiträge: Ein sofortiger Einstieg in den neuen Rechtsschutz ist auch bei einer noch bestehenden Vorversicherung durchführbar, ohne den regulären Kündigungstermin abwarten zu müssen. Die Beiträge des laufenden Vertrages werden bis zu dessen Beendigung für einen Zeitraum von maximal drei Jahren angerechnet, um eine doppelte finanzielle Belastung auszuschließen. Dadurch stehen die erweiterten Leistungsmerkmale des neuen Tarifs ab dem ersten Tag zur Verfügung, während die Kosten des Altvertrages neutralisiert werden.
BERATUNGSRECHTSSCHUTZ & SB-VERZICHT
Mehr als nur Beratung: In entscheidenden Momenten sichert Ihnen der Privatrechtsschutz den Zugang zu hochspezialisierten Experten. So erhalten Sie in komplexen Situationen genau die fachkundige Hilfe, die Sie benötigen.
Ehe- & Familienrecht: In den Linien Kompakt, Komfort und Premium ist die juristische Erstberatung bei Trennung oder Scheidung enthalten. Der umfassende gerichtliche Schutz (Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz) ist für alle Tarife als optionales Zusatzmodul verfügbar.
Erbrecht vor Gerichten (Premium-Highlight): Während Kompakt und Komfort die Erstberatung abdecken, bietet die Premium-Linie zusätzlich die Vertretung in gerichtlichen Erbrechtsstreitigkeiten (z. B. Streit um das Erbe oder Pflichtteile) bis zu einem Betrag von 10.000 € (Wartezeit 1 Jahr).
Testaments-Check & Nachlass: In der Premium-Variante ist die einmalige Unterstützung bei der rechtssicheren Erstellung eines Testaments, einer Bestattungsverfügung oder der Regelung des digitalen Nachlasses bis zu 500 € versichert.
Steuer & Soziales: Kompetente Beratung zu Themen wie Elterngeld, Pflegegraden oder beim Widerspruch gegen Steuer- und Sozialbescheide (z. B. Renten- oder Krankenversicherung).
Entfall der Selbstbeteiligung: In den Tariflinien Komfort und Premium findet die vereinbarte Selbstbeteiligung keine Anwendung, sofern eine juristische Angelegenheit bereits durch eine anwaltliche Erstberatung beendet werden kann. Dies setzt voraus, dass keine über das Beratungsgespräch hinausgehende Tätigkeit des Rechtsanwalts zur Klärung des Sachverhalts erforderlich ist. Diese Regelung fördert die frühzeitige Einholung rechtlichen Rats, ohne das private Budget durch einen Eigenanteil zu belasten.
Soforthilfe bei Wartezeit oder Ausschluss: Eine Unterstützung für vorsorgliche Beratung und außergerichtliche Vertretung ist im Premium-Schutz bis zu einer Höhe von 1.000 Euro vorgesehen, selbst wenn vertragliche Wartezeiten noch bestehen oder ein Risikoausschluss vorliegt. Bei Nutzung einer durch den Rechtsservice empfohlenen Form der Konfliktlösung wird auf die Anrechnung einer Selbstbeteiligung verzichtet. Erfolgt hingegen die direkte Beauftragung eines frei gewählten Rechtsanwalts, wird ein fester Eigenanteil in Höhe von 300 Euro in Abzug gebracht.
DECKUNGSSUMMEN
Wie hoch sind die Versicherungssummen abgedeckt?
Unbegrenzter Kostenschutz in Europa und den Anrainerstaaten des Mittelmeers für die Tariflinien Kompakt, Komfort und Premium. In den Varianten Komfort und Premium erstreckt sich diese summenmäßig unbeschränkte Absicherung auch auf weltweite Rechtsschutzfälle, während im Kompakt-Tarif eine Versicherungssumme von 350.000 Euro gilt. Die Versicherungssumme markiert das pro Fall zur Verfügung stehende Budget.
Versicherungssummen anschauen ..
Kompakt
Versicherungssummen
So hoch sind Sie versichert im Kompakt Schutz!
Komfort
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So hoch sind Sie versichert im Komfort Schutz!
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So hoch sind Sie versichert im Kompakt Schutz!
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Wer genießt Versicherungsschutz und in welchen Regionen?
Die Rechtsschutzdeckung umfasst neben der versicherten Person auch das private und häusliche Umfeld. Individuelle Ausgestaltung: Die Mitversicherung von Kindern und weiteren Verwandten richtet sich nach der gewählten Tarifvariante. Diese Struktur ermöglicht eine bedarfsgerechte Vorsorge für unterschiedliche Lebensmodelle, von Single-Haushalten bis hin zu mehrköpfigen Familien.
VERSICHERTE PERSONEN
GELTUNGSBEREICH
Der Rechtsschutz erstreckt sich über den Versicherungsnehmer hinaus auf dessen privates und häusliches Umfeld, wobei die Mitversicherung von Kindern und weiteren Angehörigen durch die gewählte Tarifvariante bestimmt wird. Diese Flexibilität erlaubt eine passgenaue Absicherung für unterschiedliche Lebensmodelle vom Alleinstehenden bis hin zur mehrköpfigen Familie.
SINGLE-TARIF & KINDER
Statusabhängiger Schutz: Der Versicherungsschutz erstreckt sich gemäß den Bestimmungen des § 26 ARB auch auf volljährige Kinder, sofern diese unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Diese Regelung ermöglicht die Fortführung der beitragsfreien Mitversicherung über die Volljährigkeit hinaus, solange der entsprechende Familienstatus gewahrt bleibt.
Ende der Deckungszusage: Die Mitversicherung erlischt mit dem Zeitpunkt, an dem das Kind erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen Entgelt oder eine selbstständige bzw. freiberufliche Erwerbstätigkeit aufnimmt. Bis zum Eintritt dieses Ereignisses bleibt der Schutz im Rahmen der tariflichen Bestimmungen bestehen, wobei der endgültige Übergang in das Berufsleben die Grenze für die Absicherung über den elterlichen Vertrag markiert.
FAMILIEN-TARIF & LEBENSPARTNER
Kriterien der Mitversicherung: Die Absicherung erstreckt sich neben der versicherten Person auch auf den Ehegatten sowie den Lebenspartner.
Häusliche Gemeinschaft: Besteht ein gemeinsamer Erstwohnsitz und eine häusliche Gemeinschaft, ist der Lebenspartner in der Regel ohne namentliche Nennung in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Liegt kein gemeinsamer Wohnsitz vor, ist für die Gewährleistung der Deckung die namentliche Hinterlegung des Partners im Versicherungsschein erforderlich. Diese Differenzierung ermöglicht eine flexible Absicherung unterschiedlicher Partnerschaftsmodelle.
Geltungsbereich für Personen: Der Versicherungsschutz umfasst alle nach den Tarifbestimmungen mitversicherten Personen innerhalb ihrer privaten Rechtsangelegenheiten.
Kollektive Absicherung: Diese Struktur erlaubt eine rechtliche Vorsorge für die gesamte Lebensgemeinschaft entsprechend der gewählten Tariflinie. Der Umfang der Deckung orientiert sich dabei an den im Versicherungsschein dokumentierten Statusmerkmalen sowie den vereinbarten Leistungsmerkmalen der jeweiligen Produktvariante.
WEITERE ANGEHÖRIGE IM HAUSHALT
Einschluss von Verwandten: Innerhalb der Linien Komfort und Premium Familie erstreckt sich die Deckung auf Verwandte, die in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person leben.
Voraussetzung der Meldung: Dies betrifft Personen wie Eltern, Großeltern oder Geschwister, sofern ein gemeinsamer Erstwohnsitz und eine amtliche Meldung im Haushalt vorliegen. Diese Erweiterung ermöglicht die rechtliche Absicherung des erweiterten Familienverbunds innerhalb eines gemeinsamen Vertragsrahmens.
Fortbestand bei Umzug in Pflege: Die Mitversicherung bleibt gemäß den Bestimmungen des § 26 ARB bestehen, wenn Angehörige aufgrund von Pflegebedürftigkeit aus dem gemeinsamen Haushalt in eine vollstationäre Einrichtung wechseln.
Kontinuität der Deckung: Damit wird die rechtliche Vorsorge auch bei einer gesundheitsbedingten Veränderung der Wohnsituation aufrechterhalten. Der Schutz endet somit nicht durch den Auszug in ein Pflegeheim, sofern die ursprünglichen Voraussetzungen für die Mitversicherung zum Zeitpunkt des Wechsels erfüllt waren.
SCHUTZ IM VERKEHRSBEREICH
Fahrzeug- und Personenschutz: Die rechtliche Absicherung erstreckt sich auf sämtliche Kraftfahrzeuge, die auf die versicherten Personen zugelassen sind. Über die Nutzung eigener Fahrzeuge hinaus umfasst der Schutz die Teilnahme am öffentlichen Verkehr in vielfältigen Funktionen, beispielsweise als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Berechtigte Insassen: Der Versicherungsschutz gilt für alle berechtigten Fahrer sowie für die Insassen der versicherten Fahrzeuge. Damit ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für alle Personen gewährleistet, die sich rechtmäßig im oder am Fahrzeug befinden, um eine lückenlose Sicherheit bei der Mobilität zu garantieren.
Unbegrenzter Versicherungsschutz besteht europaweit in den Tarifen Kompakt, Komfort und Premium. Bei weltweiten Aufenthalten ist die Absicherung in der Linie Kompakt auf 350.000 Euro begrenzt, während in Komfort und Premium unlimitierte Deckung gilt. Die räumliche Reichweite definiert die Grenzen für die Wahrnehmung rechtlicher Belange.
EUROPA UND MITTELMEERRAUM
Der Schutzbereich umfasst Europa sowie die Mittelmeeranrainerstaaten ohne zeitliche Befristung. In den Leistungslinien Kompakt, Komfort und Premium erfolgt die Kostenübernahme in diesem Raum ohne betragliche Deckelung. Dies gewährleistet die finanzielle Absicherung bei juristischen Konflikten innerhalb der europäischen Regionen.
WELTWEITER SCHUTZ
Rechtsschutz bei weltweiten Aufenthalten für eine Dauer von bis zu 12 Monaten (Kompakt/Komfort) oder 24 Monaten (Premium). Im Kompakt-Tarif besteht eine Deckungszusage bis zu einem Höchstbetrag von 350.000 Euro. In den Linien Komfort und Premium ist die Versicherungssumme weltweit unbegrenzt, sofern der Aufenthalt vorübergehender Natur ist.
INTERNET-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ
Globaler Schutz für private Online-Verträge unter der Bedingung, dass deutsches Recht auf den Sachverhalt anwendbar ist (§ 6 Abs. 2 b ARB). In den Tarifvarianten Kompakt, Komfort und Premium besteht für diese Transaktionen unlimitierte Deckung. Dies erlaubt die Rechtsdurchsetzung bei digitalen Käufen weit über die europäischen Grenzen hinaus.
KAUTIONSGELTUNGSBEREICH
Stellung zinsloser Darlehen für Strafkautionen zur Abwendung einer Untersuchungshaft. Während in den Linien Komfort und Premium weltweite Absicherung besteht, beschränkt sich dieser Dienst im Kompakt-Tarif auf den europäischen Raum und die Mittelmeeranrainer. Die Bereitstellung erfolgt bis zu den tariflich vereinbarten Höchstsätzen zur Sicherung der persönlichen Freiheit.
Welche Lebens- und Rechtsbereiche werden abgedeckt?
Der Versicherungsschutz umfasst die Varianten Basis, Komfort und Premium für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr. Während die private Absicherung das Fundament bildet, lassen sich die weiteren Bereiche ab der Komfort-Linie bedarfsgerecht kombinieren.
Spezifische Module wie der Ehe-, Unterhalts- oder Internet-Rechtsschutz können zur gezielten Ergänzung des Schutzes hinzugefügt werden. Die folgende Tab-Übersicht ermöglicht einen direkten Vergleich der verschiedenen Kombinationen und Leistungsumfänge:
PRIVAT
WOHNEN
ARBEIT
VERKEHR
und umfasst rechtliche Interessen des täglichen Lebens. Der Schutz erstreckt sich je nach Tarifvariante auf vertragliche Differenzen bei Kauf- oder Dienstleistungsgeschäften sowie auf Belange des Medizin-, Steuer- und Verwaltungsrechts. In der Premium-Linie wird die Vorsorge um spezialisierte Bereiche wie das Erb- und Familienrecht (z. B. bei Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen) erweitert.
Die Absicherung schließt zudem die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast ein. Die detaillierten Funktionsbereiche der einzelnen Rechtsgebiete sind in der folgenden ausklappbaren Tabelle aufgeführt:
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Kompakt
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Komfort
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Premium
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Kompakt
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Komfort
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Premium
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Die Absicherung umfasst rechtliche Belange rund um den Wohnsitz. In der Basis-Linie ist eine gemietete Wohneinheit bei klassischen Mietstreitigkeiten wie Kündigungen oder Nebenkostenabrechnungen geschützt.
Ein erweiterterprivater Wohnungsrechtsschutz ab der Komfort-Stufe erstreckt sich auf genutzte Wohneinheiten in Mieter- sowie Eigentümerfunktion, inklusive eines Objekts im europäischen Ausland. Die Premium-Variante beinhaltet zusätzlich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Baurecht. Die folgende Tabelle zeigt die Leistungsunterschiede im Detail:
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Kompakt
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Komfort
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Premium
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Kompakt
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Komfort
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Premium
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Der Berufsrechtsschutz sichert Arbeitnehmer bei rechtlichen Differenzen ab. Die Basis-Variante umfasst Kernbereiche wie Kündigungs-Schutzklagen, Streitigkeiten um Urlaub, Überstunden, Rentenansprüche sowie das Disziplinar- und Standesrecht.
Die Deckung für Verhandlungen zur einvernehmlichen Vertragsbeendigung ist ab der Komfort-Linie enthalten. In der Premium-Stufe erstreckt sich der Schutz zusätzlich auf die Arbeitgeberfunktion für private Haushaltshilfen. Die tabellarische Übersicht verdeutlicht die Leistungsunterschiede:
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Basis
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Komfort
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Premium
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Basis
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Komfort
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Premium
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Ein privater Verkehrsrechtsschutz bietet Unterstützung bei rechtlichen Belangen verschiedener Fortbewegungsarten, sei es per Kraftfahrzeug, E-Bike, öffentlichem Verkehr oder zu Fuß. Die Deckung umfasst die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sowie die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren.
Zudem besteht Schutz bei Streitigkeiten aus Kauf-, Leasing- oder Reparaturverträgen sowie in Steuer- und Verwaltungsangelegenheiten mit Verkehrsbezug. Die nachfolgende Tabelle vergleicht die Leistungsumfänge der Tariflinien:
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Basis
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Komfort
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Premium
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Basis
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Basis Schutz!
Komfort
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FLEXIBILITÄT
Kann die Versicherung individuell konfiguriert werden?
Eine bedarfsgerechte Gestaltung des Leistungsumfangs erfolgt durch die Kombination verschiedener Bausteine und Tariflinien. Die gezielte Auswahl des versicherten Personenkreises sowie optionaler Zusatzmodule ermöglicht eine Ausrichtung des Schutzes auf die jeweilige Lebenssituation. Dieses Vorgehen unterstützt eine ausgewogene Balance zwischen dem individuellen Absicherungsbedarf und der Prämiengestaltung. Die nachfolgenden Abschnitte erläutern die verfügbaren Auswahlmöglichkeiten im Detail:
TARIFWAHL UND KOMBINATIONEN
Versicherungsmodelle: Die Wahl zwischen einer Absicherung für Einzelpersonen oder dem Familientarif ermöglicht eine Abstimmung auf die jeweilige Lebensform. Für unverheiratete Paare, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, besteht die Möglichkeit, flexibel zwischen diesen beiden Varianten zu entscheiden. Im Falle einer Ehe ist die Einstufung in den Familientarif als vorgesehenes Modell für den gemeinsamen Schutz zu wählen.
Strukturelle Ergänzungen: Der Rechtsschutz im Privatbereich bildet in der Basis-Leistungslinie das Fundament und erfordert die zusätzliche Auswahl von mindestens zwei weiteren Lebensbereichen. Eine gebräuchliche Zusammenstellung umfasst hierbei die Ergänzung um den Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, um die wesentlichen Risikofelder des Alltags innerhalb dieser Tarifstufe abzudecken.
INTELLIGENTE SELBSTBETEILIGUNG IM BASIS-TARIF
Prämiengestaltung durch Anwaltswahl: Die Höhe der finanziellen Belastung im Schadenfall lässt sich durch die Auswahl der juristischen Vertretung beeinflussen. Kostenvorteil: Bei der Mandatierung eines durch den Rechtsservice benannten Kooperationsanwalts reduziert sich die vereinbarte Selbstbeteiligung auf 0 Euro. Dieses Verfahren unterstützt eine effiziente Schadenabwicklung und entlastet das Budget im Ernstfall.
Variable Kostenbeteiligung: Erfolgt die Entscheidung für einen selbst gewählten Rechtsbeistand ohne spezifische Empfehlung durch den Versicherer, findet eine Eigenbeteiligung von 300 Euro je Rechtsschutzfall Anwendung.
Entscheidungsfreiheit: Dieses System erlaubt eine situative Abwägung zwischen der Inanspruchnahme von Kostenvorteilen durch den Beratungsservice und der uneingeschränkten Freiheit bei der Auswahl der juristischen Vertretung.
MODULARE FREIHEIT IN KOMFORT & PREMIUM
Flexibler Deckungsumfang: Die Kopplung an fest vorgegebene Lebensbereiche entfällt ab der Komfort-Linie.
Individuelle Kombination: Aufbauend auf dem privaten Rechtsschutz lassen sich weitere Module wie Wohnen, Arbeit oder Verkehr nach persönlichem Bedarf integrieren. Diese Struktur ermöglicht eine bedarfsorientierte Gestaltung der Rechtsschutzvorsorge, die auf die jeweiligen Lebensumstände abgestimmt ist.
Steuerung durch Selbstbeteiligung: Die Höhe der Versicherungsprämie lässt sich durch verschiedene Stufen der Eigenbeteiligung beeinflussen.
Finanzielle Variabilität: Das Spektrum der Optionen reicht von Varianten ohne Selbstbeteiligung bis hin zu Modellen mit Eigenanteil. Diese Auswahl ermöglicht einen Ausgleich zwischen den laufenden Versicherungskosten und dem finanziellen Schutz im Falle eines Rechtsstreits.
SPEZIELLE ZUSATZBAUSTEINE
Spezialisierte Erweiterungen: Die Integration optionaler Bausteine ermöglicht die Absicherung von Rechtsgebieten, die über die klassischen Lebensbereiche hinausgehen.
Bedarfsorientierung: Diese Module dienen der gezielten Anpassung des Schutzes an besondere Risikosituationen außerhalb der Standarddeckung. Auf diese Weise lässt sich die Vorsorge um spezifische Leistungsinhalte ergänzen, die im individuellen Fall von Bedeutung sind.
Themenorientierte Module: Bausteine wie der private Internet-Rechtsschutz sowie der Unterhalts- und Ehe-Rechtsschutz präzisieren das Leistungsprofil.
Konfliktszenarien: Damit lassen sich sowohl digitale Auseinandersetzungen als auch familienrechtliche Belange in die Rechtsschutzvorsorge einbeziehen. Diese Ergänzungen bieten Unterstützung in Lebensbereichen, die durch eine herkömmliche Rechtsschutzdeckung oft nur eingeschränkt abgebildet werden.
SELBSTBEHALT
Welche Selbstbeteiligung gibt es?
Die Höhe des Eigenanteils pro Rechtsschutzfall variiert je nach Produktlinie zwischen 0 €, 150 €, 250 € und 300 €. Während in den Varianten Komfort und Premium die Wahl zwischen festen Beträgen und den flexiblen Modellen Flex 150 sowie Flex 250 besteht, ist für den Basisschutz eine Flex-Beteiligung von 300 € vorgesehen.
Diese Differenzierung ermöglicht eine gezielte Beeinflussung der Versicherungsprämie. Die Voraussetzungen für eine Reduzierung oder den Wegfall des Selbstbehalts werden in den folgenden Abschnitten detailliert aufgeführt:
KLASSISCHE SELBSTBETEILIGUNG
Festgelegte Kostenbeteiligung: Die Vereinbarung eines fixen Eigenanteils von 150 Euro oder 250 Euro je Rechtsschutzfall ist innerhalb der Linien Komfort und Premium möglich.
Kalkulationsbasis: Diese Beträge schaffen eine definierte Grundlage für die finanzielle Planung und unterstützen die individuelle Steuerung der Versicherungsbeiträge entsprechend der persönlichen Risikoplanung.
Ausschluss der Selbstbeteiligung: Zur Reduzierung der Eigenbelastung im Rechtsschutzfall lässt sich ein Eigenanteil von 0 Euro vereinbaren.
Kostenübernahme: Hierbei erfolgt die Regulierung der versicherten Anwalts- und Gerichtskosten durch den Versicherer ohne Abzug eines Selbstbehalts, sofern die entsprechende Tarifwahl vorliegt. Diese Option ermöglicht eine Absicherung ohne direktes finanzielles Risiko bei juristischen Auseinandersetzungen.
DIE FLEX-SELBSTBETEILIGUNG (KOMFORT & PREMIUM)
Varivariable Kostenbeteiligung: In den Linien Komfort und Premium stehen die Modelle Flex 0/150 Euro sowie Flex 150/300 Euro zur Verfügung.
Situative Steuerung: Diese Varianten ermöglichen eine Anpassung der Eigenbeteiligung, die sich unmittelbar an der Auswahl des juristischen Beistands orientiert und so Einfluss auf die Beitragsgestaltung nimmt.
Varivariable Kostenbeteiligung: In den Linien Komfort und Premium stehen die Modelle Flex 0/150 Euro sowie Flex 150/300 Euro zur Verfügung. Situative Steuerung: Diese Varianten ermöglichen eine Anpassung der Eigenbeteiligung, die sich unmittelbar an der Auswahl des juristischen Beistands orientiert und so Einfluss auf die Beitragsgestaltung nimmt.
Kostenentlastung: Dieses Verfahren unterstützt eine Minderung der finanziellen Belastung im Schadenfall bei gleichzeitiger Nutzung spezialisierter juristischer Vertretung.
Anwendung der Basisstufe: Bei der Beauftragung eines selbst gewählten Rechtsbeistands ohne vorherige Empfehlung findet die jeweils höhere Stufe der vereinbarten Selbstbeteiligung (150 Euro bzw. 300 Euro) Anwendung.
Entscheidungsfreiheit: Das Recht auf eine freie Wahl des Anwalts bleibt hiervon unberührt, während die finanzielle Beteiligung gemäß den tariflichen Vereinbarungen erfolgt.
BESONDERHEIT IN DER BASISVARIANTE
Struktur der Eigenbeteiligung: In der Basis-Leistungsklasse ist die Variante Flex 0/300 Euro als Modell zur Kostensteuerung vorgesehen.
Beitragseffizienz: Dieser Aufbau unterstützt einen preiswerten Einstieg in die Rechtsschutzvorsorge, wobei die tatsächliche Belastung im Schadenfall über die Reihenfolge und Art der juristischen Unterstützung gesteuert wird.
Vorgeschaltete Konfliktlösung: Der Eigenanteil entfällt auf 0 Euro, sofern zunächst eine vorgeschlagene Methode zur Streitbeilegung – wie Mediation oder spezialisierte Legal-Tech-Dienstleistungen – in Anspruch genommen wird.
Folgemandatierung: Sollte dieser Lösungsversuch nicht zum Erfolg führen, bleibt die Befreiung von der Selbstbeteiligung auch bei einer anschließend erforderlichen anwaltlichen Vertretung bestehen.
Unmittelbare Interessenvertretung: Eine Beteiligung von 300 Euro je Rechtsschutzfall findet Anwendung, wenn bereits zu Beginn des Verfahrens die direkte Beauftragung eines Rechtsanwalts ohne vorherige Nutzung der vorgeschlagenen Konfliktlösungswege erfolgt.
Entscheidungsfreiheit: Die Wahl des Zeitpunkts für eine anwaltliche Vertretung bleibt unberührt, während die finanzielle Beteiligung dem gewählten Vorgehen entspricht.
DER SPAREFFEKT
Beitragsreduktion: Die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung bewirkt eine Senkung der laufenden Versicherungskosten.
Fixkostenminimierung: Dieser Zusammenhang ermöglicht eine gezielte Verringerung der regelmäßigen Aufwendungen für die Rechtsschutzvorsorge und unterstützt die Ausrichtung der Prämie an den persönlichen finanziellen Vorgaben.
Ökonomische Abwägung: Die Tarifstruktur erlaubt eine Abstimmung zwischen einem kalkulierbaren Eigenrisiko im Schadenfall und einer dauerhaften Ersparnis bei den Versicherungsbeiträgen.
Kosteneffizienz: Durch diesen Mechanismus bleibt die Absicherung auch bei umfangreichen Leistungsinhalten wirtschaftlich tragfähig, während das finanzielle Risiko im Ernstfall durch den gewählten Selbstbehalt begrenzt bleibt.
WARTEZEITEN
Ab wann greift der Schutz?
Die Wartezeiten einer Privatrechtsschutzversicherung legen den exakten Zeitpunkt fest, ab dem die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten für die versicherten Lebensbereiche möglich ist. Während für spezifische Felder wie den Verkehrs-Rechtsschutz eine sofortige Absicherung besteht, ist für die meisten Leistungsbausteine eine dreimonatige Frist einzuhalten.
Diese zeitliche Differenzierung gewährleistet die Stabilität der Versicherungsbeiträge und stellt sicher, dass der Versicherungsschutz nicht für bereits laufende oder absehbare rechtliche Auseinandersetzungen beansprucht wird.
Ohne Wartezeit
Keine Wartezeit gilt z. B. im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz. Ab der Linie Komfort entfällt sie zudem im privaten Vertrags-, Sachen- sowie Steuerrechtsschutz.
3 Monate
Drei Monate gelten z. B. für den Arbeits-, Wohnungs- und Verwaltungsrechtsschutz. Im Kompaktschutz Privat fallen auch der Steuer- und Sozialrechtsschutz unter diese dreimonatige Frist.
6 Monate
Im Kompaktschutz Privat gilt diese Frist für den Arbeits-, Wohnungs- und privaten Vertragsrechtsschutz. Zudem greift sie für den speziellen Bauherren-Schutz in der Linie Premium.
12 Monate
Zwölf Monate Wartezeit gelten für den Unterhalts-Rechtsschutz bei Unterhaltspflichten sowie bei rechtlichen Konflikten rund um die Vergabe von knappen Studienplätzen an Hochschulen.
36 Monate
Sechsunddreißig Monate gelten regulär für den Scheidungsrechtsschutz bei familienrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Familiengerichten (zum Beispiel bei Scheidungsfolgen).
Sofortschutz
Diese Leistungen stehen sofort zur Verfügung. Hierzu zählen der AnwaltsChat sowie die telefonische Erstberatung, welche auch für bereits eingetretene Fälle rückwirkend nutzbar ist.
AUSSCHLÜSSE
Was ist nicht versichert?
Zur Sicherstellung einer stabilen und fairen Beitragsgestaltung sind spezifische Risiken explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen. Davon betroffen sind vorrangig Angelegenheiten, die aufgrund ihrer Natur nicht als typische Streitfälle innerhalb des Privatrechtsschutzes eingestuft werden.
TARIFWAHL & LEISTUNG
Tarifabhängiger Leistungsumfang: Die Reichweite der versicherten Risiken steht in direkter Korrelation zur gewählten Produktlinie Basis, Komfort oder Premium. In der Basis-Variante beschränkt sich die Absicherung bei Immobilienstreitigkeiten ausschließlich auf die Interessen als Mieter einer Wohneinheit. Weiterführende Belange wie Eigentumsangelegenheiten oder der Rechtsschutz für Kapitalanlagen (beispielsweise Aktien und Fonds) sind in diesem Einstiegstarif ausgeschlossen und lassen sich erst durch die Wahl der Linien Komfort oder Premium in den Versicherungsschutz integrieren.
BAUSTEINE & LÜCKEN
Vereinbarte Leistungsbausteine: Die Gewährung von Versicherungsschutz ist unmittelbar an die explizite Auswahl und Vereinbarung der jeweiligen Lebensbereiche (Module) bei Vertragsabschluss gebunden. Nur für jene Sparten, die im Versicherungsschein dokumentiert sind, besteht eine Deckungszusage für anfallende Rechtskosten.
Abgrenzung bei fehlenden Bausteinen: Das Fehlen eines spezifischen Moduls, wie beispielsweise des Bausteins Verkehr, führt zum vollständigen Ausschluss der entsprechenden Rechtsrisiken. In diesem Fall besteht kein Schutz für Auseinandersetzungen aus Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren oder vertragliche Konflikte im Zusammenhang mit Fahrzeugkauf und Leasing.
Anpassungsmöglichkeiten: Zur Vermeidung oder Schließung bestehender Deckungslücken lassen sich zusätzliche Module jederzeit nachträglich in den bestehenden Vertrag integrieren. Diese Flexibilität ermöglicht eine kontinuierliche Abstimmung des Schutzes auf veränderte Lebensumstände oder neue Risikofelder.
ABGRENZUNG & ZUSTÄNDIGKEIT
Risikotrennung: Rechtsangelegenheiten, für die spezialisierte Versicherungsarten existieren, sind nicht Bestandteil des Privatrechtsschutzes. Diese systematische Abgrenzung vermeidet Deckungsüberschneidungen und stellt sicher, dass jedes Wagnis im dafür vorgesehenen Fachbereich abgesichert wird.
Immobilienvermietung: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Vermietung eigener Immobilien ist explizit vom privaten Schutz ausgeschlossen. Für diesen spezifischen Bereich ist der Abschluss eines separaten Rechtsschutz für vermietete Immobilien erforderlich, um die besonderen Risiken als Vermieter abzudecken.
Schadenersatzabwehr: Die Verteidigung gegen Schadenersatzansprüche Dritter (sogenannter passiver Rechtsschutz) fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Privathaftpflichtversicherung. Da diese bereits die Kosten zur Abwehr unberechtigter Forderungen trägt, besteht hierfür im Rechtsschutzvertrag konsequent keine Deckung.
RISIKO & BEDINGUNGEN
Systematische Risikoausschlüsse: Gemäß § 3 ARB sind Sachverhalte, die aufgrund ihrer Unkalkulierbarkeit ein unvorhersehbares Kollektivrisiko darstellen, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dies betrifft insbesondere Rechtsstreitigkeiten infolge von kriegerischen Ereignissen, feindseligen Handlungen, inneren Unruhen sowie Streiks, Aussperrungen oder Erdbeben. Auch Schäden, die durch Kernenergie verursacht werden, sind aufgrund ihrer weitreichenden Natur nicht versicherbar.
Strafrechtliche Ausschlussgrenzen: Eine Kostenübernahme entfällt bei der Verteidigung gegen den Vorwurf eines Verbrechens, welches im gesetzlichen Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder länger bedroht ist. Bei sonstigen Straftaten (Vergehen) bleibt der Schutz für die Abwehr von Vorsatzvorwürfen bestehen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt; dies schließt auch eine Erledigung des Verfahrens durch einen Strafbefehl ein.
Kapitalmarkt- und Sonderrisiken: Spekulative Kapitalanlagen sowie Beteiligungen an Finanzgeschäften mit hohem Verlustrisiko sind generell nicht Bestandteil der Absicherung im Privatrechtsschutz. Diese Abgrenzung stellt sicher, dass die Versichertengemeinschaft nicht mit den Kosten aus hochgradig risikobehafteten individuellen Investmententscheidungen belastet wird.
Rechtliche Grundlagen:
Die vollständige und detaillierte Aufstellung aller nicht versicherten Rechtsangelegenheiten ist den jeweils gültigen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) zu entnehmen. Maßgebliche Informationen hierzu finden sich insbesondere in § 3 („Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten“) sowie auf den Seiten 33, 34 und 35 des Bedingungswerks.
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Welche Rechtsbereiche sind im Privatrechtsschutz abgedeckt?
Der Privatrechtsschutz sichert die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für die Risiken des täglichen Lebens ab. Der Schutz umfasst unter anderem:
Schadenersatz: Durchsetzung eigener Ansprüche nach einem Personen- oder Sachschaden.
Vertrags- und Sachenrecht: Streitigkeiten aus privaten Verträgen des Alltags, wie etwa Online-Käufen oder Reparaturmängeln.
Behörden und Soziales: Interessenwahrnehmung vor deutschen Sozial- und Verwaltungsgerichten, beispielsweise bei Streitigkeiten um einen Kindergartenplatz oder die gesetzliche Rente.
Straf- und Ordnungswidrigkeiten: Verteidigung bei Vorwürfen von fahrlässigen Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten im privaten Bereich.
Opferschutz: Vertretung als Nebenkläger nach einer Gewaltstraftat.
Gibt es Wartezeiten vor der ersten Inanspruchnahme?
Die Fristen hängen von der gewählten Tariflinie und dem Rechtsbereich ab:
Wartezeitfrei: Sofortiger Schutz besteht im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, bei Ordnungswidrigkeiten sowie für Beratungsleistungen im Familien- und Erbrecht. Auch Mediationsverfahren können ohne Wartezeit genutzt werden.
Drei Monate Wartezeit: Diese Frist gilt in den Varianten Komfort und Premium für den Arbeits-, Wohnungs- und Vertrags-Rechtsschutz. In der Variante Kompakt gilt diese Frist für den Steuer- und Sozial-Rechtsschutz sowie für Betreuungsverfahren.
Sechs Monate Wartezeit: In der Variante Kompakt gilt diese Frist für den Arbeits-, Wohnungs- und Vertrags-Rechtsschutz.
Besondere Fristen: Für Unterhaltssachen gilt eine Wartezeit von einem Jahr, für gerichtliche Ehesachen eine Frist von drei Jahren.
Sind Angelegenheiten im Familien- oder Erbrecht mitversichert?
Der Schutz für diese Bereiche ist je nach Bedarf gestaffelt:
Beratungsleistungen: In allen Tarifvarianten besteht Anspruch auf eine telefonische Erstberatung sowie einen erweiterten Beratungs-Rechtsschutz bei geänderter Rechtslage.
Erb-Rechtsschutz: In der Variante Premium ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in erbrechtlichen Streitigkeiten bis zu einer Summe von 10.000 Euro enthalten.
Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz: Dieser Bereich kann für alle Varianten als optionaler Zusatzbaustein (Annex) vereinbart werden. Er deckt die gerichtliche Vertretung in Ehesachen sowie Streitigkeiten um gesetzliche Unterhaltspflichten, das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ab.
Kann die Anwaltskanzlei im Schadensfall frei gewählt werden?
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem Gerichtsverfahren besteht grundsätzlich das Recht, einen zugelassenen Rechtsanwalt frei zu wählen. Die Wahl kann jedoch finanzielle Auswirkungen haben:
Tarife mit variabler Selbstbeteiligung: Bei Wahl eines Rechtsanwalts aus einem empfohlenen Partnernetzwerk kann eine vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert werden oder entfallen.
Erstberatung: In den Varianten Komfort und Premium wird auf den Abzug der Selbstbeteiligung verzichtet, sofern der Rechtsschutzfall bereits durch eine erste anwaltliche Beratung erledigt ist.
Spezialservice: Die Koordination spezifischer Leistungen wie der telefonischen Erstberatung oder der Mediation erfolgt über spezialisierte Dienstleister, um eine sofortige Unterstützung zu gewährleisten.
Besteht Schutz für Konflikte, die vor Vertragsabschluss begannen?
Regulär muss der Versicherungsfall nach Beginn des Schutzes und nach Ablauf der Wartezeiten eintreten. Es bestehen jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit: Besteht der Vertrag seit mindestens drei Jahren ununterbrochen, wird auf die Prüfung verzichtet, ob der Ursprung eines Falls vor dem Versicherungsbeginn lag. Dies gilt für die meisten versicherten Bereiche, jedoch nicht für den Bauherren-Rechtsschutz.
Optionaler Sofortschutz (DirektSchutz): Als Erweiterung zum Premiumschutz können Leistungen vereinbart werden, die trotz Vorvertraglichkeit greifen. Hierzu zählen ein Sofortschutz für den Autokauf (bis zu zwei Wochen rückwirkend), für Mietverträge (bis zu drei Monate rückwirkend) sowie eine rückwirkende Mediation.
Versichererwechsel: Bei einem lückenlosen Wechsel vom Vorversicherer entfallen die Wartezeiten für bereits zuvor versicherte Risiken.



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Rechtsschutz / Privatrechtsschutz / Typische Schadenfälle

