Privat-Rechtsschutz
Schadenfälle
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Häufige Streitfälle im Privatrechtsschutz
Häufige Streitfälle im Privatrechts-schutz?
Schützen Sie sich vor hohen Kosten aus diesen und ähnlichen Rechtsfällen!
Inhaltsverzeichnis:
Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
Privat
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
- Kauf von z.B. Hausrat oder Unterhaltungselektronik
- Dienstleistungen wie z.B. Mobilfunk oder Internetanbieter
- Käufe im Internet
- Abos wie z.B. Fitnessstudio
- Reparaturmängel
- Urlaubsreise
- Versicherungsverträge
- Behandlungsfehler
(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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Welche Streitfälle kommen im Privatrechtsschutz häufig vor?
Rechtliche Auseinandersetzungen entstehen oft unvermittelt und können jeden treffen – ob beim Online-Einkauf, am Arbeitsplatz oder im Umgang mit Behörden. Da die finanziellen Belastungen durch Anwalts- und Gerichtskosten ohne Absicherung schnell eine existenzbedrohende Höhe erreichen, ist ein leistungsstarker
Privatrechtsschutz unverzichtbar. Die folgende Übersicht zeigt anhand realer Beispiele, wo die häufigsten Gefahrenquellen in den verschiedenen Lebensbereichen liegen:
PRIVAT
WOHNEN
ARBEIT
VERKEHR
Häufige Konfliktszenarien im Alltag: Der private Bereich umfasst eine Vielzahl von Rechtsfeldern, in denen es täglich zu Unstimmigkeiten kommen kann. Die folgenden Beispiele verdeutlichen, wie schnell harmlose Situationen in kostspielige Rechtsstreitigkeiten umschlagen können:
VERTRAG & KONSUM
Handel & Reisen: Eine neu gelieferte Einbauküche weist erhebliche Mängel auf oder die gebuchte Pauschalreise entspricht vor Ort nicht der Beschreibung. Der Rechtsschutz hilft bei der Durchsetzung von Nachbesserung, Preisminderung oder Rücktritt (Alle Leistungsstufen).
Online-Handel: Ein im Internet bestellter Laptop wird defekt geliefert; der Händler verweigert trotz Garantieanspruch die Reparatur. Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten für die Durchsetzung der Käuferrechte
FAMILIE & SOZIALES
Soziales: Die Krankenkasse lehnt eine notwendige Reha-Maßnahme ab oder verweigert die Kostenübernahme für Hilfsmittel. Der Schutz umfasst das Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozialgericht (Alle Leistungsstufen).
Erbe: Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft über die Aufteilung des Nachlasses. Je nach Fall besteht Schutz für die Beratung (Basis/Komfort) oder auch für die gerichtliche Vertretung (Premium-Schutz).
STRAFRECHT & SCHADENERSATZ
Schadenersatz: Nach einem Sturz auf einem vereisten, nicht gestreuten Gehweg müssen Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Die Versicherung deckt die Anwalts- und Gutachterkosten (Alle Leistungsstufen).
Strafrecht: Verteidigung gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem privaten Missgeschick. Der Schutz stellt eine qualifizierte Verteidigung gegen den Vergehensvorwurf sicher (Alle Leistungsstufen).
VERWALTUNG & FINANZEN
Verwaltung: Die Kommune lehnt den Antrag auf einen Kindergartenplatz trotz Rechtsanspruch ab. Die Versicherung finanziert die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Durchsetzung des Anspruchs (Alle Leistungsstufen).
Steuern: Das Finanzamt erkennt rechtmäßig geltend gemachte Werbungskosten im Steuerbescheid nicht an. Der Schutz deckt das Verfahren vor dem deutschen Finanzgericht (Alle Leistungsstufen).
Häufige Konfliktszenarien rund um die Immobilie: Der Wohn-Bereich schützt Mieter und Eigentümer bei Streitigkeiten rund um das selbstgenutzte Objekt. Die Fälle sind hier nach klassischen Schwerpunkten gegliedert:
MIETRECHT
Mieterhöhung: Der Vermieter verlangt eine Erhöhung der Kaltmiete ohne rechtliche Grundlage. Ein Anwalt prüft die Forderung und wehrt unberechtigte Ansprüche effektiv ab (Alle Leistungsstufen).
EIGENBEDARF:
Räumungsklage: Wegen angeblichen Eigenbedarfs soll die Wohnung geräumt werden. Der Rechtsschutz finanziert die Prüfung der Kündigungsgründe und die Vertretung im Prozess (Alle Leistungsstufen).
NEBENKOSTEN
Abrechnungsfehler: Die jährliche Heizkostenabrechnung erscheint massiv zu hoch. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die rechtliche Prüfung und die Korrektur der fehlerhaften Abrechnung (Alle Leistungsstufen).
NACHBARSCHAFT
Lärmbelästigung: Dauerhafter Lärm oder Grenzstreitigkeiten beeinträchtigen die Wohnqualität. Der Schutz hilft bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen (Alle Leistungsstufen).
Der berufliche Bereich sichert die Existenzgrundlage gegenüber dem Arbeitgeber ab. Zur besseren Übersicht sind die verschiedenen Streitfälle hier durch Absätze getrennt und nach Leistungsstufen aufgeführt:
KÜNDIGUNG & AUFHEBUNG
Entlassung: Nach Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung soll eine angemessene Abfindung erstritten werden. Die Versicherung finanziert den spezialisierten Anwalt für das Arbeitsgerichtsverfahren (Alle Leistungsstufen).
Aufhebungsvertrag: Der Arbeitgeber bietet die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Je nach Tarif umfasst der Schutz die rechtliche Erstberatung oder die aktive Vertretung bei den Abfindungsverhandlungen (Komfort/Premium).
LOHN & ARBEITSZEIT
Zahlungsverzug: Der Arbeitgeber zahlt vereinbarte Überstunden, Sonderzahlungen oder das Gehalt nicht aus. Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten für die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen (Alle Leistungsstufen).
ABMAHNUNG & ZEUGNIS:
Pflichtverletzung: Eine ungerechtfertigte Abmahnung gefährdet die Karriere. Juristischer Beistand hilft dabei, die Entfernung oder Korrektur der Abmahnung in der Personalakte zu erzwingen (Alle Leistungsstufen).
Arbeitszeugnis: Ein unvorteilhaftes Zeugnis erschwert das Fortkommen. Die Versicherung deckt die Kosten, um eine faire und wohlwollende Bewertung vor Gericht durchzusetzen (Alle Leistungsstufen).
DIENSTRECHT & MOBBING
Mobbing: Gezielte Schikane oder Diskriminierung am Arbeitplatz. Die juristische Vertretung zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte und Abwehr der Angriffe ist in allen Tarifen versichert (Alle Leistungsstufen).
Dienst- & Psychologie: Verteidigung in Disziplinarverfahren im öffentlichen Dienst (Alle Leistungsstufen). Die zusätzliche psychologische Beratung bei Mobbing ist ein Service für höhere Tarife (Premium-Schutz).
Häufige Konfliktszenarien im Straßenverkehr: Als Teilnehmer am Verkehr ist man täglich rechtlichen Risiken ausgesetzt. Diese Beispiele zeigen die Absicherung bei Unfällen und Behördenkontakten:
UNFALLABWICKLUNG
Schuldfrage: Nach einem Autounfall verweigert die gegnerische Versicherung die Zahlung. Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten für Gutachter und Anwalt zur Klärung der Haftung (Alle Leistungsstufen).
ORDNUNGSWIDRIGKEIT
Bußgeld: Ein Vorwurf wegen zu hoher Geschwindigkeit führt zu einem drohenden Fahrverbot. Die Versicherung finanziert den Einspruch zur Abwendung der Fahrersperre (Alle Leistungsstufen).
FAHRZEUGKAUF
Gewährleistung: Ein Gebrauchtwagen weist kurz nach dem Kauf einen verschwiegenen Mangel auf. Juristische Hilfe unterstützt bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages (Alle Leistungsstufen).
STRAFRECHT
Verkehrsdelikt: Nach einem Unfall mit Personenschaden wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Die Versicherung trägt die Kosten für die notwendige strafrechtliche Verteidigung (Alle Leistungsstufen).
Was kostet ein Prozess ohne Privatrechtsschutz?
Bei einem Streitwert etwa von 25.000 Euro belaufen sich die Kosten für die erste Instanz eines Zivilprozesses auf 12.200 Euro und mehr. Ohne eine entsprechende Absicherung müssen sämtliche Gebühren für Anwälte, das Gericht und insbesondere teure Sachverständige privat vorfinanziert werden.
Da bei schweren Unfällen mit Personenschäden oft langwierige Beweisaufnahmen und mehrere Instanzen notwendig sind, steigt die finanzielle Belastung ohne Versicherungsschutz schnell in existenzbedrohende Höhen.
ANWALTSGEBÜHREN UND GERICHTSKOSTEN:
Die gesetzlichen Gebühren für die eigene anwaltliche Vertretung sowie die Kosten für den Anwalt der Gegenseite betragen in der ersten Instanz jeweils ca. 3.100 Euro. Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von etwa 1.040 Euro, die bereits bei Einreichung der Klage fällig werden. Das Risiko, im Falle eines Unterliegens sämtliche Gebühren beider Seiten tragen zu müssen, liegt somit bereits bei über 7.000 Euro an reinen Verfahrenskosten.
SACHVERSTÄNDIGE UND GUTACHTER
In Prozessen mit Personenschäden entscheidet meist ein medizinisches Gutachten über den Ausgang des Verfahrens. Die Kosten für spezialisierte Sachverständige, welche die Erwerbsminderung und Unfallfolgen bewerten, belaufen sich in diesem Szenario auf mindestens 5.000 Euro. Diese Summen müssen vom Kläger oft vollständig vorfinanziert werden, noch bevor das Gericht eine Entscheidung trifft oder eine Entschädigung ausgezahlt wird.
GERICHT & GUTACHTER
Das Berufungsverfahren steigert die finanzielle Belastung massiv um weitere ca. 8.400 Euro. Da die gesetzlichen Gebührensätze für Anwälte und Gericht in der zweiten Instanz höher angesetzt sind als in der ersten, wächst das Risiko überproportional zur Verfahrensdauer. Die Anwaltskosten steigen auf jeweils ca. 2.800 Euro pro Seite, während die Gerichtskosten für die höhere Instanz ebenfalls deutlich zunehmen.
FINANZIELLE SICHERHEIT DURCH RECHTSSCHUTZ
Das Gesamtrisiko für nur eine Instanz summiert sich so auf mindestens 12.240 Euro. Eine leistungsstarke Privatrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten vollständig und schützt den Betroffenen vor den finanziellen Folgen eines unverschuldeten Rechtsstreits. Dadurch bleibt die rechtliche Handlungsfähigkeit gewahrt, auch wenn der Gegner über einen längeren Zeitraum und mehrere Instanzen hinweg Widerstand leistet.
Hinweis: Die Berechnung des individuellen Kostenrisikos lässt sich mithilfe des interaktiven Prozesskostenrechners für jede beliebige Forderungssumme durchführen. Grundlage für die Kalkulation der Anwalts- und Gerichtskosten sind die verbindlichen gesetzlichen Tarife gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Gerichtskostengesetz (GKG).
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
Wie können Sie sich vor den Kosten solcher Fälle schützen?
Die
Leistungen einer Privatrechtsschutz Versicherung stellen eine fundierte Vorsorge sicher, dass rechtliche Interessen ohne finanzielles Risiko gewahrt bleiben. Durch die Kombination aus frühzeitiger Prävention, professioneller Streitbeilegung und lückenloser Kostendeckung im Ernstfall wird das Privatvermögen vor den Belastungen langwieriger Prozesse effektiv geschützt. Die folgenden vier Säulen definieren den Umfang eines modernen Schutzes:
1
Kostenübernahme
Deckung anfallender Gebühren für Anwälte und Gerichte sowie Gutachten im vereinbarten vertraglichen Rahmen.
2
Rechtssicherheit
Wahrnehmung rechtlicher Belange ohne Eigenrisiko durch Übernahme drohender Kosten eines Rechtsstreites.
3
Fachanwälte
Zugang zu spezialisierter juristischer Vertretung sichert fachmännische Begleitung bei diesem Konflikt.
4
Prävention
Identifikation von Risiken durch Beratung oder Vertragsprüfung zur Vermeidung teurer Rechtsstreitfälle.
5
Service
Schnelle außergerichtliche Hilfe durch Mediatoren oder digitale Tools zur Klärung von diversen Differenzen.
6
Vollstreckung
Finanzierung notwendiger Schritte zur Durchsetzung gewonnener Titel durch einen Gerichtsvollzieher nun.
Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
- Kauf von z.B. Hausrat oder Unterhaltungselektronik
- Dienstleistungen wie z.B. Mobilfunk oder Internetanbieter
- Käufe im Internet
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- Versicherungsverträge
- Behandlungsfehler
(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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Was kostet der Schutz vor häufigen privaten Streitfällen?
Ein leistungsstarker Privatrechtsschutz im Komfort-Paket lässt sich bereits ab einem monatlichen Beitrag von
16,30 Euro realisieren. Diese Investition in die persönliche Absicherung steht in einem vorteilhaften Verhältnis zu den finanziellen Belastungen durch Rechtsstreitigkeiten, die unvorhergesehen entstehen können.
Die Kosten einer Privatrechtsschutzversicherung bleiben dabei kalkulierbar und schützen das Privatvermögen vor den hohen Gebühren juristischer Konflikte. Die nachfolgende Auswahl führt direkt zu den detaillierten Preismodellen:
PREISE
PREISFAKTOREN
DOWNLOADS
Dauerhafte Rechtssicherheit durch geringe Beiträge: Die Versicherungsprämie stellt im Vergleich zu potenziellen Prozesskosten eine überschaubare Investition in die eigene Handlungsfähigkeit dar. Zur individuellen Orientierung für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr stehen verschiedene Tarifbeispiele zur Verfügung, welche die Zusammensetzung der Beiträge transparent machen. Die folgende Aufstellung zeigt exemplarische Monatsbeiträge für Singles im öffentlichen Dienst bei unterschiedlichen Leistungsstufen:
BASIS
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, Flex 0/300 SB
z.B. monatlich
30,55 €
KOMFORT
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
33,41 €
PREMIUM
Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Arbeit, Wohnen und Verkehr, für Singles, öffentlicher Dienst, 250 € SB
z.B. monatlich
47,53 €
Variable Beitragsfaktoren: Die Höhe der Prämie ergibt sich aus einer individuellen Kalkulation, die sowohl den gewählten Deckungsumfang als auch persönliche Lebensumstände berücksichtigt. Anstatt pauschaler Preise definiert eine Kombination aus variablen Bausteinen und risikoabhängigen Merkmalen die finale Kostenstruktur. Die folgenden vier Kernelemente bilden dabei die Stellschrauben, über die sich die Prämie für den Rechtsschutz maßgeblich steuern lässt:
LEISTUNGSVARIANTE & BAUSTEINE
Modulare Absicherung: Die Entscheidung für spezifische Lebensbereiche wie Privat, Beruf, Wohnen oder Verkehr bildet die Basis der Berechnung. Je nach Tiefe der gewählten Tariflinie – von einer soliden Grundabsicherung bis hin zum weitreichenden Premiumschutz – verändert sich der Leistungsumfang und damit die notwendige Investition in die juristische Vorsorge.
INDIVIDUELLE MERKMALE
Persönliches Risikoprofil: Faktoren wie der berufliche Status, insbesondere für Angestellte im öffentlichen Dienst, sowie der Familienstand fließen direkt in die Prämiengestaltung ein. Tarife für Alleinstehende unterscheiden sich in der preislichen Kalkulation deutlich von Lösungen, die den Partner oder die gesamte Familie in den Versicherungsschutz einbeziehen.
SELBSTBETEILIGUNG & ZAHLWEISE
Eigenanteil und Zahlungsintervalle: Durch die Vereinbarung einer festen Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall lässt sich der laufende Versicherungsbeitrag effektiv senken. Zudem beeinflusst die gewählte Zahlungsweise die Gesamtkosten, wobei eine jährliche Begleichung der Prämie gegenüber unterjährigen Ratenzahlungen einen finanziellen Vorteile in Höhe von 8% bietet.
ZUSATZBAUSTEINE
Optionale Ergänzungen: Zusätzliche Leistungen ermöglichen eine noch präzisere Abstimmung des Schutzes auf besondere Bedürfnisse, wie etwa erweiterten Beratungsrechtsschutz oder spezialisierte Strafrechtsabdeckungen. Diese optionalen Komponenten ergänzen das gewählte Basispaket und werden entsprechend ihrem zusätzlichen Leistungswert in den Gesamtbeitrag integriert.
Transparente Einsicht in die Vertragsdetails: Für eine fundierte Prüfung der vereinbarten Leistungen stehen die entsprechenden Beschreibungen der Rechtsschutzversicherung als praktischer PDF-Download zur Verfügung. Diese Unterlagen ermöglichen es, vertragliche Spezifikationen bei Bedarf offline einzusehen und für die persönliche Dokumentation dauerhaft zu sichern. Über die folgenden drei Kacheln lassen sich die Dokumente für die Basis-, Komfort- oder Premium-Variante direkt aufrufen:
BASIS als PDF
Hier können Sie die Leistungen für die BASIS Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
KOMFORT als PDF
Hier können Sie die Leistungen für die KOMFORT Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
PREMIUM als PDF!
Hier können Sie die Leistungen für die PREMIUM Privatrechtsschutz Variante im Detail als PDF Datei herunterladen ...
Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
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(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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LEISTUNGEN
Was sind die leistungsinhalte des Privatrechtsschutzes?
Der Schutz umfasst vorsorgende Maßnahmen zur Konfliktvermeidung, die Übernahme anfallender Prozesskosten sowie die Durchsetzung rechtmäßig erworbener Titel. Die Leistungen einer Privatrechtsschutzversicherung bieten Sicherheit in verschiedenen Phasen einer Auseinandersetzung und schützen das Privatvermögen vor unvorhersehbaren Belastungen. Besonders bei häufigen Streitfällen im Privatrechtsschutz sichert eine rechtzeitige Vorsorge die eigene Handlungsfähigkeit. Die konkreten Funktionsbereiche des Schutzes sind in den folgenden vier Akkordeons detailliert aufgeführt:
PRÄVENTION UND ONLINE-RECHTSSERVICE
Direkte juristische Orientierung: Die fachkundige Unterstützung erfolgt über eine spezialisierte 24-Stunden-Hotline, bei der Anwälte rechtliche Fragestellungen direkt beantworten. Diese telefonische Rechtsberatung steht ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung sowie ohne Wartezeit zur Verfügung. Ein wesentlicher Vorteil dieses Services ist die Nutzbarkeit für Sachverhalte, deren Ursache bereits vor dem eigentlichen Vertragsbeginn lag, sofern die Beratung der ersten Orientierung dient.
Rechtssichere Dokumentenerstellung: Ergänzend besteht Zugriff auf einen vielseitigen online Rechtsservice, der rechtssichere Vorlagen und Musterschreiben für verschiedene Lebensbereiche bereithält. Das digitale Angebot umfasst unter anderem Dokumente für Patientenverfügungen und Testamente sowie Protokolle zur Wohnungsübergabe. Auch für berufliche Konflikte stehen Vorlagen zur Verfügung, wie beispielsweise für die Gegendarstellung zu einer Abmahnung durch den Arbeitgeber, um rechtliche Interessen formal korrekt zu wahren.
MEDIATIONSVERFAHREN ZUR KONFLIKTBEILEGUNG
Alternative Streitbeilegung: Die Beilegung von Differenzen durch eine außergerichtliche Streitschlichtung wird als strukturiertes und freiwilliges Verfahren gefördert, um nachhaltige Ergebnisse ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung zu erzielen. In diesem vertraulichen Rahmen dient die neutrale Person als moderierende Instanz, welche die Beteiligten dabei unterstützt, eigenverantwortliche Lösungen für bestehende Konflikte zu erarbeiten.
Kostenrahmen der Schlichtung: Die Übernahme der anfallenden Gebühren für ein solches Verfahren erfolgt bis zu einem Betrag von 3.000 Euro je Einzelfall. Für die innerhalb eines Kalenderjahres eingeleiteten Verfahren gilt eine kombinierte Obergrenze von insgesamt 6.000 Euro. Diese finanzielle Unterstützung schützt die persönlichen Beziehungen der Beteiligten und ermöglicht eine effiziente Konfliktbewältigung.
KOSTENÜBERNAHME NACH GESETZLICHEN GEBÜHREN
Gesetzliche Gebührenordnung: Die Übernahme der Kosten für die juristische Vertretung erfolgt auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Ebenso werden die anfallenden Gerichtskosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen getragen. Diese finanzielle Deckung erstreckt sich zudem auf notwendige Auslagen für Zeugen sowie gerichtlich bestellte Sachverständige, um eine qualifizierte Beweisführung im Prozess zu ermöglichen.
Umfang der Kostentragung: Die Entschädigung umfasst neben den Kernkosten des Verfahrens auch notwendige Aufwendungen für Dolmetscher oder Übersetzer, sofern diese für die rechtliche Auseinandersetzung erforderlich sind. Der Schutz greift bis zur vereinbarten Versicherungssumme und stellt sicher, dass die Wahrnehmung rechtlicher Belange nicht an finanziellen Hürden scheitert.
VOLLSTRECKUNG UND SCHUTZ BEI UNTERLIEGEN
Durchsetzung von Rechtsansprüchen: Die Realisierung eines rechtskräftig erworbenen Titels bleibt auch nach dem Ende des Verfahrens gewährleistet. Die Deckung umfasst die anfallenden Kosten für notwendige Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher. Dies stellt sicher, dass rechtlich anerkannte Forderungen effektiv umgesetzt werden können, ohne dass die Vollstreckung an neuen finanziellen Hürden scheitert.
Absicherung bei Prozessverlust: Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung negativ enden, erstreckt sich der Schutz auf die Übernahme der gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung. Dieser Mechanismus neutralisiert das Kostenrisiko einer Niederlage und bewahrt das Privatvermögen vor den finanziellen Ansprüchen der Gegenseite sowie den staatlichen Verfahrensgebühren.
ERWEITERUNGEN
Was kann zusätzlich versichert werden?
Die gezielte Ausweitung der Absicherung auf spezielle Lebensbereiche und Risikoszenarien ist durch den Einsatz optionaler Zusatzmodule möglich. Diese Ergänzungen erlauben eine präzise Abstimmung der Vorsorge auf die persönlichen Anforderungen und vervollständigen die Basisleistungen der gewählten Tarife in sinnvoller Weise. Die nachfolgenden Abschnitte erläutern die verfügbaren Optionen für eine vertiefte Absicherung im Detail:
UNTERHALTS- UND EHERECHTSSCHUTZ
Vorsorge bei Familienkonflikten: Ein finanzieller Rahmen von 30.000 Euro sichert die Wahrnehmung rechtlicher Belange bei Differenzen um gesetzliche Unterhaltspflichten sowie das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieser spezifische Unterhaltsrechtsschutz ist in der Premium-Variante bereits als fester Bestandteil integriert. Die Inanspruchnahme dieser Leistung setzt den Ablauf einer vertraglichen Wartezeit von einem Jahr voraus.
Rechtsschutz in Ehesachen:
Kostendeckung bei Scheidungsverfahren: Die Übernahme anfallender Gerichtskosten im Falle von Trennung, Aufhebung oder Scheidung vor deutschen Familiengerichten ist bis zu einem Betrag von 30.000 Euro vorgesehen. Durch den Scheidungsrechtsschutz besteht für beide Partner die Möglichkeit, die eigenen Interessen unabhängig voneinander vertreten zu lassen. Voraussetzung für die Aktivierung dieses Schutzes ist die Erfüllung einer dreijährigen Wartezeit.
INTERNET- UND IDENTITÄTSSCHUTZ
Digitale Reputation: Zielgerichtete Unterstützung bei Identitätsmissbrauch sowie herabwürdigenden Inhalten im Netz bietet der [privater Internetrechtsschutz]. Spezialisierte Dienstleister helfen dabei, rufschädigende Einträge auf Portalen oder Webseiten aufzuspüren und deren dauerhafte Löschung zu veranlassen. In diesem Rahmen werden die anfallenden Kosten für die rechtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen getragen, um die digitale Integrität zu wahren.
Präventive Webprüfung: Präventive Leistungen: Ein juristischer Web-Check zur Vermeidung von Domain- oder Urheberrechtsstreitigkeiten steht exklusiv in den Linien Komfort und Premium zur Verfügung (in der Basis-Linie nicht enthalten).
JURACHECK PLUS UND VERTRAGSPRÜFUNG
Persönliche Konsultation beim Anwalt: Die Erweiterung der Vorsorge auf ein individuelles Beratungsgespräch vor Ort ist durch den Zusatzbaustein JuraCheck Plus® für die verschiedenen Leistungsvarianten verfügbar. Dieses Modul ergänzt die Prüfung von Dokumenten um eine persönliche Beratung in Rechtsangelegenheiten mit Bezug zum deutschen Recht. Der Zugang zu dieser fachlichen Unterstützung ist ohne vertragliche Wartezeit vorgesehen.
Digitale Analyse von Dokumenten: Die Identifikation rechtlicher Risiken in privaten Schriftstücken erfolgt über den JuraCheck® Online VertragsCheck. Diese Leistung ist ab der Komfort-Variante im Schutz enthalten und ermöglicht die Untersuchung von Entwürfen wie Patientenverfügungen oder Testamenten vor deren finalen Unterzeichnung. Die Prüfung dient der Absicherung der juristischen Belastbarkeit privater Vereinbarungen und beugt künftigen Differenzen vor.
BEITRAGSSICHERUNG UND GARANTIE
Beitragsfreie Fortführung: Der Erhalt des Versicherungsschutzes bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung ist für eine Dauer von bis zu fünf Jahren ohne Beitragszahlung vorgesehen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist ein vorangegangenes, ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von zwei Jahren. Die regulär geltende Wartezeit von sechs Monaten kommt nicht zur Anwendung, sofern die Erwerbsunfähigkeit die unmittelbare Folge eines Unfalls ist.
Beitragsstabilität: Ein Schutz gegen marktbedingte Beitragsanpassungen infolge steigender Schadenkosten wird über eine Beitragsgarantie für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Innerhalb dieser Phase bleibt die vereinbarte Prämie auf dem festgelegten Niveau konstant, was eine verlässliche Planung der privaten Ausgaben ermöglicht. Diese Garantie dient der finanziellen Kalkulierbarkeit des Rechtsschutzes unabhängig von allgemeinen Marktentwicklungen.
BONUSLEISTUNGEN
Welche Bonusleistungen hat der Privatrechtsschutz?
Eine zeitgemäße Absicherung zeichnet sich über die Übernahme von Verfahrenskosten hinaus durch vielfältige Zusatzleistungen aus, die eine Unterstützung in verschiedenen Alltagssituationen ermöglichen. Diese ergänzenden Komponenten werten das Grundpaket auf und tragen zur Sicherheit bei vertraglichen Anpassungen sowie bei der Nutzung moderner Rechtsdienstleistungen bei. Durch die Integration aktueller Marktstandards und Vorteile für eine beständige Vertragstreue bleibt die Vorsorge dauerhaft auf einem hohen Niveau. Die Details zu diesen wertvollen Ergänzungen sind in den folgenden Abschnitten aufgeführt:
UPDATE-SERVICE UND VORSORGERECHTSSCHUTZ
Automatische Leistungsanpassung: Künftige Verbesserungen der Bedingungen ohne Mehrbeitrag sind unmittelbar in den Versicherungsschutz integriert. Dieser Mechanismus sorgt dafür, dass vorteilhafte Entwicklungen ohne gesonderte Antragstellung oder zusätzlichen administrativen Aufwand Bestandteil der bestehenden Absicherung werden. Dies gewährleistet eine zeitgemäße Fortführung des Schutzes auf Basis aktueller Marktstandards.
VORSORGERECHTSSCHUTZ
Anpassung an neue Lebensumstände: Die Absicherung gegen unvorhersehbare Veränderungen der persönlichen Situation ist ab den Tariflinien Komfort oder Premium vorgesehen, sofern der Vertrag bereits seit mindestens sechs Monaten besteht. Bei einer Nachmeldung neuer Risiken innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten – wie etwa nach dem Erwerb oder Erbfall einer vermieteten Immobilie – finden die vertraglich vereinbarten Wartezeiten keine Anwendung. Diese Regelung ermöglicht eine nahtlose Ausweitung der rechtlichen Vorsorge auf neue Lebensbereiche.
TREUE-VORTEILE UND RÜCKWIRKENDER SCHUTZ
Treue-Bonus: Nach einer schadenfreien Vertragslaufzeit von drei Jahren erfolgt eine Kostenübernahme für eigentlich nicht versicherte Rechtsschutzfälle. Hierfür stehen je nach Tarifvariante einmalig 250 Euro (Basis), 500 Euro (Komfort) oder 750 Euro (Premium) zur Verfügung.
Rückwirkung: Der Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit greift nach einer ununterbrochenen Versicherungszeit von drei Jahren in allen Leistungsvarianten. Damit besteht Versicherungsschutz auch für Fälle, deren Ursprung vor Vertragsabschluss oder während der Wartezeit lag, sofern der Rechtsfall erstmalig nach Ablauf der dreijährigen Vertragslaufzeit eintritt.
VORVERSICHERUNGS-GARANTIE UND WECHSEL-SCHUTZ
Übernahme bestehender Konditionen: Ein Übergang zur neuen Gesellschaft ist ohne die Anrechnung neuer Wartezeiten in den bereits versicherten Lebensbereichen möglich. Für den Fall, dass ein Rechtsfall nach den Bedingungen des Vorvertrages versichert gewesen wäre, im neuen Tarif jedoch keine Deckung fände, erfolgt die Regulierung auf Grundlage des unmittelbar vorangegangenen Vertrages. Diese Regelung stellt sicher, dass durch einen Versichererwechsel keine Nachteile im gewohnten Leistungsumfang entstehen.
Vermeidung doppelter Beiträge: Ein sofortiger Einstieg in den neuen Rechtsschutz ist auch bei einer noch bestehenden Vorversicherung durchführbar, ohne den regulären Kündigungstermin abwarten zu müssen. Die Beiträge des laufenden Vertrages werden bis zu dessen Beendigung für einen Zeitraum von maximal drei Jahren angerechnet, um eine doppelte finanzielle Belastung auszuschließen. Dadurch stehen die erweiterten Leistungsmerkmale des neuen Tarifs ab dem ersten Tag zur Verfügung, während die Kosten des Altvertrages neutralisiert werden.
SB-VERZICHT UND PREMIUM-WARTEZEITEN-JOKER
Entfall der Selbstbeteiligung: In den Tariflinien Komfort und Premium findet die vereinbarte Selbstbeteiligung keine Anwendung, sofern eine juristische Angelegenheit bereits durch eine anwaltliche Erstberatung beendet werden kann. Dies setzt voraus, dass keine über das Beratungsgespräch hinausgehende Tätigkeit des Rechtsanwalts zur Klärung des Sachverhalts erforderlich ist. Diese Regelung fördert die frühzeitige Einholung rechtlichen Rats, ohne das private Budget durch einen Eigenanteil zu belasten.
Soforthilfe bei Wartezeit oder Ausschluss: Eine Unterstützung für vorsorgliche Beratung und außergerichtliche Vertretung ist im Premium-Schutz bis zu einer Höhe von 1.000 Euro vorgesehen, selbst wenn vertragliche Wartezeiten noch bestehen oder ein Risikoausschluss vorliegt. Bei Nutzung einer durch den Rechtsservice empfohlenen Form der Konfliktlösung wird auf die Anrechnung einer Selbstbeteiligung verzichtet. Erfolgt hingegen die direkte Beauftragung eines frei gewählten Rechtsanwalts, wird ein fester Eigenanteil in Höhe von 300 Euro in Abzug gebracht.
DECKUNGSSUMMEN
Wie hoch sind die Versicherungssummen abgedeckt?
Finanzielle Absicherung ohne feste Obergrenze in Europa: Bei rechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb der europäischen Grenzen sowie in den Mittelmeeranrainerstaaten sieht der Schutz für die Tarife Basis, Komfort und Premium keine summenmäßige Begrenzung der Kostenerstattung vor. Diese Regelung gewährleistet eine weitgehende Übernahme der anfallenden gesetzlichen Gebühren im europäischen Raum, unabhängig von der finanziellen Intensität des Rechtsstreits.
Differenzierte Deckungsgrenzen für weltweiten Schutz: Für Streitigkeiten außerhalb des europäischen Kontinents sowie für spezielle Leistungen, wie etwa die Stellung von Strafkautionen, gelten fest definierte Höchstbeträge. Die Höhe dieser Erstattungsgrenzen richtet sich nach der gewählten Leistungsvariante, wodurch Aufwendungen jenseits dieser Limits als Eigenleistung zu erbringen sind. Die nachfolgende tabellarische Gegenüberstellung ermöglicht eine transparente Bewertung der Versicherungssummen innerhalb der verschiedenen Tarife:
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Basis
Versicherungssummen
So hoch sind Sie versichert im Basis Schutz!
Komfort
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Premium
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Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
Privat
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
- Kauf von z.B. Hausrat oder Unterhaltungselektronik
- Dienstleistungen wie z.B. Mobilfunk oder Internetanbieter
- Käufe im Internet
- Abos wie z.B. Fitnessstudio
- Reparaturmängel
- Urlaubsreise
- Versicherungsverträge
- Behandlungsfehler
(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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Wer genießt Versicherungsschutz und in welchen Regionen?
Die Festlegung der geschützten Personen und die geografische Reichweite orientieren sich an der gewählten Tariflinie.I nnerhalb Europas sowie der Mittelmeeranliegerstaaten besteht ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Die Konfiguration erlaubt eine Skalierung vom Basisschutz für Einzelpersonen bis hin zur erweiterten Absicherung für im Haushalt lebende Angehörige. Die nachfolgenden Reiter enthalten eine detaillierte Aufschlüsselung der Konditionen.
VERSICHERTE PERSONEN
GELTUNGSBEREICH
Die Rechtsschutzdeckung umfasst neben der versicherten Person auch das private und häusliche Umfeld. Individuelle Ausgestaltung: Die Mitversicherung von Kindern und weiteren Verwandten richtet sich nach der gewählten Tarifvariante. Diese Struktur ermöglicht eine bedarfsgerechte Vorsorge für unterschiedliche Lebensmodelle, von Single-Haushalten bis hin zu mehrköpfigen Familien.
SINGLE-TARIF & KINDER
Statusabhängiger Schutz: Der Versicherungsschutz erstreckt sich gemäß den Bestimmungen des § 26 ARB auch auf volljährige Kinder, sofern diese unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Diese Regelung ermöglicht die Fortführung der beitragsfreien Mitversicherung über die Volljährigkeit hinaus, solange der entsprechende Familienstatus gewahrt bleibt.
Ende der Deckungszusage: Die Mitversicherung erlischt mit dem Zeitpunkt, an dem das Kind erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen Entgelt oder eine selbstständige bzw. freiberufliche Erwerbstätigkeit aufnimmt. Bis zum Eintritt dieses Ereignisses bleibt der Schutz im Rahmen der tariflichen Bestimmungen bestehen, wobei der endgültige Übergang in das Berufsleben die Grenze für die Absicherung über den elterlichen Vertrag markiert.
FAMILIEN-TARIF & LEBENSPARTNER
Kriterien der Mitversicherung: Die Absicherung erstreckt sich neben der versicherten Person auch auf den Ehegatten sowie den Lebenspartner.
Häusliche Gemeinschaft: Besteht ein gemeinsamer Erstwohnsitz und eine häusliche Gemeinschaft, ist der Lebenspartner in der Regel ohne namentliche Nennung in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Liegt kein gemeinsamer Wohnsitz vor, ist für die Gewährleistung der Deckung die namentliche Hinterlegung des Partners im Versicherungsschein erforderlich. Diese Differenzierung ermöglicht eine flexible Absicherung unterschiedlicher Partnerschaftsmodelle.
Geltungsbereich für Personen: Der Versicherungsschutz umfasst alle nach den Tarifbestimmungen mitversicherten Personen innerhalb ihrer privaten Rechtsangelegenheiten.
Kollektive Absicherung: Diese Struktur erlaubt eine rechtliche Vorsorge für die gesamte Lebensgemeinschaft entsprechend der gewählten Tariflinie. Der Umfang der Deckung orientiert sich dabei an den im Versicherungsschein dokumentierten Statusmerkmalen sowie den vereinbarten Leistungsmerkmalen der jeweiligen Produktvariante.
WEITERE ANGEHÖRIGE IM HAUSHALT
Einschluss von Verwandten: Innerhalb der Linien Komfort und Premium Familie erstreckt sich die Deckung auf Verwandte, die in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person leben.
Voraussetzung der Meldung: Dies betrifft Personen wie Eltern, Großeltern oder Geschwister, sofern ein gemeinsamer Erstwohnsitz und eine amtliche Meldung im Haushalt vorliegen. Diese Erweiterung ermöglicht die rechtliche Absicherung des erweiterten Familienverbunds innerhalb eines gemeinsamen Vertragsrahmens.
Fortbestand bei Umzug in Pflege: Die Mitversicherung bleibt gemäß den Bestimmungen des § 26 ARB bestehen, wenn Angehörige aufgrund von Pflegebedürftigkeit aus dem gemeinsamen Haushalt in eine vollstationäre Einrichtung wechseln.
Kontinuität der Deckung: Damit wird die rechtliche Vorsorge auch bei einer gesundheitsbedingten Veränderung der Wohnsituation aufrechterhalten. Der Schutz endet somit nicht durch den Auszug in ein Pflegeheim, sofern die ursprünglichen Voraussetzungen für die Mitversicherung zum Zeitpunkt des Wechsels erfüllt waren.
SCHUTZ IM VERKEHRSBEREICH
Fahrzeug- und Personenschutz: Die rechtliche Absicherung erstreckt sich auf sämtliche Kraftfahrzeuge, die auf die versicherten Personen zugelassen sind. Über die Nutzung eigener Fahrzeuge hinaus umfasst der Schutz die Teilnahme am öffentlichen Verkehr in vielfältigen Funktionen, beispielsweise als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Berechtigte Insassen: Der Versicherungsschutz gilt für alle berechtigten Fahrer sowie für die Insassen der versicherten Fahrzeuge. Damit ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für alle Personen gewährleistet, die sich rechtmäßig im oder am Fahrzeug befinden, um eine lückenlose Sicherheit bei der Mobilität zu garantieren.
Die geografische Absicherung umfasst innerhalb Europas sowie in den Mittelmeeranrainerstaaten einen zeitlich unbegrenzten Schutz. Für Aufenthalte im weltweiten Ausland sieht das Bedingungswerk zeitlich definierte Rahmenbedingungen vor, die eine verlässliche Deckung auf Reisen und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten garantieren. Die nachfolgende Zusammenstellung erläutert die spezifischen Regelungen und Fristen der einzelnen Leistungslinien im Detail:
EUROPA UND MITTELMEERRAUM
Territorialer Schutzumfang: Innerhalb Europas und der Mittelmeeranliegerstaaten besteht für die Tariflinien Basis, Komfort und Premium eine zeitlich unbegrenzte Deckungszusage.
Unbegrenzte Versicherungssumme: Die Übernahme der anfallenden Kosten erfolgt in diesem geografischen Raum ohne summenmäßige Beschränkung. Diese Regelung unterstützt die finanzielle Absicherung bei juristischen Auseinandersetzungen im europäischen Ausland und den angrenzenden Mittelmeerregionen, sofern der Schutzbereich gemäß den vereinbarten Bedingungen eröffnet ist.
WELTWEITER SCHUTZ
Außereuropäische Deckung: Die geografische Reichweite des Rechtsschutzes außerhalb Europas orientiert sich an der gewählten Produktlinie. Während in der Basis-Variante kein Versicherungsschutz für weltweite Auslandsaufenthalte vorgesehen ist, verfügen die Linien Komfort und Premium über eine entsprechende Deckungszusage für das außereuropäische Ausland.
Zeitliche Befristung und Summen: In der Komfort-Variante ist der Schutz bei weltweiten Aufenthalten auf eine Dauer von bis zu 12 Monaten befristet, während die Premium-Linie einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten abdeckt. Innerhalb dieser Zeiträume erfolgt die Übernahme versicherter Kosten in beiden Tarifen ohne summenmäßige Begrenzung, sofern der Aufenthalt vorübergehender Natur ist.
INTERNET-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ
Weltweite Deckung: In den Leistungslinien Komfort und Premium umfasst der Schutz private Internet-Verträge unabhängig vom weltweiten Standort.
Anwendbarkeit: Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Anwendung deutschen Rechts auf den jeweiligen Sachverhalt gemäß § 6 Abs. 2 b ARB. Diese Struktur ermöglicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei digitalen Käufen und Dienstleistungsverträgen auch außerhalb des europäischen Raums.
Geografischer Fokus: Der Versicherungsschutz für Online-Rechtsgeschäfte beschränkt sich in der Basis-Variante auf Europa sowie die Mittelmeeranliegerstaaten.
Ausschlusskriterium: Für Streitigkeiten aus Internet-Verträgen mit Bezug zu Regionen außerhalb dieser Gebiete besteht in der Basis-Leistungsklasse keine Deckungszusage. Die Absicherung digitaler Transaktionen folgt somit den territorialen Grenzen des Basisschutzes gemäß den vereinbarten Bedingungen.
KAUTIONSGELTUNGSBEREICH
Strafkautionen: Zinslose Darlehen zur Hinterlegung von Strafkautionen werden zur Abwendung einer Untersuchungshaft im außereuropäischen Ausland zur Verfügung gestellt. Dieser finanzielle Vorschuss wird bis zu den vertraglich vereinbarten Höchstbeträgen gewährt, um bei strafrechtlichen Vorwürfen im Ausland die persönliche Freiheit zu sichern und eine Inhaftierung zu vermeiden.
Haftungslimits: Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt im weltweiten Geltungsbereich tarifabhängig bis zu den im Bedingungswerk fixierten Obergrenzen. Diese Absicherung ermöglicht im Ernstfall eine sofortige Reaktion auf Kautionsforderungen lokaler Behörden und minimiert die finanziellen Hürden für eine Freilassung während eines laufenden Verfahrens im Ausland.
Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
Privat
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
- Kauf von z.B. Hausrat oder Unterhaltungselektronik
- Dienstleistungen wie z.B. Mobilfunk oder Internetanbieter
- Käufe im Internet
- Abos wie z.B. Fitnessstudio
- Reparaturmängel
- Urlaubsreise
- Versicherungsverträge
- Behandlungsfehler
(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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Welche individuellen Bausteine & Leistungsvarianten gibt es?
Der Versicherungsschutz umfasst die Varianten Basis, Komfort und Premium für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr. Während die private Absicherung das Fundament bildet, lassen sich die weiteren Bereiche ab der Komfort-Linie bedarfsgerecht kombinieren.
Spezifische Module wie der Ehe-, Unterhalts- oder Internet-Rechtsschutz können zur gezielten Ergänzung des Schutzes hinzugefügt werden. Die folgende Tab-Übersicht ermöglicht einen direkten Vergleich der verschiedenen Kombinationen und Leistungsumfänge:
PRIVAT
WOHNEN
ARBEIT
VERKEHR
und umfasst rechtliche Interessen des täglichen Lebens. Der Schutz erstreckt sich je nach Tarifvariante auf vertragliche Differenzen bei Kauf- oder Dienstleistungsgeschäften sowie auf Belange des Medizin-, Steuer- und Verwaltungsrechts. In der Premium-Linie wird die Vorsorge um spezialisierte Bereiche wie das Erb- und Familienrecht (z. B. bei Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen) erweitert. Die Absicherung schließt zudem die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast ein. Die detaillierten Funktionsbereiche der einzelnen Rechtsgebiete sind in der folgenden ausklappbaren Tabelle aufgeführt:
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Basis
Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Basis Schutz!
Komfort
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Premium
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Basis
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Komfort
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Premium
Das leistet Ihr Baustein PRIVAT als Premium Schutz!
Die Absicherung umfasst rechtliche Belange rund um den Wohnsitz. In der Basis-Linie ist eine gemietete Wohneinheit bei klassischen Mietstreitigkeiten wie Kündigungen oder Nebenkostenabrechnungen geschützt.
Ein erweiterter
privater Wohnungsrechtsschutz ab der Komfort-Stufe erstreckt sich auf genutzte Wohneinheiten in Mieter- sowie Eigentümerfunktion, inklusive eines Objekts im europäischen Ausland. Die Premium-Variante beinhaltet zusätzlich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Baurecht. Die folgende Tabelle zeigt die Leistungsunterschiede im Detail:
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Basis
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Komfort
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Premium
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Basis
Das leistet Ihr Baustein Wohnen als Basis Schutz!
Komfort
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Premium
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Der Berufsrechtsschutz sichert Arbeitnehmer bei rechtlichen Differenzen ab. Die Basis-Variante umfasst Kernbereiche wie Kündigungs-Schutzklagen, Streitigkeiten um Urlaub, Überstunden, Rentenansprüche sowie das Disziplinar- und Standesrecht.
Die Deckung für Verhandlungen zur einvernehmlichen Vertragsbeendigung ist ab der Komfort-Linie enthalten. In der Premium-Stufe erstreckt sich der Schutz zusätzlich auf die Arbeitgeberfunktion für private Haushaltshilfen. Die tabellarische Übersicht verdeutlicht die Leistungsunterschiede:
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Basis
Das leistet der Baustein Arbeit als Basis Schutz!
Komfort
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Premium
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Basis
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Komfort
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Premium
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Ein privater Verkehrsrechtsschutz bietet Unterstützung bei rechtlichen Belangen verschiedener Fortbewegungsarten, sei es per Kraftfahrzeug, E-Bike, öffentlichem Verkehr oder zu Fuß. Die Deckung umfasst die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sowie die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren.
Zudem besteht Schutz bei Streitigkeiten aus Kauf-, Leasing- oder Reparaturverträgen sowie in Steuer- und Verwaltungsangelegenheiten mit Verkehrsbezug. Die nachfolgende Tabelle vergleicht die Leistungsumfänge der Tariflinien:
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Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
- Kauf von z.B. Hausrat oder Unterhaltungselektronik
- Dienstleistungen wie z.B. Mobilfunk oder Internetanbieter
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- Abos wie z.B. Fitnessstudio
- Reparaturmängel
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Schadenersatzrechtsschutz
Aliquam erat volutpat. In venenatis quam iaculis orci tristique vehicula. Interdum et malesuada fames ac ante ipsum primis in faucibus. Proin et maximus tortor.
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Aliquam erat volutpat. In venenatis quam iaculis orci tristique vehicula. Interdum et malesuada fames ac ante ipsum primis in faucibus. Proin et maximus tortor.
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FLEXIBILITÄT
Kann die Versicherung individuell konfiguriert werden?
Eine bedarfsgerechte Gestaltung des Leistungsumfangs erfolgt durch die Kombination verschiedener Bausteine und Tariflinien. Die gezielte Auswahl des versicherten Personenkreises sowie optionaler Zusatzmodule ermöglicht eine Ausrichtung des Schutzes auf die jeweilige Lebenssituation. Dieses Vorgehen unterstützt eine ausgewogene Balance zwischen dem individuellen Absicherungsbedarf und der Prämiengestaltung. Die nachfolgenden Abschnitte erläutern die verfügbaren Auswahlmöglichkeiten im Detail:
TARIFWAHL UND KOMBINATIONEN
Versicherungsmodelle: Die Wahl zwischen einer Absicherung für Einzelpersonen oder dem Familientarif ermöglicht eine Abstimmung auf die jeweilige Lebensform. Für unverheiratete Paare, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, besteht die Möglichkeit, flexibel zwischen diesen beiden Varianten zu entscheiden. Im Falle einer Ehe ist die Einstufung in den Familientarif als vorgesehenes Modell für den gemeinsamen Schutz zu wählen.
Strukturelle Ergänzungen: Der Rechtsschutz im Privatbereich bildet in der Basis-Leistungslinie das Fundament und erfordert die zusätzliche Auswahl von mindestens zwei weiteren Lebensbereichen. Eine gebräuchliche Zusammenstellung umfasst hierbei die Ergänzung um den Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, um die wesentlichen Risikofelder des Alltags innerhalb dieser Tarifstufe abzudecken.
INTELLIGENTE SELBSTBETEILIGUNG IM BASIS-TARIF
Prämiengestaltung durch Anwaltswahl: Die Höhe der finanziellen Belastung im Schadenfall lässt sich durch die Auswahl der juristischen Vertretung beeinflussen. Kostenvorteil: Bei der Mandatierung eines durch den Rechtsservice benannten Kooperationsanwalts reduziert sich die vereinbarte Selbstbeteiligung auf 0 Euro. Dieses Verfahren unterstützt eine effiziente Schadenabwicklung und entlastet das Budget im Ernstfall.
Variable Kostenbeteiligung: Erfolgt die Entscheidung für einen selbst gewählten Rechtsbeistand ohne spezifische Empfehlung durch den Versicherer, findet eine Eigenbeteiligung von 300 Euro je Rechtsschutzfall Anwendung.
Entscheidungsfreiheit: Dieses System erlaubt eine situative Abwägung zwischen der Inanspruchnahme von Kostenvorteilen durch den Beratungsservice und der uneingeschränkten Freiheit bei der Auswahl der juristischen Vertretung.
MODULARE FREIHEIT IN KOMFORT & PREMIUM
Flexibler Deckungsumfang: Die Kopplung an fest vorgegebene Lebensbereiche entfällt ab der Komfort-Linie.
Individuelle Kombination: Aufbauend auf dem privaten Rechtsschutz lassen sich weitere Module wie Wohnen, Arbeit oder Verkehr nach persönlichem Bedarf integrieren. Diese Struktur ermöglicht eine bedarfsorientierte Gestaltung der Rechtsschutzvorsorge, die auf die jeweiligen Lebensumstände abgestimmt ist.
Steuerung durch Selbstbeteiligung: Die Höhe der Versicherungsprämie lässt sich durch verschiedene Stufen der Eigenbeteiligung beeinflussen.
Finanzielle Variabilität: Das Spektrum der Optionen reicht von Varianten ohne Selbstbeteiligung bis hin zu Modellen mit Eigenanteil. Diese Auswahl ermöglicht einen Ausgleich zwischen den laufenden Versicherungskosten und dem finanziellen Schutz im Falle eines Rechtsstreits.
SPEZIELLE ZUSATZBAUSTEINE
Spezialisierte Erweiterungen: Die Integration optionaler Bausteine ermöglicht die Absicherung von Rechtsgebieten, die über die klassischen Lebensbereiche hinausgehen.
Bedarfsorientierung: Diese Module dienen der gezielten Anpassung des Schutzes an besondere Risikosituationen außerhalb der Standarddeckung. Auf diese Weise lässt sich die Vorsorge um spezifische Leistungsinhalte ergänzen, die im individuellen Fall von Bedeutung sind.
Themenorientierte Module: Bausteine wie der private Internet-Rechtsschutz sowie der Unterhalts- und Ehe-Rechtsschutz präzisieren das Leistungsprofil.
Konfliktszenarien: Damit lassen sich sowohl digitale Auseinandersetzungen als auch familienrechtliche Belange in die Rechtsschutzvorsorge einbeziehen. Diese Ergänzungen bieten Unterstützung in Lebensbereichen, die durch eine herkömmliche Rechtsschutzdeckung oft nur eingeschränkt abgebildet werden.
SELBSTBEHALT
Welche Selbstbeteiligung gibt es?
Die Höhe des Eigenanteils pro Rechtsschutzfall variiert je nach Produktlinie zwischen 0 €, 150 €, 250 € und 300 €. Während in den Varianten Komfort und Premium die Wahl zwischen festen Beträgen und den flexiblen Modellen Flex 150 sowie Flex 250 besteht, ist für den Basisschutz eine Flex-Beteiligung von 300 € vorgesehen.
Diese Differenzierung ermöglicht eine gezielte Beeinflussung der Versicherungsprämie. Die Voraussetzungen für eine Reduzierung oder den Wegfall des Selbstbehalts werden in den folgenden Abschnitten detailliert aufgeführt:
KLASSISCHE SELBSTBETEILIGUNG
Festgelegte Kostenbeteiligung: Die Vereinbarung eines fixen Eigenanteils von 150 Euro oder 250 Euro je Rechtsschutzfall ist innerhalb der Linien Komfort und Premium möglich.
Kalkulationsbasis: Diese Beträge schaffen eine definierte Grundlage für die finanzielle Planung und unterstützen die individuelle Steuerung der Versicherungsbeiträge entsprechend der persönlichen Risikoplanung.
Ausschluss der Selbstbeteiligung: Zur Reduzierung der Eigenbelastung im Rechtsschutzfall lässt sich ein Eigenanteil von 0 Euro vereinbaren.
Kostenübernahme: Hierbei erfolgt die Regulierung der versicherten Anwalts- und Gerichtskosten durch den Versicherer ohne Abzug eines Selbstbehalts, sofern die entsprechende Tarifwahl vorliegt. Diese Option ermöglicht eine Absicherung ohne direktes finanzielles Risiko bei juristischen Auseinandersetzungen.
DIE FLEX-SELBSTBETEILIGUNG (KOMFORT & PREMIUM)
Varivariable Kostenbeteiligung: In den Linien Komfort und Premium stehen die Modelle Flex 0/150 Euro sowie Flex 150/300 Euro zur Verfügung.
Situative Steuerung: Diese Varianten ermöglichen eine Anpassung der Eigenbeteiligung, die sich unmittelbar an der Auswahl des juristischen Beistands orientiert und so Einfluss auf die Beitragsgestaltung nimmt.
Varivariable Kostenbeteiligung: In den Linien Komfort und Premium stehen die Modelle Flex 0/150 Euro sowie Flex 150/300 Euro zur Verfügung. Situative Steuerung: Diese Varianten ermöglichen eine Anpassung der Eigenbeteiligung, die sich unmittelbar an der Auswahl des juristischen Beistands orientiert und so Einfluss auf die Beitragsgestaltung nimmt.
Kostenentlastung: Dieses Verfahren unterstützt eine Minderung der finanziellen Belastung im Schadenfall bei gleichzeitiger Nutzung spezialisierter juristischer Vertretung.
Anwendung der Basisstufe: Bei der Beauftragung eines selbst gewählten Rechtsbeistands ohne vorherige Empfehlung findet die jeweils höhere Stufe der vereinbarten Selbstbeteiligung (150 Euro bzw. 300 Euro) Anwendung.
Entscheidungsfreiheit: Das Recht auf eine freie Wahl des Anwalts bleibt hiervon unberührt, während die finanzielle Beteiligung gemäß den tariflichen Vereinbarungen erfolgt.
BESONDERHEIT IN DER BASISVARIANTE
Struktur der Eigenbeteiligung: In der Basis-Leistungsklasse ist die Variante Flex 0/300 Euro als Modell zur Kostensteuerung vorgesehen.
Beitragseffizienz: Dieser Aufbau unterstützt einen preiswerten Einstieg in die Rechtsschutzvorsorge, wobei die tatsächliche Belastung im Schadenfall über die Reihenfolge und Art der juristischen Unterstützung gesteuert wird.
Vorgeschaltete Konfliktlösung: Der Eigenanteil entfällt auf 0 Euro, sofern zunächst eine vorgeschlagene Methode zur Streitbeilegung – wie Mediation oder spezialisierte Legal-Tech-Dienstleistungen – in Anspruch genommen wird.
Folgemandatierung: Sollte dieser Lösungsversuch nicht zum Erfolg führen, bleibt die Befreiung von der Selbstbeteiligung auch bei einer anschließend erforderlichen anwaltlichen Vertretung bestehen.
Unmittelbare Interessenvertretung: Eine Beteiligung von 300 Euro je Rechtsschutzfall findet Anwendung, wenn bereits zu Beginn des Verfahrens die direkte Beauftragung eines Rechtsanwalts ohne vorherige Nutzung der vorgeschlagenen Konfliktlösungswege erfolgt.
Entscheidungsfreiheit: Die Wahl des Zeitpunkts für eine anwaltliche Vertretung bleibt unberührt, während die finanzielle Beteiligung dem gewählten Vorgehen entspricht.
DER SPAREFFEKT
Beitragsreduktion: Die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung bewirkt eine Senkung der laufenden Versicherungskosten.
Fixkostenminimierung: Dieser Zusammenhang ermöglicht eine gezielte Verringerung der regelmäßigen Aufwendungen für die Rechtsschutzvorsorge und unterstützt die Ausrichtung der Prämie an den persönlichen finanziellen Vorgaben.
Ökonomische Abwägung: Die Tarifstruktur erlaubt eine Abstimmung zwischen einem kalkulierbaren Eigenrisiko im Schadenfall und einer dauerhaften Ersparnis bei den Versicherungsbeiträgen.
Kosteneffizienz: Durch diesen Mechanismus bleibt die Absicherung auch bei umfangreichen Leistungsinhalten wirtschaftlich tragfähig, während das finanzielle Risiko im Ernstfall durch den gewählten Selbstbehalt begrenzt bleibt.
WARTEZEITEN
Ab wann greift der Schutz?
Die Wartezeiten einer Privatrechtsschutzversicherung legen den exakten Zeitpunkt fest, ab dem die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten für die versicherten Lebensbereiche möglich ist. Während für spezifische Felder wie den Verkehrs-Rechtsschutz eine sofortige Absicherung besteht, ist für die meisten Leistungsbausteine eine dreimonatige Frist einzuhalten.
Diese zeitliche Differenzierung gewährleistet die Stabilität der Versicherungsbeiträge und stellt sicher, dass der Versicherungsschutz nicht für bereits laufende oder absehbare rechtliche Auseinandersetzungen beansprucht wird.
Ohne Wartezeit
Steuerrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz, der Sozial-, der Schadenersatz-, Verkehrs- sowie der Vertrags-Rechtsschutz ab Komfort haben z.B. keine Wartezeit.
3 Monate
Drei Monate gelten z. B. ab dem Komfortschutz für den Verwaltungsrechtsschutz, den Komfort Arbeits- und den Komfort Immobilienrechtsschutz sowie für Erschließungs- und Anliegerabgaben.
6 Monate
Im Basis-Tarif gilt diese Frist für den Arbeits-, Wohnungs- und Vertrags-Rechtsschutz. Zudem greift sie tarifübergreifend für den speziellen Bauherren-Rechtsschutz in Premium.
12 Monate
Zwölf Monate Wartezeit gelten für den Unterhalts-Rechtsschutz bei Streit um Unterhaltspflichten oder über das Sorgerecht. Die gleiche Karenzzeit gilt bei Konflikten wegen der Vergabe von Studienplätzen.
Wartezeit Joker
Bei Konflikten in Wartezeiten oder unversicherten Bereichen können Sie sich mit dem Universal Rechtsschutz in Premium beraten und vertreten lassen, selbst bei Risikoausschlüssen (bis 1.000 €).
36 Monate
Sechsunddreißig Monate gelten für den Scheidungsrechtsschutz bei familienrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Familiengerichten wegen Scheidung oder Scheidungsfolgesachen.
AUSSCHLÜSSE
Was ist nicht versichert?
Zur Sicherstellung einer stabilen und fairen Beitragsgestaltung sind spezifische Risiken explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen. Davon betroffen sind vorrangig Angelegenheiten, die aufgrund ihrer Natur nicht als typische Streitfälle innerhalb des Privatrechtsschutzes eingestuft werden.
TARIFWAHL & LEISTUNG
Tarifabhängiger Leistungsumfang: Die Reichweite der versicherten Risiken steht in direkter Korrelation zur gewählten Produktlinie Basis, Komfort oder Premium. In der Basis-Variante beschränkt sich die Absicherung bei Immobilienstreitigkeiten ausschließlich auf die Interessen als Mieter einer Wohneinheit. Weiterführende Belange wie Eigentumsangelegenheiten oder der Rechtsschutz für Kapitalanlagen (beispielsweise Aktien und Fonds) sind in diesem Einstiegstarif ausgeschlossen und lassen sich erst durch die Wahl der Linien Komfort oder Premium in den Versicherungsschutz integrieren.
BAUSTEINE & LÜCKEN
Vereinbarte Leistungsbausteine: Die Gewährung von Versicherungsschutz ist unmittelbar an die explizite Auswahl und Vereinbarung der jeweiligen Lebensbereiche (Module) bei Vertragsabschluss gebunden. Nur für jene Sparten, die im Versicherungsschein dokumentiert sind, besteht eine Deckungszusage für anfallende Rechtskosten.
Abgrenzung bei fehlenden Bausteinen: Das Fehlen eines spezifischen Moduls, wie beispielsweise des Bausteins Verkehr, führt zum vollständigen Ausschluss der entsprechenden Rechtsrisiken. In diesem Fall besteht kein Schutz für Auseinandersetzungen aus Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren oder vertragliche Konflikte im Zusammenhang mit Fahrzeugkauf und Leasing.
Anpassungsmöglichkeiten: Zur Vermeidung oder Schließung bestehender Deckungslücken lassen sich zusätzliche Module jederzeit nachträglich in den bestehenden Vertrag integrieren. Diese Flexibilität ermöglicht eine kontinuierliche Abstimmung des Schutzes auf veränderte Lebensumstände oder neue Risikofelder.
ABGRENZUNG & ZUSTÄNDIGKEIT
Risikotrennung: Rechtsangelegenheiten, für die spezialisierte Versicherungsarten existieren, sind nicht Bestandteil des Privatrechtsschutzes. Diese systematische Abgrenzung vermeidet Deckungsüberschneidungen und stellt sicher, dass jedes Wagnis im dafür vorgesehenen Fachbereich abgesichert wird.
Immobilienvermietung: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Vermietung eigener Immobilien ist explizit vom privaten Schutz ausgeschlossen. Für diesen spezifischen Bereich ist der Abschluss eines separaten Rechtsschutz für vermietete Immobilien erforderlich, um die besonderen Risiken als Vermieter abzudecken.
Schadenersatzabwehr: Die Verteidigung gegen Schadenersatzansprüche Dritter (sogenannter passiver Rechtsschutz) fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Privathaftpflichtversicherung. Da diese bereits die Kosten zur Abwehr unberechtigter Forderungen trägt, besteht hierfür im Rechtsschutzvertrag konsequent keine Deckung.
RISIKO & BEDINGUNGEN
Systematische Risikoausschlüsse: Gemäß § 3 ARB sind Sachverhalte, die aufgrund ihrer Unkalkulierbarkeit ein unvorhersehbares Kollektivrisiko darstellen, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dies betrifft insbesondere Rechtsstreitigkeiten infolge von kriegerischen Ereignissen, feindseligen Handlungen, inneren Unruhen sowie Streiks, Aussperrungen oder Erdbeben. Auch Schäden, die durch Kernenergie verursacht werden, sind aufgrund ihrer weitreichenden Natur nicht versicherbar.
Strafrechtliche Ausschlussgrenzen: Eine Kostenübernahme entfällt bei der Verteidigung gegen den Vorwurf eines Verbrechens, welches im gesetzlichen Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder länger bedroht ist. Bei sonstigen Straftaten (Vergehen) bleibt der Schutz für die Abwehr von Vorsatzvorwürfen bestehen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt; dies schließt auch eine Erledigung des Verfahrens durch einen Strafbefehl ein.
Kapitalmarkt- und Sonderrisiken: Spekulative Kapitalanlagen sowie Beteiligungen an Finanzgeschäften mit hohem Verlustrisiko sind generell nicht Bestandteil der Absicherung im Privatrechtsschutz. Diese Abgrenzung stellt sicher, dass die Versichertengemeinschaft nicht mit den Kosten aus hochgradig risikobehafteten individuellen Investmententscheidungen belastet wird.
Rechtliche Grundlagen: Die vollständige und detaillierte Aufstellung aller nicht versicherten Rechtsangelegenheiten ist den jeweils gültigen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) zu entnehmen. Maßgebliche Informationen hierzu finden sich insbesondere in § 3 („Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten“) sowie auf den Seiten 33, 34 und 35 des Bedingungswerks.
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Ein digitaler Tarifrechner ermöglicht die Zusammenstellung bedarfsgerechter Bausteine und Leistungsstufen in wenigen Schritten. Die Erstellung eines persönlichen Angebots im PDF-Format ist ebenso möglich wie der unmittelbare Online-Abschluss der gewünschten Vorsorge. Dieser Prozess erfolgt ortsunabhängig sowie ohne physischen Kontakt und bietet eine zeitnahe Dokumentation der gewählten Konditionen.
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Versicherung online abschließen!
Der Onlinerechner erlaubt die Erstellung individueller Angebote mit PDF-Download oder den sofortigen digitalen Abschluss der gewünschten Rechtsschutzvorsorge.
Versicherung telefonisch abschließen!
Das Beratungsgespräch am Telefon unterstützt bei der Wahl des optimalen Deckungsumfangs und ermöglicht den direkten Abschluss der gewünschten Rechtsschutzvorsorge.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!
Die fachliche Begleitung durch einen spezialisierten Experten ist unabhängig vom gewählten Kommunikationsweg sichergestellt. Mit einer Erfahrung im Bereich Rechtsschutz seit dem Jahr 2002 erfolgt die Unterstützung sowohl beim Vertragsabschluss als auch bei der späteren Abwicklung von Schadenfällen oder Vertragsfragen. Eine direkte Kontaktaufnahme für administrative Rückfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Expertise
Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren
IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
Wie können Sie die Versicherung im Schadenfall nutzen?
Effiziente Unterstützung bei Rechtsfällen: Die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen ist täglich über digitale Wege oder telefonisch möglich. Ein Expertenteam aus Volljuristen sowie Diplom- und Wirtschaftsjuristen erarbeitet Lösungen für verschiedene Rechtsbereiche.
Zur Verfügung stehen Instrumente wie Mediation, anwaltliche Beratung sowie Forderungsmanagement. Eine erste Orientierung wird bereits beim Erstkontakt geboten, um die weitere Vorgehensweise situativ abzustimmen. Eine Brücke zu den konkreten Serviceleistungen bilden die nachfolgenden Optionen:
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Schadenservice
Schnelle und unkomplizierte Hilfe rund um die Uhr bei allen rechtlichen Problemen – kompetent und jederzeit für Sie da.
Erstberatung
Sofortige telefonische Beratung durch spezialisierte Juristen ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung im Fall.
Mediation
Diskrete außergerichtliche Konfliktlösung zur Vermeidung langwieriger Prozesse sowie zur Interessenwahrung.
Anwalts-Chat
Zeitnahe Beantwortung rechtlicher Fragen im Live-Chat für eine zügige Hilfestellung bei juristischen Themen.
Vertrags-Check
Fachliche Prüfung von Dokumenten und Verträgen durch Experten ab der gewählten Komfort-Leistungslinie im Plan.
Vorlagen Service
Sofortiger Zugriff auf eine Auswahl rechtssicherer Muster für geschäftliche sowie private Alltagssituationen.
FAQ: Häufige Fragen zu den Kosten eines Privatrechtschutzes!
Die folgenden Antworten bieten eine Orientierung zu den wichtigsten Rahmenbedingungen, Wartezeiten und Leistungsvoraussetzungen der privaten Rechtsschutzvorsorge. Sie unterstützen dabei, den Umfang der Absicherung für alltägliche Rechtsstreitigkeiten besser einzuschätzen.
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Welche Rechtsbereiche sind im Privatrechtsschutz abgedeckt?
Der Privatrechtsschutz konzentriert sich auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im täglichen Leben außerhalb von beruflichen oder verkehrsrechtlichen Belangen. Hierzu zählen insbesondere Schadenersatzansprüche nach Unfällen, Differenzen aus privaten Kaufverträgen und Dienstleistungsgeschäften sowie Streitigkeiten im Bereich des Sachenrechts. Auch rechtliche Auseinandersetzungen mit Behörden oder im Sozialrecht sind Bestandteil der Absicherung, sofern sie den privaten Lebensbereich betreffen..
Gibt es Wartezeiten vor der ersten Inanspruchnahme?
Die Regelungen zu den Wartezeiten unterscheiden sich je nach gewählter Tariflinie und Leistungsart. Im Vertrags- und Sachenrechtsschutz entfällt die Wartezeit in den Varianten Komfort und Premium vollständig, sodass sofortiger Schutz besteht. In der Basis-Linie gilt für diesen Bereich hingegen eine Wartezeit von sechs Monaten. Unabhängig vom gewählten Tarif besteht jedoch im Schadenersatz-Rechtsschutz, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, grundsätzlich keine Wartezeit.
Sind Angelegenheiten im Familien- oder Erbrecht mitversichert?
In der Basis- und Komfort-Variante umfasst der Schutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht die Kosten für eine juristische Erstberatung. Im Premium-Schutz ist die Leistung deutlich erweitert und beinhaltet für Bereiche wie Unterhalts- und Erbrecht auch die Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Schutz für Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen als optionalen Zusatzbaustein individuell in den Vertrag zu integrieren, um eine umfassende Absicherung für diese spezifischen Lebenssituationen zu gewährleisten.
Kann die Anwaltskanzlei im Schadensfall frei gewählt werden?
Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens besteht grundsätzlich das Recht, einen zur Vertretung berechtigten Rechtsanwalt frei zu wählen. Die Inanspruchnahme einer Empfehlung aus dem spezialisierten Partnernetzwerk des Rechtsservices kann zudem Vorteile wie die Reduzierung oder den Entfall des Eigenanteils ermöglichen. Spezifische Serviceleistungen, wie die telefonische Erstberatung über JuraTel oder die Durchführung von Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, erfolgen dabei direkt über den Rechtsservice des Versicherers.
Besteht Schutz für Konflikte, die vor Vertragsabschluss begannen?
Grundsätzlich muss die Ursache eines Rechtsstreits innerhalb der Vertragslaufzeit liegen. In den Tarifen Komfort und Premium ist jedoch ein Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit vorgesehen. Sofern eine ununterbrochene Vorversicherungszeit von mindestens fünf Jahren bei einem anderen Versicherer bestand, wird auf die Prüfung verzichtet, ob der eigentliche Auslöser des Konflikts vor dem aktuellen Versicherungsbeginn lag. Diese Regelung bietet eine erhebliche Sicherheit für den Übergang bestehender Risiken in das neue Vertragswerk.




