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Vermieter-Rechtsschutz
Wartezeiten
Was sind Wartezeiten?
Warum gibt es Wartezeiten?
Welche Wartezeiten gibt es?
Wann sollten Sie die Versicherung abschließen?
Die Wartezeiten des Vermieterrechtsschutz
Die Wartezeiten des Vermieter Rechtsschutz
Schließen Sie den Vermieterrechtsschutz rechtzeitig ab, bevor der Schaden entsteht!
Inhaltsverzeichnis:
Was bedeutet Wartezeit?
Damit der Rechtsschutz für Vermieter langfristig kalkulierbar bleibt, gelten für Neuverträge bestimmte Karenzzeiten. Diese Regelung schützt die Versichertengemeinschaft vor Zweckabschlüssen – also davor, dass eine Versicherung erst abgeschlossen wird, wenn der Konflikt bereits eskaliert ist.
Nur so können die Kosten für eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung für alle Kunden stabil gehalten werden. Dies unterstreicht die generelle Bedeutung des Vermieterrechtsschutz als reine Vorsorge-Absicherung.
Um die zeitlichen Aspekte und die Funktionsweise der Absicherung besser zu verstehen, hilft ein Blick auf die folgenden zentralen Fachbegriffe:
WAS BEDEUTET „OHNE WARTEZEIT“?
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Moment, in dem die zugrunde liegende Ursache eintritt, und nicht der Tag der anwaltlichen Konsultation. Für die Inanspruchnahme der Vermieterrechtsschutzversicherung ist es erforderlich, dass der Auslöser der Auseinandersetzung – beispielsweise eine Kündigung des Mietverhältnisses oder die Beanstandung eines Mangels – erst nach dem Ablauf der vertraglichen Wartezeit liegt. Sofern die auslösende Handlung oder die vermeintliche Pflichtverletzung bereits innerhalb dieser Frist erfolgt, besteht keine Deckungszusage, selbst wenn eine juristische Unterstützung erst zu einem späteren Zeitpunkt angefordert wird.
WAS BEDEUTET „MIT WARTEZEIT“?
Diese Fristen dienen dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Abschlüssen, die erst bei absehbaren rechtlichen Auseinandersetzungen erfolgen. Solche Regelungen verhindern gezielte Zweckabschlüsse, bei denen eine Absicherung erst dann gesucht wird, wenn ein Streit bereits droht oder absehbar ist. Ohne diese zeitlichen Vorgaben wäre eine spürbare Anhebung der Beiträge für die Versicherten unvermeidbar. Somit stellt die Wartezeit sicher, dass der Rechtsschutz für den gesamten Versichertenkreis finanzierbar bleibt.
WAS BEDEUTET „VORVERTRAGLICH“?
Ein Rechtsschutzfall wird als vorvertraglich eingestuft, sofern die maßgebliche Ursache – der sogenannte erste Verstoß – bereits vor dem eigentlichen Beginn der Absicherung eingetreten ist. Da Versicherungsleistungen für künftige, ungewisse Risiken vorgesehen sind, bleiben solche zurückliegenden Fälle im Regelfall von der Deckungszusage ausgeschlossen. Innerhalb der Tarifvarianten Komfort und Premium besteht jedoch unter definierten Voraussetzungen die Option, auf die Einrede der Vorvertraglichkeit zu verzichten. Eine solche Regelung greift beispielsweise nach einer ununterbrochenen Laufzeit des Vertrages von drei Jahren, sofern der entsprechende Sachverhalt während dieser ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn noch nicht bekannt war.
WAS BEDEUTET „RÜCKWIRKEND“?
Die Vermieterrechtsschutzversicherung versteht sich als vorsorgliches Absicherungsinstrument für kommende Rechtsfragen. Eine rückwirkende Kostenübernahme für bereits laufende Differenzen oder zurückliegende Ereignisse ist im regulären Versicherungsschutz nicht vorgesehen. Die Deckung erstreckt sich auf Sachverhalte, deren Ursprung nach dem Verstreichen der vertraglich vereinbarten Wartefrist und innerhalb der aktiven Vertragslaufzeit liegt. Damit wird sichergestellt, dass die Solidargemeinschaft für unvorhersehbare rechtliche Risiken eintritt, die während der Dauer des bestehenden Vertrages entstehen.
Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
Privat
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
- Kauf von z.B. Hausrat oder Unterhaltungselektronik
- Dienstleistungen wie z.B. Mobilfunk oder Internetanbieter
- Käufe im Internet
- Abos wie z.B. Fitnessstudio
- Reparaturmängel
- Urlaubsreise
- Versicherungsverträge
- Behandlungsfehler
(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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Lorem Ipsum
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Wann haben Sie Anspruch auf Rechtsschutz?
Die wesentliche Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Versicherer stellt der präzise zeitliche Rahmen dar, in dem eine rechtliche Auseinandersetzung ihren Ursprung findet. Für ein tiefgreifendes Verständnis der
Leistungen einer Vermieterrechtsschutzversicherung sowie der
Häufige Streitfälle im Vermieterrechtsschutz sind sowohl die technische Inkraftsetzung als auch die zugrunde liegende rechtliche Systematik zu berücksichtigen.
TECHNISCHER BEGINN
BEGINN RECHTSFALL
Bevor eine inhaltliche Beurteilung der Deckung für einen Schadenfall erfolgt, muss das Versicherungsverhältnis wirksam aktiviert sein. Dieser Startpunkt markiert den Beginn der Absicherung und legt den Moment fest, ab dem der Schutz für den Vermieter rechtlich greift.
Die nachfolgenden Erläuterungen definieren diesen Zeitpunkt und zeigen die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Auswahl der Vermieterrechtsschutzversicherung auf:
STANDARD-BEGINN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
Sofern im Antrag kein anderweitiger Termin festgelegt wurde, startet die Absicherung am Tag nach der Beantragung um 12:00 Uhr mittags. Ab diesem Zeitpunkt besteht bereits eine Deckungszusage für jene Leistungsarten, die keine vertraglich vereinbarte Wartezeit vorsehen. Damit ist sichergestellt, dass in Segmenten ohne Fristen unmittelbar mit dem technischen Start des Vertrages ein rechtlicher Rückhalt gegeben ist.
FLEXIBILITÄT DURCH VORDATIERUNG
Der Starttermin der Absicherung kann nach eigenem Ermessen festgelegt werden. Eine Vordatierung auf das Ablaufdatum einer bereits bestehenden Vermieterrechtsschutzversicherung ist zweckmäßig, um einen lückenlosen Übergang sicherzustellen. Durch diese zeitliche Abstimmung wird eine durchgehende Deckung gewährleistet, während zeitgleiche Beitragszahlungen für unterschiedliche Verträge vermieden werden. Hierbei ist zu beachten, dass eine Rückdatierung des Versicherungsschutzes auf einen Zeitpunkt vor der eigentlichen Antragstellung nicht möglich ist.
MASSGEBLICHKEIT DES VERSICHERUNGSSCHEINS
Der rechtlich maßgebliche Termin für den individuellen Versicherungsschutz ist das im Versicherungsschein (der Police) explizit ausgewiesene Datum. Dieses Dokument legt verbindlich fest, ab welchem Zeitpunkt die Leistungsansprüche aus der Vermieterrechtsschutzversicherung bestehen und rechtlich geltend gemacht werden können. Gleichzeitig bildet dieser Termin den Startpunkt für den Fristenlauf der vereinbarten Wartezeiten. Die Berechnung der Monate, die bis zur Inanspruchnahme bestimmter Leistungsarten verstreichen müssen, orientiert sich somit unmittelbar an diesem im Versicherungsschein dokumentierten Datum.
RECHTZEITIGE ZAHLUNG DES ERSTBEITRAGS
Damit die Absicherung rückwirkend zum im Versicherungsschein festgelegten Termin in Kraft tritt, ist die fristgerechte Begleichung der ersten Prämie – des sogenannten Einlösungsbeitrags – erforderlich. Eine Verzögerung der Zahlung, die im Verantwortungsbereich des Versicherten liegt, kann zur Folge haben, dass die Deckungszusage erst zum Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungseingangs wirksam wird. Eine lückenlose Absicherung ab dem gewählten Startdatum ist somit an die zeitnahe Überweisung des ersten Beitrags geknüpft.
Das Ursachenprinzip nach § 4.1 ARB 2024: Für die Deckungszusage ist nicht der Tag einer gerichtlichen Klage maßgeblich, sondern das Ereignis, welches den rechtlichen Konflikt ausgelöst hat. Nach den zugrunde liegenden Bedingungen besteht ein Anspruch auf Versicherungsschutz, sofern der Versicherungsfall innerhalb der aktiven Vertragslaufzeit sowie nach dem Verstreichen der vereinbarten Wartezeiten eintritt.
In der Praxis bedeutet dies für Vermieter: Der sogenannte „erste Verstoß“ – beispielsweise der Zeitpunkt einer unberechtigten Mietminderung, der Eintritt eines Mietrückstands oder der Ausspruch einer Kündigung – muss nach dem Ende der Wartefrist liegen. Diese zeitliche Abfolge ist erforderlich, damit die Versicherung die Kosten für das jeweilige Verfahren übernimmt. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass die Absicherung für künftige Differenzen zwischen Vermieter und Mieter greift und nicht für bereits schwelende Probleme genutzt werden kann.
Warum gibt es Wartezeiten?
Die Implementierung von Wartefristen stellt eine fundamentale Regelung in der Versicherungswirtschaft dar, um die Ausgewogenheit innerhalb des Versichertenkollektivs zu gewährleisten. Der Zweck einer Rechtsschutzversicherung liegt in der Absicherung für künftige, unvorhersehbare Vorkommnisse. Dementsprechend ist dieser Schutz nicht für juristische Auseinandersetzungen vorgesehen, deren Ursprung bereits bei der Unterzeichnung des Vertrages absehbar war oder bereits bestand.
DAS SOLIDARPRINZIP SCHÜTZEN
Das Versicherungswesen beruht auf der Beteiligung eines Kollektivs, dessen gemeinschaftliche Beiträge im Bedarfsfall die Kosten für das einzelne Mitglied decken. Die Festlegung von Wartezeiten unterbindet den Beitritt zum Versichertenkreis erst in jenem Moment, in dem eine Inanspruchnahme von Leistungen bereits absehbar ist. Diese Maßnahme bewahrt die Gemeinschaft der Beitragszahler vor einer einseitigen finanziellen Beanspruchung und unterstützt eine nachhaltige Kalkulation der Prämien.
GEWÄHRLEISTUNG DER BEITRAGSSTABILITÄT
Falls die Deckungszusage bereits für bestehende oder erkennbare rechtliche Auseinandersetzungen greifen würde, entstünde ein Missverhältnis zwischen den Leistungsausgaben und den kalkulierten Einnahmen. Um die Prämien für den Kundenkreis langfristig finanzierbar und planbar zu gestalten, stellen zeitliche Fristen in definierten Rechtsgebieten ein notwendiges Instrument dar. Diese Regelung unterstützt eine verlässliche Kalkulation und sichert die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Versicherungsschutzes.
VERMEIDUNG VON ZWECKABSCHLÜSSEN
Oftmals wird eine Absicherung erst dann in Erwägung gezogen, wenn eine Kündigung bereits ausgesprochen wurde oder Unstimmigkeiten mit der Mietpartei eskaliert sind. In der Fachwelt wird ein solches Szenario als „brennendes Haus“ bezeichnet, für das kein nachträglicher Versicherungsschutz mehr gewährt werden kann. Die Vereinbarung von Wartezeiten stellt sicher, dass der Schwerpunkt der Vermieterrechtsschutzversicherung konsequent auf einer vorausschauenden und langfristigen Vorsorge liegt.
PRÜFUNG DER UNVORHERSEHBARKEIT
Die Vermieterrechtsschutzversicherung stellt eine Absicherung gegen die Gefahr rechtlicher Konflikte dar und nicht gegen bereits feststehende Auseinandersetzungen. In diesem Zusammenhang fungiert die Wartezeit als sachlicher Maßstab, um zu gewährleisten, dass das versicherte Ereignis tatsächlich erst nach dem Inkrafttreten des Schutzes eintritt und somit den Charakter der Unvorhersehbarkeit wahrt. Durch diesen Mechanismus wird sichergestellt, dass die Deckung primär für künftige Rechtsrisiken im Bereich der Immobilienvermietung zur Verfügung steht.
Der Baustein Privat ist der Grundbaustein. Je nach Leistungsvariante schützt er Sie bei Konflikten um Medizin und Gesundheit, Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungs-Verträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts, und in der Premium Variante z.B. auch im Erbrecht, bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder Sorgerecht.
Privat
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Vertragsrechtsschutz
In allen drei Varianten ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder Eigentums an beweglichen Sachen enthalten. Im Basis Schutz mit 6 Monaten Wartezeit, im Komfort- und Premium Schutz ohne Wartezeit. Darunter fallen z.B.
- Kauf von z.B. Hausrat oder Unterhaltungselektronik
- Dienstleistungen wie z.B. Mobilfunk oder Internetanbieter
- Käufe im Internet
- Abos wie z.B. Fitnessstudio
- Reparaturmängel
- Urlaubsreise
- Versicherungsverträge
- Behandlungsfehler
(Basis, Wartezeit 6 Monate)
(Komfort/ Premium, keine Wartezeit)
Schadenersatzrechtsschutz
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Welche Wartezeiten gelten für die einzelnen Rechtsgebiete?
Je nach Rechtsgebiet variiert die Karenzzeit zwischen sofortigem Schutz und sechs Monaten. Dieses Modul gliedert die unterschiedlichen Fristen und zeigt detailliert auf, ab wann die Kostenübernahme in den spezifischen Fällen greift ...
0 MONATE
3 MONATE
6 MONATE
Ohne Wartezeit ab Versicherungsbeginn
Ab Versicherungsbeginn: In diesen Bereichen besteht sofortiger Schutz, sofern die Ursache des Konflikts nach Vertragsbeginn liegt.
STRAF-, ORDNUNGS- & OPFERRECHT
Verteidigung & Schutz (Alle Tarife): Deckung bei Fahrlässigkeitsvorwürfen (z. B. Körperverletzung durch Glatteis/Streupflicht) und Bußgeldverfahren (z. B. Mülltrennung). Inklusive Opfer-Rechtsschutz, falls Sie im Zusammenhang mit der Immobilie Opfer einer Gewalttat werden.
VERTRÄGE & PHOTOVOLTAIK
Erneuerbare Energien (Tarifabhängig): Sofortiger Schutz für den Betrieb der PV-Anlage (Basis: nur gerichtlich, Komfort: auch außergerichtlich).
Vertrags-Rechtsschutz: Im Premium-Tarif entfällt die Wartezeit für sonstige Dienstleistungsverträge rund um die Immobilie. Dies gilt beispielsweise für Streitigkeiten mit der Hausverwaltung, Versorgungsunternehmen (Strom/Gas/Wasser) oder anderen Versicherungsgesellschaften.
STEUER- & ABGABENRECHT
Gericht & Behörde (Tarifabhängig): In den Tarifen Basis und Komfort besteht sofortiger Schutz für die gerichtliche Wahrnehmung (Klage vor Finanzgerichten).
Der Premium-Tarif deckt darüber hinaus bereits das außergerichtliche Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren vor der Behörde ab (z. B. direkter Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid oder Abgabenbescheide).
SERVICES & BERATUNG
Sofort-Hilfe (Alle Tarife): Die telefonische Anwaltsberatung (JuraTel), der Anwalts-Chat und der Online-Rechts-Service (Musterverträge/Vorlagen) stehen ab Tag 1 zur Verfügung.
Mediation: Die außergerichtliche Konfliktlösung ist bereits im Basis-Tarif enthalten (Voraussetzung: Es ist noch kein Anwalt beauftragt). Sie hilft, Streitigkeiten einvernehmlich und ohne Gerichtskosten beizulegen.
Rückwirkende Hilfe: Das Online Inkasso für Vermieter (ab Komfort) übernimmt unstrittige Forderungen, die bis zu 12 Monate vor Vertragsbeginn entstanden sind. Auch die Mediation kann oft genutzt werden, um bereits laufende Konflikte zu lösen.
Drei Monate Wartezeit ab Versicherungsbeginn
Für häufige Streitfälle im Vermieterrechtsschutz gilt die marktübliche Wartezeit von drei Monaten. Der Ursprung des Streits darf nicht in dieser Zeit liegen.
MIETVERTRÄGE
Mietverhältnis (Alle Tarife): Schutz bei Kündigungen (Eigenbedarf), Mieterhöhungen oder Räumungsklagen. (Basis deckt Gerichtskosten, ab Komfort auch außergerichtlich).
Hinweis: Ein reiner Mietausfallschutz ist als optionaler Baustei erhältlich.
NACHBARRECHT
Nachbarschaft (Alle Tarife): Auseinandersetzungen mit Nachbarn, beispielsweise wegen Grenzbebauung, Lärmbelästigung oder Überwuchs von Pflanzen.
WEG-SACHEN
Eigentümergemeinschaft (Alle Tarife): Gerichtliche Konflikte innerhalb der WEG, etwa bei der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
VERWALTUNGSRECHT
Behörden & Eigentum (Tarifabhängig): Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, z. B. bei Nutzungsuntersagungen (Ferienwohnung) oder Auflagen.
Der Premium-Tarif deckt zusätzlich Anliegerabgaben (z. B. Bürgersteig-Reparatur) sowie den Rechtsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren (z. B. wenn eine neue Straße durch Ihr Grundstück geplant wird) ab.
Drei Monate Wartezeit ab Versicherungsbeginn
Spezial-Schutz: Bei größeren baulichen Veränderungen ist das Risiko komplexer und die Streitwerte sind höher, daher gilt hier eine verlängerte Wartezeit.
SANIERUNG
Modernisierung (nur Premium): Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit Handwerkern oder Baufirmen im Rahmen von baugenehmigungspflichtigen Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten an der bestandsversicherten Immobilie.
PLANUNG & ARCHITEKTEN
Ingenieure (nur Premium): Juristische Hilfe bei Konflikten mit Architekten, Statikern oder Planungsbüros – zum Beispiel wegen Planungsfehlern, falscher Kostenschätzungen oder mangelhafter Bauüberwachung.
BAUGENEHMIGUNG
Neubau & Anbau (Nur Premium): Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, wenn die Baugenehmigung für einen geplanten Anbau, Ausbau oder Neubau auf dem versicherten Grundstück verweigert wird oder Auflagen strittig sind.
NACHBARN & WEG
Durchsetzung (Nur Premium): Rechtsschutz, wenn Nachbarn öffentlich-rechtlichen Widerspruch gegen Ihr Bauvorhaben einlegen (Nachbarwiderspruch) oder wenn bauliche Veränderungen gegenüber der Eigentümergemeinschaft (WEG) rechtlich durchgesetzt werden müssen.
Wann entfällt die Wartezeit und was greift auch rückwirkend?
Es bestehen Konstellationen, in denen die regulären Fristen keine Anwendung finden. Hierbei ist zwischen dem formellen Verzicht auf Wartezeiten und speziellen Serviceleistungen zu differenzieren, die unter definierten Bedingungen sogar für Differenzen beansprucht werden können, welche bereits vor dem eigentlichen Vertragsabschluss bestanden haben.
Die nachfolgenden Abschnitte konkretisieren, unter welchen Voraussetzungen im Bereich der Vermietung rechtliche Fristen entfallen und welche Hilfestellungen eine sofortige Unterstützung bieten:
WARTEZEITEN VERZICHT
RÜCKWIRKENDER SCHUTZ
Wann wird auf die Wartezeit verzichtet?
Ein unmittelbarer Schutz ohne das Abwarten vertraglicher Fristen ist in der Vermieterrechtsschutzversicherung in fest definierten Szenarien vorgesehen. Dies betrifft einerseits den lückenlosen Übergang von einem Vorversicherer und andererseits spezifische Leistungsmerkmale gehobener Tarife. Die folgende Übersicht erläutert die Gegebenheiten, in denen die Wartezeit entfällt:
UNTERBRECHUNGSFREIER ANBIETERWECHSEL
Bei einem Wechsel des Versicherers entfallen die Wartezeiten für jene Risiken, die bereits im vorangegangenen Vertrag (z. B. einer anderen Vermieterrechtsschutzversicherung) abgedeckt waren. Voraussetzung hierfür ist ein lückenloser Übergang des Versicherungsschutzes. Sofern die neue Deckungssumme oder der Leistungsumfang über das bisherige Maß hinausgeht, können für diese Mehrleistungen jedoch die regulären Fristen zur Anwendung kommen.
VORSORGESCHUTZ FÜR NEUE RISIKEN
Rechtliche Risiken, die nach dem Abschluss der Versicherung neu entstehen – beispielsweise durch den Erwerb oder die Fertigstellung einer weiteren Wohneinheit –, genießen im Rahmen der Vorsorgeversicherung oft sofortigen Schutz. Diese Regelung stellt sicher, dass für neu hinzugekommene Mietobjekte keine neuen Wartefristen ausgelöst werden, sofern das Risiko innerhalb der vertraglich festgelegten Meldefristen von 12 Monaten beim Versicherer angezeigt wird. Damit bleibt die Kontinuität der Absicherung auch bei einer Erweiterung des Immobilienportfolios gewahrt.
AUSSCHLUSS DER VORVERTRAGLICHKEITSEINREDE
Es wird unter bestimmten Voraussetzungen auf die Prüfung verzichtet, ob die Ursache eines Konflikts bereits vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn lag. Diese Regelung greift im Regelfall nach einer ununterbrochenen Vertragslaufzeit von drei Jahren. Sofern der Sachverhalt dem Vermieter während dieser ersten drei Jahre nicht bekannt war, besteht somit Deckungsschutz für Ereignisse, deren Ursprung zeitlich vor dem Abschluss des Vertrages liegt.
OPTIONALER MIETASFALLSCHUTZ
Wartezeitverzicht beim Mietausfallschutz Innerhalb der Zusatzabsicherung für Mietausfälle kann die reguläre Wartezeit unter spezifischen Voraussetzungen entfallen. Diese Sonderregelung findet Anwendung, sofern der Versicherungsvertrag (inklusive des Bausteins Mietausfallschutz) bereits vor der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages wirksam war. Zudem ist erforderlich, dass im Vorfeld eine Überprüfung der Bonität der potenziellen Mietpartei (z. B. durch eine Schufa-Auskunft oder vergleichbare Nachweise) durchgeführt wurde. Sind diese Bedingungen erfüllt, greift die Absicherung gegen Mietausfälle unmittelbar mit Beginn des neuen Mietverhältnisses, ohne dass die üblichen Fristen abgewartet werden müssen.
Was kann auch rückwirkend genutzt weden?
Spezielle Service-Optionen bieten Soforthilfe ohne Wartezeit, da sie unabhängig vom Schadenszeitpunkt greifen. Der Fokus auf außergerichtliche Beratung und Deeskalation hilft, Streitigkeiten frühzeitig zu vermeiden. Diese Leistungen sichern fachliche Unterstützung bei bereits bestehenden Konflikten oder sofort ab Vertragsbeginn:
TELEFONISCHE RECHTSBERATUNG
Direkter Juristischer Beistand: Über eine dedizierte Service-Hotline erhalten Versicherte unmittelbar Zugriff auf die Expertise unabhängiger Rechtsanwälte. Dies ermöglicht eine qualifizierte Ersteinschätzung der rechtlichen Situation, um die weiteren Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen präzise bewerten zu können.
Unabhängigkeit vom schadenzeitpunkt: Ein wesentlicher Vorteil dieses Beratungsangebots liegt darin, dass es auch für rechtliche Fragestellungen in Anspruch genommen werden kann, deren Ursache zeitlich vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn liegt. Damit entfällt in diesem spezifischen Servicebereich die Prüfung der Vorvertraglichkeit, was Vermietern auch bei bereits bestehenden Unstimmigkeiten Orientierung bietet.
Kostenneutraler service: Die Inanspruchnahme der telefonischen Beratung löst für den Versicherten keine Gebühren aus. Anders als bei einer förmlichen Deckungszusage für ein Gerichtsverfahren erfolgt keine Anrechnung auf eine etwaige vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Umfassende Kompetennszbereiche: Qualifizierte Juristen stehen für ein weites Spektrum an Rechtsgebieten dauerhaft zur Verfügung. Ziel ist es, dem Vermieter durch eine zeitnahe Aufklärung über die Rechtslage die notwendige Sicherheit für die nächsten Schritte zu verschaffen.
RECHTSBERATUNG PER ONLINE-CHAT
Zügiger digitaler Support: Ein interaktiver Rechts-Chat bietet die Option, präzise und fachlich fundierte Rückmeldungen zu rechtlichen Fragestellungen unmittelbar über mobile Endgeräte oder den Computer einzuholen. Dies erlaubt eine zeitnahe Reaktion auf aktuelle Entwicklungen im Mietverhältnis.
Beratung bei vorvertraglichen Sachverhalten: Die Expertise der spezialisierten Juristen im Chat erstreckt sich ebenfalls auf Angelegenheiten, deren Ursprung zeitlich vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn angesiedelt ist. Somit erhalten Vermieter auch für bereits bestehende Problemstellungen eine erste Orientierung.
Barrierefreier Zugang: Dieser Dienst gewährleistet eine unkomplizierte Klärung rechtlicher Anliegen, ohne dass die Vorlage umfangreicher Dokumente oder das Verstreichen von Wartezeiten erforderlich ist. Die Hürden für eine fachliche Ersteinschätzung werden dadurch auf ein Minimum reduziert.
Vorsorgende Risikominimierung: Durch die frühzeitige Inanspruchnahme des digitalen Austauschs lassen sich juristische Gefahrenpotenziale identifizieren, bevor daraus kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen entstehen. Dies unterstützt eine nachhaltige und rechtssichere Immobilienverwaltung.
AUSSERGERICHTLICHE MEDIATION
Fachkundige Vermittlung bei Streitigkeiten Qualifizierte Mediatoren begleiten die Beteiligten dabei, festgefahrene Positionen effizient und zielgerichtet aufzulösen. Das Hauptziel ist eine außergerichtliche Übereinkunft, um mühsame und langwierige gerichtliche Verfahren zu vermeiden.
Beistand bei bereits vorliegenden Unstimmigkeiten: Die Option einer außergerichtlichen Beilegung kann oft auch dann genutzt werden, wenn der Ursprung des Konflikts vor dem Versicherungsstart liegt oder der Vorfall innerhalb einer Wartezeit auftritt. Damit stellt die Mediation eine effektive Lösung für sogenannte „Altlasten“ dar.
Sicherung des Mietverhältnisses Im Zentrum steht eine einvernehmliche Regelung, welche die persönliche Belastung reduziert und die Grundlage für ein dauerhaft harmonisches Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter stärkt. Dies ist besonders wertvoll, wenn das Mietverhältnis über den Konflikt hinaus bestehen bleibt.
Finanzierung der Mediationskosten: Der Versicherer übernimmt die Honorare für den neutralen Schlichter im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Die Deckung erfolgt bis zu einem Betrag von 3.000 € je Mediationsverfahren und ist auf maximal 6.000 € pro Jahr für außergerichtliche Beilegungsverfahren begrenzt. Innerhalb dieser Leistungsgrenzen bleibt das Verfahren für den Vermieter kostenneutral.
ONLINE-VERTRAGSPRÜFUNG
Rechtliche Prüfung von Unterlagen: Mietrechtliche Dokumente oder Verträge können unkompliziert online durch spezialisierte Rechtsanwälte auf potenzielle juristische Fallstricke hin untersucht werden, noch bevor eine verbindliche Unterzeichnung erfolgt. Dies bietet zusätzliche Sicherheit bei der Gestaltung neuer Mietverhältnisse.
Überprüfung bestehender Verträge: Diese fachliche Analyse beschränkt sich nicht ausschließlich auf neue Abschlüsse. Sie kann ebenso für Vertragswerke in Anspruch genommen werden, die bereits vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn Bestand hatten. Damit lassen sich auch ältere Vereinbarungen auf ihre aktuelle Rechtssicherheit hin bewerten.
Umfangreiches Formularwesen: Ergänzend steht eine Datenbank mit rechtlich geprüften Mustervorlagen, Vorlagen für Kündigungsschreiben sowie verschiedenen Formularen für den täglichen Bedarf der Immobilienverwaltung zur Verfügung. Dies erleichtert die rechtssichere Korrespondenz mit der Mietpartei.
Unmittelbare Bereitstellung: Digitale Hilfsmittel und die dazugehörigen Prüfungsportale sind im Regelfall direkt nach dem technischen Beginn des Versicherungsschutzes zugänglich. Da es sich hierbei um reine Serviceleistungen handelt, entfallen klassische Wartezeiten für die Nutzung dieser Werkzeuge.
Was kostet ein Prozess ohne Vermieterrechtsschutz?
Ein Streit um Schadensersatz mit Sachverständigen kostet in der ersten Instanz schnell über 9.000 Euro. Dieses Risiko ist besonders hoch, da Sie als Vermieter beweisen müssen, dass die Schäden vom Mieter verursacht wurden. Wie sich das Kostenrisiko bei einem Streitwert von 20.000 Euro zusammensetzt, zeigt dieses Beispiel:
AUSGANGSSITUATION
Der Fall: Nach dem Auszug stellen Sie fest, dass die Wohnung erheblich beschädigt wurde (z. B. zerstörte Böden, Sanitäranlagen, Schimmel durch falsches Lüften). Die Kaution reicht bei Weitem nicht aus. Der Ex-Mieter bestreitet die Verursachung.
BERECHNUNG STREITWERT
Die Basis: Der Streitwert entspricht den geschätzten Sanierungskosten. Liegt ein Angebot von Handwerkern über 20.000 € vor, um den Ursprungszustand wiederherzustellen, ist dies der Wert, um den vor Gericht gestritten wird.
GUTACHTER & BONITÄT
Die Gefahr: Um zu beweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat, fordert das Gericht meist ein unabhängiges Sachverständigengutachten.
Diese Kosten (oft 2.000 € bis 4.000 €) müssen Sie vorstrecken. Ist der Mieter am Ende zahlungsunfähig, bleiben Sie auf Sanierungskosten, Anwaltsgebühren und Gutachterkosten sitzen.
GESAMTKOSTEN
Die Summe: Bei einem Streitwert von 20.000 € fallen für den eigenen und gegnerischen Anwalt ca. 5.200 € an. Hinzu kommen Gerichtskosten von ca. 1.200 € und Gutachterkosten von geschätzt 2.500 €.
Gesamtrisiko: ca. 8.900 €.
Hinweis: Die Gebühren für Anwälte und Gerichte sind gesetzlich festgeschrieben (RVG/GKG). Mit dem Prozesskostenrechner lässt sich das individuelle Kostenrisiko basierend auf der Höhe der Forderung ermitteln.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
Was kostet eine Vermieter Rechtsschutz Versicherung?
Bereits ab
6,45 € monatlich ist die Absicherung einer vermieteten Wohneinheit möglich.
Im Vergleich zu den hohen Kostenrisiken typischer Mietstreitigkeiten stellt dieser Beitrag eine minimale Investition zur langfristigen Sicherung Ihrer Mietrendite dar.
Die Kosten einer Vermieterrechtsschutzversicherung
hängen von verschiedenen Faktoren ab ...
PREISE
PREISFAKTOREN
In der folgenden Tabelle finden Sie Beitragsbeispiele zur Orientierung. Ihren exakten Beitrag ermitteln Sie einfach mit dem Online-Rechner, können das Angebot als PDF speichern oder den Schutz direkt online aktivieren. Klicken Sie hierfür einfach auf die gelben Buttons unter den Tarifbeispielen ...
BASIS
Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €,
Basisschutz, ohne SB
z.B. monatlich
6,45 €
KOMFORT
Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €,
Komfortschutz, 150 € SB
z.B. monatlich
18,70 €
PREMIUM
Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €,
Premiumschutz, 150 € SB
z.B. monatlich
32,80 €
Faktoren für die Beitragsgestaltung Die Kalkulation der Versicherungsprämie basiert wesentlich auf dem gewählten Leistungsumfang sowie der Anzahl und Art der zu versichernden Wohneinheiten. Die folgenden vier Kriterien haben den maßgeblichsten Einfluss auf die Höhe des Beitrags:
BERECHNUNGSGRUNDLAGE
Mieteinnahmen: Die Prämie orientiert sich an der Bruttowarmmiete. So bleiben die Versicherungskosten stets in einem fairen Verhältnis zum tatsächlichen Ertrag der Immobilie.
OBJEKTDECKUNG
Geschlossenheit: Sämtliche Einheiten eines Eigentümers an einer Adresse müssen gemeinsam versichert werden. Eine Auswahl einzelner Wohnungen innerhalb eines Objektes ist ausgeschlossen.
WOHNEN & GEWERBE
Einheitspreis: Es fallen keine Zuschläge für gewerbliche Nutzung an. Für Gewerbeeinheiten gilt die identische Prämie wie für privaten Wohnraum.
TARIFSTUFEN
Leistungsumfang: Der Basis-Schutz deckt reine Gerichtskosten ab. Ab dem Komfort-Tarif greift der Schutz auch außergerichtlich (z. B. für Kündigungen), während der Premium-Tarif erweiterte Leistungen wie Leerstands-Schutz beinhaltet.
Wie können Sie Ihren Vermieterrechtsschutz abschließen?
Der Vermieterrechtsschutz ist als flexible Einzelpolice erhältlich und erfordert keine Koppelung an andere Verträge. Konfigurieren Sie Ihren Schutz im Online-Rechner in wenigen Schritten exakt nach Ihrem Bedarf. Sie können Ihr persönliches Angebot als PDF speichern oder die Versicherung direkt abschließen – einfach und bequem vom Schreibtisch aus.
Tipp: Wann sollte der Versicherungsschutz abgeschlossen werden? Der Versicherungsschutz sollte vor dem Abzeichnen rechtlicher Differenzen bestehen. Da für zentrale Bereiche des Vermieterrechtsschutzes Wartefristen gelten, garantiert eine rechtzeitige Vorsorge die Deckung bei künftigen Konflikten. Eine rückwirkende Absicherung für bereits bekannte Fälle ist ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis bei Wohnsitz im Ausland:
Auch wenn Sie nicht in Deutschland leben, können Sie Ihre hier vermieteten Immobilien problemlos versichern. Da der Online-Rechner technisch auf deutsche Wohnsitze ausgelegt ist, erfolgt der Abschluss in diesem Fall telefonisch.
... klicken Sie hierfür
einfach auf die gelben Icons ...
Versicherung online abschließen!
Mit dem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.
Versicherung telefonisch abschließen!
Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!
Unabhängig davon, ob Sie online oder telefonisch abschließen: Sie haben immer einen direkten Draht zum Experten. Diese Unterstützung gilt sowohl beim Antrag als auch dauerhaft während der Vertragslaufzeit – sei es bei Vertragsfragen oder als Navigationshilfe im Schadenfall. Rufen Sie einfach an, eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Expertise
Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren
IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
Wie können Sie die Versicherung im Schadenfall nutzen?
Ob telefonisch oder online: Profitieren Sie von einer 24/7-Erreichbarkeit. Unser Experten-Team sorgt für sofortige juristische Orientierung und wählt gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie – von der Schlichtung über das Forderungsmanagement bis zur Klage.
... klicken Sie hierfür einfach
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FAQ Antworten rund um Fristen und Deckung!
Hier finden Sie kompakte Antworten zu den wichtigsten Details bezüglich Vertragsbeginn, Wartezeiten und Rückdatierung
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Wann sollten Vermieter den Vermieterrechtsschutz abschließen?
So früh wie möglich: Der ideale Abschlusszeitpunkt liegt unmittelbar beim Erwerb der Immobilie oder vor der ersten Vermietung. Nur so lassen sich Deckungslücken durch die "Vorvertraglichkeit" vermeiden. Da die Ursache eines Rechtsstreits (z. B. fehlerhafte Klauseln im Mietvertrag) oft lange vor der Eskalation liegt, greift der Versicherungsschutz nur, wenn der Vertrag zu diesem frühen Zeitpunkt bereits bestand.
Gibt es eine rückwirkende Deckung für laufende Fälle?
Grundsatz und Ausnahmen: Eine generelle Rückdatierung für bereits bekannte Konflikte ist nicht möglich (Prinzip des brennenden Hauses).
Service-Vorteil: Bestimmte Leistungen wie die Mediation (Konfliktlösung) oder das Online-Inkasso (für unstrittige Forderungen bis 12 Monate rückwirkend) können im Komfort- und Premium-Tarif oft auch für Fälle genutzt werden, die vor Vertragsbeginn entstanden sind.
Welcher Zeitpunkt ist für die Einhaltung der Wartezeit maßgeblich?
Verstoßtheorie: Für die Berechnung der Wartezeit zählt nicht der Zeitpunkt der Klage oder des Anwaltsbriefs, sondern der Moment der ersten "Rechtsgutverletzung".
Beispiel: Bei einer Räumungsklage wegen Zahlungsverzug ist das Datum der ersten unbezahlten Miete entscheidend, nicht das Datum der Kündigung. Fiel die erste fehlende Mietzahlung in die Wartezeit, besteht kein Schutz für das darauf folgende Verfahren.
Fallen bei einem Versicherungswechsel erneut Wartezeiten an?
Nahtloser Übergang: Wechselt ein Versicherungsnehmer lückenlos von einer anderen Gesellschaft zur ARAG, entfallen die Wartezeiten für alle Risiken, die bereits im Vorvertrag versichert waren. Die Dauer des Vorvertrags wird voll auf die Wartezeit angerechnet.

