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Vermieter-Rechtsschutz
Wartezeiten

Was sind Wartezeiten?

Warum gibt es Wartezeiten?

Welche Wartezeiten gibt es?

Wann sollten Sie die Versicherung abschließen?

Vermieterrechtsschutz: Wartezeiten

Schließen Sie den Vermieterrechtsschutz rechtzeitig ab, bevor der Schaden entsteht!

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Was bedeutet Wartezeit? Damit der Rechtsschutz für Vermieter langfristig kalkulierbar bleibt, gelten für Neuverträge bestimmte Karenzzeiten. Diese Regelung schützt die Versichertengemeinschaft vor Zweckabschlüssen – also davor, dass eine Versicherung erst abgeschlossen wird, wenn der Konflikt bereits eskaliert ist. Nur so können die Kosten für eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung für alle Kunden stabil gehalten werden. Dies unterstreicht die generelle Bedeutung des Vermieterrechtsschutz als reine Vorsorge-Absicherung. Um die zeitlichen Aspekte und die Funktionsweise der Absicherung besser zu verstehen, hilft ein Blick auf die folgenden zentralen Fachbegriffe: ZEITPUNKT DES RECHTSSCHUTZFALLS Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Moment, in dem die zugrunde liegende Ursache eintritt, und nicht der Tag der anwaltlichen Konsultation. Für die Inanspruchnahme der Vermieterrechtsschutzversicherung ist es erforderlich, dass der Auslöser der Auseinandersetzung – beispielsweise eine Kündigung des Mietverhältnisses oder die Beanstandung eines Mangels – erst nach dem Ablauf der vertraglichen Wartezeit liegt. Sofern die auslösende Handlung oder die vermeintliche Pflichtverletzung bereits innerhalb dieser Frist erfolgt, besteht keine Deckungszusage, selbst wenn eine juristische Unterstützung erst zu einem späteren Zeitpunkt angefordert wird. Schutz der Gemeinschaft und Beitragsstabilität Diese Fristen dienen dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Abschlüssen, die erst bei absehbaren rechtlichen Auseinandersetzungen erfolgen. Solche Regelungen verhindern gezielte Zweckabschlüsse, bei denen eine Absicherung erst dann gesucht wird, wenn ein Streit bereits droht oder absehbar ist. Ohne diese zeitlichen Vorgaben wäre eine spürbare Anhebung der Beiträge für die Versicherten unvermeidbar. Somit stellt die Wartezeit sicher, dass der Rechtsschutz für den gesamten Versichertenkreis finanzierbar bleibt. Definition der Vorvertraglichkeit Ein Rechtsschutzfall wird als vorvertraglich eingestuft, sofern die maßgebliche Ursache – der sogenannte erste Verstoß – bereits vor dem eigentlichen Beginn der Absicherung eingetreten ist. Da Versicherungsleistungen für künftige, ungewisse Risiken vorgesehen sind, bleiben solche zurückliegenden Fälle im Regelfall von der Deckungszusage ausgeschlossen. Innerhalb der Tarifvarianten Komfort und Premium besteht jedoch unter definierten Voraussetzungen die Option, auf die Einrede der Vorvertraglichkeit zu verzichten. Eine solche Regelung greift beispielsweise nach einer ununterbrochenen Laufzeit des Vertrages von drei Jahren, sofern der entsprechende Sachverhalt während dieser ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn noch nicht bekannt war. Vorsorgecharakter und zeitlicher Geltungsbereich Die Vermieterrechtsschutzversicherung versteht sich als vorsorgliches Absicherungsinstrument für kommende Rechtsfragen. Eine rückwirkende Kostenübernahme für bereits laufende Differenzen oder zurückliegende Ereignisse ist im regulären Versicherungsschutz nicht vorgesehen. Die Deckung erstreckt sich auf Sachverhalte, deren Ursprung nach dem Verstreichen der vertraglich vereinbarten Wartefrist und innerhalb der aktiven Vertragslaufzeit liegt. Damit wird sichergestellt, dass die Solidargemeinschaft für unvorhersehbare rechtliche Risiken eintritt, die während der Dauer des bestehenden Vertrages entstehen.

Was bedeutet Wartezeit?

Damit der Rechtsschutz für Vermieter langfristig kalkulierbar bleibt, gelten für Neuverträge bestimmte Karenzzeiten. Diese Regelung schützt die Versichertengemeinschaft vor Zweckabschlüssen – also davor, dass eine Versicherung erst abgeschlossen wird, wenn der Konflikt bereits eskaliert ist.


Nur so können die  Kosten für eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung für alle Kunden stabil gehalten werden. Dies unterstreicht die generelle  Bedeutung des Vermieterrechtsschutz   als reine Vorsorge-Absicherung.


Um die zeitlichen Aspekte und die Funktionsweise der Absicherung besser zu verstehen, hilft ein Blick auf die folgenden zentralen Fachbegriffe:

  • WAS BEDEUTET „OHNE WARTEZEIT“?

    Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Moment, in dem die zugrunde liegende Ursache eintritt, und nicht der Tag der anwaltlichen Konsultation. Für die Inanspruchnahme der Vermieterrechtsschutzversicherung ist es erforderlich, dass der Auslöser der Auseinandersetzung – beispielsweise eine Kündigung des Mietverhältnisses oder die Beanstandung eines Mangels – erst nach dem Ablauf der vertraglichen Wartezeit liegt. 


    Sofern die auslösende Handlung oder die vermeintliche Pflichtverletzung bereits innerhalb dieser Frist erfolgt, besteht keine Deckungszusage, selbst wenn eine juristische Unterstützung erst zu einem späteren Zeitpunkt angefordert wird.

  • WAS BEDEUTET „MIT WARTEZEIT“?

    Diese Fristen dienen dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Abschlüssen, die erst bei absehbaren rechtlichen Auseinandersetzungen erfolgen. Solche Regelungen verhindern gezielte Zweckabschlüsse, bei denen eine Absicherung erst dann gesucht wird, wenn ein Streit bereits droht oder absehbar ist. 


    Ohne diese zeitlichen Vorgaben wäre eine spürbare Anhebung der Beiträge für die Versicherten unvermeidbar. Somit stellt die Wartezeit sicher, dass der Rechtsschutz für den gesamten Versichertenkreis finanzierbar bleibt.

  • WAS BEDEUTET „VORVERTRAGLICH“?

    Ein Rechtsschutzfall wird als vorvertraglich eingestuft, sofern die maßgebliche Ursache – der sogenannte erste Verstoß – bereits vor dem eigentlichen Beginn der Absicherung eingetreten ist. Da Versicherungsleistungen für künftige, ungewisse Risiken vorgesehen sind, bleiben solche zurückliegenden Fälle im Regelfall von der Deckungszusage ausgeschlossen. Innerhalb der Tarifvarianten Komfort und Premium besteht jedoch unter definierten Voraussetzungen die Option, auf die Einrede der Vorvertraglichkeit zu verzichten. 


    Eine solche Regelung greift beispielsweise nach einer ununterbrochenen Laufzeit des Vertrages von drei Jahren, sofern der entsprechende Sachverhalt während dieser ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn noch nicht bekannt war.

  • WAS BEDEUTET „RÜCKWIRKEND“?

    Die Vermieterrechtsschutzversicherung versteht sich als vorsorgliches Absicherungsinstrument für kommende Rechtsfragen. Eine rückwirkende Kostenübernahme für bereits laufende Differenzen oder zurückliegende Ereignisse ist im regulären Versicherungsschutz nicht vorgesehen. 


    Die Deckung erstreckt sich auf Sachverhalte, deren Ursprung nach dem Verstreichen der vertraglich vereinbarten Wartefrist und innerhalb der aktiven Vertragslaufzeit liegt. Damit wird sichergestellt, dass die Solidargemeinschaft für unvorhersehbare rechtliche Risiken eintritt, die während der Dauer des bestehenden Vertrages entstehen.

Wann haben Sie Anspruch auf Rechtsschutz? Die Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme durch die Versicherung ist der exakte zeitliche Rahmen, in dem ein rechtlicher Konflikt entsteht. Um zu verstehen, was im Privatrechtsschutz abgedeckt ist, muss man sowohl die technische Aktivierung als auch die rechtliche Logik betrachten. [TAB 1: Der technische Beginn] | [TAB 2: Die rechtliche Logik] Inhalt für TAB 1: Der Weg zur aktiven Police Bevor die rechtliche Prüfung eines Schadenfalls beginnt, muss der Vertrag technisch „scharf geschaltet“ sein. Dieser Startpunkt bildet das Fundament für Ihren Schutzschirm und bestimmt, ab welcher Sekunde die Versicherung für Sie einsteht. Die folgenden vier Punkte erklären Ihnen präzise, wie dieser Zeitpunkt definiert wird und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben, wenn Sie Ihren Privatrechtsschutz abschließen: STANDARD-BEGINN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES Sofern im Antrag kein abweichender Termin vereinbart wurde, beginnt Ihr Schutz am Folgetag Ihres Abschlusses um 12:00 Uhr mittags. Ab diesem Moment sind Sie bereits für alle Bereiche ohne Wartezeit geschützt. FLEXIBILITÄT DURCH VORDATIERUNG Sie haben die Freiheit, den Beginn individuell festzulegen. Eine Vordatierung, zum Beispiel auf den 1. des Folgemonats, ist besonders sinnvoll, um einen nahtlosen Übergang von einem bestehenden Familienrechtsschutz sicherzustellen und doppelte Beitragszahlungen zu vermeiden. MASSGEBLICHKEIT DES VERSICHERUNGSSCHEINS Der rechtlich bindende Zeitpunkt für Ihren persönlichen Schutz ist immer der in Ihrem Versicherungsschein (der Police) explizit ausgewiesene Termin. Dieses Dokument dokumentiert schwarz auf weiß, ab wann die Leistungen einer Privatrechtsschutzversicherung für Sie greifen. RECHTZEITIGE ZAHLUNG DES ERSTBEITRAGS Damit der Versicherungsschutz rückwirkend zum vereinbarten Termin voll wirksam wird, muss der erste Beitrag (der sogenannte Einlösungsbeitrag) rechtzeitig gezahlt werden. Eine Verzögerung der Zahlung kann dazu führen, dass der Schutz erst mit dem verspäteten Zahlungseingang beginnt. Inhalt für TAB 2: Das Ursachenprinzip nach § 4.1 ARB 2024 Gemäß den Versicherungsbedingungen ist nicht der Zeitpunkt der Klage entscheidend, sondern das Ereignis, das den Streit ausgelöst hat. „Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist.“ Das bedeutet für Sie: Der „erste Verstoß“ (z. B. der Tag der Kündigung oder der Mangel am gekauften Produkt) muss zwingend nach Ablauf Ihrer Wartezeit liegen. Nur so ist gewährleistet, dass die Versicherung die Kosten für Ihren Fall übernimmt.

Wann haben Sie Anspruch auf Rechtsschutz?

Die wesentliche Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Versicherer stellt der präzise zeitliche Rahmen dar, in dem eine rechtliche Auseinandersetzung ihren Ursprung findet. Für ein tiefgreifendes Verständnis der  Leistungen einer Vermieterrechtsschutzversicherung sowie der  Häufige Streitfälle im Vermieterrechtsschutz sind sowohl die technische Inkraftsetzung als auch die zugrunde liegende rechtliche Systematik zu berücksichtigen.

Bevor eine inhaltliche Beurteilung der Deckung für einen Schadenfall erfolgt, muss das Versicherungsverhältnis wirksam aktiviert sein. Dieser Startpunkt markiert den Beginn der Absicherung und legt den Moment fest, ab dem der Schutz für den Vermieter rechtlich greift.


Die nachfolgenden Erläuterungen definieren diesen Zeitpunkt und zeigen die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Auswahl der Vermieterrechtsschutzversicherung auf:

  • STANDARD-BEGINN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES

    Sofern im Antrag kein anderweitiger Termin festgelegt wurde, startet die Absicherung am Tag nach der Beantragung um 12:00 Uhr mittags. Ab diesem Zeitpunkt besteht bereits eine Deckungszusage für jene Leistungsarten, die keine vertraglich vereinbarte Wartezeit vorsehen. Damit ist sichergestellt, dass in Segmenten ohne Fristen unmittelbar mit dem technischen Start des Vertrages ein rechtlicher Rückhalt gegeben ist.

  • FLEXIBILITÄT DURCH VORDATIERUNG

    Der Starttermin der Absicherung kann nach eigenem Ermessen festgelegt werden. Eine Vordatierung auf das Ablaufdatum einer bereits bestehenden Vermieterrechtsschutzversicherung ist zweckmäßig, um einen lückenlosen Übergang sicherzustellen. Durch diese zeitliche Abstimmung wird eine durchgehende Deckung gewährleistet, während zeitgleiche Beitragszahlungen für unterschiedliche Verträge vermieden werden. Hierbei ist zu beachten, dass eine Rückdatierung des Versicherungsschutzes auf einen Zeitpunkt vor der eigentlichen Antragstellung nicht möglich ist.

  • MASSGEBLICHKEIT DES VERSICHERUNGSSCHEINS

    Der rechtlich maßgebliche Termin für den individuellen Versicherungsschutz ist das im Versicherungsschein (der Police) explizit ausgewiesene Datum. Dieses Dokument legt verbindlich fest, ab welchem Zeitpunkt die Leistungsansprüche aus der Vermieterrechtsschutzversicherung bestehen und rechtlich geltend gemacht werden können. Gleichzeitig bildet dieser Termin den Startpunkt für den Fristenlauf der vereinbarten Wartezeiten. Die Berechnung der Monate, die bis zur Inanspruchnahme bestimmter Leistungsarten verstreichen müssen, orientiert sich somit unmittelbar an diesem im Versicherungsschein dokumentierten Datum.

  • RECHTZEITIGE ZAHLUNG DES ERSTBEITRAGS

    Damit die Absicherung rückwirkend zum im Versicherungsschein festgelegten Termin in Kraft tritt, ist die fristgerechte Begleichung der ersten Prämie – des sogenannten Einlösungsbeitrags – erforderlich. Eine Verzögerung der Zahlung, die im Verantwortungsbereich des Versicherten liegt, kann zur Folge haben, dass die Deckungszusage erst zum Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungseingangs wirksam wird. Eine lückenlose Absicherung ab dem gewählten Startdatum ist somit an die zeitnahe Überweisung des ersten Beitrags geknüpft.

Warum gibt es Wartezeiten?Die Implementierung von Wartefristen stellt eine fundamentale Regelung in der Versicherungswirtschaft dar, um die Ausgewogenheit innerhalb des Versichertenkollektivs zu gewährleisten. Der Zweck einer Rechtsschutzversicherung liegt in der Absicherung für künftige, unvorhersehbare Vorkommnisse. Dementsprechend ist dieser Schutz nicht für juristische Auseinandersetzungen vorgesehen, deren Ursprung bereits bei der Unterzeichnung des Vertrages absehbar war oder bereits bestand. SOLIDARPRINZIP UND KOLLEKTIVSCHUTZ Das Versicherungswesen beruht auf der Beteiligung eines Kollektivs, dessen gemeinschaftliche Beiträge im Bedarfsfall die Kosten für das einzelne Mitglied decken. Die Festlegung von Wartezeiten unterbindet den Beitritt zum Versichertenkreis erst in jenem Moment, in dem eine Inanspruchnahme von Leistungen bereits absehbar ist. Diese Maßnahme bewahrt die Gemeinschaft der Beitragszahler vor einer einseitigen finanziellen Beanspruchung und unterstützt eine nachhaltige Kalkulation der Prämien. WIRTSCHAFTLICHE STABILITÄT UND BEITRAGSSICHERUNG Falls die Deckungszusage bereits für bestehende oder erkennbare rechtliche Auseinandersetzungen greifen würde, entstünde ein Missverhältnis zwischen den Leistungsausgaben und den kalkulierten Einnahmen. Um die Prämien für den Kundenkreis langfristig finanzierbar und planbar zu gestalten, stellen zeitliche Fristen in definierten Rechtsgebieten ein notwendiges Instrument dar. Diese Regelung unterstützt eine verlässliche Kalkulation und sichert die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Versicherungsschutzes. PRÄVENTIVER SCHUTZCHARAKTER Oftmals wird eine Absicherung erst dann in Erwägung gezogen, wenn eine Kündigung bereits ausgesprochen wurde oder Unstimmigkeiten mit der Mietpartei eskaliert sind. In der Fachwelt wird ein solches Szenario als „brennendes Haus“ bezeichnet, für das kein nachträglicher Versicherungsschutz mehr gewährt werden kann. Die Vereinbarung von Wartezeiten stellt sicher, dass der Schwerpunkt der Vermieterrechtsschutzversicherung konsequent auf einer vorausschauenden und langfristigen Vorsorge liegt. RISIKOPRINZIP UND UNVORHERSEHBARKEIT Die Vermieterrechtsschutzversicherung stellt eine Absicherung gegen die Gefahr rechtlicher Konflikte dar und nicht gegen bereits feststehende Auseinandersetzungen. In diesem Zusammenhang fungiert die Wartezeit als sachlicher Maßstab, um zu gewährleisten, dass das versicherte Ereignis tatsächlich erst nach dem Inkrafttreten des Schutzes eintritt und somit den Charakter der Unvorhersehbarkeit wahrt. Durch diesen Mechanismus wird sichergestellt, dass die Deckung primär für künftige Rechtsrisiken im Bereich der Immobilienvermietung zur Verfügung steht.

Warum gibt es Wartezeiten?

Die Im­ple­men­tie­rung von War­te­fris­ten stellt eine fun­da­men­ta­le Re­ge­lung in der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft dar, um die Aus­ge­wo­gen­heit in­ner­halb des Ver­si­cher­ten­kol­lek­tivs zu ge­währ­leis­ten. Der Zweck einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung liegt in der Ab­si­che­rung für künf­ti­ge, un­vor­her­seh­ba­re Vor­komm­nis­se. De­ment­spre­chend ist die­ser Schutz nicht für ju­ris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor­ge­se­hen, de­ren Ur­sprung be­reits bei der Un­ter­zeich­nung des Ver­tra­ges ab­seh­bar war oder be­reits be­stand.

  • DAS SOLIDARPRINZIP SCHÜTZEN

    Das Versicherungswesen beruht auf der Beteiligung eines Kollektivs, dessen gemeinschaftliche Beiträge im Bedarfsfall die Kosten für das einzelne Mitglied decken. Die Festlegung von Wartezeiten unterbindet den Beitritt zum Versichertenkreis erst in jenem Moment, in dem eine Inanspruchnahme von Leistungen bereits absehbar ist. Diese Maßnahme bewahrt die Gemeinschaft der Beitragszahler vor einer einseitigen finanziellen Beanspruchung und unterstützt eine nachhaltige Kalkulation der Prämien.

  • GEWÄHRLEISTUNG DER BEITRAGSSTABILITÄT

    Falls die Deckungszusage bereits für bestehende oder erkennbare rechtliche Auseinandersetzungen greifen würde, entstünde ein Missverhältnis zwischen den Leistungsausgaben und den kalkulierten Einnahmen. Um die Prämien für den Kundenkreis langfristig finanzierbar und planbar zu gestalten, stellen zeitliche Fristen in definierten Rechtsgebieten ein notwendiges Instrument dar. Diese Regelung unterstützt eine verlässliche Kalkulation und sichert die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Versicherungsschutzes.

  • VERMEIDUNG VON ZWECKABSCHLÜSSEN

    Oftmals wird eine Absicherung erst dann in Erwägung gezogen, wenn eine Kündigung bereits ausgesprochen wurde oder Unstimmigkeiten mit der Mietpartei eskaliert sind. In der Fachwelt wird ein solches Szenario als „brennendes Haus“ bezeichnet, für das kein nachträglicher Versicherungsschutz mehr gewährt werden kann. Die Vereinbarung von Wartezeiten stellt sicher, dass der Schwerpunkt der Vermieterrechtsschutzversicherung konsequent auf einer vorausschauenden und langfristigen Vorsorge liegt.

  • PRÜFUNG DER UNVORHERSEHBARKEIT

    Die Vermieterrechtsschutzversicherung stellt eine Absicherung gegen die Gefahr rechtlicher Konflikte dar und nicht gegen bereits feststehende Auseinandersetzungen. In diesem Zusammenhang fungiert die Wartezeit als sachlicher Maßstab, um zu gewährleisten, dass das versicherte Ereignis tatsächlich erst nach dem Inkrafttreten des Schutzes eintritt und somit den Charakter der Unvorhersehbarkeit wahrt. Durch diesen Mechanismus wird sichergestellt, dass die Deckung primär für künftige Rechtsrisiken im Bereich der Immobilienvermietung zur Verfügung steht.

Welche Wartezeiten gelten für die einzelnen Rechtsgebiete? Je nach Rechtsgebiet variiert die Karenzzeit zwischen sofortigem Schutz und sechs Monaten. Dieses Modul gliedert die unterschiedlichen Fristen und zeigt detailliert auf, ab wann die Kostenübernahme in den spezifischen Fällen greift ...

Welche Wartezeiten gelten für die Rechtsgebiete?

Je nach Rechtsgebiet variiert die Karenzzeit zwischen sofortigem Schutz und sechs Monaten. Dieses Modul gliedert die unterschiedlichen Fristen und zeigt detailliert auf, ab wann die Kostenübernahme in den spezifischen Fällen greift ...

Ab Versicherungsbeginn: In diesen Bereichen besteht sofortiger Schutz, sofern die Ursache des Konflikts nach Vertragsbeginn liegt.

  • STRAF-, ORDNUNGS- & OPFERRECHT

    Verteidigung & Schutz (Alle Tarife): Deckung bei Fahrlässigkeitsvorwürfen (z. B. Körperverletzung durch Glatteis/Streupflicht) und Bußgeldverfahren (z. B. Mülltrennung). Inklusive Opfer-Rechtsschutz, falls Sie im Zusammenhang mit der Immobilie Opfer einer Gewalttat werden.

  • VERTRÄGE & PHOTOVOLTAIK

    Erneuerbare Energien (Tarifabhängig): Sofortiger Schutz für den Betrieb der PV-Anlage (Basis: nur gerichtlich, Komfort: auch außergerichtlich). 


    Vertrags-Rechtsschutz: Im Premium-Tarif entfällt die Wartezeit für sonstige Dienstleistungsverträge rund um die Immobilie. Dies gilt beispielsweise für Streitigkeiten mit der Hausverwaltung, Versorgungsunternehmen (Strom/Gas/Wasser) oder anderen Versicherungsgesellschaften.

  • STEUER- & ABGABENRECHT

    Gericht & Behörde (Tarifabhängig): In den Tarifen Basis und Komfort besteht sofortiger Schutz für die gerichtliche Wahrnehmung (Klage vor Finanzgerichten). 


    Der Premium-Tarif deckt darüber hinaus bereits das außergerichtliche Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren vor der Behörde ab (z. B. direkter Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid oder Abgabenbescheide).

  • SERVICES & BERATUNG

    Sofort-Hilfe (Alle Tarife)Die telefonische Anwaltsberatung (JuraTel), der Anwalts-Chat und der Online-Rechts-Service (Musterverträge/Vorlagen) stehen ab Tag 1 zur Verfügung. 


    Mediation: Die außergerichtliche Konfliktlösung ist bereits im Basis-Tarif enthalten (Voraussetzung: Es ist noch kein Anwalt beauftragt). Sie hilft, Streitigkeiten einvernehmlich und ohne Gerichtskosten beizulegen.


    Rückwirkende Hilfe: Das Online Inkasso für Vermieter (ab Komfort) übernimmt unstrittige Forderungen, die bis zu 12 Monate vor Vertragsbeginn entstanden sind. Auch die Mediation kann oft genutzt werden, um bereits laufende Konflikte zu lösen.

Wann entfällt die Wartezeit und was greift auch rückwirkend? Es bestehen Konstellationen, in denen die regulären Fristen keine Anwendung finden. Hierbei ist zwischen dem formellen Verzicht auf Wartezeiten und speziellen Serviceleistungen zu differenzieren, die unter definierten Bedingungen sogar für Differenzen beansprucht werden können, welche bereits vor dem eigentlichen Vertragsabschluss bestanden haben. Die nachfolgenden Abschnitte konkretisieren, unter welchen Voraussetzungen im Bereich der Vermietung rechtliche Fristen entfallen und welche Hilfestellungen eine sofortige Unterstützung bieten: Tab 1: Wann wird auf die Wartezeit verzichtet? Ein unmittelbarer Schutz ohne das Abwarten vertraglicher Fristen ist in der Vermieterrechtsschutzversicherung in fest definierten Szenarien vorgesehen. Dies betrifft einerseits den lückenlosen Übergang von einem Vorversicherer und andererseits spezifische Leistungsmerkmale gehobener Tarife. Die folgende Übersicht erläutert die Gegebenheiten, in denen die Wartezeit entfällt: Unterbrechungsfreier Anbieterwechsel Bei einem Wechsel des Versicherers entfallen die Wartezeiten für jene Risiken, die bereits im vorangegangenen Vertrag (z. B. einer anderen Vermieterrechtsschutzversicherung) abgedeckt waren. Voraussetzung hierfür ist ein lückenloser Übergang des Versicherungsschutzes. Sofern die neue Deckungssumme oder der Leistungsumfang über das bisherige Maß hinausgeht, können für diese Mehrleistungen jedoch die regulären Fristen zur Anwendung kommen. Ausschluss der Vorvertraglichkeitseinrede Innerhalb der Tarifvarianten Komfort und Premium wird unter bestimmten Voraussetzungen auf die Prüfung verzichtet, ob die Ursache eines Konflikts bereits vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn lag. Diese Regelung greift im Regelfall nach einer ununterbrochenen Vertragslaufzeit von drei Jahren. Sofern der Sachverhalt dem Vermieter während dieser ersten drei Jahre nicht bekannt war, besteht somit Deckungsschutz für Ereignisse, deren Ursprung zeitlich vor dem Abschluss des Vertrages liegt. Vorsorgeschutz für neue Risiken Rechtliche Risiken, die nach dem Abschluss der Versicherung neu entstehen – beispielsweise durch den Erwerb oder die Fertigstellung einer weiteren Wohneinheit –, genießen im Rahmen der Vorsorgeversicherung oft sofortigen Schutz. Diese Regelung stellt sicher, dass für neu hinzugekommene Mietobjekte keine neuen Wartefristen ausgelöst werden, sofern das Risiko innerhalb der vertraglich festgelegten Meldefristen beim Versicherer angezeigt wird. Damit bleibt die Kontinuität der Absicherung auch bei einer Erweiterung des Immobilienportfolios gewahrt. Erweiterter Universal-Rechtsschutz (§ 26 LB) Als besonderes Leistungsmerkmal der Tarifvariante Premium bietet der Universal-Rechtsschutz Unterstützung für anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung in privaten oder beruflichen Angelegenheiten des Vermieters. Für diese spezifische Leistung besteht keine Wartezeit. Der Schutz ist bausteinübergreifend konzipiert und greift bis zu einem vereinbarten Sublimit, sofern der Rechtsschutzfall nicht bereits vor dem technischen Beginn des Vertrages eingetreten ist. Tab 2: Was kann auch rückwirkend genutzt werden? Bestimmte Service-Module gewähren eine unmittelbare Entlastung, da deren Inanspruchnahme nicht an konventionelle Wartezeiten oder den exakten Zeitpunkt des Schadensereignisses gebunden ist. Dieser Sofort-Support konzentriert sich vorrangig auf die außergerichtliche Konsultation und die Deeskalation von Differenzen. Die folgenden Leistungsmerkmale gewährleisten, dass fachliche Unterstützung selbst bei bereits schwelenden Konflikten oder direkt nach dem Abschluss des Vertrages zur Verfügung steht: Telefonische Erstberatung als Soforthilfe Über eine dedizierte Service-Hotline erhalten Versicherte unmittelbar Zugriff auf die Expertise unabhängiger Rechtsanwälte für eine qualifizierte Ersteinschätzung der Lage. Dieser Beratungsservice kann auch für komplexe Rechtsfragen zu Fällen genutzt werden, deren Ursprung bereits vor dem eigentlichen Vertragsabschluss lag. Das Gespräch ist für den Versicherten kostenfrei und wird nicht auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung angerechnet. Digitale Rechtsunterstützung und Chat-Services Ein interaktiver Rechts-Chat bietet die Option, präzise Antworten auf rechtliche Fragestellungen unmittelbar über mobile Endgeräte einzuholen. Die Expertise der spezialisierten Juristen steht ebenfalls für Angelegenheiten zur Verfügung, deren Ursprung zeitlich vor dem Versicherungsbeginn angesiedelt ist. Dieser Dienst ermöglicht eine unkomplizierte Klärung, ohne dass die Vorlage umfangreicher Dokumente oder das Verstreichen von Wartezeiten erforderlich ist. Mediation zur einvernehmlichen Streitbeilegung Fachkundige Mediatoren unterstützen die Beteiligten dabei, verhärtete Fronten zeitnah und lösungsorientiert zu klären, um langwierige Prozesse zu vermeiden. Dieses Angebot kann häufig auch dann genutzt werden, wenn die Ursache der Unstimmigkeiten vor dem Versicherungsstart liegt. Der Versicherer trägt die Aufwendungen für den Schlichter im Rahmen der Deckungssummen bis zu 3.000 € pro Mediation und maximal 6.000 € pro Jahr. Digitale Dokumentenservices und Vertragsprüfung Mietrechtliche Dokumente können online durch Fachanwälte auf potenzielle Fallstricke untersucht werden, bevor eine Unterzeichnung erfolgt. Diese Analyse ist nicht auf Neuverträge beschränkt, sondern kann für Dokumente genutzt werden, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden. Zusätzlich steht eine Datenbank mit geprüften Mustervorlagen und Kündigungsschreiben ohne jegliche Wartezeit unmittelbar nach dem technischen Beginn zur Verfügung.

Wann entfällt die Wartezeit und was greift auch rückwirkend?

Es bestehen Konstellationen, in denen die regulären Fristen keine Anwendung finden. Hierbei ist zwischen dem formellen Verzicht auf Wartezeiten und speziellen Serviceleistungen zu differenzieren, die unter definierten Bedingungen sogar für Differenzen beansprucht werden können, welche bereits vor dem eigentlichen Vertragsabschluss bestanden haben.


Die nachfolgenden Abschnitte konkretisieren, unter welchen Voraussetzungen im Bereich der Vermietung rechtliche Fristen entfallen und welche Hilfestellungen eine sofortige Unterstützung bietet ...

Wann wird auf die Wartezeit verzichtet?  Ein unmittelbarer Schutz ohne das Abwarten vertraglicher Fristen ist in der Vermieterrechtsschutzversicherung in fest definierten Szenarien vorgesehen. Dies betrifft einerseits den lückenlosen Übergang von einem Vorversicherer und andererseits spezifische Leistungsmerkmale gehobener Tarife. Die folgende Übersicht erläutert die Gegebenheiten, in denen die Wartezeit entfällt:

  • UNTERBRECHUNGSFREIER ANBIETERWECHSEL

    Bei einem Wechsel des Versicherers entfallen die Wartezeiten für jene Risiken, die bereits im vorangegangenen Vertrag (z. B. einer anderen Vermieterrechtsschutzversicherung) abgedeckt waren. Voraussetzung hierfür ist ein lückenloser Übergang des Versicherungsschutzes. Sofern die neue Deckungssumme oder der Leistungsumfang über das bisherige Maß hinausgeht, können für diese Mehrleistungen jedoch die regulären Fristen zur Anwendung kommen.

  • VORSORGESCHUTZ FÜR NEUE RISIKEN

    Rechtliche Risiken, die nach dem Abschluss der Versicherung neu entstehen – beispielsweise durch den Erwerb oder die Fertigstellung einer weiteren Wohneinheit –, genießen im Rahmen der Vorsorgeversicherung oft sofortigen Schutz. Diese Regelung stellt sicher, dass für neu hinzugekommene Mietobjekte keine neuen Wartefristen ausgelöst werden, sofern das Risiko innerhalb der vertraglich festgelegten Meldefristen von 12 Monaten beim Versicherer angezeigt wird. Damit bleibt die Kontinuität der Absicherung auch bei einer Erweiterung des Immobilienportfolios gewahrt.

  • AUSSCHLUSS DER VORVERTRAGLICHKEITSEINREDE

    Es wird unter bestimmten Voraussetzungen auf die Prüfung verzichtet, ob die Ursache eines Konflikts bereits vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn lag. Diese Regelung greift im Regelfall nach einer ununterbrochenen Vertragslaufzeit von drei Jahren. Sofern der Sachverhalt dem Vermieter während dieser ersten drei Jahre nicht bekannt war, besteht somit Deckungsschutz für Ereignisse, deren Ursprung zeitlich vor dem Abschluss des Vertrages liegt.

  • OPTIONALER MIETASFALLSCHUTZ

    Wartezeitverzicht beim Mietausfallschutz Innerhalb der Zusatzabsicherung für Mietausfälle kann die reguläre Wartezeit unter spezifischen Voraussetzungen entfallen. Diese Sonderregelung findet Anwendung, sofern der Versicherungsvertrag (inklusive des Bausteins Mietausfallschutz) bereits vor der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages wirksam war. Zudem ist erforderlich, dass im Vorfeld eine Überprüfung der Bonität der potenziellen Mietpartei (z. B. durch eine Schufa-Auskunft oder vergleichbare Nachweise) durchgeführt wurde. Sind diese Bedingungen erfüllt, greift die Absicherung gegen Mietausfälle unmittelbar mit Beginn des neuen Mietverhältnisses, ohne dass die üblichen Fristen abgewartet werden müssen.

Ein Verfahren wegen einer Räumungsklage verursacht schnell Kosten von insgesamt 5.250 Euro über zwei Instanzen. Wie sich diese Summe bei einem beispielhaften Streitwert von 4.500 Euro im Detail zusammensetzt, zeigt die folgende Analyse: Beispiel: Ihr Mieter macht aufgrund angeblicher Mängel Mietminderung geltend. Sie sind nicht einverstanden und es kommt zum Prozess. Der Streitwert wird bei Mietminderung auf das 3,5-fache der jährlichen Minderung festgelegt (§§ 3, 9 ZPO). Die Miete beträgt z.B. 1.200 Euro, Ihr Mieter kürzt diese um 10 % = 42 x 120 € = Streitwert 5.040 Euro. Die Kosten für ein verlorenes Verfahren betragen in der 1. Instanz bereits (eigene und gegnerische Kosten) ca. 3.160 Euro Hinweis: Die Gebühren für Anwälte und Gerichte sind gesetzlich festgeschrieben. Mit dem Prozesskostenrechner lässt sich das individuelle Kostenrisiko basierend auf der Höhe der Mietrückstände oder der Jahresmiete mit wenigen Klicks ermitteln.

Was kostet ein Prozess ohne Rechtsschutz für Vermieter?

Ein Streit um Schadensersatz mit Sachverständigen kostet in der ersten Instanz schnell über 9.000 Euro. Dieses Risiko ist besonders hoch, da Sie als Vermieter beweisen müssen, dass die Schäden vom Mieter verursacht wurden. Wie sich das Kostenrisiko bei einem Streitwert von 20.000 Euro zusammensetzt, zeigt dieses Beispiel:

  • AUSGANGSSITUATION

    Der Fall: Nach dem Auszug stellen Sie fest, dass die Wohnung erheblich beschädigt wurde (z. B. zerstörte Böden, Sanitäranlagen, Schimmel durch falsches Lüften). Die Kaution reicht bei Weitem nicht aus. Der Ex-Mieter bestreitet die Verursachung.

  • BERECHNUNG STREITWERT

    Die Basis: Der Streitwert entspricht den geschätzten Sanierungskosten. Liegt ein Angebot von Handwerkern über 20.000 € vor, um den Ursprungszustand wiederherzustellen, ist dies der Wert, um den vor Gericht gestritten wird.

  • GUTACHTER & BONITÄT

    Die Gefahr: Um zu beweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat, fordert das Gericht meist ein unabhängiges Sachverständigengutachten. 


    Diese Kosten (oft 2.000 € bis 4.000 €) müssen Sie vorstrecken. Ist der Mieter am Ende zahlungsunfähig, bleiben Sie auf Sanierungskosten, Anwaltsgebühren und Gutachterkosten sitzen.

  • GESAMTKOSTEN

    Die Summe: Bei einem Streitwert von 20.000 € fallen für den eigenen und gegnerischen Anwalt ca. 5.200 € an. Hinzu kommen Gerichtskosten von ca. 1.200 € und Gutachterkosten von geschätzt 2.500 €. 


    Gesamtrisiko: ca. 8.900 €.

Hinweis: Die Gebühren für Anwälte und Gerichte sind gesetzlich festgeschrieben (RVG/GKG). Mit dem Prozesskostenrechner lässt sich das individuelle Kostenrisiko basierend auf der Höhe der Forderung ermitteln.

500 EURO 100.000 EURO
Was kostet der Schutz für Eigentümer? Ab 6,45 Euro im Monat beginnt die Absicherung einer vermieteten Wohneinheit. Im direkten Vergleich zu den häufigen Streitfällen bei Vermietung stellt dieser Beitrag eine minimale Investition in die Sicherheit der Mietrendite dar. BERECHNUNGSGRUNDLAGE Mieteinnahmen: Die Prämie berechnet sich nach der Bruttowarmmiete. Diese Einstufung stellt sicher, dass die Versicherungskosten immer im Verhältnis zum Ertrag der Immobilie stehen. OBJEKTDECKUNG Alles oder Nichts: Alle Einheiten eines Eigentümers unter einer Adresse müssen gemeinsam versichert werden. Eine selektive Auswahl einzelner Wohnungen innerhalb eines Objektes ist nicht möglich. WOHNEN & GEWERBE Tarifgleichheit: Es gibt keinen teuren Zuschlag für Gewerbe. Für gewerbliche Einheiten gilt die identische Prämie wie für privaten Wohnraum. BASIS, KOMFORT & PREMIUM Leistungsstufen: Der Basis-Tarif deckt ausschließlich die Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen ab. Ab dem Komfort-Tarif ist zusätzlich die außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts (z. B. für Kündigungsschreiben) versichert. Der Premium-Tarif bietet den umfangreichsten Schutz, inklusive erweiterter Leistungen bei Leerstand und spezialisierten Modulen.

Was kostet ein Rechtsschutz für Vermieter?

Bereits ab  6,45 € monatlich ist die Absicherung einer vermieteten Wohneinheit möglich. Im Vergleich zu den hohen Kostenrisiken typischer Mietstreitigkeiten stellt dieser Beitrag eine minimale Investition zur langfristigen Sicherung Ihrer Mietrendite dar. Die Kosten einer Vermieterrechtsschutzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab ...

In der folgenden Tabelle finden Sie Beitragsbeispiele zur Orientierung. Ihren exakten Beitrag ermitteln Sie einfach mit dem Online-Rechner, können das Angebot als PDF speichern oder den Schutz direkt online aktivieren. Klicken Sie hierfür einfach auf die gelben Buttons unter den Tarifbeispielen ...

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, Basisschutz, ohne SB

BASIS

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €,

Basisschutz, ohne SB

z.B. monatlich

6,45

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, Komfortschutz, 150 € SB

KOMFORT

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €,

Komfortschutz, 150 € SB

z.B. monatlich

18,70

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, Premiumschutz, 150 € SB

PREMIUM

Rechtsschutz für Sie als Eigentümer einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €,

Premiumschutz, 150 € SB

z.B. monatlich

32,80

Der Ver­mi­e­ter­rechts­schutz ist als fle­xi­ble Ein­zel­po­li­ce ohne Ver­trags­bin­dung er­hält­lich. Kon­fi­gu­rie­ren Sie Ih­ren Schutz im On­line-Rech­ner in­di­vi­du­ell und schlie­ßen Sie di­rekt ab oder spei­chern das An­ge­bot be­quem als PDF. Tipp: Wann ist der rich­ti­ge Zeit­punkt? Schlie­ßen Sie den Schutz vor­sorg­lich ab, be­vor recht­li­che Dif­fe­ren­zen ent­ste­hen. Da War­te­fris­ten gel­ten, si­chert nur recht­zei­ti­ge Vor­sor­ge künf­ti­ge Kon­flik­te ab. Eine rück­wir­ken­de Ab­si­che­rung für be­reits be­kann­te Fäl­le ist aus­ge­schlos­sen. Wohn­sitz im Aus­land? Auch Ei­gen­tü­mer au­ßer­halb Deutsch­lands kön­nen ihre hie­si­gen Im­mo­bi­li­en ver­si­chern. Da der On­line-Pro­zess auf In­lands­wohn­sit­ze be­schränkt ist, er­folgt die­ser Ab­schluss te­le­fo­nisch.
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Wie können Sie Ihre Versicherung abschließen?

Der Ver­mi­e­ter­rechts­schutz ist als fle­xi­ble Ein­zel­po­li­ce ohne Ver­trags­bin­dung er­hält­lich. Kon­fi­gu­rie­ren Sie Ih­ren Schutz im On­line-Rech­ner in­di­vi­du­ell und schlie­ßen Sie di­rekt ab oder spei­chern das An­ge­bot be­quem als PDF.


Tipp: Wann ist der rich­ti­ge Zeit­punkt? Schlie­ßen Sie den Schutz vor­sorg­lich ab, be­vor recht­li­che Dif­fe­ren­zen ent­ste­hen. Da War­te­fris­ten gel­ten, si­chert nur recht­zei­ti­ge Vor­sor­ge künf­ti­ge Kon­flik­te ab. Eine rück­wir­ken­de Ab­si­che­rung für be­reits be­kann­te Fäl­le ist aus­ge­schlos­sen.


Wohn­sitz im Aus­land? Auch Ei­gen­tü­mer au­ßer­halb Deutsch­lands kön­nen ihre hie­si­gen Im­mo­bi­li­en ver­si­chern. Da der On­line-Pro­zess auf In­lands­wohn­sit­ze be­schränkt ist, er­folgt die­ser Ab­schluss te­le­fo­nisch.

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Versicherung telefonisch abschließen! 

Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.

Wichtig! Die Kosten für eine Vermieterrechtsschutzversicherung sind nicht umlagefähig. Sie dürfen diese nicht als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Was als umlagefähige Betriebskosten anerkannt wird und was nicht, regelt das BGB über die Betriebskostenverordnung. 


(Absatz 2 § 1 BetrKV)

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Unabhängig davon, ob Sie online oder telefonisch abschließen: Sie haben immer einen direkten Draht zum Experten. Diese Unterstützung gilt sowohl beim Antrag als auch dauerhaft während der Vertragslaufzeit – sei es bei Vertragsfragen oder als Navigationshilfe im Schadenfall. Rufen Sie einfach an, eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

Unabhängig davon, ob Sie online oder telefonisch abschließen: Sie haben immer einen direkten Draht zum Experten. Diese Unterstützung gilt sowohl beim Antrag als auch dauerhaft während der Vertragslaufzeit – sei es bei Vertragsfragen oder als Navigationshilfe im Schadenfall. Rufen Sie einfach an, eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.



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Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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Professionelle Mediatoren helfen, Konflikte mit Mietern außergerichtlich und ohne Eskalation dauerhaft zu lösen.

 Kundenstimmen

Antworten rund um Fristen und Deckung Hier finden Sie kompakte Antworten zu den wichtigsten Details bezüglich Vertragsbeginn, Wartezeiten und Rückdatierung. Wann sollten Vermieter den Vermieterrechtsschutz abschließen? So früh wie möglich: Der ideale Abschlusszeitpunkt liegt unmittelbar beim Erwerb der Immobilie oder vor der ersten Vermietung. Nur so lassen sich Deckungslücken durch die "Vorvertraglichkeit" vermeiden. Da die Ursache eines Rechtsstreits (z. B. fehlerhafte Klauseln im Mietvertrag) oft lange vor der Eskalation liegt, greift der Versicherungsschutz nur, wenn der Vertrag zu diesem frühen Zeitpunkt bereits bestand. Gibt es eine rückwirkende Deckung für laufende Fälle? Grundsatz und Ausnahmen: Eine generelle Rückdatierung für bereits bekannte Konflikte ist nicht möglich (Prinzip des brennenden Hauses). Service-Vorteil: Bestimmte Leistungen wie die Mediation (Konfliktlösung) oder das Online-Inkasso (für unstrittige Forderungen bis 12 Monate rückwirkend) können im Komfort- und Premium-Tarif oft auch für Fälle genutzt werden, die vor Vertragsbeginn entstanden sind. Welcher Zeitpunkt ist für die Einhaltung der Wartezeit maßgeblich? Verstoßtheorie: Für die Berechnung der Wartezeit zählt nicht der Zeitpunkt der Klage oder des Anwaltsbriefs, sondern der Moment der ersten "Rechtsgutverletzung". Beispiel: Bei einer Räumungsklage wegen Zahlungsverzug ist das Datum der ersten unbezahlten Miete entscheidend, nicht das Datum der Kündigung. Fiel die erste fehlende Mietzahlung in die Wartezeit, besteht kein Schutz für das darauf folgende Verfahren. Fallen bei einem Versicherungswechsel erneut Wartezeiten an? Nahtloser Übergang: Wechselt ein Versicherungsnehmer lückenlos von einer anderen Gesellschaft zur ARAG, entfallen die Wartezeiten für alle Risiken, die bereits im Vorvertrag versichert waren. Die Dauer des Vorvertrags wird voll auf die Wartezeit angerechnet.

FAQ Antworten rund um Fristen und Deckung!

Hier finden Sie kompakte Antworten zu den wichtigsten Details bezüglich Vertragsbeginn, Wartezeiten und Rückdatierung

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  • Wann sollten Vermieter einen Vermieterrechtsschutz abschließen?

    So früh wie möglich – idealerweise direkt beim Erwerb der Immobilie oder vor der ersten Vermietung. Der Versicherungsschutz greift nur für Streitfälle, deren Ursache nach Vertragsbeginn liegt. Da rechtliche Konflikte oft lange vor der eigentlichen Eskalation entstehen, kann ein später Abschluss dazu führen, dass kein Versicherungsschutz besteht.

  • Gibt es eine rückwirkende Deckung für bereits laufende Streitfälle?

    Nein, eine rückwirkende Absicherung für bereits bekannte oder laufende Konflikte ist grundsätzlich ausgeschlossen (Prinzip des „brennenden Hauses“). Bestimmte Serviceleistungen, wie etwa das Inkasso unstrittiger Forderungen, können je nach Tarif auch für zurückliegende Fälle genutzt werden.

  • Gibt es eine rückwirkende Absicherung nach längerer Vertragslaufzeit?

    Ja. Nach einer ununterbrochenen Vertragslaufzeit von drei Jahren verzichtet der Versicherer auf die Einrede der Vorvertraglichkeit, sofern der Streitfall erstmals nach Ablauf dieser Frist bekannt wird. Dadurch kann auch für Fälle Versicherungsschutz bestehen, deren Ursache zeitlich vor Vertragsbeginn liegt, aber zuvor nicht erkennbar war.

  • Welcher Zeitpunkt ist für die Wartezeit entscheidend?

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt des sogenannten Verstoßes, also der ersten rechtlichen Pflichtverletzung. Nicht entscheidend ist, wann ein Anwalt eingeschaltet oder Klage erhoben wird.

    Beispiel: Bei Mietrückständen zählt das Datum der ersten ausbleibenden Mietzahlung. Liegt dieser Zeitpunkt innerhalb der Wartezeit, besteht kein Versicherungsschutz für den daraus entstehenden Rechtsstreit.

  • Wie lange beträgt die Wartezeit im Vermieterrechtsschutz?

    In den meisten Fällen beträgt die Wartezeit drei Monate ab Vertragsbeginn. Sie stellt sicher, dass bereits bestehende oder absehbare Konflikte nicht nachträglich versichert werden. Für bestimmte Leistungen oder Services kann der Versicherungsschutz auch ohne Wartezeit bestehen.

  • Fallen bei einem Versicherungswechsel erneut Wartezeiten an?

    Nein, bei einem nahtlosen Wechsel von einem Vorversicherer werden die bisherigen Versicherungszeiten angerechnet. Voraussetzung ist, dass der vorherige Vertrag vergleichbare Risiken abgedeckt hat und ohne Unterbrechung in den neuen Vertrag übergeht.

  • Gilt für neu hinzukommende Immobilien erneut eine Wartezeit?

    Nein. Werden neu erworbene oder geerbte Immobilien innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb in den bestehenden Vertrag aufgenommen, besteht Versicherungsschutz ohne erneute Wartezeit. Diese Vorsorgeversicherung ermöglicht einen nahtlosen Schutz für zusätzliche Objekte.

Rechtsschutz / Immobilienrechtsschutz / Vermieterrechtsschutz / Welche Wartezeiten hat der Vermieterrechtsschutz?