ARAG 

Vermieter-Rechtsschutz
Kosten

Ab 6,45 Euro im Monat

Gleicher Beitrag für Wohn- & Gewerbeobjekte

Beitrag nach Bruttojahresmiete

Drei Leistungsvarianten Basis, Komfort, Premium

Steuerlich absetzbar

Was kostet Vermieterrechtsschutz?

Kosten, Beiträge & Steuervorteil - Beiträge ab 6,45 Euro im Monat, steuerlich absetzbar

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Was bedeutet ‘Kosten’ beim Vermieterrechtsschutz?

Was bedeutet ‘Kosten’ beim Vermieterrechtsschutz?

Das Wort „Kosten“ meint beim Vermieterrechtsschutz zwei verschiedene Dinge, und je nachdem, welches Sie suchen, fällt die Antwort anders aus.


Gemeint sein kann der Beitrag: was der Schutz Sie kostet, also der monatliche Preis. Diesen Teil beantwortet diese Seite. Er beginnt bei 6,45 Euro im Monat und richtet sich nach der Bruttojahresmiete, der gewählten Variante und der Selbstbeteiligung.


Gemeint sein können aber auch die übernommenen Kosten: welche Kosten die Versicherung im Streitfall für Sie trägt, also Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- und Gegnerkosten bis hin zur Zwangsvollstreckung gegen den Mieter. Welche Kostenarten in welcher Höhe abgedeckt sind, zeigt die Übersicht zum Vermieterrechtsschutz.

Was kostet Vermieterrechtsschutz?

Was kostet Vermieterrechtsschutz?

Ein Vermieterrechtsschutz kostet ab 6,45 Euro im Monat – in der Basis-Variante, für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie mit einer Bruttojahresmiete bis 15.000 Euro. Der Beitrag richtet sich allein nach dieser Bruttojahresmiete, nicht nach dem Wert der Immobilie und nicht nach der Nutzungsart: Ob Wohnung, Ladenlokal oder gemischt genutztes Haus – es gilt derselbe Satz.


Die drei Tarifbeispiele unten zeigen Basis, Komfort und Premium, die ausklappbare Tabelle darunter alle weiteren Staffeln. Ihren persönlichen Beitrag ermitteln Sie in einer Minute mit dem Online-Rechner, speichern das Angebot als PDF oder aktivieren den Schutz direkt online – klicken Sie dafür einfach auf die gelben Buttons unter den Tarifbeispielen.

Leistung BASIS – z. B. monatlich ab 6,45 € (Für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 € ) KOMFORT – z. B. monatlich ab 18,70 € (Für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 € ) PREMIUM – Z. B. monatlich ab 32,80 € (Für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 € )
BJM: BRUTTO JAHRESMIETEINNAHME* MONATLICHER BEITRAG<br>(ohne SB) MONATLICHER BEITRAG<br>(150 € SB) MONATLICHER BEITRAG<br>(150 € SB) ✓
bis 15.000 €** 6,45 € 18,70 € 32,80 € ✓ ✓
bis 18.000 € 21,03 € 61,00 € 129,32 € ✓
bis 24.000 € 25,88 € 75,09 € 131,69 € ✓ ✓
bis 30.000 € 30,74 € 89,18 € 156,41 € ✓ ✓
bis 40.000 € 38,84 € 112,67 € 197,61 € ✓ ✓
bis 50.000 € 43,70 € 126,77 € 222,34 € ✓ ✓
bis 60.000 € 48,55 € 140,87 € 247,06 € ✓ ✓
bis 70.000 € 53,43 € 154,97 € 271,78 € ✓ ✓
bis 80.000 € 58,29 € 169,06 € 296,50 € ✓ ✓
bis 90.000 € 64,76 € 187,85 € 329,46 € ✓ ✓
bis 100.000 € 71,23 € 206,66 € 362,43 € ✓ ✓
Tabelle öffnen
Ist der Vermieterrechtsschutz umlagefähig oder steuerlich absetzbar?

Ist der Vermieterrechtsschutz umlagefähig oder steuerlich absetzbar?

Steuerlich absetzbar ja, umlagefähig nein: Den Beitrag können Sie in aller Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen, auf die Nebenkostenabrechnung Ihrer Mieterschaft dürfen Sie ihn dagegen nicht abwälzen. Der Grund liegt in der Rolle der Police — sie schützt Ihre Eigentümerinteressen, nicht die Bausubstanz wie eine Gebäude- oder Haftpflichtversicherung.


Wie sich das auf Ihre Anlage V und Ihre Betriebskostenabrechnung auswirkt, zeigen die beiden folgenden Bereiche.

Beitragsbeispiele: Basis, Komfort & Premium -


Leistung
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Ist der Vermieterrechtsschutz steuerlich absetzbar?

Ja, der Vermieterrechtsschutz ist steuerlich absetzbar, und zwar als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 in Verbindung mit § 21 EStG), die Sie in der Anlage V Ihrer Steuererklärung eintragen.


Wie das grundsätzlich funktioniert, zeigen die folgenden Punkte. Verbindlich für Ihren Einzelfall ist allein Ihr Steuerberater, denn eine Steuerberatung dürfen wir als Versicherungsagentur nicht leisten.

Warum zählt der Beitrag zu den Werbungskosten?

Direkter Vermietungsbezug: Als Werbungskosten zählt, was der Erzielung von Einnahmen dient. Da die Police einzig rechtliche Risiken Ihrer vermieteten Immobilie abdeckt, hängt sie unmittelbar mit Ihren Mieteinnahmen zusammen — und ist damit abziehbar.

In welcher Höhe ist der Beitrag abziehbar?

Bei reiner Vermietung voll: Dient der Vertrag ausschließlich einer vermieteten Immobilie, lässt sich der komplette Beitrag ansetzen. Bewohnen Sie einen Teil des Objekts selbst, zählt nur der vermietete Anteil — üblicherweise nach dem Verhältnis der Wohnflächen aufgeteilt.

Was bringt mir der Abzug konkret?

Niedrigere steuerpflichtige Einkünfte: Der Beitrag drückt Ihren Überschuss aus Vermietung und Verpachtung. Abhängig von Ihrem individuellen Steuersatz fließt so ein Teil der Prämie über die Steuererklärung an Sie zurück.

Welche Vermieter-Versicherungen sind sonst noch absetzbar?

Alle mit Vermietungsbezug: Neben dem Rechtsschutz lassen sich typischerweise die Wohngebäudeversicherung, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie weitere objektbezogene Verträge als Werbungskosten ansetzen. Rein private Policen ohne Verbindung zur Vermietung haben in der Anlage V dagegen nichts zu suchen.

Wovon hängt Ihr Beitrag ab?

Wovon hängt Ihr Beitrag ab?

Der Beitrag richtet sich vor allem nach der Bruttojahresmiete Ihres Objekts, der gewählten Leistungsvariante und Ihrer Selbstbeteiligung. Die Objektart — Wohnung oder Gewerbe — spielt dagegen in aller Regel keine Rolle, beide werden zum selben Satz versichert. Ihren exakten Beitrag ermitteln Sie in wenigen Schritten mit dem Online-Rechner.

Woraus setzt sich Ihr Beitrag zusammen?

Diese Faktoren bestimmen Ihren Beitrag – von der Bruttojahresmiete über die Zahl der Standorte bis zur gewählten Variante. Jede Kachel zeigt, was dahintersteckt.

Bruttomiete

Die Hauptgröße: Die Warmmiete aller Einheiten samt Nebenkosten – bei Gewerbe inkl. MwSt. – bestimmt Ihre Beitragsstaffel.

Standorte

Je Standort getrennt: Mehrere Objekte werden nicht zusammengefasst, sondern jeder Standort bildet seine eigene Staffel.

Objektart

Wohnung oder Gewerbe: In der Regel kein Unterschied – beide werden zum selben Beitrag nach der Bruttojahresmiete versichert.

Varianten

Basis, Komfort oder Premium gilt fürs ganze Objekt – mehr Deckung und zusätzliche Bausteine kosten entsprechend mehr.

Selbstbeteiligung

Im Leistungsfall lässt sich der Anwalt frei wählen, die Vertretung läuft außergerichtlich ab Komfort oder vor Gericht.

Mietausfall-Schutz

Optional ab Komfort: Der Zusatzbaustein für bis zu zwölf Monate Mietausfall erhöht den Beitrag um seinen eigenen Anteil.

Wie senken Sie Ihren Beitrag?

An drei Stellen haben Sie den Preis selbst in der Hand: Selbstbeteiligung, Zahlweise und der passende Leistungsumfang. So heben Sie Ihr Sparpotenzial.

Umfang

Nur so viel Schutz wie nötig: Für die reine Abwehr genügt oft Basis, die höheren Varianten lohnen bei breiterem Risiko.

Eigenanteil

Mehr selbst tragen, weniger zahlen: Mit 150, 250 oder 500 Euro Eigenanteil je Fall sinkt Ihr laufender Beitrag spürbar.

Zahlweise

Einmal statt zwölfmal: Die jährliche Zahlweise spart den 8 % Ratenzuschlag, der sonst auf unterjährige Zahlung anfällt..

Anwalts-Chat

Hier klären Sie Ihre Rechtsfragen schnell und digital im Live-Chat, ideal für zwischendurch bei jedem Anliegen. Klicken Sie einfach den Button.

Online Inkasso

Hier reichen Sie unbestrittene Mietforderungen digital zur Beitreibung ein, bis zu zwölf Monate rückwirkend. Klicken Sie einfach den Button.

Vorlagen Service

Hier nutzen Sie über 1.000 geprüfte, rechtssichere Muster und Vorlagen für Ihren gesamten Vermietungs-Alltag. Klicken Sie einfach den Button.

Was kostet ein Rechtsstreit ohne Versicherung?

Was kostet ein Mietstreit ohne Versicherung?

Je nach Streitwert und Instanz kann ein einzelner Mietkonflikt schnell mehr kosten als die Forderung selbst — und ohne Rechtsschutz tragen Sie dieses Risiko allein, auch bei einem gewonnenen Prozess, wenn die Gegenseite zahlungsunfähig ist. Drei typische Fälle, Schritt für Schritt durchgerechnet.

Was kostet es, eine Mieterhöhung gerichtlich durchzusetzen?

Schon eine moderate Erhöhung von 150 Euro im Monat ergibt einen Streitwert von 1.800 Euro — und über zwei Instanzen rund 2.900 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten. Weigert sich die Mietpartei, einer berechtigten Anpassung zuzustimmen, bleibt oft nur die Zustimmungsklage.

AUSGANGSSITUATION

Der Anlass: Sie verlangen eine zulässige Erhöhung um 150 Euro monatlich — etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete —, die Mietpartei verweigert die Zustimmung.

BERECHNUNG STREITWERT

Die Rechengrundlage: Maßgeblich ist der Jahresbetrag der verlangten Erhöhung (§ 41 Abs. 5 GKG). Also: 150 Euro × 12 = 1.800 Euro Streitwert.

ANWÄLTE & GERICHT

Die Kosten: In erster Instanz fallen bei beidseitiger anwaltlicher Vertretung rund 1.350 Euro an. Geht der Streit in die Berufung, summiert sich das Risiko auf etwa 2.900 Euro.

GESAMTKOSTEN

Das Verhältnis: Rund 2.900 Euro für die Durchsetzung einer Erhöhung, die jährlich 1.800 Euro einbringt — hier rechnet sich die Absicherung besonders schnell. Der Rechtsschutz übernimmt die Verfahrenskosten im Rahmen der gewählten Leistungsvariante.

Was kostet ein Streit um die Nebenkostenabrechnung?

Verweigert die Mietpartei eine Nachzahlung von 2.500 Euro, liegt das Kostenrisiko in erster Instanz bei rund 1.700 Euro und über zwei Instanzen bei etwa 3.700 Euro. Streit um Verteilerschlüssel, Heizkosten oder einzelne Positionen gehört zu den häufigsten Vermieter-Konflikten.

AUSGANGSSITUATION

Der Anlass: Ihre Betriebskostenabrechnung weist eine Nachforderung von 2.500 Euro aus. Die Mietpartei bestreitet einzelne Positionen und zahlt nicht.

BERECHNUNG STREITWERT

Die Rechengrundlage: Streitwert ist der strittige Nachzahlungsbetrag — hier 2.500 Euro.

ANWÄLTE, GERICHT & GUTACHTER

Die Kosten: In erster Instanz entstehen rund 1.700 Euro für Anwälte und Gericht. Mit Berufung wächst das Risiko auf etwa 3.700 Euro.

GESAMTKOSTEN

Das Restrisiko: Über zwei Instanzen summiert sich die Belastung auf rund 3.700 Euro — mehr als die strittige Nachzahlung von 2.500 Euro. Und selbst bei einem Obsiegen bleiben Sie darauf sitzen, wenn die Mietpartei zahlungsunfähig ist. Der Rechtsschutz fängt dieses Risiko im Rahmen der gewählten Leistungsvariante auf.

Was kostet ein Streit um Kaution und Schönheitsreparaturen?

Fordert die Mietpartei nach dem Auszug eine Kaution von 3.000 Euro zurück, während Sie wegen offener Schönheitsreparaturen aufrechnen, kann das Risiko mit Sachverständigengutachten über 2.400 Euro schon in der ersten Instanz erreichen. Ob gestrichen werden musste und wie fachgerecht, klärt oft erst ein Gutachter.

Ausgangssituation

Der Anlass: Nach dem Auszug verlangt die Mietpartei die Kaution von 3.000 Euro zurück. Sie behalten einen Teil ein, weil vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht oder mangelhaft ausgeführt wurden..

Berechnung Streitwert

Die Rechengrundlage: Streitwert ist die strittige Kautionssumme — hier 3.000 Euro.

Anwälte, Gericht & Gutachter

Der Kostentreiber: Zur Bewertung des Wohnungszustands ist häufig ein Sachverständigengutachten nötig. Zusammen mit Anwalts- und Gerichtskosten erreicht das Risiko bereits in erster Instanz rund 2.400 Euro.

Gesamtkosten

Das volle Risiko: Bis der Wohnungszustand geklärt ist, tragen Sie die Kosten vor — über zwei Instanzen und mit Gutachten summiert sich das auf rund 4.400 Euro, deutlich mehr als die einbehaltene Kaution von 3.000 Euro. Der Rechtsschutz übernimmt sie im Rahmen der gewählten Leistungsvariante, das Gutachten eingeschlossen.

Hinweis: Die Gebühren für Anwälte und Gerichte sind gesetzlich festgeschrieben. Mit dem Prozesskostenrechner lässt sich das individuelle Kostenrisiko basierend auf der Höhe der Mietrückstände oder der Jahresmiete mit wenigen Klicks ermitteln.

500 EURO 100.000 EURO
Wie läuft ein Schadenfall mit Versicherung ab?

Wie läuft ein Schadenfall mit Versicherung ab?

Wird ein Mietvertrag oder Ihre vermietete Immobilie zum Streitfall, steht Ihnen der Schadenservice von der Meldung bis zur Durchsetzung zur Seite. Der erste Reiter zeigt den Ablauf Schritt für Schritt, der zweite führt Sie per Klick direkt zu jeder Service-Leistung.

Was geschieht nach Ihrer Schadenmeldung?

Von der Meldung bis zur Kostenübernahme sind es sechs Schritte – hier sehen Sie, wie der Rechtsschutz Ihren Fall aufnimmt und trägt.

1

Schaden melden

Ihren Fall können Sie telefonisch oder online beim Schadenservice melden, meist mit sofortiger erster Einschätzung.

2

Erstberatung

Am Anwaltstelefon klärt eine erste rechtliche Einschätzung Ihre Lage, noch bevor der Streit wirklich eskaliert.

3

Weg abwägen

Je nach Fall passen das Online-Forderungsmanagement, die Mediation oder der anwaltliche Weg zur Lösung des Konflikts.

4

Deckungsanfrage

Der Versicherer prüft den Fall und erteilt bei gegebener Erfolgsaussicht die Deckungszusage für die Kostenübernahme.

5

Anwaltlicher Weg

Im Leistungsfall lässt sich der Anwalt frei wählen, die Vertretung läuft außergerichtlich ab Komfort oder vor Gericht.

6

Kostenübernahme

Übernommen werden Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bis zur Zwangsvollstreckung, im Rahmen der gewählten Variante.

Ihre Services, direkt per Klick -

 Im Schadenfall ist jede Leistung sofort erreichbar: ein Klick genügt, kein Suchen, kein Umweg.

Schadenservice

Hier erreichen Sie rund um die Uhr schnelle Hilfe bei jedem Rechtsfall. Klicken Sie den Button oder wählen Sie die abgebildete Rufnummer.

Erstberatung

Hier erhalten Sie sofort Ihre telefonische Rechtsberatung, ohne Selbstbeteiligung. Klicken Sie den Button oder wählen Sie die abgebildete Rufnummer.

Mediation

Hier starten Sie eine außergerichtliche Einigung mit Ihrer Mietpartei. Klicken Sie den Button oder wählen Sie die abgebildete Rufnummer.

Anwalts-Chat

Hier klären Sie Ihre Rechtsfragen schnell und digital im Live-Chat, ideal für zwischendurch bei jedem Anliegen. Klicken Sie einfach den Button.

Online Inkasso

Hier reichen Sie unbestrittene Mietforderungen digital zur Beitreibung ein, bis zu zwölf Monate rückwirkend. Klicken Sie einfach den Button.

Vorlagen Service

Hier nutzen Sie über 1.000 geprüfte, rechtssichere Muster und Vorlagen für Ihren gesamten Vermietungs-Alltag. Klicken Sie einfach den Button.

Gut zu wissen: Erstberatung und Service-Leistungen stehen ohne Wartezeit zur Verfügung. Ob die Kosten eines Streitfalls übernommen werden, hängt von der gewählten Variante und der Deckungszusage im Einzelfall ab.

Wie können Sie Ihre Versicherung abschließen?

Wie können Sie Ihre Versicherung abschließen?

Der Rechtsschutz für Vermieter lässt sich als eigenständige Einzelpolice abschließen – ein weiterer Rechtsschutzbaustein ist dafür nicht nötig. Da dieser Schutz weder in privaten Immobilien- noch in Firmenpolicen enthalten ist, erfolgt der Abschluss immer separat.


Gut zu wissen: Ihre in Deutschland vermieteten Immobilien sind auch dann versicherbar, wenn Ihr Wohnsitz im Ausland liegt – unabhängig davon, in welchem Land oder auf welchem Kontinent Sie leben.

Online berechnen & abschließen -

So gelangen Sie zu Ihrem Vermieterrechtsschutz: Mit dem Online-Rechner lässt sich Ihr Beitrag selbst berechnen und direkt abschließen – alternativ steht Ihnen die telefonische persönliche Beratung offen.


Grundlage der Berechnung ist die Bruttojahresmiete – die Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten (bei gewerblicher Vermietung zzgl. Umsatzsteuer), hochgerechnet auf zwölf Monate und über alle Ihre vermieteten Einheiten* im Objekt.

Versicherung online abschließen

Mit dem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.

Versicherung telefonisch abschließen

Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner -

Ob Sie Ihre Versicherung online oder telefonisch abschließen – ein fester Ansprechpartner steht Ihnen dauerhaft zur Seite. Auch nach Vertragsabschluss stehen Ihnen wertvolle Orientierung und Unterstützung bei allen Fragen zur Abwicklung zur Verfügung. Einen Termin brauchen Sie dafür nicht – ein Anruf genügt.

Ansprechpartner

Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur

Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.


Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr

Expertise

Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren

Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Gestaltung individueller Rechtsschutz-Konzepte für Privat- und Firmenkunden.

IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

Kundenstimmen

5.0 Bewertungen von 124

Herr Cremer ist stets kompetent, zuverlässig und freundlich. Er nimmt sich die Zeit, alle Fragen zu beantworten, und bietet immer maßgeschneiderte Lösungen an. Ich fühle mich bei ihm in besten Händen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!

Fermin Montaner Morant

*Der Vermieterrechtsschutz wird objektbezogen abgeschlossen: Innerhalb eines Objekts sind alle Ihnen gehörenden, vermieteten Einheiten gemeinsam zu versichern – eine Auswahl einzelner Einheiten ist nicht möglich, und Einheiten anderer Eigentümer bleiben außen vor. Eine selbst bewohnte Wohnung im Haus ist beitragsfrei mitversichert, zählt aber bei der Angabe der Einheiten mit.

FAQ: Alles Wissenswerte zum Vermieterrechtsschutz

Häufige Fragen zu den Kosten

Die wichtigsten Fragen rund um Beitrag, Berechnung und steuerliche Behandlung des Vermieterrechtsschutzes – kurz und auf den Punkt beantwortet. Für Ihren individuellen Beitrag steht Ihnen der Online-Rechner zur Verfügung.

Der Schutz beginnt bei rund 6,45 Euro im Monat (Basis-Variante, Bruttojahresmiete bis 15.000 Euro). Komfort und Premium liegen entsprechend höher; den genauen Beitrag ermittelt der Online-Rechner.

Nach drei Größen: der Bruttojahresmiete Ihres Objekts, der gewählten Leistungsvariante (Basis, Komfort, Premium) und Ihrer Selbstbeteiligung. Die Objektart – Wohnung oder Gewerbe – spielt in der Regel keine Rolle.

Ja, sofern Ihnen nur diese eine Wohnung im Haus gehört – dann ist genau sie versicherbar, und die Einheiten anderer Eigentümer bleiben außen vor. Gehören Ihnen mehrere Einheiten am selben Standort, sind diese gemeinsam zu versichern; eine Auswahl einzelner ist dann nicht möglich.

Ja. Mehrere Standorte werden nicht zu einer Gesamtmiete zusammengefasst, sondern jeder Standort wird mit seiner eigenen Bruttojahresmiete eingestuft und die Beiträge addiert.

Ja. Der Beitrag zählt bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu den Werbungskosten (§ 9 i. V. m. § 21 EStG) und wird in der Anlage V eingetragen. Verbindlich für Ihren Einzelfall bleibt Ihr Steuerberater.

Nein. Rechtsschutzbeiträge stehen nicht im Katalog der umlagefähigen Betriebskosten (BetrKV) – der Schutz wahrt Ihre eigenen Interessen als Eigentümer und zählt zu Ihren Verwaltungskosten, nicht zur Bewirtschaftung des Objekts.

Ja. Der Beitrag lässt sich monatlich zahlen; bei unterjähriger Zahlweise fällt ein Ratenzuschlag an. Bei jährlicher Zahlung entfällt dieser Zuschlag, sodass die Jahreszahlung günstiger ausfällt.

Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung je Rechtsfall, desto niedriger der laufende Beitrag. Zur Auswahl stehen 150, 250 und 500 Euro.