ARAG 

Mediations-
Verfahren für Vermieter

Außergerichtliche Streitschlichtung!

Ohne Selbstbeteiligung!

Ohne Wartezeit!

Ohne langwierige Räumungsklagen!

Mediationsverfahren für Vermieter

Schonen Sie Ihre Rendite und Nerven durch professionelle außergerichtliche Streitschlichtung!

5.0 Bewertungen von 124

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Was ist ein Me­di­a­ti­ons­ver­fah­ren für Vermieter?

Was ist ein Me­di­a­ti­ons­ver­fah­ren für Vermieter?

Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung. Ein neutraler Dritter – der Mediator – unterstützt Sie und Ihren Mieter dabei, eigenverantwortlich eine rechtssichere und tragfähige Lösung zu erarbeiten.


Der große Vorteil für Sie: Im Vermieterrechtsschutz ist die Mediation als feste Leistung in allen drei Varianten (Basis, Komfort und Premium) enthalten. Sie profitieren sofort ab Vertragsbeginn – ohne Wartezeit und ohne Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung.


Ob Zahlungsverzug, Uneinigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung oder die Durchsetzung von Eigenbedarf: Eine Mediation kann den Weg für eine friedliche Lösung ebnen, bevor das Mietverhältnis irreparabel zerstört ist.

Welche Leistungen umfasst die Mediation im Vermieterrechtsschutz?

Einvernehmliche Lösungen statt leer stehender Wohnungen: Die Mediation bietet Ihnen als Vermieter die Chance auf nachhaltige Ergebnisse. Statt sich bei Streitfällen jahrelang durch die Instanzen zu klagen und Mietausfälle zu riskieren, erarbeiten Sie mithilfe erfahrener Mediatoren Lösungen, die den wirtschaftlichen Erhalt Ihrer Immobilie sichern.

KOSTENÜBERNAHME & LIMITS

Kostenteilung & Deckung: Bei einer Mediation teilen sich die beteiligten Parteien das Honorar des Mediators in der Regel zu gleichen Teilen. Die ARAG übernimmt dabei Ihren Anteil als Versicherungsnehmer – im Rahmen der Teilversicherungssumme von bis zu 3.000 Euro je Mediation (höchstens 6.000 Euro je Kalenderjahr). Den auf ihn entfallenden Anteil trägt der nicht versicherte Konfliktpartner selbst. Eine Ausnahme bildet die telefonische Shuttle-Mediation: Hier übernimmt die ARAG die Gesamtkosten des Verfahrens.


Erscheint im Laufe des Verfahrens ein Sachverständigengutachten zweckdienlich und einigen sich beide Seiten auf einen gemeinsamen Sachverständigen, wird auch dessen übliche Vergütung bis 1.000 Euro übernommen – diese wird auf die Mediations-Versicherungssumme angerechnet.


Anders als vor Gericht entsteht kein Kostenrisiko durch den Streitwert, und eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen – in allen drei Tariflinien (Basis, Komfort und Premium).

OHNE RISIKOAUSSCHLÜSSE

Auch bei sonst ausgeschlossenen Themen: Für das Mediationsverfahren gelten die allgemeinen Risikoausschlüsse ausdrücklich nicht. Während im klassischen Rechtsschutz einzelne Streitthemen ausgenommen sein können, steht Ihnen der Weg zur außergerichtlichen Schlichtung auch dann offen. So lassen sich selbst schwierige Konstellationen mit dem Mieter frühzeitig und einvernehmlich klären, bevor sie überhaupt zum Rechtsfall werden.

GELTUNGSBEREICH & EXPERTEN

Versicherte Einheiten & zertifizierte Mediatoren: Der Schutz gilt für alle in Ihrem Vertrag versicherten Einheiten. Als Mediatoren kommen ausschließlich zertifizierte, vom Rechtsservice der ARAG vermittelte Experten zum Einsatz (oft Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit Mediationsausbildung). Diese garantieren eine rechtssichere Moderation des Konflikts.

SOFORT-HILFE

Ohne Wartezeit ab Tag 1: Die Mediationsleistung steht Ihnen ohne Wartezeit ab dem ersten Tag des Versicherungsschutzes zur Verfügung. Sobald sich ein Konflikt mit einem Mieter abzeichnet, können Sie das Verfahren einleiten. Dies ist oft der entscheidende Faktor, um eine fristlose Kündigung oder Sachbeschädigungen zu verhindern.

ONLINE-WEG & TEILNEHMER

Flexibel vor Ort oder per Video: Moderne Mediation ist flexibel. Das Verfahren kann persönlich vor Ort oder effizient als Online-Mediation (Video-Call) durchgeführt werden. Teilnehmer sind Sie als Vermieter und die Mieterpartei. Ziel ist eine schriftliche Vereinbarung, die für beide Seiten bindend ist.

Wie läuft eine Mediation zwischen Vermieter und Mieter ab?

In einem vertraulichen Rahmen helfen neutrale Mediatoren dabei, die Ursachen von Unstimmigkeiten sachlich zu klären und eigenverantwortlich eine Vereinbarung zu treffen, die für Vermieter und Mieter langfristig tragfähig ist.

KONTAKTAUFNAHME & EXPERTEN-WAHL

Qualifizierte Spezialisten: Die Versicherung stellt für das Verfahren gezielt ausgebildete Mediatoren bereit, die über eine hohe fachliche Expertise in der außergerichtlichen Konfliktbeilegung verfügen. Da das Verfahren auf Freiwilligkeit beruht, wird zum Auftakt die Bereitschaft beider Beteiligten sichergestellt, diesen konstruktiven Weg gemeinsam zu beschreiten.

ANALYSE & THEMENKLÄRUNG

Strittige Punkte definieren: In der ersten Phase (Einzelsitzungen oder gemeinsames Gespräch) werden die strittigen Punkte genau definiert. Geht es nur um die Nebenkostenabrechnung oder liegen tiefergehende Störungen des Hausfriedens vor? Der Mediator strukturiert die Themen und schafft eine sachliche Gesprächsebene.

LÖSUNGSSUCHE & PERSPEKTIVE

Interessen statt Paragraphen: Hier werden Optionen erarbeitet – statt starrer Paragraphen stehen die Interessen im Vordergrund. Beispielsweise: Ratenzahlung der Mietrückstände gegen Verzicht auf die Kündigung, oder ein verbindlicher Auszugstermin gegen eine Umzugsprämie. Sie behalten dabei stets die volle Kontrolle über das Ergebnis.

ABSCHLUSS & VEREINBARUNG

Rechtssicheres Ergebnis: Das Ergebnis der Mediation wird in einem rechtssicheren Abschlussdokument festgehalten. Diese Vereinbarung hat oft eine höhere Akzeptanz als ein Urteil, da beide Seiten zugestimmt haben. Sollte die Mediation scheitern, steht Ihnen der klassische Rechtsweg über den Rechtsschutz weiterhin voll offen.

In welchen Fällen hilft Vermietern eine Mediation?

Praxisnahe Lösungen für komplexe Konflikte: Die folgenden Beispiele verdeutlichen, wie vielseitig die Mediation eingesetzt werden kann, um Räumungsklagen zu vermeiden und den wirtschaftlichen Erhalt Ihrer Immobilie zu sichern.

ZAHLUNGSVERZUG & MIETRÜCKSTÄNDE

Tilgungsplan statt Räumungsklage: Statt einer riskanten Räumungsklage, die Monate dauert und bei der Sie oft auf den Kosten sitzen bleiben, vereinbaren Sie in der Mediation einen verbindlichen Tilgungsplan oder eine einvernehmliche Vertragsaufhebung. Das spart Zeit, Gerichtskosten und schont die Nerven.

SCHÄDEN AN DER MIETSACHE & INSTANDSETZUNG

Pragmatisch statt Gutachterschlacht: Streit über Schimmelbildung (Lüftungsverhalten vs. Bausubstanz) oder Beschädigungen beim Auszug führt oft zu langwierigen Gutachterschlachten. Der Mediator hilft, eine pragmatische Lösung zur Sanierung und Kostenverteilung zu finden, damit das Objekt schnell wieder vermietet werden kann.

EIGENBEDARF & KÜNDIGUNGSFRISTEN

Fehleranfällige Kündigung entschärfen: Eigenbedarfskündigungen sind rechtlich extrem fehleranfällig. In der Mediation können Sie mit dem Mieter individuelle Fristen oder Abfindungen vereinbaren, die einen friedlichen Auszug garantieren und Ihnen die Sicherheit geben, zum Wunschtermin selbst einziehen zu können.

NACHBARSCHAFTSKONFLIKTE UNTER MIETERN

Hausfrieden wiederherstellen: Wenn Mieter untereinander streiten (Lärm, Müll, Treppenhaus), landen die Beschwerden oft bei Ihnen als Vermieter (Stichwort Mietminderung). Eine Mediation entlastet Sie und stellt den Hausfrieden nachhaltig wieder her.

Warum lohnt sich die Mediation für Vermieter?

Warum lohnt sich die Mediation für Vermieter?

Verhandeln statt verklagen:  Mit einer Erfolgsquote von 2 aus 3 Fällen und einer durchschnittlichen Dauer von nur 13,2 Tagen bietet dieser Weg eine hocheffiziente Lösung für Ihre Mietkonflikte. Diese sechs Vorteile sichern Ihre Rendite und schonen Ihre persönlichen Ressourcen. 

Welche Vorteile bietet die Mediation für Vermieter?

Die Mediation ist weit mehr als nur eine günstigere Alternative zum Prozess: Sie verbindet wirtschaftliche Vorteile mit dem Erhalt eines funktionierenden Mietverhältnisses. Die folgenden sechs Punkte zeigen, warum sich der Weg der Schlichtung für Sie als Vermieter gleich mehrfach auszahlt.

1

Mietverhältnis

Mediation bewahrt wichtige Beziehungen zu Ihren Mietern und hilft Ihnen, für die Zukunft tragfähige Lösungen zu finden.

2

Kontrolle

Anders als vor Gericht bestimmen allein Sie und Ihr Mieter über ein Ergebnis, das für beide Seiten wirklich fair ist.

3

Inklusive

In allen Vermieter-Tarifen enthalten: Für die außergerichtliche Schlichtung wird keine Selbstbeteiligung abgezogen.

4

Diskretion

Schützen Sie Ihren Ruf als Vermieter durch vertrauliche Gespräche statt teurer, öffentlich geführter Gerichtsverfahren.

5

Sofort

Nutzen Sie die Schlichtung ohne Wartezeit ab dem ersten Tag und lösen Sie Unstimmigkeiten sofort und fair aus der Welt.

6

Renditesicherung

Eine schnelle Klärung schützt Sie wirksam vor Mietausfall und langwierigen, teuren Räumungsklagen vor dem Gericht.

Mediation oder Gericht – was ist für Vermieter besser?

Ob sich der Gang vor Gericht lohnt, zeigt sich meist erst im direkten Vergleich. Die folgende Gegenüberstellung macht deutlich, welche Risiken ein Rechtsstreit für Vermieter mit sich bringt – und an welchen Stellen die Mediation die klar wirtschaftlichere und nervenschonendere Wahl ist.

1

Zeitverlust

Ein Rechtsstreit zieht sich oft über viele Monate. Die Mediation klärt den Konflikt meist in wenigen Wochen.

2

Kostenrisiko

Vor Gericht drohen Prozesskosten im vierstelligen Bereich. Die Mediation ist bis 3.000 Euro je Verfahren gedeckt.

3

Fremdurteil

Im Prozess entscheidet ein Richter über Ihren Kopf hinweg. In der Mediation gestalten Sie das Ergebnis selbst mit.

4

Eskalation

Ein Gerichtsverfahren zerstört das Mietverhältnis oft endgültig. Die Mediation erhält eine tragfähige Basis.

5

Öffentlichkeit

Eine Gerichtsverhandlung ist öffentlich. Die Mediation findet dagegen vertraulich hinter verschlossenen Türen statt.

6

Leerstand

Während sich der Prozess hinzieht, droht weiterer Mietausfall. Die schnelle Einigung sichert Ihre laufende Rendite.

Was kosten Mediationsverfahren für Vermieter?

Was kosten Mediationsverfahren für Vermieter?

Für die Mediation selbst zahlen Sie als Vermieter nichts zusätzlich: Sie ist in allen drei Tarifen enthalten – schon der Basisschutz ab rund 6,45 € im Monat bringt sie mit, ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung.


Es fällt also kein separater Mediations-Beitrag an; die Leistung ist Teil Ihres Vermieterrechtsschutzes. Verglichen mit Prozesskosten, die im Ernstfall schnell vierstellig werden, ist das eine überschaubare Investition in Ihre Liquidität und Mietrendite. Die folgenden Beitragsbeispiele dienen der Orientierung; Ihren exakten Beitrag ermitteln Sie in wenigen Klicks mit dem Online-Rechner.

Was kostet Basis, Komfort oder Premium?

Der Beitrag richtet sich nach Tarif, gewählter Selbstbeteiligung und der Bruttojahresmiete des Objekts. Alle drei Varianten enthalten die außergerichtliche Mediation ohne Aufpreis. Über die gelben Buttons berechnen Sie Ihr individuelles Angebot, speichern es als PDF oder schließen direkt online ab.

Leistung BASIS – z. B. monatlich ab 6,45 € (Gerichtskostenschutz für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, inkl. Mediation, ohne SB) KOMFORT – z. B. monatlich ab 18,70 € (Rechtsschutz für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, inkl. Mediation, 150 € SB) PREMIUM – Z. B. monatlich ab 32,80 € (Rechtsschutz für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie, Bruttojahresmiete bis 15.000 €, inkl. Mediation, 150 € SB)
Außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts z.B. Briefe schreiben ... – ✓ ✓ ✓ ✓
Online Forderungs-Management Onlineinkasso für Vermieter
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Bonitätsauskünfte Die ersten vier kostenfrei, weitere zu Sonderkonditionen
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Online Rechts-Service über 1.000 Musterschreiben und -verträge für Sie zum Download
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Mediations-Verfahren außergerichtliche Streitschlichtung
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Mobiler Anwalt Besuch bei Ihnen zu Hause, nach einem Unfall, bei Krankheit oder Unabkömmlichkeit ✓ ✓ ✓ ✓ ✓
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilien
(Wartezeit 3 Monate)
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Photovoltaikanlagen-Rechtsschutz bis 15 kWp, bis 10.000 Euro ✓ für Betrieb ✓ für Betrieb ✓ Anschaffung, Installation, Betrieb ✓ ✓
Vertrags-Rechtsschutz z. B. bei Streit um Handwerkerrechnungen, Streitigkeiten mit Dienstleistern (Hausmeister, Reinigungsfirma, Gärtner), Verträge mit Versorgern, Versicherungsverträge
(ohne Wartezeit)
– – ✓ ✓ ✓
Verwaltungs-Rechtsschutz z. B. Streit um Einhaltung von Brandschutzvorschriften
(Wartezeit 3 Monate)
– – ✓ ✓ ✓
Bauherren-Rechtsschutz Streit mit der Bauantragsbehörde, dem Bauträger, dem Architekten oder dem Handwerker
(Wartezeit 6 Monate)
– – ✓ ✓ ✓
Enteignungs-Rechtsschutz bei Streit um Planfeststellungs- u. Enteignungsverfahren
(Wartezeit 3 Monate)
– – ✓ ✓ ✓
Anlieger-Rechtsschutz bei Streit um Anlieger- u.
Erschließungsabgaben
(Wartezeit 3 Monate)
– – ✓ ✓ ✓
Übergabe-Protokoll (ohne Wartezeit) – – ✓ ✓ ✓
Verzicht auf Abzug der Selbstbeteiligung wenn der Fall nach anwaltlicher Erstberatung erledigt ist – ✓ ✓ ✓ ✓
Mietausfall-Schutz Ab Komfort optional für bis zu 12 Monate
(Wartezeit 3 Monate)
– optional optional ✓ ✓
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Ist die Versicherung steuerlich absetzbar?

Ja. Wer eine Immobilie vermietet, kann den Beitrag zum Vermieterrechtsschutz steuerlich geltend machen – er zählt zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Gleichzeitig gilt: Auf die Mieter umlegen dürfen Sie ihn nicht. Die beiden folgenden Punkte fassen die steuerliche Behandlung zusammen.

ALS WERBUNGSKOSTEN ABSETZBAR

Steuerlich absetzbar: Solange die versicherte Immobilie der Einkünfteerzielung dient, lässt sich der Beitrag in der Anlage V als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen und mindert so Ihre Steuerlast. Das gilt für den gesamten Beitrag – einschließlich des Mediations-Bausteins, der ja fester Bestandteil des Tarifs ist.

NICHT AUF MIETER UMLAGEFÄHIG

Keine Betriebskosten: Anders als etwa die Gebäudeversicherung zählt der Vermieterrechtsschutz nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sie dürfen ihn daher nicht über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieterschaft umlegen. Was als umlagefähig anerkannt ist, regelt die Betriebskostenverordnung (§ 1 Abs. 2 BetrKV).

SEPARATE POLICE & NACHWEIS

Eigenständiger Vertrag, klarer Nachweis: Der Vermieterrechtsschutz wird als separate Einzelpolice geführt – nicht als Baustein einer privaten Rechtsschutzversicherung. Das bringt einen steuerlichen Vorteil: Der gesamte Beitrag ist eindeutig der Vermietungstätigkeit zuzuordnen und muss nicht anteilig zwischen privatem und vermietungsbezogenem Anteil aufgeteilt werden. Als Nachweis für das Finanzamt genügen Ihr Versicherungsschein und die jährliche Beitragsrechnung.

Wie können Sie Ihre Versicherung abschließen?

Wie können Sie Ihre Versicherung abschließen?

Die Mediation gibt es nicht als Einzelleistung – sie ist fester Bestandteil des Vermieterrechtsschutzes. Diesen schließen Sie als eigenständige Einzelpolice ab; eine Kombination mit weiteren Rechtsschutzbausteinen ist nicht erforderlich. Da dieser Schutz weder in privaten Immobilien- noch in Firmenpolicen enthalten ist, wird er immer separat beantragt.


Gut zu wissen: Auch wenn Ihr Wohnsitz nicht in Deutschland liegt, können Sie Ihre in Deutschland vermieteten Objekte absichern – unabhängig davon, in welchem Land oder auf welchem Kontinent Sie leben. Da diese Konstellation im Online-Rechner technisch nicht hinterlegt ist, führen wir den Abschluss in diesem Fall gerne persönlich per Telefon durch.


Der Vermieterrechtsschutz wird objektbezogen abgeschlossen: Innerhalb eines Objekts müssen alle Ihnen gehörenden, vermieteten Einheiten versichert werden – eine selektive Auswahl einzelner Einheiten ist nicht möglich, und Einheiten anderer Eigentümer bleiben außen vor. Wohnen Sie selbst im Haus, ist Ihre eigene Wohnung beitragsfrei mitversichert – sie muss bei der Anzahl der Einheiten aber mit angegeben werden.

Online berechnen & abschließen -

So kommen Sie zu Ihrem Vermieterrechtsschutz inklusive Mediation – berechnen Sie Ihren Beitrag selbst mit dem Online-Rechner und schließen Sie direkt ab, oder lassen Sie sich telefonisch persönlich beraten.


Grundlage der Berechnung ist die Bruttojahresmiete – die Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten (bei gewerblicher Vermietung zzgl. Umsatzsteuer), hochgerechnet auf zwölf Monate und über alle Ihre vermieteten Einheiten im Objekt.

Versicherung online abschließen

Mit dem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.

Versicherung telefonisch abschließen

Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.

Wer ist Ihr persönlicher Ansprechpartner?

Persönliche Betreuung trifft langjährige Expertise: Ob online oder am Telefon – in unserer Agentur verlassen Sie sich seit 2002 auf einen festen Spezialisten mit tiefgreifender Rechtsschutz-Erfahrung. Wir begleiten Sie ganzheitlich: von der ersten Beratung über laufende Vertragsanpassungen bis zur aktiven Unterstützung im Schadensfall.


Ihr Service-Vorteil: Wir entlasten Sie als Vermieter vollständig und übernehmen die gesamte Organisation sowie die Termin-Koordination für Ihre Mediationsverfahren. Unsere Fachberatung erreichen Sie unkompliziert per Anruf – flexibel und ohne vorherige Terminvereinbarung.

Ansprechpartner

Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur

Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.


Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr

Expertise

Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren

Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Gestaltung individueller Rechtsschutz-Konzepte für Privat- und Firmenkunden.

IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

Kundenstimmen

5.0 Bewertungen von 124

Herr Cremer ist stets kompetent, zuverlässig und freundlich. Er nimmt sich die Zeit, alle Fragen zu beantworten, und bietet immer maßgeschneiderte Lösungen an. Ich fühle mich bei ihm in besten Händen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!

Fermin Montaner Morant

Wie nutzen Sie die Versicherung im Schadenfall?

Verlässliche Unterstützung an 365 Tagen im Jahr: Ob digital oder telefonisch – Sie erhalten jederzeit zügige, unbürokratische Hilfe. Ein hochspezialisiertes Team aus über 200 Juristinnen und Juristen entwickelt die passende Lösung für Ihre Situation – von der Mediation über die fachanwaltliche Vertretung bis zum konsequenten Forderungsmanagement bei Mietrückständen.

Schadenservice

Schnelle Hilfe rund um die Uhr bei allen Rechtsproblemen. Kompetente Experten sind jederzeit persönlich für Sie da.

Erstberatung

Sofortige Telefon-Beratung durch spezialisierte Juristen. Dieser Service erfolgt für Sie immer ohne Selbstbeteiligung.

Mediation

Professionelle Mediatoren helfen, Konflikte mit Mietern außergerichtlich und ohne Eskalation dauerhaft zu lösen.

Anwalts-Chat

Direkte Antwort auf Rechtsfragen im Live-Chat. Die schnelle Hilfe für zwischendurch bei jedem Anliegen.

Online Inkasso

Reichen Sie unbestrittene Mietforderungen einfach digital zur Beitreibung ein, sogar bis zu 12 Monate rückwirkend.

Vorlagen Service

Sofortiger Zugriff auf über 1.000 rechtssichere Muster. Nutzen Sie geprüfte Dokumente für Ihren gesamten Alltag.

Gesetzlicher Hinweis zur Betriebskostenverordnung: Die Aufwendungen für eine Vermieterrechtsschutzversicherung sind gemäß der Betriebskostenverordnung (Absatz 2 § 1 BetrKV) nicht umlagefähig. Die Beiträge dürfen somit nicht als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sind jedoch im Rahmen der Steuererklärung in der Anlage V voll als Werbungskosten abzugsfähig.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Mediation für Vermieter!

FAQ: Häufig gestellte Fragen  zur Mediation für Vermieter!

Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die außergerichtliche Schlichtung bei Mietstreitigkeiten und den persönlichen Service unserer Agentur. 

Ja. Im Vermieterrechtsschutz ist die Mediation in allen drei Tarifen (Basis, Komfort und Premium) ohne Aufpreis enthalten und steht ohne Wartezeit ab dem ersten Tag zur Verfügung. Sie hilft immer dann, wenn sich ein Konflikt mit dem Mieter abzeichnet, aber noch kein Anwalt beauftragt und kein Gerichtsverfahren anhängig ist – etwa bei Zahlungsverzug, Streit um die Nebenkostenabrechnung oder Eigenbedarf. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung, bevor das Mietverhältnis dauerhaft zerbricht.

Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass das betroffene Mietobjekt in Ihrem Vermieterrechtsschutz versichert ist. Zudem darf für diesen spezifischen Konflikt noch kein Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt worden sein und es darf noch kein Gerichtsverfahren (z. B. eine Räumungsklage) anhängig sein. Da eine Mediation auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, müssen Sie und Ihr Mieter bereit sein, gemeinsam mit einem neutralen Dritten an einer Lösung zu arbeiten.

Die Versicherung übernimmt das Honorar für einen qualifizierten Mediator in Deutschland bis zu einem Betrag von 3.000 Euro je Verfahren. Insgesamt steht Ihnen für alle innerhalb eines Kalenderjahres eingeleiteten Schlichtungen ein Budget von bis zu 6.000 Euro zur Verfügung. Wird im Verlauf ein Sachverständigengutachten zweckdienlich und einigen sich beide Seiten auf einen gemeinsamen Sachverständigen, ist auch dessen übliche Vergütung bis 1.000 Euro mitversichert – angerechnet auf die Mediationssumme. Dies reicht in der Praxis aus, um selbst komplexe Mietstreitigkeiten umfassend außergerichtlich zu klären.

Bei einer Mediation teilen sich die beteiligten Parteien das Honorar des Mediators in der Regel zu gleichen Teilen. Die ARAG übernimmt Ihren Anteil als Versicherungsnehmer im Rahmen der Teilversicherungssumme (bis zu 3.000 Euro je Mediation, höchstens 6.000 Euro je Kalenderjahr); den auf ihn entfallenden Anteil trägt Ihr Mieter als nicht versicherte Partei selbst. Eine Ausnahme bildet die telefonische Shuttle-Mediation – hier übernimmt die ARAG die Gesamtkosten des Verfahrens.

Ja. Gehört eine Einheit mehreren Personen gemeinsam – etwa einem Ehepaar oder einer Erbengemeinschaft –, können auch sie sich versichern und sind gegen Dritte geschützt: gegen die übrigen Eigentümer der Anlage, gegen Nachbarn oder die Verwaltung. Nicht versichert ist allein der Streit dieser Miteigentümer derselben Einheit untereinander.

Das Mediationsverfahren ist zwar wartezeitfrei nutzbar, kann jedoch nicht rückwirkend für Konflikte eingesetzt werden, deren Ursprung (die erste Pflichtverletzung, z. B. der erste Mietverzug) vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn liegt. Der Schutz greift für alle Unstimmigkeiten, die während der Laufzeit Ihres Vertrages neu entstehen.

Nein, Sie müssen sich nicht selbst um die Suche kümmern. Die Organisation des gesamten Verfahrens erfolgt über die spezialisierten Service-Teams des Versicherers. Nach Ihrer Meldung wird die Koordination übernommen, passende Termine bei zertifizierten Mediatoren gebucht und der Ablauf strukturiert. Das stellt sicher, dass Sie zeitnah fachgerechte Unterstützung durch Experten für Mietrecht erhalten, ohne eigenen administrativen Aufwand.

Ja. Für das Mediationsverfahren gelten die allgemeinen Risikoausschlüsse ausdrücklich nicht. Während im klassischen Rechtsschutz bestimmte Streitfälle ausgenommen sein können, steht Ihnen der Weg zur außergerichtlichen Schlichtung auch dann offen. So können Sie selbst schwierige Konstellationen mit Ihrem Mieter frühzeitig und einvernehmlich klären, bevor sie überhaupt zum Rechtsfall werden.

Dann verlieren Sie nichts. Führt die Schlichtung zu keiner Einigung, steht Ihnen der klassische Rechtsweg über Ihren Vermieterrechtsschutz weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung – von der anwaltlichen Vertretung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Die Mediation ist also ein zusätzlicher, risikoloser erster Schritt, kein Ersatz für Ihren übrigen Versicherungsschutz.

Ja. Das Verfahren kann wahlweise persönlich vor Ort oder als Online-Mediation per Video-Call durchgeführt werden – gerade bei entfernt liegenden Objekten oder auswärtigem Wohnsitz ist das ein praktischer Vorteil. Teilnehmer sind Sie als Vermieter (oder Ihre Verwaltung) und die Mieterpartei; Ziel ist eine schriftliche, für beide Seiten verbindliche Vereinbarung.

Der Schutz erstreckt sich auf alle in Ihrem Vermieterrechtsschutz versicherten Einheiten – also sowohl auf zu Wohnzwecken als auch auf gewerblich vermietete Objekte, sofern sie im Vertrag versichert sind. Maßgeblich ist, dass der betroffene Immobilienbereich im Rechtsschutzvertrag vereinbart ist.