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Rechtsschutz für WEG- Streitigkeiten

Streit mit der Eigentümergemeinschaft abgesichert!

Beschlussanfechtung & Hausgeld-Streit!

Streit mit der Verwaltung – ab Premium!

Für selbstgenutzte & vermietete Einheiten!

Rechtsschutz für Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft (WEG)

Ob selbstgenutzt oder vermietet – so sind Sie bei Streit in der WEG abgesichert.

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Wie sind Sie als Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft (WEG) abgesichert?

Wie sind Sie als Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft (WEG) abgesichert?

Ob Sie Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen oder vermieten: Als Miteigentümer sind Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die Eigentümergemeinschaft abgesichert – der Streit mit der Gemeinschaft, die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung und Konflikte um das Hausgeld gehören dazu, ab dem Premium-Tarif auch der Streit mit der Hausverwaltung.


Über welchen Vertrag der Schutz läuft, hängt davon ab, ob Sie selbst nutzen oder vermieten – im Antrag muss dafür die richtige Eigenschaft gewählt werden. Entscheidend ist außerdem, was eine Eigentümergemeinschaft im Sinne des Versicherungsschutzes überhaupt ist – und wo die Grenzen liegen.

Was ist eine Eigentümergemeinschaft (WEG)?

Eine Eigentümergemeinschaft entsteht, wenn ein Gebäude in einzelne Einheiten aufgeteilt ist und jede Einheit einem eigenen Eigentümer gehört. Für den Versicherungsschutz kommt es auf die Unterscheidung zwischen geteiltem und ungeteiltem Eigentum an:

SONDER- & GEMEINSCHAFTSEIGENTUM

Getrenntes und gemeinsames Eigentum: In einer WEG gehört jedem Eigentümer seine eigene Wohnung allein (Sondereigentum). Gemeinsam gehören allen die geteilten Bereiche wie Treppenhaus, Hof, Dach und Fassade (Gemeinschaftseigentum). 


Über deren Nutzung, Instandhaltung und Kosten entscheidet die Eigentümerversammlung – hier entsteht der typische WEG-Streit.

GETEILT ODER UNGETEILT

Der entscheidende Unterschied: Eine echte WEG ist eine geteilte Immobilie: Jeder besitzt seine Einheit zu 100 %. Davon zu trennen ist die ungeteilte Sache, bei der mehrere Personen gemeinsam eine einzige Einheit besitzen – etwa eine Erbengemeinschaft (je ein Drittel) oder ein Ehepaar (je 50 %). 


Diese Unterscheidung entscheidet, wer sich gegen wen versichern kann: Bei der geteilten Immobilie ist auch der Streit zwischen den Eigentümern der verschiedenen Einheiten versichert; bei der ungeteilten Sache dagegen ist der Streit der Miteigentümer untereinander ausgeschlossen (Näheres unter „Grenzen").

SELBSTNUTZER & VERMIETER

Zwei Wege zum Schutz: Eine Eigentümergemeinschaft ist fast immer gemischt – aus Eigentümern, die ihre Wohnung selbst bewohnen, und solchen, die vermieten. 


Beide sind bei WEG-Streit abgesichert, aber über unterschiedliche Verträge: Wer selbst bewohnt, über den Eigentümerrechtsschutz  (Eigenschaft „Eigentümer"); wer vermietet, über den Vermieterrechtsschutz(Eigenschaft „Vermieter"). 


Wichtig: Im Antrag muss die richtige Eigenschaft gewählt und im Versicherungsschein vermerkt sein – ändert sich die Nutzung (z. B. Einzug oder Vermietung), muss die Eigenschaft angepasst werden.

Was ist in der Eigentümergemeinschaft versichert?

Versichert sind Ihre rechtlichen Auseinandersetzungen als Miteigentümer rund um die Gemeinschaft – von der Anfechtung eines Beschlusses bis zum Streit mit Nachbarn und ab dem Premiumtarif auch mit der Verwaltung.*

STREIT MIT DER GEMEINSCHAFT

Konflikt mit anderen Eigentümern: Geraten Sie mit den Eigentümern der anderen Einheiten aneinander – etwa über die Verteilung von Kosten, bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder die Nutzung gemeinsamer Flächen –, trägt der Rechtsschutz Ihre Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen der vereinbarten Tarifvariante und Bedingungen (inkl. etwaiger Selbstbeteiligung).

BESCHLÜSSE & HAUSGELD

Anfechtung und Abrechnung: Halten Sie einen Beschluss der Eigentümerversammlung für rechtswidrig, ist dessen gerichtliche Anfechtung versichert. Ebenso Auseinandersetzungen rund um das Hausgeld – etwa wenn die Gemeinschaft rückständige Zahlungen fordert oder Sie eine fehlerhafte Abrechnung angreifen.

STREIT MIT DER VERWALTUNG

Ab Premium versichert: Konflikte mit der Haus- bzw. WEG-Verwaltung – etwa über eine mangelhafte Verwaltertätigkeit oder die Umsetzung von Beschlüssen – sind ab dem Premium-Tarif über den Vertrags- und Sachenrecht-Schutz gedeckt. In den Tarifen darunter besteht dieser Baustein nicht.

Wo liegen die Grenzen des WEG-Rechtsschutzes?

Nicht jeder Konflikt rund um gemeinsames Eigentum ist versicherbar. Drei Grenzen sind für Eigentümergemeinschaften besonders wichtig:

KEIN VERTRAG FÜR DIE WEG

Jeder versichert seine Einheit: Eine Eigentümergemeinschaft kann sich nicht als Ganzes in einem einzigen Vertrag versichern. Jeder Eigentümer schließt seinen eigenen Rechtsschutz für seine Einheit ab. Der Grund: In einem Vertrag mitversicherte Personen können ihn nicht gegeneinander einsetzen.

UNGETEILTE SACHE UNTEREINANDER

Nur der Streit untereinander ist ausgeschlossen: Gehört eine Einheit mehreren Personen gemeinsam – etwa einem Ehepaar je zur Hälfte oder einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben zu je 20 % –, können auch sie sich versichern und sind gegen Dritte voll geschützt: gegen die übrigen Eigentümer der Anlage, gegen Nachbarn oder in Premium auch gegen die Verwaltung. 


Ein Beispiel: Erbt eine Erbengemeinschaft ein Mehrfamilienhaus, ist ein Streit mit den Nachbarn des gegenüberliegenden Hauses versichert. Nicht gedeckt ist allein der Streit der Miteigentümer derselben Sache untereinander (Erbe gegen Erbe, ein Ehepartner gegen den anderen), weil mitversicherte Parteien desselben Eigentums den Vertrag nicht gegeneinander einsetzen können.

VORVERTRAGLICH & WARTEZEIT

Vorher entstandene Fälle ausgeschlossen: Konflikte, die schon vor Vertragsbeginn angelegt waren oder in eine Wartezeit fallen, sind nicht gedeckt. Für die Kernbereiche des Immobilien-Rechtsschutzes gilt eine Wartezeit (in der Regel 3 Monate); Services wie die telefonische Erstberatung stehen dagegen sofort zur Verfügung.

* Der Versicherungsschutz richtet sich nach der gewählten Tarifvariante, einer etwaigen Selbstbeteiligung und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (ARB). Maßgeblich ist stets der individuelle Vertrag.

Welche Streitfälle in der Eigentümergemeinschaft sind typisch?

Welche Streitfälle in der Eigentümergemeinschaft sind typisch?

Die häufigsten Konflikte in einer WEG drehen sich um Beschlüsse der Eigentümerversammlung, bauliche Veränderungen und ums Geld – vom Hausgeld bis zur Sonderumlage. Die folgenden sechs Fälle zeigen, worüber Miteigentümer typischerweise streiten und wo der Rechtsschutz greift. Der konkrete Umfang richtet sich dabei stets nach Ihrer Tarifvariante und den Versicherungsbedingungen.

Welche Streitfälle betreffen selbstnutzende Eigentümer?

Wer die eigene Wohnung selbst bewohnt, streitet meist über das Zusammenleben in der Anlage: über Beschlüsse der Eigentümerversammlung, bauliche Veränderungen anderer Miteigentümer und die gemeinsamen Kosten. Diese sechs Fälle kommen besonders häufig vor:

1

Beschluss

Die Eigentümerversammlung fasst einen Beschluss, den Sie für rechtswidrig halten – Sie lassen ihn gerichtlich überprüfen.

2

Baumaßnahmen

Ein Miteigentümer verglast den Balkon ohne Zustimmung – Sie wehren sich gegen den Eingriff am Gemeinschaftseigentum.

3

Hausgeld

Die Gemeinschaft fordert rückständiges Hausgeld oder eine Sonderumlage, deren Höhe oder Grund Sie bestreiten.

4

Instandhaltung

Das undichte Dach wird nicht repariert – Streit über Pflicht, Kostenverteilung und Verzug bei der Instandhaltung.

5

Flächen

Nutzung von Garten, Stellplatz oder Sondernutzungsrecht ist strittig – wer darf was auf den gemeinsamen Flächen?

6

Abrechnung

Die Jahresabrechnung oder der Verteilerschlüssel ist aus Ihrer Sicht falsch – Sie fordern eine Korrektur.

Welche Streitfälle betreffen vermietende Eigentümer?

Wer eine Einheit in der Gemeinschaft vermietet, gerät zusätzlich dort in Konflikte, wo Mietverhältnis und WEG aufeinandertreffen – etwa wenn der eigene Mieter die Nachbarn stört und die Gemeinschaft sich an Sie als Eigentümer wendet. Diese sechs Fälle sind typisch:

1

Störender Mieter

Ihr Mieter stört andere Eigentümer oder deren Mieter – die Gemeinschaft geht deshalb gegen Sie als Eigentümer vor.

2

Vermietung

Die Gemeinschaft will Ihre Einheit per Beschluss nicht mehr zur Kurzzeitvermietung zulassen – Sie wehren sich dagegen.

3

Beschluss

Sie fechten einen Beschluss der Eigentümerversammlung an, der Ihre vermietete Einheit oder deren Kosten betrifft.

4

Hausgeld

Sie streiten mit der Gemeinschaft über Hausgeld oder Sonderumlagen – auch über deren Umlagefähigkeit auf den Mieter.

5

Bauliche Änderung

Der Umbau eines Miteigentümers am Gemeinschaftseigentum mindert die Vermietbarkeit Ihrer Einheit – Sie wehren sich.

6

Instandhaltung

Eine beschlossene Instandhaltung am Gemeinschaftseigentum wird nicht umgesetzt – Sie drängen auf die Ausführung.

Was kostet der Rechtsschutz für Konflikte innerhalb der Eigentümergemeinschaft?

Was kostet der Rechtsschutz für Konflikte innerhalb der Eigentümergemeinschaft?

Rechtsschutz in der Eigentümergemeinschaft gibt es für vermietete Einheiten schon ab 6,45 Euro im Monat, für selbst genutzte Einheiten ab 7,76 Euro. Der genaue Beitrag hängt von Ihrer Rolle – selbst bewohnt oder vermietet – und der Tarifstufe (Basis, Komfort, Premium) ab. Wählen Sie unten Ihre Rolle und vergleichen Sie die Stufen; maßgeblich ist stets Ihr individueller Vertrag.


Leistung
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Was kostet der Schutz für Eigentümer?

Für die selbst bewohnte Eigentumswohnung richtet sich der Beitrag nach der Tarifstufe, nicht nach einer Miete. Schon der Basis-Tarif deckt den Streit mit der Eigentümergemeinschaft vor Gericht; ab Komfort ist der Anwalt auch außergerichtlich für Sie tätig. Da es sich um Schutz für die selbst genutzte Wohnung handelt, ist der Beitrag steuerlich in der Regel nicht absetzbar.

Leistung Basis – 7,76 € € (für Eigentümer einer selbst genutzten Wohn- oder Gewerbeimmobilie (ohne SB)) Komfort – 11,19 € (für Eigentümer einer selbst genutzten Wohn- oder Gewerbeimmobilie (150 Euro SB)) Premium – 16,83 € (für Eigentümer einer selbst genutzten Wohn- oder Gewerbeimmobilie (150 Euro SB))
Außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts z.B. Briefe schreiben ... – ✓ ✓ ✓ ✓
Bonitätsauskünfte Die ersten vier kostenfrei, weitere zu Sonderkonditionen
(ohne Wartezeit)
– ✓ ✓ ✓ ✓
JuraTel® Ihre telefonische Erstberatung
(ohne Wartezeit)
✓ ✓ ✓ ✓ ✓
Mediations-Verfahren über 1.000 Musterschreiben und -verträge für Sie zum Download
(ohne Wartezeit)
✓ ✓ ✓ ✓ ✓
Online Rechts-Service außergerichtliche Streitschlichtung
(ohne Wartezeit)
✓ ✓ ✓ ✓ ✓
Mobiler Anwalt Besuch bei Ihnen zu Hause, nach einem Unfall, bei Krankheit oder Unabkömmlichkeit ✓ ✓ ✓ ✓ ✓
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Eigentümer einer selbst genutzten Wohn- oder Gewerbeimmobilien
(Wartezeit 3 Monate)
✓ ✓ ✓ ✓ ✓
Photovoltaikanlagen-Rechtsschutz bis 15 kWp, bis 10.000 Euro ✓ für Betrieb ✓ für Betrieb ✓ Anschaffung, Installation, Betrieb ✓ ✓
Vertrags-Rechtsschutz z. B. bei Streit um Handwerkerrechnungen, Streitigkeiten mit Dienstleistern (Hausmeister, Reinigungsfirma, Gärtner), Verträge mit Versorgern, Versicherungsverträge
(ohne Wartezeit)
– – ✓ ✓ –
Verwaltungs-Rechtsschutz z. B. Streit um Einhaltung von Brandschutzvorschriften
(Wartezeit 3 Monate)
– – ✓ ✓ ✓
Bauherren-Rechtsschutz bei Streit um Planfeststellungs- u. Enteignungsverfahren
(Wartezeit 3 Monate)
– – ✓ ✓ ✓
Enteignungs-Rechtsschutz bei Streit um Planfeststellungs- u. Enteignungsverfahren
(Wartezeit 3 Monate)
– – ✓ ✓ ✓
Anlieger-Rechtsschutz bei Streit um Anlieger- u.
Erschließungsabgaben
(Wartezeit 3 Monate)
– – ✓ ✓ ✓
Übergabe-Protokoll (ohne Wartezeit) – – ✓ ✓ ✓
Verzicht auf Abzug der Selbstbeteiligung wenn der Fall nach anwaltlicher Erstberatung erledigt ist – ✓ ✓ ✓ ✓
Mietausfall-Schutz Ab Komfort optional für bis zu 12 Monate
(Wartezeit 3 Monate)
– ✓
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Wie können Sie Ihre Versicherung abschließen?

Wie können Sie den Schutz für Miteigentümer abschließen?

In drei Schritten zu Ihrem Schutz: Beitrag mit dem Online-Rechner selbst ermitteln und direkt abschließen, jederzeit einen festen Ansprechpartner an Ihrer Seite haben und im Streitfall schnell Unterstützung erhalten.

Online berechnen & abschließen -

Ermitteln Sie Ihren Beitrag in wenigen Minuten selbst: Rolle wählen (selbst genutzt oder vermietet), Objektangaben eintragen, Tarifstufe vergleichen – und direkt online abschließen. Alternativ beraten wir Sie persönlich.

Versicherung online abschließen

Mit dem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.

Versicherung telefonisch abschließen

Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.

Wer ist Ihr persönlicher Ansprechpartner?

Ob Sie online oder telefonisch abschließen – Sie haben immer einen festen Ansprechpartner. Auch nach Vertragsabschluss begleiten wir Sie persönlich und unbürokratisch bei allen Fragen rund um Ihren Schutz in der Eigentümergemeinschaft.

Ansprechpartner

Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur

Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.


Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr

Expertise

Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren

Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Gestaltung individueller Rechtsschutz-Konzepte für Privat- und Firmenkunden.

IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

Kundenstimmen

5.0 Bewertungen von 122

Herr Cremer ist stets kompetent, zuverlässig und freundlich. Er nimmt sich die Zeit, alle Fragen zu beantworten, und bietet immer maßgeschneiderte Lösungen an. Ich fühle mich bei ihm in besten Händen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!

Fermin Montaner Morant

Wie nutzen Sie die Versicherung im Schadenfall?

Kommt es zum Streit in der Gemeinschaft, verlassen Sie sich auf schnelle Hilfe – telefonisch oder online, rund um die Uhr. Ihre telefonische Erstberatung steht Ihnen ohne Wartezeit zur Verfügung, damit Sie sofort wissen, wie Sie vorgehen.

Schadenservice

Schnelle Hilfe rund um die Uhr bei allen Rechtsproblemen. Kompetente Experten sind jederzeit persönlich für Sie da.

Erstberatung

Sofortige Telefon-Beratung durch spezialisierte Juristen. Dieser Service erfolgt für Sie immer ohne Selbstbeteiligung.

Mediation

Professionelle Mediatoren helfen, Konflikte mit Mietern außergerichtlich und ohne Eskalation dauerhaft zu lösen.

Anwalts-Chat

Direkte Antwort auf Rechtsfragen im Live-Chat. Die schnelle Hilfe für zwischendurch bei jedem Anliegen.

Online Inkasso

Reichen Sie unbestrittene Mietforderungen einfach digital zur Beitreibung ein, sogar bis zu 12 Monate rückwirkend.

Vorlagen Service

Sofortiger Zugriff auf über 1.000 rechtssichere Muster. Nutzen Sie geprüfte Dokumente für Ihren gesamten Alltag.

Der Rechtsschutz wird objektbezogen abgeschlossen – das gilt für selbst genutzte wie vermietete Einheiten: Innerhalb eines Objekts müssen alle Ihnen gehörenden Einheiten gemeinsam versichert werden; eine selektive Auswahl einzelner Einheiten ist nicht möglich, und Einheiten anderer Eigentümer bleiben außen vor. Wohnen Sie selbst im Haus und vermieten zugleich weitere Einheiten, ist Ihre eigene Wohnung beitragsfrei mitversichert – sie muss bei der Anzahl der Einheiten aber mit angegeben werden.

FAQ: Häufige Fragen zum Rechtsschutz innerhalb einer Eigentümergemeinschaft

FAQ: Häufige Fragen zum Rechtsschutz innerhalb einer Eigentümergemeinschaft

Die wichtigsten Fragen rund um den Rechtsschutz in der Eigentümergemeinschaft – von der Deckung beim Streit mit der Gemeinschaft über die Rolle von Selbstnutzern und Vermietern bis zu Kosten und Tarifgrenzen – haben wir hier kurz und verständlich beantwortet.

Versichert sind Ihre rechtlichen Auseinandersetzungen als Miteigentümer mit der Eigentümergemeinschaft – etwa die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, Streit um Hausgeld und Sonderumlagen oder um bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum. Der Streit mit der Hausverwaltung ist ab dem Premium-Tarif gedeckt. Der Umfang richtet sich nach Ihrer Tarifvariante und den Versicherungsbedingungen.

Ist der Streit mit der Eigentümergemeinschaft versichert?

Ja. Auseinandersetzungen mit der Wohnungseigentümergemeinschaft sind über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bereits ab dem Basis-Tarif versichert (Wartezeit 3 Monate). Im Basis-Tarif greift der Schutz vor Gericht, ab dem Komfort-Tarif ist der Anwalt auch außergerichtlich für Sie tätig.

Nein. Eine Eigentümergemeinschaft kann sich nicht als Ganzes in einem einzigen Vertrag versichern. Jeder Eigentümer schließt seinen eigenen Rechtsschutz für seine Einheit ab. Der Grund: In einem Vertrag mitversicherte Personen können ihn nicht gegeneinander einsetzen.

Das hängt vom Streitgegenstand ab: Setzt die Verwaltung nur einen Beschluss der Gemeinschaft gegen Sie durch, gilt der Schutz für den Streit mit der Gemeinschaft bereits ab Basis. Geht es dagegen um den Verwaltervertrag selbst – etwa mangelhafte Verwaltertätigkeit oder eine fehlerhafte Abrechnung des Verwalters –, ist das ab dem Premium-Tarif über den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht versichert.

Nein. Ein wesentlicher Vorteil dieses Verfahrens in allen drei Tariflinien (Basis, Komfort und Premium) ist, dass die ARAG auf den Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung verzichtet. Dies macht die Mediation für Sie als Vermieter zu einer wirtschaftlich hochattraktiven Alternative zum klassischen Gerichtsverfahren, um Konflikte frühzeitig und ohne eigene Zusatzkosten beizulegen.

Für vermietete Einheiten beginnt der Beitrag bei rund 6,45 € im Monat, für selbst genutzte Einheiten bei rund 7,76 €. Der genaue Beitrag hängt von Ihrer Rolle – selbst bewohnt oder vermietet – und der gewählten Tarifstufe (Basis, Komfort, Premium) ab. Ihren individuellen Beitrag ermitteln Sie mit dem Online-Rechner.

Ja. Wer vermietet, sichert den Streit in der Gemeinschaft über den Vermieterrechtsschutz ab (Eigenschaft „Vermieter"), wer selbst bewohnt, über den Eigentümerrechtsschutz (Eigenschaft „Eigentümer"). Wichtig ist, dass im Antrag die richtige Eigenschaft gewählt und im Versicherungsschein vermerkt ist; ändert sich die Nutzung, muss die Eigenschaft angepasst werden.

Die Abwehr einer unzulässigen baulichen Veränderung eines anderen Miteigentümers am Gemeinschaftseigentum ist versichert. Wollen Sie dagegen ein eigenes, genehmigungspflichtiges Bauvorhaben – Umbau oder Neubau – aktiv durchsetzen, greift der Bauherren-Rechtsschutz ab dem Premium-Tarif (Wartezeit 6 Monate).

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