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Schutz vor Mietnomaden

Mieter vorab prüfen!

Anwalt, Gericht & Räumung!

Optionaler Mietausfall-Schutz bis 12 Monate!

Rundum-Schutz für Vermieter!

Schutz vor Mietnomaden

Vorbeugen, absichern, durchsetzen – so schützen Vermieter Rendite und Nerven.

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Wie schützen Sie sich als Vermieter vor Mietnomaden

Wie schützen Sie sich als Vermieter vor Mietnomaden?

Einen hundertprozentigen Schutz vor Mietnomaden gibt es nicht – aber Sie können das Risiko auf drei Ebenen entscheidend senken: vorbeugen durch eine gründliche Prüfung des Mieters vor Vertragsschluss, absichern durch den Vermieterrechtsschutz (für die Kosten der rechtlichen Durchsetzung) und den optionalen Mietausfallschutz (für die entgangene Miete) – und im Ernstfall durchsetzen durch schnelle Kündigung, Räumung und Forderungsmanagement.


Erst das Zusammenspiel dieser drei Ebenen macht Vermieter wirklich widerstandsfähig. Die folgenden Schritte zeigen, wie Sie jede Ebene konkret abdecken.

Wie erkennen Sie Mietnomaden schon vor dem Mietvertrag?

Die wirksamste Verteidigung gegen Mietnomaden liegt vor der Unterschrift: Wer Interessenten sorgfältig prüft, sortiert die allermeisten Risiken aus, bevor sie überhaupt ins Haus kommen.

1

Selbstauskunft

Lassen Sie eine Mieterselbstauskunft ausfüllen – sie liefert die Basis für alle weiteren Prüfschritte.

2

Ausweisabgleich

Gleichen Sie die Angaben mit dem Personalausweis ab und achten Sie auf einen festen, gemeldeten Wohnsitz.

3

Bonität

Fordern Sie eine aktuelle Bonitäts- bzw. Schufa-Auskunft an – vier Abfragen sind im Vermieterrechtsschutz frei.

4

Einkommen

Lassen Sie sich die letzten Einkommens- oder Gehaltsnachweise zeigen, um die Zahlungsfähigkeit einzuschätzen.

5

Mietschuldenfrei

Verlangen Sie die Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung des Vorvermieters – eine Verweigerung ist ein Warnsignal.

6

Kaution

Erste Miete und die erste Kautionsrate* zu Mietbeginn vereinbaren; den Schlüssel erst nach Zahlungseingang übergeben.

Kann man sich gegen Mietnomaden versichern?

Eine eigene „Mietnomadenversicherung" gibt es nicht – der finanzielle Schutz entsteht aus zwei Bausteinen, die ineinandergreifen: dem Vermieterrechtsschutz und dem optionalen Mietausfallschutz.

Vermieterrechtsschutz – die Kosten der Durchsetzung:

Der Vermieterrechtsschutz übernimmt je nach Tarif die Kosten für Anwalt, Gericht, Gutachter und Vollstreckung – bis zur Räumung. Wichtig: Diese Kosten sind gedeckt, unabhängig davon, ob beim Mieter überhaupt etwas zu holen ist.

Mietausfallschutz – die entgangene Miete:

Der optionale Mietausfallschutz ersetzt das ausbleibende Nutzungsentgelt (Bruttomiete) für bis zu 6 oder 12 Monate, wenn der Mieter nach einer wirksamen Kündigung durch Sie als Vermieter die Wohnung weiter nutzt und nicht zahlt. Er ist ab dem Komfort-Tarif zubuchbar; Voraussetzung ist unter anderem eine zuvor positiv geprüfte Bonität.

Warum die Kombination entscheidend ist:

Der Rechtsschutz trägt die Verfahrenskosten, der Mietausfallschutz ersetzt die Miete selbst. Erst beide zusammen decken den typischen Mietnomaden-Schaden – Kosten und Einnahmeausfall.

Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt?

Zahlt der Mieter trotz aller Vorsicht nicht, zählt vor allem eines: Tempo. Je schneller Sie reagieren, desto kleiner bleibt der finanzielle Schaden.

Abmahnung & fristlose Kündigung:

Reagieren Sie bei ausbleibenden Zahlungen sofort mit Mahnung und Abmahnung. Bei einem Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten ist eine fristlose Kündigung gesetzlich möglich (§ 543 BGB).

Räumungsklage & Zwangsräumung:

Zieht der Mieter nach der Kündigung nicht aus, folgt die Räumungsklage. Der Vermieterrechtsschutz übernimmt je nach Tarif die Kosten von Anwalt, Gericht und Vollstreckung – bis hin zur zwangsweisen Räumung inklusive Abtransport und Einlagerung. 


Parallel ersetzt der Mietausfallschutz – sofern vereinbart – das während dieser Zeit entgangene Nutzungsentgelt für bis zu 12 Monate, sodass Sie nicht auf Kosten und Mietausfall sitzen bleiben.

Online-Inkasso offener Forderungen

Ausstehende, unbestrittene Mietforderungen reichen Sie über das Online-Forderungsmanagement für Vermieter digital zur Beitreibung ein – sogar bis zu 12 Monate rückwirkend.

*Die Kaution darf gesetzlich in bis zu drei Monatsraten gezahlt werden.

Praxis-Check: Was kostet ein Mietnomaden-Fall – und was übernimmt der Schutz?

Praxis-Check: Was kostet ein Mietnomaden-Fall – und was übernimmt der Schutz?

Ein einziger Mietnomaden-Fall kann sich schnell auf 15.000 bis über 30.000 Euro summieren – aus entgangener Miete, Verfahrens- und Räumungskosten sowie Schäden am Objekt.


Der finanziell größte Teil davon lässt sich absichern: Der Vermieterrechtsschutz trägt die Verfahrens- und Räumungskosten, der Mietausfallschutz ersetzt die entgangene Miete. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, welche Posten anfallen – und wer sie übernimmt.

Welche Kosten drohen bei einem Mietnomaden-Fall?

Das Tückische an Mietnomaden ist die Summe vieler Posten, die über Monate zusammenlaufen – während die Miete längst ausbleibt.

Entgangene Miete

Bis zur Räumung zahlt der Mieter oft über ein Jahr lang nichts. Bei einer Bruttomiete von 1.000 Euro sind das schnell mehr als 12.000 Euro Ausfall – bei höheren Mieten entsprechend mehr.


Verfahrens- & Räumungskosten

Eine Räumungsklage kostet Vermieter je nach Streitwert regelmäßig 3.000 bis 8.000 Euro (Grundlage ist die Jahres­kaltmiete, § 41 GKG). Hinzu kommen Gerichtsvollzieher, Abtransport und Einlagerung des zurückgelassenen Inventars.

Schäden am Objekt

Verwüstete Wohnungen, Müllberge und nötige Sanierung schlagen häufig mit mehreren tausend Euro zu Buche – Geld, das Sie beim zahlungsunfähigen Mieter praktisch nie wiedersehen.

Was übernimmt der Schutz – und was nicht?

Mit der richtigen Kombination bleibt vom großen Schaden nur ein kleiner Rest – wichtig ist, die Grenzen der einzelnen Bausteine zu kennen.

Verfahrens- & Räumungskosten → Vermieterrechtsschutz

Übernimmt je nach Tarif Anwalt, Gericht, Gutachter und Vollstreckung bis zur Räumung – unabhängig davon, ob beim Mieter etwas zu holen ist.

Entgangene Miete → Mietausfallschutz

Ersetzt das ausbleibende Nutzungsentgelt (Bruttomiete) für bis zu 12 Monate – genau der Posten, der sonst am schwersten wiegt.

Schäden am Objekt – was gedeckt ist und was nicht

Das Ausräumen, der Abtransport und die Einlagerung des zurückgelassenen Mieterinventars sind als Teil der Zwangsvollstreckung im Vermieterrechtsschutz versichert (ab Komfort). 


Kann die Wohnung wegen vertraglich geschuldeter, aber unterlassener Renovierung nicht neu vermietet werden, ersetzt der Mietausfallschutz zusätzlich die entgangene Miete für diesen Sanierungs-Leerstand – bis zu 3 Monate innerhalb der 6-/12-Monats-Gesamtdauer. 


Nicht über diese Bausteine gedeckt sind dagegen die Reparaturkosten der Schäden selbst (zerstörte Einrichtung, Vandalismus). Diesen Rest sichern Sie über die Kaution und einen Schadenersatzanspruch gegen den Mieter – dessen Durchsetzung der Rechtsschutz trägt, auch wenn das Geld nur fließt, wenn beim Mieter etwas zu holen ist.

Hinweis: *Streitwert als Rechenbeispiel nach § 41 GKG (Jahresbetrag der Nettokaltmiete); tatsächliche Kosten hängen vom Einzelfall ab. Ihren individuellen Streitwert und die Prozesskosten können Sie mit dem Prozesskostenrechner unten selbst berechnen.

500 EURO 100.000 EURO
Wie erhalten Sie den Schutz vor Mietnomaden?

Wie erhalten Sie den Schutz vor Mietnomaden?

Einen separaten „Mietnomaden-Tarif" gibt es nicht: Der vollständige Schutz – rechtliche Durchsetzung plus Ersatz der entgangenen Miete – entsteht aus dem Vermieterrechtsschutz mit dem optionalen Mietausfallschutz-Baustein. Diese Kombination erhalten Sie ab dem Komfort-Tarif schon ab rund 31,00 € im Monat inklusive Baustein. Sie schließen sie als eigenständige Einzelpolice ab – online oder telefonisch in wenigen Minuten. Verglichen mit einem Mietnomaden-Schaden von schnell über 15.000 € ist das eine überschaubare Absicherung.

Online berechnen & abschließen -

So kommen Sie zu Ihrem Schutz: Beitrag selbst mit dem Online-Rechner berechnen und direkt abschließen – oder telefonisch persönlich beraten lassen.

Versicherung online abschließen

Mit dem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.

Versicherung telefonisch abschließen

Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner -

Gerade wenn sich ein Mietnomaden-Fall abzeichnet, zählt ein fester Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt und schnell reagiert. Ob Sie online oder telefonisch abschließen – bei uns betreut Sie durchgängig ein Spezialist: von der ersten Frage über die laufende Vertragsbetreuung bis zur aktiven Unterstützung im Ernstfall. Sie brauchen keinen Termin – ein Anruf genügt.

Ansprechpartner

Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur

Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.


Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr

Expertise

Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren

Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Gestaltung individueller Rechtsschutz-Konzepte für Privat- und Firmenkunden.

IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

Kundenstimmen

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Herr Cremer ist stets kompetent, zuverlässig und freundlich. Er nimmt sich die Zeit, alle Fragen zu beantworten, und bietet immer maßgeschneiderte Lösungen an. Ich fühle mich bei ihm in besten Händen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!

Fermin Montaner Morant

So nutzen Sie Ihren Versicherungsschutz im Schadenfall -

Wird ein Mieter tatsächlich zum Mietnomaden, brauchen Sie schnelle, unbürokratische Hilfe – rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche. 


Ein hochspezialisiertes Team aus über 200 Juristinnen und Juristen entwickelt die passende Lösung und setzt die richtigen Instrumente ein: von der telefonischen Erstberatung über anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Mediation bis zum Forderungsmanagement und der Durchsetzung der Räumung. Bereits im ersten Gespräch erhalten Sie eine klare Orientierung und die nächsten Schritte.

Schadenservice

Schnelle Hilfe rund um die Uhr bei allen Rechtsproblemen. Kompetente Experten sind jederzeit persönlich für Sie da.

Erstberatung

Sofortige Telefon-Beratung durch spezialisierte Juristen. Dieser Service erfolgt für Sie immer ohne Selbstbeteiligung.

Mediation

Professionelle Mediatoren helfen, Konflikte mit Mietern außergerichtlich und ohne Eskalation dauerhaft zu lösen.

Anwalts-Chat

Direkte Antwort auf Rechtsfragen im Live-Chat. Die schnelle Hilfe für zwischendurch bei jedem Anliegen.

Online Inkasso

Reichen Sie unbestrittene Mietforderungen einfach digital zur Beitreibung ein, sogar bis zu 12 Monate rückwirkend.

Vorlagen Service

Sofortiger Zugriff auf über 1.000 rechtssichere Muster. Nutzen Sie geprüfte Dokumente für Ihren gesamten Alltag.

Gesetzlicher Hinweis zu Umlage & Steuer: Die Kosten der Vermieterrechtsschutzversicherung inklusive Mietausfallschutz sind nicht umlagefähig – sie dürfen nicht als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden (§ 1 Abs. 2 BetrKV). In der Anlage V der Steuererklärung sind sie jedoch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar.

Häufige Fragen zum Schutz vor Mietnomaden

Häufige Fragen zum Schutz vor Mietnomaden

Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Schutz vor Mietnomaden – von der Vorbeugung über die passende Absicherung bis zu Kosten, Dauer und dem, was im Ernstfall wirklich übernommen wird.

Auf drei Ebenen: vorbeugen durch gründliche Mieterprüfung (Selbstauskunft, Bonität, Mietschuldenfreiheit, Kaution vor Schlüsselübergabe), absichern durch Vermieterrechtsschutz (Kosten der Durchsetzung) und optionalen Mietausfallschutz (entgangene Miete) sowie im Ernstfall schnell durchsetzen (Abmahnung, fristlose Kündigung, Räumung, Forderungsmanagement). Erst das Zusammenspiel macht Sie wirklich widerstandsfähig.

Eine eigene „Mietnomadenversicherung" gibt es nicht. Der finanzielle Schutz entsteht aus zwei Bausteinen: Der Vermieterrechtsschutz übernimmt Anwalt, Gericht, Vollstreckung und Räumung; der optionale Mietausfallschutz ersetzt die entgangene Miete für bis zu 12 Monate. Beide zusammen decken den typischen Mietnomaden-Schaden ab.

Einen separaten Preis gibt es nicht. Die vollständige Kombination aus Vermieterrechtsschutz und Mietausfallschutz-Baustein ist ab dem Komfort-Tarif erhältlich – ab rund 31 € im Monat. Verglichen mit einem Mietnomaden-Schaden von schnell über 15.000 € ist das eine überschaubare Absicherung; Ihren exakten Beitrag ermitteln Sie mit dem Online-Rechner.

Ja – über den optionalen Mietausfallschutz (ab Komfort). Er ersetzt das ausbleibende Nutzungsentgelt (Bruttomiete) für bis zu 6 oder 12 Monate, wenn der Mieter nach einer wirksamen Kündigung durch Sie als Vermieter die Wohnung weiter nutzt und nicht zahlt. Voraussetzung ist unter anderem eine zuvor positiv geprüfte Bonität; der Baustein gilt für zu Wohnzwecken vermietete Einheiten.

Nein, im Mietausfallschutz fällt grundsätzlich keine Selbstbeteiligung an. Dies gilt unabhängig davon, ob im Vermieterrechtsschutz eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.

Das hängt stark vom Einzelfall ab und kann sich erheblich hinziehen: Von der fristlosen Kündigung über die Räumungsklage bis zur tatsächlichen Zwangsräumung vergehen oft viele Monate – in schwierigen Fällen über ein Jahr. In dieser Zeit trägt der Vermieterrechtsschutz die Verfahrens- und Räumungskosten, und der Mietausfallschutz ersetzt die entgangene Miete – längstens für den vereinbarten Zeitraum von 6 oder 12 Monaten.

Teilweise: Das Ausräumen, der Abtransport und die Einlagerung des zurückgelassenen Inventars sind als Teil der Räumung im Vermieterrechtsschutz enthalten (ab Komfort). Die Reparaturkosten der Schäden selbst (zerstörte Einrichtung, Vandalismus) sind dagegen nicht gedeckt – diesen Rest sichern Sie über die Kaution und einen Schadenersatzanspruch gegen den Mieter.

Der Vermieterrechtsschutz wird objektbezogen abgeschlossen: Innerhalb eines Objekts müssen alle Ihnen gehörenden, vermieteten Einheiten versichert werden – eine selektive Auswahl ist nicht möglich, Einheiten anderer Eigentümer bleiben außen vor. Eine selbst bewohnte Wohnung ist beitragsfrei mitversichert, muss bei der Anzahl aber mit angegeben werden.