Bauherrenrechtsschutz – Sicherheit bei Bau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben
Der Bauherrenrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Bau-, Umbau- oder Sanierungsvorhaben.
Dabei ist zu beachten, dass der Bauherrenrechtsschutz ausschließlich in erweiterten bzw. Premiumvarianten bestimmter Rechtsschutzlösungen enthalten ist und sich auf besondere Risiken im Zusammenhang mit Bauprojekten bezieht.
Kommt es zu Streitigkeiten mit Handwerkern, Bauunternehmen, Architekten oder Behörden, sorgt der Bauherrenrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren und durchsetzen können.
Autor: Thomas S. Cremer
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1.
Typische Fälle im Verkehrsrechtsschutz
Bauherrenrechtsschutz – Sicherheit bei Bau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben. Typische Situationen sind:
Streitigkeiten mit Handwerkern oder Bauunternehmen
Mängel an Bauleistungen oder Verzögerungen
Auseinandersetzungen mit Architekten oder Planern
Konflikte im Zusammenhang mit Bauverträgen
Streitigkeiten mit Behörden, z. B. bei Baugenehmigungen
rechtliche Auseinandersetzungen bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen
In vielen dieser Fälle bestehen enge Zusammenhänge zum Vertragsrechtsschutz bei Bauverträgen sowie zum Verwaltungsrechtsschutz bei behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit Bauvorhaben.
2.
Leistungsumfang
Der Bauherrenrechtsschutz umfasst die rechtliche Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit Bauprojekten.
Streitigkeiten aus Bauverträgen
Der Bauherrenrechtsschutz umfasst insbesondere Streitigkeiten aus Verträgen mit Bauunternehmen, Handwerkern, Architekten oder sonstigen Dienstleistern.
Dazu gehören beispielsweise Konflikte über mangelhafte Leistungen, Verzögerungen oder Abrechnungen.
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
Versichert ist die rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung eigener Ansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben.
Dies umfasst sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren, soweit vertraglich vereinbart.
Behördliche Verfahren im Zusammenhang mit Bauvorhaben
Bei Auseinandersetzungen mit Behörden, etwa im Zusammenhang mit Baugenehmigungen oder Auflagen, können auch verwaltungsrechtliche Verfahren relevant werden.
Hier bestehen Überschneidungen zum Verwaltungsrechtsschutz.
Besonderheiten des Leistungsumfangs
Der Bauherrenrechtsschutz ist kein eigenständiger Grundbaustein, sondern eine ergänzende Leistung für besondere Risiken im Zusammenhang mit Bauprojekten.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Tarif, Rechtsschutzlösung und vereinbarten Bedingungen.
3.
Einordnung in Rechtsschutzlösungen
Der Bauherrenrechtsschutz ist kein Standardbestandteil, sondern ausschließlich in erweiterten Tarifvarianten enthalten.
Privatrechtsschutz (Baustein Wohnen – Premium)
Im Privatrechtsschutz ist der Bauherrenrechtsschutz Bestandteil der Premiumvariante im Baustein Wohnen.
Er bezieht sich auf Bau-, Umbau- oder Sanierungsvorhaben im privaten Bereich, insbesondere bei selbstgenutzten Immobilien.
Firmenrechtsschutz (Baustein Gewerbeimmobilien – Premium)
Im Firmenrechtsschutz ist der Bauherrenrechtsschutz Bestandteil der Premiumvariante im Baustein Gewerbeimmobilien.
Er betrifft Bau- oder Umbaumaßnahmen an betrieblich genutzten Immobilien.
Vermieterrechtsschutz (Premium)
Im Vermieterrechtsschutz ist der Bauherrenrechtsschutz ebenfalls nur in der Premiumvariante enthalten.
Er umfasst Bau- und Modernisierungsvorhaben im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien.
4.
Wichtige Abgrenzung
Der Bauherrenrechtsschutz bezieht sich ausschließlich auf rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben.
Abgrenzung zum Vertragsrechtsschutz
Der allgemeine Vertragsrechtsschutz umfasst typische Streitigkeiten aus alltäglichen Verträgen.
Bei umfangreichen Bau-, Umbau- oder Sanierungsvorhaben greift dieser jedoch aus. In diesen Fällen ist der spezielle Bauherrenrechtsschutz erforderlich.
Abgrenzung zum Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz betrifft rechtliche Auseinandersetzungen rund um die Nutzung oder Verwaltung von Immobilien.
Der Bauherrenrechtsschutz hingegen greift speziell bei Bau- und Modernisierungsvorhaben.
Welche Fälle sind nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt sind allgemeine Beratungen ohne konkreten Rechtsfall.
Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten, deren Ursachen bereits vor Versicherungsbeginn bekannt waren.
5.
Wartezeit
Da der Bauherrenrechtsschutz nur in Premiumvarianten enthalten ist, beträgt die Wartezeit sechs Monate.
Der Versicherungsschutz greift, sofern der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen bekannt waren.
Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.
6.
Was kostet ein Prozess im Verkehrsrecht?
Ein verlorener Prozess im Bauherren-Rechtschutz über einen Streitwert von 25.000 Euro verursacht in der ersten Instanz Kosten von ca. 10.900 Euro. Gerade im Baurecht bestimmen aufwendige technische Gutachten zur Feststellung von Baumängeln das extrem hohe finanzielle Risiko.
AUSGANGSSITUATION
Der Sachverhalt: In diesem Szenario werden drei typische Bauherren-Konflikte betrachtet.
- Eine Privatperson streitet über Mängel am Neubau des Einfamilienhauses.
- Eine Firma führt ein Verfahren wegen Verzögerungen und Ausführungsfehlern beim Bau einer neuen Lagerhalle.
- Ein Vermieter befindet sich im Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Kernsanierung eines Mehrparteienhauses.
BERECHNUNG STREITWERT
Grundlage: Der Streitwert richtet sich nach der Summe der geltend gemachten Mängelbeseitigungskosten oder dem Wert der Wertminderung.
Festsetzung: Für diese Beispielrechnung wird ein Streitwert von 25.000 Euro für das gerichtliche Verfahren angesetzt.
Besonderheit: Bauprozesse zeichnen sich durch lange Verfahrensdauern aus, was die Zinsbelastung bei fehlender Absicherung erhöht.
ANWÄLTE & GERICHT
Rechtsanwalt: Die Vergütung für die eigene juristische Vertretung sowie die Kosten der Gegenseite belaufen sich auf ca. 5.200 Euro.
Gerichtskosten: Die Gebühren des zuständigen Landgerichts für die Durchführung des Verfahrens betragen ca. 1.200 Euro.
Sachverständige: Technische Baugutachten (z. B. Statik, Feuchtigkeit, Gewerk-Prüfung) sind im Baurecht unerlässlich und schlagen mit ca. 4.500 Euro zu Buche.
GESAMTKOSTEN
Risiko: Das finanzielle Gesamtrisiko für die erste Instanz beläuft sich in dieser Konstellation auf exakt 10.900 Euro.
Insolvenz: Bitte beachten Sie, dass Kosten auch dann entstehen können, wenn Sie gewonnen haben, falls das Bauunternehmen inzwischen insolvent ist.
Absicherung: Ohne Bauherren-Rechtsschutz gem. ARB sind sämtliche Anwalts-, Gerichts- und die extrem hohen Gutachterkosten vollständig selbst zu tragen.
Hinweis: Die Vergütung von Rechtsanwälten sowie die Gerichtskosten unterliegen den verbindlichen Vorgaben des RVG und GKG. Zur Kalkulation Ihres persönlichen Kostenrisikos steht Ihnen der interaktive Prozesskostenrechner zur Verfügung.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
7.
Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?
Der Bauherrenrechtsschutz ist kein eigenständiger Tarif, sondern Bestandteil der Premiumvarianten bestimmter Rechtsschutzlösungen.
Je nach Bedarf kann er im Privatrechtsschutz, im Firmenrechtsschutz oder im Vermieterrechtsschutz enthalten sein.
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Versicherung online abschließen!
Der Onlinerechner ermöglicht die eigenständige Konfiguration des Bauherrenrechtsschutzes. Angebote lassen sich als PDF speichern und der Abschluss von jedem Ort aus rechtssicher tätigen.
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Fachkundige Beratung zur Absicherung ist im Baurecht entscheidend. Experten der ARAG Generalagentur Thomas S. Cremer analysieren den Bedarf telefonisch für einen passgenauen Rechtsschutz.
8.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!
Auch im Bauherrenrechtsschutz profitieren Sie von persönlicher Betreuung durch einen festen Ansprechpartner.
Unabhängig vom gewählten Abschlussweg erhalten Sie Unterstützung bei Fragen, im Schadenfall sowie bei der optimalen Nutzung Ihres Versicherungsschutzes.
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.
Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr
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Rechtsschutzexperte
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IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
9.
Wie können Sie die Versicherung nutzen?
Im Fall eines Konflikts im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben unterstützt Sie der Bauherrenrechtsschutz bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.
Von der ersten Einschätzung bis zur gerichtlichen Klärung erhalten Sie professionelle Unterstützung.
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Schadenservice
Unterstützung bei Bauvorhaben und Streitfällen. Koordination von Mängeln und rechtlichen Schritten von Beginn an.
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Direkte Hilfe bei baurechtlichen Fragen per Chat. Schnelle Einschätzung durch erfahrene Juristen.
Vertrags-Check
Prüfung von Bauverträgen und Unterlagen. Unterstützung bei der rechtssicheren Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Vorlagen Service
Zugriff auf geprüfte Musterschreiben für Bauvorhaben – strukturiert, schnell und rechtssicher nutzbar.
10.
FAQ - häufige gestellte Fragen zum Verkehrsrechtsschutz
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Verkehrsrechtsschutz.
Die Übersicht hilft Ihnen, typische Fragen zu Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und verkehrsrechtlichen Streitigkeiten schnell zu klären – von den versicherten Leistungen über die Wartezeit bis hin zu möglichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
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Wann greift der Bauherrenrechtsschutz?
Der Bauherrenrechtsschutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Bau-, Umbau- oder Sanierungsvorhaben, die eine Baugenehmigung erfordern.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen bekannt waren.
Welche Fälle sind abgedeckt?
Versichert sind rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben, insbesondere mit Bauunternehmen, Handwerkern, Architekten oder Behörden.
Gibt es eine Wartezeit im Bauherrenrechtsschutz?
Für den Bauherrenrechtsschutz gilt in der Regel eine Wartezeit von sechs Monaten, da dieser nur in Premiumvarianten enthalten ist.
Ist der Bauherrenrechtsschutz auch für Unternehmen und Vermieter relevant?
Ja, der Bauherrenrechtsschutz ist sowohl im Firmenrechtsschutz als auch im Vermieterrechtsschutz Bestandteil der Premiumvarianten.
Welche Fälle sind nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt sind allgemeine Beratungen ohne konkreten Rechtsfall.
Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten, deren Ursachen bereits vor Ablauf der Wartezeit bekannt waren.
Welche Leistungen im Bauherrenrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.
Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.
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