Vertragsrechtsschutz – Unterstützung bei Streit aus Verträgen Der Vertragsrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus vertraglichen Beziehungen. Kommt es zu Streitigkeiten über Verträge, Leistungen oder Zahlungen, sorgt der Vertragsrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre Ansprüche rechtlich prüfen und durchsetzen können – außergerichtlich und vor Gericht.

Vertragsrechtsschutz – Unterstützung bei Streit aus Verträgen

Der Vertragsrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus vertraglichen Beziehungen.


Dabei ist zu beachten, dass der Vertragsrechtsschutz je nach Rechtsschutzlösung, Tarif und gewähltem Leistungsumfang unterschiedlich ausgestaltet ist. Umfang und Leistungsbereich unterscheiden sich insbesondere zwischen Privatrechtsschutz, Firmenrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz sowie innerhalb einzelner Tarifstufen und Erweiterungen.


Kommt es zu Streitigkeiten über Verträge, Leistungen oder Zahlungen, hilft der Vertragsrechtsschutz dabei, Ihre rechtlichen Interessen zu wahren.

Autor: Thomas S. Cremer

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1.

Typische Fälle im Vertragsrechtsschutz

Der Vertragsrechtsschutz greift, wenn es zu rechtlichen Streitigkeiten aus Verträgen kommt.


Typische Konflikte entstehen beispielsweise bei mangelhaften Leistungen, nicht erfüllten Verträgen oder Streitigkeiten über Rechnungen. In diesen Fällen unterstützt der Vertragsrechtsschutz dabei, Ihre Interessen rechtlich prüfen zu lassen und durchzusetzen.

Streit aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen

Konflikte mit Handwerkern oder Dienstleistern

Auseinandersetzungen mit Versicherungen aus Vertragsverhältnissen

Streit über Rechnungen, Zahlungen oder Leistungsumfang

Konflikte mit Hausverwaltungen oder Versorgern

Vertragsstreitigkeiten im geschäftlichen Bereich

2.

Leistungsumfang

Der Vertragsrechtsschutz umfasst – je nach Tarif – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen.


Der konkrete Leistungsumfang unterscheidet sich jedoch deutlich nach Rechtsschutzart und gewähltem Tarif.

Privatrechtsschutz

Im Privatrechtsschutz umfasst der Vertragsrechtsschutz typischerweise:

rechtliche Prüfung von Verträgen

außergerichtliche Interessenwahrnehmung

gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen

Er bezieht sich insbesondere auf Alltagsverträge, z. B. Kauf-, Dienstleistungs- oder Versicherungsverträge.

Firmenrechtsschutz

Vermieterrechtsschutz

3.

Einordnung in Rechtsschutzlösungen

Der Vertragsrechtsschutz ist je nach Tarif Bestandteil verschiedener Rechtsschutzlösungen.


Er kommt insbesondere im Privatrechtsschutz, im Firmenrechtsschutz im Vermieterrechtsschutz sowie im Verkehrsrechtsschutz zum Einsatz.


Während im privaten Bereich vor allem Alltagsverträge im Fokus stehen, betrifft der Vertragsrechtsschutz im gewerblichen Bereich insbesondere betriebliche Vertragsverhältnisse. In vielen Fällen bestehen zudem Überschneidungen zum Schadenersatzrechtsschutz, etwa wenn aus Vertragsverletzungen Ansprüche entstehen. Auch der Arbeitsrechtsschutz kann relevant werden, beispielsweise bei Streitigkeiten aus Arbeitsverträgen.


Soweit Streitigkeiten im Zusammenhang mit Nachlassregelungen oder geerbtem Vermögen stehen, kann im privaten Bereich auch der Erbrechtsschutz relevant werden. Dieser ist ausschließlich im Privatrechtsschutz Premium enthalten.


Im Vermieterrechtsschutz liegt der Schwerpunkt auf vertraglichen Beziehungen rund um die Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien. Je nach Fall können auch angrenzende Bereiche wie der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz relevant sein, etwa bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen oder Mobilitätsverträgen. Geht es um Bau-, Umbau- oder Sanierungsvorhaben, kann statt des allgemeinen Vertragsrechtsschutzes auch der Bauherrenrechtsschutz relevant werden. Dieser ist nur in den Premiumvarianten des Privatrechtsschutzes, des Firmenrechtsschutzes sowie des Vermieterrechtsschutzes vorgesehen.


Im Verkehrsrechtsschutz betrifft der Vertragsrechtsschutz insbesondere vertragliche Streitigkeiten rund um Mobilität und Fahrzeuge. Dazu zählen beispielsweise Konflikte aus Kauf-, Leasing- oder Reparaturverträgen sowie Auseinandersetzungen mit Werkstätten oder Händlern.


Der konkrete Umfang hängt maßgeblich von Tarif, Leistungsvariante und ggf. gewählten Zusatzbausteinen ab.

4.

Wichtige Abgrenzung

Der Vertragsrechtsschutz bezieht sich ausschließlich auf Streitigkeiten aus bestehenden Vertragsverhältnissen.


Nicht jede vertragliche Auseinandersetzung ist automatisch versichert – insbesondere im Firmenbereich ist der Schutz häufig eingeschränkt oder an Zusatzbausteine gebunden.


Nicht abgedeckt sind z. B. bereits laufende oder vor Vertragsbeginn entstandene Streitigkeiten (Rückwirkungsverbot)

5.

Wartezeit 

Für den Vertragsrechtsschutz gelten je nach Tarif und Rechtsschutzlösung unterschiedliche Wartezeiten.


Im Privatrechtsschutz besteht ab der Tarifstufe Komfort in der Regel keine Wartezeit für den Vertragsrechtsschutz.


In anderen Tarifen beträgt die Wartezeit häufig drei Monate ab Vertragsbeginn.


Im Firmenrechtsschutz sowie bei optionalen Erweiterungen können abweichende Regelungen gelten. Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.

6.

Was kostet ein Prozess im Vertrags­recht­?

Ein ver­lo­re­ner Pro­zess im Ver­trags-Rechts­schutz über einen Streit­wert von 10.000 Euro ver­ur­sacht in der ers­ten In­stanz Kos­ten von ca. 6.000 Euro. Die­ses Bei­spiel ver­deut­licht, dass ver­trags­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen oft kom­ple­xe Be­weis­auf­nah­men er­for­dern, was das fi­nan­zi­el­le Ri­si­ko durch Gut­ach­ter­kos­ten er­heb­lich stei­gert.

  • AUSGANGSSITUATION

    Der Sachverhalt: In die­sem Fall wer­den drei ty­pi­sche Sze­na­ri­en des Ver­trags­rechts be­trach­tet. 


    • Eine Pri­vat­per­son strei­tet über die Rück­ab­wick­lung eines Ge­braucht­wa­gen­kaufs. 

    • Ein Un­ter­neh­men führt eine Kla­ge ge­gen einen Lie­fe­ran­ten wegen man­gel­haf­ter Ma­schi­nen­tei­le. 

    • Ein Ver­mie­ter be­fin­det sich im Rechts­streit mit einem Hand­werks­be­trieb über un­zu­rei­chen­de Sa­nie­rungs­ar­bei­ten am Mie­tobjekt.
  • BERECHNUNG STREITWERT

    Grund­la­ge: Der Streit­wert be­stimmt sich nach dem wirt­schaft­li­chen In­ter­es­se der par­tei­en, hier der Kauf­preis bzw. die Sum­me der For­de­rung.


    Fest­set­zung: Für die­se Ge­samt­be­trach­tung wird ein ein­heit­li­cher Streit­wert von 10.000 Euro für das ge­richt­li­che Ver­fah­ren an­ge­setzt.


    Dy­na­mik: Steigt der Streit­wert durch Zu­satz­for­de­run­gen, er­hö­hen sich die Ge­büh­ren für An­wäl­te und Ge­richte pro­por­ti­o­nal gem. RVG und GKG.

  • ANWÄLTE & GERICHT

    Rechts­an­walt: Die Kos­ten für die ei­ge­ne Ver­tre­tung sowie die zu er­stat­ten­den Ge­büh­ren der Ge­gen­sei­te be­tra­gen in der Sum­me ca. 3.800 Euro.


    Ge­richts­kos­ten: Die Ge­büh­ren des zu­stän­di­gen Zi­vil­ge­richts für die Durch­füh­rung des Ver­fah­rens be­lau­fen sich auf ca. 800 Euro.


    Sach­ver­stän­di­ge: Er­for­der­li­che tech­ni­sche Gut­ach­ten zur Fest­stel­lung von Män­geln ver­ur­sa­chen Kos­ten von ca. 1.400 Euro.

  • GESAMTKOSTEN

    Ri­si­ko: Das fi­nan­zi­el­le Ge­samt­ri­si­ko für die erste In­stanz be­läuft sich in die­ser Kon­stel­la­ti­on auf ex­akt 6.000 Euro.


    In­sol­venz: Kos­ten kön­nen auch dann ent­ste­hen, wenn Sie den Pro­zess ge­won­nen ha­ben, falls die Ge­gen­sei­te in­sol­vent ist und keine Er­stat­tung leis­ten kann.


    Ab­si­che­rung: Ohne Ver­trags-Rechts­schutz müs­sen sämt­li­che An­walts-, Ge­richts- und ho­hen Sach­ver­stän­di­gen­kos­ten im Fal­le einer Nie­der­la­ge voll­stän­dig selbst ge­tra­gen wer­den.

Hinweis: Die Ver­gut­ung von Rechts­an­wäl­ten sowie die Ge­richts­kos­ten un­ter­lie­gen den ver­bind­li­chen Vor­ga­ben des RVG und GKG. Zur Kal­ku­la­ti­on Ih­res per­sön­li­chen Kos­ten­ri­si­kos an­hand einer kon­kre­ten For­de­rungs­sum­me steht Ihnen der in­ter­ak­ti­ve Pro­zess­kos­ten­rech­ner zur Ver­fü­gung.

500 EURO 100.000 EURO

7.

Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?

Der passende Vertragsrechtsschutz lässt sich individuell an Ihre persönliche oder berufliche Situation anpassen.


Über den Online-Rechner können Sie Ihren Versicherungsschutz direkt berechnen oder sich im persönlichen Gespräch beraten lassen.

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8.

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9.

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Im Streitfall unterstützt Sie der Vertragsrechtsschutz bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Verträgen. Je nach Tarif umfasst dies die außergerichtliche Klärung sowie die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.


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10.

FAQ - häufige gestellte Fragen zum Vertragsrechtsschutz

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Vertragsrechtsschutz. Die Übersicht hilft Ihnen, typische Fragen zu vertraglichen Auseinandersetzungen schnell zu klären – von den versicherten Leistungen über die Wartezeit bis hin zu möglichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.

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  • Wann greift der Vertragsrechtsschutz?

    Der Vertragsrechtsschutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus Vertragsverhältnissen.


    Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen vorliegen.

  • Welche Streitigkeiten sind im Vertragsrechtsschutz abgedeckt?

    Versichert sind rechtliche Auseinandersetzungen aus schuldrechtlichen Verträgen.


    Dazu gehören insbesondere Streitigkeiten über Leistungen, Zahlungen oder Vertragserfüllung.

  • Gibt es eine Wartezeit im Vertragsrechtsschutz?

    Der Vertragsrechtsschutz ist je nach Tarif und Rechtsschutzlösung unterschiedlich ausgestaltet.


    Im Privatrechtsschutz besteht ab der Tarifstufe Komfort in der Regel keine Wartezeit für den Vertragsrechtsschutz.


    In anderen Tarifen beträgt die Wartezeit häufig drei Monate ab Vertragsbeginn. Im Firmenrechtsschutz sowie bei optionalen Erweiterungen können abweichende Regelungen gelten.


    Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.

  • Ist der Vertragsrechtsschutz auch für Unternehmen und Vermieter relevant?

    Ja, der Vertragsrechtsschutz spielt sowohl im Firmenrechtsschutz als auch im Vermieterrechtsschutz eine wichtige Rolle.


    Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Tarif und gewählten Bausteinen.

  • Sind auch außergerichtliche Verfahren abgedeckt?

    Je nach Tarif umfasst der Vertragsrechtsschutz sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren.

    Im Firmenvertragsrechtsschutz kann sich der Schutz auf gerichtliche Verfahren beschränken.

  • Welche Fälle sind nicht abgedeckt?

    Nicht abgedeckt sind allgemeine Beratungen ohne konkreten Rechtsfall. 


    Zudem besteht kein Versicherungsschutz für bereits laufende oder vor Vertragsbeginn entstandene Streitigkeiten.

Welche Leistungen im Vertragsrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.


Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.

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