Vertragsrechtsschutz – Unterstützung bei Streit aus Verträgen
Der Vertragsrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus vertraglichen Beziehungen.
Dabei ist zu beachten, dass der Vertragsrechtsschutz je nach Rechtsschutzlösung, Tarif und gewähltem Leistungsumfang unterschiedlich ausgestaltet ist. Umfang und Leistungsbereich unterscheiden sich insbesondere zwischen Privatrechtsschutz, Firmenrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz sowie innerhalb einzelner Tarifstufen und Erweiterungen.
Kommt es zu Streitigkeiten über Verträge, Leistungen oder Zahlungen, hilft der Vertragsrechtsschutz dabei, Ihre rechtlichen Interessen zu wahren.
Autor: Thomas S. Cremer
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1.
Typische Fälle im Vertragsrechtsschutz
Der Vertragsrechtsschutz greift, wenn es zu rechtlichen Streitigkeiten aus Verträgen kommt.
Typische Konflikte entstehen beispielsweise bei mangelhaften Leistungen, nicht erfüllten Verträgen oder Streitigkeiten über Rechnungen. In diesen Fällen unterstützt der Vertragsrechtsschutz dabei, Ihre Interessen rechtlich prüfen zu lassen und durchzusetzen.
Streit aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen
Konflikte mit Handwerkern oder Dienstleistern
Auseinandersetzungen mit Versicherungen aus Vertragsverhältnissen
Streit über Rechnungen, Zahlungen oder Leistungsumfang
Konflikte mit Hausverwaltungen oder Versorgern
Vertragsstreitigkeiten im geschäftlichen Bereich
2.
Leistungsumfang
Der Vertragsrechtsschutz umfasst – je nach Tarif – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen.
Der konkrete Leistungsumfang unterscheidet sich jedoch deutlich nach Rechtsschutzart und gewähltem Tarif.
Privatrechtsschutz
Im Privatrechtsschutz umfasst der Vertragsrechtsschutz typischerweise:
rechtliche Prüfung von Verträgen
außergerichtliche Interessenwahrnehmung
gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
Er bezieht sich insbesondere auf Alltagsverträge, z. B. Kauf-, Dienstleistungs- oder Versicherungsverträge.
Firmenrechtsschutz
Im Firmenrechtsschutz ist der Vertragsrechtsschutz regelmäßig mehrstufig aufgebaut:
Versicherungsvertragsrechtsschutz
Streitigkeiten mit eigenen Versicherern
Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte
Verträge außerhalb des Kerngeschäfts (z. B. Büroaustattung)
Erweiterter Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte (ab Komfort)
erweiterter Leistungsumfang für betriebliche Nebenverträge (z. B. Leasing, IT, Dienstleistungen)
Firmenvertragsrechtsschutz (optionale Erweiterung)
gerichtlicher Kostenrechtsschutz für vertragliche Streitigkeiten auch im Kerngeschäft
Wichtig: Der Firmenvertragsrechtsschutz umfasst in der Regel keine außergerichtliche Interessenwahrnehmung, sondern beschränkt sich auf die Kostenübernahme gerichtlicher Verfahren.
Vermieterrechtsschutz
Im Vermieterrechtsschutz Premium umfasst der Vertragsrechtsschutz insbesondere Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Immobilienbewirtschaftung:
Verträge mit Hausverwaltungen
Handwerker- und Dienstleistungsverträge
Versorgungsverträge (z. B. Energie, Wasser)
Versicherungsverträge rund um Immobilien
Wichtig: diese Leistungsart ist erst ab dem Premiumtarif enthalten!
3.
Einordnung in Rechtsschutzlösungen
Der Vertragsrechtsschutz ist je nach Tarif Bestandteil verschiedener Rechtsschutzlösungen.
Er kommt insbesondere im Privatrechtsschutz, im Firmenrechtsschutz im Vermieterrechtsschutz sowie im Verkehrsrechtsschutz zum Einsatz.
Während im privaten Bereich vor allem Alltagsverträge im Fokus stehen, betrifft der Vertragsrechtsschutz im gewerblichen Bereich insbesondere betriebliche Vertragsverhältnisse. In vielen Fällen bestehen zudem Überschneidungen zum Schadenersatzrechtsschutz, etwa wenn aus Vertragsverletzungen Ansprüche entstehen. Auch der Arbeitsrechtsschutz kann relevant werden, beispielsweise bei Streitigkeiten aus Arbeitsverträgen.
Soweit Streitigkeiten im Zusammenhang mit Nachlassregelungen oder geerbtem Vermögen stehen, kann im privaten Bereich auch der Erbrechtsschutz relevant werden. Dieser ist ausschließlich im Privatrechtsschutz Premium enthalten.
Im Vermieterrechtsschutz liegt der Schwerpunkt auf vertraglichen Beziehungen rund um die Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien. Je nach Fall können auch angrenzende Bereiche wie der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz relevant sein, etwa bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen oder Mobilitätsverträgen. Geht es um Bau-, Umbau- oder Sanierungsvorhaben, kann statt des allgemeinen Vertragsrechtsschutzes auch der Bauherrenrechtsschutz relevant werden. Dieser ist nur in den Premiumvarianten des Privatrechtsschutzes, des Firmenrechtsschutzes sowie des Vermieterrechtsschutzes vorgesehen.
Im Verkehrsrechtsschutz betrifft der Vertragsrechtsschutz insbesondere vertragliche Streitigkeiten rund um Mobilität und Fahrzeuge. Dazu zählen beispielsweise Konflikte aus Kauf-, Leasing- oder Reparaturverträgen sowie Auseinandersetzungen mit Werkstätten oder Händlern.
Der konkrete Umfang hängt maßgeblich von Tarif, Leistungsvariante und ggf. gewählten Zusatzbausteinen ab.
4.
Wichtige Abgrenzung
Der Vertragsrechtsschutz bezieht sich ausschließlich auf Streitigkeiten aus bestehenden Vertragsverhältnissen.
Nicht jede vertragliche Auseinandersetzung ist automatisch versichert – insbesondere im Firmenbereich ist der Schutz häufig eingeschränkt oder an Zusatzbausteine gebunden.
Nicht abgedeckt sind z. B. bereits laufende oder vor Vertragsbeginn entstandene Streitigkeiten (Rückwirkungsverbot)
5.
Wartezeit
Für den Vertragsrechtsschutz gelten je nach Tarif und Rechtsschutzlösung unterschiedliche Wartezeiten.
Im Privatrechtsschutz besteht ab der Tarifstufe Komfort in der Regel keine Wartezeit für den Vertragsrechtsschutz.
In anderen Tarifen beträgt die Wartezeit häufig drei Monate ab Vertragsbeginn.
Im Firmenrechtsschutz sowie bei optionalen Erweiterungen können abweichende Regelungen gelten. Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.
6.
Was kostet ein Prozess im Vertragsrecht?
Ein verlorener Prozess im Vertrags-Rechtsschutz über einen Streitwert von 10.000 Euro verursacht in der ersten Instanz Kosten von ca. 6.000 Euro. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass vertragsrechtliche Auseinandersetzungen oft komplexe Beweisaufnahmen erfordern, was das finanzielle Risiko durch Gutachterkosten erheblich steigert.
AUSGANGSSITUATION
Der Sachverhalt: In diesem Fall werden drei typische Szenarien des Vertragsrechts betrachtet.
- Eine Privatperson streitet über die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs.
- Ein Unternehmen führt eine Klage gegen einen Lieferanten wegen mangelhafter Maschinenteile.
- Ein Vermieter befindet sich im Rechtsstreit mit einem Handwerksbetrieb über unzureichende Sanierungsarbeiten am Mietobjekt.
BERECHNUNG STREITWERT
Grundlage: Der Streitwert bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der parteien, hier der Kaufpreis bzw. die Summe der Forderung.
Festsetzung: Für diese Gesamtbetrachtung wird ein einheitlicher Streitwert von 10.000 Euro für das gerichtliche Verfahren angesetzt.
Dynamik: Steigt der Streitwert durch Zusatzforderungen, erhöhen sich die Gebühren für Anwälte und Gerichte proportional gem. RVG und GKG.
ANWÄLTE & GERICHT
Rechtsanwalt: Die Kosten für die eigene Vertretung sowie die zu erstattenden Gebühren der Gegenseite betragen in der Summe ca. 3.800 Euro.
Gerichtskosten: Die Gebühren des zuständigen Zivilgerichts für die Durchführung des Verfahrens belaufen sich auf ca. 800 Euro.
Sachverständige: Erforderliche technische Gutachten zur Feststellung von Mängeln verursachen Kosten von ca. 1.400 Euro.
GESAMTKOSTEN
Risiko: Das finanzielle Gesamtrisiko für die erste Instanz beläuft sich in dieser Konstellation auf exakt 6.000 Euro.
Insolvenz: Kosten können auch dann entstehen, wenn Sie den Prozess gewonnen haben, falls die Gegenseite insolvent ist und keine Erstattung leisten kann.
Absicherung: Ohne Vertrags-Rechtsschutz müssen sämtliche Anwalts-, Gerichts- und hohen Sachverständigenkosten im Falle einer Niederlage vollständig selbst getragen werden.
Hinweis: Die Vergutung von Rechtsanwälten sowie die Gerichtskosten unterliegen den verbindlichen Vorgaben des RVG und GKG. Zur Kalkulation Ihres persönlichen Kostenrisikos anhand einer konkreten Forderungssumme steht Ihnen der interaktive Prozesskostenrechner zur Verfügung.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
7.
Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?
Der passende Vertragsrechtsschutz lässt sich individuell an Ihre persönliche oder berufliche Situation anpassen.
Über den Online-Rechner können Sie Ihren Versicherungsschutz direkt berechnen oder sich im persönlichen Gespräch beraten lassen.
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8.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!
Auch beim Vertragsrechtsschutz profitieren Sie von persönlicher Betreuung durch einen festen Ansprechpartner. Von der ersten Einschätzung bis zur Begleitung im Streitfall stehen Ihnen erfahrene Juristen zur Seite.
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
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Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr
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9.
Wie können Sie die Versicherung nutzen?
Im Streitfall unterstützt Sie der Vertragsrechtsschutz bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Verträgen. Je nach Tarif umfasst dies die außergerichtliche Klärung sowie die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
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10.
FAQ - häufige gestellte Fragen zum Vertragsrechtsschutz
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Vertragsrechtsschutz.
Die Übersicht hilft Ihnen, typische Fragen zu vertraglichen Auseinandersetzungen schnell zu klären – von den versicherten Leistungen über die Wartezeit bis hin zu möglichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
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Wann greift der Vertragsrechtsschutz?
Der Vertragsrechtsschutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus Vertragsverhältnissen.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen vorliegen.
Welche Streitigkeiten sind im Vertragsrechtsschutz abgedeckt?
Versichert sind rechtliche Auseinandersetzungen aus schuldrechtlichen Verträgen.
Dazu gehören insbesondere Streitigkeiten über Leistungen, Zahlungen oder Vertragserfüllung.
Gibt es eine Wartezeit im Vertragsrechtsschutz?
Der Vertragsrechtsschutz ist je nach Tarif und Rechtsschutzlösung unterschiedlich ausgestaltet.
Im Privatrechtsschutz besteht ab der Tarifstufe Komfort in der Regel keine Wartezeit für den Vertragsrechtsschutz.
In anderen Tarifen beträgt die Wartezeit häufig drei Monate ab Vertragsbeginn. Im Firmenrechtsschutz sowie bei optionalen Erweiterungen können abweichende Regelungen gelten.
Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.
Ist der Vertragsrechtsschutz auch für Unternehmen und Vermieter relevant?
Ja, der Vertragsrechtsschutz spielt sowohl im Firmenrechtsschutz als auch im Vermieterrechtsschutz eine wichtige Rolle.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Tarif und gewählten Bausteinen.
Sind auch außergerichtliche Verfahren abgedeckt?
Je nach Tarif umfasst der Vertragsrechtsschutz sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren.
Im Firmenvertragsrechtsschutz kann sich der Schutz auf gerichtliche Verfahren beschränken.
Welche Fälle sind nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt sind allgemeine Beratungen ohne konkreten Rechtsfall.
Zudem besteht kein Versicherungsschutz für bereits laufende oder vor Vertragsbeginn entstandene Streitigkeiten.
Welche Leistungen im Vertragsrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.
Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.
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