Verwaltungsrechtsschutz – Unterstützung bei Streit mit Behörden Der Verwaltungsrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Kommt es zu Konflikten mit Bescheiden, Genehmigungen oder behördlichen Entscheidungen, sorgt der Verwaltungsrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre Rechte prüfen und konsequent durchsetzen können – außergerichtlich und vor Verwaltungsgerichten.

Verwaltungsrechtsschutz – Unterstützung bei Streit mit Behörden

Der Verwaltungsrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen.



Kommt es zu Konflikten mit Bescheiden, Genehmigungen oder Verwaltungsentscheidungen, sorgt der Verwaltungsrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre Rechte prüfen und konsequent durchsetzen können – außergerichtlich und vor Verwaltungsgerichten.

Autor: Thomas S. Cremer

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1.

Typische Fälle im Verwaltungsrechtsschutz

Der Verwaltungsrechtsschutz greift, wenn es zu rechtlichen Streitigkeiten mit Behörden oder öffentlichen Stellen kommt.



Typische Konflikte entstehen beispielsweise bei abgelehnten Anträgen, belastenden Bescheiden oder unklaren Verwaltungsentscheidungen. In diesen Fällen unterstützt der Verwaltungsrechtsschutz dabei, Ihre Interessen rechtlich zu prüfen und durchzusetzen.

Widerspruch gegen behördliche Bescheide

Streit mit Behörden über Genehmigungen oder Auflagen

Auseinandersetzungen im Baurecht oder Gewerberecht

Verfahren vor Verwaltungsgerichten

Konflikte mit Ordnungsämtern oder kommunalen Behörden

Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Abgaben

2.

Leistungsumfang

Der Verwaltungsrechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.


Versichert ist insbesondere die rechtliche Prüfung von Verwaltungsakten sowie die Vertretung in Widerspruchsverfahren und vor Verwaltungsgerichten.


Der Leistungsumfang beinhaltet sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche.


Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und den im Versicherungsschein vereinbarten Bedingungen.

3.

Einordnung in Rechtsschutzlösungen

Der Verwaltungsrechtsschutz ist je nach Tarif Bestandteil verschiedener Rechtsschutzlösungen.


Er kommt insbesondere im Privatrechtsschutz, im Firmenrechtsschutz sowie im Vermieterrechtsschutz (Premium) sowie im Verkehrsrechtsschutz zum Einsatz..


Während im privaten Bereich häufig persönliche Verwaltungsangelegenheiten im Fokus stehen, betrifft der Verwaltungsrechtsschutz im gewerblichen Bereich insbesondere behördliche Auflagen, Genehmigungen oder betriebliche Verfahren. In vielen Fällen bestehen zudem Überschneidungen zum Steuerrechtsschutz oder zum Sozialrechtsschutz, etwa bei behördlichen Entscheidungen mit finanziellen oder sozialen Auswirkungen.


Im Vermieterrechtsschutz können zudem verwaltungsrechtliche Themen im Zusammenhang mit Immobilien oder behördlichen Vorgaben relevant sein. Bei behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit Bau-, Umbau- oder Modernisierungsvorhaben kann zudem der Bauherrenrechtsschutz eine wichtige Ergänzung sein. Dieser ist in den Premiumvarianten des Privatrechtsschutzes, des Firmenrechtsschutzes und des Vermieterrechtsschutzes vorgesehen.


Im Verkehrsrechtsschutz betrifft der Verwaltungsrechtsschutz insbesondere Verfahren im Zusammenhang mit Fahrerlaubnis, Fahrzeugzulassung oder behördlichen Maßnahmen im Straßenverkehr. In diesem Zusammenhang bestehen häufig Überschneidungen zum Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, etwa bei Bußgeldverfahren oder verkehrsrechtlichen Verstößen.

4.

Wichtige Abgrenzung

Der Verwaltungsrechtsschutz bezieht sich ausschließlich auf Streitigkeiten mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen.


Nicht abgedeckt sind privatrechtliche Streitigkeiten oder Konflikte zwischen Privatpersonen.


Ebenso besteht kein Versicherungsschutz für bereits laufende oder vor Vertragsbeginn entstandene Verfahren (Rückwirkungsverbot).

5.

Wartezeit 

Für den Verwaltungsrechtsschutz gelten in der Regel Wartezeiten.


In vielen Bereichen beträgt die Wartezeit drei Monate ab Vertragsbeginn.


Eine Ausnahme kann für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren gelten, bei denen keine Wartezeit besteht.


Für bestimmte Spezialbereiche, wie beispielsweise Studienplatzklagen im Privatrechtsschutz (Premium), können deutlich längere Wartezeiten gelten – in der Regel bis zu 36 Monate.


Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.

6.

Was kostet ein Prozess im Ver­wal­tungs­recht­?

Ein ver­lo­re­ner Pro­zess über einen Streit­wert von 20.000 Euro ver­ur­sacht in der ers­ten In­stanz Kos­ten von ca. 5.800 Euro. Die­ses Bei­spiel ver­deut­licht, dass das fi­nan­zi­el­le Ri­si­ko oft mehr als ein Vier­tel des ei­gent­li­chen Streit­wer­tes aus­macht. Die Zu­sam­men­set­zung die­ses Ri­si­kos im Ver­wal­tungs-Recht­sschutz der ARAG Ge­ne­ral­agen­tur Tho­mas S. Cre­mer zeigt die fol­gen­de Kal­ku­la­ti­on:

  • AUSGANGSSITUATION

    Der Sachverhalt: In die­sem Fall wer­den drei ty­pi­sche Sze­na­ri­en des Ver­wal­tungs­rechts be­trach­tet. Eine Pri­vat­per­son wehrt sich ge­gen eine ab­ge­lehn­te Bau­ge­neh­mi­gung für ein Wohn­haus. Ein Un­ter­neh­men strei­tet ge­gen eine ord­nungs­be­hörd­li­che Auf­la­ge zur Ge­wer­be­aus­übung. Ein Ver­mie­ter geht ge­gen un­an­ge­mes­se­ne kom­mu­na­le Er­schlie­ßungs­ge­büh­ren vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt vor.

  • BERECHNUNG STREITWERT

    Grund­la­ge: Die Fest­set­zung des Streit­wer­tes er­folgt im Ver­wal­tungs­streit­ver­fah­ren nach dem Streit­wert­ka­ta­log für die Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit.


    In­ter­es­se: In der Re­gel ent­spricht der Wert dem wirt­schaft­li­chen In­ter­es­se an der Auf­he­bung oder Ände­rung des be­hörd­li­chen Be­scheids.


    Sum­me: Für die­se Ge­samt­be­trach­tung wird ein ein­heit­li­cher Streit­wert von 20.000 Euro für das Ver­fah­ren an­ge­setzt.

  • ANWÄLTE & GERICHT

    Rechts­an­walt: Die Ver­gü­tung für die ju­ris­ti­sche Ver­tre­tung im Wi­der­spruchs- und Klage­ver­fah­ren (inkl. Ter­mins­ge­bühr) be­trägt ca. 3.400 Euro.


    Ge­richts­kos­ten: Die Ge­büh­ren des zu­stän­di­gen Ver­wal­tungs­ge­richts für die Durch­füh­rung der ers­ten In­stanz be­lau­fen sich auf ca. 1.000 Euro.


    Sach­ver­stän­di­ge: Er­for­der­li­che tech­ni­sche oder me­di­zi­ni­sche Gut­ach­ten zur Be­weis­si­che­rung ver­ur­sa­chen Kos­ten von ca. 1.400 Euro.

  • GESAMTKOSTEN

    Ri­si­ko: Das fi­nan­zi­el­le Ge­samt­ri­si­ko für die erste In­stanz be­läuft sich in die­ser Kon­stel­la­ti­on auf ex­akt 5.800 Euro.


    In­sol­venz: Bitte be­ach­ten Sie, dass Kos­ten auch dann ent­ste­hen kön­nen, wenn Sie den Pro­zess ge­won­nen ha­ben, falls die Ge­nen­sei­te in­sol­vent ist.


    Ab­si­che­rung: Ohne Rechts­schutz-Bau­stein gem. ARB müs­sen sämt­li­che An­walts-, Ge­richts- und ho­hen Sach­ver­stän­di­gen­kos­ten voll­stän­dig selbst ge­tra­gen wer­den.

Hinweis: Die Ver­gü­tung von Rechts­an­wäl­ten sowie die Ge­richts­kos­ten un­ter­lie­gen den ver­bind­li­chen Vor­ga­ben des RVG und GKG. Zur Kal­ku­la­ti­on Ih­res per­sön­li­chen Kos­ten­ri­si­kos an­hand einer kon­kre­ten For­de­rungs­sum­me steht Ihnen der in­ter­ak­ti­ve Pro­zess­kos­ten­rech­ner zur Ver­fü­gung.

500 EURO 100.000 EURO

7.

Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?

Der passende Verwaltungsrechtsschutz lässt sich individuell an Ihre persönliche oder berufliche Situation anpassen.


Über den Online-Rechner können Sie Ihren Versicherungsschutz direkt berechnen oder sich im persönlichen Gespräch beraten lassen.

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Fach­kun­di­ge Be­ra­tung zur Ab­si­che­rung ist im Verwaltungsrecht ent­schei­dend. Ex­per­ten der ARAG Ge­ne­ral­agen­tur Tho­mas S. Cre­mer ana­ly­sie­ren den Be­darf te­le­fo­nisch für einen pass­ge­nau­en Rechts­schutz.

8.

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Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.



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 Kundenstimmen

9.

Wie können Sie die Versicherung nutzen?

Im Streitfall unterstützt Sie der Verwaltungsrechtsschutz bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber Behörden. Von der ersten Einschätzung über das Widerspruchsverfahren bis hin zur gerichtlichen Klärung stehen Ihnen erfahrene Juristen zur Seite.


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Telefonische Erstberatung durch spezialisierte Juristen zu Behördenbescheiden – ohne Selbstbeteiligung.

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Außergerichtliche Klärung durch Mediatoren bei Konflikten mit Behörden – effizient und ohne langwierige Verfahren.

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Prüfung von Bescheiden und Schreiben. Unterstützung bei der rechtssicheren Durchsetzung Ihrer Rechte.

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10.

FAQ - häufige gestellte Fragen zum Verwaltungsrechtsschutz

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Verwaltungsrechtsschutz. Die Übersicht hilft Ihnen, typische Fragen zu behördlichen Auseinandersetzungen schnell zu klären – von den versicherten Leistungen über die Wartezeit bis hin zu möglichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.

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  • Wann greift der Verwaltungsrechtsschutz?

    Der Verwaltungsrechtsschutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen.


    Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen vorliegen.

  • Welche Streitigkeiten sind im Verwaltungsrechtsschutz abgedeckt?

    Versichert sind rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Verwaltungsentscheidungen.


    Dazu gehören insbesondere Widerspruchsverfahren gegen Bescheide sowie Verfahren vor Verwaltungsgerichten.

  • Gibt es eine Wartezeit im Verwaltungsrechtsschutz?

    Für den Verwaltungsrechtsschutz gelten in der Regel Wartezeiten.


    In vielen Bereichen beträgt die Wartezeit drei Monate ab Vertragsbeginn. Ausnahmen sind je nach Tarif möglich.


    Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Bedingungen.

  • Ist der Verwaltungsrechtsschutz auch für Unternehmen und Vermieter relevant?

    Ja, der Verwaltungsrechtsschutz spielt sowohl im Firmenrechtsschutz als auch im Vermieterrechtsschutz eine wichtige Rolle.


    Er umfasst dort insbesondere Streitigkeiten im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen, Genehmigungen oder verwaltungsrechtlichen Vorgaben.

  • Sind auch außergerichtliche Verfahren abgedeckt?

    Der Verwaltungsrechtsschutz umfasst in der Regel auch Widerspruchsverfahren, die einem gerichtlichen Verfahren vorangehen.


    Diese Verfahren sind häufig Voraussetzung für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.

  • Welche Fälle sind nicht abgedeckt?

    Nicht abgedeckt sind privatrechtliche Streitigkeiten sowie allgemeine Beratungen ohne konkreten Rechtsfall.


    Zudem besteht kein Versicherungsschutz für bereits laufende oder vor Vertragsbeginn entstandene Streitigkeiten (Rückwirkungsverbot).

Welche Leistungen im Verwaltungsrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.


Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.

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