Verwaltungsrechtsschutz – Unterstützung bei Streit mit Behörden
Der Verwaltungsrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
Kommt es zu Konflikten mit Bescheiden, Genehmigungen oder Verwaltungsentscheidungen, sorgt der Verwaltungsrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre Rechte prüfen und konsequent durchsetzen können – außergerichtlich und vor Verwaltungsgerichten.
Autor: Thomas S. Cremer
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1.
Typische Fälle im Verwaltungsrechtsschutz
Der Verwaltungsrechtsschutz greift, wenn es zu rechtlichen Streitigkeiten mit Behörden oder öffentlichen Stellen kommt.
Typische Konflikte entstehen beispielsweise bei abgelehnten Anträgen, belastenden Bescheiden oder unklaren Verwaltungsentscheidungen. In diesen Fällen unterstützt der Verwaltungsrechtsschutz dabei, Ihre Interessen rechtlich zu prüfen und durchzusetzen.
Widerspruch gegen behördliche Bescheide
Streit mit Behörden über Genehmigungen oder Auflagen
Auseinandersetzungen im Baurecht oder Gewerberecht
Verfahren vor Verwaltungsgerichten
Konflikte mit Ordnungsämtern oder kommunalen Behörden
Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Abgaben
2.
Leistungsumfang
Der Verwaltungsrechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Versichert ist insbesondere die rechtliche Prüfung von Verwaltungsakten sowie die Vertretung in Widerspruchsverfahren und vor Verwaltungsgerichten.
Der Leistungsumfang beinhaltet sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und den im Versicherungsschein vereinbarten Bedingungen.
3.
Einordnung in Rechtsschutzlösungen
Der Verwaltungsrechtsschutz ist je nach Tarif Bestandteil verschiedener Rechtsschutzlösungen.
Er kommt insbesondere im Privatrechtsschutz, im Firmenrechtsschutz sowie im Vermieterrechtsschutz (Premium) sowie im Verkehrsrechtsschutz zum Einsatz..
Während im privaten Bereich häufig persönliche Verwaltungsangelegenheiten im Fokus stehen, betrifft der Verwaltungsrechtsschutz im gewerblichen Bereich insbesondere behördliche Auflagen, Genehmigungen oder betriebliche Verfahren. In vielen Fällen bestehen zudem Überschneidungen zum Steuerrechtsschutz oder zum Sozialrechtsschutz, etwa bei behördlichen Entscheidungen mit finanziellen oder sozialen Auswirkungen.
Im Vermieterrechtsschutz können zudem verwaltungsrechtliche Themen im Zusammenhang mit Immobilien oder behördlichen Vorgaben relevant sein. Bei behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit Bau-, Umbau- oder Modernisierungsvorhaben kann zudem der Bauherrenrechtsschutz eine wichtige Ergänzung sein. Dieser ist in den Premiumvarianten des Privatrechtsschutzes, des Firmenrechtsschutzes und des Vermieterrechtsschutzes vorgesehen.
Im Verkehrsrechtsschutz betrifft der Verwaltungsrechtsschutz insbesondere Verfahren im Zusammenhang mit Fahrerlaubnis, Fahrzeugzulassung oder behördlichen Maßnahmen im Straßenverkehr. In diesem Zusammenhang bestehen häufig Überschneidungen zum Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, etwa bei Bußgeldverfahren oder verkehrsrechtlichen Verstößen.
4.
Wichtige Abgrenzung
Der Verwaltungsrechtsschutz bezieht sich ausschließlich auf Streitigkeiten mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
Nicht abgedeckt sind privatrechtliche Streitigkeiten oder Konflikte zwischen Privatpersonen.
Ebenso besteht kein Versicherungsschutz für bereits laufende oder vor Vertragsbeginn entstandene Verfahren (Rückwirkungsverbot).
5.
Wartezeit
Für den Verwaltungsrechtsschutz gelten in der Regel Wartezeiten.
In vielen Bereichen beträgt die Wartezeit drei Monate ab Vertragsbeginn.
Eine Ausnahme kann für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren gelten, bei denen keine Wartezeit besteht.
Für bestimmte Spezialbereiche, wie beispielsweise Studienplatzklagen im Privatrechtsschutz (Premium), können deutlich längere Wartezeiten gelten – in der Regel bis zu 36 Monate.
Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.
6.
Was kostet ein Prozess im Verwaltungsrecht?
Ein verlorener Prozess über einen Streitwert von 20.000 Euro verursacht in der ersten Instanz Kosten von ca. 5.800 Euro. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass das finanzielle Risiko oft mehr als ein Viertel des eigentlichen Streitwertes ausmacht. Die Zusammensetzung dieses Risikos im Verwaltungs-Rechtsschutz der ARAG Generalagentur Thomas S. Cremer zeigt die folgende Kalkulation:
AUSGANGSSITUATION
Der Sachverhalt: In diesem Fall werden drei typische Szenarien des Verwaltungsrechts betrachtet. Eine Privatperson wehrt sich gegen eine abgelehnte Baugenehmigung für ein Wohnhaus. Ein Unternehmen streitet gegen eine ordnungsbehördliche Auflage zur Gewerbeausübung. Ein Vermieter geht gegen unangemessene kommunale Erschließungsgebühren vor dem Verwaltungsgericht vor.
BERECHNUNG STREITWERT
Grundlage: Die Festsetzung des Streitwertes erfolgt im Verwaltungsstreitverfahren nach dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Interesse: In der Regel entspricht der Wert dem wirtschaftlichen Interesse an der Aufhebung oder Änderung des behördlichen Bescheids.
Summe: Für diese Gesamtbetrachtung wird ein einheitlicher Streitwert von 20.000 Euro für das Verfahren angesetzt.
ANWÄLTE & GERICHT
Rechtsanwalt: Die Vergütung für die juristische Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren (inkl. Terminsgebühr) beträgt ca. 3.400 Euro.
Gerichtskosten: Die Gebühren des zuständigen Verwaltungsgerichts für die Durchführung der ersten Instanz belaufen sich auf ca. 1.000 Euro.
Sachverständige: Erforderliche technische oder medizinische Gutachten zur Beweissicherung verursachen Kosten von ca. 1.400 Euro.
GESAMTKOSTEN
Risiko: Das finanzielle Gesamtrisiko für die erste Instanz beläuft sich in dieser Konstellation auf exakt 5.800 Euro.
Insolvenz: Bitte beachten Sie, dass Kosten auch dann entstehen können, wenn Sie den Prozess gewonnen haben, falls die Genenseite insolvent ist.
Absicherung: Ohne Rechtsschutz-Baustein gem. ARB müssen sämtliche Anwalts-, Gerichts- und hohen Sachverständigenkosten vollständig selbst getragen werden.
Hinweis: Die Vergütung von Rechtsanwälten sowie die Gerichtskosten unterliegen den verbindlichen Vorgaben des RVG und GKG. Zur Kalkulation Ihres persönlichen Kostenrisikos anhand einer konkreten Forderungssumme steht Ihnen der interaktive Prozesskostenrechner zur Verfügung.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
7.
Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?
Der passende Verwaltungsrechtsschutz lässt sich individuell an Ihre persönliche oder berufliche Situation anpassen.
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8.
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9.
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Im Streitfall unterstützt Sie der Verwaltungsrechtsschutz bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber Behörden. Von der ersten Einschätzung über das Widerspruchsverfahren bis hin zur gerichtlichen Klärung stehen Ihnen erfahrene Juristen zur Seite.
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10.
FAQ - häufige gestellte Fragen zum Verwaltungsrechtsschutz
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Verwaltungsrechtsschutz. Die Übersicht hilft Ihnen, typische Fragen zu behördlichen Auseinandersetzungen schnell zu klären – von den versicherten Leistungen über die Wartezeit bis hin zu möglichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
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Wann greift der Verwaltungsrechtsschutz?
Der Verwaltungsrechtsschutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen vorliegen.
Welche Streitigkeiten sind im Verwaltungsrechtsschutz abgedeckt?
Versichert sind rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Verwaltungsentscheidungen.
Dazu gehören insbesondere Widerspruchsverfahren gegen Bescheide sowie Verfahren vor Verwaltungsgerichten.
Gibt es eine Wartezeit im Verwaltungsrechtsschutz?
Für den Verwaltungsrechtsschutz gelten in der Regel Wartezeiten.
In vielen Bereichen beträgt die Wartezeit drei Monate ab Vertragsbeginn. Ausnahmen sind je nach Tarif möglich.
Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Bedingungen.
Ist der Verwaltungsrechtsschutz auch für Unternehmen und Vermieter relevant?
Ja, der Verwaltungsrechtsschutz spielt sowohl im Firmenrechtsschutz als auch im Vermieterrechtsschutz eine wichtige Rolle.
Er umfasst dort insbesondere Streitigkeiten im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen, Genehmigungen oder verwaltungsrechtlichen Vorgaben.
Sind auch außergerichtliche Verfahren abgedeckt?
Der Verwaltungsrechtsschutz umfasst in der Regel auch Widerspruchsverfahren, die einem gerichtlichen Verfahren vorangehen.
Diese Verfahren sind häufig Voraussetzung für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Welche Fälle sind nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt sind privatrechtliche Streitigkeiten sowie allgemeine Beratungen ohne konkreten Rechtsfall.
Zudem besteht kein Versicherungsschutz für bereits laufende oder vor Vertragsbeginn entstandene Streitigkeiten (Rückwirkungsverbot).
Welche Leistungen im Verwaltungsrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.
Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.
Rechtsschutz / Verwaltungsrechtsschutz

