Schadenersatzrechtsschutz – Ihre Ansprüche konsequent durchsetzen
Der Schadenersatzrechtsschutz hilft Ihnen, eigene Ansprüche durchzusetzen, wenn Ihnen ein Schaden durch Dritte entstanden ist.
Ob nach einem Verkehrsunfall, bei einer Sachbeschädigung oder nach einem Personenschaden – der Schadenersatzrechtsschutz unterstützt Sie dabei, berechtigte Forderungen rechtlich geltend zu machen und notfalls vor Gericht durchzusetzen.
Autor: Thomas S. Cremer
118 5/5 Bewertungen
1.
Typische Fälle im Schadenersatzrechtsschutz
Der Schadenersatzrechtsschutz greift immer dann, wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist und Sie gegenüber Dritten Ansprüche geltend machen möchten.
Typische Konflikte entstehen beispielsweise nach Unfällen, bei beschädigtem Eigentum oder bei finanziellen Schäden durch das Verhalten anderer. In diesen Fällen sorgt der Schadenersatzrechtsschutz dafür, dass Ihre Ansprüche professionell geprüft und konsequent durchgesetzt werden.
Schadenersatzansprüche nach Sport- oder Verkehrsunfällen
Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld nach Verletzungen)
Sachschäden (z. B. Beschädigung Ihres Eigentums)
Vermögensschäden durch Dritte
Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen des Schädigers
2.
Leistungsumfang
Der Schadenersatzrechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Versichert ist die Geltendmachung von Ansprüchen auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden gegenüber dem Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung.
Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung berechtigter Forderungen.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und den im Versicherungsschein vereinbarten Bedingungen.
3.
Einordnung in Rechtsschutzlösungen
Der Schadenersatzrechtsschutz ist ein zentraler Bestandteil nahezu aller Rechtsschutzlösungen und bildet die Grundlage zur Durchsetzung eigener Ansprüche.
Er ist regelmäßig im Privatrechtsschutz, im Verkehrsrechtsschutz sowie im Firmenrechtsschutz enthalten.
Während im privaten Bereich vor allem persönliche Schadenfälle im Vordergrund stehen, betrifft der Schadenersatzrechtsschutz im gewerblichen Bereich insbesondere Schäden im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit.
In vielen Fällen bestehen dabei auch Überschneidungen zum Arbeitsrechtsschutz, etwa bei Schäden im beruflichen Umfeld, oder zum Sozialrechtsschutz, wenn Ansprüche im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen oder Sozialleistungen entstehen.
4.
Wichtige Abgrenzung
Der Schadenersatzrechtsschutz umfasst ausschließlich die Durchsetzung eigener Ansprüche gegenüber Dritten.
Nicht versichert ist die Abwehr von Schadenersatzforderungen, die gegen Sie selbst gerichtet sind. Diese Aufgabe übernimmt die Haftpflichtversicherung.
Ebenso besteht kein Versicherungsschutz für vertragliche Ansprüche, die nicht auf Schadenersatz beruhen, sondern gesonderten Leistungsarten zugeordnet sind.
5.
Wartezeit
Für den Schadenersatzrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit.
Der Versicherungsschutz greift, sobald der Versicherungsvertrag wirksam abgeschlossen wurde, sofern der Schadenzeitpunkt nach Vertragsbeginn liegt.
Kein Versicherungsschutz besteht für bereits eingetretene oder absehbare Schäden vor Vertragsabschluss (Rückwirkungsverbot).
6.
Was kostet ein Prozess um Schadenersatz?
Ein verlorener Prozess im Schadenersatz-Rechtsschutz über einen Streitwert von 15.000 Euro verursacht in der ersten Instanz Kosten von ca. 7.200 Euro. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass insbesondere die Kosten für Sachverständige und Gutachter bei Kompensationsforderungen das finanzielle Risiko wesentlich bestimmen.
AUSGANGSSITUATION
Der Sachverhalt: In diesem Szenario werden zwei typische Fallbeispiele betrachtet. Im Privatbereich geht es um die Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einer medizinischen Fehlbehandlung. Im Firmenbereich stehen Forderungen auf Schadenersatz im Fokus, nachdem Betriebsmittel durch das Fehlverhalten eines externen Dienstleisters schwer beschädigt wurden.
BERECHNUNG STREITWERT
Privatbereich: Die Summe setzt sich aus dem angestrebten Schmerzensgeld sowie dem Ausgleich für materielle Folgeschäden zusammen.
Firmenbereich: Der Wert entspricht den Wiederbeschaffungskosten der Maschinen und dem nachweisbaren Ertragsausfall durch den Stillstand.
Summe: Für diese Gesamtkalkulation wird ein einheitlicher Streitwert von 15.000 Euro für das gerichtliche Verfahren angesetzt.
ANWÄLTE & GERICHT
Rechtsanwalt: Die Vergütung für die eigene juristische Vertretung sowie die Kosten der Gegenseite belaufen sich auf ca. 3.400 Euro.
Gerichtskosten: Die Gebühren des zuständigen Gerichts für die Durchführung des Verfahrens betragen in der ersten Instanz ca. 900 Euro.
Sachverständige: Technische Gutachten oder medizinische Sachverständigenberichte zur Beweissicherung schlagen mit ca. 2.900 Euro zu Buche.
GESAMTKOSTEN
Risiko: Das finanzielle Gesamtrisiko für die erste Instanz beläuft sich in dieser Konstellation auf exakt 7.200 Euro.
Insolvenz: Bitte beachten Sie, dass Kosten auch dann entstehen können, wenn Sie gewonnen haben, falls die Gegenseite insolvent ist.
Niederlage: Ohne Rechtsschutz-Baustein müssen sämtliche Anwalts-, Gerichts- und hohen Gutachterkosten im Falle einer Niederlage vollständig selbst getragen werden.
Hinweis: Die Vergütung von Rechtsanwälten sowie die Gerichtskosten unterliegen den verbindlichen Vorgaben des RVG und GKG. Bitte beachten Sie, dass Kosten auch dann entstehen können, wenn Sie den Prozess gewonnen haben, beispielsweise falls der Gegner insolvent ist. Zur Kalkulation Ihres persönlichen Kostenrisikos steht Ihnen unser interaktiver Prozesskostenrechner zur Verfügung.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
7.
Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?
Der passende Schadenersatzrechtsschutz lässt sich einfach und individuell konfigurieren. Über den Online-Rechner können Sie Ihren Versicherungsschutz direkt berechnen und abschließen oder sich im persönlichen Gespräch eine maßgeschneiderte Lösung zusammenstellen lassen.
So stellen Sie sicher, dass Sie im Schadensfall Ihre Ansprüche ohne finanzielles Risiko durchsetzen können.
... klicken Sie hierfür
einfach auf die gelben Icons ...
Versicherung online abschließen!
Der Onlinerechner ermöglicht die eigenständige Konfiguration des Schadenersatz-Rechtsschutzes. Angebote lassen sich als PDF speichern und der Abschluss von jedem Ort aus rechtssicher tätigen.
Versicherung telefonisch
abschließen!
Fachkundige Beratung zur Absicherung ist bei Schadenersatz entscheidend. Experten der ARAG Generalagentur Thomas S. Cremer analysieren den Bedarf telefonisch für einen passgenauen Rechtsschutz.
8.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!
Persönliche Betreuung durch einen festen Experten für Rechtsschutz: Unabhängig vom gewählten Abschlussweg erhalten Sie auch nach Vertragsabschluss wertvolle Navigationshilfe und Unterstützung bei Fragen zur Abwicklung. Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie uns einfach an ...
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.
Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr
Expertise
Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren
Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Gestaltung individueller Rechtsschutz-Konzepte für Privat- und Firmenkunden.
IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
9.
Wie können Sie die Versicherung nutzen?
Im Schadenfall unterstützt Sie der Rechtsschutz schnell und unkompliziert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Bereits bei der ersten Einschätzung erhalten Sie eine fundierte Orientierung, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Schritte sinnvoll sind.
Von der außergerichtlichen Geltendmachung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung stehen Ihnen erfahrene Juristen und spezialisierte Partner zur Seite.
... klicken Sie hierfür einfach
auf die gelben Icons ...
Schadenservice
Schnelle Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Koordination von Anfang an.
Erstberatung
Telefonische Erstberatung durch spezialisierte Juristen. Klärung Ihrer Ansprüche ohne Selbstbeteiligung.
Mediation
Außergerichtliche Konfliktlösung zur schnellen Einigung bei Schadenersatzforderungen – ohne langwierige Prozesse.
Anwalts-Chat
Direkte Hilfe bei Schadenfällen per Chat. Schnelle Einschätzung durch erfahrene Juristen – unkompliziert und digital.
Vertrags-Check
Prüfung von Schreiben und Unterlagen im Schadenfall. Unterstützung bei der rechtssicheren Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Vorlagen Service
Zugriff auf geprüfte Musterschreiben zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – schnell und rechtssicher.
10.
FAQ - häufige gestellte Fragen zum Schadenersatzrechtsschutz
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Schadenersatz-Rechtsschutz.
Die Übersicht hilft Ihnen, typische Fragen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen schnell zu klären – von den versicherten Leistungen über die Wartezeit bis hin zu möglichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
... klicken Sie hierfür
einfach auf die + Icons ...
Wann greift der Schadenersatzrechtsschutz?
Der Schadenersatzrechtsschutz greift, wenn Sie eigene Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten geltend machen möchten.
Voraussetzung ist, dass der Schaden nach Vertragsbeginn eingetreten ist und keine vorvertraglichen Ursachen vorliegen.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Dritte verursacht wurden.
Hierzu zählen beispielsweise Schäden nach Unfällen, Beschädigungen von Eigentum oder finanzielle Verluste durch das Verhalten anderer.
Gibt es eine Wartezeit im Schadenersatzrechtsschutz?
Für den Schadenersatzrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit.
Der Versicherungsschutz greift unmittelbar nach Vertragsbeginn, sofern der Schaden danach eingetreten ist.
Ist der Schadenersatzrechtsschutz auch für Unternehmen relevant?
Ja, auch im Firmenrechtsschutz spielt der Schadenersatzrechtsschutz eine wichtige Rolle.
Er umfasst dort insbesondere die Durchsetzung von Ansprüchen bei Schäden im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit.
Sind auch außergerichtliche Verfahren abgedeckt?
Ja, der Schadenersatzrechtsschutz umfasst sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren.
Ziel ist es, Ansprüche möglichst effizient und wirtschaftlich durchzusetzen.
Welche Fälle sind nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt ist die Abwehr von Schadenersatzforderungen gegen Sie selbst.
Hierfür ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Ebenso besteht kein Versicherungsschutz für bereits vor Vertragsbeginn entstandene Schäden.
Welche Leistungen im Schadenersatzrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.
Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.
Rechtsschutz / Schadenersatzrechtsschutz

