Schadenersatzrechtsschutz – Ihre Ansprüche konsequent durchsetzen Der Schadenersatzrechtsschutz hilft Ihnen, eigene Ansprüche durchzusetzen, wenn Ihnen ein Schaden durch Dritte entstanden ist. Ob nach einem Verkehrsunfall, bei einer Sachbeschädigung oder nach einem Personenschaden – der Schadenersatzrechtsschutz unterstützt Sie dabei, berechtigte Forderungen rechtlich geltend zu machen und notfalls vor Gericht durchzusetzen.

Schadenersatzrechtsschutz – Ihre Ansprüche konsequent durchsetzen

Der Schadenersatzrechtsschutz hilft Ihnen, eigene Ansprüche durchzusetzen, wenn Ihnen ein Schaden durch Dritte entstanden ist.


Ob nach einem Verkehrsunfall, bei einer Sachbeschädigung oder nach einem Personenschaden – der Schadenersatzrechtsschutz unterstützt Sie dabei, berechtigte Forderungen rechtlich geltend zu machen und notfalls vor Gericht durchzusetzen.

Autor: Thomas S. Cremer

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1.

Typische Fälle im Schadenersatzrechtsschutz

Der Schadenersatzrechtsschutz greift immer dann, wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist und Sie gegenüber Dritten Ansprüche geltend machen möchten.


Typische Konflikte entstehen beispielsweise nach Unfällen, bei beschädigtem Eigentum oder bei finanziellen Schäden durch das Verhalten anderer. In diesen Fällen sorgt der Schadenersatzrechtsschutz dafür, dass Ihre Ansprüche professionell geprüft und konsequent durchgesetzt werden.

Schadenersatzansprüche nach Sport- oder Verkehrsunfällen

Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld nach Verletzungen)

Sachschäden (z. B. Beschädigung Ihres Eigentums)

Vermögensschäden durch Dritte

Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen des Schädigers

2.

Leistungsumfang

Der Schadenersatzrechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.


Versichert ist die Geltendmachung von Ansprüchen auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden gegenüber dem Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung.


Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung berechtigter Forderungen.


Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und den im Versicherungsschein vereinbarten Bedingungen.

3.

Einordnung in Rechtsschutzlösungen

Der Schadenersatzrechtsschutz ist ein zentraler Bestandteil nahezu aller Rechtsschutzlösungen und bildet die Grundlage zur Durchsetzung eigener Ansprüche.


Er ist regelmäßig im Privatrechtsschutz, im Verkehrsrechtsschutz sowie im Firmenrechtsschutz enthalten.


Während im privaten Bereich vor allem persönliche Schadenfälle im Vordergrund stehen, betrifft der Schadenersatzrechtsschutz im gewerblichen Bereich insbesondere Schäden im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit.


In vielen Fällen bestehen dabei auch Überschneidungen zum Arbeitsrechtsschutz, etwa bei Schäden im beruflichen Umfeld, oder zum Sozialrechtsschutz, wenn Ansprüche im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen oder Sozialleistungen entstehen.

4.

Wichtige Abgrenzung

Der Schadenersatzrechtsschutz umfasst ausschließlich die Durchsetzung eigener Ansprüche gegenüber Dritten.


Nicht versichert ist die Abwehr von Schadenersatzforderungen, die gegen Sie selbst gerichtet sind. Diese Aufgabe übernimmt die Haftpflichtversicherung.


Ebenso besteht kein Versicherungsschutz für vertragliche Ansprüche, die nicht auf Schadenersatz beruhen, sondern gesonderten Leistungsarten zugeordnet sind.

5.

Wartezeit 

Für den Schadenersatzrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit.


Der Versicherungsschutz greift, sobald der Versicherungsvertrag wirksam abgeschlossen wurde, sofern der Schadenzeitpunkt nach Vertragsbeginn liegt.


Kein Versicherungsschutz besteht für bereits eingetretene oder absehbare Schäden vor Vertragsabschluss (Rückwirkungsverbot).

6.

Was kostet ein Prozess um Schadenersatz?

Ein ver­lo­re­ner Pro­zess im Scha­den­er­satz-Recht­sschutz über einen Streit­wert von 15.000 Euro ver­ur­sacht in der ers­ten In­stanz Kos­ten von ca. 7.200 Euro. Die­ses Bei­spiel ver­deut­licht, dass ins­be­son­de­re die Kos­ten für Sach­ver­stän­di­ge und Gut­ach­ter bei Kom­pen­sa­ti­ons­for­de­run­gen das fi­nan­zi­el­le Ri­si­ko we­sent­lich be­stim­men.

  • AUSGANGSSITUATION

    Der Sachverhalt: In die­sem Sze­na­rio wer­den zwei ty­pi­sche Fall­bei­spie­le be­trach­tet. Im Pri­vat­be­reich geht es um die Durch­set­zung von Schmer­zens­geld nach ei­ner me­di­zi­ni­schen Fehl­be­hand­lung. Im Fir­men­be­reich ste­hen For­de­run­gen auf Scha­den­er­satz im Fo­kus, nachdem Be­triebs­mit­tel durch das Fehl­ver­hal­ten ei­nes ex­ter­nen Dienst­leis­ters schwer be­schä­digt wur­den.

  • BERECHNUNG STREITWERT

    Pri­vat­be­reich: Die Sum­me setzt sich aus dem an­ge­streb­ten Schmer­zens­geld sowie dem Aus­gleich für ma­te­ri­el­le Fol­ge­schä­den zu­sam­men.


    Fir­men­be­reich: Der Wert ent­spricht den Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten der Ma­schi­nen und dem nach­weis­ba­ren Er­trags­aus­fall durch den Still­stand.


    Sum­me: Für die­se Ge­samt­kal­ku­la­ti­on wird ein ein­heit­li­cher Streit­wert von 15.000 Euro für das ge­richt­li­che Ver­fah­ren an­ge­setzt.

  • ANWÄLTE & GERICHT

    Rechts­an­walt: Die Ver­gü­tung für die ei­ge­ne ju­ris­ti­sche Ver­tre­tung sowie die Kos­ten der Ge­gen­sei­te be­lau­fen sich auf ca. 3.400 Euro.


    Ge­richts­kos­ten: Die Ge­büh­ren des zu­stän­di­gen Ge­richts für die Durch­füh­rung des Ver­fah­rens be­tra­gen in der ers­ten In­stanz ca. 900 Euro.


    Sach­ver­stän­di­ge: Tech­ni­sche Gut­ach­ten oder me­di­zi­ni­sche Sach­ver­stän­di­gen­be­rich­te zur Be­weis­si­che­rung schla­gen mit ca. 2.900 Euro zu Buche.

  • GESAMTKOSTEN

    Ri­si­ko: Das fi­nan­zi­el­le Ge­samt­ri­si­ko für die erste In­stanz be­läuft sich in die­ser Kon­stel­la­ti­on auf ex­akt 7.200 Euro.


    In­sol­venz: Bitte be­ach­ten Sie, dass Kos­ten auch dann ent­ste­hen kön­nen, wenn Sie ge­won­nen ha­ben, falls die Ge­gen­sei­te in­sol­vent ist.


    Nie­der­la­ge: Ohne Rechts­schutz-Bau­stein müs­sen sämt­li­che An­walts-, Ge­richts- und ho­hen Gut­ach­ter­kos­ten im Fal­le ei­ner Nie­der­la­ge voll­stän­dig selbst ge­tra­gen wer­den.

Hinweis: Die Ver­gü­tung von Rechts­an­wäl­ten sowie die Ge­richts­kos­ten un­ter­lie­gen den ver­bind­li­chen Vor­ga­ben des RVG und GKG. Bitte be­ach­ten Sie, dass Kos­ten auch dann ent­ste­hen kön­nen, wenn Sie den Pro­zess ge­won­nen ha­ben, bei­spiels­wei­se falls der Geg­ner in­sol­vent ist. Zur Kal­ku­la­ti­on Ihres per­sön­li­chen Kos­ten­ri­si­kos steht Ihnen un­ser in­ter­ak­ti­ver Pro­zess­kos­ten­rech­ner zur Ver­fü­gung.

500 EURO 100.000 EURO

7.

Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?

Der passende Schadenersatzrechtsschutz lässt sich einfach und individuell konfigurieren. Über den Online-Rechner können Sie Ihren Versicherungsschutz direkt berechnen und abschließen oder sich im persönlichen Gespräch eine maßgeschneiderte Lösung zusammenstellen lassen.


So stellen Sie sicher, dass Sie im Schadensfall Ihre Ansprüche ohne finanzielles Risiko durchsetzen können.

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Der On­line­rech­ner er­mög­licht die ei­gen­stän­di­ge Kon­fi­gu­ra­ti­on des Schadenersatz-Rechts­schut­zes. An­ge­bo­te las­sen sich als PDF spei­chern und der Ab­schluss von je­dem Ort aus recht­ssi­cher tä­ti­gen.

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Fach­kun­di­ge Be­ra­tung zur Ab­si­che­rung ist bei Schadenersatz ent­schei­dend. Ex­per­ten der ARAG Ge­ne­ral­agen­tur Tho­mas S. Cre­mer ana­ly­sie­ren den Be­darf te­le­fo­nisch für einen pass­ge­nau­en Rechts­schutz.

8.

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Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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 Kundenstimmen

9.

Wie können Sie die Versicherung nutzen?

Im Schadenfall unterstützt Sie der Rechtsschutz schnell und unkompliziert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Bereits bei der ersten Einschätzung erhalten Sie eine fundierte Orientierung, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Schritte sinnvoll sind.


Von der außergerichtlichen Geltendmachung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung stehen Ihnen erfahrene Juristen und spezialisierte Partner zur Seite.


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Schnelle Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Wir koordinieren Ihren Fall von Anfang an.

Schadenservice

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Telefonische Erstberatung durch spezialisierte Juristen. Klärung Ihrer Ansprüche ohne Selbstbeteiligung.

Erstberatung

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Außergerichtliche Konfliktlösung zur schnellen Einigung bei Schadenersatzforderungen – ohne langwierige Prozesse.

Mediation

Außergerichtliche Konfliktlösung zur schnellen Einigung bei Schadenersatzforderungen – ohne langwierige Prozesse.

Direkte Hilfe bei Schadenfällen per Chat. Schnelle Einschätzung durch erfahrene Juristen – unkompliziert und digital.

Anwalts-Chat

Direkte Hilfe bei Schadenfällen per Chat. Schnelle Einschätzung durch erfahrene Juristen – unkompliziert und digital.

Prüfung von Schreiben und Unterlagen im Schadenfall. Unterstützung bei der rechtssicheren Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Vertrags-Check

Prüfung von Schreiben und Unterlagen im Schadenfall. Unterstützung bei der rechtssicheren Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Zugriff auf geprüfte Musterschreiben zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – schnell und rechtssicher.

Vorlagen Service

Zugriff auf geprüfte Musterschreiben zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – schnell und rechtssicher.

10.

FAQ - häufige gestellte Fragen zum Schadenersatzrechtsschutz

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Schadenersatz-Rechtsschutz.


Die Übersicht hilft Ihnen, typische Fragen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen schnell zu klären – von den versicherten Leistungen über die Wartezeit bis hin zu möglichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.

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  • Wann greift der Schadenersatzrechtsschutz?

    Der Schadenersatzrechtsschutz greift, wenn Sie eigene Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten geltend machen möchten.


    Voraussetzung ist, dass der Schaden nach Vertragsbeginn eingetreten ist und keine vorvertraglichen Ursachen vorliegen.

  • Welche Schäden sind abgedeckt?

    Abgedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Dritte verursacht wurden.


    Hierzu zählen beispielsweise Schäden nach Unfällen, Beschädigungen von Eigentum oder finanzielle Verluste durch das Verhalten anderer.

  • Gibt es eine Wartezeit im Schadenersatzrechtsschutz?

    Für den Schadenersatzrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit.


    Der Versicherungsschutz greift unmittelbar nach Vertragsbeginn, sofern der Schaden danach eingetreten ist.

  • Ist der Schadenersatzrechtsschutz auch für Unternehmen relevant?

    Ja, auch im Firmenrechtsschutz spielt der Schadenersatzrechtsschutz eine wichtige Rolle.


    Er umfasst dort insbesondere die Durchsetzung von Ansprüchen bei Schäden im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit.

  • Sind auch außergerichtliche Verfahren abgedeckt?

    Ja, der Schadenersatzrechtsschutz umfasst sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren.


    Ziel ist es, Ansprüche möglichst effizient und wirtschaftlich durchzusetzen.

  • Welche Fälle sind nicht abgedeckt?

    Nicht abgedeckt ist die Abwehr von Schadenersatzforderungen gegen Sie selbst.


    Hierfür ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Ebenso besteht kein Versicherungsschutz für bereits vor Vertragsbeginn entstandene Schäden.

Welche Leistungen im Schadenersatzrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.


Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.

Rechtsschutz / Schadenersatzrechtsschutz