Verkehrsrechtsschutz – Schutz bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten
Der Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Straßenverkehr.
Dabei ist zu beachten, dass der Verkehrsrechtsschutz sowohl für private Verkehrsteilnehmer als auch für Unternehmen mit betrieblich genutzten Fahrzeugen relevant ist.
Während im privaten Bereich vor allem alltägliche Verkehrssituationen im Fokus stehen, betrifft der Verkehrsrechtsschutz im gewerblichen Bereich insbesondere betriebliche Fahrten, Fuhrparks oder dienstlich genutzte Fahrzeuge.
Kommt es zu einem Unfall, einem Bußgeldverfahren oder Streitigkeiten rund um Kauf, Reparatur oder Nutzung eines Fahrzeugs, sorgt der Verkehrsrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren und durchsetzen können.
Autor: Thomas S. Cremer
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1.
Typische Fälle im Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz greift bei rechtlichen Konflikten rund um die Teilnahme am Straßenverkehr. Typische Situationen sind:
Schadenersatzansprüche nach Verkehrsunfällen
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstößen
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug oder Fahrtenbuchauflage
strafrechtliche Vorwürfe wie fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall
Streitigkeiten im Zusammenhang mit betrieblich genutzten Fahrzeugen
In vielen dieser Fälle bestehen enge Zusammenhänge zum Schadenersatzrechtsschutz bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen, zum Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz bei Bußgeldverfahren sowie zum Verwaltungsrechtsschutz, etwa bei Maßnahmen rund um die Fahrerlaubnis. Je nach Vorwurf kann zudem der Strafrechtsschutz relevant werden.
2.
Leistungsumfang
Der Verkehrsrechtsschutz umfasst die rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr.
Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Rechtslage und eine fundierte rechtliche Einschätzung, die Unterstützung in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren sowie die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen.
Auch die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr sowie – je nach Leistungsart – die Verteidigung bei fahrlässigen strafrechtlichen Vorwürfen kann Bestandteil des Versicherungsschutzes sein. Darüber hinaus kann bei Streitigkeiten rund um Kauf, Reparatur oder Leasing eines Fahrzeugs auch der Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich eine Rolle spielen.
Im Privatrechtsschutz ist dieser Bestandteil des Verkehrsrechtsschutzes und umfasst Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Im Kompakttarif gilt hierfür in der Regel eine Wartezeit von sechs Monaten.
Im Firmenrechtsschutz besteht der Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich hingegen erst ab der Tarifstufe Komfort. Zudem bezieht sich der Versicherungsschutz hier ausschließlich auf Fahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
3.
Einordnung in Rechtsschutzlösungen
Der Verkehrsrechtsschutz ist ein zentraler Bestandteil verschiedener Rechtsschutzlösungen. Er kommt insbesondere im Privatrechtsschutz sowie im Firmenrechtsschutz zum Einsatz:
Im Privatrechtsschutz (Baustein Verkehr)
Im Privatrechtsschutz betrifft der Verkehrsrechtsschutz vor allem die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter oder Fahrer eines Fahrzeugs sowie in typischen Verkehrssituationen des Alltags. Hier bestehen enge Verbindungen zum Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, etwa bei Bußgeldverfahren, zum Verwaltungsrechtsschutz bei Maßnahmen rund um Führerschein, Fahrtenbuch oder Fahrerlaubnis sowie zum Strafrechtsschutz bei fahrlässigen Vergehen im Straßenverkehr.
Im Firmenrechtsschutz (Baustein Firmenfahrzeuge)
Im Firmenrechtsschutz liegt der Fokus auf betrieblich genutzten Fahrzeugen, Fuhrparks und dienstlichen Fahrten von Mitarbeitern. Neben Schadenersatzfällen nach Kfz-Unfällen können hier auch verkehrsbezogene Vertragsstreitigkeiten relevant werden, beispielsweise beim Kauf, Verkauf, der Reparatur oder Finanzierung von Firmenfahrzeugen.
Auch im Firmenbereich bestehen enge Zusammenhänge zum Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz und zum Verwaltungsrechtsschutz, etwa bei Verkehrsverstößen oder Verfahren wegen Einschränkung, Entzugs oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
4.
Wichtige Abgrenzung
Der Verkehrsrechtsschutz bezieht sich auf rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Dabei ist insbesondere zwischen Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Vorwürfen zu unterscheiden.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten sind geringfügigere Verstöße im Straßenverkehr, beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Park- und Halteverstöße. Der Versicherungsschutz umfasst hierbei die rechtliche Prüfung und Verteidigung gegen den Vorwurf, nicht jedoch die Übernahme von Bußgeldern oder Verwarnungsgeldern.
Strafrechtliche Vorwürfe
Strafrechtliche Vorwürfe betreffen schwerwiegendere Sachverhalte, etwa fahrlässige Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall oder fahrlässige Trunkenheit im Verkehr. Wird ein solcher Vorwurf erhoben, kann der Strafrechtsschutz relevant werden.
Für den Versicherungsschutz ist diese Unterscheidung maßgeblich, da sich der Leistungsumfang je nach Vorwurf und gewählter Leistungsart unterscheidet.
5.
Wartezeit
Für den Verkehrsrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit.
Das gilt insbesondere für verkehrsbezogene Schadenersatzfälle, Verwaltungsverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren und den Strafrechtsschutz bei fahrlässigen Vergehen im Verkehrsbereich.
Eine Besonderheit besteht beim Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich. Im Privatrechtsschutz gilt hierfür im Kompakttarif in der Regel eine Wartezeit von sechs Monaten. Abweichende Regelungen können je nach Tarif bestehen.
Im Firmenrechtsschutz ist der Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich erst ab der Tarifstufe Komfort enthalten.
Der Versicherungsschutz greift jeweils, sofern der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen bekannt waren.
Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.
6.
Was kostet ein Prozess im Verkehrsrecht?
Ein verlorener Prozess zur Klärung der Schuldfrage nach einem schweren Verkehrsunfall mit einem Streitwert von 40.000 Euro verursacht in der ersten Instanz Kosten von ca. 12.500 Euro. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass bei hohen Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung insbesondere die aufwendigen Unfallanalyse-Gutachten das finanzielle Risiko extrem steigern.
AUSGANGSSITUATION
Der Sachverhalt: In dieser Kalkulation werden zwei typische Szenarien nach einem Kollisionsunfall betrachtet.
- Eine Privatperson fordert nach einem Totalschaden Schmerzensgeld und Ersatz für Behandlungskosten.
- Ein Unternehmen macht Schadenersatz für ein hochwertiges Nutzfahrzeug sowie den entstandenen Nutzungsausfall geltend, während die Gegenseite die alleinige Schuld bestreitet.
BERECHNUNG STREITWERT
Grundlage: Der Streitwert setzt sich aus dem Fahrzeugwert, dem Gutachterhonorar, Mietwagenkosten sowie den geltend gemachten Schmerzensgeldforderungen zusammen.
Bemessung: Für die gerichtliche Auseinandersetzung wird in diesem Fall ein Gesamtstreitwert von 40.000 Euro angesetzt.
Folge: Da sich die Gebühren nach diesem Wert richten, steigen die Kosten für Anwälte und Gericht proportional zur Höhe der Forderung.
ANWÄLTE & GERICHT
Rechtsanwalt: Die Vergütung für die eigene Vertretung sowie die im Falle einer Niederlage zu erstattenden Kosten des gegnerischen Anwalts betragen ca. 7.200 Euro.
Gerichtskosten: Die Gebühren des zuständigen Zivilgerichts für die Durchführung des Verfahrens belaufen sich auf ca. 1.400 Euro.
Sachverständige: Zur Rekonstruktion des Unfallhergangs und zur Prüfung der Schuldfrage sind Unfallanalyse-Gutachten erforderlich, die ca. 3.900 Euro kosten.
GESAMTKOSTEN
Risiko: Das finanzielle Gesamtrisiko für die erste Instanz beläuft sich in dieser Konstellation auf exakt 12.500 Euro.
Insolvenz: Kosten können auch bei gewonnenem Prozess verbleiben, falls der Gegner oder dessen Haftpflichtversicherung (z. B. bei Auslandsunfällen) keine Erstattung leisten kann.
Absicherung: Ohne Verkehrs-Rechtsschutz müssen sämtliche Anwalts-, Gerichts- und die extrem hohen Gutachterkosten im Falle einer Niederlage vollständig selbst getragen werden.
Hinweis: Die Vergütung von Rechtsanwälten sowie die Gerichtskosten unterliegen den verbindlichen Vorgaben des RVG und GKG. Zur Kalkulation Ihres persönlichen Kostenrisikos steht Ihnen der interaktive Prozesskostenrechner zur Verfügung.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
7.
Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?
Der passende Verkehrsrechtsschutz lässt sich individuell in Ihre Rechtsschutzlösung integrieren. Je nach Tarif ist dieser bereits enthalten oder kann entsprechend ergänzt werden.
Über den Online-Rechner können Sie Ihren Versicherungsschutz direkt berechnen oder sich im persönlichen Gespräch beraten lassen.
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Versicherung online abschließen!
Der Onlinerechner ermöglicht die eigenständige Konfiguration des Verkehrsrechtsschutzes. Angebote lassen sich als PDF speichern und der Abschluss von jedem Ort aus rechtssicher tätigen.
Versicherung telefonisch
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Fachkundige Beratung zur Absicherung ist im Verkehrsrecht entscheidend. Experten der ARAG Generalagentur Thomas S. Cremer analysieren den Bedarf telefonisch für einen passgenauen Rechtsschutz.
8.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!
Auch im Verkehrsrechtsschutz profitieren Sie von persönlicher Betreuung durch einen festen Ansprechpartner.
Unabhängig vom gewählten Abschlussweg erhalten Sie Unterstützung bei Fragen, im Schadenfall sowie bei der optimalen Nutzung Ihres Versicherungsschutzes.
Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.
Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr
Expertise
Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren
Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Gestaltung individueller Rechtsschutz-Konzepte für Privat- und Firmenkunden.
IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
9.
Wie können Sie die Versicherung nutzen?
Im Fall eines Verkehrsunfalls, eines Bußgeldverfahrens, bei drohendem Führerscheinentzug, strittigen Schuldfragen oder einer behördlichen Maßnahme im Zusammenhang mit Ihrer Fahrerlaubnis unterstützt Sie der Verkehrsrechtsschutz bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.
Von der ersten Einschätzung bis zur gerichtlichen Klärung erhalten Sie professionelle Unterstützung.
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Schadenservice
Unterstützung bei Verkehrsunfällen und Streitfällen. Koordination von Schadenfällen und rechtlichen Schritten von Beginn an.
Erstberatung
Telefonische Erstberatung durch spezialisierte Juristen bei Verkehrsfällen – schnell und ohne Selbstbeteiligung.
Mediation
Außergerichtliche Klärung bei Verkehrskonflikten – strukturiert, effizient und ohne langwierige Verfahren.
Anwalts-Chat
Direkte Hilfe bei Verkehrsfragen per Chat. Schnelle Einschätzung durch erfahrene Juristen und klare Orientierung.
Vertrags-Check
Prüfung von Verträgen rund um Fahrzeuge. Unterstützung bei der rechtssicheren Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Vorlagen Service
Zugriff auf geprüfte Musterschreiben für Verkehrsfälle – strukturiert, schnell und rechtssicher nutzbar.
10.
FAQ - häufige gestellte Fragen zum Verkehrsrechtsschutz
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Verkehrsrechtsschutz.
Die Übersicht hilft Ihnen, typische Fragen zu Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und verkehrsrechtlichen Streitigkeiten schnell zu klären – von den versicherten Leistungen über die Wartezeit bis hin zu möglichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
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Wann greift der Verkehrsrechtsschutz?
Der Verkehrsrechtsschutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen bekannt waren.
Welche Fälle sind abgedeckt?
Versichert sind rechtliche Streitigkeiten rund um den Straßenverkehr, insbesondere Verkehrsunfälle, Bußgeldverfahren, Fahrerlaubnisverfahren und Auseinandersetzungen mit Versicherungen.
Darüber hinaus kann auch Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich umfasst sein, etwa bei Streitigkeiten rund um Kauf, Reparatur, Leasing oder Finanzierung von Fahrzeugen. Im Privatrechtsschutz betrifft dies Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Im Firmenrechtsschutz bezieht sich der Versicherungsschutz insoweit auf Fahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
Gibt es eine Wartezeit im Verkehrsrechtsschutz?
Für den Verkehrsrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit.
Das gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche, Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie verwaltungsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis.
Eine Besonderheit besteht beim Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich. Im Privatrechtsschutz gilt hierfür im Kompakttarif in der Regel eine Wartezeit von sechs Monaten.
Im Firmenrechtsschutz ist der Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich erst ab der Tarifstufe Komfort enthalten.
Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.
Ist der Verkehrsrechtsschutz auch für Unternehmen relevant?
Ja, insbesondere im Firmenrechtsschutz spielt dieser eine wichtige Rolle bei betrieblich genutzten Fahrzeugen, Fuhrparks und dienstlichen Fahrten.
Je nach Tarif kann auch Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich relevant sein, etwa bei Streitigkeiten rund um Kauf, Reparatur, Leasing oder Finanzierung betrieblicher Fahrzeuge.
Was ist im Verkehrsrechtsschutz nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt ist die Übernahme von Geldbußen oder Verwarnungsgeldern.
Zudem besteht kein Versicherungsschutz für vorsätzlich begangene Straftaten nach rechtskräftiger Verurteilung.
Was passiert, wenn aus einem Verkehrsverstoß eine Straftat wird?
Wird aus einem Verkehrsverstoß ein strafrechtlicher Vorwurf, kann der Strafrechtsschutz relevant werden.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Tarif und gewählter Rechtsschutzlösung.
Welche Leistungen im Verkehrsrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.
Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.
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