Verkehrsrechtsschutz – Schutz bei Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und rechtlichen Streitigkeiten Der Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Straßenverkehr. Dabei ist zu beachten, dass der Verkehrsrechtsschutz sowohl für private Verkehrsteilnehmer als auch für Unternehmen mit betrieblich genutzten Fahrzeugen relevant ist. Während im privaten Bereich vor allem alltägliche Verkehrssituationen im Fokus stehen, betrifft der Verkehrsrechtsschutz im gewerblichen Bereich insbesondere betriebliche Fahrten, Fuhrparks oder dienstlich genutzte Fahrzeuge. Kommt es zu einem Unfall, einem Bußgeldverfahren oder Streitigkeiten rund um Kauf, Reparatur oder Nutzung eines Fahrzeugs, sorgt der Verkehrsrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren und durchsetzen können.

Verkehrsrechtsschutz – Schutz bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten

Der Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Straßenverkehr.


Dabei ist zu beachten, dass der Verkehrsrechtsschutz sowohl für private Verkehrsteilnehmer als auch für Unternehmen mit betrieblich genutzten Fahrzeugen relevant ist.


Während im privaten Bereich vor allem alltägliche Verkehrssituationen im Fokus stehen, betrifft der Verkehrsrechtsschutz im gewerblichen Bereich insbesondere betriebliche Fahrten, Fuhrparks oder dienstlich genutzte Fahrzeuge.


Kommt es zu einem Unfall, einem Bußgeldverfahren oder Streitigkeiten rund um Kauf, Reparatur oder Nutzung eines Fahrzeugs, sorgt der Verkehrsrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren und durchsetzen können.

Autor: Thomas S. Cremer

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1.

Typische Fälle im Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz greift bei rechtlichen Konflikten rund um die Teilnahme am Straßenverkehr. Typische Situationen sind:

Schadenersatzansprüche nach Verkehrsunfällen

Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstößen

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug oder Fahrtenbuchauflage

strafrechtliche Vorwürfe wie fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall

Streitigkeiten im Zusammenhang mit betrieblich genutzten Fahrzeugen

In vielen dieser Fälle bestehen enge Zusammenhänge zum Schadenersatzrechtsschutz bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen, zum Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz bei Bußgeldverfahren sowie zum Verwaltungsrechtsschutz, etwa bei Maßnahmen rund um die Fahrerlaubnis. Je nach Vorwurf kann zudem der Strafrechtsschutz relevant werden.

2.

Leistungsumfang

Der Verkehrsrechtsschutz umfasst die rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr.


Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Rechtslage und eine fundierte rechtliche Einschätzung, die Unterstützung in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren sowie die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen.


Auch die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr sowie – je nach Leistungsart – die Verteidigung bei fahrlässigen strafrechtlichen Vorwürfen kann Bestandteil des Versicherungsschutzes sein. Darüber hinaus kann bei Streitigkeiten rund um Kauf, Reparatur oder Leasing eines Fahrzeugs auch der Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich eine Rolle spielen.


Im Privatrechtsschutz ist dieser Bestandteil des Verkehrsrechtsschutzes und umfasst Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Im Kompakttarif gilt hierfür in der Regel eine Wartezeit von sechs Monaten.


Im Firmenrechtsschutz besteht der Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich hingegen erst ab der Tarifstufe Komfort. Zudem bezieht sich der Versicherungsschutz hier ausschließlich auf Fahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.

3.

Einordnung in Rechtsschutzlösungen

Der Verkehrsrechtsschutz ist ein zentraler Bestandteil verschiedener Rechtsschutzlösungen. Er kommt insbesondere im Privatrechtsschutz sowie im Firmenrechtsschutz zum Einsatz:

Im Privatrechtsschutz (Baustein Verkehr)

Im Firmenrechtsschutz (Baustein Firmenfahrzeuge)

4.

Wichtige Abgrenzung

Der Verkehrsrechtsschutz bezieht sich auf rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Dabei ist insbesondere zwischen Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Vorwürfen zu unterscheiden.

Ordnungswidrigkeiten

Strafrechtliche Vorwürfe

5.

Wartezeit 

Für den Verkehrsrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit.


Das gilt insbesondere für verkehrsbezogene Schadenersatzfälle, Verwaltungsverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren und den Strafrechtsschutz bei fahrlässigen Vergehen im Verkehrsbereich.


Eine Besonderheit besteht beim Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich. Im Privatrechtsschutz gilt hierfür im Kompakttarif in der Regel eine Wartezeit von sechs Monaten. Abweichende Regelungen können je nach Tarif bestehen.


Im Firmenrechtsschutz ist der Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich erst ab der Tarifstufe Komfort enthalten.


Der Versicherungsschutz greift jeweils, sofern der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen bekannt waren.


Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.

6.

Was kos­tet ein Pro­zess im Ver­kehrsrecht­?

Ein ver­lo­re­ner Pro­zess zur Klä­rung der Schuld­fra­ge nach einem schwe­ren Ver­kehrs­un­fall mit einem Streit­wert von 40.000 Euro ver­ur­sacht in der ers­ten In­stanz Kos­ten von ca. 12.500 Euro. Die­ses Bei­spiel ver­deut­licht, dass bei hohen For­de­run­gen ge­gen­über der geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rung ins­be­son­de­re die auf­wen­di­gen Un­fall­ana­ly­se-Gut­ach­ten das fi­nan­zi­el­le Ri­si­ko ex­tre­m stei­gern.

  • AUSGANGSSITUATION

    Der Sachverhalt: In die­ser Kal­ku­la­ti­on wer­den zwei ty­pi­sche Sze­na­ri­en nach einem Kol­li­si­ons­un­fall be­trach­tet. 


    • Eine Pri­vat­per­son for­dert nach einem Totalschaden Schmer­zens­geld und Er­satz für Be­hand­lungs­kos­ten. 

    • Ein Un­ter­neh­men macht Scha­den­er­satz für ein hoch­wer­ti­ges Nutz­fahr­zeug sowie den ent­stan­de­nen Nut­zungs­aus­fall gel­tend, wäh­rend die Ge­gen­sei­te die al­lei­ni­ge Schuld be­strei­tet.
  • BERECHNUNG STREITWERT

    Grund­la­ge: Der Streit­wert setzt sich aus dem Fahr­zeug­wert, dem Gut­ach­ter­ho­no­rar, Miet­wa­gen­kos­ten sowie den gel­tend ge­mach­ten Schmer­zens­geld­for­de­run­gen zu­sam­men.


    Be­mes­sung: Für die ge­richt­li­che Aus­ein­an­der­set­zung wird in die­sem Fall ein Ge­samt­streit­wert von 40.000 Euro an­ge­setzt.


    Fol­ge: Da sich die Ge­büh­ren nach die­sem Wert rich­ten, stei­gen die Kos­ten für An­wäl­te und Ge­richt pro­por­ti­o­nal zur Hö­he der For­de­rung.

  • ANWÄLTE & GERICHT

    Rechts­an­walt: Die Ver­gü­tung für die ei­ge­ne Ver­tre­tung sowie die im Fal­le einer Nie­der­la­ge zu er­stat­ten­den Kos­ten des geg­ne­ri­schen An­walts be­tra­gen ca. 7.200 Euro.


    Ge­richts­kos­ten: Die Ge­büh­ren des zu­stän­di­gen Zi­vil­ge­richts für die Durch­füh­rung des Ver­fah­rens be­lau­fen sich auf ca. 1.400 Euro.


    Sach­ver­stän­di­ge: Zur Re­kon­struk­ti­on des Un­fall­her­gangs und zur Prü­fung der Schuld­fra­ge sind Un­fall­ana­ly­se-Gut­ach­ten er­for­der­lich, die ca. 3.900 Euro kos­ten.

  • GESAMTKOSTEN

    Ri­si­ko: Das fi­nan­zi­el­le Ge­samt­ri­si­ko für die erste In­stanz be­läuft sich in die­ser Kon­stel­la­ti­on auf ex­akt 12.500 Euro.


    In­sol­venz: Kos­ten kön­nen auch bei ge­won­ne­nem Pro­zess ver­blei­ben, falls der Geg­ner oder des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rung (z. B. bei Aus­lands­un­fäl­len) keine Er­stat­tung leis­ten kann.


    Ab­si­che­rung: Ohne Ver­kehrs-Recht­sschutz müs­sen sämt­li­che An­walts-, Ge­richts- und die ex­trem ho­hen Gut­ach­ter­kos­ten im Fal­le einer Nie­der­la­ge voll­stän­dig selbst ge­tra­gen wer­den.

Hinweis: Die Ver­gü­tung von Rechts­an­wäl­ten sowie die Ge­richts­kos­ten un­ter­lie­gen den ver­bind­li­chen Vor­ga­ben des RVG und GKG. Zur Kal­ku­la­ti­on Ih­res per­sön­li­chen Kos­ten­ri­si­kos steht Ihnen der in­ter­ak­ti­ve Pro­zess­kos­ten­rech­ner zur Ver­fü­gung.

500 EURO 100.000 EURO

7.

Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?

Der passende Verkehrsrechtsschutz lässt sich individuell in Ihre Rechtsschutzlösung integrieren. Je nach Tarif ist dieser bereits enthalten oder kann entsprechend ergänzt werden.


Über den Online-Rechner können Sie Ihren Versicherungsschutz direkt berechnen oder sich im persönlichen Gespräch beraten lassen.

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Versicherung online abschließen!

Der On­line­rech­ner er­mög­licht die ei­gen­stän­di­ge Kon­fi­gu­ra­ti­on des Verkehrsrechtsschutzes. An­ge­bo­te las­sen sich als PDF spei­chern und der Ab­schluss von je­dem Ort aus recht­ssi­cher tä­ti­gen.

Versicherung telefonisch

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Fach­kun­di­ge Be­ra­tung zur Ab­si­che­rung ist im Verkehrsrecht ent­schei­dend. Ex­per­ten der ARAG Ge­ne­ral­agen­tur Tho­mas S. Cre­mer ana­ly­sie­ren den Be­darf te­le­fo­nisch für einen pass­ge­nau­en Rechts­schutz.

8.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

Auch im Verkehrsrechtsschutz profitieren Sie von persönlicher Betreuung durch einen festen Ansprechpartner.


Unabhängig vom gewählten Abschlussweg erhalten Sie Unterstützung bei Fragen, im Schadenfall sowie bei der optimalen Nutzung Ihres Versicherungsschutzes.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

Ansprechpartner

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Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.



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Sa. + So. 10:00 bis 15:30 Uhr

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 Kundenstimmen

9.

Wie können Sie die Versicherung nutzen?

Im Fall eines Verkehrsunfalls, eines Bußgeldverfahrens, bei drohendem Führerscheinentzug, strittigen Schuldfragen oder einer behördlichen Maßnahme im Zusammenhang mit Ihrer Fahrerlaubnis unterstützt Sie der Verkehrsrechtsschutz bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.


Von der ersten Einschätzung bis zur gerichtlichen Klärung erhalten Sie professionelle Unterstützung.


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Unterstützung bei Verkehrsunfällen und Streitfällen. Koordination von Schadenfällen und rechtlichen Schritten von Beginn an.

Schadenservice

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Telefonische Erstberatung durch spezialisierte Juristen bei Verkehrsfällen – schnell und ohne Selbstbeteiligung.

Erstberatung

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Außergerichtliche Klärung bei Verkehrskonflikten – strukturiert, effizient und ohne langwierige Verfahren.

Mediation

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Direkte Hilfe bei Verkehrsfragen per Chat. Schnelle Einschätzung durch erfahrene Juristen und klare Orientierung.

Anwalts-Chat

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Prüfung von Verträgen rund um Fahrzeuge. Unterstützung bei der rechtssicheren Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Vertrags-Check

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Zugriff auf geprüfte Musterschreiben für Verkehrsfälle – strukturiert, schnell und rechtssicher nutzbar.

Vorlagen Service

Zugriff auf geprüfte Musterschreiben für Verkehrsfälle – strukturiert, schnell und rechtssicher nutzbar.

10.

FAQ - häufige gestellte Fragen zum Verkehrsrechtsschutz

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Verkehrsrechtsschutz.


Die Übersicht hilft Ihnen, typische Fragen zu Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und verkehrsrechtlichen Streitigkeiten schnell zu klären – von den versicherten Leistungen über die Wartezeit bis hin zu möglichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.

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einfach auf die + Icons ...

  • Wann greift der Verkehrsrechtsschutz?

    Der Verkehrsrechtsschutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr.


    Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen bekannt waren.

  • Welche Fälle sind abgedeckt?

    Versichert sind rechtliche Streitigkeiten rund um den Straßenverkehr, insbesondere Verkehrsunfälle, Bußgeldverfahren, Fahrerlaubnisverfahren und Auseinandersetzungen mit Versicherungen.


    Darüber hinaus kann auch Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich umfasst sein, etwa bei Streitigkeiten rund um Kauf, Reparatur, Leasing oder Finanzierung von Fahrzeugen. Im Privatrechtsschutz betrifft dies Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Im Firmenrechtsschutz bezieht sich der Versicherungsschutz insoweit auf Fahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.

  • Gibt es eine Wartezeit im Verkehrsrechtsschutz?

    Für den Verkehrsrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit.


    Das gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche, Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie verwaltungsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis.


    Eine Besonderheit besteht beim Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich. Im Privatrechtsschutz gilt hierfür im Kompakttarif in der Regel eine Wartezeit von sechs Monaten.


    Im Firmenrechtsschutz ist der Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich erst ab der Tarifstufe Komfort enthalten.


    Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.

  • Ist der Verkehrsrechtsschutz auch für Unternehmen relevant?

    Ja, insbesondere im Firmenrechtsschutz spielt dieser eine wichtige Rolle bei betrieblich genutzten Fahrzeugen, Fuhrparks und dienstlichen Fahrten.


    Je nach Tarif kann auch Vertragsrechtsschutz im Verkehrsbereich relevant sein, etwa bei Streitigkeiten rund um Kauf, Reparatur, Leasing oder Finanzierung betrieblicher Fahrzeuge.

  • Was ist im Verkehrsrechtsschutz nicht abgedeckt?

    Nicht abgedeckt ist die Übernahme von Geldbußen oder Verwarnungsgeldern.


    Zudem besteht kein Versicherungsschutz für vorsätzlich begangene Straftaten nach rechtskräftiger Verurteilung.

  • Was passiert, wenn aus einem Verkehrsverstoß eine Straftat wird?

    Wird aus einem Verkehrsverstoß ein strafrechtlicher Vorwurf, kann der Strafrechtsschutz relevant werden.


    Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Tarif und gewählter Rechtsschutzlösung.

Welche Leistungen im Verkehrsrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.


Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.

Rechtsschutz / Verkehrsrechtsschutz