Verkehrsrechtsschutz – Schutz bei Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und rechtlichen Streitigkeiten Der Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Straßenverkehr. Dabei ist zu beachten, dass der Verkehrsrechtsschutz sowohl für private Verkehrsteilnehmer als auch für Unternehmen mit betrieblich genutzten Fahrzeugen relevant ist. Während im privaten Bereich vor allem alltägliche Verkehrssituationen im Fokus stehen, betrifft der Verkehrsrechtsschutz im gewerblichen Bereich insbesondere betriebliche Fahrten, Fuhrparks oder dienstlich genutzte Fahrzeuge. Kommt es zu einem Unfall, einem Bußgeldverfahren oder Streitigkeiten rund um Kauf, Reparatur oder Nutzung eines Fahrzeugs, sorgt der Verkehrsrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren und durchsetzen können.

Erbrechtsschutz – Rechtliche Unterstützung bei erbrechtlichen Streitigkeiten

Der Erbrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit erbrechtlichen Angelegenheiten.


Dabei ist zu beachten, dass der Erbrechtsschutz ausschließlich in der Premiumvariante des Privatrechtsschutzes enthalten ist und sich auf besondere Streitigkeiten rund um Erbschaft und Nachlass bezieht.


Kommt es zu Konflikten im Zusammenhang mit Testamenten, Erbfolge oder Nachlassregelungen, sorgt der Erbrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren und durchsetzen können.

Autor: Thomas S. Cremer

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1.

Typische Fälle im Verkehrsrechtsschutz

Der Erbrechtsschutz greift bei rechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit Erbschaften und Nachlassregelungen.

Streitigkeiten unter Erben

Auseinandersetzungen über Testamente oder Erbverträge

Konflikte über die gesetzliche Erbfolge

Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche

Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche

Konflikte bei geerbten Immobilien

In vielen dieser Fälle bestehen enge Zusammenhänge zum Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, etwa bei Streitigkeiten rund um geerbte Immobilien, sowie zum Vertragsrechtsschutz, beispielsweise bei Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Nachlass.

2.

Leistungsumfang

Der Erbrechtsschutz umfasst die rechtliche Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen in erbrechtlichen Streitigkeiten.

Streitigkeiten aus Erbfolge und Testament

Pflichtteils- und Nachlassansprüche

Auseinandersetzungen unter Erben

Besonderheiten des Leistungsumfangs

3.

Einordnung in Rechtsschutzlösungen

Der Erbrechtsschutz ist kein Bestandteil der Grundabsicherung, sondern ausschließlich in Privatrechtsschutz Premium enthalten.


Er betrifft die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in erbrechtlichen Angelegenheiten im privaten Bereich.


Im Firmenrechtsschutz sowie im Vermieterrechtsschutz ist der Erbrechtsschutz nicht enthalten.

4.

Wichtige Abgrenzung

Der Erbrechtsschutz bezieht sich ausschließlich auf rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Erbschaft und Nachlass.

Abgrenzung zum Vertragsrechtsschutz

Abgrenzung zum Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Welche Fälle sind nicht abgedeckt?

5.

Wartezeit 

Für den Erbrechtsschutz gilt in der Regel eine Wartezeit von zwölf Monaten. Der Versicherungsschutz greift, sofern der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen bekannt waren.


Da der Erbrechtsschutz ausschließlich in der Premiumvariante enthalten ist, gelten die jeweiligen Tarifbedingungen.

6.

Was kos­tet ein Pro­zess im Ver­kehrsrecht­?

Ein ver­lo­re­ner Pro­zess im Erb­recht über einen Streit­wert von 100.000 Euro ver­ur­sacht in der ers­ten In­stanz Kos­ten von ca. 21.500 Euro. Die­ses Bei­spiel ver­deut­licht das im­men­se fi­nan­zi­el­le Ri­si­ko bei Erb­strei­tig­kei­ten, da hier re­gel­mä­ßig hohe Ver­mö­gens­wer­te und auf­wen­di­ge Wert­gut­ach­ten für Im­mo­bi­li­en oder Un­ter­neh­men zu­sam­men­tref­fen.

  • AUSGANGSSITUATION

    Der Sachverhalt: In die­sem Sze­na­rio strei­tet eine Pri­vat­per­son um die Durch­set­zung von Pflicht­teils­an­sprü­chen. Der Nach­lass be­steht im We­sent­li­chen aus einer be­wohn­ten Im­mo­bi­lie und Ka­pi­tal­ver­mö­gen. 


    Da die Erb­ge­mein­schaft den Wert des Ob­jekts nied­rig an­setzt, muss der tat­säch­li­che Wert ge­richt­lich durch Sach­ver­stän­di­ge er­mit­telt wer­den.

  • BERECHNUNG STREITWERT

    Grund­la­ge: Der Streit­wert im Erb­recht be­misst sich nach dem wirt­schaft­li­chen In­ter­es­se des Klä­gers am Nach­lass­wert.


    An­satz: Für die­se Kal­ku­la­ti­on wird ein ge­richt­lich fest­ge­setz­ter Streit­wert von 100.000 Euro zu­grun­de ge­legt.


    Fol­ge: Mit stei­gen­dem Nach­lass­wert er­hö­hen sich sämt­li­che Ge­büh­ren für Ge­richt und An­wäl­te ex­po­nen­ti­ell gem. RVG und GKG.

  • ANWÄLTE & GERICHT

    Rechts­an­walt: Die Kos­ten für die ei­ge­ne Ver­tre­tung sowie die im Fal­le einer Nie­der­la­ge zu er­stat­ten­den Ge­büh­ren der Ge­gen­sei­te be­lau­fen sich auf ca. 11.800 Euro.


    Ge­richts­kos­ten: Die Ge­büh­ren des zu­stän­di­gen Land­ge­richts für das Ver­fah­ren in der ers­ten In­stanz be­tra­gen ca. 3.300 Euro.


    Sach­ver­stän­di­ge: Spe­zia­li­sier­te Wert­gut­ach­ter zur Be­wer­tung von Im­mo­bi­li­en oder Kunst­ge­gen­stän­den ver­ur­sa­chen Kos­ten von ca. 6.400 Euro.

  • GESAMTKOSTEN

    Ri­si­ko: Das fi­nan­zi­el­le Ge­samt­ri­si­ko für die ers­te In­stanz be­trägt in die­ser Kon­stel­la­ti­on ex­akt 21.500 Euro.


    In­sol­venz: Kos­ten kön­nen auch dann ent­ste­hen, wenn Sie den Pro­zess ge­won­nen ha­ben, falls die Ge­gen­sei­te (z. B. auf­grund eines be­reits ver­brauch­ten Er­bes) in­sol­vent ist.


    Ab­si­che­rung: Ohne ent­spre­chen­den Er­brecht-Recht­sschutz für ge­richt­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen müs­sen die­se ex­trem hohen Sum­men voll­stän­dig aus ei­ge­nen Mit­teln ge­tra­gen wer­den.

Hinweis: Die Ver­gü­tung von Rechts­an­wäl­ten sowie die Ge­richts­kos­ten un­ter­lie­gen den ver­bind­li­chen Vor­ga­ben des RVG und GKG. Zur Kal­ku­la­ti­on Ih­res per­sön­li­chen Kos­ten­ri­si­kos steht Ihnen der in­ter­ak­ti­ve Pro­zess­kos­ten­rech­ner zur Ver­fü­gung.

500 EURO 100.000 EURO

7.

Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?

Der Erbrechtsschutz ist ausschließlich Bestandteil der Premiumvariante des Privatrechtsschutzes. Eine separate Absicherung ist in der Regel nicht möglich.

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8.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

Auch im Erbrechtsschutz profitieren Sie von persönlicher Betreuung durch einen festen Ansprechpartner.


Unabhängig vom gewählten Abschlussweg erhalten Sie Unterstützung bei Fragen, im Schadenfall sowie bei der optimalen Nutzung Ihres Versicherungsschutzes.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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9.

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Telefonische Erstberatung durch spezialisierte Juristen bei Erbfällen – schnell und ohne Selbstbeteiligung.

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Vorlagen Service

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10.

FAQ - häufige gestellte Fragen zum Verkehrsrechtsschutz

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Verkehrsrechtsschutz.


Die Übersicht hilft Ihnen, typische Fragen zu Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und verkehrsrechtlichen Streitigkeiten schnell zu klären – von den versicherten Leistungen über die Wartezeit bis hin zu möglichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.

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  • Wann greift der Erbrechtsschutz?

    Der Erbrechtsschutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit erbrechtlichen Angelegenheiten.


    Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen bekannt waren.

  • Welche Fälle sind abgedeckt?

    Versichert sind rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Erbschaft und Nachlass, insbesondere Streitigkeiten unter Erben, Pflichtteilsansprüche oder Auseinandersetzungen über Testamente.

  • Gibt es eine Wartezeit im Erbrechtsschutz?

    Für den Erbrechtsschutz gilt in der Regel eine Wartezeit von zwölf Monaten.

  • Ist der Erbrechtsschutz auch für Unternehmen relevant?

    Nein, der Erbrechtsschutz ist ausschließlich im Privatrechtsschutz Premium enthalten.

  • Welche Fälle sind nicht abgedeckt?

    Nicht abgedeckt sind allgemeine Beratungen ohne konkreten Rechtsfall.


    Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten, deren Ursachen bereits vor Versicherungsbeginn und Ablauf der Wartezeit bekannt waren.

Welche Leistungen im Erbrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.


Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.

Rechtsschutz / Erbrechtsschutz