Erbrechtsschutz – Rechtliche Unterstützung bei erbrechtlichen Streitigkeiten
Der Erbrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit erbrechtlichen Angelegenheiten.
Dabei ist zu beachten, dass der Erbrechtsschutz ausschließlich in der Premiumvariante des Privatrechtsschutzes enthalten ist und sich auf besondere Streitigkeiten rund um Erbschaft und Nachlass bezieht.
Kommt es zu Konflikten im Zusammenhang mit Testamenten, Erbfolge oder Nachlassregelungen, sorgt der Erbrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren und durchsetzen können.
Autor: Thomas S. Cremer
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1.
Typische Fälle im Verkehrsrechtsschutz
Der Erbrechtsschutz greift bei rechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit Erbschaften und Nachlassregelungen.
Streitigkeiten unter Erben
Auseinandersetzungen über Testamente oder Erbverträge
Konflikte über die gesetzliche Erbfolge
Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche
Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche
Konflikte bei geerbten Immobilien
In vielen dieser Fälle bestehen enge Zusammenhänge zum Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, etwa bei Streitigkeiten rund um geerbte Immobilien, sowie zum Vertragsrechtsschutz, beispielsweise bei Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Nachlass.
2.
Leistungsumfang
Der Erbrechtsschutz umfasst die rechtliche Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen in erbrechtlichen Streitigkeiten.
Streitigkeiten aus Erbfolge und Testament
Der Erbrechtsschutz umfasst insbesondere Auseinandersetzungen über die gesetzliche Erbfolge sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit Testamenten oder Erbverträgen.
Pflichtteils- und Nachlassansprüche
Versichert ist die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie die Klärung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Nachlass.
Auseinandersetzungen unter Erben
Der Erbrechtsschutz greift bei Konflikten zwischen mehreren Erben, etwa bei der Aufteilung des Nachlasses oder bei Uneinigkeit über die Verwaltung von Nachlassgegenständen.
Besonderheiten des Leistungsumfangs
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Tarif und vereinbarten Bedingungen.
Da es sich um einen spezialisierten Leistungsbereich handelt, ist der Erbrechtsschutz ausschließlich id er Premiumvariante des Privatrechtsschutzes enthalten.
3.
Einordnung in Rechtsschutzlösungen
Der Erbrechtsschutz ist kein Bestandteil der Grundabsicherung, sondern ausschließlich in Privatrechtsschutz Premium enthalten.
Er betrifft die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in erbrechtlichen Angelegenheiten im privaten Bereich.
Im Firmenrechtsschutz sowie im Vermieterrechtsschutz ist der Erbrechtsschutz nicht enthalten.
4.
Wichtige Abgrenzung
Der Erbrechtsschutz bezieht sich ausschließlich auf rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Erbschaft und Nachlass.
Abgrenzung zum Vertragsrechtsschutz
Der Vertragsrechtsschutz betrifft Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen.
Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind hiervon zu unterscheiden und werden ausschließlich über den Erbrechtsschutz abgedeckt.
Abgrenzung zum Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz betrifft rechtliche Streitigkeiten rund um die Nutzung oder Verwaltung von Immobilien.
Bei geerbten Immobilien können jedoch Überschneidungen entstehen, sodass beide Leistungsbereiche relevant sein können.
Welche Fälle sind nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt sind allgemeine Beratungen ohne konkreten Rechtsfall.
Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten, deren Ursachen bereits vor Ablauf der Wartezeit bekannt waren.
5.
Wartezeit
Für den Erbrechtsschutz gilt in der Regel eine Wartezeit von zwölf Monaten. Der Versicherungsschutz greift, sofern der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen bekannt waren.
Da der Erbrechtsschutz ausschließlich in der Premiumvariante enthalten ist, gelten die jeweiligen Tarifbedingungen.
6.
Was kostet ein Prozess im Verkehrsrecht?
Ein verlorener Prozess im Erbrecht über einen Streitwert von 100.000 Euro verursacht in der ersten Instanz Kosten von ca. 21.500 Euro. Dieses Beispiel verdeutlicht das immense finanzielle Risiko bei Erbstreitigkeiten, da hier regelmäßig hohe Vermögenswerte und aufwendige Wertgutachten für Immobilien oder Unternehmen zusammentreffen.
AUSGANGSSITUATION
Der Sachverhalt: In diesem Szenario streitet eine Privatperson um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus einer bewohnten Immobilie und Kapitalvermögen.
Da die Erbgemeinschaft den Wert des Objekts niedrig ansetzt, muss der tatsächliche Wert gerichtlich durch Sachverständige ermittelt werden.
BERECHNUNG STREITWERT
Grundlage: Der Streitwert im Erbrecht bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers am Nachlasswert.
Ansatz: Für diese Kalkulation wird ein gerichtlich festgesetzter Streitwert von 100.000 Euro zugrunde gelegt.
Folge: Mit steigendem Nachlasswert erhöhen sich sämtliche Gebühren für Gericht und Anwälte exponentiell gem. RVG und GKG.
ANWÄLTE & GERICHT
Rechtsanwalt: Die Kosten für die eigene Vertretung sowie die im Falle einer Niederlage zu erstattenden Gebühren der Gegenseite belaufen sich auf ca. 11.800 Euro.
Gerichtskosten: Die Gebühren des zuständigen Landgerichts für das Verfahren in der ersten Instanz betragen ca. 3.300 Euro.
Sachverständige: Spezialisierte Wertgutachter zur Bewertung von Immobilien oder Kunstgegenständen verursachen Kosten von ca. 6.400 Euro.
GESAMTKOSTEN
Risiko: Das finanzielle Gesamtrisiko für die erste Instanz beträgt in dieser Konstellation exakt 21.500 Euro.
Insolvenz: Kosten können auch dann entstehen, wenn Sie den Prozess gewonnen haben, falls die Gegenseite (z. B. aufgrund eines bereits verbrauchten Erbes) insolvent ist.
Absicherung: Ohne entsprechenden Erbrecht-Rechtsschutz für gerichtliche Auseinandersetzungen müssen diese extrem hohen Summen vollständig aus eigenen Mitteln getragen werden.
Hinweis: Die Vergütung von Rechtsanwälten sowie die Gerichtskosten unterliegen den verbindlichen Vorgaben des RVG und GKG. Zur Kalkulation Ihres persönlichen Kostenrisikos steht Ihnen der interaktive Prozesskostenrechner zur Verfügung.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
7.
Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?
Der Erbrechtsschutz ist ausschließlich Bestandteil der Premiumvariante des Privatrechtsschutzes.
Eine separate Absicherung ist in der Regel nicht möglich.
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Der Onlinerechner ermöglicht die eigenständige Konfiguration des Erbrechtsschutzes. Angebote lassen sich als PDF speichern und der Abschluss von jedem Ort aus rechtssicher tätigen.
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8.
Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!
Auch im Erbrechtsschutz profitieren Sie von persönlicher Betreuung durch einen festen Ansprechpartner.
Unabhängig vom gewählten Abschlussweg erhalten Sie Unterstützung bei Fragen, im Schadenfall sowie bei der optimalen Nutzung Ihres Versicherungsschutzes.
Ansprechpartner
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ARAG Generalagentur
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Mo. - Fr. 8:00 bis 22:00 Uhr
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IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
9.
Wie können Sie die Versicherung nutzen?
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Schadenservice
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Prüfung von Unterlagen rund um Testament und Nachlass. Unterstützung bei der rechtssicheren Durchsetzung.
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Zugriff auf geprüfte Musterschreiben für Erbfälle – strukturiert, schnell und rechtssicher nutzbar.
10.
FAQ - häufige gestellte Fragen zum Verkehrsrechtsschutz
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Verkehrsrechtsschutz.
Die Übersicht hilft Ihnen, typische Fragen zu Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und verkehrsrechtlichen Streitigkeiten schnell zu klären – von den versicherten Leistungen über die Wartezeit bis hin zu möglichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
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Wann greift der Erbrechtsschutz?
Der Erbrechtsschutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit erbrechtlichen Angelegenheiten.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen bekannt waren.
Welche Fälle sind abgedeckt?
Versichert sind rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Erbschaft und Nachlass, insbesondere Streitigkeiten unter Erben, Pflichtteilsansprüche oder Auseinandersetzungen über Testamente.
Gibt es eine Wartezeit im Erbrechtsschutz?
Für den Erbrechtsschutz gilt in der Regel eine Wartezeit von zwölf Monaten.
Ist der Erbrechtsschutz auch für Unternehmen relevant?
Nein, der Erbrechtsschutz ist ausschließlich im Privatrechtsschutz Premium enthalten.
Welche Fälle sind nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt sind allgemeine Beratungen ohne konkreten Rechtsfall.
Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten, deren Ursachen bereits vor Versicherungsbeginn und Ablauf der Wartezeit bekannt waren.
Welche Leistungen im Erbrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.
Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.
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