Steuerrechtsschutz – Unterstützung bei Streit mit dem Finanzamt
Der Steuerrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden.
Kommt es zu Streitigkeiten über Steuerbescheide, Nachforderungen oder steuerliche Bewertungen, sorgt der Steuerrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt prüfen und durchsetzen können – bei Bedarf auch vor Finanzgerichten.
Autor: Thomas S. Cremer
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1.
Typische Fälle im Steuerrechtsschutz
Der Steuerrechtsschutz greift, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden kommt.
Typische Konflikte entstehen beispielsweise bei fehlerhaften Steuerbescheiden, unklaren steuerlichen Bewertungen oder bei Nachforderungen durch das Finanzamt. In diesen Fällen unterstützt der Steuerrechtsschutz dabei, Ihre Interessen rechtlich zu prüfen und durchzusetzen.
Einspruch gegen Steuerbescheide
Streit über Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer
Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über steuerliche Bewertungen
Verfahren vor Finanzgerichten
Nachforderungen und steuerliche Prüfungen
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung
2.
Leistungsumfang
Der Steuerrechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten.
Versichert ist insbesondere die Vertretung vor deutschen Finanzgerichten sowie in den vorgeschalteten Einspruchsverfahren gegenüber den Finanzbehörden.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und den im Versicherungsschein vereinbarten Bedingungen.
3.
Einordnung in Rechtsschutzlösungen
Der Steuerrechtsschutz ist je nach Tarif Bestandteil verschiedener Rechtsschutzlösungen.
Er kommt insbesondere im Privatrechtsschutz, im Firmenrechtsschutz sowie im Vermieterrechtsschutz zur Anwendung.
Während im privaten Bereich vor allem persönliche Steuerangelegenheiten im Vordergrund stehen, betrifft der Steuerrechtsschutz im gewerblichen Bereich insbesondere betriebliche Steuerfragen. In vielen Fällen bestehen dabei Überschneidungen zum Verwaltungsrechtsschutz, etwa bei Einspruchsverfahren oder behördlichen Entscheidungen durch Finanzämter.
Im Vermieterrechtsschutz liegt der Fokus auf steuerlichen Themen rund um Vermietung und Verpachtung. Je nach Sachverhalt können auch angrenzende Bereiche wie der Vertragsrechtsschutz relevant werden, beispielsweise bei Streitigkeiten mit Dienstleistern oder im Zusammenhang mit steuerlich relevanten Verträgen.
4.
Wichtige Abgrenzung
Der Steuerrechtsschutz bezieht sich ausschließlich auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in gerichtlichen Verfahren sowie in vorgeschalteten Einspruchsverfahren.
Eine allgemeine steuerliche Beratung oder die Erstellung von Steuererklärungen ist nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.
5.
Wartezeit
Für den Steuerrechtsschutz besteht grundsätzlich keine Wartezeit.
Eine Ausnahme gilt im Kompakt-Tarif des Privatrechtsschutzes. In diesem Fall beträgt die Wartezeit drei Monate ab Vertragsbeginn.
Kein Versicherungsschutz besteht für bereits laufende oder vor Vertragsabschluss entstandene Streitigkeiten (Rückwirkungsverbot).
6.
Was kostet ein Prozess im Steuerrecht?
Ein verlorener Prozess vor dem Finanzgericht über einen Streitwert von 20.000 Euro verursacht in der ersten Instanz Kosten von ca. 5.800 Euro. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass gerade im Steuerrecht die Verfahrensdauer und die Komplexität der Beweisaufnahme das finanzielle Risiko bestimmen.
AUSGANGSSITUATION
Der Sachverhalt: In diesem Fall werden drei typische Szenarien des Steuerrechts gemeinsam betrachtet. Privatpersonen streiten um die Anerkennung von Werbungskosten, Firmen wehren sich gegen eine Umsatzsteuernachzahlung nach einer Betriebsprüfung und Vermieter kämpfen um die steuerliche Berücksichtigung von Instandhaltungsrücklagen.
BERECHNUNG STREITWERT
Grundlage: Der Streitwert im Steuerstreitverfahren vor dem Finanzgericht entspricht der tatsächlich streitigen Steuersumme.
Festsetzung: Für die Berechnung wird die Differenz zwischen dem festgesetzten Bescheid und der korrekten Steuerlast herangezogen.
Summe: In diesem Gesamtbeispiel wird ein einheitlicher Streitwert von 20.000 Euro für das gerichtliche Verfahren angesetzt.
ANWÄLTE & GERICHT
Rechtsanwalt: Die Gebühren für die außergerichtliche Vertretung im Einspruchsverfahren und die gerichtliche Vertretung betragen ca. 3.200 Euro.
Gerichtskosten: Die Gebühren des Finanzgerichts für die Durchführung des Verfahrens belaufen sich in der ersten Instanz auf ca. 900 Euro.
Sachverständige: Erforderliche Gutachten durch spezialisierte Wirtschaftsprüfer oder steuerliche Experten verursachen Kosten von ca. 1.700 Euro.
GESAMTKOSTEN
Risiko: Das finanzielle Gesamtrisiko für die erste Instanz beläuft sich in dieser Konstellation auf exakt 5.800 Euro.
Insolvenz: Kosten können auch entstehen, wenn das Verfahren gewonnen wurde, die Gegenseite jedoch keine Erstattung leisten kann.
Absicherung: Ohne Rechtsschutz-Baustein für Steuerfragen sind sämtliche Anwalts-, Gerichts- und externe Prüfkosten vollständig selbst zu tragen.
Hinweis: Die Vergütung von Rechtsanwälten sowie die Gerichtskosten unterliegen den verbindlichen Vorgaben des RVG und GKG. Zur Kalkulation Ihres persönlichen Kostenrisikos anhand einer konkreten Steuerforderung steht Ihnen unser interaktiver Prozesskostenrechner zur Verfügung.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
7.
Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?
Der passende Steuerrechtsschutz lässt sich individuell an Ihre persönliche oder berufliche Situation anpassen.
Über den Online-Rechner können Sie Ihren Versicherungsschutz direkt berechnen oder sich im persönlichen Gespräch beraten lassen.
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8.
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Ansprechpartner
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9.
Wie können Sie die Versicherung nutzen?
Im Streitfall unterstützt Sie der Rechtsschutz bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber dem Finanzamt.
Von der ersten Einschätzung über das Einspruchsverfahren bis hin zur gerichtlichen Klärung stehen Ihnen erfahrene Juristen zur Seite.
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10.
FAQ - häufige gestellte Fragen zum Steuerrechtsschutz
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Steuerrechtsschutz.
Die Übersicht hilft Ihnen, typische Fragen zu steuerrechtlichen Auseinandersetzungen schnell zu klären – von den versicherten Leistungen über die Wartezeit bis hin zu möglichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
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Wann greift der Steuerrechtsschutz?
Der Steuerrechtsschutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen vorliegen.
Welche Streitigkeiten sind im Steuerrechtsschutz abgedeckt?
Versichert sind rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit steuerlichen Angelegenheiten.
Dazu gehören insbesondere Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide sowie Verfahren vor Finanzgerichten.
Gibt es eine Wartezeit im Steuerrechtsschutz?
Für den Steuerrechtsschutz besteht grundsätzlich keine Wartezeit.
Eine Ausnahme kann im Kompakt-Tarif des Privatrechtsschutzes gelten. In diesem Fall beträgt die Wartezeit drei Monate ab Vertragsbeginn. Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Bedingungen.
Ist der Steuerrechtsschutz auch für Unternehmen und Vermieter relevant?
Ja, der Steuerrechtsschutz spielt sowohl im Firmenrechtsschutz als auch im Vermieterrechtsschutz eine wichtige Rolle.
Er umfasst dort insbesondere steuerliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Sind auch außergerichtliche Verfahren abgedeckt?
Der Steuerrechtsschutz umfasst in der Regel auch Einspruchsverfahren, die einem gerichtlichen Verfahren vorangehen.
Diese Verfahren sind häufig Voraussetzung für eine Klage vor dem Finanzgericht.
Welche Fälle sind nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt ist die allgemeine steuerliche Beratung oder die Erstellung von Steuererklärungen.
Zudem besteht kein Versicherungsschutz für bereits laufende oder vor Vertragsbeginn entstandene Streitigkeiten (Rückwirkungsverbot).
Welche Leistungen im Steuerrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.
Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.
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