Steuerrechtsschutz – Unterstützung bei Streit mit dem Finanzamt

Steuerrechtsschutz – Unterstützung bei Streit mit dem Finanzamt

Der Steuerrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden.


Kommt es zu Streitigkeiten über Steuerbescheide, Nachforderungen oder steuerliche Bewertungen, sorgt der Steuerrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt prüfen und durchsetzen können – bei Bedarf auch vor Finanzgerichten.

Autor: Thomas S. Cremer

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1.

Typische Fälle im Steuerrechtsschutz

Der Steuerrechtsschutz greift, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden kommt.


Typische Konflikte entstehen beispielsweise bei fehlerhaften Steuerbescheiden, unklaren steuerlichen Bewertungen oder bei Nachforderungen durch das Finanzamt. In diesen Fällen unterstützt der Steuerrechtsschutz dabei, Ihre Interessen rechtlich zu prüfen und durchzusetzen.

Einspruch gegen Steuerbescheide

Streit über Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer

Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über steuerliche Bewertungen

Verfahren vor Finanzgerichten

Nachforderungen und steuerliche Prüfungen

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung

2.

Leistungsumfang

Der Steuerrechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten.


Versichert ist insbesondere die Vertretung vor deutschen Finanzgerichten sowie in den vorgeschalteten Einspruchsverfahren gegenüber den Finanzbehörden.


Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und den im Versicherungsschein vereinbarten Bedingungen.

3.

Einordnung in Rechtsschutzlösungen

Der Steuerrechtsschutz ist je nach Tarif Bestandteil verschiedener Rechtsschutzlösungen.


Er kommt insbesondere im Privatrechtsschutz, im Firmenrechtsschutz sowie im Vermieterrechtsschutz zur Anwendung.


Während im privaten Bereich vor allem persönliche Steuerangelegenheiten im Vordergrund stehen, betrifft der Steuerrechtsschutz im gewerblichen Bereich insbesondere betriebliche Steuerfragen. In vielen Fällen bestehen dabei Überschneidungen zum Verwaltungsrechtsschutz, etwa bei Einspruchsverfahren oder behördlichen Entscheidungen durch Finanzämter.


Im Vermieterrechtsschutz liegt der Fokus auf steuerlichen Themen rund um Vermietung und Verpachtung. Je nach Sachverhalt können auch angrenzende Bereiche wie der Vertragsrechtsschutz relevant werden, beispielsweise bei Streitigkeiten mit Dienstleistern oder im Zusammenhang mit steuerlich relevanten Verträgen.

4.

Wichtige Abgrenzung

Der Steuerrechtsschutz bezieht sich ausschließlich auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in gerichtlichen Verfahren sowie in vorgeschalteten Einspruchsverfahren.


Eine allgemeine steuerliche Beratung oder die Erstellung von Steuererklärungen ist nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.

5.

Wartezeit 

Für den Steuerrechtsschutz besteht grundsätzlich keine Wartezeit.


Eine Ausnahme gilt im Kompakt-Tarif des Privatrechtsschutzes. In diesem Fall beträgt die Wartezeit drei Monate ab Vertragsbeginn.


Kein Versicherungsschutz besteht für bereits laufende oder vor Vertragsabschluss entstandene Streitigkeiten (Rückwirkungsverbot).

6.

Was kostet ein Prozess im Steuerrecht?

Ein ver­lo­re­ner Pro­zess vor dem Fi­nanz­ge­richt über einen Streit­wert von 20.000 Euro ver­ur­sacht in der ers­ten In­stanz Kos­ten von ca. 5.800 Euro. Die­ses Bei­spiel ver­deut­licht, dass ge­ra­de im Steu­er­recht die Ver­fah­rens­dau­er und die Kom­ple­xi­tät der Be­weis­auf­nah­me das fi­nan­zi­el­le Ri­si­ko be­stim­men.

  • AUSGANGSSITUATION

    Der Sachverhalt: In die­sem Fall wer­den drei ty­pi­sche Sze­na­ri­en des Steu­er­rechts ge­mein­sam be­trach­tet. Pri­vat­per­so­nen strei­ten um die An­er­ken­nung von Wer­bungs­kos­ten, Fir­men weh­ren sich ge­gen eine Um­satz­steu­er­nach­zah­lung nach einer Be­triebs­prü­fung und Ver­mie­ter kämp­fen um die steu­er­li­che Be­rück­sich­ti­gung von In­stand­hal­tungs­rück­la­gen.

  • BERECHNUNG STREITWERT

    Grund­la­ge: Der Streit­wert im Steu­er­streit­ver­fah­ren vor dem Fi­nanz­ge­richt ent­spricht der tat­säch­lich strei­ti­gen Steu­er­sum­me.


    Fest­set­zung: Für die Be­rech­nung wird die Dif­fe­renz zwi­schen dem fest­ge­setz­ten Be­scheid und der kor­rek­ten Steu­er­last her­an­ge­zo­gen.


    Sum­me: In die­sem Ge­samt­bei­spiel wird ein ein­heit­li­cher Streit­wert von 20.000 Euro für das ge­richt­li­che Ver­fah­ren an­ge­setzt.

  • ANWÄLTE & GERICHT

    Rechts­an­walt: Die Ge­büh­ren für die au­ßer­ge­richt­li­che Ver­tre­tung im Ein­spruchs­ver­fah­ren und die ge­richt­li­che Ver­tre­tung be­tra­gen ca. 3.200 Euro.


    Ge­richts­kos­ten: Die Ge­büh­ren des Fi­nanz­ge­richts für die Durch­füh­rung des Ver­fah­rens be­lau­fen sich in der ers­ten In­stanz auf ca. 900 Euro.


    Sach­ver­stän­di­ge: Er­for­der­li­che Gut­ach­ten durch spe­zia­li­sier­te Wirt­schafts­prü­fer oder steu­er­li­che Ex­per­ten ver­ur­sa­chen Kos­ten von ca. 1.700 Euro.

  • GESAMTKOSTEN

    Ri­si­ko: Das fi­nan­zi­el­le Ge­samt­ri­si­ko für die erste In­stanz be­läuft sich in die­ser Kon­stel­la­ti­on auf ex­akt 5.800 Euro.


    In­sol­venz: Kos­ten kön­nen auch ent­ste­hen, wenn das Ver­fah­ren ge­won­nen wurde, die Ge­gen­sei­te je­doch keine Er­stat­tung leis­ten kann.


    Ab­si­che­rung: Ohne Rechts­schutz-Bau­stein für Steu­er­fra­gen sind sämt­li­che An­walts-, Ge­richts- und ex­ter­ne Prüf­kos­ten voll­stän­dig selbst zu tra­gen.

Hinweis: Die Ver­gü­tung von Rechts­an­wäl­ten sowie die Ge­richts­kos­ten un­ter­lie­gen den ver­bind­li­chen Vor­ga­ben des RVG und GKG. Zur Kal­ku­la­ti­on Ih­res per­sön­li­chen Kos­ten­ri­si­kos an­hand einer kon­kre­ten Steu­er­for­de­rung steht Ihnen un­ser in­ter­ak­ti­ver Pro­zess­kos­ten­rech­ner zur Ver­fü­gung.

500 EURO 100.000 EURO

7.

Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?

Der passende Steuerrechtsschutz lässt sich individuell an Ihre persönliche oder berufliche Situation anpassen.


Über den Online-Rechner können Sie Ihren Versicherungsschutz direkt berechnen oder sich im persönlichen Gespräch beraten lassen.

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Fach­kun­di­ge Be­ra­tung zur Ab­si­che­rung ist im Steuerrcht ent­schei­dend. Ex­per­ten der ARAG Ge­ne­ral­agen­tur Tho­mas S. Cre­mer ana­ly­sie­ren den Be­darf te­le­fo­nisch für einen pass­ge­nau­en Rechts­schutz.

8.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

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 Kundenstimmen

9.

Wie können Sie die Versicherung nutzen?

Im Streitfall unterstützt Sie der Rechtsschutz bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber dem Finanzamt.


Von der ersten Einschätzung über das Einspruchsverfahren bis hin zur gerichtlichen Klärung stehen Ihnen erfahrene Juristen zur Seite.


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Telefonische Erstberatung durch spezialisierte Juristen zu Steuerbescheiden – ohne Selbstbeteiligung.

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Außergerichtliche Klärung bei Konflikten mit dem Finanzamt – effizient und ohne langwierige Verfahren.

Mediation

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Direkte Hilfe bei steuerlichen Fragen per Chat. Schnelle Einschätzung durch erfahrene Juristen.

Anwalts-Chat

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Prüfung von Steuerbescheiden und Schreiben. Unterstützung bei der rechtssicheren Durchsetzung.

Vertrags-Check

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Zugriff auf geprüfte Musterschreiben für Einsprüche – schnell, strukturiert und rechtssicher.

Vorlagen Service

Zugriff auf geprüfte Musterschreiben für Einsprüche – schnell, strukturiert und rechtssicher.

10.

FAQ - häufige gestellte Fragen zum Steuerrechtsschutz

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Steuerrechtsschutz.


Die Übersicht hilft Ihnen, typische Fragen zu steuerrechtlichen Auseinandersetzungen schnell zu klären – von den versicherten Leistungen über die Wartezeit bis hin zu möglichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.

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  • Wann greift der Steuerrechtsschutz?

    Der Steuerrechtsschutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden.


    Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen vorliegen.

  • Welche Streitigkeiten sind im Steuerrechtsschutz abgedeckt?

    Versichert sind rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit steuerlichen Angelegenheiten.


    Dazu gehören insbesondere Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide sowie Verfahren vor Finanzgerichten.

  • Gibt es eine Wartezeit im Steuerrechtsschutz?

    Für den Steuerrechtsschutz besteht grundsätzlich keine Wartezeit.


    Eine Ausnahme kann im Kompakt-Tarif des Privatrechtsschutzes gelten. In diesem Fall beträgt die Wartezeit drei Monate ab Vertragsbeginn. Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Bedingungen.

  • Ist der Steuerrechtsschutz auch für Unternehmen und Vermieter relevant?

    Ja, der Steuerrechtsschutz spielt sowohl im Firmenrechtsschutz als auch im Vermieterrechtsschutz eine wichtige Rolle.


    Er umfasst dort insbesondere steuerliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

  • Sind auch außergerichtliche Verfahren abgedeckt?

    Der Steuerrechtsschutz umfasst in der Regel auch Einspruchsverfahren, die einem gerichtlichen Verfahren vorangehen.


    Diese Verfahren sind häufig Voraussetzung für eine Klage vor dem Finanzgericht.

  • Welche Fälle sind nicht abgedeckt?

    Nicht abgedeckt ist die allgemeine steuerliche Beratung oder die Erstellung von Steuererklärungen.


    Zudem besteht kein Versicherungsschutz für bereits laufende oder vor Vertragsbeginn entstandene Streitigkeiten (Rückwirkungsverbot).

Welche Leistungen im Steuerrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.


Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.

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