Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz – Unterstützung bei Bußgeldverfahren
Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz unterstützt Sie bei der Abwehr von Bußgeldvorwürfen und behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten.
Dabei ist zu beachten, dass der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz in vielen Fällen eng mit anderen Leistungsarten verknüpft ist, insbesondere im Verkehrsbereich, aber auch bei behördlichen Verfahren oder betrieblichen Abläufen.
Kommt es zu einem Bußgeldverfahren oder einem behördlichen Vorwurf, sorgt der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren und sich angemessen verteidigen können.
Autor: Thomas S. Cremer
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1.
Typische Fälle im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz (OWI)
Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz greift bei Vorwürfen wegen Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften. Typische Situationen sind:
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
Vorwürfe im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen
Ordnungswidrigkeiten im gewerblichen Bereich
Ordnungswidrigkeiten im gewerblichen Bereich
Verfahren im Zusammenhang mit Umwelt-, Gewerbe- oder Verwaltungsvorschriften
Vorwürfe im Zusammenhang mit betrieblichen Abläufen
2.
Leistungsumfang
Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz umfasst die rechtliche Unterstützung bei der Verteidigung gegen entsprechende Vorwürfe.
Dazu gehören insbesondere:
Prüfung des Vorwurfs und rechtliche Einschätzung
Unterstützung im Bußgeldverfahren
Vertretung im Einspruchsverfahren
Begleitung in gerichtlichen Verfahren
Je nach Sachverhalt bestehen enge Überschneidungen zum Strafrechtsschutz, insbesondere wenn sich aus einer Ordnungswidrigkeit ein strafrechtlicher Vorwurf entwickeln kann.
3.
Einordnung in Rechtsschutzlösungen
Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz ist ein fester Bestandteil vieler Rechtsschutzlösungen.
Er kommt insbesondere im Privatrechtsschutz, im Verkehrsrechtsschutz, im Firmenrechtsschutz sowie im Vermieterrechtsschutz zum Einsatz.
Im Verkehrsrechtsschutz steht der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz besonders im Fokus, da viele Verfahren aus Verkehrsverstößen entstehen. In diesem Zusammenhang bestehen enge Verbindungen zum Verwaltungsrechtsschutz, etwa bei Maßnahmen wie Fahrverboten oder Fahrerlaubnisfragen.
Im Firmenrechtsschutz betrifft der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz insbesondere Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften im betrieblichen Umfeld. Hier können auch Überschneidungen zum Arbeitsrechtsschutz relevant sein, beispielsweise bei Pflichtverletzungen von Mitarbeitern.
Im Vermieterrechtsschutz kann der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz bei Verstößen gegen behördliche Vorgaben oder Nutzungsvorschriften eine Rolle spielen. Je nach Fall bestehen zudem Verbindungen zum Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, etwa bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Immobilien.
4.
Wichtige Abgrenzung
Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz bezieht sich auf die Verteidigung gegen Vorwürfe wegen Ordnungswidrigkeiten.
Dabei ist zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu unterscheiden:
Ordnungswidrigkeiten vs. Straftaten
Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach der gewählten Leistungsstufe.
Ordnungswidrigkeiten
geringfügigere Verstöße, die in der Regel mit Bußgeldern geahndet werden
Der Versicherungsschutz umfasst die rechtliche Prüfung und Verteidigung gegen den Vorwurf, nicht jedoch die Zahlung der verhängten Geldbuße.
Straftaten
schwerwiegendere Verstöße, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden
Wird aus einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ein strafrechtlicher Vorwurf, kann der Strafrechtsschutz relevant werden
Welche Fälle sind nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt sind:
Die Übernahme der Bußgelder und Verwarnungsgelder
Die Übernahme von Geldstrafen
vorsätzlich begangene Straftaten
Verfahren, deren ursächliche Umstände bereits vor Versicherungsbeginn bekannt waren
Für den Versicherungsschutz ist diese Unterscheidung maßgeblich, da der Leistungsumfang je nach Tarif und gewählter Leistungsstufe variiert.
5.
Wartezeit
Für den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz greift, sofern der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertragliche Kenntnis bestand.
Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.
6.
Was kostet ein Prozess bei einem Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten?
Ein verlorenes Verfahren bei einem Bußgeld von 500 Euro verursacht Kosten von ca. 1.850 Euro. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass das Kostenrisiko bei Ordnungswidrigkeiten oft in keinem Verhältnis zur ursprünglichen Geldbuße steht, da technische Gutachten und spezialisierte Verteidiger die Summen massiv steigern.
AUSGANGSSITUATION
Der Sachverhalt: In diesem Szenario werden vier typische Anwendungsbereiche betrachtet.
- Im Privatbereich geht es um einen Verstoß gegen kommunale Satzungen (z. B. Ruhezeiten).
- Im Verkehrsbereich steht die Verteidigung gegen ein Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Fokus.
- Im Firmenbereich wird ein Verstoß gegen Arbeitszeitvorschriften geahndet
- Für Vermieter geht es um ein Bußgeld wegen Nichtbeachtung der Heizkostenverordnung.
BERECHNUNG STREITWERT
Grundlage: Die Gebühren im OWI-Recht richten sich nicht nach einem Streitwert, sondern nach dem Bußgeldrahmen und dem Umfang der Verteidigung.
Komplexität: Besonders bei Messfehlern in Verkehrssachen sind aufwendige Prüfungen der Fallakten und Messprotokolle durch Experten erforderlich.
Summe: In dieser Kalkulation wird von der Verteidigung gegen eine Festsetzung von 500 Euro ausgegangen.
ANWÄLTE & GERICHT
Rechtsanwalt: Die gesetzlichen Gebühren für die Verteidigung im Verwaltungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren betragen ca. 800 Euro.
Gerichtskosten: Die Gebühren des zuständigen Amtsgerichts sowie die notwendigen Auslagen belaufen sich auf ca. 150 Euro.
Sachverständige: Technische Gutachten zur Prüfung von Blitzer-Messungen oder die Auswertung von Fahrtenschreibern kosten ca. 900 Euro.
GESAMTKOSTEN
Risiko: Das finanzielle Gesamtrisiko für die erste Instanz beläuft sich in dieser Konstellation auf exakt 1.850 Euro.
Missverhältnis: Die Verfahrenskosten übersteigen das ursprüngliche Bußgeld in diesem Fall um fast das Vierfache.
Absicherung: Ohne OWI-Rechtschutz müssen Anwalts- und hohe Gutachterkosten im Falle einer Niederlage vollständig aus eigenen Mitteln getragen werden.
Hinweis: Die Vergütung von Rechtsanwälten sowie die Gerichtskosten unterliegen den verbindlichen Vorgaben des RVG und GKG. Zur Kalkulation des persönlichen Kostenrisikos steht Ihnen der interaktive Prozesskostenrechner zur Verfügung.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
7.
Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?
Der passende Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz lässt sich individuell in Ihre Rechtsschutzlösung integrieren.
Je nach Tarif ist dieser bereits enthalten oder kann entsprechend ergänzt werden.
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8.
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9.
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10.
FAQ - häufige gestellte Fragen zum Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
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Wann greift der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz?
Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz greift bei Vorwürfen wegen Ordnungswidrigkeiten.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen bekannt waren.
Welche Fälle sind abgedeckt?
Versichert sind Verfahren im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten, insbesondere Bußgeldverfahren.
Gibt es eine Wartezeit im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz?
Für den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit.
Ist der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz auch für Unternehmen und Vermieter relevant?
Ja, insbesondere im Firmenrechtsschutz und im Vermieterrechtsschutz kann dieser eine wichtige Rolle spielen.
Was passiert, wenn aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird?
In diesem Fall kann der Strafrechtsschutz relevant werden.
Welche Fälle sind nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt sind die Übernahme von Geldbußen sowie vorsätzlich begangene Straftaten.
Welche Leistungen im Ordnungsiwdrigkeitenrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.
Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.
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