Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz – Unterstützung bei Bußgeldverfahren und behördlichen Vorwürfen Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten. Dabei ist zu beachten, dass der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz in vielen Fällen eng mit anderen Leistungsarten verknüpft ist, insbesondere im Verkehrsbereich, aber auch bei behördlichen Verfahren oder betrieblichen Abläufen. Kommt es zu einem Bußgeldverfahren oder einem behördlichen Vorwurf, sorgt der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren und sich angemessen verteidigen können.

Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz – Unterstützung bei Bußgeldverfahren

Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz unterstützt Sie bei der Abwehr von Bußgeldvorwürfen und behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten.


Dabei ist zu beachten, dass der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz in vielen Fällen eng mit anderen Leistungsarten verknüpft ist, insbesondere im Verkehrsbereich, aber auch bei behördlichen Verfahren oder betrieblichen Abläufen.


Kommt es zu einem Bußgeldverfahren oder einem behördlichen Vorwurf, sorgt der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren und sich angemessen verteidigen können.

Autor: Thomas S. Cremer

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1.

Typische Fälle im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz (OWI)

Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz greift bei Vorwürfen wegen Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften. Typische Situationen sind:

Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen

Vorwürfe im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen

Ordnungswidrigkeiten im gewerblichen Bereich

Ordnungswidrigkeiten im gewerblichen Bereich

Verfahren im Zusammenhang mit Umwelt-, Gewerbe- oder Verwaltungsvorschriften

Vorwürfe im Zusammenhang mit betrieblichen Abläufen

2.

Leistungsumfang

Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz umfasst die rechtliche Unterstützung bei der Verteidigung gegen entsprechende Vorwürfe.


Dazu gehören insbesondere:

Prüfung des Vorwurfs und rechtliche Einschätzung

Unterstützung im Bußgeldverfahren

Vertretung im Einspruchsverfahren

Begleitung in gerichtlichen Verfahren

Je nach Sachverhalt bestehen enge Überschneidungen zum Strafrechtsschutz, insbesondere wenn sich aus einer Ordnungswidrigkeit ein strafrechtlicher Vorwurf entwickeln kann.

3.

Einordnung in Rechtsschutzlösungen

Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz ist ein fester Bestandteil vieler Rechtsschutzlösungen.


Er kommt insbesondere im Privatrechtsschutz, im Verkehrsrechtsschutz, im Firmenrechtsschutz sowie im Vermieterrechtsschutz zum Einsatz.


Im Verkehrsrechtsschutz steht der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz besonders im Fokus, da viele Verfahren aus Verkehrsverstößen entstehen. In diesem Zusammenhang bestehen enge Verbindungen zum Verwaltungsrechtsschutz, etwa bei Maßnahmen wie Fahrverboten oder Fahrerlaubnisfragen.


Im Firmenrechtsschutz betrifft der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz insbesondere Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften im betrieblichen Umfeld. Hier können auch Überschneidungen zum Arbeitsrechtsschutz relevant sein, beispielsweise bei Pflichtverletzungen von Mitarbeitern.


Im Vermieterrechtsschutz kann der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz bei Verstößen gegen behördliche Vorgaben oder Nutzungsvorschriften eine Rolle spielen. Je nach Fall bestehen zudem Verbindungen zum Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, etwa bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Immobilien.

4.

Wichtige Abgrenzung

Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz bezieht sich auf die Verteidigung gegen Vorwürfe wegen Ordnungswidrigkeiten.


Dabei ist zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu unterscheiden:

Ordnungswidrigkeiten vs. Straftaten

Welche Fälle sind nicht abgedeckt?

Für den Versicherungsschutz ist diese Unterscheidung maßgeblich, da der Leistungsumfang je nach Tarif und gewählter Leistungsstufe variiert.

5.

Wartezeit 

Für den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz greift, sofern der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertragliche Kenntnis bestand.


Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.

6.

Was kostet ein Prozess bei einem Vorwurf von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten?

Ein ver­lo­re­nes Ver­fah­ren bei ei­nem Buß­geld von 500 Euro ver­ur­sacht Kos­ten von ca. 1.850 Euro. Die­ses Bei­spiel ver­deut­licht, dass das Kos­ten­ri­si­ko bei Ord­nungs­wid­rig­kei­ten oft in kei­nem Ver­hält­nis zur ur­sprüng­li­chen Geld­bu­ße steht, da tech­ni­sche Gut­ach­ten und spe­zia­li­sier­te Ver­tei­di­ger die Sum­men massiv stei­gern.

  • AUSGANGSSITUATION

    Der Sach­ver­halt: In die­sem Sze­na­rio wer­den vier ty­pi­sche An­wen­dungs­be­rei­che be­trach­tet. 


    • Im Pri­vat­be­reich geht es um einen Ver­stoß ge­gen kom­mu­na­le Sat­zun­gen (z. B. Ru­he­zei­ten). 

    • Im Ver­kehrs­be­reich steht die Ver­tei­di­gung ge­gen ein Fahr­ver­bot nach einer Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tung im Fo­kus. 

    • Im Fir­men­be­reich wird ein Ver­stoß ge­gen Ar­beits­zeit­vor­schrif­ten ge­ahn­det

    • Für Ver­mie­ter geht es um ein Buß­geld we­gen Nicht­be­ach­tung der Heiz­kos­ten­ver­ord­nung.
  • BERECHNUNG STREITWERT

    Grund­la­ge: Die Ge­büh­ren im OWI-Recht rich­ten sich nicht nach ei­nem Streit­wert, son­dern nach dem Buß­geld­rah­men und dem Um­fang der Ver­tei­di­gung.


    Kom­ple­xi­tät: Be­son­ders bei Mess­feh­lern in Ver­kehrs­sachen sind auf­wen­di­ge Prü­fun­gen der Fall­ak­ten und Mess­pro­to­kol­le durch Ex­per­ten er­for­der­lich.


    Sum­me: In die­ser Kal­ku­la­ti­on wird von der Ver­tei­di­gung ge­gen eine Fest­set­zung von 500 Euro aus­ge­gan­gen.

  • ANWÄLTE & GERICHT

    Rechts­an­walt: Die ge­setz­li­chen Ge­büh­ren für die Ver­tei­di­gung im Ver­wal­tungs­ver­fah­ren und im ge­richt­li­chen Ver­fah­ren be­tra­gen ca. 800 Euro.


    Ge­richts­kos­ten: Die Ge­büh­ren des zu­stän­di­gen Amts­ge­richts sowie die not­wen­di­gen Aus­la­gen be­lau­fen sich auf ca. 150 Euro.


    Sach­ver­stän­di­ge: Tech­ni­sche Gut­ach­ten zur Prü­fung von Blit­zer-Mes­sun­gen oder die Aus­wer­tung von Fahr­ten­schrei­bern kos­ten ca. 900 Euro.

  • GESAMTKOSTEN

    Ri­si­ko: Das fi­nan­zi­el­le Ge­samt­ri­si­ko für die erste In­stanz be­läuft sich in die­ser Kon­stel­la­ti­on auf ex­akt 1.850 Euro.


    Miss­ver­hält­nis: Die Ver­fah­rens­kos­ten über­stei­gen das ur­sprüng­li­che Buß­geld in die­sem Fall um fast das Vier­fa­che.


    Ab­si­che­rung: Ohne OWI-Recht­schutz müs­sen An­walts- und hohe Gut­ach­ter­kos­ten im Fal­le ei­ner Nie­der­la­ge voll­stän­dig aus ei­ge­nen Mit­teln ge­tra­gen wer­den.

Hinweis: Die Ver­gü­tung von Rechts­an­wäl­ten sowie die Ge­richts­kos­ten un­ter­lie­gen den ver­bind­li­chen Vor­ga­ben des RVG und GKG. Zur Kal­ku­la­ti­on des per­sön­li­chen Kos­ten­ri­si­kos steht Ih­nen der in­ter­ak­ti­ve Pro­zess­kos­ten­rech­ner zur Ver­fü­gung.

500 EURO 100.000 EURO

7.

Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?

Der passende Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz lässt sich individuell in Ihre Rechtsschutzlösung integrieren.


Je nach Tarif ist dieser bereits enthalten oder kann entsprechend ergänzt werden.

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Versicherung online abschließen!

Der On­line­rech­ner er­mög­licht die ei­gen­stän­di­ge Kon­fi­gu­ra­ti­on des OWI-rechtsschutzes. An­ge­bo­te las­sen sich als PDF spei­chern und der Ab­schluss von je­dem Ort aus recht­ssi­cher tä­ti­gen.

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Fach­kun­di­ge Be­ra­tung zur Ab­si­che­rung ist bei OWI-Verfahren ent­schei­dend. Ex­per­ten der ARAG Ge­ne­ral­agen­tur Tho­mas S. Cre­mer ana­ly­sie­ren den Be­darf te­le­fo­nisch für einen pass­ge­nau­en Rechts­schutz.

8.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

Auch im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz profitieren Sie von persönlicher Betreuung durch einen festen Ansprechpartner.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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Nutzen Sie die großzügigen Beratungszeiten unter der Woche sowie am Wochenende für eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.



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9.

Wie können Sie die Versicherung nutzen?

Im Fall eines Bußgeldverfahrens unterstützt Sie der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.


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Unterstützung bei OWI-Verfahren. Koordination von Bußgeldfällen und rechtlichen Schritten von Anfang an.

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Telefonische Erstberatung durch spezialisierte Juristen bei OWI-Vorwürfen – schnell und ohne Selbstbeteiligung.

Erstberatung

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Außergerichtliche Klärung bei OWI-Konflikten – strukturiert, effizient und ohne langwierige Verfahren.

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Direkte Hilfe bei OWI-Fragen per Chat. Schnelle Einschätzung durch erfahrene Juristen und klare Orientierung.

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Prüfung von Bescheiden und Schriftverkehr. Unterstützung bei der rechtssicheren Verteidigung Ihrer Rechte.

Vertrags-Check

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Zugriff auf geprüfte Musterschreiben für OWI-Verfahren – strukturiert, schnell und rechtssicher nutzbar.

Vorlagen Service

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10.

FAQ - häufige gestellte Fragen zum Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Von der ersten Verteidigungsstrategie bis zur gerichtlichen Klärung erhalten Sie professionelle Unterstützung.

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  • Wann greift der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz?

    Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz greift bei Vorwürfen wegen Ordnungswidrigkeiten.


    Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen bekannt waren.

  • Welche Fälle sind abgedeckt?

    Versichert sind Verfahren im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten, insbesondere Bußgeldverfahren.

  • Gibt es eine Wartezeit im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz?

    Für den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit.

  • Ist der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz auch für Unternehmen und Vermieter relevant?

    Ja, insbesondere im Firmenrechtsschutz und im Vermieterrechtsschutz kann dieser eine wichtige Rolle spielen.

  • Was passiert, wenn aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird?

    In diesem Fall kann der Strafrechtsschutz relevant werden.

  • Welche Fälle sind nicht abgedeckt?

    Nicht abgedeckt sind die Übernahme von Geldbußen sowie vorsätzlich begangene Straftaten.

Welche Leistungen im Ordnungsiwdrigkeitenrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.


Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.

Rechtsschutz / Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz