Strafrechtsschutz – Absicherung bei strafrechtlichen Vorwürfen

Strafrechtsschutz – Absicherung bei strafrechtlichen Vorwürfen

Der Strafrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Strafrecht.


Dabei ist zu beachten, dass der Strafrechtsschutz je nach Rechtsschutzlösung, Tarif und gewähltem Leistungsumfang unterschiedlich ausgestaltet ist.


Umfang und Leistungsbereich unterscheiden sich insbesondere danach, ob es sich um fahrlässige oder vorsätzliche Vorwürfe handelt sowie zwischen Privat-, Firmen-, Vermieter- und Managerrechtsschutz.


Kommt es zu strafrechtlichen Vorwürfen, sorgt der Strafrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren und sich angemessen verteidigen können.

Autor: Thomas S. Cremer

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1.

Typische Fälle im Vertragsrechtsschutz

Der Strafrechtsschutz greift bei strafrechtlichen Vorwürfen im privaten oder beruflichen Umfeld.


Typische Situationen entstehen häufig unerwartet und können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall

Vorwurf eines Verstoßes gegen Vorschriften oder Auflagen

Ermittlungsverfahren wegen fahrlässigen Handelns

Strafverfahren im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit

Vorwürfe im Zusammenhang mit betrieblichen Abläufen

Strafrechtliche Konflikte im Zusammenhang mit Immobilien

2.

Leistungsumfang

Der Strafrechtsschutz umfasst – je nach Tarif – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Strafverfahren.



Der konkrete Leistungsumfang unterscheidet sich jedoch deutlich nach Rechtsschutzart, Tarif und Erweiterungsbausteinen.

Privatrechtsschutz

Im Privatrechtsschutz umfasst der Strafrechtsschutz typischerweise:

Strafrechtsschutz für fahrlässige Vergehen (Grundschutz)

Absicherung bei Vorwürfen fahrlässigen Handelns

Erweiterter Strafrechtsschutz (z. B. im Kompakt-Tarif einschließbar, ab Komfort enthalten)

Absicherung auch bei dem Vorwurf vorsätzlicher Vergehen


Wichtig: Beim Vorwurf vorsätzlicher Straftaten erfolgt die Leistung in der Regel zunächst, kann jedoch bei rechtskräftiger Verurteilung rückwirkend entfallen.

Firmenrechtsschutz

Managerrechtsschutz

Vermieterrechtsschutz

3.

Einordnung in Rechtsschutzlösungen

Der Strafrechtsschutz ist je nach Tarif Bestandteil verschiedener Rechtsschutzlösungen.


Er kommt insbesondere im Privatrechtsschutz, im Firmenrechtsschutz, im Vermieterrechtsschutz sowie im Managerrechtsschutz zum Einsatz.


Während im privaten Bereich häufig alltägliche Vorwürfe im Fokus stehen, betrifft der Strafrechtsschutz im gewerblichen Bereich insbesondere betriebliche Abläufe und Verantwortlichkeiten. In bestimmten Fällen können auch angrenzende Bereiche wie der Verwaltungsrechtsschutz oder der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz relevant werden.


Im Vermieterrechtsschutz liegt der Schwerpunkt auf Pflichten im Zusammenhang mit Immobilien, während der Managerrechtsschutz speziell auf Personen mit besonderer Verantwortung ausgerichtet ist.


Der konkrete Umfang hängt maßgeblich von Tarif, Leistungsvariante und gewählten Erweiterungen ab.

4.

Wichtige Abgrenzung

Der Strafrechtsschutz bezieht sich auf die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe.

Für den Umfang des Versicherungsschutzes ist insbesondere zwischen fahrlässigen und vorsätzlichen Handlungen zu unterscheiden:

Welche Leistungsstufen gibt es im Strafrechtsschutz?

Was ist der Unterschied zwischen Vergehen und Straftat?

Welche Fälle sind nicht abgedeckt?

5.

Wartezeit 

Für den Strafrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit.


Der Versicherungsschutz greift, sofern der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertragliche Kenntnis besteht.


Beim erweiterten Strafrechtsschutz kann der Versicherungsschutz auch dann bestehen, wenn ein strafrechtlicher Vorwurf oder ein Ermittlungsverfahren erst nach Versicherungsbeginn bekannt wird.


Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der erstmaligen Kenntnis des strafrechtlichen Vorwurfs.


Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.

6.

Was kostet ein Prozess im Straf­recht­?

Ein kom­ple­xes Straf­ver­fah­ren ver­ur­sacht Kos­ten von ca. 12.000 Euro und mehr. Die­ser Be­trag ver­deut­licht, dass die straf­recht­li­che Ver­tei­di­gung durch spe­zia­li­sier­te Fach­an­wäl­te sowie auf­wen­di­ge Be­weis­auf­nah­men ein er­heb­li­ches fi­nan­zi­el­les Ri­si­ko dar­stellt.

  • AUSGANGSSITUATION

    Der Sachverhalt: In die­sem Sze­na­rio wer­den vier ty­pi­sche Fall­kon­stel­la­ti­o­nen be­trach­tet. 


    • Eine Pri­vat­per­son wird nach einem Ver­kehrs­un­fall der fahr­läs­si­gen Kör­per­ver­let­zung be­schul­digt. 

    • Ein Un­ter­neh­men sieht sich Vor­wür­fen we­gen Ver­stöl­ßen ge­gen Ar­beits­schutz­ge­set­ze aus­ge­setzt. 

    • Ein Ver­mie­ter wird we­gen Bau­män­geln mit Per­so­nen­fol­gen straf­recht­lich ver­folgt. 

    • Ein Ma­na­ger muss sich ge­gen den Vor­wurf der In­sol­venz­ver­schlep­pung ver­tei­di­gen.
  • BERECHNUNG STREITWERT

    Grund­la­ge: Im Ge­gen­satz zum Zi­vil­recht rich­tet sich die Ver­gü­tung im Straf­recht oft nach dem tat­säch­li­chen Um­fang der Tä­tig­keit und nicht nach einem Streit­wert.


    Spe­zi­al-Straf­recht: Be­son­ders bei Ma­na­gern oder Fir­men­ver­fah­ren über­stei­gen die An­walts­ho­no­ra­re auf­grund von Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen oft die ge­setz­li­chen Rah­men­ge­büh­ren.


    Dy­na­mik: Lang­wie­ri­ge Er­mitt­lungs­ver­fah­ren er­hö­hen die Kos­ten durch zahl­rei­che Ter­mi­ne und Ak­ten­ein­sich­ten ex­po­nen­ti­ell.

  • ANWÄLTE & GERICHT

    Verteidiger: Die Kos­ten für eine spe­zia­li­sier­te ju­ris­ti­sche Ver­tei­di­gung über alle In­stan­zen sowie die Be­glei­tung durch das Ver­fah­ren be­lau­fen sich auf ca. 8.500 Euro.


    Ge­richts­kos­ten: Die Ge­büh­ren des zu­stän­di­gen Ge­richts sowie die Ver­fah­rens­aus­la­gen bei einer Ver­ur­tei­lung be­tra­gen ca. 1.000 Euro.


    Sach­ver­stän­di­ge: Er­for­der­li­che tech­ni­sche oder un­fall­ana­ly­ti­sche Gut­ach­ten zur Be­weis­füh­rung schla­gen mit ca. 2.500 Euro zu Buche.

  • GESAMTKOSTEN

    Ri­si­ko: Das fi­nan­zi­el­le Ge­samt­ri­si­ko für eine ef­fek­ti­ve Ver­tei­di­gung be­läuft sich in die­ser Kon­stel­la­ti­on auf ex­akt 12.000 Euro.


    In­sol­venz: Kos­ten kön­nen auch bei einer Ein­stel­lung ver­blei­ben, falls Ne­ben­kos­ten oder spe­zi­fi­sche Aus­la­gen nicht von der Staats­kas­se er­stat­tet wer­den.


    Ab­si­che­rung: Ohne den pas­gen­au­en Straf-Rechts­schutz gem. ARB sind die ho­hen Ver­tei­di­ger­ho­no­ra­re und Gut­ach­ter­kos­ten voll­stän­dig aus ei­ge­nen Mit­teln zu zah­len.

Hinweis: Die Ver­gü­tung von Rechts­an­wäl­ten sowie die Ge­richts­kos­ten un­ter­lie­gen den ver­bind­li­chen Vor­ga­ben des RVG und GKG. Zur Kal­ku­la­ti­on Ih­res per­sön­li­chen Kos­ten­ri­si­kos steht Ihnen der in­ter­ak­ti­ve Pro­zess­kos­ten­rech­ner zur Ver­fü­gung.

500 EURO 100.000 EURO

7.

Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?

Der passende Strafrechtsschutz lässt sich individuell an Ihre persönliche oder berufliche Situation anpassen.


Über den Online-Rechner können Sie Ihren Versicherungsschutz direkt berechnen oder sich im persönlichen Gespräch beraten lassen.

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8.

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Auch im Strafrechtsschutz profitieren Sie von persönlicher Betreuung durch einen festen Ansprechpartner. Von der ersten Einschätzung bis zur Begleitung im Verfahren stehen Ihnen erfahrene Juristen zur Seite.

Sie haben immer einen festen Ansprechpartner! Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner - Fundierte Beratung vom Experten für Rechtsschutzversicherungen seit 2002 - Hilfestellung beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung - Ihr Ansprechpartner auch nach Abschluss, zum Beispiel bei Vertragsfragen oder Navigationshilfe im Schadenfall - Sie benötigen keinen Termin, rufen Sie mich einfach an ... Ansprechpartner Thomas S. Cremer ARAG Generalagentur Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr 02238 94190 88 Expertise Rechtsschutzexperte seit über 20 Jahren IHK Versicherungs-Fachmann BWV Register.-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34

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 Kundenstimmen

9.

Wie können Sie die Versicherung nutzen?

Im Fall eines strafrechtlichen Vorwurfs unterstützt Sie der Strafrechtsschutz bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Von der ersten Verteidigungsstrategie bis zur gerichtlichen Klärung erhalten Sie professionelle Unterstützung.


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Unterstützung bei strafrechtlichen Vorwürfen. Koordination von Verfahren und Verteidigung von Anfang an.

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Telefonische Erstberatung durch spezialisierte Juristen bei Strafvorwürfen – schnell und ohne Selbstbeteiligung.

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Außergerichtliche Klärung bei Konflikten – strukturiert, effizient und ohne langwierige Verfahren.

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Direkte Hilfe bei strafrechtlichen Fragen per Chat. Schnelle Einschätzung durch erfahrene Juristen.

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Prüfung von Unterlagen und Schriftverkehr. Unterstützung bei der rechtssicheren Verteidigung Ihrer Rechte.

Vertrags-Check

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Zugriff auf geprüfte Musterschreiben für Vertragsfälle – strukturiert, schnell und rechtssicher einsetzbar.

Vorlagen Service

Zugriff auf geprüfte Musterschreiben für Strafverfahren – strukturiert, schnell und rechtssicher nutzbar.

10.

FAQ - häufige gestellte Fragen zum Strafrechtsschutz

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  • Wann greift der Strafrechtsschutz?

    Der Strafrechtsschutz greift bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Sie.


    Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen bekannt waren.

  • Welche Fälle sind im Strafrechtsschutz abgedeckt?

    Versichert sind strafrechtliche Verfahren, insbesondere bei fahrlässigen Vergehen oder Straftaten.


    Je nach Tarif kann auch der Vorwurf vorsätzlicher Vergehen oder Straftaten abgesichert sein.

  • Gibt es eine Wartezeit im Strafrechtsschutz?

    Für den Strafrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit.


    Beim erweiterten Strafrechtsschutz kann Versicherungsschutz auch dann bestehen, wenn der Vorwurf oder das Ermittlungsverfahren erstmalig nach Versicherungsbeginn bekannt wird.

  • Ist der Strafrechtsschutz auch für Unternehmen, Vermieter und Manager relevant?

    Ja, der Strafrechtsschutz spielt im Firmenrechtsschutz, im Vermieterrechtsschutz sowie im Managerrechtsschutz eine wichtige Rolle.


    Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Tarif und gewählten Erweiterungen.

  • Was passiert bei dem Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat?

    Je nach Tarif kann auch der Vorwurf vorsätzlicher Vergehen oder Straftaten versichert sein.


    Bei einer rechtskräftigen Verurteilung kann die Leistung rückwirkend entfallen.

  • Welche Fälle sind nicht abgedeckt?

    Nicht abgedeckt sind Geldstrafen sowie vorsätzlich begangene Straftaten nach rechtskräftiger Verurteilung.


    Zudem besteht kein Versicherungsschutz, wenn die zugrunde liegenden Umstände bereits vor Versicherungsbeginn bekannt waren.

Welche Leistungen im Strafrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.


Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.

Rechtsschutz / Strafrechtsschutz