Strafrechtsschutz – Absicherung bei strafrechtlichen Vorwürfen
Der Strafrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Strafrecht.
Dabei ist zu beachten, dass der Strafrechtsschutz je nach Rechtsschutzlösung, Tarif und gewähltem Leistungsumfang unterschiedlich ausgestaltet ist.
Umfang und Leistungsbereich unterscheiden sich insbesondere danach, ob es sich um fahrlässige oder vorsätzliche Vorwürfe handelt sowie zwischen Privat-, Firmen-, Vermieter- und Managerrechtsschutz.
Kommt es zu strafrechtlichen Vorwürfen, sorgt der Strafrechtsschutz dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren und sich angemessen verteidigen können.
Autor: Thomas S. Cremer
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1.
Typische Fälle im Vertragsrechtsschutz
Der Strafrechtsschutz greift bei strafrechtlichen Vorwürfen im privaten oder beruflichen Umfeld.
Typische Situationen entstehen häufig unerwartet und können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall
Vorwurf eines Verstoßes gegen Vorschriften oder Auflagen
Ermittlungsverfahren wegen fahrlässigen Handelns
Strafverfahren im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
Vorwürfe im Zusammenhang mit betrieblichen Abläufen
Strafrechtliche Konflikte im Zusammenhang mit Immobilien
2.
Leistungsumfang
Der Strafrechtsschutz umfasst – je nach Tarif – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Strafverfahren.
Der konkrete Leistungsumfang unterscheidet sich jedoch deutlich nach Rechtsschutzart, Tarif und Erweiterungsbausteinen.
Privatrechtsschutz
Im Privatrechtsschutz umfasst der Strafrechtsschutz typischerweise:
Strafrechtsschutz für fahrlässige Vergehen (Grundschutz)
Absicherung bei Vorwürfen fahrlässigen Handelns
Erweiterter Strafrechtsschutz (z. B. im Kompakt-Tarif einschließbar, ab Komfort enthalten)
Absicherung auch bei dem Vorwurf vorsätzlicher Vergehen
Wichtig: Beim Vorwurf vorsätzlicher Straftaten erfolgt die Leistung in der Regel zunächst, kann jedoch bei rechtskräftiger Verurteilung rückwirkend entfallen.
Firmenrechtsschutz
Im Firmenrechtsschutz ist der Strafrechtsschutz regelmäßig mehrstufig aufgebaut:
Strafrechtsschutz für fahrlässige Vergehen (Grundschutz)
Absicherung bei fahrlässigen Pflichtverletzungen im Betrieb
Erweiterter Strafrechtsschutz (optional ab Komfort)
Erweiterung auf den Vorwurf vorsätzlicher Vergehen
Spezial-Strafrechtsschutz (optional ab Komfort als Firmenlösung)
umfassender Schutz bei strafrechtlichen Vorwürfen im betrieblichen Kontext, auch bei dem Vorwurf vorsätzlicher Straftaten
Wichtig: Der Umfang hängt maßgeblich vom gewählten Tarif und den Zusatzbausteinen ab
Managerrechtsschutz
Im Managerrechtsschutz kann ein spezieller Strafrechtsschutz als eigenständiger Baustein vereinbart werden. Dieser Baustein richtet sich insbesondere an Personen mit erhöhter Verantwortung, z. B. Geschäftsführer oder leitende Angestellte.
Spezial-Strafrechtsschutz für Manager
Absicherung bei strafrechtlichen Vorwürfen im beruflichen Kontext, auch bei dem Vorwurf vorsätzlicher Straftaten
Wichtig: Der Leistungsumfang richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung des Managerrechtsschutzes sowie den vereinbarten Bedingungen.
Vermieterrechtsschutz
Im Vermieterrechtsschutz umfasst der Strafrechtsschutz:
Strafrechtsschutz für fahrlässige Vergehen
Dieser kann beispielsweise bei Vorwürfen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht oder der Verwaltung von Immobilien relevant werden.
3.
Einordnung in Rechtsschutzlösungen
Der Strafrechtsschutz ist je nach Tarif Bestandteil verschiedener Rechtsschutzlösungen.
Er kommt insbesondere im Privatrechtsschutz, im Firmenrechtsschutz, im Vermieterrechtsschutz sowie im Managerrechtsschutz zum Einsatz.
Während im privaten Bereich häufig alltägliche Vorwürfe im Fokus stehen, betrifft der Strafrechtsschutz im gewerblichen Bereich insbesondere betriebliche Abläufe und Verantwortlichkeiten. In bestimmten Fällen können auch angrenzende Bereiche wie der Verwaltungsrechtsschutz oder der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz relevant werden.
Im Vermieterrechtsschutz liegt der Schwerpunkt auf Pflichten im Zusammenhang mit Immobilien, während der Managerrechtsschutz speziell auf Personen mit besonderer Verantwortung ausgerichtet ist.
Der konkrete Umfang hängt maßgeblich von Tarif, Leistungsvariante und gewählten Erweiterungen ab.
4.
Wichtige Abgrenzung
Der Strafrechtsschutz bezieht sich auf die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe.
Für den Umfang des Versicherungsschutzes ist insbesondere zwischen fahrlässigen und vorsätzlichen Handlungen zu unterscheiden:
Welche Leistungsstufen gibt es im Strafrechtsschutz?
Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach der gewählten Leistungsstufe.
Strafrechtsschutz
Absicherung bei fahrlässigen Vergehen oder Straftaten
Erweiterter Strafrechtsschutz
Absicherung bei dem Vorwurf vorsätzlicher Vergehen
Spezial-Strafrechtsschutz
Absicherung bei dem Vorwurf vorsätzlicher Straftaten
Was ist der Unterschied zwischen Vergehen und Straftat?
Diese Unterscheidung ist entscheidend für den Umfang des Versicherungsschutzes und die erforderliche Leistungsstufe.
Vergehen
Straftaten mit einem Strafmaß von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Straftaten
Straftaten mit einem Strafmaß von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe
Welche Fälle sind nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt sind:
vorsätzlich begangene Straftaten nach rechtskräftiger Verurteilung
Geldstrafen oder Bußgelder
Verfahren, deren ursächliche Umstände dem Versicherungsnehmer bereits vor Versicherungsbeginn bekannt waren
5.
Wartezeit
Für den Strafrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit.
Der Versicherungsschutz greift, sofern der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertragliche Kenntnis besteht.
Beim erweiterten Strafrechtsschutz kann der Versicherungsschutz auch dann bestehen, wenn ein strafrechtlicher Vorwurf oder ein Ermittlungsverfahren erst nach Versicherungsbeginn bekannt wird.
Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der erstmaligen Kenntnis des strafrechtlichen Vorwurfs.
Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Tarifbedingungen.
6.
Was kostet ein Prozess im Strafrecht?
Ein komplexes Strafverfahren verursacht Kosten von ca. 12.000 Euro und mehr. Dieser Betrag verdeutlicht, dass die strafrechtliche Verteidigung durch spezialisierte Fachanwälte sowie aufwendige Beweisaufnahmen ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt.
AUSGANGSSITUATION
Der Sachverhalt: In diesem Szenario werden vier typische Fallkonstellationen betrachtet.
- Eine Privatperson wird nach einem Verkehrsunfall der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt.
- Ein Unternehmen sieht sich Vorwürfen wegen Verstölßen gegen Arbeitsschutzgesetze ausgesetzt.
- Ein Vermieter wird wegen Baumängeln mit Personenfolgen strafrechtlich verfolgt.
- Ein Manager muss sich gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung verteidigen.
BERECHNUNG STREITWERT
Grundlage: Im Gegensatz zum Zivilrecht richtet sich die Vergütung im Strafrecht oft nach dem tatsächlichen Umfang der Tätigkeit und nicht nach einem Streitwert.
Spezial-Strafrecht: Besonders bei Managern oder Firmenverfahren übersteigen die Anwaltshonorare aufgrund von Vergütungsvereinbarungen oft die gesetzlichen Rahmengebühren.
Dynamik: Langwierige Ermittlungsverfahren erhöhen die Kosten durch zahlreiche Termine und Akteneinsichten exponentiell.
ANWÄLTE & GERICHT
Verteidiger: Die Kosten für eine spezialisierte juristische Verteidigung über alle Instanzen sowie die Begleitung durch das Verfahren belaufen sich auf ca. 8.500 Euro.
Gerichtskosten: Die Gebühren des zuständigen Gerichts sowie die Verfahrensauslagen bei einer Verurteilung betragen ca. 1.000 Euro.
Sachverständige: Erforderliche technische oder unfallanalytische Gutachten zur Beweisführung schlagen mit ca. 2.500 Euro zu Buche.
GESAMTKOSTEN
Risiko: Das finanzielle Gesamtrisiko für eine effektive Verteidigung beläuft sich in dieser Konstellation auf exakt 12.000 Euro.
Insolvenz: Kosten können auch bei einer Einstellung verbleiben, falls Nebenkosten oder spezifische Auslagen nicht von der Staatskasse erstattet werden.
Absicherung: Ohne den pasgenauen Straf-Rechtsschutz gem. ARB sind die hohen Verteidigerhonorare und Gutachterkosten vollständig aus eigenen Mitteln zu zahlen.
Hinweis: Die Vergütung von Rechtsanwälten sowie die Gerichtskosten unterliegen den verbindlichen Vorgaben des RVG und GKG. Zur Kalkulation Ihres persönlichen Kostenrisikos steht Ihnen der interaktive Prozesskostenrechner zur Verfügung.
Quelle: Alle Berechnungen erfolgen nach RVG & GKG. Die angezeigten Kosten sind Richtwerte. Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
7.
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8.
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Auch im Strafrechtsschutz profitieren Sie von persönlicher Betreuung durch einen festen Ansprechpartner. Von der ersten Einschätzung bis zur Begleitung im Verfahren stehen Ihnen erfahrene Juristen zur Seite.
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9.
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10.
FAQ - häufige gestellte Fragen zum Strafrechtsschutz
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Wann greift der Strafrechtsschutz?
Der Strafrechtsschutz greift bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Sie.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt und keine vorvertraglichen Ursachen bekannt waren.
Welche Fälle sind im Strafrechtsschutz abgedeckt?
Versichert sind strafrechtliche Verfahren, insbesondere bei fahrlässigen Vergehen oder Straftaten.
Je nach Tarif kann auch der Vorwurf vorsätzlicher Vergehen oder Straftaten abgesichert sein.
Gibt es eine Wartezeit im Strafrechtsschutz?
Für den Strafrechtsschutz besteht in der Regel keine Wartezeit.
Beim erweiterten Strafrechtsschutz kann Versicherungsschutz auch dann bestehen, wenn der Vorwurf oder das Ermittlungsverfahren erstmalig nach Versicherungsbeginn bekannt wird.
Ist der Strafrechtsschutz auch für Unternehmen, Vermieter und Manager relevant?
Ja, der Strafrechtsschutz spielt im Firmenrechtsschutz, im Vermieterrechtsschutz sowie im Managerrechtsschutz eine wichtige Rolle.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Tarif und gewählten Erweiterungen.
Was passiert bei dem Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat?
Je nach Tarif kann auch der Vorwurf vorsätzlicher Vergehen oder Straftaten versichert sein.
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung kann die Leistung rückwirkend entfallen.
Welche Fälle sind nicht abgedeckt?
Nicht abgedeckt sind Geldstrafen sowie vorsätzlich begangene Straftaten nach rechtskräftiger Verurteilung.
Zudem besteht kein Versicherungsschutz, wenn die zugrunde liegenden Umstände bereits vor Versicherungsbeginn bekannt waren.
Welche Leistungen im Strafrechtsschutz für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation sowie Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab.
Einen Überblick über alle Leistungsarten sowie deren Einordnung in die verschiedenen Rechtsschutzlösungen finden Sie im Bereich Rechtsschutz Leistungsarten sowie im übergeordneten Bereich Rechtsschutz.
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